Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 26662
Vorher
VERBIO Diesel Nordamerika GmbH
Eingetragen
11.2.2019
Branche
Herstellung von Futtermitteln für NutztiereHerstellung von Stärke und StärkeerzeugnissenHerstellung von Ölen und Fetten, ohne Margarine u. ä. Nahrungsfette
Gegenstand
Die Herstellung von protein- und ölhaltigen Produkten aus pflanzlichen Rohstoffen für den Einsatz in der Lebensmittel- und Futtermittelindustrie.

Historie

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Management

NameRolle
Bernd Sauter
seit 21.11.2025
Prokura
Michael von Laer
seit 14.11.2023
Prokura
Geschäftsführer
Daniela Sauter
seit 15.9.2020
Prokura
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Verbio SE
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

VERBIO Vereinigte BioEnergie AG

Zörbig

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020

Konzernkennzahlen

[in Mio. EUR]

Ertragslage 1. HJ 2019/2020 2. HJ 2019/2020 2019/2020 1. HJ 2018/2019 2. HJ 2018/2019 2018/2019
Umsatz 436,6 435,8 872,4 380,2 399,1 779,3
EBITDA 53,9 68,2 122,1 57,3 37,8 95,1
EBIT 39,9 52,0 91,9 46,6 27,1 73,7
EBIT-Marge (%) 9,1 11,9 10,5 12,3 6,8 9,5
EBT 39,2 51,8 91,0 46,5 26,6 73,1
Periodenergebnis 25,3 38,5 63,8 33,0 18,7 51,7
Ergebnis je Aktie (EUR) 0,40 0,61 1,01 0,53 0,31 0,84
Betriebsdaten 1. HJ 2019/2020 2. HJ 2019/2020 2019/2020 1. HJ 2018/2019 2. HJ 2018/2019 2018/2019
Produktion (t) 402.788 393.623 796.411 361.031 360.095 721.126
Produktion (MWh) 376.918 407.496 784.414 337.969 368.677 706.646
Auslastung Biodiesel/ Bioethanol (%) 1) 87,6 85,6 86,6 98,9 98,7 98,8
Auslastung Biomethan (%) 1) 100,5 108,7 104,6 112,7 122,9 117,8
Investitionen in Sachanlagen 41,5 25,0 66,5 35,4 28,4 63,8
Anzahl Mitarbeiter 2) 702 725 725 582 660 660
Vermögenslage 31.12.2019 30.06.2020 30.06.2020 31.12.2018 30.06.2019 30.06.2019
Nettofinanzvermögen 52,8 55,9 55,9 96,5 64,2 64,2
Eigenkapital 368,8 390,8 390,8 332 338,9 338,9
Eigenkapitalquote (%) 73,1 73,8 73,8 76,5 79,8 79,8
Bilanzsumme 504,4 529,2 529,2 433,9 424,9 424,9
Finanzlage 1. HJ 2019/2020 2. HJ 2019/2020 2019/2020 1. HJ 2018/2019 2. HJ 2018/2019 2018/2019
Operativer Cashflow 37,9 33,8 71,7 23,5 20,8 44,3
Operativer Cashflow je Aktie (EUR) 0,60 0,54 1,14 0,37 0,34 0,71
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3) 81,5 86,1 86,1 104,4 74,2 74,2

1) Zum 01.07.2019 wurden die jährlichen Produktionskapazitäten der Produktionsanlagen wie folgt angepasst: Biodiesel: von 470.000 Tonnen auf 660.000 Tonnen; Bioethanol: unverändert 260.000 Tonnen; Biomethan: von 600 GWh auf 750 GWh
2) zum Stichtag
3) zum Stichtag, enthält auch Zahlungsmittel auf Segregated Accounts

Segmentkennzahlen

[in Mio. EUR]

Biodiesel 1. HJ 2019/2020 2. HJ 2019/2020 2019/2020 1. HJ 2018/2019 2. HJ 2018/2019 2018/2019
Umsatz 288,3 299,9 588,2 259,7 254,8 514,5
EBITDA 25,1 21,0 46,1 50,4 20,3 70,7
EBIT 20,8 14,7 35,5 48,0 17,7 65,7
Produktion (t) 280.993 278.742 559.735 239.486 241.794 481.280
Auslastung (%) 1) 85,1 84,5 84,8 101,9 102,9 102,4
Anzahl der Mitarbeiter 2) 199 208 208 122 158 158
Bioethanol (inkl. Biomethan) 1. HJ 2019/2020 2. HJ 2019/2020 2019/2020 1. HJ 2018/2019 2. HJ 2018/2019 2018/2019
Umsatz 143,6 131,6 275,2 115,6 139,1 254,7
EBITDA 27,6 46,4 74,0 6,9 16,9 23,8
EBIT 18,7 37,2 55,9 - 1,0 9,0 8,0
Produktion (t) 121.795 114.881 236.676 121.545 118.301 239.846
Produktion (MWh) 376.918 407.496 784.414 337.969 368.677 706.646
Auslastung Bioethanol (%) 1) 93,7 88,3 91,0 93,5 91,0 92,3
Auslastung Biomethan (%) 1) 100,5 108,7 104,6 112,7 122,9 117,8
Anzahl der Mitarbeiter 2) 338 340 340 293 332 332
Übrige 1. HJ 2019/2020 2. HJ 2019/2020 2019/2020 1. HJ 2018/2019 2. HJ 2018/2019 2018/2019
Umsatz 8,0 7,8 15,8 8,2 8,5 16,7
EBIT 0,4 0,2 0,6 - 0,3 0,3 0

1) Zum 01.07.2019 wurden die jährlichen Produktionskapazitäten der Produktionsanlagen wie folgt angepasst: Biodiesel: von 470.000 Tonnen auf 660.000 Tonnen; Bioethanol: unverändert 260.000 Tonnen; Biomethan: von 600 GWh auf 750 GWh
2) zum Stichtag

Brief an die Aktionäre

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

"Corona" heißt das alles beherrschende aktuelle Thema, welches auch maßgeblich die zweite Hälfte unseres abgeschlossenen Geschäftsjahres 2019/2020 geprägt hat. Ich hoffe, dass Sie gut und gesund durch diese ungewöhnlichen Zeiten kommen und gekommen sind.

Ich möchte behaupten, niemand von uns hätte sich jemals vorstellen können, dass praktisch die ganze Welt zur gleichen Zeit für einige Wochen den Atem anhält. Dass das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben für eine Weile stillsteht - teilweise sogar völlig zum Erliegen kommt. Der Schutz des Menschen steht natürlich über rein wirtschaftlichen Interessen. Aber dieser vorübergehende Stillstand - dieser Lockdown oder Shutdown - wird seinen vollumfänglichen Tribut erst noch fordern. Wir hören Tag für Tag die Meldungen über immer wieder neue Rettungspakete für verschiedene Branchen, die wirtschaftlich in die Schieflage geraten sind. Das Virus hat ganze Volkswirtschaften und unser gewohntes Arbeits- und Privatleben ausgehebelt.

Die Krise als Chance begreifen

Andererseits hat uns dieser ungeplante und ungewollte Einschnitt aber auch eindrucksvoll vor Augen geführt, dass wir uns sehr wohl in vielen Dingen einschränken und unser Verhalten nachhaltig ändern können. Und das schneller als gedacht. Die großen Gewinner der Krise sind die Digitalisierung und der Klimaschutz. Viele Geschäftstermine fanden nicht mehr physisch, sondern virtuell statt. Im privaten Bereich wurde der Urlaubsflug in die Ferne durch eine heimatnahe Reise mit dem Auto, Wohnmobil oder Fahrrad ersetzt. Durch diese Mobilitätseinschränkungen sind die CO 2-Emissionen dramatisch zurückgegangen und die Natur konnte sich erholen. Die Pandemie hat uns dazu gezwungen, neue Wege zu beschreiten sowie neue Ideen zu entwickeln. Und es funktioniert.

VERBIO hat kurzfristig auf die Produktion von Desinfektionsmitteln auf Basis von Ethanol und Glycerin umgestellt und damit sowohl gesellschaftliche Verantwortung übernommen als auch Beschäftigung in einem sinkenden Biokraftstoffmarkt gesichert. Unsere Mitarbeiter haben soweit wie möglich flexibel und digital vernetzt im Homeoffice gearbeitet. Die Zusammenarbeit mit Partnern wurde virtuell erfolgreich fortgesetzt. Die Pandemie hat wieder einmal die spezifische DNA von VERBIO offengelegt: schnell, flexibel und engagiert auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren. Großartig!

Nichts in der jüngeren Geschichte wird die internationale Wirtschaft nachhaltiger verändern als COVID-19. Globale Wertschöpfungsketten funktionieren nicht mehr. Das Thema Versorgungssicherheit verbunden mit weniger Langstrecken-Transporten und mehr lokaler, europäischer Wertschöpfung muss neu bewertet werden.

Trotz der konjunkturellen Herausforderungen, die unsere Gesellschaft aktuell zu bewältigen hat, ist es gerade jetzt enorm wichtig, die Themen Energiewende und Dekarbonisierung engagiert voranzutreiben. Dafür setzen wir uns wie gewohnt auf politischer Ebene und durch unsere Zusammenarbeit mit wichtigen Branchenverbänden ein.

Wirtschaftliche Stärke und Flexibilität unter Beweis gestellt

Trotz der Marktverwerfungen im Kraftstoffsegment als Folge der eingeschränkten Mobilität während der akuten Phase der Corona-Pandemie haben wir seitens VERBIO im Geschäftsjahr 2019/2020 erneut ein Rekordergebnis erzielt, welches einmal mehr unsere Leistungsfähigkeit, Flexibilität und wirtschaftliche Stärke eindrucksvoll unterstreicht.

Die im Geschäftsjahr 2019/2020 von VERBIO produzierte Menge an Biodiesel und Bioethanol betrug 796.411 Tonnen nach 721.126 Tonnen im vorangegangenen Geschäftsjahr 2018/2019. Dies entsprach einer Kapazitätsauslastung von 86,6 Prozent, wobei zu berücksichtigen ist, dass die in Kanada erworbene Biodieselanlage die Produktion erst ab August 2019 schrittweise wieder aufgenommen hat.

Die Biomethanproduktion wurde weiter gesteigert, und zwar um 11 Prozent auf 784.414 MWh.

Der Konzernumsatz 2019/2020 belief sich auf EUR 872,4 Mio. und lag damit knapp 100 Millionen über dem Umsatz des Vorjahres.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag trotz schwieriger Rahmenbedingungen im Biokraftstoffmarkt bei 122,1 Millionen Euro und damit 27 Millionen über dem Vorjahresergebnis sowie deutlich über unserer Prognose.

Zum 30. Juni 2020 beschäftigte VERBIO weltweit 725 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihnen gebührt mein Dank und meine Anerkennung für eine wiederholt großartige Team-Leistung!

Wie bereits im letzten Jahr werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung im Januar 2021 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,20 Euro je dividendenberechtigter Aktie vorschlagen, um Sie, sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, am wirtschaftlichen Erfolg im abgelaufenen Geschäftsjahr angemessen zu beteiligen. Ich danke auch Ihnen an dieser Stelle für Ihr fortwährendes Vertrauen und Ihre Unterstützung!

Vorsprung durch Technologie

Konzernweit arbeiten inzwischen mehr als 40 Mitarbeiter in den verschiedenen F&E-Bereichen.

Im Segment Biodiesel lag der Schwerpunkt ihrer Arbeit auf der Entwicklung neuer Produkte auf Basis von Biodiesel - insbesondere durch die Zusammenarbeit mit unserer ungarischen Tochtergesellschaft XiMo im Bereich Methathese, wo wir große Fortschritte gemacht haben.

Im Segment Bioethanol/Biomethan standen die Optimierung der Stroh-Biomethan-Technologie und die Gewinnung weiterer hochwertiger Produkte aus den eingesetzten Rohstoffen unserer Bioethanol-Raffinerien sowie die Erweiterung der Rohstoffbasis im Mittelpunkt.

An dieser Stelle möchte ich besonders betonen, welch unglaubliche Leistung es war, praktisch innerhalb weniger Tage eine Desinfektionsmittelproduktion zu installieren. Wir haben dafür sowohl Bioethanol als auch Glycerin aus unseren beiden wichtigen Produktionssegmenten eingesetzt. Die Umstellung der Produktion und die Implementierung einer völlig neuen, kleinteiligen Logistik und Kundenstruktur war eine nicht zu unterschätzende Herausforderung. Gleichzeitig mussten die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet und der Vertrieb neu organisiert werden.

Verbesserte Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa

Sehr verehrte Damen und Herren Aktionäre, die EU hat sich bis 2050 Klimaneutralität verordnet. Bis 2030 sollen die CO 2-Emissionen um 40 Prozent reduziert werden. Das Jahr 2020 bildet den zeitlichen Mittelpunkt zwischen 1990 und 2050.

30 Jahre Klimaschutz liegen hinter und 30 Jahre liegen vor uns. Die CO 2-Emissionen in Deutschland sind praktisch immer noch auf demselben Niveau wie 1990 und im restlichen Europa sieht es nicht viel besser aus. Die ersten 30 Jahre waren also verlorene Jahre für den Klimaschutz. Europa steht vor einer gewaltigen Herausforderung, um das gesetzte Ziel zu erreichen und die CO 2-Emissionen im Verkehr in den nächsten 10 Jahren um 40 Prozent zu reduzieren. Kein Land in Europa war mit seinem Beitrag dabei bislang so zögerlich wie Deutschland.

Aber ich bin positiv gestimmt, denn die gesellschaftlichen Veränderungen und der Druck aus der Wirtschaft zeigen Wirkung. Es ist gerade ein Jahr her, dass die Fridays-for-Future-Bewegung Millionen Menschen auf die Straße getrieben hat. Mit der "Deutschen und Europäischen Wasserstoffstrategie" und dem "Gasdialog 2030" liegen vielversprechende Konzeptpapiere und bedeutende Budgets auf dem Tisch. Überall ist die Überzeugung gereift, dass der Klimawandel nicht ausschließlich mit erneuerbarem Strom zu stoppen ist. Die Bundesregierung und die Europäische Kommission müssen jetzt den Beweis antreten, wie die vorliegenden Konzeptpapiere in verbindliche rechtliche Vorgaben und funktionierende wirkungsvolle Geschäftsmodelle umgesetzt werden können.

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesverkehrsministerium fordern vom Bundesumweltministerium eine "ambitionierte Anhebung der THG-Quote von aktuell 6 Prozent auf 19 bis 23 Prozent bis 2030". Nachhaltige Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen sind wichtige Grundpfeiler der Dekarbonisierungsstrategie im Verkehr.

Das Bundesverkehrsministerium hat mit dem Förderprogramm für energieeffiziente LKW sowie mit der Mautbefreiung für emissionsarme LKW bereits geliefert und eine bemerkenswerte Entwicklung in Gang gesetzt. Die Zulassungszahlen für erdgasgetriebene LKW sind in die Höhe geschnellt und haben innerhalb weniger Monate zu einer Verdoppelung des Absatzes von CNG und LNG als Kraftstoff geführt. Das eröffnet gleichzeitig neues Absatzpotential für mehr Biomethan im Verkehr. Ich bin mir sicher, dass wir in den anderen EU-Mitgliedsstaaten ähnliche Entwicklungen sehen werden.

Auch VERBIO setzt in zunehmendem Maße auf den Einsatz von BioCNG-/BioLNG im Güterfernverkehr und stellt bis Mitte 2021 nahezu seine gesamte unternehmenseigene LKW-Flotte um. Das ist wirtschaftlich und klimaschonend.

Ab Mitte 2021 werden wir der größte Europäische Anbieter von BioLNG aus unseren Werken in Schwedt und Zörbig sein.

Auf diese positiven Rahmenbedingungen haben wir 15 Jahre gewartet. Endlich können wir wieder in neue Anlagen in Europa investieren und unsere Biomethanproduktion aus Agrarreststoffen weiter ausbauen. BioLNG wird sich zum globalen Biokraftstoffgeschäft entwickeln. Dafür ist VERBIO mit seinem Engagement in Nordamerika und Asien bestens vorbereitet. Es zeigt sich, dass der Schritt zur Globalisierung der VERBIO AG und das Timing die richtigen Entscheidungen waren.

VERBIO ist heute bereits der größte Hersteller für fortschrittliche Biokraftstoffe gemäß den Regelungen der RED II in Europa. Kaum ein Unternehmen im globalen Biokraftstoffmarkt ist so breit und flexibel aufgestellt wie VERBIO. Wir haben die Technologien, die Strategien und vor allem die richtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um unsere Führungsposition weiter auszubauen.

Mit unserem Produktportfolio und unserem Marktverständnis sind wir in der Lage, uns auf die jeweilige regionale Regulatorik optimal einzustellen und einen wachsenden Beitrag zur globalen Dekarbonisierung im Verkehr zu leisten. Ich freue mich auf das, was da kommt.

Ausblick

Unter Zugrundelegung des aktuellen Absatz- und Rohstoffpreisniveaus sowie der angestrebten Produktionsauslastung und der geplanten Investitionen geht der Vorstand davon aus, im Geschäftsjahr 2020/2021 ein EBITDA in der Größenordnung von 130 Millionen Euro zu erzielen. Beim Net-Cash wird zum Ende des Geschäftsjahres eine Größenordnung von 50 Millionen Euro erwartet.

Der Bau unserer Anlagen in Indien und den USA geht sukzessive voran. Es haben sich geringe zeitliche Verschiebungen durch Corona-bedingte Baustopps ergeben. Vor dem Hintergrund der positiven Entwicklungen werden wir unsere Internationalisierungsstrategie zukünftig noch verstärken.

Dabei steht für uns bei der Nutzung weiterer Wachstumschancen stets ein nachhaltig profitables Wachstum im Fokus, damit wir Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, sowie unseren Investoren und dem Kapitalmarkt ein attraktives, nachhaltiges und sinnvolles Investment bieten können.

 

Ihr Claus Sauter, Vorstandsvorsitzender

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

nach mehreren erfolgreichen Geschäftsjahren in Folge hat VERBIO auch im Geschäftsjahr 2019/2020 seine Erfolgsgeschichte fortschreiben können. Auch die Umsetzung der Wachstumsstrategie - insbesondere die Expansion in internationale Märkte - wurde konsequent weiterverfolgt. Die nunmehr erreichte finanzielle Stärke des Unternehmens, die sich in allen wesentlichen Kennzahlen des Konzerns ausdrückt, ermöglicht es weiterhin, die vom Aufsichtsrat nachdrücklich unterstützte Wachstumsstrategie konsequent fortzusetzen. Vor diesem Hintergrund hatte das Unternehmen seine zu Beginn des Geschäftsjahres gesetzten Ziele im Januar 2020 auf ein EBITDA von 110 Mio. EUR (zuvor: 65 Mio. EUR) angehoben und diese Prognose Anfang September 2020 erneut nach oben auf 122 Mio. EUR korrigiert.

Das Geschäftsjahr 2019/2020 brachte jedoch aufgrund der weltweiten Verbreitung der Corona-Pandemie auch unerwartete Herausforderungen mit sich. Hier konnten wir - der Vorstand, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Aufsichtsrat - unter Beweis stellen, dass wir das Unternehmen strategisch richtig aufgestellt haben und schnell auf sich ändernde Marktbedingungen reagieren können. Dies führte dazu, dass wir trotz äußerst erschwerter Bedingungen unser Ergebnisziel dennoch erreichen konnten.

Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand

Gute Unternehmensführung und -kontrolle sind mit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat im Interesse des Unternehmens und der Aktionäre verbunden.

Der Aufsichtsrat der VERBIO AG hat auch im Geschäftsjahr 2019/2020 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben vollumfänglich und gewissenhaft wahrgenommen. Die Berichtspflichten des Vorstands und das Erfordernis zum Erlass eines Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte sind im Gesetz definiert und in der Geschäftsordnung für den Vorstand konkretisiert.

Wir haben dem Vorstand insbesondere bei der Leitung und strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens regelmäßig beratend zur Seite gestanden, haben seine Geschäftsführung kontinuierlich begleitet und sorgfältig überwacht und uns intensiv mit der Entwicklung und den Perspektiven des Biokraftstoffmarktes im Allgemeinen und der VERBIO im Speziellen befasst. In alle für die VERBIO bedeutsamen Entscheidungen waren wir frühzeitig und umfassend eingebunden. Die mündliche Berichterstattung des Vorstands in den Sitzungen wurde mit umfassenden, aussagekräftigen schriftlichen Unterlagen vorbereitet, die jedes Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig vor der Sitzung erhielt, so dass der Aufsichtsrat stets ausreichend Gelegenheit hatte, sich mit den Berichten und den Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen sowie eigene Anregungen einzubringen. Er hat sich dabei von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsleitung überzeugt.

Die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Vorstand war jederzeit durch einen intensiven und offenen Austausch gekennzeichnet. Wir wurden regelmäßig, sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und eingehend über alle für das Unternehmen und den Konzern wichtigen Aspekte, insbesondere über die Geschäftsentwicklung, die Unternehmensplanung, grundsätzliche Fragen der Unternehmensstrategie, die Rentabilität der Gesellschaft, den Gang der Geschäfte sowie die Risikolage einschließlich des Risikomanagements und relevante Compliance-Themen, unterrichtet. Darüber hinaus berichtete der Vorstand über Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung waren. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen hat der Vorstand ausführlich erläutert. Die Gründe für die Abweichungen sowie die eingeleiteten Maßnahmen hat er mit dem Aufsichtsrat eingehend diskutiert. Den Berichtspflichten des § 90 Absatz 1 und 2 Aktiengesetz (AktG) und des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde vollumfänglich entsprochen.

Über die festgelegten Sitzungstermine hinaus stand der Aufsichtsrat mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und wurde über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle, insbesondere auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie , unterrichtet. Weiterhin befand ich mich zwischen den Sitzungsterminen im Berichtszeitraum im kontinuierlichen Austausch mit dem Vorstand und hier insbesondere dem Vorstandsvorsitzenden. Den Aufsichtsrat hielt ich über diese Gespräche unterrichtet.

Aufgrund der ausführlichen Berichterstattung durch den Vorstand sind wir von der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Führung des Unternehmens und des Konzerns überzeugt und sahen uns nicht veranlasst, von unseren Prüfungsrechten nach § 111 Absatz 2 AktG Gebrauch zu machen.

Bildung von Ausschüssen

Der Aufsichtsrat der VERBIO AG besteht satzungsgemäß aus nur drei Personen und hat damit die geeignete Größe, sämtliche Angelegenheiten im Gesamtaufsichtsrat zu erörtern und zu entscheiden. Es wurde daher auch im vergangenen Geschäftsjahr von der Bildung von Ausschüssen abgesehen. Alle Fragen wurden im Gesamtplenum behandelt.

Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2019/2020 tagte der Aufsichtsrat in vier ordentlichen Sitzungen, wobei eine Sitzung aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus nicht als Präsenzveranstaltung, sondern im Rahmen einer Videokonferenz abgehalten wurde. Darüber hinaus fand eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung im Rahmen einer Telefonkonferenz statt. Weiterhin wurde einmal im schriftlichen Umlaufverfahren Beschluss gefasst. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren bei allen Sitzungen vollzählig anwesend.

Gegenstand aller turnusmäßig stattgefundenen Aufsichtsratssitzungen waren die Berichterstattung des Vorstands über die aktuelle Geschäftslage und -entwicklung der Gesellschaft, die politischen Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe, die aktuelle Marktsituation, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und seiner Segmente sowie der Status der aktuellen Projekte. Gegenstand der Sitzungen ist immer auch ein Risikobericht, der Informationen zu bestehenden Risikopositionen im Hinblick auf Marktpreisänderungsrisiken sowie die Auswirkungen auf das damit verbundene Reporting- und Risikomanagementsystem enthält.

Des Weiteren hat sich der Aufsichtsrat intensiv und kritisch mit den Auslandsaktivitäten der VERBIO sowie den dort bestehenden Chancen und Risiken befasst. Er hat sich in jeder Aufsichtsratssitzung über die Entwicklungen der Auslandsprojekte und der internationalen Geschäftsfelder informiert. Die diesbezügliche Strategie des Vorstands wird nach wie vor unterstützt.

Neben den zu jeder ordentlichen Aufsichtsratssitzung behandelten und bereits vorstehend aufgeführten standardisierten Tagesordnungspunkten hat sich der Aufsichtsrat im Berichtszeitraum mit den nachfolgend zusammengefassten wesentlichen Themen befasst:

Am 20. September 2019 fand die die Bilanz feststellende Sitzung statt. Gegenstand der Bilanzsitzung war die Prüfung und Billigung der Jahresabschlüsse und Lageberichte der VERBIO AG und des Konzerns. Die zu dieser Sitzung anwesenden Jahresabschluss- und Wirtschaftsprüfer berichteten über Schwerpunkte und Ergebnisse der Prüfung. Nach eingehender Diskussion stellte der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss fest und billigte den Konzernabschluss. Den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung insbesondere der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre geprüft und sich dem Vorschlag angeschlossen. Daneben behandelten wir entsprechend § 90 Absatz 1 Nr. 2 AktG auch die Rentabilität der VERBIO AG sowie der VERBIO-Gruppe, verabschiedeten die erstmals für das Geschäftsjahr 2018/2019 abgegebene nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 315 c HGB und befassten uns mit der Thematik der Corporate Governance. In dieser Sitzung haben Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam die gemäß § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung und die Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben. Ferner verabschiedete der Aufsichtsrat in dieser Sitzung die vom Vorstand vorgelegte Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2019/2020. Ein weiteres Thema war die Beschlussfassung über die Festlegung der variablen Vergütungskomponenten der Vorstände entsprechend den Vorstandsanstellungsverträgen. Darüber hinaus wurde über die Genehmigung von Non-Audit-Services durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, Beschluss gefasst sowie dem Erwerb von 49 Prozent der Geschäftsanteile an der VERBIO North America Corporation zugestimmt.

Die Sitzung am 4. November 2019 diente vornehmlich der Erörterung der Quartalsmitteilung zum 30. September 2019. Der Aufsichtsrat fasste zudem Beschluss über die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung 2020. Weiterhin hat der Vorstand in der Sitzung eine umfassende mittelfristige 3-Jahres-Planung für den VERBIO-Konzern vorgestellt. Ferner erfolgte in dieser Sitzung die Berichterstattung über relevante Compliance-Themen im Konzern. Der Aufsichtsrat stimmte zudem der Verlängerung eines nach der Geschäftsordnung für den Vorstand zustimmungspflichtigen Treuhandvertrages sowie dem Abschluss bilateraler Kreditlinien zu. Des Weiteren wurde eine überarbeitete Fassung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat verabschiedet sowie die Verlängerung der Vorstandsanstellungsverträge besprochen.

In der im Anschluss an die Hauptversammlung am 31. Januar 2020 abgehaltenen Sitzung wurde der vorläufige Halbjahresfinanzbericht zum 31. Dezember 2019 erörtert. Der Aufsichtsrat hat zudem den Finanzkalender für das Geschäftsjahr 2020/2021 verabschiedet.

Die am 1. April 2020 abgehaltene außerordentliche Aufsichtsratssitzung wurde ursprünglich zur Finalisierung der Vorstandsangelegenheiten angesetzt; sie stand jedoch zunächst unter dem Einfluss der ausgebrochenen Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der VERBIO. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat ausführlich über die aktuelle wirtschaftliche Lage und die bereits umgesetzten bzw. noch umzusetzenden Maßnahmen, insbesondere die Erschließung neuer Geschäftsfelder. Der Aufsichtsrat hat sich in der Sitzung zudem mit dem neuen Vergütungssystem für die Vorstände befasst und dieses verabschiedet, die Bestellung der amtierenden Vorstände bis zum 30. Juni 2025 prolongiert und Herrn Stefan Schreiber mit Wirkung ab dem 01. Juli 2020 für drei Jahre als weiteres Vorstandsmitglied bestellt. Anschließend wurde durch den Vorstand das Konzept für Nordamerika vorgestellt und der in der Sitzung vorgelegte Investitionsantrag hierfür vom Aufsichtsrat genehmigt.

Wesentliche Themen der am 4. Mai 2020 im Wege einer Videokonferenz durchgeführten Sitzung waren die Erörterung der Quartalsmitteilung zum 31. März 2020 sowie die Vorstellung der vorläufigen Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2020/2021. Weiterhin wurde über die Genehmigung von Non-Audit-Services durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, Beschluss gefasst. Darüber hinaus prüfte der Aufsichtsrat im Zuge der Corona-Pandemie das Erfordernis einer Anpassung der aktuellen Vorstandsvergütung gemäß § 87 Absatz 2 AktG mit dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Herabsetzung der Vorstandsvergütung mangels wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft nicht gegeben sind.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde ein Umlaufbeschluss gefasst, der die Beschlussfassung über eine nach der Geschäftsordnung für den Vorstand zustimmungspflichtigen Garantieerklärung zugunsten einer Tochtergesellschaft zur Absicherung von Handelsgeschäften zum Gegenstand hatte.

Interessenkonflikte

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind gehalten, unverzüglich offenzulegen, wenn bei ihnen Interessenkonflikte auftreten. In Erfüllung der entsprechenden Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex berichtet der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gemäß den Empfehlungen E.1 und E.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hätten offengelegt werden müssen und über die die Hauptversammlung mit diesem Bericht zu informieren wäre, bekannt.

Mit der stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, Frau Ulrike Krämer, bestand bis zum 30. Juni 2020 ein Dienstleistungsvertrag, der die Betreuung bei laufenden Betriebsprüfungen zum Gegenstand hatte. Bei der Beschlussfassung über die zugrunde liegende Beauftragung hat sich Frau Krämer der Stimme enthalten. Andere Verträge mit Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die eines Beschlusses des Aufsichtsrats bedurft hätten, wurden nicht abgeschlossen.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Aufsichtsrat und Vorstand handeln in dem Bewusstsein, dass eine gute Corporate Governance eine wichtige Basis für den Erfolg des Unternehmens ist. Der Aufsichtsrat hat sich daher auch im Geschäftsjahr 2019/2020 mit den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Über die Corporate Governance bei VERBIO berichtet der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat jährlich gemäß Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Im Berichtsjahr 2019/2020 wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex grundlegend reformiert. Der Aufsichtsrat hat sich daher in seiner Sitzung am 18. September 2020 intensiv mit der Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) beschäftigt. Die Entsprechenserklärung wurde auf Basis der am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten vollständigen Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 abgegeben. Mit den dort erläuterten Ausnahmen wurde und wird allen Empfehlungen des Kodex in der aktuellen Fassung entsprochen.

Die nach § 161 AktG abzugebende aktuelle Entsprechenserklärung ist in der Erklärung zur Unternehmensführung und zum Corporate-Governance-Bericht vollständig wiedergegeben und steht den Aktionären zusammen mit den Erklärungen der Vorjahre auf der Website der Gesellschaft unter Investor Relations für die Dauer von fünf Jahren zur Verfügung.

Vor dem Hintergrund des zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie vom 12. Dezember 2019 (ARUG II) sowie der entsprechenden Anpassung des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem des Vorstandes einschließlich der Vergütungshöhe geprüft. Eine Anpassung des Vergütungssystems schlägt sich in den neuen, ab 1. Juli 2020 laufenden Vorstandsanstellungsverträgen nieder. In der Hauptversammlung am 29. Januar 2021 soll das angepasste Vergütungssystem zur Billigung vorgelegt werden.

Effizienzprüfung

Der Aufsichtsrat der VERBIO AG überprüft in regelmäßigen Abständen die Effizienz seiner Tätigkeit einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Vorstand in Form einer Selbstevaluierung auf Basis eines umfangreichen, unternehmensspezifischen Fragebogens. Der Fragebogen geht auf die hierfür wesentlichen Aspekte ein, wie Zusammenwirken mit dem Vorstand, Vorbereitung und Ablauf der Sitzungen, Umfang und Inhalt der Unterlagen sowie rechtzeitige und ausreichende Informationsversorgung, insbesondere zur Finanzberichterstattung, Compliance und Abschlussprüfung sowie zum Controlling und Risikomanagement.

Nachdem der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2017/2018 die Effizienz seiner Arbeit ausführlich überprüft und bewertet hat, ist in den beiden vergangenen Geschäftsjahren 2018/2019 und 2019/2020 keine Effizienzprüfung durchgeführt worden. Eine erneute Prüfung der Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrates ist im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2020/2021 geplant.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich mit angemessener Unterstützung der VERBIO wahr. Frau Krämer hat im Geschäftsjahr 2019/2020 an einem Seminar "Praktische und strategische Implikationen der COVID-19-Krise für den Aufsichtsrat" teilgenommen. Darüber hinaus halten sich die Aufsichtsratsmitglieder über aktuelle Aufsichtsratsthemen durch Abonnements von Online-Magazinen und Newsletter informiert.

Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand

In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands hat es im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 keine personellen Veränderungen gegeben.

Damit gehören dem Aufsichtsrat unverändert nachfolgende Personen an:

Alexander von Witzleben (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Ulrike Krämer (stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats)

Dr. Georg Pollert

Dr. Claus Meyer-Wulf wurde zum Ersatzmitglied gewählt.

Dem Vorstand der VERBIO gehören unverändert nachfolgende Personen an:

Claus Sauter (Vorstandsvorsitzender)

Prof. Dr. Oliver Lüdtke (stellvertretender Vorsitzender des Vorstands)

Theodor Niesmann

Bernd Sauter

In seiner Sitzung am 1. April 2020 hat der Aufsichtsrat beschlossen, dem Wachstumskurs von VERBIO durch eine Erweiterung des Vorstandsteams von vier auf fünf Mitglieder Rechnung zu tragen. Wir haben diesen Schritt bereits seit Längerem erwogen und nun umgesetzt. Zum 1. Juli 2020 wurde daher Herr Stefan Schreiber für drei Jahre für das Ressort Nordamerika als weiteres Vorstandsmitglied bestellt.

Die Ressortverantwortlichkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder bestehen unverändert fort und sind auf den Seiten 116/117 dieses Geschäftsberichtes zusammenfassend dargestellt.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Durch die Hauptversammlung vom 31. Januar 2020 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, erneut als Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG für das Geschäftsjahr 2019/2020 bestellt. Ihre Unabhängigkeit gegenüber der VERBIO und ihren Organmitgliedern hat die Prüfungsgesellschaft dem Aufsichtsrat vor der Unterbreitung des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung mit Schreiben vom 20. September 2019 bestätigt. Den Prüfungsauftrag hat der Aufsichtsrat entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung am 25. Mai 2020 erteilt.

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, hat den vom Vorstand nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Konzernabschluss der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 und der Konzernlagebericht wurden gemäß § 315 e HGB auf der Grundlage der Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Auch für den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht hat der Abschlussprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Abschlussprüfer hat festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem installiert hat, das dazu geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Die Abschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers sind dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Einsicht zugegangen. In unserer Bilanzsitzung am 18. September 2020 haben wir die uns vorgelegten Abschlüsse, Berichte und den Gewinnverwendungsvorschlag ausführlich erörtert und insbesondere mit Blick auf die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit geprüft. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung sowie darüber, dass keine wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems vorlägen. Insbesondere gab er Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns ab und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer ging ferner auf Umfang und Schwerpunkte der Abschlussprüfung ein.

Nach eigener Prüfung und Diskussion sämtlicher Unterlagen im Aufsichtsrat haben wir festgestellt, dass dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer keine Einwendungen entgegenstehen, und haben die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und des Konzerns zum 30. Juni 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Dabei wurden insbesondere die Liquidität der VERBIO AG bzw. des Konzerns, die steuerlichen Aspekte, die Finanz- und Ertragslage sowie die mittelfristige Investitionsplanung berücksichtigt. Des Weiteren wurde der Vorschlag auch unter den Gesichtspunkten der Ausschüttungspolitik sowie der Aktionärsinteressen geprüft. Der Aufsichtsrat stimmte nach dieser Prüfung dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung an die Hauptversammlung zu und hat sich diesem angeschlossen. Er beinhaltet die Ausschüttung einer Dividende sowie die Thesaurierung des verbleibenden Gewinns.

Abhängigkeitsbericht

Auch im Geschäftsjahr 2019/2020 hat der Vorstand einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG als Konzernunternehmen gemäß § 312 AktG erstellt. Darin erklärt der Vorstand, dass die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG bei den aufgeführten Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen - nach den Umständen, die ihm zum Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts bekannt waren - angemessene Gegenleistungen erhalten hat und berichtspflichtige Maßnahmen im Geschäftsjahr weder getroffen noch unterlassen wurden.

Der Abschlussprüfer hat den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Sowohl der Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen als auch der entsprechende Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegen. Beide Berichte wurden nach persönlichem Bericht der Abschlussprüfer in der Sitzung des Aufsichtsrats am 18. September 2020 ausführlich erörtert.

Nach einer sorgfältigen eigenen Prüfung des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2019/2020, die unter Einbeziehung der Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers im Hinblick auf die Vollständigkeit und Richtigkeit erfolgte, ist der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Einwendungen gegen die vom Vorstand am Schluss des Berichts abgegebene Erklärung über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer in der Sitzung am 18. September 2020 zugestimmt.

Gesonderte nichtfinanzielle Erklärung

Im Zuge der Umsetzung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes hat VERBIO eine gesonderte nichtfinanzielle Erklärung abzugeben. Diese wurde nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt und wird außerhalb des Lageberichts veröffentlicht. VERBIO stellt darin ausgewählte nichtfinanzielle Informationen unter Bezugnahme auf den internationalen Nachhaltigkeitsstandard der Global Reporting Initiative (GRI) dar.

Der Aufsichtsrat führte eine inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung 2019/2020 gemäß §§ 289 c, 315 c HGB durch. In der Bilanzsitzung am 18. September 2020 wurde die Erklärung gemeinsam mit dem Vorstand im Aufsichtsratsplenum erörtert und unter Verzicht auf eine externe Prüfung durch den Aufsichtsrat selbst eingehend geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben und die nichtfinanzielle Erklärung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Schlussbemerkungen

Rückblickend auf das Geschäftsjahr 2019/2020 lässt sich feststellen, dass dieses mit einem erfreulichen Jahresergebnis abgeschlossen werden konnte.

Einen großen Anteil an diesem erfolgreichen Weg haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VERBIO AG und aller Konzerngesellschaften. Ihre Arbeit ist die Grundlage für den Erfolg des VERBIO-Konzerns. Dank ihres tatkräftigen Einsatzes und großen Engagements konnten die Herausforderungen des vergangenen Geschäftsjahres mit Erfolg bewältigt und die Zukunftsperspektiven des Konzerns weiter verbessert werden. Mein Dank gilt gleichermaßen den Mitgliedern des Vorstands, die das Unternehmen erfolgreich geführt haben, für die jederzeit gute, vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit und für ihre erbrachten Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der weiteren Entwicklung des Unternehmens blicke ich zuversichtlich entgegen.

Gleichermaßen wissen wir auch das von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen und die Verbundenheit von Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, zu schätzen und freuen uns, wenn Sie uns auch weiterhin auf unserem Weg begleiten.

 

Zörbig, 18. September 2020

Für den Aufsichtsrat

Alexander von Witzleben

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Die VERBIO-Aktie

Die Aktien der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG sind im Prime Standard der Deutschen Börse AG unter dem Kürzel VBK gelistet und werden unter anderem im elektronischen Wertpapierhandelssystem Xetra gehandelt.

2019 - Ein starkes Jahr für den deutschen Leitindex (DAX)

Der Start des deutschen Leitindex in das Geschäftsjahr 2019/2020 war, wie bereits das Vorjahr 2018/2019, geprägt von einer Zuspitzung des Handelskonflikts zwischen China und den USA sowie den politischen Spannungen im Vereinigten Königreich sowie des Brexits. Der DAX startete am 1. Juli 2019 bei 12.521 Punkten in das erste Geschäftshalbjahr 2019/2020. Nachdem im August 2019 durch die chinesische Regierung neue Strafzölle angekündigt wurden sowie das geplante Misstrauensvotum gegen den britischen Premierminister Boris Johnson publik wurde, verzeichnete der deutsche Leitindex am 15. August 2019 sein Geschäftshalbjahrestief 2018/2019 bei 11.413 Punkten. Kurz darauf konnte sich der Kurs des Leitindex wieder erholen und verlief - bis auf zwei kurzzeitige Kurseinbrüche Anfang Oktober 2019 - unter der 12.000-Punkte-Marke, in einem kontinuierlichen Aufwärtstrend. Die für Mitte Dezember 2019 geplanten US-Strafzölle im Handelskonflikt mit Europa konnten am 13. Dezember 2019 durch eine Teileinigung abgewendet werden. Daraufhin konnte der DAX am 16. Dezember 2019 sein Geschäftshalbjahreshoch 2019/2020 bei 13.408 Punkten verzeichnen. Am 31. Dezember 2019 schloss der DAX das erste Geschäftshalbjahr 2019/2020 bei 13.249 Punkten ab, was einem Kurszuwachs im Geschäftshalbjahr von rund 6,86 Prozent entspricht.

Im ersten Geschäftshalbjahr 2019/2020 notierte der amerikanische Leitindex Dow Jones, das dritte Jahr in Folge, kontinuierlich über der wichtigen 20.000-Punkte-Marke. Der Index verzeichnete im ersten Geschäftshalbjahr 2019/2020 analog zum DAX Kurseinbrüche, welche auf die anhaltenden Spannungen im Handelskonflikt zwischen China und den USA sowie die Entwicklungen um einen möglichen NoDeal-Brexit zurückzuführen sind. Im vierten Kalenderquartal 2019 legte der nordamerikanische Leitindex eine Rally hin; angetrieben durch die deutlich über den Erwartungen liegenden Auftragsdaten der US-amerikanischen Wirtschaft. Trotz zwei kleinerer Kurseinbrüche Anfang Oktober 2019 auf bis zu 26.079 Punkte am 2. Oktober 2019, die unter anderem durch eine kurze Eskalation des Handelskonfliktes zwischen China und den USA verursacht wurden, konnte der Dow Jones das Kalenderjahr 2019 mit einem Kursgewinn von 7,29 Prozent bei 28.538 Punkten abschließen. Im August (01.08.2019), im September (19.09.2019) sowie Ende Oktober 2019 (31.10.2019) senkte die US-Notenbank FED dreimal den Leitzins im ersten Geschäftshalbjahr 2019/2020. Zum Ende des Kalenderjahres 2019 lag das Zinsniveau in den USA bei 1,5 - 1,75 Prozent.

1. Kalenderhalbjahr 2020 - Der deutsche Leitindex geschwächt von COVID-19

Zu Anfang des Kalenderjahres 2020 notierte der DAX weiterhin über der 13.000-Punkte-Marke, bis auf einen zwischenzeitlichen Kursverlust am 31. Januar 2020 auf 12.982 Punkte. Dieser wurde unter anderem durch die anhaltenden Spannungen zwischen den USA und China, welche durch COVID-19 verschärft wurden, ausgelöst. Darauffolgend erholte sich der Kurs schnell, sodass der DAX am 19. Februar 2020 das Geschäftsjahreshoch bei 13.789 Punkten erreichen konnte.

In einer Zeitspanne von 28 Kalendertagen wertete der DAX daraufhin stark ab, bis er am 18. März 2020 sein Geschäftsjahrestief 2019/2020 bei 8.442 Punkten verzeichnete. Die Kursabwertung wurde insbesondere durch die globale Ausbreitung des COVID-19-Virus verursacht. Global folgten Einreisesperren sowie Quarantäne-Verordnungen.

Nach dem Kurstief folgte ein kontinuierlicher Aufwärtstrend des DAX. Diese Aufwertung ist maßgeblich auf das Konjunkturpaket der deutschen Bundesregierung zurückzuführen, welches infolge der Pandemie verabschiedet wurde. Die EZB beschloss zudem keine Anpassung der Zinssätze, sondern startete die "Pandemic-Emercency-Purchase-Programs" (PEPP) von Wertpapieren, um die Inflationsrate zu steigern und die Preisniveaustabilität zu unterstützen.

Als Folge notierte der deutsche Leitindex Anfang Juni 2020 wieder über der 12.000-Punkte-Marke. Dieses Niveau konnte der DAX bis zum Ende des zweiten Geschäftshalbjahres 2019/2020 halten. Lediglich Mitte Juni 2020 fiel der DAX kurzzeitig unter die 12.000-Punkte-Marke. Am 30. Juni 2020 schloss der DAX das Geschäftsjahr 2019/2020 mit einem leichten Minus von 0,7 Prozent bei 12.311 Punkten ab.

Die Folgen der Corona-Pandemie spiegelten sich negativ im DAX zum Wirtschaftswachstum der Eurozone wider. Im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2019/2020 musste das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum eine Abnahme von rund 3,6 Prozent verzeichnen. In Deutschland sank das BIP im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2019/2020 ebenfalls um rund 2,2 Prozent und verzeichnete damit den stärksten Rückgang seit der globalen Finanzkrise 2008/2009.

Die negative Entwicklung ist laut ifo-Institut auf die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Produktionsaussetzungen zurückzuführen. Am 29. April 2020 korrigierte die Bundesregierung im Rahmen ihrer Frühjahrsprojektion die Wachstumsprognose auf - 6,3 Prozent nach unten. Dies wurde ebenfalls durch die Corona-Pandemie im ersten und zweiten Quartal 2020 begründet; allerdings prognostiziert die Bundesregierung die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Erholung im dritten Kalenderquartal 2020. Durch diese Risiken und schlechte Konjunkturprognosen schloss der DAX das erste Kalenderhalbjahr 2020 am 30. Juni 2020 mit einem Minus von rund 7,08 Prozent ab.

Die VERBIO-Aktie geprägt von COVID-19

Die VERBIO-Aktie startete am 1. Juli 2019 mit einem Kurs von 7,70 EUR (Xetra) in das Geschäftsjahr 2019/2020. Im Zeitraum von Mitte August 2019 bis Ende Februar 2020 konnte die VERBIO-Aktie einen Aufschwung von 89,66 Prozent verzeichnen. In dieser Periode erreichte die VERBIO-Aktie ihr Geschäftsjahreshoch 2019/2020 am 20. Februar 2020 bei 13,28 EUR.

Die Rally der VERBIO-Aktie wurde unter anderem von der Veröffentlichung der Geschäftsjahresergebnisse 2018/2019 am 25. September 2019 unterstützt. Die VERBIO AG konnte hier das erfolgreichste Geschäftsjahr der Unternehmensgeschichte mit einem EBITDA von 95,1 Mio. EUR verzeichnen; dies entspricht einem Zuwachs von 112,30 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2017/2018. Ein weiterer Kurszuwachs von 16,76 Prozent konnte am 22. Januar 2020 verzeichnet werden, als die VERBIO AG die EBITDA-Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2019/2020 von 65 Mio. EUR auf 110 Mio. EUR nach oben korrigierte. Am 20. Februar 2020 musste die VERBIO-Aktie, analog zum deutschen Leitindex, Verluste hinnehmen. Der Auslöser war eine neue Risikobewertung von Anlegern im Rahmen der COVID-19-Pandemie, die zu schnelleren Verkäufen führte. Der Kursverlust der VERBIO-Aktie endete am 19. März 2020 im Geschäftsjahrestief 2019/2020 bei 6,30 EUR.

Durch den Start der Produktion von Desinfektionsmittel aus Bioethanol der VERBIO AG konnte sich der Kurs der Aktie Ende März 2020 erholen. Da im Rahmen der COVID-19-Pandemie die Nachfrage nach Desinfektionsmittel das Angebot überstieg, beschloss die VERBIO AG kurzfristig eine Produktionsumstellung, um Krankenhäuser sowie Apotheken zu unterstützen. Der Kurs der VERBIO-Aktie verlief ab Ende März 2020 in einer Seitwärtsbewegung und pendelte bis zum Geschäftsjahresschluss am 30. Juni 2020 zwischen einem Kurs von 7,87 EUR (27.03.2020) und 10,64 EUR (08.06.2019). Am 30. Juni 2020 schloss die VERBIO-Aktie das Geschäftsjahr 2019/2020 mit einem Kurs bei 9,30 EUR ab. Dies entspricht einem Kursgewinn im Geschäftsjahr 2019/2020 von 19,38 Prozent.

Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019/2020 stieg das Handelsvolumen auf der Handelsplattform Xetra auf durchschnittlich 69.488 gehandelte Aktien pro Tag. Das zweite Halbjahr verzeichnete täglich durchschnittlich 107.781 gehandelte Aktien. Insgesamt stieg damit das Handelsvolumen gegenüber dem Vorjahr auf durchschnittlich 88.483 gehandelte Aktien pro Tag (2018/2019: Durchschnitt 41.590).

Analysten Coverage

Derzeit besteht eine laufende Analysten-Coverage durch die MATELAN Research GmbH, die von der VERBIO AG beauftragt wurde. Die Erstellung dieser Analysen erfolgt unabhängig durch die Analysten der MATELAN Research GmbH auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen. Diese Analysen geben die Meinungen, Einschätzungen bzw. Empfehlungen des Analystenhauses wieder und unterliegen keinerlei Einflussnahme oder Kontrolle durch die VERBIO AG.

Kursverlauf und Handelsvolumen der VERBIO-Aktie vom 01.07.2019 bis 30.06.2020

Kursverlauf (Xetra) der VERBIO-Aktie vom 01.07.2019 bis 30.06.2020 (in EUR)

Handelsvolumen (Xetra) vom 01.07.2019 bis 30.06.2020 (Volumen in Stück)

Hauptversammlung 2020

Am 31. Januar 2020 fand die ordentliche Hauptversammlung 2020 der VERBIO AG in Leipzig statt. Vom stimmberechtigten Grundkapital waren 50.168.750 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmen vertreten (79,63 Prozent des gesamten Grundkapitals der Gesellschaft). Vorstand und Aufsichtsrat stellten sich den Fragen der Aktionäre und informierten über die Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Marktentwicklungen. Neben den ordentlichen Tagesordnungspunkten (Gewinnverwendung, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Festlegung der Aufsichtsratsvergütung sowie Wahl von KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschluss- bzw. Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020) standen auch die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 sowie die Zustimmung zum Abschluss von Unternehmensverträgen auf der Agenda.

In Anwesenheit der ca. 140 Aktionäre, Vertreter der Aktionärsvereinigungen und Gäste wurde allen von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlägen mit den erforderlichen Mehrheiten zugestimmt. Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat der VERBIO AG dokumentieren diese Abstimmungsergebnisse das große Vertrauen der Aktionäre in das Management des Unternehmens. Die ausführlichen Stimmergebnisse sowie weitere Informationen rund um die Hauptversammlung sind auf der Internetseite (www.verbio.de) unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht. Die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020/2021 wird am 29. Januar 2021 in Leipzig stattfinden.

Kapitalmarktkommunikation

In der Kommunikation mit den Kapitalmarktteilnehmern verfolgt VERBIO den Grundsatz der Gleichbehandlung. Daher veröffentlichen wir kursrelevante und aktuelle Informationen immer zeitnah, konsistent und transparent, sowohl über ein elektronisches Verteilungssystem als auch auf der Internetseite der VERBIO AG.

Auf der Internetseite www.verbio.de werden unter der Rubrik Investor Relations wichtige Informationen wie Finanzberichte, Börseninformationen, Analysten-Researchs, Finanzkalender und Unternehmenspräsentationen dem interessierten Kapitalmarktteilnehmer zur Verfügung gestellt. Kapitalmarktrelevante Pflichtmitteilungen wie zum Beispiel Ad-hoc-Meldungen und Corporate News werden dort umgehend in deutscher und englischer Sprache publiziert. Gleichermaßen finden sich dort die Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 33 ff. WpHG sowie die Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung ("Managers' Transactions"). Um IR-News regelmäßig per E-Mail zu erhalten, können sich Interessenten durch Anmeldung über die VERBIO-Internetseite auf den IR-Verteiler setzen lassen. Darüber hinaus finden zur Veröffentlichung des Halbjahres- und des Geschäftsberichtes regelmäßig Presse- bzw. Analystenkonferenzen im Rahmen von Telefonkonferenzen statt.

Daneben steht die Investor-Relations-Abteilung bestehenden und potenziellen institutionellen Investoren, Finanzanalysten und Privatanlegern für einen persönlichen oder telefonischen Informationsaustausch zur Verfügung. Regelmäßig informiert VERBIO über aktuelle Unternehmensnachrichten auf der Website www.verbio.de sowie auf den Social-Kanälen des Unternehmens auf Facebook und Instagram. Darüber hinaus äußert sich der VERBIO-Vorstandsvorsitzende Claus Sauter zu aktuellen politischen Entwicklungen, Hintergründen und den Marktbedingungen in seinem Blog und Podcast #strohklug (www.strohklug.de). Des Weiteren unterrichtet VERBIO interessierte Kapitalmarktteilnehmer in Form von Interviews, Fachbeiträgen und Vorträgen über die allgemeine Unternehmensentwicklung bzw. durch die Teilnahme an Branchenveranstaltungen und Diskussionsrunden auf Konferenzen über die Marktentwicklungen bzw. das regulatorische Umfeld und seine Auswirkungen auf die Biokraftstoffbranche. Ferner war VERBIO vom 25. November 2019 bis 27. November 2019 auf dem Deutschen Eigenkapitalforum in Frankfurt a. M. mit einer Unternehmenspräsentation vertreten und hat im Rahmen dieser Veranstaltung mehrere sog. "1on1"-Gespräche mit interessierten Analysten und Investoren geführt.

Den Finanzkalender mit allen wichtigen Terminen für das Geschäftsjahr 2020/2021 finden Sie auf der hinteren Umschlaginnenseite dieses Geschäftsberichtes und auf der Internetseite www.verbio.de unter der Rubrik Investor Relations.

Dividende

Vorstand und Aufsichtsrat der VERBIO AG verfolgen eine auf Kontinuität ausgerichtete Dividendenpolitik, deren Ziel es ist, einen fairen Ausgleich zwischen den Aktionärsinteressen einerseits und der Wachstumsfinanzierung des Unternehmens andererseits zu schaffen. Danach sollen die Aktionäre über eine angemessene Ausschüttung am Unternehmenserfolg beteiligt werden. Zugleich liegen ausreichend Barmittel zur Finanzierung des operativen Geschäfts sowie eine solide Eigenkapitalausstattung und die Nutzung von Expansionsmöglichkeiten für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ebenfalls im Interesse der Aktionäre. Daher prüfen Vorstand und Aufsichtsrat der VERBIO AG ihren Dividendenvorschlag jedes Jahr sehr sorgfältig unter Abwägung von Aktionärs- und Unternehmensinteressen.

EUR 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020
Gewinn je Aktie (unverwässert) 0,43 0,77 0,82 0,24 0,84 1,01
Dividende je Aktie 0,1 0,15 0,2 0,2 0,2 0,2
Dividendenausschüttung in Mio. 6,3 9,5 12,6 12,6 12,6 12,6

Dividendenzahlung von 0,20 EUR je Stückaktie für das Geschäftsjahr 2018/2019

Für das Geschäftsjahr 2018/2019 wies die VERBIO AG im Einzelabschluss nach HGB bei einem erzielten Jahresüberschuss in Höhe von 158.584.203,91 EUR einen Bilanzgewinn von 158.584.203,91 EUR aus. Vorstand und Aufsichtsrat hatten der Hauptversammlung am 31. Januar 2020 vorgeschlagen, eine Dividende von 0,20 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, somit 12.600.000,00 EUR, auszuschütten und den danach verbleibenden Betrag in Höhe von 145.984.203,91 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Hauptversammlung der VERBIO AG folgte am 31. Januar 2020 mit ihrem Beschluss dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, zum fünften Mal in Folge eine Dividende zu zahlen und EUR 0,20 je dividendenberechtigter Aktie für das Geschäftsjahr 2018/2019 an die Aktionäre auszuschütten. Bezogen auf den Schlusskurs der VERBIO-Aktie am 30. Juni 2019 in Höhe von EUR 7,79 ergibt sich eine Dividendenrendite von 2,57 Prozent.

Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2019/2020

Wir haben auch im Berichtsjahr 2019/2020 wieder unsere finanziellen Ziele erreicht bzw. übertroffen und wollen dementsprechend unsere Aktionäre am Unternehmenserfolgt teilhaben lassen. Die Gremien der VERBIO AG sind daher übereingekommen, der Hauptversammlung am 29. Januar 2021 die Ausschüttung einer im Vorjahresvergleich unveränderten Dividende von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Aktie vorzuschlagen und den verbleibenden Betrag des erzielten Bilanzgewinnes auf neue Rechnung vorzutragen. Die Dividendensumme entspricht einem Auszahlungsbetrag in Höhe von EUR 12,6 Mio. (2018/2019: EUR 12,6 Mio.). Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung entspricht dieser Ausschüttungsvorschlag einer unveränderten Dividende im Vergleich zum Vorjahr (2018/2019: EUR 0,20). Der Schlusskurs der VERBIO-Aktie betrug zum 30. Juni 2020 EUR 9,30, so dass eine Dividendenrendite von 2,15 Prozent ausgewiesen werden würde.

Aktionärsstruktur zum 30. Juni 2020

Für die VERBIO AG ist Deutschland Herkunftsmitgliedstaat und es gelten die Meldeschwellen gemäß §§ 33, 34 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bei der Änderung bedeutender Beteiligungen. Im Berichtszeitraum hat die VERBIO AG keine Meldungen zu Änderungen von bedeutenden Beteiligungen an der Gesellschaft erhalten. Die Aktionärsstruktur der VERBIO AG ist daher im Vergleich zum 30. Juni 2019 unverändert.

Die Aktie auf einen Blick

Kürzel VBK
Kürzel Bloomberg (Xetra) VBK:GR
Kürzel Reuters (Xetra) VBKG.DE
ISIN DE000A0JL9W6
Marktsegment Prime Standard
Designated Sponsor HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Anzahl Aktien 63.000.000
Gattung Stückaktien
Nennwert je Stück EUR 1,00
2019/2020 2018/2019
Schlusskurs (Xetra, 30.06.2019, 30.06.2018) EUR 9,30 EUR 7,79
52-Wochen-Hoch (Xetra) EUR 13,28 EUR 7,98
52-Wochen-Tief (Xetra) EUR 6,30 EUR 5,01
Börsenkapitalisierung (Basis: Schlusskurs Xetra) EUR 585,90 Mio. EUR 490,77 Mio.
Free Float 28,06 % 28,06 %
Ergebnis je Aktie (verwässert und unverwässert) EUR 1,01 EUR 0,84
Operativer Cashflow je Aktie EUR 1,14 EUR 0,71
Buchwert je Aktie EUR 6,18 EUR 5,38

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

Grundlagen des Konzerns

Konzernstruktur

Die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG (nachfolgend auch "VERBIO AG" oder "Gesellschaft"), Zörbig, ist die Konzernobergesellschaft des VERBIO-Konzerns (nachfolgend auch "VERBIO" oder "VERBIO-Gruppe").

Der VERBIO haben im Berichtszeitraum, neben der VERBIO AG selbst, folgende wesentliche Gesellschaften angehört:

VERBIO Bitterfeld GmbH (vormals VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH), Bitterfeld-Wolfen/OT Greppin; aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Folgenden "VEB"

VERBIO Zörbig GmbH (vormals VERBIO Ethanol Zörbig GmbH & Co. KG), Zörbig; aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Folgenden "VEZ"

VERBIO Schwedt GmbH (vormals VERBIO Ethanol Schwedt GmbH & Co. KG), Schwedt/Oder; aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Folgenden "VES"

VERBIO Diesel Schwedt GmbH (mit rechtlicher Wirkung zum 1. April 2020 und wirtschaftlich zum 30. Juni 2019 verschmolzen auf die VERBIO Schwedt GmbH), Schwedt/Oder; aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Folgenden "VDS"

VERBIO Agrar GmbH, Zörbig; aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Folgenden "VAgrar"

VERBIO Logistik GmbH, Zörbig; aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Folgenden "VLogistik"

VERBIO Polska Sp. z o.o., Stettin (Polen); aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Folgenden "VPL"

VERBIO Pinnow GmbH, Pinnow; aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Folgenden "VEP"

VERBIO India Private Limited, Chandigarh (Indien); aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Folgenden "VEI"

VERBIO North America Corporation, Livonia, Michigan (USA); aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Folgenden "VNA"

VERBIO Nevada LLC, Nevada, Iowa (USA); aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Folgenden "VEN"

VERBIO Diesel Canada Corporation, Welland, Ontario (Kanada); aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Folgenden "VDC"

XiMo Kft., Budapest (Ungarn); aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Folgenden "XiMo".

Darüber hinaus hält die VERBIO AG Anteile an weiteren Gesellschaften. Eine detaillierte Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften findet sich im Konzernanhang unter Abschnitt 2.2 "Konsolidierungskreis".

Geschäftsmodell

VERBIO ist biofuel and technology. VERBIO stellt in großindustriellen Bioraffinerien Biokraftstoffe, Biodünger, Futtermittel, Desinfektionsmittel sowie Sterole und Pharmaglycerin als Rohstoffe für die Kosmetik-/ Pharma- und Nahrungsmittelindustrie her. Die angewandten Technologien sind von VERBIO selbst entwickelt. Die Anlagen und Prozesse werden kontinuierlich optimiert und verbessert. Der Vertrieb unserer Produkte und der Einkauf der dafür erforderlichen Rohstoffe in Deutschland erfolgen durch die VERBIO AG. Hergestellt werden die Produkte durch die Tochtergesellschaften an den deutschen Standorten Zörbig, Bitterfeld, Schwedt/Oder und Pinnow sowie in Kanada. Diese Gesellschaften arbeiten auf der Grundlage von Lohnverarbeitungsverträgen für die VERBIO AG.

Die VPL und die VAgrar sind innerhalb der VERBIO-Gruppe für die Beschaffung der für die Produktion benötigten Agrarrohstoffe zuständig und vermarkten für die VERBIO AG Futter- und Düngemittel, die als Koppelprodukte bei der Bioethanol- und Biomethanherstellung anfallen.

Der Vertrieb von Biodiesel und der Einkauf der dafür erforderlichen Rohstoffe für die im Juli 2019 erworbene Biodieselanlage in Kanada erfolgen durch die VNA.

Es befinden sich derzeit weitere Anlagen zur Produktion von Biomethan und Bioethanol in den USA und Biomethan in Indien im Aufbau.

Vertrieben werden Biodiesel, Bioethanol und Biomethan in Europa; Biodiesel seit August 2019 auch in Nordamerika; Pharmaglycerin und Sterole weltweit. Die Inbetriebnahme der Auslandsstandorte wird in Zukunft dazu führen, dass die Vermarktung der Biokraftstoffe internationaler wird.

Als Technologieunternehmen ist VERBIO ständig auf der Suche nach neuen Technologien, die sich mit den in den Kernprozessen verwendeten Rohstoffen, mit den Endprodukten Biodiesel, Bioethanol und Biomethan sowie mit anfallenden Koppelprodukten vereinbaren lassen. Ziel dieser Strategie ist die Entwicklung und Herstellung neuer Produkte zur Verbesserung der Wertschöpfungstiefe und damit der Profitabilität.

In diesem Sinne hat VERBIO das Technologieunternehmen XiMo übernommen. Geschäftszweck von XiMo ist die Entwicklung und Vermarktung von Metathese-Katalysatoren. Für die VERBIO AG bietet die Metathese potenziell die Möglichkeit, künftig auf Basis von Pflanzenöl neben Biodiesel auch weitere chemische Grundstoffe herzustellen. Mittelfristig ist es das Ziel, gemeinsam mit der XiMo die dazu erforderlichen Katalysatoren und die erforderliche Prozesstechnik zu entwickeln, um neue Absatzwege für Pflanzenölmethylester außerhalb des Biodieselmarktes zu erschließen.

Ziele und Strategien

VERBIO ist einer der führenden, konzernunabhängigen Bioenergieproduzenten und zugleich globaler Hersteller für Biodiesel, Bioethanol und Biomethan im großtechnischen Maßstab. Das Management setzt auf effiziente Verfahrens- und Produktionstechnologien und hohe Produktqualität. Die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Herstellung der Biokraftstoffe, bezogen auf die gesamte Wertschöpfungskette - vom Einkauf der Rohstoffe über die Produktion bis hin zum Vertrieb der Biokraftstoffe und Koppelprodukte -, ist die Grundlage für alle unternehmerischen Aktivitäten und Investitionen. So verbinden wir wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlicher Verantwortung und Umweltschutz. Durch unsere fortschrittlichen Technologien und das Konzept geschlossener Kreisläufe von der Rohstoffbeschaffung bis zur Veredelung anfallender Koppelprodukte als Futter- und Düngemittel oder als hochwertige Rohstoffe für die Lebensmittel- und Pharmaindustrie leisten wir einen maßgeblichen Beitrag zur Stärkung der regionalen Landwirtschaft sowie zur nachhaltigen Mobilität der Zukunft.

Wir verfügen über die notwendigen Voraussetzungen, um erfolgreich zu sein und führende Wettbewerbspositionen einzunehmen. Hierzu gehören neben flexiblen Anlagenstrukturen, effizienten Prozessen und einer hohen Flexibilität hinsichtlich des Rohstoffeinsatzes auch eine ausgeprägte Innovationsfähigkeit sowie engagierte und qualifizierte Mitarbeiter.

Unser Ziel ist es, durch Investitionen in die Optimierung unserer bestehenden Anlagen sowie Produktionsprozesse kosteneffizienter und energiesparender zu produzieren und die Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) unserer Biokraftstoffe weiter zu verbessern. Darüber hinaus streben wir mit der Etablierung neuer Technologiekonzepte zur Nutzbarmachung weiterer Koppelprodukte die Erhöhung unserer Wettbewerbsfähigkeit durch die Erschließung neuer Absatzmärkte an.

Einen besonderen Fokus legen wir auf die führende Rolle bei der Entwicklung und Markteinführung von sogenannten fortschrittlichen Biokraftstoffen der 2. Generation. Dazu zählt insbesondere unsere Technologie zur Gewinnung von Biodünger und Biomethan aus 100 Prozent Stroh, die wir in unseren Bioraffinerien an den Standorten Schwedt/Oder und Pinnow etabliert haben. Diese Technologie steht auch im Fokus der Expansionsprojekte von VERBIO in Indien und den USA. Darüber hinaus trägt der Erwerb einer Biodieselanlage in Kanada zur weiteren Internationalisierung von VERBIO bei.

Die im Juli 2020 in Deutschland verabschiedete Mautbefreiung für emissionsarme LKW - darunter CNG-/LNG-LKW - bis Ende 2023 eröffnet für VERBIO neue Wachstumschancen in Deutschland. Diese Fahrzeuge können mit Biomethan aus Reststoffen oder Stroh angetrieben werden. Es ist zu erwarten, dass kurzfristig zahlreiche Speditionen mindestens Teile ihrer LKW-Flotten auf den CNG-/LNG-Antrieb umstellen, um die CO 2- und Effizienz-Vorteile aus dem Einsatz von Biomethan als Kraftstoff, aber auch die Kostenvorteile, die sich aus der Mautbefreiung ergeben, zu nutzen.

Die rasante Entwicklung bei den Zulassungszahlen für CNG-/LNG-LKW seit dem Inkrafttreten der ersten Phase der Mautbefreiung eröffnet neues Vertriebs- und Vermarktungspotenzial für Biomethan als BioCNG und als BioLNG, das wir nutzen wollen.

Auch VERBIO setzt in zunehmendem Maße auf den CNG-/LNG-Antrieb im Güterfernverkehr und stellt bis Mitte 2021 mindestens 50 LKW seiner unternehmenseigenen Flotte um.

Generell tragen die in Diskussion befindliche "ambitionierte" Anhebung der THG-Quote sowie die durch die Bundesregierung verabschiedete Wasserstoff-Strategie zu deutlich verbesserten Rahmenbedingungen für VERBIO in Deutschland und Europa bei.

Zum einen fordert VERBIO seit Langem eine Anhebung der THG-Quote auf mindestens 10 Prozent, um eine Dekarbonisierung im Verkehr mit Biokraftstoffen der ersten und zweiten Generation zu erreichen. Zum anderen bietet die Wasserstoff-Strategie neues Absatzpotenzial für Biomethan, denn dieses kann zur Herstellung von sogenanntem grünem Wasserstoff verwendet werden.

Bei der Nutzung neuer Wachstumschancen steht für uns stets ein nachhaltig profitables Wachstum im Fokus, damit wir unseren Investoren, Aktionären und dem Kapitalmarkt ein attraktives Investment bieten können.

Die Eckpfeiler unserer Strategie gelten unverändert seit mehreren Jahren. Wir stellen im Rahmen der jährlichen operativen und strategischen Planung die strategischen Weichen für die Folgejahre und formulieren die konkreten Ziele für das nächste Geschäftsjahr. Im Rahmen der Veröffentlichung des Geschäftsberichtes im September jeden Jahres geben wir einen Ausblick auf die wesentlichen Leistungsindikatoren des dann laufenden neuen Geschäftsjahres.

Steuerungssystem

Die VERBIO AG ist eine Gesellschaft deutschen Rechts. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die beide mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind. Vorstand und Aufsichtsrat der VERBIO AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen und sind bestrebt, den Wert des Unternehmens für die Anteilseigner nachhaltig zu steigern.

Der Vorstand der VERBIO AG bestand bis zum 30. Juni 2020 aus vier und besteht mit der Ernennung von Stefan Schreiber seit dem 1. Juli 2020 aus fünf Mitgliedern; gemeinsam tragen sie die Gesamtverantwortung und führen die Geschäfte der Gesellschaft mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung. Dies tut der Vorstand in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Der Aufsichtsrat hat dem Vorstand eine Geschäftsordnung gegeben, in der neben einem Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte auch die einzelnen Vorstandsressorts im Rahmen des Geschäftsverteilungsplans zugeordnet sind. Herr Stefan Schreiber verantwortet als Vorstandsmitglied künftig das Ressort Nordamerika.

Unser unternehmerisches Handeln ist auf profitables Wachstum sowie Technologie- und Kostenführerschaft im Bereich der Biokraftstoffproduktion ausgerichtet. Daraus leiten sich unsere Hauptsteuerungsgrößen ab.

Die zentrale Kennzahl zur Steuerung unserer Ertragskraft auf Konzernebene und für die Segmente Biodiesel und Bioethanol ist das EBITDA (Betriebsergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen). Weiterhin werden für die Steuerung Auswertungen der Gross Margin, das EBIT (Betriebsergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern) sowie produktionsspezifische Kennzahlen wie die Produktionsmengen und damit verbunden die Kapazitätsauslastung herangezogen. Bei all den vorgenannten Kennzahlen wurden segmentspezifische Zielniveaus festgelegt.

Ein effektives und effizientes Kapitalmanagement ist ein wesentlicher Bestandteil des ganzheitlichen Steuerungsinstrumentariums des VERBIO-Konzerns. Es umfasst im Wesentlichen die Steuerung der Liquidität, des Eigen- und des Fremdkapitals sowie das Währungs- und Zinsmanagement. Wesentliche Steuerungsgröße ist hier die Kennzahl zum Net-Cash (Zahlungsmittelbestand abzüglich Bankdarlehen und sonstiger Darlehen).

Ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor ist die konsequente Steuerung der Investitionen. Darunter verstehen wir die Bewertung jedes einzelnen Projektes unter Berücksichtigung der jeweiligen Amortisationszeiträume und der strategischen Bedeutung.

Die Basis für die unternehmensweite Steuerung und die Berichterstattung von Planungs-, Erwartungs- und Ist-Daten bildet ein zuverlässiges und aussagekräftiges Finanz- und Controlling-Informationssystem.

Forschung und Entwicklung

Der Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) der VERBIO liefert mit der Entwicklung neuer, innovativer Produktionstechnologien und deren Überführung in den großtechnischen Einsatz sowie der ständigen Weiterentwicklung und Optimierung bestehender Produktionsprozesse und -anlagen in den Segmenten Biodiesel und Bioethanol einen wichtigen Beitrag zur Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit und zum Ausbau unseres Geschäfts.

In den zurückliegenden Geschäftsjahren haben wir deshalb Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gezielt weiter vorangetrieben. Bestehende Verfahren wurden mit einem kurz- bis mittelfristigen Zeithorizont weiterentwickelt und optimiert. Darüber hinaus wurden neue Forschungsprojekte initiiert, um auch in Zukunft erfolgreich zu sein und so den nachhaltigen Erfolg der Unternehmensgruppe zu sichern.

Mit unseren F&E-Teams, bestehend aus Verfahrensingenieuren, Chemikern, Biotechnologen, Laboranten und Chemikanten, sind wir in der Lage, an vielen Ideen theoretisch und praktisch zu arbeiten.

In Versuchen in unseren Laboren und Technikum-Anlagen bereiten wir die großtechnische Umsetzung von Verfahrensneu- und -weiterentwicklungen vor und werten Wirtschaftlichkeitsparameter wie Ausbeuten, Verbräuche, Produktqualitäten etc. aus. Erweist sich in den Untersuchungen die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens bzw. der Verfahrensmodifikation, so wird der Produktionsprozess entsprechend angepasst. Realisierung und Inbetriebnahme von prozesstechnischen Änderungen in den Produktionsbetrieben werden durch Mitarbeiter der Abteilung F&E begleitet. Die Nähe und Flexibilität unserer Produktionsbetriebe gewährleisten dabei eine schnelle Umsetzung unserer Forschungsergebnisse.

Fester Bestandteil unserer Forschungs- und Entwicklungsarbeit sind auch Forschungskooperationen mit privaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen und Hochschulen.

Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 5.444 (2018/2019: TEUR 3.132) für Forschung und Entwicklung aufgewendet. Konzernweit arbeiteten durchschnittlich 44 Mitarbeiter (2018/2019: 38) in den Forschungs- und Entwicklungsbereichen.

Forschung und Entwicklung im Segment Biodiesel

Unsere Verfahren im Segment Biodiesel unterliegen einem ständigen Optimierungsprozess. Um den Wettbewerbsvorsprung in der Biodieselproduktion zu erhalten und möglichst weiter auszubauen, arbeitet die F&E-Abteilung des Segments Biodiesel sehr eng mit der Produktion zusammen.

Der Schwerpunkt der Aktivitäten unserer Abteilung F&E lag im Geschäftsjahr 2019/2020 in der Entwicklung neuer Produkte auf Basis von Biodiesel. Hierbei bietet die Zusammenarbeit zwischen unserer ungarischen Tochtergesellschaft XiMo neue Möglichkeiten zur Prozessentwicklung insbesondere im Bereich der Metathese. XiMo entwickelt Metathesekatalysatoren sowie Anwendungen für den Einsatz dieser Katalysatoren. Hierbei arbeitet XiMo intensiv mit potenziellen Kunden zusammen.

Forschung und Entwicklung im Segment Bioethanol

Die ständige Verbesserung unserer Produktionsprozesse in unseren Bioraffinerien ist ein Schwerpunkt unserer Arbeiten im Bereich Forschung und Entwicklung. Der Fokus bei unseren Bioraffinerien liegt dabei auf der möglichst effizienten Nutzung der eingesetzten Rohstoffe. Durch den hohen Grad der Integration unserer einzelnen Anlagenteile in unserer gesamten Bioraffinerie haben wir sehr hohe Anforderungen an die Stabilität der Prozesse.

In 2019/2020 haben unsere F&E-Teams die Wirtschaftlichkeit unserer Stroh-Biomethan-Technologie und die Entwicklungsarbeiten im Bereich der Gewinnung von hochwertigen Produkten aus den eingesetzten Rohstoffen unserer Bioethanol-Raffinerien weiter vorangetrieben. Neben diesen Schwerpunkten wurde im Geschäftsjahr 2019/2020 die Effizienz-Verbesserung unserer Bioethanol-Raffinerien für den Einsatz von Mais als Rohstoff erreicht und ein weiterer Fokus lag im zweiten Halbjahr in der Herstellung von ethanolhaltigen Desinfektionsmitteln, bedingt durch den Marktengpass während der COVID-19-Pandemie.

Darüber hinaus beobachten und bewerten wir ständig die relevanten Technologie- und Marktentwicklungen, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und um neue Technologieansätze für unsere Bioraffinerien zu finden.

Mitarbeiter

Zum 30. Juni 2020 beschäftigte die VERBIO insgesamt 725 Mitarbeiter (30.06.2019: 660 Mitarbeiter), davon 377 Angestellte (30.06.2019: 308 Angestellte), 328 gewerbliche Arbeitnehmer (30.06.2019: 329 gewerbliche Arbeitnehmer), 17 Auszubildende (30.06.2019: 16 Auszubildende) und 3 geringfügig beschäftigte Mitarbeiter (30.06.2019: 7 geringfügig beschäftigte Mitarbeiter).

Wirtschaftsbericht

Wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen

Marktsituation in Deutschland

Biodiesel und Bioethanol

Aktuell liegen Zahlen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Kalenderjahr 2020 bis zum Monat Juni 2020 vor. Darin wird, dominiert durch den mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Lockdown, ein massiver Rückgang des Kraftstoffverbrauchs in Deutschland berichtet. Beim Ottokraftstoff ging der Absatz in den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 um 13,3 Prozent, beim Diesel um 9,5 Prozent in Relation zum Vorjahr zurück. Der stärkste Rückgang der Verbräuche war, wie zu erwarten, im April zu verzeichnen (Ottokraftstoff - 34,5 Prozent, Diesel - 21,6 Prozent im Vergleich zu 2019), als Deutschland de facto stillgestanden hat. Der weitere Verlauf lässt sich, im Gegensatz zu den Vorjahren, nur schwer vorhersagen, da niemand das Infektionsgeschehen und die damit gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen einzuschätzen weiß. Allerdings ist ein erneuter Lockdown eher unwahrscheinlich, so dass sich die Kraftstoff-Verbrauchszahlen im Verlauf der nächsten Monate wieder sukzessive dem Vorjahresniveau annähern dürften.

Konträr dazu stieg die prozentuale Beimischung von Biodiesel und HVO im Zeitraum Januar bis Juni 2020 um 24,4 Prozent - von 1,06 Mio. Tonnen auf 1,32 Mio. Tonnen - zum Vorjahreswert deutlich an. Hier ist zu unterstellen, dass die Mineralölbetriebe aufgrund der gestiegenen Treibhausgasminderungsquote von 4 auf 6 Prozent maximal Biodiesel und HVO beigemischt haben.

Die Beimischung von Bioethanol dagegen sank in der gleichen Periode um - 8,2 Prozent, von 507 Tausend Tonnen auf 465 Tausend Tonnen. Dieser relative Rückgang ist aber um rund 5 Prozent geringer als der beim Benzin; insofern wurde auch hier bezogen auf die Sorten E5 und E10 mehr Bioethanol beigemischt als im Vergleichszeitraum 2019.

CNG (Compressed Natural Gas)/Biomethan

Der Biomethananteil, der dem Kraftstoff Erdgas beigemischt wird, schwankt seit Einführung der Anrechenbarkeit von Biomethan auf die deutsche Quote stark. Von 2014 auf 2015 war der Biomethananteil stark rückläufig. Seit dem Jahr 2015 ist wieder ein Anstieg des Biomethananteils bis auf 449 GWh in 2017 zu verzeichnen. Im Jahr 2018 ging der Biomethananteil wieder auf 389 GWh zurück, da durch die 38. BImSchV fossiles Erdgas in Form von CNG ebenfalls auf die THG-Quote angerechnet wurde. Eine ähnliche oder weiter rückläufige Größenordnung dürfte auch für 2019 zu erwarten sein. Für das Jahr 2020 ist durch die von 4 Prozent auf 6 Prozent gestiegene Treibhausgas-Minderungsverpflichtung mit einer erheblichen Steigerung des Biomethananteils im Transportbereich zu rechnen.

Von den rund 850 CNG-Tankstellen in Deutschland boten im Frühjahr 2020 363 Stationen 100 Prozent Biomethan an, davon 117 verbiogas. Darüber hinaus wurde an 94 Stationen Biomethan in veränderlichem Anteil beigemischt. 381 Stationen bieten 100 Prozent fossiles Erdgas an. Im LKW-Segment gewinnt neben CNG auch LNG an Bedeutung. Im Juli 2020 waren deutschlandweit 24 LNG-Stationen in Betrieb.

Marktsituation außerhalb Deutschlands

Die europäischen Absatzmärkte für Biokraftstoffe außerhalb Deutschlands waren massiv von den Lock-downs in den Mitgliedsstaaten belastet.

In den agrarisch geprägten Ländern Asiens und Südamerikas gewinnen die Biokraftstoffe weiter an Bedeutung, das heißt, dort werden Anreize für die Verwendung durch steuerliche Vorteile oder eine verpflichtende Zumischung gegeben. Im Vordergrund steht dabei weniger der Umweltschutz, sondern vielmehr die Unterstützung der heimischen Landwirtschaft. Durch die Nutzung heimischer Rohstoffe wird die regionale Wertschöpfungskette verbessert und Energieimporte werden reduziert, sodass sich die Handelsbilanzen verbessern. In der Folge werden Investitionen in neue lokale Produktionskapazitäten für Biokraftstoffe vor allem in Südostasien getätigt sowie Arbeitsplätze in der regionalen Landwirtschaft gesichert bzw. neu geschaffen.

Absatzpreis- und Rohstoffpreisentwicklung

Die Großhandelspreise für FAME liegen für das Geschäftsjahr 2019/2020 mit ca. 47 EUR/Tonne unter den Durchschnittswerten für den vergleichbaren Vorjahreszeitraum; dabei lag Rapsöl mit ca. 51 EUR/Tonne über den Preisen des vergleichbaren Vorjahresvergleichszeitraums.

Bioethanol lag für das Geschäftsjahr 2019/2020 mit 36 EUR/cbm über den Werten des Vorjahresvergleichszeitraums. Wesentlicher Grund ist die gute Nachfrage nach Ethanol in Südamerika (vor allem Brasilien), China, Südkorea und Japan.

Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittliche Preisentwicklung ausgewählter Rohstoffe und Produkte an internationalen Märkten:

Entwicklung ausgewählter Rohstoffe (Durchschnittspreise)

2018/2019 Q1 2019/2020 Q2 2019/2020 Q3 2019/2020 Q4 2019/2020 2019/2020
Rohöl (Brent; USD/Barrel) 69 62 62 51 33 52
Dieselkraftstoff FOB Rotterdam (EUR/Tonne) 549 523 530 424 263 437
Biodiesel (FAME-10 RED; EUR/Tonne) 888 875 887 865 738 841
Benzin FOB Rotterdam (EUR/Tonne) 641 524 503 413 257 427
Bioethanol (T2 German Specs; EUR/cbm) 553 600 643 601 515 590
Rapsöl (EUR/Tonne) 735 786 827 798 730 786
Palmöl (EUR/Tonne) 463 478 609 662 506 564
Weizen (MATIF; EUR/Tonne) 195 171 181 191 190 183
Zucker (EUR/Tonne) 235 231 255 272 217 244

Politisches Umfeld und rechtliche Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe

Aktuelle Rechtslage in der Europäischen Union

Vor dem Hintergrund des Green Deal und der inzwischen doch gewachsenen politischen Bedeutung von Klimaschutz sowie der zunehmenden Kritik aus der Wirtschaft hat die Bundesregierung noch vor der Sommerpause verschiedene wichtige Gesetze und Vorhaben beschlossen bzw. Diskussionen angeschoben, die durchaus positive Aspekte enthalten, zumindest für Bereiche der Biokraftstoffindustrie.

Wasserstoffstrategie

Die Wasserstoffstrategie ist eher mittel- und langfristig ausgerichtet. Es werden erhebliche Förderbeträge bereitgestellt; sowohl auf Produktions- als auch auf Infrastrukturseite. Die Wasserstoffstrategie ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Bundesregierung bzw. das Bundeswirtschaftsministerium sich zunehmend einem Technologiemix für die Dekarbonisierung des Verkehrs öffnet. Zur Erreichung der Klimaziele im Verkehr sind neben der Elektrifizierung weitere Erfüllungsoptionen notwendig.

Verlängerung der Mautbefreiung bei LKW

Die Verlängerung der Mautbefreiung für gasbetriebene Nutzfahrzeuge bis Ende 2023 ist ein starkes Signal aus dem Verkehrsministerium und eine logische Konsequenz aus den positiven Erfahrungen in 2019 und 2020. Die Verlängerung der Mautbefreiung hat zu einem starken Nachfrageschub für schwere LNG- und CNG-LKW geführt. Fast 10 Prozent der Neuzulassungen für schwere LKW im ersten Halbjahr 2020 waren erdgasbetriebene LKW. Die in 2019 begonnene positive Entwicklung beschleunigt sich. Das Verhältnis zwischen LNG- und CNG-LKW liegt derzeit bei 3:1.

Die Bundesregierung hat erkannt, dass mit Erdgas betriebene LKW eine wichtige Unterstützung für klimafreundlichen Güterverkehr und Einsatzpotenzial für klimafreundliches Biomethan schaffen. Weiter ist davon auszugehen, dass nach der Sommerpause die Förderung von Bussen mit Biogas beschlossen werden wird.

Gebäudeenergiegesetz

Das Gesetz ist eine Zusammenfassung der bisherigen Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes. Damit erhält Biomethan bessere Perspektiven im Wärmemarkt, da die Nutzungspflicht auch durch Biomethan, Biogas und Bio-LNG erfüllt werden kann. Wichtig und positiv ist, dass die sogenannten Primär-Energiefaktoren nach unten korrigiert wurden.

Corona-Konjunktur-Paket der Bundesregierung vom 4. Juni 2020

Hier finden sich im Gesamtpaket für den Gesamtverkehrsbereich Licht und Schatten.

Um die Versorgungsstruktur für E-Mobilität zu verbessern, wird geprüft, ob die Errichtung von Schnellladestationen an der Tankstelle als Dekarbonisierungsmaßnahme der Mineralölwirtschaft behandelt werden kann. Dies ginge im Zweifel zu Lasten der Erfüllungsmöglichkeiten von Quoten von Biodiesel und Bioethanol, sofern die THG-Quote nicht wie angekündigt "ambitioniert" angehoben wird.

Die KFZ-Steuer für PKW soll stärker an den CO 2-Emissionen orientiert werden. Dies ist mit der Änderung des KFZ-Steuergesetzes vom 10. Juli 2020 bereits vollzogen. Bemessungsgrundlage sind 95 g CO 2/km; danach wird die KFZ-Steuer stufenweise angehoben.

Positiv ist die Absicht zu werten, sich bei der EU-Kommission für ein befristetes Flottenerneuerungsprogramm 2020/2021 zur Anschaffung von LKW der Abgasstufe 6 durch Zuschüsse von 15.000 Euro bzw. 10.000 Euro einzusetzen.

Nationaler Energie- und Klimaplan der Bundesregierung (National Energy and Climate Plan - NECP)

Der NECP zielt generell auf alle Sektoren ab und legt die Grundlinien für zukünftiges Handeln der Bundesregierung fest. Für den Verkehr verdeutlicht die Bundesregierung, dass die in der RED II festgelegte Mindestquote von 14 Prozent für erneuerbare Energien nicht ausreicht. Es wird eine "ambitionierte" Umsetzung angestrebt. Dies ist sicherlich eine positive Richtung. Es bleibt dabei, dass im Vordergrund der direkte oder umgewandelte Einsatz erneuerbaren Stroms (EE-Strom) steht. Für nachhaltige alternative Kraftstoffe müssten EE-Strom oder nachhaltig erzeugte Biomasse zum Einsatz kommen. Klar ist, dass die Konkurrenz gegenüber anderen Biokraftstoffen bestehen bleibt. Mit der für das neue Geschäftsjahr zu erwartenden Umsetzung der RED II wird sich der Trend hin zu fortschrittlichen Biokraftstoffen der 2. Generation gemäß Annex IX a RED II verstärken.

Aktuelle Rechtslage in den USA und Kanada

In den Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt der Biokraftstoffmarkt dem "Renewable Fuel Standard"-Programm (RFS), welches 2005 vom Kongress verabschiedet und anschließend in 2007 überarbeitet wurde. Die Gesetzgebung schreibt einen volumetrischen Mindestanteil für Biokraftstoffe an Kraftstoffen im Verkehr vor. Das vorgeschriebene Mindestvolumen erhöht sich jährlich und muss sowohl mittels konventioneller Biokraftstoffe (z. B. Bioethanol aus Mais) und fortschrittlicher Biokraftstoffe (Biomethan oder Diesel auf Biomassebasis) erfüllt werden. Damit der erneuerbare Kraftstoff auf das Mandat angerechnet werden kann, muss er für gewisse Zwecke (als Kraftstoff, Kerosin, Heizöl) eingesetzt werden und bestimmten Umwelt- und Rohstoffkriterien entsprechen.

Am 19. Dezember 2019 hat die Umweltschutzbehörde (EPA) die finalen Vorschriften nach RFS für 2020 bekanntgegeben. Die Volumenanforderung der EPA für 2020 für alle erneuerbaren Kraftstoffe, fortschrittliche Biokraftstoffe und zellulosebasierte Kraftstoffe ist geringer als in dem Mandat verlangt; allerdings fällt sie für bestimmte Biokraftstoffe höher als im vorangegangenen Jahr aus. Die Menge zellulosebasierter Biokraftstoffe wie zum Beispiel Biomethan aus Stroh hat sich von 418 Mio. Gallonen in 2019 auf 590 Mio. Gallonen in 2020 um 41 Prozent erhöht. Zukünftige Volumenvorgaben für 2021 und 2022 wurden noch nicht festgelegt und werden voraussichtlich erst Anfang 2021 verfügbar sein. Der Zielwert für Diesel auf Biomassebasis ist um 16 Prozent gestiegen, von 2,1 Mrd. Gallonen auf 2,43 Mrd. Gallonen. Die Menge bleibt in 2021 unverändert bei 2,43 Mrd. Gallonen. Zugleich wurde der Anteil für andere fortschrittliche Biokraftstoffe in gleicher Höhe reduziert. Da Biodiesel und erneuerbarer Diesel (HVO) zusammen betrachtet werden müssen, hat sich die Volumenanforderung in 2020 in Summe der beiden Kategorien nicht erhöht.

Laut Interessenvertretern gestaltete sich die Implementierung des RFS komplex und die Erfüllung bestimmter Vorgaben stellte eine Herausforderung dar. Zu den administrativen Problemen zählen u. a. die Einordnung zulässiger erneuerbarer Kraftstoffe, die Berechnung der jährlichen Quotenhöhe und die Ausnahmeregeln für kleinere Raffinerien vom RFS. Zahlreiche politische Akteure haben verschiedene Aspekte des RFS aktiv in Frage gestellt, was zum Teil eine große Unsicherheit auf den Märkten nach sich zog. Bisher hat der Oberste Gerichtshof der USA die Gültigkeit des RFS immer bestätigt.

Für zellulosebasierte Biokraftstoffe ist ein Zielwert von 44 Prozent am Gesamtmandat für erneuerbare Kraftstoffe in 2022 gesetzlich vorgesehen. Damit müsste die Gesetzgebung für 2020 10,5 Mrd. Gallonen zellulosebasierter Biokraftstoffe (z. B. Biomethan aus Stroh) vorsehen. Die EPA hat das 2020er Ziel bei 590 Mio. Gallonen festgelegt. Das Defizit ist Resultat verschiedener Faktoren, unter anderem des Fehlens privater Investitionen, logistischer Herausforderungen, technologischer Rückschläge und ausbleibender Unterstützung durch die US-Bundesregierung. Andererseits bietet jenes Defizit eine Möglichkeit für gut kapitalisierte Unternehmen, die Technologien zur Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe einsetzen.

Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns

Ertragslage

Die im Geschäftsjahr 2019/2020 von VERBIO produzierte Menge an Biodiesel und Bioethanol betrug 796.411 Tonnen nach 721.126 Tonnen im vorangegangenen Geschäftsjahr 2018/2019. Dies entsprach insgesamt einer Kapazitätsauslastung von 86,6 Prozent (2018/2019: 98,8 Prozent), wobei zu berücksichtigen ist, dass bei der erworbenen Biodieselanlage in Kanada erst ab August 2019 die Produktion nach und nach hochgefahren wurde. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2019/2020 mit 784.414 MWh Biomethan wiederholt eine Rekordmenge produziert (2018/2019: 706.646 MWh); der Zuwachs beträgt 77.768 MWh beziehungsweise 11,0 Prozent.

Der Konzernumsatz 2019/2020 belief sich auf EUR 872,4 Mio. (2018/2019: EUR 779,3 Mio.). Darin enthalten sind Erlöse aus Handelsgeschäften mit biogenen Kraftstoffen in Höhe von EUR 11,6 Mio., die sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018/2019 (EUR 19,6 Mio.) verringert haben. Der Anstieg der Umsatzerlöse ist dagegen überwiegend auf den Verkauf von Biodiesel im Zuge der Kapazitätserhöhung durch Erwerb der Biodieselanlage in Kanada zurückzuführen. Im Übrigen wird auf die Analyse der einzelnen Segmente verwiesen.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag bei für das Biokraftstoffgeschäft vergleichsweise günstigen Rahmenbedingungen bei EUR 122,1 Mio. und damit um EUR 27,0 Mio. über dem des Vergleichszeitraumes (2018/2019: EUR 95,1 Mio.).

Das Konzernbetriebsergebnis (EBIT) beträgt EUR 91,9 Mio. und liegt ebenfalls deutlich über dem des Vergleichszeitraumes (2018/2019: EUR 73,7 Mio.). Das durch tatsächliche und latente Steuern in Höhe von EUR 27,2 Mio. (2018/2019: EUR 21,4 Mio.) beeinflusste Periodenergebnis wird mit EUR 63,8 Mio. (2018/2019: EUR 51,7 Mio.) ausgewiesen. Aus dem Periodenergebnis resultiert ein Ergebnis je Aktie (un-/ verwässert) von EUR 1,01 (2018/2019: EUR 0,84).

Die Berichterstattung zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung der einzelnen Segmente erfolgt im Abschnitt "Segmentberichterstattung".

Entwicklung einzelner Ertrags- und Aufwandsposten Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von EUR 16,1 Mio. (2018/2019: EUR 15,8 Mio.) enthalten im Wesentlichen Zuschüsse und Auflösungen von Investitionszuwendungen (EUR 6,2 Mio.; 2018/2019: EUR 5,4 Mio.), Strom- und Energiesteuererstattungen (EUR 3,0 Mio.; 2018/2019: EUR 2,9 Mio.) sowie in Höhe von EUR 3,0 Mio. (2018/2019: EUR 2,2 Mio.) Erträge aus Kursgewinnen.

Der Materialaufwand beträgt EUR 692,6 Mio. und liegt entsprechend den erhöhten Erlösen über dem für das Vergleichsjahr 2018/2019 ausgewiesenen Materialaufwand (2018/2019: EUR 635,9 Mio.). Unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen unfertiger und fertiger Erzeugnisse errechnet sich eine Rohmarge in Höhe von EUR 197,5 Mio. (2018/2019: EUR 158,9 Mio.).

Der Personalaufwand für das Geschäftsjahr 2019/2020 beläuft sich auf EUR 44,9 Mio. und liegt damit um ca. 20 Prozent über dem des Vorjahres (2018/2019: EUR 37,2 Mio.). Der Anstieg ist vor allem auf eine höhere Mitarbeiterzahl bedingt durch den Aufbau und Kauf von neuen Geschäftsbereichen zurückzuführen. Zum anderen wurden vor allem im gewerblichen Bereich Lohnanpassungen vorgenommen, um die Attraktivität der VERBIO als Arbeitgeber im Marktumfeld weiter zu verbessern. Insgesamt war wiederum ein Anstieg bei den durchschnittlichen Personalkosten je Mitarbeiter zu verzeichnen. Die Personalaufwandsquote (bezogen auf Umsatz, Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen) beträgt 5,0 Prozent und liegt damit leicht über dem Wert des Vorjahresvergleichszeitraumes (2018/2019: 4,7 Prozent).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen im Berichtszeitraum EUR 45,6 Mio. (2018/2019: EUR 40,5 Mio.). Sie beinhalten vor allem Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung, Aufwendungen für Ausgangsfrachten und andere Vertriebskosten, Währungskursverluste, Rechts- und Beratungskosten, Kraftfahrzeugkosten sowie Aufwendungen für Versicherungen und Beiträge. Dabei haben sich vor allem die Aufwendungen für Instandhaltung, Kursverluste sowie Rechts- und Beratungskosten erhöht, während sich die weiteren Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr vergleichsweise nur wenig verändert haben.

Die Abschreibungen enthalten im Geschäftsjahr 2019/2020 in Höhe von EUR 3,7 Mio. Abschreibungen auf Nutzungsrechte an Leasinggegenständen im Zusammenhang mit der Erstanwendung von IFRS 16, was insgesamt eine entsprechende Erhöhung der Abschreibungen begründet. Demgegenüber haben sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und der Materialaufwand insgesamt um einen Betrag in einer ähnlichen Größenordnung vermindert.

Das Finanzergebnis wird mit EUR - 0,9 Mio. (2018/2019: EUR - 0,6 Mio.) ausgewiesen und beinhaltet Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 1,6 Mio. (2018/2019: EUR 0,8 Mio.), denen Zinserträge in Höhe von EUR 0,7 Mio. (2018/2019: EUR 0,2 Mio.) gegenüberstehen. Im Finanzergebnis sind EUR 0,2 Mio.

Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Erstanwendung von IFRS 16 enthalten.

Der Anstieg bei den Ertragsteuern (EUR 27,2 Mio.; 2018/2019: EUR 21,4 Mio.) korrespondiert mit dem höheren Ergebnis vor Steuern. Die Steuerquote liegt mit 30 Prozent (2018/2019: 29 Prozent) im Geschäftsjahr 2019/2020 auf einem erwarteten Niveau.

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme wird zum 30. Juni 2020 mit EUR 529,2 Mio. (30.06.2019: EUR 424,9 Mio.) ausgewiesen. Die Erhöhung der Bilanzsumme ist auf der Aktivseite insbesondere der Erhöhung der Sachanlagen und der Vorräte geschuldet. Auf der Passivseite zeigt sich die Erhöhung vor allem beim Eigenkapital, bei den Bankdarlehen und sonstigen Darlehen, den Leasingverbindlichkeiten sowie bei den Steuerschulden.

Langfristige Vermögenswerte

Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um EUR 59,6 Mio. und betragen zum Stichtag EUR 273,8 Mio. (30.06.2019: EUR 214,2 Mio.). Die Veränderung ergibt sich vor allem aus wiederum höheren Zugängen zu den Sachanlagen (EUR 66,5 Mio.), denen weniger gestiegene planmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 24,7 Mio. (2018/2019: EUR 21,2 Mio.) sowie Abgänge mit Restbuchwerten in Höhe von EUR 0,6 Mio. gegenüberstehen. Darüber hinaus werden erstmalig langfristige Nutzungsrechte an Leasinggegenständen im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 16 in Höhe von EUR 17,8 Mio. ausgewiesen.

Kurzfristige Vermögenswerte

Zum 30. Juni 2020 belaufen sich die kurzfristigen Vermögenswerte auf EUR 255,4 Mio. (30.06.2019: EUR 210,8 Mio.), die sich damit gegenüber dem Vorjahr um insgesamt EUR 44,6 Mio. erhöht haben.

Bei den Vorräten ist gegenüber dem Vorjahr wiederum ein Bestandsaufbau zu verzeichnen (30.06.2020: EUR 79,0 Mio.; 30.06.2019: EUR 63,1 Mio.). Die Zunahme der Vorräte gegenüber dem 30. Juni 2019 resultiert insbesondere aus mengen- und wertmäßig höheren Beständen an Fertigerzeugnissen.

Ebenfalls erhöht haben sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (30.06.2020: EUR 64,7 Mio.; 30.06.2019: EUR 48,5 Mio.). Der überwiegende Teil der Erhöhung ist auf die Geschäftsaktivitäten bei der VNA beziehungsweise VDC in Nordamerika zurückzuführen.

Darüber ist wiederum ein Teil der Zahlungsmittel in Termingeldanlagen angelegt worden (EUR 20,0 Mio.).

Bezüglich der Entwicklung des Zahlungsmittelbestandes im Einzelnen wird auf die Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung verwiesen.

Eigenkapital

Das Eigenkapital beträgt EUR 390,8 Mio. (30.06.2019: EUR 338,9 Mio.). Die Eigenkapitalquote liegt bei 73,9 Prozent und damit unterhalb der des Vorjahresstichtages (30.06.2019: 79,8 Prozent).

Langfristige Schulden

Die langfristigen Schulden haben sich um EUR 42,2 Mio. von EUR 7,1 Mio. (30.06.2019) auf EUR 49,3 Mio. (30.06.2020) erhöht. Ursächlich hierfür sind insbesondere die Aufnahme eines Schuldscheindarlehens über EUR 30,0 Mio. sowie der erstmalige Ausweis von langfristigen Leasingverbindlichkeiten (EUR 12,7 Mio.).

Kurzfristige Schulden

Die kurzfristigen Schulden haben sich im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahresende ebenfalls erhöht (30.06.2020: EUR 89,1 Mio.; 30.06.2019: EUR 78,9 Mio.). Dies resultiert bei einem Rückgang der kurzfristigen Darlehen hauptsächlich aus dem Anstieg bei den Steuerschulden (EUR 18,1 Mio.; 30.06.2019: EUR 6,5 Mio.) und aus dem erstmaligen Ausweis von Leasingverbindlichkeiten (EUR 5,3 Mio.).

Cashflow

Der operative Cashflow für die Berichtsperiode betrug EUR 71,7 Mio. und liegt damit deutlich über dem Niveau des Vorjahres (2018/2019: EUR 44,3 Mio.). Ursache ist zum einen das höhere Periodenergebnis; zusätzlich wirken sich die Zunahme der Abschreibungen, der Ertragsteuern sowie eine geringere Zunahme der sonstigen Vermögenswerte und der anderen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2019/2020 aus.

Bedingt durch die Investitionstätigkeit sind im Berichtszeitraum 2019/2020 insgesamt Mittelabflüsse in Höhe von EUR 87,7 Mio. (2018/2019: EUR 1,0 Mio.) zu verzeichnen; hierbei stehen neben den Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen (EUR 68,0 Mio.) insbesondere Auszahlungen für Termingeldanlagen (EUR 20,0 Mio.). Im Vorjahr stehen den Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen (EUR 61,9 Mio.) insbesondere Einzahlungen aus aufgelösten Termingeldanlagen (EUR 60,0 Mio.) gegenüber.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt EUR 2,2 Mio. (2018/2019: EUR - 3,9 Mio.). Er setzt sich vor allem zusammen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten (EUR 32,0 Mio.; 2018/2019:

EUR 9,0 Mio.), aus Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten (EUR 11,8 Mio.; 2018/2019: EUR 0,3 Mio.) und aus der Zahlung von Dividenden (EUR 12,6 Mio.; 2018/2019: EUR 12,6 Mio.). Darüber hinaus ist der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 in Höhe von EUR 5,3 Mio. (2018/2019: EUR 0 Mio.) aus der Auszahlung für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten beeinflusst.

Vor diesem Gesamthintergrund hat sich der Finanzmittelfonds im Zeitraum 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 um EUR 14,1 Mio. erhöht. Die in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel betragen zum 30. Juni 2020 EUR 53,9 Mio.

Net-Cash

Den Bank- und Darlehensfinanzierungen in Höhe von EUR 30,2 Mio. stehen flüssige Mittel in Höhe von EUR 53,9 Mio., Termingeldanlagen in Höhe von EUR 20,0 Mio. und weitere Zahlungsmittel auf Segregated Accounts in Höhe von EUR 12,2 Mio. gegenüber, sodass zum Stichtag ein Net-Cash in Höhe von EUR 55,9 Mio. (30.06.2019: EUR 64,2 Mio.) ausgewiesen wird.

Investitionen

Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden Investitionen in Höhe von EUR 66,7 Mio. (2018/2019: EUR 64,6 Mio.) getätigt. Im Wesentlichen betreffen diese Investitionen mit EUR 66,5 Mio. das Sachanlagevermögen (2018/2019: EUR 63,8 Mio.).

Die Schwerpunkte der Investitionstätigkeit in den einzelnen Segmenten ergeben sich aus den Erläuterungen zu den Segmenten Biodiesel und Bioethanol.

Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Vergleich von tatsächlicher mit prognostizierter Geschäftsentwicklung

Die Ertragslage stellt sich vor dem Hintergrund der Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2019/2020 insgesamt als sehr zufriedenstellend dar. Die Entwicklungen des EBITDA mit EUR 122,1 Mio. und des Net-Cash mit EUR 55,9 Mio. liegen jeweils deutlich oberhalb der ursprünglich für das Geschäftsjahr 2019/2020 aufgestellten Planungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das EBITDA aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 im Vergleich um EUR 3,7 Mio. höher liegt und die Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasinggegenständen unterhalb des EBITDA ausgewiesen werden. Die im Vorjahr veröffentlichte Prognose sah ein EBITDA in der Größenordnung von EUR 65 Mio. vor. Beim Net-Cash ging das Unternehmen von einer geringen Nettoverschuldung zum Geschäftsjahresende 2019/2020 aus. Die ursprüngliche Prognose für das EBITDA und das Net-Cash zum Geschäftsjahresende wurde im Geschäftsjahresverlauf korrigiert. In der mit Datum vom 22. Januar 2020 bekannt gemachten Prognose wurden unter Zugrundelegung des aktuellen Absatz- und Rohstoffpreisniveaus ein EBITDA in einer Größenordnung von EUR 110 Mio. und ein Net-Cash bis zum Ende des Geschäftsjahres in einer Größenordnung von EUR 40 Mio. erwartet. Diese Prognose wurde sodann mit Datum vom 4. September 2020 nochmals nach oben korrigiert. Aufgrund der im Verlauf der COVID-19-Pandemie ergriffenen Maßnahmen, wie zum Beispiel der Produktion von Desinfektionsmittel, und der zum Ende des Geschäftsjahres gestiegenen Biokraftstoffmargen erwartete das Unternehmen ein EBITDA in einer Größenordnung von EUR 122 Mio. und ein Net-Cash von EUR 56 Mio.

Die Vermögens- und Finanzlage ist weiterhin äußerst stabil und geeignet, die zukünftige Geschäftstätigkeit zu finanzieren.

Vorstand und Aufsichtsrat der VERBIO AG werden der Hauptversammlung am 29. Januar 2021 vorschlagen, die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Aktie vorzunehmen und im Übrigen den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Segmentberichterstattung

Biodiesel

Erneut konnten die hohen Produktionsmengen der vorherigen Geschäftsjahre erreicht werden. Im Geschäftsjahr 2019/2020 erreichte die Biodieselproduktion erstmals einen Wert von über 500.000 Tonnen und stieg auf 559.735 Tonnen (2018/2019: 481.280 Tonnen). Aufgrund der vorgenommenen Kapazitätsanpassung für die inländischen Anlagen sowie der nach und nach erfolgten Inbetriebnahme der Biodieselanlage in Kanada lag die Auslastung bei insgesamt 84,8 Prozent. Der Absatz erreichte mit 628.547 Tonnen ebenfalls eine neue Höchstmarke.

Die im Segment Biodiesel im Geschäftsjahr 2019/2020 erzielten Umsatzerlöse belaufen sich auf EUR 588,2 Mio. nach EUR 514,5 Mio. im Geschäftsjahr 2018/2019. Der Anstieg der Umsatzerlöse ist bei im Durchschnitt des Geschäftsjahres gesunkenen Verkaufspreisen für Biodiesel auf die gestiegenen Absatzmengen zurückzuführen. In den Umsatzerlösen sind Umsatzerlöse mit Handelswaren in Höhe von lediglich EUR 2,2 Mio. (2018/2019: EUR 4,2 Mio.) enthalten. Der Anstieg der Absatzmengen ist vor allem auf die Verkäufe von Biodiesel in Nordamerika zurückzuführen.

Der Materialaufwand belief sich auf EUR 511,9 Mio. (2018/2019: EUR 417,2 Mio.) und lag damit entsprechend der Umsatzentwicklung über dem Niveau des Vorjahres. Unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen hat sich die Rohmarge insgesamt von EUR 97,9 Mio. auf EUR 79,8 Mio. verringert.

Die Personalkosten im Geschäftsjahr 2019/2020 betrugen EUR 16,2 Mio. (2018/2019: EUR 11,8 Mio.). Der Anstieg ist vor allem auf eine höhere Mitarbeiterzahl bedingt durch die Inbetriebnahme der Biodieselanlage in Kanada zurückzuführen.

Biodiesel 1. HJ 2018/2019 2. HJ 2018/2019 2018/2019 1. HJ 2019/2020 2. HJ 2019/2020 2019/2020
Produktionskapazität (t) 235.000 235.000 470.000 330.000 330.000 660.000
Produktion (t) 239.486 241.794 481.280 280.993 278.742 559.735
Auslastung Produktionskapazität (%) 101,9 102,9 102,4 85,1 84,5 84,8
Mitarbeiter zum Stichtag 122 158 158 199 208 208

Sonstige betriebliche Aufwendungen fielen in Höhe von EUR 20,1 Mio. (2018/2019: EUR 16,2 Mio.) an. Das durch Aufwendungen aus Termingeschäften in Höhe von EUR 1,7 Mio. (2018/2019: EUR 3,1 Mio.) beeinflusste Segment-EBITDA beträgt EUR 46,1 Mio. (2018/2019: EUR 70,7 Mio.).

Im Geschäftsjahr 2019/2020 sind im Segment Biodiesel EUR 30,6 Mio. (2018/2019: EUR 27,9 Mio.) in Sachanlagen investiert worden. Wesentliche Investition waren hier der Erwerb der Biodieselanlage in Kanada und der Ausbau der Kapazitäten für die Produktion von Phytosterinen (Sterolanlagen).

Bioethanol

Im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 lag die Produktion mit 236.676 Tonnen (2018/2019: 239.846 Tonnen) Bioethanol nur wenig unter der des Vorjahresvergleichszeitraumes. Die Produktion von Biomethan konnte hingegen in Relation zum Geschäftsjahr 2018/2019 (706,6 GWh) mit 784,4 GWh im Geschäftsjahr 2019/2020 deutlich um über 11 Prozent gesteigert werden. Diese erfreuliche Entwicklung wurde durch weitere Optimierungsarbeiten in unseren Anlagen und den Produktionsbeitrag der Anlage in Pinnow erreicht.

Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 2019/2020 im Segment Bioethanol Umsatzerlöse in Höhe von EUR 275,2 Mio. (2018/2019: EUR 254,7 Mio.) erzielt, welche damit über dem Niveau des Vorjahres liegen. Im Segment Bioethanol ist der Umsatzanstieg bei in etwa konstanten Verkaufsmengen auf das höhere Absatzpreisniveau zurückzuführen, wobei im zweiten Halbjahr die Marktpreise gegenüber dem ersten Halbjahr wieder rückläufig waren. Der Umfang an Handelsgeschäften blieb dabei wie im Vorjahr auf einem relativ niedrigen Niveau (2019/2020: EUR 9,4 Mio.; 2018/2019: EUR 15,4 Mio.).

Der Materialaufwand verminderte sich entgegen der Entwicklung bei den Umsatzerlösen im Vergleich zum Vorjahr auf EUR 174,7 Mio. (2018/2019: EUR 211,0 Mio.), wodurch unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen für das Segment die Rohmarge auf EUR 114,8 Mio. verglichen mit EUR 58,5 Mio. im Vorjahresvergleichszeitraum gestiegen ist.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in diesem Segment betrugen in der Berichtsperiode EUR 12,5 Mio. (2018/2019: EUR 12,4 Mio.) und sind damit nahezu identisch zum Vorjahr.

Der Personalaufwand wird mit EUR 24,1 Mio. (2018/2019: EUR 20,9 Mio.) ausgewiesen. Der Anstieg ist vor allem auf eine höhere Mitarbeiterzahl bedingt durch den Ausbau der Aktivitäten im Bereich Biomethan zurückzuführen.

Bioethanol 1. HJ 2018/2019 2. HJ 2018/2019 2018/2019 1. HJ 2019/2020 2. HJ 2019/2020 2019/2020
Produktionskapazität (t) 130.000 130.000 260.000 30.000 130.000 260.000
Produktion (t) 121.545 118.301 239.846 121.795 114.881 236.676
Auslastung Produktionskapazität (%) 93,5 91,0 92,3 93,7 88,4 91,0
Biomethan
Produktionskapazität (MWh) 300.000 300.000 600.000 375.000 375.000 750.000
Produktion (MWh) 337.969 368.677 706.646 376.918 407.496 784.414
Auslastung Produktionskapazität (%) 112,7 122,9 117,8 100,5 108,7 104,6
Mitarbeiter zum Stichtag 293 332 332 338 340 340

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen EUR 29,2 Mio. nach EUR 28,0 Mio. im Geschäftsjahr 2018/2019. Diese enthalten vornehmlich Ausgangsfrachten und Instandhaltungsaufwendungen, wobei der Anstieg vor allem auf Veränderungen bei den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen zurückzuführen ist.

Das Segment-EBITDA des Geschäftsjahres 2019/2020 beträgt EUR 74,0 Mio. nach EUR 23,8 Mio. im Geschäftsjahr 2018/2019.

Insgesamt wurden in diesem Segment EUR 29,6 Mio. (2018/2019: EUR 34,8 Mio.) in Sachanlagen investiert. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Investitionen im Zusammenhang mit dem Bau von Biomethananlagen in den USA und Indien sowie die Optimierung der bestehenden Anlagen in Schwedt/ Oder, Zörbig und Pinnow.

Übrige

Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden im Segment Übrige - insbesondere aus Transport- und Logistikleistungen - Umsatzerlöse in Höhe von EUR 15,8 Mio. (2018/2019: EUR 16,7 Mio.) erzielt. Das Segmentergebnis wird mit EUR 0,6 Mio. (2018/2019: EUR 0,0 Mio.) ausgewiesen.

Im Segment Übrige waren zum Stichtag 30. Juni 2020 119 Mitarbeiter (30.06.2019: 123 Mitarbeiter) beschäftigt.

Vergütungsbericht

Der nachfolgende Vergütungsbericht fasst die Grundsätze des Vergütungssystems der VERBIO für Vorstand und Aufsichtsrat zusammen und erläutert die Struktur und Höhe der Vergütung.

Eine Offenlegung der Gesamtvergütung eines jeden Vorstandsmitgliedes, aufgeteilt nach fixen und variablen Vergütungsanteilen, unter Namensnennung erfolgt nicht.

Die Hauptversammlung der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG hat am 29. Januar 2016 beschlossen, dass eine Offenlegung der individuellen Bezüge und sonstigen zugesagten und empfangenen Leistungen jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes für die Dauer von fünf Jahren, also für die Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2015/2016 bis einschließlich 2019/2020, weder im Jahresabschluss noch im Konzernabschluss erfolgt. Aus diesem Grund wird im Vergütungsbericht von den Angaben zur Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder abgesehen.

Vorstandsvergütung

Für die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung ist gemäß dem seit 5. August 2009 gültigen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) sowie einer entsprechenden Regelung in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Gesamtaufsichtsrat zuständig. Die aktuell gültige Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand, welche der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. September 2015 beschlossen hat und die seit dem 1. November 2015 gilt, entspricht neben den gesetzlichen Vorgaben auch dem Deutschen Corporate Governance Kodex und der Rechtsprechung. Im Kern ist dabei das bis zum 31. Oktober 2015 geltende Vergütungssystem bestehen geblieben. Das seit dem 1. November 2015 geltende Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung am 29. Januar 2016 mit einer Mehrheit von 96,69 Prozent des vertretenen Kapitals gebilligt.

Die Vergütung des Vorstands enthält neben einer jährlichen Festvergütung Sachbezüge und eine variable Vergütungskomponente, die sich wiederum aus einem Jahresbonus und einem langfristigen Bonus zusammensetzt.

Erfolgsunabhängige fixe Vergütung

Die jährliche Festvergütung wird als erfolgsunabhängige Grundvergütung monatlich anteilig als Gehalt gezahlt.

Die Vorstandsmitglieder erhalten zusätzlich Nebenleistungen in Form von Sachbezügen; diese bestehen im Wesentlichen aus Dienstwagennutzung, Telefon sowie Versicherungsprämien.

Erfolgsabhängige variable Vergütung

Die Höhe des Jahresbonus für das betreffende Geschäftsjahr (Referenzjahr) beträgt für den Vorstandsvorsitzenden und für die übrigen Vorstände jeweils 1 Prozent des in dem Konzernabschluss des Referenzjahres ausgewiesenen positiven Konzern-Periodenergebnisses, wenn dieses einen Betrag von TEUR 7.800 überschreitet, wobei der an sämtliche Vorstandsmitglieder auszubezahlende Jahresbonus unberücksichtigt bleibt.

Der Jahresbonus beträgt höchstens die Hälfte der jährlichen Festvergütung (Jahresbonus-Cap). Der Aufsichtsrat kann den Jahresbonus durch eine zusätzliche nachträgliche Anerkennungsprämie für besondere Leistungen im Referenzjahr erhöhen, soweit dies angemessen ist. Er beschließt über die Höhe des Jahresbonus jeweils im Zusammenhang mit der Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft. Bis zum 15. Oktober nach dem jeweiligen Geschäftsjahresende gelangt der Jahresbonus zur Auszahlung an das Vorstandsmitglied. Bei unterjährigem Beginn oder Ende des Dienstvertrages wird der Jahresbonus zeitanteilig gewährt.

Der langfristige Bonus wird wie folgt berechnet und ausgezahlt:

Der Referenzbonus wird zum 30. September eines jeden Jahres (Stichtag) für das zurückliegende Referenzjahr umgerechnet in eine Anzahl fiktiver Aktien der Gesellschaft (Fiktive Aktien), indem der Referenzbonus dividiert wird durch den gewichteten Drei-Monats-Durchschnitt der Aktienkurse der Gesellschaftsaktie in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem der Deutschen Börse AG (oder einem an dessen Stelle getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem; Xetra-Kurs). Maßgebend für diese Ermittlung sind die letzten drei Monate des betreffenden Referenzjahres.

Die so umgerechneten Fiktiven Aktien werden für jedes Referenzjahr gesondert als Fiktive Aktien 6, Fiktive Aktien 7, Fiktive Aktien 8 etc. geführt. Drei Jahre nach dem jeweiligen Stichtag, also am 30. September dieses entsprechend nachfolgenden Jahres (Zahlungsjahr), werden die betreffenden Fiktiven Aktien zurückgerechnet in einen Geldbetrag, indem die Anzahl dieser Fiktiven Aktien multipliziert wird mit dem Xetra-Kurs für den Zeitraum der letzten drei Monate des dem Zahlungsjahr vorausgegangenen abgeschlossenen Geschäftsjahres.

Der langfristige Bonus ist für jedes Referenzjahr seiner Höhe nach begrenzt auf den doppelten Betrag der Festvergütung (langfristiger Bonus-Cap).

VERBIO hat die Befugnis, die Auszahlung des Geldbetrages durch die Zuteilung der Anzahl der diesem Geldbetrag entsprechenden Fiktiven Aktien an den Vorstand zu ersetzen. Diese Ersetzungsbefugnis kann von VERBIO für die Fiktiven Aktien eines jeden Jahres gesondert ausgeübt werden. Wird sie ausgeübt, kann VERBIO sie jeweils nur einheitlich für alle Fiktiven Aktien des betreffenden Jahres ausüben. Werden dem Vorstand Aktien zugeteilt, so darf er diese erst nach Ablauf einer Haltefrist von einem weiteren Jahr ab Zuteilung veräußern. Über die Berechnung und Rückrechnung des langfristigen Bonus und ebenso über die eventuelle Ersetzung des Geldbetrages durch Aktien beschließt der Aufsichtsrat.

Bei unterjährigem Beginn des Dienstvertrages und für das Jahr der Beendigung des Dienstvertrages wird der Umrechnung der jeweilige Referenzbonus zeitanteilig zugrunde gelegt. Soweit für vergangene Referenzjahre eine Zurückrechnung noch nicht erfolgen konnte, wird diese zum Tag der Beendigung des Dienstvertrages durchgeführt. Maßgebend für diese Zurückrechnung ist der Xetra-Kurs für den Zeitraum der letzten drei Monate vor der Beendigung des Dienstvertrages. Der so ermittelte Geldbetrag gelangt zwei Monate nach der Beendigung des Dienstvertrages zur Auszahlung.

Entsprechendes gilt für eine Ausübung der Ersetzungsbefugnis.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird in voller Höhe von VERBIO getragen. Direktzusagen über Pensionsleistungen der Gesellschaft an die Mitglieder des Vorstands bestehen nicht. Insofern werden bei der Gesellschaft auch keine diesbezüglichen Rückstellungen gebildet.

Sonstige vertragliche Leistungen

Sämtliche Vorstandsanstellungsverträge sehen vor, dass im Falle des Todes eines Vorstandsmitgliedes dessen Witwe und Kinder, soweit Letztere noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, noch für den Sterbemonat sowie die drei darauffolgenden Monate Anspruch auf das unverminderte monatliche Festgehalt haben, längstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit des jeweiligen Anstellungsvertrages.

Die Vorstandsverträge sehen darüber hinaus für den Fall, dass die Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund vorzeitig endet, für Abfindungszahlungen eine Begrenzung auf maximal zwei Jahresvergütungen vor (Abfindungs-Cap), jedoch nicht mehr als die Vergütung, die sich aus der Restlaufzeit des Anstellungsvertrages ergibt. Aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels ("Change of Control"-Regelung) hat der Vorstand ein einmaliges Sonderkündigungsrecht und bei Ausübung einen Anspruch auf Auszahlung einer Abfindung, die sich aus einer Kapitalisierung der voraussichtlichen Gesamtbezüge für die Restvertragslaufzeit errechnet, jedoch den Wert von drei Jahresvergütungen, bestehend aus fixen und variablen Vergütungskomponenten, nicht überschreiten darf.

Wird während der Laufzeit der Anstellungsverträge eine dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt, so endet der Vertrag mit dem Tage, an dem die dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird.

Weitere die Vergütung betreffende Regelungen für den Fall der Beendigung des Anstellungsverhältnisses sehen die Vorstandsanstellungsverträge nicht vor.

Gesamtvergütung

Der Vorstand erhielt im Geschäftsjahr 2019/2020 Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 3.042 (2018/2019: TEUR 3.041). Davon entfielen TEUR 1.541 (2018/2019: TEUR 1.542) auf die fixen Gehaltsbestandteile inklusive sonstiger Vergütungsbestandteile und TEUR 1.501 (2018/2019: TEUR 1.499) auf die variablen Gehaltsbestandteile.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden weder im Geschäftsjahr 2019/2020 noch im Geschäftsjahr 2018/2019 Kredite gewährt. Es wurden weder Vorschüsse eingeräumt noch an die Mitglieder des Vorstands für persönlich erbrachte Leistungen und weitere Beratungs- und Vermittlungsleistungen Vergütungen gezahlt oder Vorteile gewährt.

Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats regelt § 14 der Satzung der Gesellschaft.

Die ordentliche Hauptversammlung der VERBIO AG hat in ihrer Sitzung am 31. Januar 2020 Beschluss gefasst über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten demnach nach Ablauf des Geschäftsjahres eine feste Vergütung in Höhe von TEUR 45 p. a. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit Bezüge in Höhe von TEUR 202,5 (2018/2019: TEUR 120,0) gewährt.

Ferner erstattet die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern deren bare Auslagen sowie die Umsatzsteuer, sofern sie berechtigt sind, die Steuer gesondert in Rechnung zu stellen und dieses Recht ausüben. Den im Geschäftsjahr 2019/2020 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern wurden insgesamt TEUR 4 (2018/2019: TEUR 5) an baren Auslagen erstattet.

Die Gesellschaft gewährte der Aufsichtsrätin Ulrike Krämer im Geschäftsjahr 2019/2020 für im Rahmen einer bestehenden Beratungsvereinbarung persönlich erbrachte Leistungen TEUR 5 (2018/2019: TEUR 10). Darüber hinaus wurden weder im Geschäftsjahr 2019/2020 noch im Geschäftsjahr 2018/2019 sonstige Vergütungen bzw. Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gezahlt oder Vorteile gewährt.

Sonstiges

Die Gesellschaft hat eine Vermögensschadenhaftpflicht-Gruppenversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) für ihre Organe und leitenden Angestellten abgeschlossen. Die Versicherung deckt das Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. Der Versicherungsschutz erstreckt sich folglich auch auf die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die D&O-Versicherung sieht für Vorstände einen Selbstbehalt in Höhe von mindestens 10 Prozent des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung vor und entspricht damit den Anforderungen des § 93 Absatz 2 Satz 3 AktG.

Die Aufsichtsratsmitglieder haben sich gegenüber der VERBIO mit Erklärungen vom 22. März 2010, 13. Juli 2010 und 24. Oktober 2011 verpflichtet, Vermögensschäden in Höhe von bis zu 10 Prozent des Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung auch dann zu ersetzen, wenn die D&O-Versicherung für den Schaden einzustehen hat (sogenannter interner Selbstbehalt).

Die gesetzlichen Regelungen über die Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern einer Aktiengesellschaft werden durch diese abgeschlossene Verpflichtungserklärung weder eingeschränkt noch erweitert. Den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex wird damit vollumfänglich entsprochen.

Nachtragsbericht

Besondere Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

Prognose-, Chancen-, Risikobericht

Prognosebericht

Der folgende Bericht gibt die Prognosen des VERBIO-Vorstands hinsichtlich des künftigen Geschäftsverlaufs wieder und beschreibt die erwartete Entwicklung der maßgeblichen volkswirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen. Er entspricht dem Kenntnisstand des Vorstands zum Zeitpunkt der Berichterstellung, wohl wissend, dass die tatsächliche Entwicklung aufgrund des Eintretens von Risiken und Chancen, wie im Risiko- und Chancenbericht beschrieben, positiv wie negativ wesentlich von diesen Prognosen abweichen kann. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der durch die derzeitige COVID-19-Pandemie in erheblichem Maße beeinflussten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Es ist weder beabsichtigt noch übernimmt VERBIO außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Publikationsvorschriften eine gesonderte Verpflichtung, in diesem Bericht enthaltene zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren oder sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Erscheinen dieses Konzernlageberichts anzupassen.

Markt- und Branchenentwicklung

Der Vorstand sieht den Markt für Biokraftstoffe der 2. Generation unverändert als Wachstumsmarkt. Hierzu zählen insbesondere das von VERBIO produzierte Biomethan aus Stroh und der auf Basis von Abfall- und Reststoffen hergestellte Biodiesel. Eine stabile Geschäfts- und nachhaltige Unternehmensentwicklung in der Biokraftstoffbranche, inkl. des Ergebnisbeitrags der konventionellen Biokraftstoffe wie Biodiesel und Bioethanol, setzen jedoch voraus, dass verlässliche Rahmenbedingungen vorliegen. Durch das BundesImmissionsschutzgesetz und die darin festgelegten THG-Quoten ist derzeit ein Rahmen fixiert, an dem sich die weitere Unternehmensplanung orientiert.

Rohstoffpreisentwicklung

Das Landwirtschaftsministerium der Vereinigten Staaten (United States Department of Agriculture, USDA) weist in seinem WASDE-Report (World Agricultural Supply and Demand Estimates) Nr. 602 vom 10. Juli 2020 eine weltweite Getreideproduktion für die Saison 2019/2020 von 2.666,86 Mio. Tonnen aus. Damit hebt das USDA die Weltproduktion um 42 Mio. Tonnen über das Niveau des Vorjahres von 2.624,63 Mio. Tonnen an; für 2020/2021 werden 2.730,64 Mio. Tonnen Getreideproduktion prognostiziert.

Mit 764,83 Mio. Tonnen steigt die weltweite Weizenproduktion in der Saison 2019/2020 im Vergleich zu den Vorjahren weiter an; der Verbrauch wurde mit 747,51 Mio. Tonnen ebenfalls leicht angehoben (2018/2019: 735 Mio. Tonnen). Aus der Saison 2019/2020 liegen die Endbestände bei 297,12 Mio. Tonnen. Für 2020/2021 geht die Juli-Schätzung von 769,31 Mio. Tonnen Weizenproduktion aus; einem höheren Verbrauch von 751,59 Mio. Tonnen und Endbeständen von 314,84 Mio. Tonnen (Quelle: WASDE-Report Nr. 602).

Gemäß Mitteilung des USDA vom 10. Juli 2020 (Quelle: WASDE-Report Nr. 602) wird die weltweite Produktion von Ölsaaten für das Erntejahr 2019/2020 mit ca. 577,15 Mio. Tonnen angegeben; deutlich unter dem Vorjahr mit 600,27 Mio. Tonnen. Für 2020/2021 wird mit 604,20 Mio. Tonnen wieder eine bessere Erntesituation erwartet. Der Verbrauch wird mit 510,82 Mio. Tonnen in 2020/2021 leicht angehoben; die Endbestände sinken jedoch auf 109,40 Mio. Tonnen. Das sind 5 Mio. Tonnen weniger als 2019/2020 und 22 Mio. Tonnen weniger als 2018/2019.

Oil World prognostiziert in der Ausgabe Nr. 28 vom 7. Juli 2020 für 2019/2020 eine weltweite Rapsproduktion von 61 Mio. Tonnen; 3,4 Mio. Tonnen weniger als für 2018/2019. Besonders in Europa gingen die Anbauflächen aufgrund der Trockenheit in den Jahren 2018 und 2019 zurück. Für das Anbaujahr 2020/2021 wird ein leichter Anstieg auf 62 Mio. Tonnen prognostiziert. Bessere Ernten in Kanada, Russland, der Ukraine und Australien können das Defizit in der EU ausgleichen. Für die EU wird die Ernte 2020/2021 mit 16,42 Mio. Tonnen angegeben; 5,5 Mio. Tonnen weniger als die Ernte 2018/2019 (Quelle: Oil World, Nr. 28/2020).

Absatzpreisentwicklung

Die kurz- und mittelfristige Entwicklung des Rohölpreises hängt wesentlich von der politischen Stabilität der Förderländer, der Bereitschaft, die Fördermengen zu reduzieren, sowie der weltweiten wirtschaftlichen Entwicklung und der daraus resultierenden Nachfrage ab. Das weitere Infektionsgeschehen aufgrund der COVID-19-Pandemie könnte Lockdown-Maßnahmen nach sich ziehen und die gerade wieder steigende Nachfrage erheblich reduzieren.

Ein Preisanstieg der fossilen Kraftstoffe erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Biokraftstoffe allgemein.

Die Einführung der THG-Quote seit 1. Januar 2015 hat zur Reduzierung der Beimischung von Biokraftstoffen geführt. Grund dafür ist die gute CO 2-Effizienz der Biokraftstoffe, die wesentlich besser ist als vom Gesetzgeber erwartet. Die Treibhausgasreduktion ist zum wesentlichen preisbildenden Faktor geworden. Die Mineralölindustrie kauft bevorzugt denjenigen Biokraftstoff, der einen hohen Reduktionswert aufweist, um möglichst wenig Biokraftstoff zur Treibhausgasreduktion einsetzen zu müssen. Mit der Erhöhung der Quotenverpflichtung von 4,0 Prozent auf 6,0 Prozent zum 1. Januar 2020 stieg die Nachfrage nach Biokraftstoffen mit hohen THG-Einsparungen an.

Die Lockdown-Maßnahmen haben die Nachfrage nach Kraftstoffen temporär jedoch erheblich einbrechen lassen, was wiederum den Bedarf an Biokraftstoffen für das gesamte Kalenderjahr 2020 reduzieren wird.

Politische Rahmenbedingungen in der Europäischen Union

Für die Zukunft der gesamten Biokraftstoffwertschöpfungskette ist es entscheidend, wie sich die politischen Vorgaben innerhalb und außerhalb der Europäischen Union und der Bundesregierung nach 2020 entwickeln werden. Hier bedarf es verlässlicher, klarer und ambitionierter Ziele für den Verkehrssektor, die mit Biokraftstoffen erfüllt werden können und müssen.

Verordnungsentwurf zum Brennstoffemissionshandelsgesetz

Das Bundesumweltministerium sieht im Entwurf vor, dass nachhaltige Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse mit der zusätzlichen Abgabe für Benzin und Diesel ab 2021 belegt werden, wenn eine Beimischungsgrenze von 6,5 Prozent überschritten wird. Biomethan ist davon ausgenommen. Die Verbände der Biokraftstoffindustrie wenden sich gegen diese einseitige Belastung für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse.

Anrechnung auf Flottengrenzwerte

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Studie in Auftrag gegeben, die die Möglichkeiten der Anrechnung von CO 2-Reduktion aus synthetischen und fortschrittlichen alternativen Kraftstoffen im Rahmen der EU-Flottenziele ermöglicht. Dies gilt nicht für Biokraftstoffe der ersten Generation. Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass diese Studie von interessierten Marktteilnehmern (sowohl Autoindustrie als auch Kraftstoffhersteller) genutzt werden kann, um die stagnierende Diskussion in Brüssel wieder zu beleben. Es ist mit erheblichem Widerstand des Bundesumweltministeriums zu rechnen. Die Erfolgsaussichten dieser Initiative betrachten wir als sehr gering.

Umsetzung RED II

Entscheidend wird also sein, wie das federführende Bundesumweltministerium die nationale Umsetzung der RED II erfüllt. Bis Mitte August 2020 sollte zumindest ein Teilentwurf in die Abstimmung mit den anderen Ministerien gehen. Deutlich bleiben im Vorfeld die unterschiedlichen Positionen der Ressorts im Bereich der Biokraftstoffe. Gegenüber der restriktiven Position des Bundesumweltministeriums sehen insbesondere das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesverkehrsministerium die Notwendigkeit, Biokraftstoffe in der Dekade bis 2030 eine deutlich stärkere Rolle spielen zu lassen. Für beide haben Studien von Prognos- bzw. vom Öko-Institut die Emissionsentwicklung in Deutschland bis 2030 untersucht. Im Ergebnis kommen beide zu dem Urteil, dass das 2030-Verkehrsziel (minus 38 Prozent) mit dem bisherigen Maßnahmenpaket der Bundesregierung nicht erreicht werden kann. Die Ziellücke ist bei beiden erheblich (Öko-Institut nur - 28 Prozent). Beide kommen zu der Aussage, dass neben der Elektromobilität sowie Power-to-liquid (PTL) im Verkehr ein verstärkter Einsatz von Biomasse, vor allem Biomethan, notwendig sein wird. Bundeswirtschaftsministerium und Bundesverkehrsministerium streben zu RED II einen erneuerbaren Energieanteil von 19 Prozent bis 23 Prozent mit entsprechender Anhebung der Quote an. Verstärkt wird die Zielerfüllungsproblematik noch durch die Vorstellung der EU-Kommission für die Zielverschärfung für 2030 (Emissionsminderung von 50 - 55 Prozent anstelle von 40 Prozent gegenüber 1990). Dies würde den Druck auf zusätzliche Erfüllungsoptionen auch im Hinblick auf Biokraftstoffe verstärken. Andererseits hat die Bundeskanzlerin bereits für den Fall der Verschärfung der Zielwerte angekündigt, dass dann die ESR-Ziele zwischen den Mitgliedsstaaten neu verhandelt werden müssen.

Politische Rahmenbedingungen in den USA

Der Renewable Fuel Standard (RFS) gilt in seiner jetzigen Form bis zum Jahr 2022. Bis Ende 2021 soll bekanntgegeben werden, wie die Regeln zur Bestimmung der jährlichen Quotenhöhen (RVO's) für die einzelnen Biokraftstoffarten nach 2022 gegebenenfalls angepasst werden. Die Grenzen dieser Anpassung werden ebenfalls vom jetzt gültigen RFS festgelegt, d. h. es gibt Mindest- und Maximalgrenzen für die einzelnen Biokraftstoffarten. Im Wesentlichen wird erwartet, dass die bestehenden Regelungen auch nach 2022 fortgeführt werden. Eine grundlegende Änderung der Regularien ist erst mit einem neuen RFS zu erwarten. Ob es zu einer Anpassung des RFS-Standards kommt, wird unserer Einschätzung nach wesentlich vom Ausgang der Präsidentenwahl im November 2020 abhängen.

Die jetzige US-Administration hat bisher viele Spielräume genutzt, um Ausnahmen von den jährlichen Quotenhöhen zuzulassen, insbesondere für kleinere Raffinerien. Das damit verbundene Wegfallen von Nachfrage nach Biokraftstoffen hat die Margen fast aller Biokraftstoffarten beeinträchtigt.

Politische Rahmenbedingungen in Kanada

In Kanada wird das Interesse der einzelnen Provinzen bezüglich des Einsatzes erneuerbarer Kraftstoffe im Biokraftstoffmarkt reflektiert, wobei British Columbia als die führende Provinz gehandelt wird. Andere wesentliche Provinzen wie Ontario und Quebec haben ein Interesse dafür geäußert, die weitere Entwicklung erneuerbarer Kraftstoffe zu unterstützen; allerdings haben Veränderungen in den Provinzregierungen für Unsicherheit und eine Verzögerung im Einsatz erneuerbarer Energien gesorgt.

Die kanadische Bundesregierung hatte 2016 Pläne zur Entwicklung eines National Clean Fuel Standard (CFS) angekündigt, mit welchem bis 2030 eine jährliche Treibhausgasminderung von bis zu 30 Mio. Tonnen erreicht werden soll. Der Plan zielt auf den vermehrten Einsatz weniger CO 2-intensiver Kraftstoffe ab, wobei es separate Vorgaben für flüssige, gasförmige sowie feste fossile Kraftstoffe gibt. Zunächst werden die Regularien für flüssige Kraftstoffe entwickelt, gefolgt von solchen für gasförmige und feste Kraftstoffe.

Die für die Umsetzung des CFS verantwortliche Behörde, Environment and Climate Change Canada, hat eine Verzögerung des ursprünglichen Zeitrahmens aufgrund der COVID-19-Pandemie verkündet, so dass die Finalisierung der Regularien für flüssige Kraftstoffe Ende 2021 und das Inkrafttreten 2022 zu erwarten ist. Die Bekanntgabe der Vorgaben für gasförmige Kraftstoffe wird für 2023 anvisiert.

Künftige Entwicklung der Unternehmensgruppe Die kontinuierliche Optimierung und Erweiterung der bestehenden Produktionsanlagen mit den dafür erforderlichen Investitionen ist Bestandteil der VERBIO-Strategie. Daran wird sich auch in der aktuellen, eher als Krisensituation zu bezeichnenden Lage des Marktumfelds nichts ändern.

Die Bioraffinerie in Pinnow, Kreis Angermünde, wird weiter optimiert und deren Produktion hochgefahren.

Die Inbetriebnahme der dritten Linie der Sterolproduktion am Standort Bitterfeld ist erfolgt und auch hier wird die Produktion kontinuierlich hochgefahren. Die in den VERBIO-Konzern im Juli 2019 integrierte Biodieselanlage am Standort Welland, Kanada, wird technologisch als auch in der kaufmännischen Abwicklung und in der Profitabilität sukzessive an das deutsche Niveau herangebracht. Weitere Investitionen in diesen Standort werden vorbereitet.

Auf den Baustellen der beiden in der Errichtung befindlichen Biomethananlagen in Indien und den USA werden, trotz der COVID-19-bedingten Verzögerungen, Fortschritte erzielt. Eine Inbetriebnahme ist für das Jahr 2021 geplant.

Wir gehen unverändert davon aus, dass diese Anlagen in Zukunft einen signifikanten Beitrag zum Jahresergebnis der VERBIO-Gruppe beitragen werden.

Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung

Mittlerweile ist die zum 1. Januar 2015 in Deutschland in Kraft getretene THG-Quote in der vorerst finalen Stufe angekommen und beträgt 6 Prozent für das Jahr 2020. Den Wechsel von der energetischen zur Treibhausgasminderungsquote hat VERBIO durch immer wieder neue Rekordabsätze und Rekordergebnisse eindrucksvoll als Erfolgsgeschichte für sich genutzt.

Unter Zugrundelegung des aktuellen Absatz- und Rohstoffpreisniveaus, der angestrebten Produktionsauslastung, aber ohne Berücksichtigung potentiell ergebniswirksamer Effekte im Hinblick auf das Fortbestehen der COVID-19-Pandemie, geht der Vorstand der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG davon aus, im Geschäftsjahr 2020/2021 ein EBITDA in der Größenordnung von EUR 130 Mio. zu erzielen. Der Konzern beabsichtigt, im laufenden Geschäftsjahr weitere Investitionen in Kapazitätserweiterungen und Internationalisierung zu tätigen. Dazu werden freie Finanzmittel aus Vorperioden sowie der laufende operative Cashflow herangezogen. Zum Geschäftsjahresende 2020/2021 erwartet der Vorstand ein Nettofinanzvermögen in der Größenordnung von EUR 50 Mio. Diese Prognose steht unter dem Vorbehalt, dass der weitere Verlauf der COVID-19-Pandemie keine erheblichen negativen Effekte auf den Biokraftstoffmarkt haben wird.

Chancen- und Risikobericht

Risikomanagementsystem

Der Geschäftserfolg der VERBIO wird beeinflusst durch den reibungslosen, kontinuierlichen Betrieb der Produktionsanlagen, eine optimale Logistik in Bezug auf die Rohstoffbeschaffung sowie den Vertrieb und die Qualität inklusive der erzielten Treibhausgasminderung der hergestellten Produkte. Weitere entscheidende Einflussfaktoren auf die Geschäftsentwicklung sind die Entwicklung der Rohstoff- und Absatzpreise im Hinblick auf die erzielbaren Produktionsmargen sowie die gesamtwirtschaftlichen, quotenrechtlichen, regulatorischen und energiesteuerlichen Rahmenbedingungen. All diese Prozesse bzw. Einflüsse unterliegen Chancen und Risiken, die geeignet sind, den Bestand, das Wachstum und den Unternehmenserfolg der VERBIO zu beeinflussen. Die Abwägung von Risiken und das Nutzen von Chancen dienen somit der Sicherung des Unternehmens und dem Ausbau seiner Wettbewerbsfähigkeit.

Risikostrategie und Risikopolitik

Gemäß § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Diese Vorschrift wird für börsennotierte Aktiengesellschaften durch § 317 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) ergänzt. Um geschäftsspezifische Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern, hat der Vorstand der VERBIO daher ein konzernweites Risikomanagementsystem implementiert.

Der Abschlussprüfer prüft im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrags für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 317 Abs. 4 HGB, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, unternehmensgefährdende Risiken und Entwicklungen frühzeitig zu identifizieren. Das Risikofrüherkennungssystem der VERBIO entspricht den gesetzlichen Anforderungen und steht im Einklang mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).

Organisation des Risikomanagements

Das Risikomanagement der VERBIO stellt sicher, dass bestehende Risiken frühzeitig und systematisch erfasst, analysiert, bewertet und berichtet werden. Das Risikomanagement gewährleistet, dass sämtliche Organisationseinheiten bzw. Prozesse in den Risikomanagementprozess einbezogen werden und dadurch eine vollumfängliche Risikoidentifizierung, -bewertung und -kommunikation gewährleistet ist.

Der gesamte Risikomanagementprozess wird durch einen Risikomanager, dessen Aufgabe die kontinuierliche Umsetzung, die Koordination und laufende Verbesserung des Prozesses ist, evaluiert und durchgeführt.

Jedem Risikobereich sind verantwortliche Personen zugeordnet, die für die Überwachung und die Mitteilung von Risiken einschließlich der Meldung von Überschreitungen der Schwellenwerte des Frühwarnsystems in ihrem Bereich zuständig sind. Hierfür hat jede Gesellschaft der VERBIO-Gruppe einen Risikobeauftragten benannt, der als "Meldestation" bekannt ist und die Einhaltung der periodischen und/oder Ad-hoc-Meldungen gewährleistet.

Die Risikoberichterstattung (Ad-hoc- und/oder periodische Meldung) erfolgt anhand von Risikoerfassungsbögen halbjährlich zu den festgelegten Stichtagen über die Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften und die weiteren innerhalb des Meldeprozesses definierten verantwortlichen Mitarbeiter an den Risikomanager des Konzerns. Das Reporting umfasst alle Risiken, sofern die spezifizierten Wesentlichkeitsgrenzen überschritten und damit Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage zu erwarten sind. Diese Wesentlichkeitsgrenzen wurden vom Vorstand der VERBIO festgelegt und vom Aufsichtsrat genehmigt, wobei sie gegebenenfalls bei Veränderung der Bezugsgrößen im Zeitablauf eine Anpassung erfahren.

Diese Informationen bilden die Basis für den Konzernrisikobericht, der dem Vorstand durch den Risikomanager in aggregierter Form inklusive einer Risk Map mit den wichtigsten neuen oder veränderten Risiken quartalsweise zur Verfügung gestellt wird. Treten neben dem turnusmäßigen Reporting der wesentlichen Risiken solche mit umgehendem Handlungserfordernis auf, werden diese unverzüglich und formlos an den Risikomanager adressiert und der Vorstand unverzüglich informiert.

Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich an die sich ändernden externen Rahmenbedingungen und die davon abgeleiteten internen Organisationsstrukturen angepasst; letztmalig wurden zum 4. Quartal des Geschäftsjahres 2014/2015 die Risikoklassen, die Risikokategorien und die Eintrittswahrscheinlichkeiten auf eine marktgerechtere und mehr die aktuelle Situation der VERBIO reflektierende Formulierung und Größe geändert; siehe nächstes Kapitel. In dem Geschäftsjahr 2017/2018 wurden Verweise auf die bei VERBIO implementierten Compliance-Regularien im Risikohandbuch aufgenommen. Eine ausführliche Risikoinventur in einem persönlichen oder aufgrund der Kontaktbeschränkungen notwendigen telefonischen Gespräch des Risikomanagers mit den Risikomeldenden wurde turnusgemäß im zweiten Halbjahr des abgelaufenen Geschäftsjahres 2019/2020 durchgeführt, um Änderungen oder mögliche Risikoeliminierungen zu identifizieren. Die hierbei ermittelten Anpassungen wurden in einem aggregierten Bericht an den Vorstand gemeldet.

Daneben setzt VERBIO weitere Instrumente zur Risikoidentifikation und -vermeidung ein. Dies sind unter anderem ein einheitliches und prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem (QMS), die systematische Umsetzung von Arbeitsschutzanforderungen und ein systematisches Beschwerdemanagement.

Risiken

Risikobewertung

Für die Bewertung der Risiken werden die Ausprägungen "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Risikokategorie" herangezogen. Bezogen auf die Unternehmensziele werden die Risiken dann entsprechend ihrer potenziellen Schadenshöhe als gering, mittel, hoch oder sehr hoch kategorisiert. Dabei gelten nachfolgende Beurteilungsmaßstäbe:

Eintrittswahrscheinlichkeit Beschreibung
x < 5 % Sehr gering
5 % < x < 25 % Gering
25 % < x < 50 % Mittel
x > 50 % Hoch
Risikokategorie Beschreibung
Gering x < 1 Mio. EUR
Mittel 1 Mio. EUR < x < 5 Mio. EUR
Hoch 5 Mio. EUR < x < 15 Mio. EUR
Sehr hoch x > 15 Mio. EUR

In Anlehnung an die Empfehlung des Deutschen Standardisierungsrats im Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) zur Chancen- und Risikoberichterstattung wurde für die VERBIO-Gruppe eine Kategorisierung nach folgenden Chancen- und Risikofeldern vorgenommen: Markt und Absatz, Beschaffung, Umwelt, Steuern und Handelsrecht, Produktion und Technologie, Finanzwirtschaft, Personalwirtschaft, Organisation, Recht und Gesetz zuzüglich Compliance und andere Ereignisse.

Im Folgenden werden alle für den VERBIO-Konzern identifizierten (wesentlichen) Unternehmensrisiken und -chancen, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen könnten, dargestellt und beschrieben.

Unternehmensrisiken Eintrittswahrscheinlichkeit Risikokategorie (Bewertung vor Risikovermeidungsmaßnahmen)
Markt und Absatz
Risiken auf der Vertriebsseite Hoch Hoch
Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und Bundes-Immissionsschutzgesetz Gering Mittel
Beschaffung
Risiken der Rohstoffbeschaffung Gering Gering
Umwelt
Risiken aufgrund von Altlasten und anderen Gebäude-, Boden- und Umweltrisiken Sehr gering Gering
Steuern und Handelsrecht
Risiken aus der Nichterfüllung laufender steuerlicher Verpflichtungen Sehr gering Gering
Risiken aus Betriebsprüfungen Gering Gering
Produktion und Technologie
Produktions- und technologische Risiken Sehr gering Sehr hoch
Finanzwirtschaft
Finanz- und Liquiditätsrisiken Sehr gering Mittel
Zins- und Währungsrisiken Sehr gering Mittel
Risiken aus Derivaten Gering Mittel
Bonitäts- und Ausfallrisiken Sehr gering Mittel
Risiken aus Wertminderung von Vermögenswerten Gering Gering
Recht und Gesetz
Regulatorische Risiken Mittel Hoch
Risiken aus Rechtsstreitigkeiten Gering Gering
Andere Risiken
IT-Risiken Gering Gering
Pandemie Hoch Hoch

Für die VERBIO und ihre Tochtergesellschaften bestehen weder zum Bilanzstichtag noch zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bestandsgefährdende Risiken.

Markt und Absatz

Risiken auf der Vertriebsseite

Ein nennenswertes Absatz- und Margenrisiko resultiert für die VERBIO aus dem möglichen Zustrom von Biodiesel und Bioethanol bzw. Rest- und Abfallstoffen, wie UCO (Used Cooking Oil), die zu Dumpingpreisen am Markt angeboten werden und damit zu massiven Wettbewerbsverzerrungen respektive Wettbewerbsnachteilen führen können.

Die Risiken aus der Aufhebung der Importzölle für Biodiesel aus Argentinien und Indonesien werden im Abschnitt "Recht und Gesetz/Regulatorische Risiken" beschrieben.

Sollte es zu einem erhöhten Import von ausländischen Biokraftstoffen kommen, wird die inländische Produktion weiter verdrängt. Derzeit besteht für den deutschen Markt eine ausgeglichene Angebots- und Nachfragesituation.

Hinzu kommt für den deutschen Markt ein hoher Anreiz zum Betrug bei der Ermittlung von Treibhausgas-Einsparungen für Biokraftstoffe und das damit verbundene Absatzrisiko in Deutschland. Dieser Anreiz wurde durch die Erhöhung der THG-Quote auf 6 Prozent im Jahr 2020 weiter erhöht.

Absatzrisiken aus der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Biokraftstoffe können seit dem 1. Januar 2011 nur auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden, wenn diese nach den Regeln der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung produziert und in den Verkehr gebracht worden sind.

VERBIO stellt kontinuierlich Rohstoff- und Absatzmengen gegenüber und hat im Rahmen der regelmäßigen Kontraktkontrollen jederzeit den Abgleich der Mengenbilanzierung im Blick. In den jährlichen Audits durch die beauftragte Zertifizierungsstelle im Rahmen der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung wird dies zudem überprüft.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) fordert seit dem Jahr 2015 nicht mehr das Inverkehrbringen von definierten Biokraftstoffmengen mittels einer energetischen Quote, sondern die Reduktion von Treibhausgasemissionen um 3,5 Prozent, seit dem Jahr 2017 um 4,0 Prozent und ab diesem Jahr 2020 um 6,0 Prozent durch Biokraftstoffe oder andere Treibhausgas mindernde Maßnahmen (Dekarbonisierungsquote).

Der Gesetzgeber hat in der jüngsten Zeit einige neue Verordnungen erlassen, welche den Biokraftstoffmarkt und die Treibhausgasminderung der fossilen Kraftstoffe regeln und an die aktuellen europäischen Richtlinien anpassen sollen. So wurden mit der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) vom 15. Mai 2017, der 38. BImSchV vom 8. Dezember 2017 sowie der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV) vom 22. Januar 2018 einschneidende Veränderungen veröffentlicht. Alle diese Verordnungen mit ihren Bestimmungen zur Anrechnung von strombasierter Mobilität und mitverarbeiteten biogenen Ölen in der Erdölraffinerie (37. BImSchV), den weiteren Bestimmungen zur Anrechnung von Biokraftstoffen und Erdgas (38. BImSchV) sowie der Anrechenbarkeit von Upstream-Emissionsminderungen ab dem Verpflichtungsjahr 2020 (UERV) bedingt das Risiko auf der Absatzseite. Das Risiko, dass die Mineralölindustrie ihre Treibhausgasminderungsverpflichtungen teilweise auch durch andere Wege erzielen kann, was zu einem Abschmelzen des konventionellen Biokraftstoffbedarfes führen könnte, ist damit erheblich gestiegen.

Beschaffung

Risiken der Rohstoffbeschaffung

Die Ergebnisse der VERBIO hängen in erheblichem Maße von den Preisen und der Verfügbarkeit der eingesetzten Rohstoffe ab. Bei Biodiesel ist es überwiegend Pflanzenöl, bei Bioethanol Getreide.

In der Regel werden die zur Produktion erforderlichen Rohstoffe laufend entsprechend dem Abschluss von Verkaufskontrakten beschafft. Dadurch reduzieren sich das Preisänderungsrisiko und das damit notwendige Absicherungsvolumen.

Die Rohstoffbeschaffung mit kurzfristigen Kontrakten birgt das Risiko einer gegebenenfalls eingeschränkten physischen Rohstoffversorgung.

Aktuelle Marktentwicklungen werden intensiv beobachtet. Auffällige Marktentwicklungen werden unverzüglich kommuniziert und es wird eine Risikobegrenzung vorgenommen.

Umwelt

Risiken aufgrund von Altlasten und andere Gebäude-, Boden- und Umweltrisiken

Die VERBIO trägt das Risiko, dass die in ihrem Besitz befindlichen Grundstücke und Gebäude mit Altlasten, Bodenverunreinigungen oder anderen schädlichen Substanzen belastet sein können. Aktuell bestehen weder Sanierungs- noch Überwachungspflichten.

Steuern und Handelsrecht

Risiken aus der Nichterfüllung laufender steuerlicher Verpflichtungen

Aufgrund der vielfältigen und komplexen steuerlichen Vorschriften ist die VERBIO insbesondere in den Bereichen Energiesteuer, Umsatzsteuer und Ertragsteuern dem Risiko ausgesetzt, dass laufende steuerliche Verpflichtungen nicht vollständig oder nicht gesetzeskonform erfüllt werden. Zusätzliche Risiken ergeben sich dabei aus Transaktionen mit ausländischen Unternehmen und der Tätigkeit selbst im Ausland.

Die VERBIO begegnet diesem Risiko durch geeignete interne Tax-Compliance-Maßnahmen und die Inanspruchnahme externer Beratung in entsprechend komplexen Fällen und bei speziellen Sachverhalten im Ausland.

Risiken aus Betriebsprüfungen

Die VERBIO ist dem Risiko ausgesetzt, dass sich im Ergebnis steuerlicher Betriebsprüfungen nachträgliche Steuerzahlungen ergeben. Aktuell sind über bereits im Konzernabschluss als Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen berücksichtigte Beträge hinaus keine Sachverhalte bekannt, aus denen sich wesentliche Steuernachzahlungen ergeben können.

Produktion und Technologie

Produktions- und technologische Risiken

Die hohe Konkurrenzfähigkeit der Technologien der VERBIO-Gruppe ist ausschlaggebend für eine weitere erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Die VERBIO-Gruppe ist auf Basis des heute bereits erreichten technologischen Standards bei der großindustriellen Produktion von Biokraftstoffen (Biodiesel, Bioethanol und Biomethan) gut positioniert und besitzt auch das Verfahrens-Know-how, die bestehenden Produktionsprozesse ständig und kohärent weiterzuentwickeln bzw. weiter zu optimieren. Risiken bestehen bezüglich der Biokraftstoffe, sofern sich plötzlich völlig andere und effizientere Produktions- und Verfahrenstechniken ergeben würden, die einen kostendeckenden Betrieb der bestehenden Anlagen nicht mehr ermöglichen. Der beständig vorangetriebene Ausbau und die Optimierung der Koppelerzeugnis-Produktion ist zwar einer der wesentlichen Treiber der Wettbewerbsfähigkeit von VERBIO, könnte aber bei einem Wegfall der Absatzmöglichkeit der Biokraftstoffe derzeit den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen noch nicht garantieren.

Die Produktionsanlagen sind auf dem aktuellsten Stand der Technik und unterliegen einer ständigen Wartung. Umweltrisiken werden insofern aus Sicht der Unternehmensleitung weitestgehend minimiert. Dennoch sind mögliche Umweltschäden durch eine Umwelthaftpflichtversicherung versichert. Alle Werke sind mit einer Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung gegen Elementarschäden versichert.

Finanzwirtschaft

Finanz- und Liquiditätsrisiken

Damit die Zahlungsfähigkeit sowie finanzielle Flexibilität des Konzerns jederzeit sichergestellt werden kann, hält die VERBIO eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln sowie freie Kreditlinien in Höhe von EUR 45 Mio. vor.

Risiken aus Finanzierungen sind derzeit nicht erkennbar. Soweit kreditvertragliche Covenants bestehen, werden diese laufend überwacht.

Zins- und Währungsrisiken

Hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten unterliegt die VERBIO Risiken, die aus der Veränderung von Zinssätzen und Wechselkursen resultieren. Allgemeine Zins- und Währungsrisiken werden mithilfe eines systematischen Risiko-Managements gesteuert und gegebenenfalls durch den Einsatz derivativer und originärer Finanzinstrumente abgesichert. Währungsrisiken resultierend aus Gesellschafterdarlehen zugunsten ausländischer Tochtergesellschaften werden nur bedingt abgesichert. Die liquiditätswirksamen Auswirkungen einer Neubewertung der Fremdwährungs-Gesellschafterdarlehen sind als gering einzuschätzen, jedoch sind die Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung als mittel bis hoch einzustufen.

Risiken aus Derivaten

Die Risiken aus Derivaten sind abhängig von der dem jeweiligen Derivat eigenen Risikostruktur. Die von der VERBIO-Gruppe gegebenenfalls eingesetzten Derivate gehören unterschiedlichen Risikoklassen an und werden sowohl zur Absicherung der Rohstoffeinkäufe und Verkaufskontrakte als auch zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken genutzt. Absicherungsgeschäfte werden dabei zu einzelnen Grundgeschäften abgeschlossen und zugeordnet. Es besteht das Risiko der unzureichenden Effektivität zum entsprechenden Grundgeschäft und bei bestimmten Preisentwicklungen das Risiko, dass liquiditätswirksame Nachschusspflichten trotz vorgehaltener Barmittel und Handelslinien nicht erfüllt werden können.

Die Preisänderungsrisiken auf der Ein- und Verkaufsseite in den Segmenten Biodiesel und Bioethanol werden, in Abhängigkeit der Markteinschätzung des Vorstands und innerhalb vom Vorstand definierter Bandbreiten, durch entsprechende effektive und ineffektive Derivate an den relevanten Börsen, wie zum Beispiel NYMEX, ICE, CBOT, EURONEXT, sowie OTC-Geschäfte abgesichert. Durch den Abschluss von Derivaten wird, soweit möglich, eine Produktionsmarge in dem jeweiligen Segment auf Termin fixiert. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass ungünstige Marktentwicklungen trotz des Einsatzes von Absicherungsinstrumenten zu negativen Ergebniseinflüssen führen können. Auch kann die zeitliche Abfolge der Abschlüsse der Grundgeschäfte und der Sicherungsgeschäfte zu Abweichungen führen.

Das implementierte konzernweite Risikomanagement gewährleistet jedoch eine Minimierung dieser Risiken auf einen überschaubaren Umfang.

Bonitäts- und Ausfallrisiken

Bonitäts- und Ausfallrisiken liegen im Wesentlichen in einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Lieferanten, Kunden und sonstigen Kontrahenten des Unternehmens begründet. Daraus resultieren zum einen die Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen oder Leistungen, zum anderen bonitätsbedingte Wertminderungen.

Zur Minimierung der Ausfallrisiken wird einerseits das Zahlungsverhalten der Schuldner fortlaufend überwacht, andererseits werden kundenspezifisch Warenkreditversicherungen abgeschlossen und interne Bonitätsbewertungen durchgeführt. Das implementierte Risikomanagement gewährleistet eine Minimierung dieser Risiken.

Risiken aus Wertminderungen von Vermögenswerten Die Wertansätze einzelner langfristiger Vermögenswerte sind der Veränderung von Markt- und Geschäftsverhältnissen und damit auch Änderungen der Nutzungswerte ausgesetzt. Sofern Anhaltspunkte für eine Wertminderung von Sachanlagen vorliegen, wird jeweils ein sogenannter Impairment-Test nach IAS 36 vorgenommen.

Insbesondere dann, wenn die den Planungen zugrunde liegenden Annahmen sich als nicht zutreffend erweisen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass zukünftig weitere ergebniswirksame Wertminderungen der bestehenden langfristigen Vermögenswerte bis hin zu deren Vollabschreibung vorzunehmen sein werden, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der VERBIO hätten. Die zusätzlichen finanziellen Auswirkungen einer solchen Abschreibung sind jedoch eher als gering einzuschätzen.

Recht und Gesetz

Regulatorische Risiken

Die VERBIO unterliegt auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene vielfältigen politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen, deren Änderung direkten Einfluss auf die Ertragslage der VERBIO haben kann.

Weiterhin können sich Veränderungen von politischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen insbesondere in den größeren Ländern der EU bzw. in Ländern wie den USA, Kanada, China, Indien, Brasilien, Malaysia oder Indonesien unmittelbar auf die Aktivitäten der VERBIO auswirken.

Am 6. Dezember 2018 hat die Europäische Kommission ein Anti-Subventionsverfahren gegen Indonesien aufgrund dessen Fördermechanismus zum Import von Biodiesel in die EU eröffnet. Neben dem Mechanismus der differenzierten Exportsteuern ("DET": Differential Export Taxes) - der Export von Rohstoff, in diesem Fall Palmöl, wird signifikant höher besteuert als der Export von Fertigerzeugnissen, in diesem Fall Palmölmethylester, PME, was zu einer künstlichen Verbilligung der Rohstoffbasis für inländische, indonesische Hersteller führt - hat Indonesien eine Reihe von anderen, direkt wirkenden Anreizen zur Förderung der inländischen Biodieselproduktion und Verzerrung des Wettbewerbs gesetzt. Dies sind unter anderem direkte Geldtransfers, Bereitstellung von Palmöl zu einem niedrigeren als angemessenen Preis durch die Regierung, Verzicht auf Einnahmen oder Abgaben durch die Regierung, Subventionen für Gewerbegebiete und Steuervergünstigungen.

Die Untersuchung ergab eine Schädigung des europäischen Marktes und mit Wirkung ab 14. August 2019 hat die Kommission am 13. August 2019 die Verhängung von vorläufigen Anti-Subventionszöllen und mit der Verordnung EU 2019/2092 vom 28. November 2019 die endgültigen Ausgleichszölle gegen indonesische Hersteller beschlossen. Diese sind nun 5 Jahre gültig.

Regulatorischen Risiken begegnet die VERBIO durch Mitgliedschaften in verschiedenen Branchenverbänden, welche die Interessen der Biokraftstoffindustrie auf nationaler, aber auch europäischer Ebene vertreten. Darüber hinaus bildet der regelmäßige intensive und direkte Dialog mit politischen Entscheidungsgremien und -trägern das Kernstück der politischen Tätigkeit der VERBIO.

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2 ab 2021 (RED II), welche im Dezember 2018 veröffentlicht wurde, sieht eine Begrenzung für die Nutzung von Anbaubiomasse von 7 Prozent vor. Innerhalb dieser Grenze liegt die maximale Nutzung von Anbaubiomasse für konventionelle Biokraftstoffe (1. Generation) für jeden Mitgliedstaat beim Absatzniveau dieser Biokraftstoffe von 2020, plus 1 Prozent Flexibilität. Dieses Ergebnis führt zu einer wesentlich besseren Planungssicherheit für die Biokraftstoffproduzenten der 1. Generation, da das Absatzniveau nicht weiter absinken soll. Insbesondere für VERBIO als technologisch führendes Unternehmen sollte dieses Ergebnis Marktchancen auch nach 2020 eröffnen. Weiterhin wird es mit der RED II erstmals eine verpflichtende Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe (2. Generation) geben, was der VERBIO als führendem Biomethan-Produzenten auf Stroh- und Schlempebasis potenziell zusätzliche Marktchancen eröffnet.

Unsicherheiten ergeben sich aus der Umsetzung der RED II in den jeweiligen Ländern inklusive Deutschland. Der Prozess der RED II-Umsetzung in Deutschland hat begonnen und muss bis Juni 2021 abgeschlossen sein. Wir werden diesen Prozess als Unternehmen und im Rahmen unserer Verbandsaktivitäten konstruktiv begleiten.

Risiken aus Rechtsstreitigkeiten

Nennenswerte Risiken aus Rechtsstreitigkeiten bestehen derzeit nicht. Diese Risiken versucht VERBIO durch eine geeignete Verfahrensbetreuung und entsprechende Vertragsgestaltung im Vorfeld zu minimieren.

Andere Risiken

Risiken durch die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19)

Im Vergleich zum Vorjahr wurde aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus das Risiko einer Pandemie zusätzlich aufgenommen.

Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Januar 2020 zu einem internationalen Gesundheitsnotstand erklärt, mit erheblichen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Wirtschaft.

VERBIO hat sofort umfassende Maßnahmen ergriffen, diesen Risiken bestmöglich entgegenzuwirken, um einerseits Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Geschäftspartner zu schützen und andererseits das operative Geschäft aufrechtzuerhalten.

Neben den allgemeinen Risiken, die die Verbreitung des Coronavirus mit sich bringt, besteht das Risiko, dass es beispielsweise im Falle von Erkrankungsfällen im Unternehmen oder gar Standortschließungen zu Einschränkungen oder Ausfällen von Unternehmensfunktionen sowie zu einem Nichterreichen von geplanten finanziellen Unternehmenszielen kommen kann.

IT-Risiken

IT-Risiken mit Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis entstehen, wenn Informationen nicht verfügbar oder fehlerhaft sind. Die Auswirkungen eines Ausfalls von IT-Anwendungen, die für die operative und strategische Steuerung des Unternehmens eingesetzt werden, und deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden wegen der getroffenen migrierenden Maßnahmen, einer funktionsfähigen Kontinuitätsplanung und ihrer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit insgesamt als gering eingeschätzt.

Chancen

Chancen der Rohstoffbeschaffung

VERBIO verfolgt eine "Multi-Feedstock-Strategie", die es ermöglicht, den bei der Herstellung von Biodiesel und Bioethanol in Abhängigkeit vom Angebot auf dem Agrarmarkt günstigsten Rohstoff einzusetzen. Hierdurch können sich Preis- und damit Wettbewerbsvorteile ergeben. VERBIO ist in der Lage, ihre Anlagen rohstoffseitig kurzfristig umzustellen.

Agrarrohstoffe werden international gehandelt und sind in der Regel jederzeit ausreichend verfügbar.

Chancen auf der Vertriebsseite

Neben Deutschland wird insbesondere in den Niederlanden, Frankreich und Großbritannien mit einer erhöhten Nachfrage nach Biokraftstoffen vor allem bei Biodiesel gerechnet. Wie sich das Ausscheiden von Großbritannien aus der EU auf den europäischen Biokraftstoffmarkt auswirkt, lässt sich derzeit nicht einschätzen.

Durch die COVID-19-Pandemie ergibt sich erhöhter Bedarf an Desinfektionsmitteln. Ein wesentlicher Bestandteil der Rezepturen stellt Ethanol dar, daher ist global mit einer erhöhten Nachfrage nach Ethanol zu rechnen.

Die internationalen Rohölmärkte geraten zunehmend wieder in eine Balance, die Preise für fossile Kraftstoffe steigen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Biokraftstoffe.

Produktions- und technologische Chancen

Die deutschen Produktionsanlagen der VERBIO sind technisch auf dem aktuellsten Stand und überwiegend mit eigenem Verfahrens-Know-how konzipiert und gebaut worden. Die Anlagen zu optimieren oder an weitere Rohstoffe anzupassen, ist daher durch eigene Ressourcen möglich.

Die Anlagen sind in Bezug auf ihre Energiebilanz gut aufgestellt. Alle Anlagen bzw. Produktionsprozesse werden laufend weiter optimiert, was einerseits zu einer signifikanten Reduktion der Energieverbräuche und andererseits zu höheren bzw. optimierten Ausbeuten führt.

Für die derzeit im Bau befindlichen Stroh-Biomethan-Anlagen und die übernommene Biodieselanlage in Kanada gilt die identische Zielrichtung. Für Kanada wird ein technisches Niveau analog der deutschen Anlagen angestrebt.

Finanzielle Chancen

Die Börsennotierung der VERBIO eröffnet der Gesellschaft grundsätzlich die Möglichkeit, Finanzmittel zu generieren, um die Verschuldung zurückzuführen oder Wachstum über den Kapitalmarkt zu finanzieren.

Gesamtbeurteilung der Risiken und Chancen durch die Unternehmensleitung

Die VERBIO konsolidiert und aggregiert alle von den verschiedenen Unternehmensbereichen und -funktionen gemeldeten Risiken gemäß dem Risikomanagement-Handbuch.

Die Gesamtbewertung aller vorstehend beschriebenen Risiken hat ergeben, dass die bestehenden Risiken in Anbetracht ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkung weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit bestandsgefährdenden Charakter aufweisen. Durch die derzeit vorhandenen erheblichen Cash-Reserven und trotz des herausfordernden Marktumfelds und pandemischen Unsicherheiten wird eine zusätzliche Risikominimierung erreicht - eventuelle Schäden könnten wesentlich leichter verkraftet werden. Auch die mit Übernahme der XiMo eingeleitete, stärkere Diversifizierung hin zu anderen Märkten abseits der dominierenden Kraftstoffkunden trägt künftig zur Risikominimierung bei.

Die Unternehmensleitung ist der Überzeugung, dass die Ertragskraft eine solide Basis für die künftige Geschäftsentwicklung der VERBIO, insbesondere auch das Erschließen neuer Märkte durch die bereits umgesetzte Expansionsstrategie, bildet und für die nötigen Ressourcen sorgt, um die sich dem Konzern bietenden Chancen zu verfolgen und den sich aus den genannten Risiken ergebenden Herausforderungen im Geschäftsjahr 2020/2021 und darüber hinaus erfolgreich zu begegnen.

Sonstige Berichtspflichten

Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Im Hinblick auf rechnungslegungsbezogene Prozesse ist es das Ziel, Risiken zu identifizieren, die einer regelkonformen Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des (Konzern-) Lageberichts entgegenstehen. Das interne Kontrollsystem soll durch Implementierung entsprechender Kontrollen mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass trotz identifizierter Risiken ein regelkonformer Jahres- und Konzernabschluss erstellt wird. Sämtliche Tochtergesellschaften sind organisatorisch in diesen Prozess einbezogen.

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für Umfang und Ausrichtung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems auch im Bereich Rechnungslegung.

Die zentrale Organisation, die Einheitlichkeit der verwendeten EDV-Programme, insbesondere auch der Planungs- und Konsolidierungstools sowie der kontinuierlich weiterentwickelten BI-(Business-Intelligence-) Oberfläche, die eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten innerhalb des Rechnungswesens, der Konzernfinanzierung und des Controllings sowie geeignete Kontrollen sollen die Risikosteuerung, Kontrolle und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegungsicherstellen bzw. erleichtern. Auch für den Konzernabschluss sind sämtliche Aufgaben wie Konsolidierungsmaßnahmen, die Abstimmung konzerninterner Salden, Berichtspflichten etc. eindeutig zugeordnet und die Prozesse im internen Kontroll- und Risikomanagementsystem definiert.

Umfang und Effektivität des internen Kontroll- und Risikofrüherkennungssystems werden im Hinblick auf die Rechnungslegung im Rahmen der jährlichen Jahresabschlusserstellung beurteilt. Die interne Überwachung wird vom Konzerncontrolling durchgeführt, das direkt an den Vorstand berichtet.

Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung der VERBIO gemäß §§ 315 d i. V. m. 289 f HGB wird auf der Internetseite der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG unter www.verbio. de unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht.

Diese Erklärung beinhaltet neben der Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat den Corporate-Governance-Bericht, die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG sowie relevante Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken.

Gesonderte nichtfinanzielle Erklärung

Die im Zuge der Umsetzung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes abzugebende gesonderte nichtfinanzielle Erklärung gemäß §§ 289 c, 315 c HGB, die nicht Bestandteil des Konzernlageberichts ist, wird auf der Internetseite der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG unter www.verbio.de unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht.

In der Erklärung werden ausgewählte nichtfinanzielle Informationen unter Bezugnahme auf den internationalen Nachhaltigkeitsstandard der Global Reporting Initiative (GRI) dargestellt.

Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand der VERBIO AG ist zur Aufstellung eines Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG verpflichtet. Die VERBIO hat einen solchen Abhängigkeitsbericht erstellt. Nach den Umständen, die dem Vorstand zum Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, erhielten die VERBIO sowie ihre Tochterunternehmen bei jedem in diesem Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung. Maßnahmen im Interesse oder auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen sind nicht getroffen und auch nicht unterlassen worden.

Übernahmerechtliche Angaben gemäß § 315

Absatz 4 HGB

Die nachfolgenden Angaben betreffen gesellschaftsrechtliche Strukturen und sonstige Rechtsverhältnisse. Sie sollen einen besseren Überblick über das Unternehmen und etwaige Übernahmehindernisse ermöglichen.

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der VERBIO AG besteht unverändert aus 63.000.000 Stück nennwertloser Inhaberaktien. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Alle Aktien haben eine volle Dividendenberechtigung in Euro.

Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich aus den Vorschriften des Aktiengesetzes ergeben. So unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen einem Stimmverbot (§ 136 AktG). Außerdem steht der Gesellschaft kein Stimmrecht aus eigenen Aktien zu (§ 71 b AktG). Die Alt-/Gründungsaktionäre haben durch den Abschluss eines Poolvertrages eine Stimmbindung vereinbart; weitere Beschränkungen bezüglich Stimmrechten oder der Übertragung von Aktien bestehen nicht. Sonderrechte oder Kontrollbefugnisse sind nicht mit der Poolbindung verbunden. Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurde eine neue Poolvereinbarung geschlossen. Die zu dem neuen Stimmrechtspool beigetretenen Aktionäre Albertina und Alois Sauter unterliegen ebenfalls einer Stimmrechtsbindung. Die Poolvereinbarung kann erstmals zum 5. April 2021 gekündigt werden und verlängert sich automatisch um jeweils sechs Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf ihrer Dauer gekündigt wird.

Direkt beteiligt an der VERBIO mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent sind die Vorstandsmitglieder Claus Sauter und Bernd Sauter sowie das Aufsichtsratsmitglied Dr.-Ing. Georg Pollert. Sie halten über direkte und indirekte Beteiligungen insgesamt 49,03 Prozent der ausgegebenen Aktien. Insgesamt halten alle Altaktionäre der VERBIO Anteile am Grundkapital in Höhe von 61,70 Prozent; für 68,80 Prozent besteht eine Stimmbindung im Rahmen eines Poolvertrages.

Die Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie über die Änderung der Satzung entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 84, 95, 179 AktG) in Verbindung mit §§ 6, 13 und 18 der Satzung.

Der Vorstand ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Januar 2020 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Januar 2025 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 31,5 Mio. zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Hauptversammlung vom 1. Februar 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Januar 2024 ganz oder in Teilen, ein- oder mehrmalig eigene Aktien bis zu 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, sind umfassend in der von der Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung dargestellt und geregelt.

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels hat der Vorstand ein einmaliges Sonderkündigungsrecht und bei Ausübung einen Anspruch auf Auszahlung einer Abfindung, die sich aus einer Kapitalisierung der voraussichtlichen Gesamtbezüge für die Restvertragslaufzeit errechnet, jedoch den Wert von drei Jahresvergütungen, bestehend aus fixen und variablen Vertragskomponenten, nicht überschreiten darf. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit Arbeitnehmern bestehen nicht.

 

Zörbig, 18. September 2020

Claus Sauter, Vorstandsvorsitzender

Prof. Dr. Oliver Lüdtke, Stellvertretender, Vorstandsvorsitzender

Theodor Niesmann, Vorstand

Bernd Sauter, Vorstand

Stefan Schreiber, Vorstand

Konzernabschluss (nach IFRS)

Konzerngesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

TEUR 01.07.2019-30.06.2020 01.07.2018-30.06.2019 Anhang
1. Umsatzerlöse einschließlich enthaltener Energiesteuer 873.572 779.799
Abzüglich Energiesteuer - 1.174 -482
Umsatzerlöse 872.398 779.317 3.15/6.1
2. Bestandsveränderungen 17.696 15.482
3. Aktivierte Eigenleistungen 1.475 2.063 6.2
4. Sonstige betriebliche Erträge 16.076 15.841 6.3
5. Materialaufwand - 692.630 - 635.931 6.4
6. Personalaufwand - 44.896 -37.215 6.5
7. Abschreibungen - 30.220 - 21.448 3.2/3.3/6.6/7.1
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 45.613 - 40.536 6.7
9. Wertänderungen finanzieller Vermögenswerte 351 - 952 6.8/10.4.3
10. Ergebnis aus Warentermingeschäften - 2.712 -2.935 6.9
11. Betriebsergebnis 91.925 73.686
12. Zinserträge 678 155 3.16/6.10
13. Zinsaufwendungen - 1.625 - 751 6.9/10.4
14. Finanzergebnis - 947 - 596 3.16/6.10
15. Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 0 15
16. Ergebnis vor Steuern 90.978 73.105
17. Ertragsteuern - 27.184 - 21.410 2.3/3.6/6.11
18. Periodenergebnis 63.794 51.695
Auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Periodenergebnis 63.381 52.968
Ergebnisanteil der nicht beherrschenden Anteilseigner 413 - 1.273 7.3.7
Direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge:
Posten, die nachfolgend in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden können:
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 90 68
Fair-Value-Änderungen von Cashflow-Hedges 868 - 352 7.3.3/10.3
Im Eigenkapital erfasste latente Steuern - 246 104
19. Direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge 712 - 180
20. Gesamtergebnis 64.506 51.515
Auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Gesamtergebnis 64.093 52.788
Ergebnisanteil der nicht beherrschenden Anteilseigner 413 - 1.273 7.3.7
Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert und verwässert) 1,01 0,84 3.17/7.3.6

Konzernbilanz zum 30. Juni 2020

Aktiva

TEUR 30.06.2020 30.06.2019 Anhang
A. Langfristige Vermögenswerte
I. Immaterielle Vermögenswerte 673 856 3.2/3.5/7.1.1
II. Sachanlagen 249.756 209.290 3.3/3.5/7.1.2
III. Nutzungsrechte an Leasinggegenständen 17.829 0 3.1/3.4/7.1.3
IV. Finanzielle Vermögenswerte 2.806 95 3.8/10.2
V. Latente Steuern 2.688 3.914 3.6/6.11
Summe langfristige Vermögenswerte 273.752 214.155
B. Kurzfristige Vermögenswerte - - -
I. Vorratsvermögen 78.810 63.078 3.7/7.2.1
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 64.688 48.540 3.8/7.2.2/10.2
III. Derivate 4.073 2.990 3.8/7.2.3/10.3
IV. Andere kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 14.655 11.233 3.9/7.2.4/10.2
V. Steuererstattungsansprüche 1.348 628 3.6/7.2.5
VI. Sonstige Vermögenswerte 17.989 16.296 3.8/7.2.6
VII. Termingeldanlagen 20.000 0 3.10/7.2.7
VIII. Zahlungsmittel 53.885 68.025 3.11/7.2.8/10.2
Summe kurzfristige Vermögenswerte 255.448 210.790
Bilanzsumme 529.200 424.945

Passiva

TEUR 30.06.2020 30.06.2019 Anhang
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 63.000 63.000 7.3.1
II. Kapitalrücklage 487.681 487.681 7.3.2
III. Andere Rücklagen 1.392 770 7.3.3
IV. Gewinnrücklagen - 162.855 - 212.076 7.3.5
V. Rücklage aus Währungsumrechnung - 75 - 165 7.3.4
Summe Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 389.143 339.210
VI. Nicht beherrschende Anteile 1.680 - 293 7.3.7
Summe Eigenkapital 390.823 338.917
B. Langfristige Schulden
I. Bankdarlehen und sonstige Darlehen 30.136 65 3.14/7.4.1/10.2
II. Leasingverbindlichkeiten 12.665 0 3.1/3.4/7.4.2
III. Rückstellungen 131 156 3.13/7.4.2
IV. Investitionszuwendungen 3.012 4.013 3.12/7.4.4
V. Andere langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 3.316 2.761 3.14/7.4.5/10.2
VI. Latente Steuern 59 137 3.6/6.11
Summe langfristige Schulden 49.319 7.132
C. Kurzfristige Schulden
I. Bankdarlehen und sonstige Darlehen 100 9.992 3.14/7.5.1/10.2
II. Leasingverbindlichkeiten 5.344 0 3.1/3.4/7.5.2
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41.130 41.316 3.14/7.5.3/10.2
IV. Derivate 3.140 3.354 3.97.5.4/10.3
V. Andere kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 11.963 9.483 3.14/7.5.5/10.2
VI. Steuerschulden 18.096 6.493 3.6/7.5.6
VII. Rückstellungen 2.973 4.826 3.13/7.5.7
VIII. Investitionszuwendungen 998 1.017 3.12/7.4.4
IX. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 5.314 2.415 3.14/7.5.8
Summe kurzfristige Schulden 89.058 78.896
Bilanzsumme 529.200 424.945

Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

TEUR 01.07.2019-30.06.2020 01.07.2018-30.06.2019 Anhang
Periodenergebnis 63.794 51.695
Ertragsteuern 27.184 21.410 6.11
Zinsergebnis 947 596 6.10/10.4
Abschreibungen 30.220 21.448 6.6/7.1/7.1.1
Nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen 1.005 378 7.1.1/7.1.2
Gewinn (Vj. Verlust) aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens sowie dem Abgang von Investitionszuwendungen - 431 76
Auflösung abgegrenzter Investitionszuwendungen - 1.021 - 1.107 7.4.4
Nicht zahlungswirksame Veränderung der Derivate - 429 1.245 10.3
Zunahme des Vorratsvermögens - 15.733 - 17.906 3.7/7.2.1
Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 16.148 - 3.304 3.8/7.2.2
Zunahme der sonstigen Vermögenswerte und der anderen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte - 7.516 - 16.180 7.2.4/7.2.5/7.2.6
Abnahme (Vj. Zunahme) der Rückstellungen - 3.762 392 7.4.3/7.5.7
Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.785 9.037 7.5.3
Zunahme der übrigen finanziellen und nicht-finanziellen Verbindlichkeiten 5.935 2.358 7.4.5/7.5.6/7.5.8
Gezahlte Zinsen - 1.297 - 752 7.4.4/7.5.4Z 7.5.5/7.5.7
Erhaltene Zinsen 677 157
Gezahlte Ertragsteuern - 13.532 - 25.216
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 71.678 44.327
Einzahlungen aus Termingeldauflösung 0 60.042
Auszahlungen in Termingeldanlagen -20.000 0
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0 83
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte - 130 - 1.332
Auszahlungen für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0 -24
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen -67.971 - 61.940
Auszahlungen aus Abgängen von Sachanlagen 709 1.182
Einzahlungen aus dem Erwerb von Tochterunternehmen unter Berücksichtigung erworbener Nettozahlungsmittel 0 1.010
Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen an assoziierten Unternehmen - 1.051 0
Einzahlungen aus der Rückzahlung von Darlehen von assoziierten Unternehmen 760 0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -87.683 - 979
TEUR 01.07.2019-30.06.2020 01.07.2018-30.06.2019 Anhang
Gezahlte Dividenden - 12.600 - 12.600
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten - 11.804 - 301
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten 31.983 8.970
Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -5.344 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 2.235 -3.931
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds - 13.770 39.417
Wechselkursbedingte Änderung des Finanzmittelfonds - 370 92
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 68.025 28.516
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 53.885 68.025 8.

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Andere Rücklagen Gewinnrücklagen
01.07.2018 63.000 487.680 1.018 -252.444
Währungsänderungen 0 0 0 0
Fair-Value-Änderungen von Cashflow-Hedges (nach Steuern) 0 0 - 248 0
Unmittelbar im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 0 0 - 248 0
Periodenüberschuss 0 0 0 52.968
Gesamtergebnis für die Periode 0 0 - 248 52.968
Dividendenzahlung 0 0 0 - 12.600
Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0
30.06.2019 63.000 487.680 770 - 212.076
01.07.2019 63.000 487.680 770 -212.076
Währungsänderungen 0 0 0 0
Fair-Value-Änderungen von Cashflow-Hedges (nach Steuern) 0 0 622 0
Unmittelbar im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 0 0 622 0
Periodenüberschuss 0 0 0 63.381
Gesamtergebnis für die Periode 0 0 622 63.381
Dividendenzahlung 0 0 0 - 12.600
Änderung im Konsolidierungskreis 0 0 0 - 1.560
30.06.2020 63.000 487.680 1.392 -162.855
TEUR Rücklage aus Währungsumrechnung Summe Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens
01.07.2018 - 233 299.022
Währungsänderungen 68 68
Fair-Value-Änderungen von Cashflow-Hedges (nach Steuern) 0 - 248
Unmittelbar im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 68 - 180
Periodenüberschuss 0 52.968
Gesamtergebnis für die Periode 68 52.788
Dividendenzahlung 0 - 12.600
Änderung Konsolidierungskreis 0 0
30.06.2019 - 165 339.210
01.07.2019 - 165 339.210
Währungsänderungen 90 90
Fair-Value-Änderungen von Cashflow-Hedges (nach Steuern) 0 622
Unmittelbar im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 90 712
Periodenüberschuss 0 63.381
Gesamtergebnis für die Periode 90 64.093
Dividendenzahlung 0 - 12.600
Änderung im Konsolidierungskreis 0 - 1.560
30.06.2020 - 75 389.143
TEUR Nicht beherrschende Anteile Summe Eigenkapital
01.07.2018 1.195 300.217
Währungsänderungen 0 68
Fair-Value-Änderungen von Cashflow-Hedges (nach Steuern) 0 - 248
Unmittelbar im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 0 - 180
Periodenüberschuss - 1.273 51.695
Gesamtergebnis für die Periode - 1.273 51.515
Dividendenzahlung 0 - 12.600
Änderung Konsolidierungskreis -215 -215
30.06.2019 -293 338.917
01.07.2019 - 293 338.917
Währungsänderungen 0 90
Fair-Value-Änderungen von Cashflow-Hedges (nach Steuern) 0 622
Unmittelbar im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 0 712
Periodenüberschuss 413 63.794
Gesamtergebnis für die Periode 413 64.506
Dividendenzahlung 0 - 12.600
Änderung im Konsolidierungskreis 1.560 0
30.06.2020 1.680 390.823

Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

1 Informationen zum Unternehmen

Die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG (nachfolgend auch "VERBIO AG" oder "Gesellschaft") ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft. Der VERBIO-Konzern (nachfolgend auch "VERBIO" oder "VERBIO-Gruppe") mit dem Mutterunternehmen VERBIO AG und den im Konzern zusammengefassten Tochterunternehmen (vgl. Abschnitt 2.2 "Konsolidierungskreis") ist im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Kraftstoffen und Veredelungsprodukten auf der Basis organischer Grundstoffe tätig.

Die VERBIO AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 6435 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in 06780 Zörbig, Thura Mark 18. Die Gesellschaft unterhält eine Betriebsstätte in 04109 Leipzig, Ritterstraße 23 (Oelßner's Hof). Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger und auf der Internetseite unter www.verbio.de veröffentlicht.

2 Konzernabschluss

2.1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS/IAS) des International Accounting Standards Board sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee/Standing Interpretations Committee (IFRIC/SIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) zum Bilanzstichtag verpflichtend anzuwenden sind, erstellt. Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) dargestellt. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Es wird kaufmännisch gerundet; hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.

Entsprechend IAS 1 erfolgte die Erstellung der Gesamtergebnisrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren, die Bilanzgliederung nach Fristigkeiten. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden Posten der Gesamtergebnisrechnung und der Bilanz teilweise zusammengefasst und im Anhang erläutert.

Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage fortgeführter Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. der Nettoveräußerungswerte aufgestellt, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.

Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

2.2 Konsolidierungskreis

Neben der Konzern-Muttergesellschaft VERBIO AG werden die folgenden Unternehmen, die weitestgehend den Anteilsbesitz der VERBIO AG zum 30. Juni 2020 darstellen, in den Konzernabschluss einbezogen:

Firmenbezeichnung Sitz Kapitalanteil Konsolidierungskreis
VERBIO Bitterfeld GmbH (VEB) Bitterfeld-Wolfen/OT Greppin 100,00 % vollkonsolidiert
VERBIO Zörbig GmbH (VEZ) Zörbig 100,00 % vollkonsolidiert
VERBIO Schwedt GmbH (VES) Schwedt/Oder 100,00 % vollkonsolidiert
VERBIO Finance GmbH (VFinance) Zörbig 100,00 % vollkonsolidiert
Lüneburger Lager- und Agrarhandelsgesellschaft mbH * Lüneburg 94,67 % vollkonsolidiert
VERBIO Agrar GmbH (VAgrar) Zörbig 89,35 % vollkonsolidiert
VERBIO Logistik GmbH ** (VLogistik) Zörbig 89,35 % vollkonsolidiert
VERBIO Polska Sp. z o.o. (VPL) Stettin, Polen 100,00% vollkonsolidiert
VERBIO Hungary Trading Kft. Budapest, Ungarn 100,00 % vollkonsolidiert
VERBIO India Private Limited (VEI) Chandigarh, Indien 100,00 % vollkonsolidiert
VERBIO Pinnow GmbH (VEP) Pinnow 100,00 % vollkonsolidiert
VERBIO Renewables GmbH (VRenew) Zörbig 100,00 % vollkonsolidiert
XIMO AG Horw, Schweiz 100,00 % vollkonsolidiert
XIMO Kft. (XiMo) Budapest, Ungarn 100,00 % vollkonsolidiert
VERBIO North America Corporation (VNA) Livonia/Michigan, USA 100,00 % vollkonsolidiert
VERBIO Diesel Nordamerika GmbH Zörbig 100,00 % vollkonsolidiert
VERBIO Diesel Canada Corp. (VDC) Toronto/Ontario, Kanada 100,00 % vollkonsolidiert
VERUM GmbH (vormals: Wriezener Kraftfutter GmbH) ** Schwedt/Oder 44,67 % at-equity

* Davon wird ein Anteil von 44,67 % mittelbar über die VERBIO Agrar GmbH gehalten.
** Anteile werden indirekt über die VERBIO Agrar GmbH gehalten. Angabe des Kapitalanteils aus Sicht der VERBIO AG.

Die VERBIO Zörbig GmbH (VEZ) und die VERBIO Schwedt GmbH (VES) sind im Geschäftsjahr 2019/2020 über einen Formwechsel aus der VERBIO Ethanol Zörbig GmbH & Co. KG beziehungsweise der VERBIO Ethanol Schwedt GmbH & Co. KG entstanden. Die zuvor bestehenden VERBIO Ethanol Zörbig Verwaltung GmbH und VERBIO Ethanol Schwedt Verwaltung GmbH wurden auf die VEZ beziehungsweise VES verschmolzen.

Die VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH wurde in VERBIO Bitterfeld GmbH (VEB) umfirmiert. Die im Vorjahr im Konsolidierungskreis enthaltene VERBIO Diesel Schwedt GmbH wurde im Geschäftsjahr 2019/2020 auf die VES verschmolzen.

Der Kapitalanteil an der VERBIO North America Corporation (VNA), gehalten indirekt über die VERBIO Renewables GmbH, wurde im Geschäftsjahr 2019/2020 von 51 % auf 100 % aufgestockt.

Darüber hinaus hat die VERBIO AG im Geschäftsjahr konzernintern 100 % der Anteile an der XiMo Kft., Budapest, Ungarn, von der XiMo AG, Horw, Schweiz, erworben. Die XiMo AG befindet sich zum 30. Juni 2020 in Liquidation.

Die VERBIO Diesel Nordamerika GmbH, Zörbig, und die VERBIO Hungary Trading Kft., Budapest, Ungarn, sowie die VERBIO Nevada LLC haben kein operatives Geschäft; es handelt sich hierbei um Vorratsgesellschaften beziehungsweise um Gesellschaften im Aufbau. Drei weitere Gesellschaften mit einem Kapitalanteil von jeweils 100 Prozent werden wegen Unwesentlichkeit zum 30. Juni 2020 nicht im Konzernabschluss konsolidiert (30. Juni 2019: zwei weitere unwesentliche Gesellschaften).

Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden im Folgenden als "VERBIO" oder "VERBIO-Gruppe" bezeichnet.

2.3 Konsolidierungsgrundsätze

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode, bei der zum Zeitpunkt des Erwerbs die Anschaffungskosten der Beteiligung dem beizulegenden Zeitwert der (anteilig) erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden gegenübergestellt werden. Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Schulden zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Zwischenergebnisse werden herausgerechnet. Latente Ertragsteuern werden nach dem bilanzorientierten Ansatz in Einklang mit den Bestimmungen des IAS 12 ermittelt.

Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch die Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen.

2.4 Fremdwährungsumrechnung

Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR), der funktionalen Währung der VERBIO AG, dargestellt.

Fremdwährungstransaktionen werden von den Unternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweiligen Kassakurs in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag erneut unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung des jeweiligen Unternehmens umgerechnet. Alle Differenzen aus der Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst.

Die Vermögenswerte und Schulden der Unternehmen mit einer anderen funktionalen Währung als dem Euro werden im Rahmen der Konsolidierung zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Eigenkapitaltransaktionen erfolgt mit den historischen Kursen zum Zeitpunkt der Transaktion. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zu Periodendurchschnittskursen. Die im Rahmen der Konsolidierung hieraus resultierenden Erträge und Aufwendungen aus Umrechnungsdifferenzen werden unmittelbar im Eigenkapital in der Rücklage aus Währungsumrechnung erfasst.

3 Zusammenfassung der Rechnungslegungsmethoden

3.1 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Die angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen unter Berücksichtigung der im Folgenden gemachten Ausführungen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2019 waren für den Konzern die folgenden neuen und überarbeiteten Standards und Interpretationen erstmalig anzuwenden:

I FRS 16 "Leasingverhältnisse"

"Verbesserungen zu IFRS Zyklus 2015-2017"

IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung"

Änderungen zu IFRS 9 "Finanzinstrumente" - Vorfälligkeitsentschädigungen mit negativer Ausgleichsleistung

Änderungen zu IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" - Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Änderungen zu IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" - Planänderung, -kürzung oder -abgeltung

Zum 1. Juli 2019 war insbesondere der Standard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" verpflichtend neu anzuwenden. Die Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung werden weiter unten in diesem Abschnitt dargestellt.

Aus weiteren mit Wirkung zum 1. Juli 2019 für den Konzern erstmalig anzuwendenden neuen und überarbeiteten Standards und Interpretationen haben sich für die VERBIO keine wesentlichen Änderungen auf die Darstellung des Abschlusses ergeben.

IFRS 16 "Leasingverhältnisse" beinhaltet umfangreiche Neuregelungen für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen und löst die bisherigen Regelungen des IAS 17 "Leasingverhältnisse" sowie weitere Interpretationen ab. IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind.

Die Erstanwendung von IFRS 16 wirkt sich auf Leasingverhältnisse aus, bei denen die VERBIO Leasingnehmer im Rahmen von Operating-Leasing-Verhältnissen ist. VERBIO hat als Leasingnehmer keine FinanzierungsleasingVerhältnisse sowie keine Leasingverhältnisse, bei denen VERBIO Leasinggeber ist.

VERBIO setzt neue Vermögenswerte und Schulden für ihre bisherigen Operating-Leasing-Verhältnisse über Grundstücke und Gebäude, Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung an. Der Vermögenswert ergibt sich aus der Erfassung eines Nutzungsrechts (right-of-use-asset), die Schuld aus dem Leasingverhältnis stellt die Verpflichtung zu Leasingzahlungen dar. Die Nutzungsrechte werden über die Vertragslaufzeiten der zugrunde liegenden Leasingverträge abgeschrieben. Die Leasingverbindlichkeiten werden nach der Effektivzinsmethode aufgezinst und andererseits durch die laufenden Leasingzahlungen getilgt. Der Ausweis der Aufwendungen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit erfolgt im Finanzergebnis. VERBIO nimmt Anwendungserleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte in Anspruch.

Die Umstellung auf IFRS 16 zum 1. Juli 2019 wurde unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode vorgenommen. Aus diesem Grund wurden die Effekte aus der Anwendung von IFRS 16 als eine Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte zum 1. Juli erfasst. Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst. Mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 wurden Nutzungsrechte in Höhe von EUR 14,2 Mio. angesetzt, was zu einer entsprechenden Erhöhung der langfristigen Vermögenswerte und damit der Bilanzsumme zum 1. Juli 2019 im Vergleich zur veröffentlichten Bilanz zum 30. Juni 2019 geführt hat. Bei den langfristigen Schulden wurde zum 1. Juli 2019 ein Zugang in Höhe von EUR 11,2 Mio. und bei den kurzfristigen Schulden ein Zugang in Höhe von EUR 3,0 Mio. erfasst. Auch hier ergeben sich entsprechende Auswirkungen auf lang- und kurzfristige Schulden sowie auf die Bilanzsumme im Vergleich zur veröffentlichten Bilanz zum 30. Juni 2019.

Ausgehend von den finanziellen Verpflichtungen aus Operating-Leasing-Verhältnissen zum 30. Juni 2019 in Höhe von EUR 12,5 Mio. ergibt sich der Betrag für die Leasingverbindlichkeiten zum 1. Juli 2019 im Wesentlichen aus der Abzinsung der bisherigen außerbilanziellen Zahlungsverpflichtungen sowie aus der abweichenden Behandlung von Verlängerungsoptionen. Die Leasingverpflichtungen wurden unter Anwendung eines gewichteten durchschnittlichen Grenzfremdkapitalzinssatzes von 1,5 % zum 1. Juli 2019 abgezinst.

Für das Geschäftsjahr 2019/2020 ergibt sich aus der Erstanwendung des IFRS 16 ein um EUR 3,7 Mio. höheres EBITDA, da die Abschreibungen auf Nutzungsrechte an Leasinggegenständen unter den Abschreibungen unterhalb des EBITDA ausgewiesen werden (2018/2019: Ausweis der Leasingzahlungen unter Materialaufwand beziehungsweise sonstigen betrieblichen Aufwendungen).

In der Kapitalflussrechnung werden die Auszahlungen für die Tilgung der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 5,3 Mio. im Cashflow aus Finazierungstätigkeit ausgewiesen (2018/2019: Ausweis der Auszahlungen im Cashflow aus operativer Tätigkeit). Aufgrund der Anwendung der Anwendungserleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte werden im Geschäftsjahr 2019/2020 weiterhin noch EUR 0,4 Mio. an Leasingzahlungen unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gezeigt.

3.2 Immaterielle Vermögenswerte

Die von der VERBIO-Gruppe erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und eventueller kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten "Abschreibungen" erfasst. Die erwarteten Nutzungsdauern für sonstige immaterielle Vermögenswerte belaufen sich auf drei bis fünf Jahre.

3.3 Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen sowie eventuelle kumulierte Wertminderungsaufwendungen, bewertet. Selbst erstellte Sachanlagen enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zuzurechnenden Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Als produktionsbezogene Gemeinkosten werden fertigungsbedingte Abschreibungen sowie anteilig zurechenbare Verwaltungskosten in die Bewertung mit einbezogen. Darüber hinaus sind in den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten die geschätzten zukünftigen Kosten aus gegebenenfalls bestehenden Rückbauverpflichtungen enthalten.

Fremdkapitalkosten waren bei der Ermittlung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gemäß IAS 23 nicht zu berücksichtigen, da eine direkte Zurechenbarkeit zur Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes nicht gegeben war.

Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die erwarteten Nutzungsdauern sind wie folgt festgelegt worden:

Abschreibungsdauer der Sachanlagen

Gebäude 33 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 8 bis 18 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 12 Jahre

3.4 Leasingverhältnisse

VERBIO hat IFRS 16 nach dem modifiziert retrospektiven Ansatz angewendet und daher die Vergleichsinformationen weiterhin nach IAS 17 und IFRIC 4 dargestellt.

Für Verträge, die am oder nach dem 1. Juli 2019 geschlossen worden sind, wird die im Folgenden beschriebene Methode angewendet.

Beim Abschluss von Verträgen wird zu Vertragsbeginn beurteilt, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Für die Beurteilung, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt VERBIO die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde.

VERBIO ist ausschließlich als Leasingnehmer tätig. Zu Leasingbeginn erfasst VERBIO einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen. Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Leasingbeginn bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.

Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der zu Leasingbeginn noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzkapitalzinssatz der VERBIO angesetzt. Normalerweise nutzt die VERBIO ihren Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Zur Ermittlung ihres Grenzfremdkapitalzinssatzes erlangt die VERBIO Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen, die für den Vermögenswert spezifischen Zahlungsbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen.

Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-) Satzänderung verändern, wenn VERBIO ihre Schätzungen zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst oder wenn VERBIO die Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechts vorgenommen.

VERBIO hat entschieden, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse nicht anzusetzen. VERBIO erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.

Für die Vergleichsperiode hat VERBIO für Verträge, die vor dem 1. Juli 2019 abgeschlossen wurden, ebenfalls eingeschätzt, ob die Vereinbarungen ein Leasingverhältnis enthielten. VERBIO war ausschließlich Leasingnehmer und hatte sämtliche Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft und somit nicht in der Bilanz erfasst. Die im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen geleisteten Zahlungen wurden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear im Gewinn oder Verlust erfasst.

3.5 Wertminderungen langfristiger Vermögenswerte

Die langfristigen immateriellen Vermögenswerte sowie die Sachanlagen werden auf Wertminderungsbedarf untersucht, wenn Anhaltspunkte, wie beispielsweise wesentliche Planabweichungen, für eine Wertminderung der betreffenden Vermögenswerte vorliegen.

Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit den erzielbaren Betrag am Bilanzstichtag übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht hierbei dem höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Nutzungswert, wobei der Nutzungswert dem Barwert der künftigen Cashflows entspricht, der voraussichtlich aus dem Vermögenswert bzw. aus der Zahlungsmittel generierenden Einheit abgeleitet werden kann.

Sofern Anhaltspunkte bestehen, dass in Vorperioden vorgenommene Wertminderungen auf einen Vermögenswert nicht länger bestehen oder sich vermindert haben, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.

3.6 Ertragsteuern

Der Ertragsteueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem direkt im Eigenkapital erfassten Posten verbunden sind.

Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrages werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden.

Latente Steuern werden auf Basis der bilanzorientierten Methode ermittelt. Hierbei ergeben sich latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen den IFRS-Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden sowie deren Steuerwerten. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem Steuersatz, der zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Umkehr der temporären Differenzen bzw. Nutzung steuerlicher Verlustvorträge anwendbar ist. Hierbei werden die Steuersätze verwendet, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt worden sind.

Aktive latente Steuern werden nur insoweit angesetzt, wie verrechenbare passive latente Steuern zur Verfügung stehen bzw. es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, das zur Realisierung des latenten Steueranspruchs verwendet werden kann.

Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn Anspruch auf Aufrechnung der Steuererstattungsansprüche gegen Steuerschulden besteht und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung besteht, werden für den Ansatz und die Bewertung Schätzungen und Annahmen getroffen, zum Beispiel, ob eine Einschätzung gesondert oder zusammen mit anderen Unsicherheiten vorgenommen wird, ein wahrscheinlicher oder erwarteter Wert für die Unsicherheit herangezogen wird und ob Änderungen im Vergleich zur Vorperiode eingetreten sind. Das Entdeckungsrisiko ist für die Bilanzierung unsicherer Bilanzpositionen unbeachtlich. Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden den fraglichen Sachverhalt untersuchen und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen.

3.7 Vorratsvermögen

Das Vorratsvermögen ist mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem geschätzten, im normalen Geschäftsbetrieb erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Im Falle von Wertminderungen der Bestände wird eine Abschreibung auf den Nettoveräußerungswert vorgenommen und der niedrigere Nettoveräußerungswert angesetzt.

Die Anschaffungskosten entsprechen dem Anschaffungspreis abzüglich Anschaffungspreisminderungen zuzüglich der Kosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Die Anschaffungskosten werden nach der Methode des gewichteten Durchschnitts berechnet. Herstellungskosten umfassen Materialeinzelkosten und Fertigungseinzelkosten sowie diejenigen Gemeinkosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgt unter Eliminierung von Leerkosten. Soweit in einem Produktionsprozess mehrere Produkte als Koppelprodukte entstehen, erfolgt die Aufteilung von Herstellungskosten auf die einzelnen Produkte nach einem Verteilungsschlüssel, der sich aus dem Verhältnis der Verkaufspreise der jeweiligen Endprodukte ergibt.

3.8 Finanzielle Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte

Die finanziellen Vermögenswerte werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten. Die Vertragsbedingungen der finanziellen Vermögenswerte führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Finanzielle Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte werden bei ihrer erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -Verluste, Wertminderungen sowie Wertaufholungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Wertminderungen werden individuell oder für eine Gruppe von Forderungen mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen gemeinsam vorgenommen. Konkrete Informationen über deren Uneinbringlichkeit führen zu einer Ausbuchung der betreffenden Forderungen und Vermögenswerte.

3.9 Derivate

Die VERBIO-Gruppe verwendet derivative Finanzinstrumente wie beispielsweise Rohstoffterminkontrakte, Zinsswaps und Devisenterminkontrakte, um sich gegen Rohstoffpreis-, Zins- und Wechselkursrisiken abzusichern. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als finanzielle Verbindlichkeiten, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist.

Zu ausführlichen Erläuterungen der Derivate, insbesondere auch zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt 10 "Angaben zu Finanzinstrumenten".

Die VERBIO hat preisfixierte Einkaufsverträge für Rohstoffe auf Termin, die für die Produktion vorgesehen sind und die grundsätzlich die Definition eines Derivates (IFRS 9, Anhang A) erfüllen, in Übereinstimmung mit der "Own use exemption" (IFRS 9.2.4 und 9.2.5) bilanziert. Diese Verträge fallen nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 9, sondern werden als schwebendes Geschäft behandelt.

3.10 Termingeldanlagen

Die Termingeldanlagen sind nicht täglich verfügbar und werden jeweils bis zu ihrer jeweiligen Endfälligkeit gehalten. Es handelt sich dabei um Anlagen mit einer ursprünglichen, das heißt zum Zeitpunkt des Abschlusses des Anlagegeschäfts, Laufzeit von mehr als drei Monaten. Die Termingeldanlagen wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

3.11 Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel beinhalten Bargeldbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten und werden zum Nominalbetrag bewertet. Unter den Zahlungsmitteln werden Bargeldbestände und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer ursprünglichen Laufzeit von drei und weniger Monaten zusammengefasst. Zahlungsmittel, die als Sicherheitsleistungen für in Anspruch genommene Avalkredite und gewährte Bankdarlehen verfügungsbeschränkt sind, werden ebenfalls unter den Zahlungsmitteln ausgewiesen.

3.12 Investitionszuwendungen

Investitionszuwendungen werden in Ausübung des Wahlrechts von IAS 20 passivisch abgegrenzt und über die durchschnittliche Nutzungsdauer der geförderten Vermögenswerte ergebniswirksam aufgelöst. Die Zuwendungen werden bilanziell erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass das jeweilige Konzernunternehmen die mit der Gewährung der Zuwendungen verbundenen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendungen gewährt werden.

3.13 Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Bewertung erfolgt mit dem Betrag, der nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlich ist. Rückstellungen für Verpflichtungen, die nicht bereits im Folgejahr zu einem Abfluss von Ressourcen führen, werden zum Bilanzstichtag mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung erwarteter Kostensteigerungen angesetzt. Der Abzinsung auf den Erfüllungsbetrag werden risikoäquivalente Marktzinssätze zugrunde gelegt.

3.14 Finanzielle Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die finanziellen Verbindlichkeiten der VERBIO-Gruppe umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und andere Verbindlichkeiten, Kontokorrentkredite, Darlehen und derivative Finanzinstrumente.

Nach der erstmaligen Erfassung werden die finanziellen Verbindlichkeiten mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente jeweils zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bezüglich der derivativen Finanzinstrumente wird auf Abschnitt 3.8 verwiesen. Bei den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ermitteln sich die fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

3.15 Umsatzerlöse

Die Erfassung von Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Gütern der VERBIO-Gruppe erfolgt nach IFRS 15, sobald ein Kunde die Beherrschung über die Güter erlangt. Der Kunde erlangt die Beherrschung über die Güter, sobald die verkaufte Ware an den Ort geliefert worden ist, der im jeweils konkret geltenden Verkaufskontrakt vereinbart wurde und dort vom Kunden abgenommen wurde beziehungsweise sobald der Kunde die verkaufte Ware am Werk abgeholt hat. Zu diesem Zeitpunkt werden die Rechnungen erstellt, welche überwiegend innerhalb von 30 Tagen zahlbar sind. Ist in Einzelfällen Vorkasse vereinbart, so erfolgt die Übergabe der Ware kurzfristig nach Zahlungseingang, wobei auch hier die Rechnung erstellt wird, wenn der Kunde die Ware am Werk abgeholt hat.

Die Umsatzerlöse werden gegebenenfalls um Erlösschmälerungen gemindert. Für die Standardprodukte kommen jedoch weder Rabatte zur Anwendung, noch werden Treuepunkte oder Kundenbindungsprogramme offeriert.

Die Erfassung von Umsatzerlösen für Dienstleistungen erfolgt in dem Zeitraum, in dem die Dienstleistung erbracht wird. Die Dienstleistungen betreffen im Wesentlichen Transportleistungen, wobei einzelne Transportdienstleistungen als separate Transaktionen abgerechnet werden, so dass eine Aufteilung von Entgelten nicht erforderlich ist.

3.16 Finanzergebnis

Zinserträge und Finanzierungsaufwendungen werden unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode periodengerecht erfasst. Neben den Zinserträgen und den Finanzierungsaufwendungen werden im Finanzergebnis auch Abschreibungen auf langfristige finanzielle Vermögenswerte und Erträge aus deren Abgang ausgewiesen.

3.17 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wurde gemäß IAS 33 ermittelt. Bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie wird das auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Periodenergebnis ins Verhältnis zum gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien gestellt.

3.18 Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

Bis zum Datum der Veröffentlichung des Konzernabschlusses wurden vom IASB weitere IFRS und IFRIC veröffentlicht, die das Endorsement der EU teilweise noch nicht durchlaufen haben und erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem Bilanzstichtag verpflichtend anzuwenden sind. Nachfolgend werden nur Standards/Interpretationen explizit aufgeführt, bei denen die VERBIO nach vernünftigem Ermessen von einer künftigen Anwendbarkeit ausgeht. Die VERBIO beabsichtigt, diese Standards dann anzuwenden, wenn deren Anwendung verpflichtend wird. Der Zeitpunkt der erstmaligen verpflichtenden Anwendung sind die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, soweit nichts anderes angegeben ist.

Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards

Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" - Definition eines Geschäftsbetriebs

Änderungen an IAS 1 und IAS 8 "Darstellung des Abschlusses" und "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler" - Definition von "wesentlich"

IFRS 17 "Versicherungsverträge" (1. Januar 2021)

Betreffend die genannten Standards und Interpretationen werden sich aus mehreren der neu anzuwendenden Standards und Interpretationen Änderungen bezüglich des Umfangs von Anhangangaben ergeben.

4 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS macht es erforderlich, Ermessensentscheidungen und Annahmen zu treffen sowie Schätzungen vorzunehmen, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen beeinflussen.

Schätzungen und Annahmen

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert.

Vorräte/Drohende Verluste aus Verkaufskontrakten

Bei den Vorräten wurden bezogen auf die Fertigerzeugnisse Wertberichtigungen auf die ermittelten Herstellungskosten in Höhe von TEUR 99 vorgenommen, die sich aus der Anpassung an die geschätzten Nettoveräußerungserlöse ergeben haben. Die Rückstellungen enthalten Rückstellungen für drohende Verluste aus Verkaufskontrakten in Höhe von TEUR 2.010, wobei Verkaufskontrakte berücksichtigt werden, soweit sie nicht aus dem Bestand an Fertigerzeugnissen bedient werden können. Die Schätzungen und Annahmen beziehen sich bei den Fertigerzeugnissen und bei den drohenden Verlusten aus Verkaufskontrakten insbesondere auf die Höhe der erwarteten Erlöse für die Übernahme von Quotenverpflichtungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Biomethan als Kraftstoff. Dies wirkt sich wiederum auf die Bewertung der Bestände an Biomethan und der Biomethanquote (30.06.2020: TEUR 40.847) sowie auf die Höhe des drohenden Verlustes aus Verkaufskontrakten aus. Für die Bewertung zum 30. Juni 2020 wurden Marktpreisschätzungen von Juli 2020 über die Laufzeiten der abgeschlossenen Verkaufskontrakte zugrunde gelegt. Da Verträge über die Quoten für die Kalenderjahre 2019 bis 2021 erst bis zu neun Monate nach dem jeweiligen Bilanzstichtag abgeschlossen werden und die Preise hierfür sich als sehr volatil gezeigt haben, können sich hierdurch zukünftig von der Schätzung abweichende Erlöse ergeben.

Steuern

Die getroffenen Annahmen und Schätzungen beziehen sich auf die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Bezüglich der latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge sind die Schätzungen in hohem Maße von der Ertragsentwicklung abhängig. Die Schätzungen können demnach von den sich in späteren Perioden tatsächlich einstellenden Beträgen abweichen. Änderungen der zu treffenden Annahmen oder Schätzungen werden zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens berücksichtigt. Die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände werden ebenso wie die zukünftige Entwicklung des branchenbezogenen Umfeldes bezüglich der erwarteten zukünftigen Geschäftsentwicklung der VERBIO-Gruppe zugrunde gelegt.

Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden nur insoweit angesetzt, wie verrechenbare passive latente Steuern zur Verfügung stehen bzw. es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, das zur Realisierung des latenten Steueranspruchs verwendet werden kann.

Überprüfung auf Wertaufholung bei langfristigen Vermögenswerten

Sofern Anhaltspunkte bestehen, dass in Vorperioden vorgenommene Wertminderungen auf einen Vermögenswert nicht länger bestehen oder sich vermindert haben, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung. Wir verweisen auf Abschnitt 3.5. Die getroffenen Annahmen und Schätzungen beziehen sich auf die prognostizierten Cashflows der Unternehmensplanung. Diese berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände und die Entwicklung des branchenbezogenen Umfeldes bezüglich der erwarteten zukünftigen Geschäftsentwicklung der VERBIO-Gruppe.

Langfristige aktienkursabhängige Vergütungsbestandteile

Die variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder betreffen teilweise langfristige Bonuszusagen, welche in ihrer Höhe von der Aktienkursentwicklung der VERBIO AG abhängig sind. Die Schätzungen und Annahmen beziehen sich dabei auf die Prognose der zukünftigen Entwicklung des Aktienkurses. Die Bewertung erfolgt zu Fair Values, wobei ein Black-Scholes-Optionspreismodell herangezogen wird. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 12.4 verwiesen.

5 Unternehmenszusammenschlüsse

5.1 Erwerb der XiMo AG

Die VERBIO AG hat am 7. November 2018 insgesamt 100 Prozent der Anteile an der XiMo AG, Horw, Schweiz, zusammen mit deren damaliger 100-prozentiger Tochtergesellschaft, der XiMo Kft., Budapest, Ungarn, erworben. Die XiMo AG mit ihrer damaligen Tochtergesellschaft XiMo Kft. (zusammen: "XiMo") entwickelte und vermarktete Katalysatoren für die Metathese von organischen Verbindungen. Der Erwerb erfolgte mit dem Ziel, mit Hilfe der von der XiMo entwickelten Katalysatoren zukünftig auf Basis von Pflanzenöl neben Biodiesel auch weitere chemische Grundstoffe herzustellen. Der Erwerb wurde nach der Erwerbsmethode bilanziert. Erstmalig wurde das Ergebnis der XiMo für den Zeitraum vom 7. November 2018 bis 30. Juni 2019 im Konzernabschluss berücksichtigt.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden die Anteile an der XiMo Kft. konzernintern von der XiMo AG an die VERBIO AG übertragen. Die Entwicklung und Vermarktung der Katalysatoren erfolgt nunmehr direkt in der XiMo Kft. Die XiMo AG befindet sich zum 30. Juni 2020 in Liquidation.

5.2 Erwerb von Anteilen an der VNA

Die VRenew hat am 29. September 2018 insgesamt 51 Prozent der Anteile an der VNA erworben. Für den Erwerb der Anteile an der VNA wurden TEUR 20 aufgewendet.

Der Kapitalanteil an der VNA, gehalten indirekt über die VRenew, wurde im Geschäftsjahr 2019/2020 von 51 % auf 100 % aufgestockt. Für diesen Erwerb der Anteile wurden weitere TEUR 20 aufgewendet.

6 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung

6.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse enthalten in voller Höhe Erlöse aus Verträgen mit Kunden (TEUR 872.398; 2018/2019: TEUR 779.317).

Für eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Kategorien verweisen wir auf die Segmentberichterstattung (vgl. Abschnitt 9 "Segmentberichterstattung").

Wie nach IFRS 15 zulässig, werden keine Angaben zu gegebenenfalls verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 30. Juni 2020 gemacht, die eine erwartete Laufzeit von einem Jahr oder weniger haben.

6.2 Aktivierte Eigenleistungen

Die aktivierten Eigenleistungen in Höhe von TEUR 1.475 (2018/2019: TEUR 2.063) betreffen eigene im Geschäftsjahr angefallene Herstellungskosten für die selbst erstellten technischen Anlagen. Zum Umfang der einbezogenen Kosten verweisen wir auf die Erläuterungen in Abschnitt 3.3 "Sachanlagen".

6.3 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich aus nachfolgend aufgeführten Posten zusammen:

TEUR 2019/2020 2018/2019
Zuschüsse und Auflösung von Investitionszuwendungen 6.151 5.387
Erstattung von Strom- und Energiesteuer 3.036 2.872
Erträge aus Währungsumrechnung 2.981 2.242
Auflösung von Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten 134 669
Sonstige periodenfremde Erträge 385 85
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen 465 373
Übrige sonstige betriebliche Erträge 2.924 4.213
Sonstige betriebliche Erträge 16.076 15.841

6.4 Materialaufwand

Der Materialaufwand gliedert sich wie folgt:

TEUR 2019/2020 2018/2019
Rohstoffe und Handelswaren Biodiesel 489.007 387.823
Rohstoffe und Handelswaren Bioethanol und Biomethan 139.549 163.079
Zusatzstoffe 19.200 24.906
Zuführung Rückstellung für schwebende Verlustkontrakte 2.010 1.685
Verbrauch Rückstellung für schwebende Verlustkontrakte - 3.870 - 1.820
Übrige 8.495 9.534
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 654.391 585.207
Energiekosten 31.275 27.642
Übernahme Quotenverpflichtungen 0 13.511
Übrige 6.964 9.571
Aufwendungen für bezogene Leistungen 38.239 50.724
Materialaufwand 692.630 635.931

6.5 Personalaufwand

TEUR 2019/2020 2018/2019
Löhne und Gehälter 32.762 26.096
Sondervergütungen 6.048 6.062
Löhne und Gehälter 38.810 32.158
Gesetzliche soziale Aufwendungen 5.267 4.356
Berufsgenossenschaft 297 217
Altersversorgung 522 484
Soziale Aufwendungen 6.086 5.057
Personalaufwand 44.896 37.215

In den gesetzlichen sozialen Aufwendungen sind Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von TEUR 2.499 (2018/20219: TEUR 2.061) enthalten. Weiterhin haben die Gesellschaften im Rahmen eines beitragsorientierten Versorgungsplans TEUR 522 (2018/2019: TEUR 484) unter anderem in Pensionskassen einbezahlt.

Zum 30. Juni 2020 beschäftigte der Konzern 724 Mitarbeiter (30.06.2019: 661 Mitarbeiter), davon 376 Angestellte (30.06.2019: 308 Angestellte), 328 gewerbliche Arbeitnehmer (30.06.2019: 330 gewerbliche Arbeitnehmer), 17 Auszubildende (30.06.2019: 16 Auszubildende) sowie 3 geringfügig beschäftigte Mitarbeiter (30.06.2019: 7 geringfügig beschäftigte Mitarbeiter).

Durchschnittlich beschäftigte der Konzern im Geschäftsjahr 2019/2020 707 Mitarbeiter (2018/2019: 608 Mitarbeiter), davon 356 Angestellte (2018/2019: 269 Angestellte), 327 gewerbliche Arbeitnehmer (2018/2019: 313 gewerbliche Arbeitnehmer), 19 Auszubildende (2018/2019: 19 Auszubildende) und 5 geringfügig beschäftigte Mitarbeiter (2018/2019: 7 geringfügig beschäftigte Mitarbeiter).

6.6 Abschreibungen

Für eine Darstellung der Abschreibungen wird auf die Abschnitte 3.3 "Sachanlagen", 3.4 "Leasingverhältnisse" und 3.5 "Wertminderungen langfristiger Vermögenswerte" sowie die Abschnitte 7.1.1 "Immaterielle Vermögenswerte", 7.1.2 "Sachanlagen" und 7.1.3 "Nutzungsrechte an Leasinggegenständen" verwiesen.

6.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen

TEUR 2019/2020 2018/2019
Reparaturen und Instandhaltung 14.567 11.716
Ausgangsfrachten und andere Vertriebskosten 8.448 8.104
Kraftfahrzeugkosten 1.963 2.812
Versicherungen und Beiträge 2.484 2.134
Aufwendungen aus Währungsumrechnung 3.592 2.125
Rechts- und Beratungskosten 2.365 1.485
Mieten und Pachten 353 1.409
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 11.841 10.751
Sonstige betriebliche Aufwendungen 45.613 40.536

6.8 Wertminderungsaufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten

Für eine detaillierte Darstellung der Wertminderungsaufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten wird auf den Abschnitt 10.4.3 "Angaben zu Wertminderungsaufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten" verwiesen.

6.9 Ergebnis aus Warentermingeschäften

Das Ergebnis aus der Bewertung und Glattstellung der Termingeschäfte, für die kein Hedge-Accounting angewendet werden konnte, beträgt insgesamt TEUR -2.712 (2018/2019: TEUR - 2.935).

6.10 Finanzergebnis

TEUR 2019/2020 2018/2019
Zinserträge 678 155
Zinsaufwendungen - 1.625 - 751
Finanzergebnis -947 - 596

Bezüglich weiterer Erläuterungen zur Zusammensetzung der Zinserträge und Zinsaufwendungen wird auf die Angaben zu Finanzinstrumenten unter Abschnitt 10.4 "Sonstige Angaben gemäß IFRS 7" verwiesen.

Die Zinsaufwendungen enthalten in Höhe von TEUR 207 Aufwendungen aus der Aufzinsung der erstmalig nach IFRS 16 in der Bilanz ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten.

6.11 Ertragsteuern

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2019/2020 2018/2019
Tatsächlicher Steueraufwand - 26.281 - 22.127
Latenter Steuerertrag (Vj. Ertrag) - 903 717
Ertragsteuern - 27.184 - 21.410

In den Ertragsteuern sind Erträge in Höhe von TEUR 1.053 (2018/2019: Aufwendungen in Höhe von TEUR 246) für tatsächliche Ertragsteuern früherer Perioden enthalten. Die latenten Steuern beinhalten in Höhe von TEUR 194 (2018/2019: TEUR 194) Erträge aus der Aktivierung von bisher nicht angesetzten langfristigen aktiven latenten Steuern auf sonstige Differenzen und Verlustvorträge, da es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, das zur Realisierung des latenten Steueranspruchs verwendet werden kann. Darüber hinaus sind im Vorjahr in den latenten Steuern periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1.027 enthalten.

Für die Berechnung der inländischen latenten Steuern wurde ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozent (2018/2019: 15,0 Prozent) zuzüglich eines Solidaritätszuschlages von 5,5 Prozent (2018/2019: 5,5 Prozent) sowie der für das Mutterunternehmen anzuwendende Gewerbesteuersatz von 13,28 Prozent (2018/2019: 13,87 Prozent) verwendet. Unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlages sowie der effektiven Gewerbeertragsteuer ergibt sich somit ein anzuwendender Steuersatz von 29,11 Prozent (2018/2019: 29,70 Prozent). Der für die Inlandsgesellschaften relevante Gewerbesteuersatz bewegte sich je nach Standort in einer Bandbreite von 12,25 Prozent bis 13,28 Prozent.

Nachfolgend werden die wesentlichen Unterschiede zwischen dem erwarteten und dem tatsächlichen Ertragsteueraufwand im Berichtszeitraum und im Vergleichszeitraum erläutert:

TEUR 2019/2020 2018/2019
Ergebnis vor Ertragsteuern 90.978 73.105
Ertragsteuersatz 29,11 % 29,70 %
Erwarteter Ertragsteueraufwand -26.484 - 21.712

Folgende Effekte führten zu einer Abweichung der ausgewiesenen von den tatsächlichen Ertragsteuern:

TEUR 2019/2020 2018/2019
Veränderung der nicht angesetzten latenten Steuern - 1.521 - 991
Abweichung Steuersätze - 406 - 66
Nicht abzugsfähige Ausgaben und permanente Effekte 431 776
Aperiodische Effekte 1.053 781
Sonstige Differenzen -257 - 198
Ausgewiesene Ertragsteuern - 27.184 - 21.410

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Steuern sind auf temporäre Differenzen zwischen dem Buchwert im Konzernabschluss (IFRS) und den steuerlichen Buchwerten in den folgenden Vermögenswerten und Schulden sowie auf steuerliche Verlustvorträge zurückzuführen:

TEUR Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Summe
2019/2020 2018/2019 2019/2020 2018/2019 2019/2020 2018/2019
Immaterielle Vermögenswerte 829 0 0 0 829 0
Sachanlagen/Nutzungsrechte an Leasinggegenständen 3.152 2.689 249 263 2.903 2.426
Warenvorräte 0 0 1.692 245 - 1.692 - 245
Forderungen 0 0 173 144 - 173 - 144
Derivate 317 615 588 507 - 271 108
Investitionszuwendungen (Investitionszuschüsse) 0 0 50 216 - 50 - 216
Sonstige Rückstellungen 406 1.016 154 1 252 1.015
Verlustvortrag 832 832 0 0 832 832
5.536 5.152 2.906 1.376 2.630 3.776
Saldiert - 2.846 - 1.239 - 2.846 - 1.239 0 0
Saldo latente Steuern 2.690 3.913 60 137 2.630 3.776

Die Entwicklung der bilanzierten latenten Steuern resultiert aus ergebniswirksamen Veränderungen in Höhe von insgesamt TEUR 903 (2018/2019: TEUR 718) sowie aus ergebnisneutralen Veränderungen in Höhe von TEUR 247 (2018/2019: TEUR 104). Die ergebnisneutralen Veränderungen betreffen dabei Wertveränderungen der Derivate, welche sich lediglich im Eigenkapital niederschlagen.

Zum 30. Juni 2020 wurden latente Steuerschulden in Höhe von TEUR 42 (2018/2019: TEUR 27) für temporäre Differenzen von TEUR 2.904 (2018/2019: TEUR 1.836) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen nicht angesetzt, weil die VERBIO AG deren Auflösung steuern kann und auf absehbare Zeit keine Auflösungen stattfinden werden.

Für vortragsfähige Gewerbeverluste in Höhe von TEUR 14.414 (2018/2019: TEUR 17.080) sowie körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 19.066 (2018/2019: TEUR 21.725) jeweils im Inland wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da deren Verwertbarkeit derzeit nicht hinreichend sicher ist. Für vortragsfähige steuerliche Verlustvorträge im Ausland in Höhe von insgesamt TEUR 18.849 wurden ebenfalls keine aktiven latenten Steuern aufgrund der nicht hinreichend sicheren Verwertbarkeit gebildet.

Im Ergebnis eines finanzgerichtlichen Rechtsstreits wurde im Geschäftsjahr 2018/2019 das steuerliche Ergebnis bei einer Tochtergesellschaft von VERBIO für das Jahr 2008 so geändert, dass hieraus Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererstattungsansprüche für 2008 bis 2011 in Höhe von insgesamt ca. TEUR 850 (inklusive Zinsen) resultierten. Das Finanzamt hatte jedoch geänderte Bescheide für die betreffenden Zeiträume erlassen, welche die genannten Erstattungsansprüche nicht aufwiesen, gegen die VERBIO Einspruch eingelegt hatte. Zum 30. Juni 2019 war keine Aktivierung der zugesprochenen Erstattungsansprüche vorgenommen worden. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden die betreffenden Erstattungsansprüche inklusive Zinsen nach Einspruchsentscheidung jedoch realisiert.

7 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Konzernbilanz

7.1 Langfristige Vermögenswerte

7.1.1 Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software.

Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019/2020 über Zugänge in Höhe von TEUR 132 (2018/2019: TEUR 809), Währungseffekte in Höhe von TEUR - 2 (2018/2019: TEUR 0) sowie Abschreibungen in Höhe von TEUR 314 (2018/2019: TEUR 287) und werden damit zum 30. Juni 2020 mit TEUR 673 (30.06.2019: TEUR 856) ausgewiesen. Die gesamten Anschaffungskosten der sonstigen immateriellen Vermögenswerte betragen zum 30. Juni 2020 TEUR 3.013 (30.06.2019: TEUR 2.885) und sind insgesamt durch kumulierte Abschreibungen in Höhe von TEUR 2.341 (30.06.2019: TEUR 2.029) gemindert.

Forschung und Entwicklung

In der Gesamtergebnisrechnung sind Aufwendungen für den Bereich Forschung und Entwicklung in Höhe von TEUR 5.444 (2018/2019: TEUR 2.029) enthalten.

7.1.2 Sachanlagen

Die Sachanlagen beinhalten Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Gebäude, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Anlagen im Bau.

Sachanlagen mit einem Buchwert von TEUR 4.665 (2018/2019: TEUR 5.041) dienen der Besicherung von Finanzverbindlichkeiten.

Im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 haben sich die Sachanlagen wie folgt entwickelt:

TEUR Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Summe
Anschaffungskosten zum 01.07.2019 46.094 346.535 20.472 64.202 477.303
Zugänge 8.323 30.524 2.811 24.874 66.532
Änderungen Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0
Umbuchungen 821 44.057 - 445 - 44.433 0
Abgänge 436 1.787 1.239 - 89 3.373
Währungseffekte - 274 - 371 - 41 - 111 - 797
Anschaffungskosten zum 30.06.2020 54.528 418.958 21.558 44.621 539.665
Abschreibungen zum 01.07.2019 17.510 237.500 13.003 0 268.013
Zugänge 1.429 21.041 2.247 0 24.717
Abgänge 0 47 - 47 0 0
Umbuchungen 309 1.386 1.087 0 2.782
Währungseffekte - 1 - 28 - 10 0 - 39
Abschreibungen zum 30.06.2019 18.629 257.174 14.106 0 289.909
Buchwert zum 01.07.2019 28.584 109.035 7.469 64.202 209.290
Buchwert zum 30.06.2020 35.899 161.784 7.452 44.621 249.756

Im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 haben sich die Sachanlagen wie folgt entwickelt:

TEUR Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Summe
Anschaffungskosten zum 01.07.2018 41.979 321.963 18.344 34.153 416.439
Zugänge 5.813 5.232 2.829 49.961 63.835
Änderungen Konsolidierungskreis 45 0 116 0 161
Umbuchungen 38 19.641 50 - 19.729 0
Abgänge 1.777 348 867 126 3.118
Währungseffekte - 4 47 0 - 57 - 14
Anschaffungskosten zum 30.06.2019 46.094 346.535 20.472 64.202 477.303
Abschreibungen zum 01.07.2018 16.808 219.985 11.684 0 248.477
Zugänge 1.282 17.824 2.055 0 21.161
Abgänge 580 310 738 0 1.628
Währungseffekte 0 1 2 0 3
Abschreibungen zum 30.06.2019 17.510 237.500 13.003 0 268.013
Buchwert zum 01.07.2018 0 0 0 0 167.947
Buchwert zum 30.06.2019 28.584 109.035 7.469 64.202 209.290

7.1.3 Nutzungsrechte an Leasinggegenständen

VERBIO hat insbesondere Betriebsgrundstücke, Warenläger, Büroräume (zusammengefasst: "Nutzungsrechte für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten"), Kesselwagen und Kraftfahrzeuge (zusammengefasst: "Nutzungsrechte für Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung") gemietet.

Im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 haben sich die Nutzungsrechte an Leasinggegenständen wie folgt entwickelt:

TEUR Nutzungsrechte für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Nutzungsrechte für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Summe
Anschaffungskosten zum 01.07.2019 6.197 7.967 14.164
Zugänge 1.558 7.304 8.862
Abgänge 0 0 0
Anschaffungskosten zum 30.06.2020 7.755 15.271 23.026
Abschreibungen zum 01.07.2019 0 0 0
Zugänge 655 4.542 5.197
Abgänge 0 0 0
Abschreibungen zum 30.06.2020 655 4.542 5.197
Buchwert zum 01.07.2019 6.197 7.967 14.164
Buchwert zum 30.06.2020 7.100 10.729 17.829

7.1.4 Langfristige finanzielle Vermögenswerte

Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte (TEUR 2.806; 30. Juni 2019: TEUR 95) beinhalten im Wesentlichen den langfristigen Teil eines Darlehens, welches an ein assoziiertes Unternehmen gewährt wurde (TEUR 2.660; 30. Juni 2019: TEUR 0). Darüber hinaus werden unter anderem die Anteile an einem at-equity konsolidierten Unternehmen in Höhe von TEUR 40 (30. Juni 2019: TEUR 40) ausgewiesen.

7.2 Kurzfristige Vermögenswerte

7.2.1 Vorratsvermögen

TEUR 30.06.2020 30.06.2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe brutto 23.770 26.357
Wertberichtigung - 83 0
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 23.687 26.357
Unfertige Erzeugnisse brutto 846 1.505
Wertberichtigung 0 0
Unfertige Erzeugnisse 846 1.505
Fertigerzeugnisse brutto 53.222 35.076
Wertberichtigung - 99 -310
Fertigerzeugnisse 53.123 34.766
Handelswaren 1.154 450
Vorratsvermögen 78.810 63.078

Die Vorratsbestände sind in Höhe von TEUR 73.701 (30.06.2019: TEUR 43.057) zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Daneben sind Vorratsbestände in Höhe von TEUR 5.109 (30.06.2019: TEUR 20.021) zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet.

Die Überprüfung der Vorratsbestände hinsichtlich der Werthaltigkeit ergab Wertminderungen von insgesamt TEUR 182 (30.06.2019: TEUR 310) zur Anpassung an die niedrigeren Markt- bzw. Nettoveräußerungspreise. Die Wertminderungen werden in der Gesamtergebnisrechnung für Fertigerzeugnisse und unfertige Erzeugnisse in dem Posten "Bestandsveränderungen" in Höhe von TEUR 99 (2018/2019: TEUR 318) und für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe im Posten "Materialaufwand" in Höhe von TEUR 83 (2019/2020: TEUR 0) ausgewiesen.

72.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Bilanzstichtag TEUR 64.688 (30.06.2019: TEUR 48.540) und sind netto nach Berücksichtigung von Wertminderungen in Höhe von TEUR 1.092 (30.06.2019: TEUR 1.195) dargestellt.

Von den im Vorjahr gebildeten Wertberichtigungen wurden im Berichtsjahr TEUR 89 (2018/2019: TEUR 72) ertragswirksam aufgelöst; der Auflösungsbetrag wurde unter dem Posten "Wertminderungsaufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten" ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 58 (2018/2019: TEUR 2) gebildet und unter dem Posten "Wertminderungsaufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten" ausgewiesen.

Die Forderungen haben allesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

7.2.3 Derivate

Die zum 30. Juni 2020 bestehenden aktiven Derivate in Höhe von TEUR 4.073 (30.06.2019: TEUR 2.990) werden unter Abschnitt 10.3 "Derivate" dargestellt.

7.2.4 Andere kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Die anderen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 30.06.2020 30.06.2019
Zahlungsmittel auf Segregated Accounts 12.186 6.197
Ausgereichte Darlehen an assoziierte Unternehmen 380 2.800
Sicherheitsleistungen aus Kautionssicherungsverträgen und Haftungserklärungen 256 1.181
Abgrenzung realisierter und unrealisierter Ergebnisse aus Termingeschäften 1.501 753
Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 332 302
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 14.655 11.233

7.2.5 Steuererstattungsansprüche

TEUR 30.06.2020 30.06.2019
Erstattungsansprüche Gewerbesteuer 1.115 428
Erstattungsansprüche Körperschaftsteuer 233 200
Steuererstattungsansprüche 1.348 628

7.2.6 Sonstige Vermögenswerte

Die sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 30.06.2020 30.06.2019
Zuschüsse und Investitionszulagen 7.444 5.803
Erstattung Strom- und Energiesteuer 5.405 5.186
Forderungen Umsatzsteuer und Zinsen Finanzamt 2.912 4.674
Treuhänderisch gehaltene Emissionszertifikate 1.501 0
Abzugrenzende Aufwendungen 372 582
Übrige sonstige Vermögenswerte 355 51
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 17.989 16.296

7.2.7 Termingeldanlagen

Die im Abschluss ausgewiesenen Termingeldanlagen in Höhe von TEUR 20.000 haben eine ursprüngliche Laufzeit von mehr als drei Monaten und werden mit - 0,09 Prozent verzinst.

7.2.8 Zahlungsmittel

Der Posten enthält frei verfügbare Zahlungsmittel in Höhe von TEUR 53.885 (30.06.2019: TEUR 68.025).

Die frei verfügbaren Zahlungsmittel enthalten im Wesentlichen Bankguthaben in Höhe von TEUR 53.878 (30.06.2019: TEUR 68.019).

7.3 Eigenkapital

7.3.1 Gezeichnetes Kapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals wird in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2020 beträgt das gezeichnete Kapital unverändert TEUR 63.000 und ist eingeteilt in 63.000.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien. Mit der Inhaberschaft an den Aktien verbunden sind das Stimmrecht in der Hauptversammlung sowie das Gewinnbezugsrecht bei beschlossenen Ausschüttungen.

Die Hauptversammlung vom 31. Januar 2020 hat unter gleichzeitiger Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Januar 2025 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt TEUR 31.500 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

Bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu einem Betrag von TEUR 9.450 auszuschließen. Hiervon umfasst ist auch die Nutzung des genehmigten Kapitals zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft, die mit Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft im Rahmen der Regelungen zur Vorstandsvergütung vereinbart wurden oder werden. Wird das Kapital gegen Bareinlagen erhöht, ist den Aktionären ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet.

Der Vorstand ist auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, um bis zu einem anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 neue Aktien an Mitarbeiter der VERBIO AG oder verbundener Unternehmen auszugeben.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingung der Aktienausgabe festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals und, falls das genehmigte Kapital bis zum 30. Januar 2025 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Fristablauf der Ermächtigung anzupassen.

Die Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft erfolgte am 13. Februar 2020.

Die Hauptversammlung vom 1. Februar 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Januar 2024 ganz oder in Teilen, ein- oder mehrmalig eigene Aktien bis zu 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, sind umfassend in der von der Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung dargestellt und geregelt.

7.3.2 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage resultiert im Wesentlichen aus den Anschaffungskosten der VEB für den Erwerb der VES, VEZ und VERBIO STS AG im Rahmen des 2006 erfolgten Unternehmenszusammenschlusses, soweit sie nicht im gezeichneten Kapital abgebildet wurden. Sie ist in Höhe von TEUR 168.937 nach deutschen gesellschaftsrechtlichen Regelungen hinsichtlich ihrer Verwendungsfähigkeit beschränkt. Sie wurde 2006 durch die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln um TEUR 49.900 gemindert. Die den Betrag der 2006 durchgeführten Barkapitalerhöhung übersteigenden Emissionserlöse aus dem Börsengang wurden der Kapitalrücklage zugeführt (TEUR 175.500). Die Kosten des Börsengangs haben dagegen die Kapitalrücklage gemäß IAS 32.37 entsprechend vermindert.

Der Kapitalrücklage wurde im Jahr 2010 ein Betrag von TEUR 4.021 zugeführt. Der Betrag entspricht der Differenz zwischen Buchwert und Zeitwert der eigenen Anteile, welche ein Bestandteil des Kaufpreises für den Erwerb der VERBIO Agrar-Beteiligung im Jahr 2010 waren.

7.3.3 Andere Rücklagen

Die anderen Rücklagen umfassen den effektiven Teil der kumulierten Änderungen in der Bewertung von als Cashflow-Hedge qualifizierten Warentermingeschäften, die bis zum 30. Juni 2020 noch nicht realisiert wurden.

7.3.4 Rücklage aus Währungsumrechnung

Bezüglich dieses Postens verweisen wir auf die Erläuterungen unter Abschnitt 2.4 "Fremdwährungsumrechnung".

7.3.5 Gewinnrücklage und Gewinnverwendung

Ausschüttungen an die Anteilseigner der VERBIO AG werden auf der Grundlage des nach deutschen handelsrechtlichen Grundsätzen erstellten Jahresabschlusses der VERBIO AG beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat der VERBIO AG werden der Hauptversammlung am 29. Januar 2021 vorschlagen, die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Aktie vorzunehmen und im Übrigen den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Der negative Betrag der Gewinnrücklagen im Konzernabschluss hat sich um das den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnende positive Konzernperiodenergebnis (TEUR 63.381), unter Berücksichtigung der für das vorangegangene Geschäftsjahr gezahlten Dividende (TEUR 12.600), sowie der Umgliederung von im Vorjahresabschluss im Posten nicht beherrschende Anteile befindlichen Gewinnrücklagen der VNA (TEUR 1.560) um TEUR 49.221 verringert.

7.3.6 Ergebnis je Aktie

Die VERBIO AG hat 63.000.000 nennwertlose Stückaktien zum rechnerischen Nennwert von je EUR 1. Das auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2019/2020 beträgt TEUR 64.093 (2018/2019: TEUR 52.788).

Die Anzahl der Aktien im Geschäftsjahr 2019/2020 betrug unverändert 63.000.000 Stück. Daraus ermittelt sich unter Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl an im Umlauf befindlichen Aktien während der Berichtsperiode eine Stückzahl in Höhe von 63.000.000 Stück.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 wie auch bereits in den vorangegangenen Geschäftsjahren ergaben sich keine Verwässerungseffekte auf das Ergebnis je Aktie. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie beträgt EUR 1,01 (2018/2019: EUR 0,84). Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht jeweils dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.

2019/2020 2018/2019
Im Umlauf befindliche Aktien am 30.06.2020 bzw. 30.06.2019 63.000.000 63.000.000
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Anzahl Aktien zum Bilanzstichtag 63.000.000 63.000.000
Auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Periodenergebnis in TEUR 63.381 52.968
Ergebnis je Aktie in EUR 1,01 0,84

7.3.7 Nicht beherrschende Anteile

Nicht beherrschende Anteile bestehen an der VAgrar mit deren Tochtergesellschaften. Im Vorjahr bestanden darüber hinaus noch nicht beherrschende Anteile an der VNA. Die nachstehende Tabelle zeigt Informationen zu den nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen.

TEUR 2019/2020 2018/2019
Umsatzerlöse (ohne Konzerneliminierungen) 22.494 21.289
Periodenergebnis 3.871 - 1.819
Ergebnis der nicht beherrschenden Anteilseigner 413 - 1.273
TEUR 2019/2020 2018/2019
Kurzfristige Vermögenswerte 12.373 11.811
Langfristige Vermögenswerte 9.403 25.450
Kurzfristige Schulden 6.203 29.565
Langfristige Schulden 275 - 603
Eigenkapital 15.298 8.299
Nicht beherrschende Anteile 1.680 -293
TEUR 2019/2020 2018/2019
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit - 3.018 2.240
Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 958 - 17.083
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0 20.650
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -3.976 5.807

7.4 Langfristige Schulden

7.4.1 Bankdarlehen und sonstige Darlehen

Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2020 beliefen sich die Bankdarlehen und sonstigen Darlehen auf TEUR 30.236 (30.06.2019: TEUR 10.056). Diese gliedern sich wie folgt (kurz- und langfristige Komponenten):

TEUR 30.06.2020 bis 1 Jahr langfristig Laufzeit Zinsen p. a.
in %
Tilgungs-Modalität
Schuldscheindarlehen 12.500 0 12.500 03.07.2024 0,90 endfällig (1)
Schuldscheindarlehen 17.500 0 17.500 03.07.2024 Euribor + 0,90 % endfällig (1)
Sonstige Darlehen 178 45 134 b.a.w. 1,00 monatlich (1)
Sonstige Darlehen 55 55 0 b.a.w. 2,00 monatlich (1)
Sonstige Darlehen 2 0 2 b.a.w. 2,00 monatlich (1)
Gesamt 30.235 100 30.136

(1) fester Zinssatz

Die Bankdarlehen und sonstigen Darlehen zum 30. Juni 2019 sind wie nachfolgend dargestellt in ihre kurz- und langfristigen Komponenten gegliedert:

TEUR 30.06.2019 bis 1 Jahr langfristig Laufzeit Zinsen p. a.
in %
Tilgungs-Modalität
Sonstige Darlehen 9.966 9.966 0 31.12.2019 7,00 endfällig (1)
Sonstige Darlehen 90 26 64 b.a.w. 2,00 monatlich (1)
Gesamt 10.056 9.992 64

(1) fester Zinssatz

Hinsichtlich der Buchwerte der bestellten Sicherheiten verweisen wir auf die Erläuterungen zu dem Abschnitt 7.1.2 "Sachanlagen".

Zu Zinsänderungsrisiken verweisen wir auch auf unsere Erläuterungen unter Abschnitt 11.2.3 "Marktrisiken".

7.4.2 Leasingverbindlichkeiten

Die lang- und kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019/2020 wie folgt:

TEUR Leasingverbindlichkeiten für Grund stücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Leasingverbindlichkeiten für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe
Barwert zum 01.07.2019 6.197 7.967 14.164
Zugänge 1.558 7.304 8.862
Leasingzahlungen 700 4.644 5.344
Aufzinsung Leasingverbindlichkeiten 123 204 327
Barwert zum 30.06.2020 7.178 10.831 18.009

Nach Laufzeiten unterteilen sich die Leasingverbindlichkeiten wie folgt:

Verbleibende vertragliche Fälligkeiten
TEUR bis 1 Jahr 1 - 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt
Leasingverbindlichkeiten zum 30.06.2020 5.344 6.801 5.864 18.009

7.4.3 Langfristige Rückstellungen

Die langfristigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 131 (30.06.2019: TEUR 156) bestehen zum 30. Juni 2020 in voller Höhe für Archivierungsaufwendungen.

7.4.4 Investitionszuwendungen

Die passivierten Investitionszuwendungen entwickelten sich im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 wie nachfolgend dargestellt:

TEUR Investitionszulage Investitionszuschuss Summe
01.07.2019 4.819 211 5.030
Zugang 0 0 0
Auflösung laufende Periode -901 - 112 - 1.013
Abgang - 7 0 - 7
30.06.2020 3.911 99 4.010
Davon kurzfristig 899 99 998
Davon langfristig 3.012 0 3.012

Für den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 stellten sich die passivierten Investitionszuwendungen wie folgt dar:

TEUR Investitionszulage Investitionszuschuss Summe
01.07.2018 5.724 414 6.138
Zugang 0 0 0
Auflösung laufende Periode - 900 - 203 - 1.103
Abgang - 5 0 - 5
30.06.2019 4.819 211 5.030
Davon kurzfristig 905 112 1.017
Davon langfristig 3.914 99 4.013

Für weitere Erläuterungen über die Art der bisher erhaltenen Zuwendungen und die jeweiligen Bedingungen wird auf Abschnitt 12.1 "Eventualverbindlichkeiten und künftige Zahlungsverpflichtungen" verwiesen. Die Auflösung der passivierten Investitionszuwendungen erfolgt ergebniswirksam. Wir verweisen auf Abschnitt 6.3 "Sonstige betriebliche Erträge".

7.4.5 Andere langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Die anderen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten insbesondere den langfristigen Teil der Bonuszusagen an Vorstände.

7.4.6 Latente Steuerschulden

Zu den latenten Steuern verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt 6.11 "Ertragsteuern".

7.5 Kurzfristige Schulden

7.5.1 Bankdarlehen und sonstige Darlehen

Unter den kurzfristigen Schulden werden sonstige Darlehen in Höhe von TEUR 100 (30.06.2019: TEUR 9.992) ausgewiesen, die dem kurzfristig fälligen Teil der unter Abschnitt 7.4.1 "Bankdarlehen und sonstige Darlehen" erläuterten sonstigen Darlehen entsprechen.

7.5.2 Leasingverbindlichkeiten

Die unter den kurzfristigen Schulden ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 5.344 stellen den kurzfristigen Anteil der unter den langfristigen Schulden unter Abschnitt 7.4.2 insgesamt dargestellten Leasingverbindlichkeiten dar.

7.5.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 41.130 (30.06.2019: TEUR 41.316). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben allesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

7.5.4 Derivate

Die zum 30. Juni 2020 bestehenden passiven Derivate in Höhe von TEUR 3.140 (30.06.2019: TEUR 3.354) werden unter Abschnitt 10.3 "Derivate" dargestellt.

7.5.5 Andere kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Die anderen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten insbesondere kurzfristig fällige Zahlungen an Mitarbeiter sowie kreditorische Debitoren. In Höhe von TEUR 1.502 (30.06.2019: TEUR 0) sind Verbindlichkeiten im Rahmen eines Treuhandverhältnisses enthalten.

7.5.6 Steuerschulden

In den Geschäftsjahren 2019/2020 und 2018/2019 stellten sich die Steuerschulden wie folgt dar:

TEUR 01.07.2019 Verbrauch Auflösung Zuführung 30.06.2020
Gewerbesteuer 3.543 1.829 24 7.239 8.929
Körperschaftsteuer 2.950 2.069 62 8.348 9.167
Steuerschulden 6.493 3.898 86 15.587 18.096
TEUR 01.07.2018 Verbrauch Auflösung Zuführung 30.06.2019
Gewerbesteuer 4.935 3.428 46 2.082 3.543
Körperschaftsteuer 4.407 3.671 121 2.335 2.950
Steuerschulden 9.342 7.099 167 4.417 6.493

7.5.7 Kurzfristige Rückstellungen

Die zu den Abschlussstichtagen 30. Juni 2020 bzw. 30. Juni 2019 gebildeten kurzfristigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 01.07.2019 Verbrauch Auflösung Zuführung 30.06.2020
Drohende Verluste aus schwebenden Einkaufs- und Verkaufskontrakten 3.870 3.870 0 2.010 2.010
Prozessrisiken 514 5 0 35 544
Übrige Rückstellungen 442 28 0 8 419
Rückstellungen 4.826 3.903 0 2.053 2.973
TEUR 01.07.2018 Verbrauch Auflösung Zuführung 30.06.2019
Drohende Verluste aus schwebenden Einkaufs- und Verkaufskontrakten 4.005 1.820 0 1.685 3.870
Prozessrisiken 210 0 0 304 514
Übrige Rückstellungen 134 0 0 308 442
Rückstellungen 4.349 1.820 0 2.297 4.826

7.5.8 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 30.06.2020 30.06.2019
Umsatzsteuer 2.509 608
Lohn- und Kirchensteuer 467 558
Sozialversicherung 724 592
Energiesteuer 144 85
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 1.470 572
Andere kurzfristige Verbindlichkeiten 5.314 2.415

8 Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

Der Finanzmittelfonds enthält die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel von TEUR 53.885 (2018/2019: TEUR 68.024), wobei keine Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung enthalten sind (2018/2019: TEUR 0).

Der operative Cashflow liegt mit TEUR 71.678 (2018/2019: TEUR 44.327) deutlich über dem des Vorjahres. Ursächlich hierfür sind das um TEUR 12.099 höhere Periodenergebnis bei weniger gezahlten Ertragsteuern sowie die geringere Zunahme der sonstigen Vermögenswerte und der anderen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte (TEUR 7.516; 2018/2019: TEUR 16.180). Gegenläufig wirkten sich auf den operativen Cashflow insbesondere die Zunahme des Vorratsvermögens in Höhe von TEUR 15.733 (2018/2019: TEUR 17.906) sowie die Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 16.148 (2018/2019: TEUR 3.304) aus.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR - 87.863 (2018/2019: TEUR -979) ist insbesondere durch Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen in Höhe von TEUR 67.971 (2018/2019: TEUR 61.940) und durch Auszahlungen in Termingeldanlagen in Höhe von TEUR 20.000 (2018/2019: Einzahlungen aus Termingeldauflösung TEUR 60.042) bestimmt.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR 2.235 (2018/2019: TEUR - 3.931). Für die Aufnahme und Tilgung von Finanzverbindlichkeiten wurden Nettoeinzahlungen in Höhe von TEUR 20.179 (2018/2019: Nettoauszahlungen TEUR 8.669) verbucht, welche die in der Bilanz ausgewiesenen Darlehen auf TEUR 30.236 erhöht (30.06.2019: auf TEUR 10.056 erhöht) haben. Andererseits führen die in der Kapitalflussrechnung dargestellten Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 5,3 Mio. zu einer entsprechenden Reduzierung der in der Bilanz ausgewiesenen und im Abschnitt 7.4.2 erläuterten Leasingverbindlichkeiten. In der Hauptversammlung am 31. Januar 2020 wurde eine Dividendenausschüttung von 0,20 Euro pro Aktie für das Geschäftsjahr 2018/2019 beschlossen (Geschäftsjahr 2017/2018: 0,20 Euro pro Aktie). Die Dividendenzahlung beeinflusste den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit mit TEUR 12.600 (2018/2019: TEUR 12.600) und hat die in der Bilanz ausgewiesenen Gewinnrücklagen entsprechend reduziert.

9 Segmentberichterstattung

Die Risiken und Erträge des Konzerns werden maßgeblich durch die Geschäftssegmente bestimmt. Die VERBIO-Gruppe ist entsprechend der internen Organisations- und Führungsstruktur in die Geschäftsbereiche Biodiesel, Bioethanol und Übrige unterteilt. Das Segment Übrige enthält als Sammelsegment das Geschäftsfeld Transport und Logistik.

Eine Segmentierung nach geografischen Gesichtspunkten wird nicht vorgenommen, da eine solche für die interne Steuerung der VERBIO-Gruppe nicht herangezogen wird.

Segmente entsprechend der internen Unternehmenssteuerung

Die Umsatzerlöse wurden im Rahmen der internen Unternehmenssteuerung mit der Energiesteuer in Höhe von TEUR 1.174 (2018/2019: TEUR 482) saldiert. Die Segmente Biodiesel und Bioethanol erzielen Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern. Im Segment Übrige werden die Umsatzerlöse durch die Erbringung von Dienstleistungen erzielt. Für die Segmentberichterstattung sowie für die Geschäftsvorfälle zwischen den berichtspflichtigen Segmenten werden die gleichen Rechnungslegungsgrundsätze wie für den Konzernabschluss verwendet.

Das operative Vermögen ist überwiegend im Inland belegen. Von den gesamten Investitionen in Sachanlagen in Höhe von TEUR 66.515 entfallen im Geschäftsjahr 2019/2020 jedoch TEUR 41.368 auf Investitionen in Produktionsstätten im Ausland.

Die Anschaffungskosten im Geschäftsjahr 2019/2020 für den Erwerb von Segmentvermögen, von dem erwartet wird, dass es über mehr als eine Berichtsperiode genutzt wird, betragen TEUR 66.515 (2018/2019: TEUR 64.643).

Die VERBIO-Gruppe hat in der Berichtsperiode Umsätze mit Lieferungen ins Ausland bzw. Leistungen im Ausland (überwiegend Europa) in Höhe von TEUR 275.709 (2018/2019: TEUR 177.891) erzielt.

Für den Berichtszeitraum lagen Umsatzerlöse mit zwei (2018/2019: einem) externen Kunden vor, die mit insgesamt TEUR 320.536 10 Prozent der gesamten Umsatzerlöse übersteigen (2018/2019: ein Kunde mit TEUR 142.877). Die Umsatzerlöse sind in Höhe von TEUR 216.653 (2018/2019: TEUR 99.855) dem Segment Biodiesel und in Höhe von TEUR 103.883 (2018/2019: TEUR 43.022) dem Segment Bioethanol zuzurechnen.

Segmentberichterstattung vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

Segmentumsätze und Segmentergebnisse

TEUR Biodiesel Bioethanol Übrige
2019/2020 2018/2019 2019/2020 2018/2019 2019/2020 2018/2019
Umsatzerlöse 588.243 514.535 275.238 254.713 15.839 16.685
Bestandsveränderungen 3.448 626 14.248 14.856 0 0
Aktivierte Eigenleistungen 507 419 968 1.644 0 0
Sonstige betriebliche Erträge 3.780 3.400 12.459 12.375 464 674
Materialaufwand - 511.929 - 417.246 - 174.685 - 211.040 - 7.509 - 9.378
Personalaufwand - 16.166 - 11.834 -24.091 - 20.904 - 4.639 - 4.477
Sonst. betriebliche Aufwendungen - 20.148 - 16.156 - 29.152 - 27.987 - 2.018 - 2.836
Ergebnis aus Termingeschäften - 1.681 -3.077 - 1.031 142 0 0
Segment-EBITDA 46.054 70.667 73.954 23.799 2.137 668
Abschreibungen - 10.592 - 4.937 - 18.063 - 15.757 - 1.565 - 754
Segment-EBIT 35.462 65.730 55.891 8.042 572 -86
Zinserträge 191 99 487 71 0 0
Zinsaufwendungen - 606 - 231 - 1.002 - 520 - 17 0
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 0 0 0 15 0 0
Ergebnis vor Steuern 35.047 65.598 55.376 7.593 555 -86

Überleitung Segmentumsätze und Segmentergebnis

TEUR Summe Segmente Intersegmentäre Umsätze und Aufwendungen und sonstige Korrekturen Konzern
2019/2020 2018/2019 2019/2020 2018/2019 2019/2020 2018/2019
Umsatzerlöse 879.320 785.933 - 6.922 - 6.616 872.398 779.317
Bestandsveränderungen 17.696 15.482 0 0 17.696 15.482
Aktivierte Eigenleistungen 1.475 2.063 0 0 1.475 2.063
Sonstige betriebliche Erträge 16.703 16.449 - 216 -536 16.487 15.913
Materialaufwand - 694.123 -637.664 1.493 1.733 - 692.630 - 635.931
Personalaufwand - 44.896 - 37.215 0 0 -44.896 - 37.215
Sonst. betriebliche Aufwendungen - 51.318 - 46.979 5.645 5.419 - 45.673 - 41.560
Ergebnis aus Termingeschäften - 2.712 - 2.935 0 0 - 2.712 - 2.935
Segment-EBITDA 122.145 95.134 0 0 122.145 95.134
Abschreibungen - 30.220 - 21.448 0 0 - 30.220 - 21.448
Segment-EBIT 91.925 73.686 0 0 91.925 73.686
Zinserträge 678 155 0 0 678 155
Zinsaufwendungen - 1.625 - 751 0 0 - 1.625 - 751
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 0 15 0 0 0 15
Ergebnis vor Steuern 90.978 73.105 0 0 90.978 73.105

Segmentvermögen

TEUR Biodiesel Bioethanol Übrige
30.06.2020 30.06.2019 30.06.2020 30.06.2019 30.06.2020 30.06.2019
Immaterielle Vermögenswerte 299 346 375 510 0 0
Nutzungsrechte an Leasinggegenständen 9.674 0 6.881 0 1.274 0
Sachanlagen 83.471 59.843 163.749 147.174 2.536 2.273
Vorratsvermögen 19.314 12.484 59.476 50.451 180 143
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 38.734 31.132 25.065 16.162 888 1.246
Sonstige Vermögenswerte und übrige finanzielle Vermögenswerte 11.022 11.561 24.238 16.046 30 17
Zahlungsmittel 22.111 32.801 30.776 34.802 998 422
Segmentvermögen 184.625 148.167 310.560 265.145 5.906 4.101
TEUR Konzern
30.06.2020 30.06.2019
Immaterielle Vermögenswerte 674 856
Nutzungsrechte an Leasinggegenständen 17.829 0
Sachanlagen 249.756 209.290
Vorratsvermögen 78.970 63.078
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 64.687 48.540
Sonstige Vermögenswerte und übrige finanzielle Vermögenswerte 35.290 27.624
Zahlungsmittel 53.885 68.025
Segmentvermögen 501.091 417.413

Segmentschulden

TEUR Biodiesel Bioethanol Übrige
30.06.2020 30.06.2019 30.06.2020 30.06.2019 30.06.2020 30.06.2019
Leasingverbindlichkeiten 8.990 0 6.221 0 2.798 0
Investitionszuwendungen 462 673 3.458 4.267 90 90
Langfristige Rückstellungen 46 73 80 78 5 5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige kurzfristige Rückstellungen 23.779 19.860 19.804 25.568 520 714
Andere kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 7.033 5.061 9.544 5.847 701 990
Segmentschulden 40.310 25.667 39.107 35.760 4.114 1.799
TEUR Konzern
30.06.2020 30.06.2019
Leasingverbindlichkeiten 18.009 0
Investitionszuwendungen 4.010 5.030
Langfristige Rückstellungen 131 156
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige kurzfristige Rückstellungen 44.103 46.142
Andere kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 17.278 11.898
Segmentschulden 83.531 63.226

Überleitung Segmentvermögen und -schulden

TEUR Konzern
30.06.2020 30.06.2019
Segmentvermögen 501.091 417.413
Derivate 4.073 2.990
Latente Steuern 2.688 3.914
Ertragsteueransprüche 1.348 628
Termingeldanlagen 20.000 0
Gesamt Aktiva 529.200 424.945
Segmentschulden 83.531 63.226
Bankdarlehen und sonstige Darlehen 30.236 10.057
Sonstige Steuerschulden 18.096 6.493
Andere langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 3.316 2.761
Latente Steuern 59 137
Derivate 3.140 3.354
Gesamt Passiva (ohne Eigenkapital) 138.378 86.028

Investitionen

TEUR Biodiesel Bioethanol Übrige
2019/2020 2018/2019 2019/2020 2018/2019 2019/2020 2018/2019
Investitionen 30.596 27.898 35.408 34.782 2.019 1.963
TEUR Konzern
2019/2020 2018/2019
Investitionen 68.023 64.643

10 Angaben zu Finanzinstrumenten

10.1 Allgemeine Angaben

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Die Finanzinstrumente des Konzerns lassen sich in originäre und derivative Finanzinstrumente differenzieren.

IFRS 9 enthält drei grundsätzliche Kategorien zur Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL). Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9 erfolgt auf der Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme.

Die originären Finanzinstrumente beinhalten auf der Aktivseite im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die anderen finanziellen Vermögenswerte sowie die Zahlungsmittel und sind als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" klassifiziert. Für die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der sogenannte "simplified approach" (IFRS 9.5.515) angewendet. Die Bewertung der anderen finanziellen Vermögenswerte erfolgt nach dem sogenannten "general approach" (IFRS 9.5.5.1).

Auf der Passivseite bestehen die originären Finanzinstrumente im Wesentlichen aus den ausgewiesenen Finanzverbindlichkeiten, aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus anderen finanziellen Verbindlichkeiten. Die auf der Passivseite ausgewiesenen originären Finanzinstrumente sind ebenfalls als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" klassifiziert.

In den derivativen Finanzinstrumenten enthalten sind Instrumente zur Absicherung von Preisrisiken aus Beschaffungs- und Absatzgeschäften. Derivative Finanzinstrumente werden nach dem Erwerb im Rahmen des erstmaligen Ansatzes mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Finanzinstrumente im Rahmen von Warentermingeschäften zur Sicherung von Einkaufspreisen am Beschaffungsmarkt (vgl. Abschnitt 10.3.1 A.) erfüllen die Voraussetzungen eines Cashflow-Hedge und sind somit als Derivate in einer Sicherungsbeziehung eingestuft.

Die jeweiligen Bewertungsanpassungen der Derivate in einer Sicherungsbeziehung, welche der Absicherung von Cashflows dienen (Cashflow-Hedges), werden "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" im sonstigen Ergebnis (andere Rücklagen) erfasst. Die Auflösung dieser Rücklage erfolgt, sobald die abgesicherten Rohstoffbezüge erfolgswirksam werden bzw. die Zahlungsströme des Grundgeschäfts nicht mehr hochwahrscheinlich sind.

Derivate, die nicht in einer Sicherungsbeziehung stehen bzw. standen (vgl. Abschnitte 10.3.2 B. und C.), sind freistehende Derivate und werden somit zwingend als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" klassifiziert. Ein aus der Folgebewertung resultierender Gewinn oder Verlust wird bzw. wurde demzufolge in der Konzerngesamtergebnisrechnung unter der Position "Ergebnis aus Warentermingeschäften" erfasst.

10.2 Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

Die folgende Darstellung zeigt die Fair-Values und Buchwerte gemäß den nach IFRS 7 gebildeten Klassen für Finanzinstrumente. Der Buchwert entspricht dem Fair-Value.

Aktiva

Bewertung Zu fortgeführten Anschaffungskosten Zum Fair-Value Summe
Bewertungskategorie FVTPL FVOCI
TEUR Buchwert Fair-Value Buchwert Fair-Value Buchwert Fair-Value
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 64.688 64.688 0 0 0 0
Andere lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 17.461 17.461 0 0 0 0
Derivate 4.073 4.073 56 56 4.017 4.017
Zahlungsmittel 53.885 53.885
Summe zum 30.06.2020 140.107 140.107 56 56 4.017 4.017
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 48.540 48.540 0 0 0 0
Andere lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 11.328 11.328 0 0 0 0
Derivate 0 0 612 612 2.378 2.378
Zahlungsmittel 68.025 68.025 0 0 0 0
Summe zum 30.06.2019 127.893 127.893 612 612 2.378 2.378
Bewertung Summe
Bewertungskategorie
TEUR Buchwert Fair-Value
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 64.688 64.688
Andere lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 17.461 17.461
Derivate 8.146 8.146
Zahlungsmittel 53.885 53.885
Summe zum 30.06.2020 144.180 144.180
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 48.540 48.540
Andere lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 11.328 11.328
Derivate 2.990 2.990
Zahlungsmittel 68.025 68.025
Summe zum 30.06.2019 130.883 130.883

Passiva

Bewertung Zu fortgeführten Anschaffungskosten Zum Fair-Value
Bewertungskategorie FVTPL FVOCI
TEUR Buchwert Fair-Value Buchwert Fair-Value Buchwert Fair-Value
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen 30.236 30.236 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41.530 41.530 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 15.279 15.279 0 0 0 0
Derivate 3.140 3.140 1.087 1.087 2.053 2.053
Summe zum 30.06.2020 90.185 90.185 1.087 1.087 2.053 2.053
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen 10.057 10.057 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41.316 41.316 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 12.244 12.244 0 0 0 0
Derivate 0 0 2.071 2.071 1.283 1.283
Summe zum 30.06.2019 63.617 63.617 2.071 2.071 1.283 1.283
Bewertung Summe
Bewertungskategorie
TEUR Buchwert Fair-Value
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen 30.236 30.236
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41.530 41.530
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 15.279 15.279
Derivate 6.280 6.280
Summe zum 30.06.2020 93.325 93.325
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen 10.057 10.057
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41.316 41.316
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 12.244 12.244
Derivate 3.354 3.354
Summe zum 30.06.2019 66.971 66.971

10.2.1 Bewertung in den einzelnen Bewertungskategorien

a. Für Derivate wurden die Fair-Values sowohl in der Bewertungskategorie "Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente" als auch "In Sicherungsbeziehungen befindliche Derivate" nach der Methode "Mark-to-Market" unter Zugrundelegung der Börsen- oder Marktpreise ermittelt.

b. Die Fair-Values der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten "Kredite und Forderungen" und "Anderen finanziellen Verbindlichkeiten" stellen sich wie folgt dar:

ba. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den anderen kurz- und langfristigen finanziellen Vermögenswerten entspricht der Fair-Value den jeweiligen Nominalwerten abzüglich vorgenommener erforderlicher Wertberichtigungen; Un- oder Niedrigverzinslichkeiten bei Krediten und Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren nicht zu berücksichtigen.

bb. Bei den Zahlungsmitteln ergeben sich die Fair-Values aus den Nominalwerten

bc. Als Fair-Value sämtlicher Verbindlichkeiten der Bewertungskategorie "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" wurden die jeweiligen Rückzahlungsbeträge angesetzt; Un- oder Niedrigverzinslichkeiten bei Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren nicht zu berücksichtigen

10.2.2 Überleitung auf Bilanzposten

Die nach IFRS 7 gebildeten Klassen für Finanzinstrumente entsprechen den Positionen der Konzernbilanz.

10.3 Derivate

Die ausgewiesenen aktiven und passiven Derivate stellen sich mit ihren beizulegenden Zeitwerten sowie den zugrunde liegenden Nominalvolumen für die Stichtage 30. Juni 2020 bzw. 30. Juni 2019 wie folgt dar:

TEUR Nominalvolumen Aktive Derivate = Positive Marktwerte Passive Derivate = Negative Marktwerte
Freistehende Derivate
Einkaufsgeschäfte 7.500 t 56 1.087
Derivate in Sicherungsbeziehungen
Cashflow-Hedge
Warentermingeschäfte Rapsöl 167.100 t 4.017 2.053
Derivate zum 30.06.2020 4.073 3.140
TEUR Nominalvolumen Aktive Derivate = Positive Marktwerte Passive Derivate = Negative Marktwerte
Freistehende Derivate
Verkaufsgeschäfte 19.000 t 612 2.012
Fremdwährungsabsicherung 2.250 TUSD 0 59
Derivate in Sicherungsbeziehungen
Cashflow-Hedge
Warentermingeschäfte Rapsöl 106.800 t 2.378 1.283
Derivate zum 30.06.2019 2.990 3.354
TEUR 30.06.2020
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Aktive Derivate 0 4.073 0 4.073
Passive Derivate 0 3.140 0 3.140
TEUR 30.06.2019
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Aktive Derivate 0 2.990 0 2.990
Passive Derivate 59 3.295 0 3.354

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Derivate erfolgte nach der "Mark-to-Market"-Methode. Die vorstehende Tabelle analysiert die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente entsprechend den "Fair-Value-Hierarchiestufen". Die verschiedenen Hierarchiestufen sind wie folgt definiert:

Stufe 1: auf aktiven Märkten notierte (nicht angepasste) Preise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten

Stufe 2: für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preise) oder indirekt (von Preisen abgeleitete) beobachtbare Inputdaten, die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen

Stufe 3: für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Inputdaten)

10.3.1 Beschreibung der wesentlichen zum Stichtag bestehenden Derivate in Sicherungsbeziehungen

A. Warentermingeschäfte Rapsöl (aktiv TEUR 4.017, passiv TEUR 2.053)

Mittels Einsatz von Derivaten werden unter Verantwortung des Risikomanagements die Preise des Rohstoffbezugs von Rapsöl in Form des Erwerbs von Terminkontrakten (Forwards) gesichert. Abzusicherndes Grundgeschäft ist der mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Bezug von Rapsöl, Sicherungsinstrument der Erwerb von Terminkontrakten und das abzusichernde Risiko die Gefahr von Preissteigerungen, die nachteilige Effekte auf die Gewinnmarge hervorrufen können. Die Absicherung beginnt ca. ein Jahr vor Bedarf und es wird angestrebt, die Absicherung der notwendigen Mengen bis maximal vier Monate vor Lieferung zu mindestens 80 Prozent sicherzustellen. Die Effektivität der Cashflow-Hedges aus Warentermingeschäften Rapsöl wird prospektiv mittels des Critical Terms Matches ermittelt. Da das Absicherungs- und das zugrunde liegende Basisgeschäft mit identischen Parametern abgeschlossen werden, kann von einer Effektivität von 100 Prozent ausgegangen werden. Folglich sind keine Ineffektivitäten zu erwarten und erfolgswirksam zu erfassen.

Im Monat des Bezugs, also der planmäßigen oder unplanmäßigen Realisierung des Grundgeschäfts, werden die im Eigenkapital erfassten Ergebnisse aus den Sicherungsgeschäften erfolgswirksam im Materialaufwand verrechnet. Der Betrag, der während der Berichtsperiode aus dem Eigenkapital in die Gesamtergebnisrechnung im Rahmen von Cashflow-Hedge-Accounting überführt wurde, beträgt TEUR 6.232 (2018/2019: TEUR 1.482) und schlägt sich in dem Gesamtergebnisrechnungsposten "Materialaufwand" nieder. Zum Bilanzstichtag waren keine ineffektiven Teile zu erfassen.

10.3.2 Beschreibung der wesentlichen freistehenden Derivate

B. Freistehende Derivate aus Verkaufsgeschäften

Über die in Sicherungsbeziehungen designierten Derivate hinaus wurden zur Absicherung von Erlösen bei an eine Notierung von Biodiesel gebundenen Verkaufskontrakten im Vorjahreszeitraum Biodiesel-Swaps abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2020 bestanden keine solchen Derivate (2018/2019: TEUR 612 mit positivem und TEUR 2.013 mit negativem Marktwert).

Zum 30.06.2020 waren darüber hingegen zur Absicherung von Einkäufen Kontrakte auf Notierungen von Rohöl abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2020 bestanden Derivate mit negativem Marktwert von TEUR 1.087.

C. Freistehende Derivate aus Währungsabsicherung

Im Vorjahrjahresabschluss wurden zur Absicherung von variablen Verkaufskontrakten Biodiesel auf der Basis von USD-Notierungen zur Verringerung des Währungsrisikos zusätzlich noch Währungskontrakte EUR/USD abgeschlossen. Die negativen Marktwerte dieser Kontrakte betrugen zum 30. Juni 2019 TEUR 59, Zum Stichtag 30. Juni 2020 bestanden keine solchen Absicherungen.

10.3.3 Eigenkapitalveränderung

Die Auswirkungen der im Geschäftsjahr 2019/2020 und im Vorjahr vorgenommenen Sicherungsgeschäfte auf das Eigenkapital stellen sich wie folgt dar:

TEUR Rapsölbezug Bioethanol-/ Diesel-/Benzin-Swaps Zinsswaps Gesamt
01.07.2019 1.095 0 0 1.095
Ergebniswirksame Erfassung (Materialaufwand) - 6.232 0 0 - 6.232
Ergebniswirksame Erfassung (Umsatzerlöse) 0 0 0 0
Veränderung aus Fair-Value-Bewertung 7.100 0 0 7.100
Endbestand zum 30.06.2020 1.963 0 0 1.963
Zuzüglich latenter Steuern - 571
1.392
TEUR Rapsölbezug Bioethanol-/ Diesel-/Benzin-Swaps Zinsswaps Gesamt
01.07.2018 1.448 0 0 1.448
Ergebniswirksame Erfassung (Materialaufwand) - 1.482 0 0 - 1.482
Ergebniswirksame Erfassung (Umsatzerlöse) 0 0 0 0
Veränderung aus Fair-Value-Bewertung 1.129 0 0 1.129
Endbestand zum 30.06.2019 1.095 0 0 1.095
Zuzüglich latenter Steuern - 325
770

10.3.4 Realisierung der Grund- und Sicherungsgeschäfte

Die folgende Tabelle zeigt, wann die Zahlungsströme aus bestehenden Cashflow-Hedges eintreten und wann sie sich voraussichtlich auf den Gewinn oder Verlust auswirken werden.

TEUR Buchwert Erwartete Zahlungsströme bis 6 Monate 6 bis 12 Monate
30.06.2020
Realisierung der Grund- und Sicherungsgeschäfte
Warentermingeschäfte
Vermögenswert 4.017 110.556 66.267 44.289
Verbindlichkeit 2.053 68.111 48.720 19.391
Auswirkung auf Gewinn oder Verlust
Warentermingeschäfte
Vermögenswert 4.017 4.017 2.945 1.072
Verbindlichkeit 2.053 2.053 1.698 355
30.06.2019
Realisierung der Grund- und Sicherungsgeschäfte
Warentermingeschäfte
Vermögenswert 2.378 114.817 72.808 42.009
Verbindlichkeit 1.283 52.788 41.118 11.670
Auswirkung auf Gewinn oder Verlust
Warentermingeschäfte
Vermögenswert 2.378 2.378 1.752 626
Verbindlichkeit 1.283 1.283 1.249 34

10.4 Sonstige Angaben gemäß IFRS 7

10.4.1 Angaben zu Ertrags- und Aufwandsposten

Folgende Darstellung zeigt die Nettoergebnisse finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien:

Zinsergebnis Folgebewertung
TEUR Zinsertrag Zinsaufwand Wertaufholung (Sonstige betriebliche Erträge) Wertberichtigung (Sonstige betriebliche Aufwendungen) Einsatz von Derivaten (Ergebnis aus Termingeschäften) Abschreibung (Abschreibung Finanzanlagen bzw. sonstige betriebliche Aufwendungen)
2019/2020
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 678 0 411 - 60 0 0
Zum Fair-Value bewertete finanzielle Vermögenswerte:
Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente 0 0 0 0 0 0
In Sicherungsbeziehungen befindliche Derivate 0 0 0 0 0 0
Zum Fair-Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten:
Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente 0 0 0 0 - 2.712 0
In Sicherungsbeziehungen befindliche Derivate 0 0 0 0 0 0
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 0 - 1.625 0 0 0 0
Zinsswaps 0 0 0 0 0 0
Gesamt 678 - 1.625 411 - 60 -2.712 0
Folgebewertung
TEUR Gesamt
2019/2020
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 1.029
Zum Fair-Value bewertete finanzielle Vermögenswerte:
Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente 0
In Sicherungsbeziehungen befindliche Derivate 0
Zum Fair-Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten:
Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente - 2.712
In Sicherungsbeziehungen befindliche Derivate 0
Andere finanzielle Verbindlichkeiten - 1.625
Zinsswaps 0
Gesamt -3.308
Zinsergebnis Folgebewertung
TEUR Zinsertrag Zinsaufwand Wertaufholung (Sonstige betriebliche Erträge) Wertberichtigung (Sonstige betriebliche Aufwendungen) Einsatz von Derivaten (Ergebnis aus Termingeschäften) Abschreibung (Abschreibung Finanzanlagen bzw. sonstige betriebliche Aufwendungen)
2018/2019
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 155 0 85 - 1.024 0 0
Zum Fair-Value bewertete finanzielle Vermögenswerte:
Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente 0 0 0 0 0 0
In Sicherungsbeziehungen befindliche Derivate 0 0 0 0 0 0
Zum Fair-Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten:
Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente 0 0 0 0 - 2.935 0
In Sicherungsbeziehungen befindliche Derivate 0 0 0 0 0 0
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 0 - 751 0 0 0 0
Zinsswaps 0 0 0 0 0 0
Gesamt 155 - 751 85 - 1.024 - 2.935 0
Folgebewertung
TEUR Gesamt
2018/2019
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte - 784
Zum Fair-Value bewertete finanzielle Vermögenswerte:
Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente 0
In Sicherungsbeziehungen befindliche Derivate 0
Zum Fair-Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten:
Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente - 2.935
In Sicherungsbeziehungen befindliche Derivate 0
Andere finanzielle Verbindlichkeiten - 751
Zinsswaps 0
Gesamt -4.470

Die Wertaufholungen auf Kredite und Forderungen in Höhe von TEUR 411 (30.06.2019: TEUR 85) betreffen hauptsächlich die Auflösungen wertberichtigter Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsbereich.

Die Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Kredite und Forderungen in Höhe von TEUR 31 (30.06.2019: TEUR 1.024) betreffen überwiegend nicht werthaltige Ansprüche aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten.

Im Rahmen von bestehenden Treuhandverhältnissen hat die VERBIO im Geschäftsjahr 2019/2020 Erträge aus der Verwaltung des Treuhandvermögens in Höhe von TEUR 106 (2018/2019: TEUR 60) erzielt.

10.4.2 Angaben zu Sicherheiten

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sind in Form von Zahlungsmitteln auf Segregated Accounts in Höhe von TEUR 12.186 (30.06.2019: TEUR 6.197) als Sicherheiten für abgeschlossene Termingeschäfte gebunden.

10.4.3 Angaben zu Wertminderungsaufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten

Die Risikovorsorge betrifft Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte und stellt sich in der Entwicklung im Geschäftsjahr 2019/2020 wie folgt dar:

TEUR 01.07.2019 Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Währungsdifferenz 30.06.2020
Wertberichtigungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.195 58 89 0 - 72 1.092
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 2.329 0 301 19 0 2.009
Wertberichtigungen 3.524 58 390 19 - 72 3.101
TEUR 01.07.2018 Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Währungsdifferenz 30.06.2019
Wertberichtigungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.251 2 72 0 14 1.195
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 1.402 1.022 0 95 0 2.329
Wertberichtigungen 2.653 1.024 72 95 14 3.524

Alle zweifelhaften Forderungen werden auf ihr Kreditrisiko hin einzeln beurteilt und bewertet. Insbesondere werden Forderungen, die überfällig sind, die gegenüber Kunden mit bekannten Zahlungsschwierigkeiten bestehen, oder Forderungen, denen widersprochen wurde, in diese Betrachtung einbezogen. Notwendige Einzelwertberichtigungen werden angemessen geschätzt. Lediglich die Tatsache der Überfälligkeit einer Forderung führt nicht zwangsläufig zur Erfassung einer Wertberichtigung.

Die Ausbuchung von Forderungen erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Uneinbringlichkeit überwiegend wahrscheinlich ist.

Im Zeitablauf stellen sich die tatsächlichen Forderungsverluste bezogen auf die gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:

TEUR Historische Verlustrate Bruttowert 30.06.2020 Bonität eingeschränkt
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Mineralölgesellschaften 0,00 44.686 Nein
Weiterverarbeitende Industrie sowie Handelsgesellschaften 0,08 12.825 Nein
Energieversorger 0,00 655 Nein
Landwirte 0,23 651 Nein
Transportunternehmen 0,01 77 Nein
Desinfektionsmittelkunden 0,00 4.316 Nein
Übrige 2,90 1.478 Nein
64.688,0

Ausgehend von den tatsächlichen Forderungsverlusten der Vergangenheit schätzt VERBIO das Ausfallrisiko auf die zum 30.06.2020 ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche nicht einzeln bereits wertberichtigt wurden, als gering ein.

11 Finanzielle Risiken und Risikomanagement, Kapitalmanagement

11.1 Organisation

Die VERBIO-Gruppe sieht sich im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs neben den operativen Geschäftsrisiken den folgenden Risiken durch den Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt: Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken. Das Unternehmen hat eine klare funktionale Organisation des Risikosteuerungsprozesses vorgenommen.

Die VERBIO AG hat daher im Rahmen eines risikoorientierten und zukunftsgerichteten Managementansatzes ein Risikomanagementsystem für die Gruppe aufgebaut und implementiert. Die Implementierung eines funktionalen Risikomanagementsystems wird dabei als Teil der allgemeinen Führungsverantwortung des Managements verstanden. Im Voraus definierte Einzelrisiken werden durch Frühwarnindikatoren ständig überwacht und im Rahmen eines quartalsweisen Reportings durch die Geschäftsführung der Tochtergesellschaften an den Risikomanager berichtet. Die 2006 durchgeführte und in den Jahren 2008, 2009, 2015 und 2017 vollumfänglich wiederholte Risikoinventur wird laufend auf neue oder veränderte Risiken überprüft. Ein detailliertes Risikohandbuch liegt vor. Den einzelnen am Risikosteuerungsprozess beteiligten Organisationseinheiten sind eindeutige Aufgaben zugeordnet:

Vorstand

Der Risikosteuerungsprozess beginnt im Vorstand, indem dieser im Zuge der Gesamtsteuerung auf Basis der Risikotragfähigkeit eine klare Definition der Strategie, der Geschäftsarten sowie der akzeptierbaren und nicht akzeptierbaren Risiken sowie das vertretbare Gesamtrisiko vorgibt.

Risikomanagement

Das Risikomanagement ist für die aktive Steuerung und Überwachung der Risiken verantwortlich. Das Risiko wird durch getroffene Risikominimierungsmaßnahmen reduziert und durch die Einhaltung von Limiten überwacht.

Risikocontrolling

Durch das Risikocontrolling erfolgt die konzernweite, einheitliche Identifizierung, Messung und Bewertung aller Risiken. Das Risikocontrolling überwacht durch die Messung der Risiken und der Limitausnutzung die Einhaltung interner Limite.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat übt eine Kontrollfunktion in Bezug auf sämtliche Maßnahmen zur Risikobegrenzung und Risikosteuerung im Unternehmen aus.

Bezüglich weiterer Informationen zum konzernweiten Risikomanagementsystem wird auf die Ausführungen im Konzernlagebericht unter dem Abschnitt "Chancen- und Risikobericht" verwiesen.

11.2 Risikogruppen

Die VERBIO-Gruppe unterliegt im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs neben den operativen Geschäftsrisiken einer Vielzahl von finanziellen Risiken wie Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken, die nachstehend erläutert werden.

11.2.1 Kreditrisiken

Das Kreditrisiko liegt in der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Kunden oder sonstigen Kontrahenten des Unternehmens begründet. Daraus resultieren zum einen die Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen oder Leistungen und zum anderen bonitätsbedingte Wertminderungen bei Finanzinstrumenten.

Ausfallrisiken bestehen bezüglich sämtlicher aktivierter Finanzinstrumente, wobei die Höhe der finanziellen Vermögenswerte das maximale Ausfallrisiko bestimmt. Soweit bei einzelnen Finanzinstrumenten Einzelrisiken ersichtlich werden, wird diesen Risiken durch erfasste Wertminderungen Rechnung getragen.

Maximales Ausfallrisiko

Das maximale Ausfallrisiko für finanzielle Vermögenswerte stellt sich ohne Berücksichtigung etwaiger gehaltener Sicherheiten oder sonstiger Kreditverbesserungen (zum Beispiel Aufrechnungsvereinbarungen) wie folgt dar:

TEUR 30.06.2020 30.06.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 64.688 48.540
Sonstige lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 17.461 11.328
Derivate 4.073 2.990
Zahlungsmittel und Termingeldanlagen 53.885 68.025
Gesamt 140.107 130.883

Um Kredit- und Ausfallrisiken zu begegnen, werden für neue und bestehende Kunden zu Beginn der Geschäftsbeziehung und anschließend turnusmäßig Kreditwürdigkeitsprüfungen vorgenommen und fallspezifisch interne Ratings erstellt. Aus den Kreditwürdigkeitsprüfungen und den internen Ratings abgeleitet werden Kreditlimite für Lieferungen an die einzelnen Kunden festgelegt, die wiederum nur in begründeten und genehmigten Einzelfällen überschritten werden können.

Zur weiteren Minimierung der Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden teilweise Warenkreditversicherungen abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag lagen Warenkreditversicherungen vor, bei denen der Versicherer eine Höchsthaftung von mindestens EUR 6,0 Mio. (30.06.2019: EUR 6,0 Mio.) bezogen auf alle Schäden im Versicherungsjahr garantiert. Von der Vereinbarung sind Großkunden ausgenommen.

Darüber hinaus bestehen auf der Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen Eigentumsvorbehaltsklauseln bezüglich sämtlicher verkaufter Erzeugnisse.

Kreditrisikokonzentration

Die Kreditrisiken verteilen sich hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Wesentlichen auf folgende Kundengruppen und Regionen (jeweils unter Angabe der Buchwerte als Äquivalent für das bestehende jeweilige Kreditrisiko):

Konzentration nach Kundengruppen

TEUR 30.06.2020 30.06.2019
Mineralölgesellschaften 44.686 31.092
Weiterverarbeitende Industrie (insbesondere Ölmühlen, Pharmaunternehmen) sowie Handelsgesellschaften 12.825 9.994
Energieversorger 655 2.004
Landwirte 651 1.980
Transportunternehmen 77 1.238
Desinfektionsmittelkunden 4.316 0
Übrige 1.478 2.232
Gesamt 64.688 48.540

Konzentration nach Regionen

TEUR 30.06.2020 30.06.2019
Inland 26.925 18.258
Europa 27.069 30.281
Nordamerika 9.813 0
Übriges Ausland 881 1
Gesamt 64.688 48.540

Das Unternehmen überwacht seine Risikokonzentrationen nach Unternehmensbereichen sowie nach Regionen.

Laufzeitanalyse

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die zu den Bilanzstichtagen 30. Juni 2020 und 30. Juni 2019 nicht wertgeminderten Aktiva, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind, strukturiert nach Fälligkeiten:

TEUR Buchwert Davon zum Abschlussstichtag
Weder wertgemindert noch überfällig Nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitabständen überfällig
(in Tagen)
Bis 30 Zwischen 30 und 60 Zwischen 61 und 90 Zwischen 91 und 180
30.06.2020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 64.688 46.982 16.188 1.109 1 22
Andere lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 17.461 17.461 0 0 0 0
82.149 64.443 16.188 1.109 1 22
30.06.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 48.540 42.912 5.280 47 77 88
Andere lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 11.158 11.158 0 0 0 0
59.698 54.070 5.280 47 77 88
TEUR Davon zum Abschlussstichtag
Nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitabständen überfällig
(in Tagen)
Zwischen 181 und 360 Mehr als 360
30.06.2020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 26 163
Andere lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 0 0
26 163
30.06.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1 135
Andere lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 0 0
1 135

11.2.2 Liquiditätsrisiken

Unter Liquiditätsrisiko im engeren Sinne wird das Risiko verstanden, dass das Unternehmen nicht genügend Finanzierungsmittel besitzt, um seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Zahlungsverpflichtungen resultieren dabei im Wesentlichen aus dem Investitionsbereich, aus Liefer- und Leistungsverkehr, aus Zins- und Tilgungsleistungen, Margin-Calls im Rahmen von Futures-Kontrakten sowie aus Steuerschulden.

Das Unternehmen steuert seine Liquidität mittels wöchentlicher, monatlicher und mittelfristiger Planungen in der Weise, dass zu jeder Zeit genügend Mittel zur Verfügung stehen, um seinen Verbindlichkeiten fristgerecht nachzukommen und frühzeitig mögliche Risiken aufgezeigt zu bekommen.

Für das Liquiditätsmanagement ist die zentrale Treasury-Abteilung (drei Mitarbeiter) zuständig.

Aufgabe des Liquiditätsmanagements ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der VERBIO-Gruppe sicherzustellen und den Zinsertrag zu optimieren.

Die zentrale Treasury-Abteilung erhält über das wöchentliche Reporting von den Konzern-Tochtergesellschaften die erforderlichen Informationen, um ein Liquiditätsprofil erstellen zu können. Einbezogen werden sämtliche finanziellen Vermögenswerte, finanziellen Verbindlichkeiten sowie erwartete Zahlungsströme aus geplanten Transaktionen.

Das Unternehmen nutzt zur Steuerung seines Liquiditätsrisikos die jährliche und wöchentliche Liquiditätsplanung respektive Sensitivitätsanalysen.

Ein Großteil der Liquidität des Unternehmens wird durch Working-Capital-Management sichergestellt.

Die vorhandenen Instrumente stellen die Liquidität des Unternehmens jederzeit sicher und sind geeignet, um zusätzliche Anforderungen an den zukünftigen Liquiditätsbedarf unter Berücksichtigung der Unternehmensplanung zu erfüllen.

Nachfolgende Tabelle zeigt eine Analyse der Restlaufzeiten für alle vertraglich vereinbarten finanziellen Verbindlichkeiten zum 30. Juni 2020 und 30. Juni 2019:

TEUR Buchwert Bis zu 30 Tage 1 bis 3 Monate 3 Monate bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre
30.06.2020
Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten 1)
Bankdarlehen und sonstige Darlehen 30.236 57 0 45 30.134 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41.130 39.447 1.679 4 0 0
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 15.279 15.279 0 0 0 0
86.645 54.783 1.679 49 30.134 0
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate in Sicherungsbeziehungen 2.053 956 344 753 0 0
Derivate der Kategorie "zu Handelszwecken gehalten" 1.087 1.087 0 0 0 0
3.140 2.043 344 753 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten 89.785 56.826 2.023 802 30.134 0
TEUR Buchwert Bis zu 30 Tage 1 bis 3 Monate 3 Monate bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre
30.06.2019
Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten 1)
Bankdarlehen und sonstige Darlehen 10.057 0 0 9.992 65 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41.316 40.851 159 306 0 0
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 12.244 9.483 0 0 2.761 0
63.617 50.334 159 10.298 2.826 0
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate in Sicherungsbeziehungen 1.283 878 241 164 0 0
2.071 988 1.083 0 0 0
3.354 1.866 1.324 164 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten 66.971 52.200 1.483 10.462 2.826 0

1) inklusive zukünftiger Zinszahlungen

Angaben zu Finanzkennzahlen finanzieller Verbindlichkeiten

Für die zum 30. Juni 2020 in Höhe von insgesamt TEUR 89.785 (30.06.2019: TEUR 64.149) ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten sind keine Sachverhalte erkennbar, aus denen sich ein Zahlungsverzug oder Vertragsbruch ableiten ließe. Zinsen und Tilgungen für alle nicht derivativen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 86.645 werden planmäßig bedient.

11.2.3 Marktrisiken

Marktrisiken entstehen aus einer möglichen Veränderung von Risikofaktoren, die zu einer Verringerung des Marktwertes der diesen Risikofaktoren unterliegenden Transaktionen führt. Für das Unternehmen sind die folgenden Gruppen von allgemeinen Risikofaktoren von Relevanz: Währungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und Commodity-Preisrisiken.

Währungsrisiken

Die VERBIO-Gruppe ist durch die Beschaffung und Preisabsicherung im Ein- und Verkauf Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Das Währungsrisiko wird anhand fortlaufend überprüfter Devisenkurserwartungen mit geeigneten Finanzinstrumenten, im Berichtsjahr insbesondere dem Netting von Fremdwährungseinnahmen und -ausgaben, minimiert.

Devisentermingeschäfte existieren lediglich in geringem Umfang. Währungsrisiken können für die VERBIO-Gruppe im Wesentlichen in USD, Indischen Rupi (INR) und Polnischen Zloty (PLN) bestehen. Aufgrund der auf Dauer angelegten Investitionstätigkeit in die ausländischen Gesellschaften in den USA, Kanada sowie Indien werden die betreffenden Währungsrisiken derzeit als nicht relevant angesehen. Für die Polnischen Zloty werden die Währungsrisiken als nicht wesentlich angesehen.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden Ausgangsrechnungen in Fremdwährung (in USD) in Höhe von umgerechnet TEUR 137.461 (2018/2019: TEUR 101.128) fakturiert. Die Zahlungseingänge erfolgen auf einem US-Dollar-Bankkonto. Zum 30. Juni 2020 bestanden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Fremdwährung (in USD) in Höhe von TEUR 17.287 (30.06.2019: TEUR 14.930).

Zinsänderungsrisiken

Durch den Abschluss von Festzinsvereinbarungen mit Kreditinstituten hinsichtlich der längerfristigen Finanzierung von Investitionen liegt ein nur geringfügiges Zinsänderungsrisiko vor. Zinsrisiken ergeben sich nur aus variabel verzinslichen Instrumenten. Sie bestehen auf der Aktivseite aus Bankguthaben, auf der Passivseite bestehen derzeit keine relevanten Zinsänderungsrisiken durch Bankverbindlichkeiten und sonstige Darlehen mit variablem Zinssatz (30.06.2019: TEUR 0).

Fremdwährungsdarlehen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Commodity-Preisrisiken

Im Rahmen der Produktion von Biokraftstoffen wurden Derivate für Zwecke des Preisrisikomanagements im Ein- und Verkauf und der Margensicherung/Margenoptimierung abgeschlossen.

Die Preisänderungsrisiken entstehen im Wesentlichen durch die Beschaffung von Rohwaren und Veräußerung von Endprodukten. Preisrisiken werden anhand fortlaufend überprüfter Marktpreiserwartungen über geeignete Finanzinstrumente abgesichert. Im Berichtsjahr wurden als Sicherungsinstrumente Futures und Swaps eingesetzt.

Nachfolgend werden die Sensitivitäten der Bewertung von Derivaten auf den Rapsölpreis analysiert.

Sensitivität in Bezug auf den Rapsölpreis für Derivate mit Sicherungsbeziehung

Eine Verringerung (Erhöhung) des Marktpreises um 25 EUR/Tonne zum Stichtag 30. Juni 2020 würde das Eigenkapital um TEUR 4.178 verbessern (verschlechtern). Diese Analyse erfolgte analog Vorjahr. Die Sensitivität spiegelt die Auswirkung auf das Eigenkapital unter sonst gleichbleibenden Umständen wider.

11.2.4 Risiken im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel

Für eine ausführliche Darstellung der Risiken im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel verweisen wir auf Abschnitt 12.1 "Eventualverbindlichkeiten und künftige Zahlungsverpflichtungen".

11.2.5 Sonstige Risiken

Die VERBIO-Gruppe ist gegen die üblicherweise auftretenden Gefahren abgesichert.

Darüber hinaus ist im Rahmen der allgemeinen Risikodarstellung auch das regulatorische und politische Umfeld zu nennen. Eine Änderung der bestehenden Klimaschutzziele der EU und der Bundesregierung sowie der zugrunde liegenden regulatorischen Umsetzung, insbesondere der BioNachV, könnte einen erheblichen Einfluss auf die Ergebnisse der VERBIO haben.

11.3 Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement der VERBIO zielt in erster Linie auf die nachhaltige Sicherstellung der finanziellen Flexibilität ab. Die Vorgaben für ein effektives Kapitalmanagement entwickelt die VERBIO AG aus den strategischen Zielen des Unternehmens. Im Mittelpunkt steht dabei eine langfristige Steigerung des Unternehmenswertes im Interesse von Investoren, Kunden und Mitarbeitern.

Ziel ist es, die Ertragskraft der VERBIO-Gruppe durch Effizienzsteigerung in der Produktion, im Einkauf sowie auf der Vertriebsseite zu stärken. Um dies zu erreichen, stehen sowohl die Geschäfts- und Finanzrisiken als auch die finanzielle Flexibilität im Fokus des Managements. Dies gilt auch für die Cashflow-Generierung.

Ein weiteres Ziel der VERBIO-Gruppe ist es, sich eine starke Kapitalbasis zu erhalten, um künftiges Wachstum zu finanzieren, sobald die politischen Rahmenbedingungen bezüglich Biokraftstoffen wettbewerbsgerechtes Wachstum zulassen. Das Eigenkapital der VERBIO beträgt zum 30. Juni 2020 TEUR 390.823 (30.06.2019: TEUR 339.563). was einer Eigenkapitalquote von 72,4 Prozent (30.06.2019: 79,8 Prozent) entspricht. Das Fremdkapital beträgt TEUR 146.498 (30.06.2019: TEUR 85.882).

Die VERBIO hat keine Mindestkapitalerfordernisse zu erfüllen.

Die VERBIO AG unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen.

12 Sonstige Angaben

12.1 Eventualverbindlichkeiten und künftige Zahlungsverpflichtungen

12.1.1 Öffentliche Fördermittel

Für Investitionen bei der VES, VEZ und VEB sind Investitionszulagen gewährt worden, die bei Nichteinhaltung der entsprechenden Voraussetzungen zurückzuzahlen sind. Zum 30. Juni 2020 sind die hierbei geltenden Bindefristen zwischenzeitlich abgelaufen.

Der VERBIO Agrar-Gruppe waren Investitionszuschüsse in Höhe von TEUR 4.383 gewährt worden, für die die Zweckbindungsfristen noch nicht abgelaufen sind. Diese enden gemäß den Förderrichtlinien des Landes Brandenburg fünf bis zwölf Jahre nach Ende des Investitionsvorhabens.

Des Weiteren sind Ansprüche auf beschiedene EU-Fördermittel (NER 300) im Zusammenhang mit der Biomethanproduktion in der Strohanlage am Standort Schwedt in Höhe von TEUR 7.444 (30.06.2019: TEUR 5.803) bilanziert. Die Fördermittel wurden unter der Bedingung gewährt, dass bestimmte Investitionsverpflichtungen erfüllt und bestimmte Produktionsmengen an Biomethan erreicht werden.

12.1.2 Avalkredite und andere Sicherungsverhältnisse

Mit Datum vom 11. Mai 2015 inklusive Nachträgen wurde zwischen der VERBIO und der Swiss Re International SE, Niederlassung Deutschland, ein Kautionsversicherungsvertrag abgeschlossen. Demzufolge wurde der VERBIO eine Avalkreditlinie von TEUR 25.000, die sich auf Avale für Zollbürgschaften bezieht, eingeräumt. Die Avalkreditlinie ist zum 30. Juni 2020 mit TEUR 17.293 in Anspruch genommen.

Mit Datum vom 2. Mai 2019 wurde zwischen der VEI und der The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Limited, Indien, eine Bürgschaftslinie abgeschlossen. Demzufolge wurde der VEI eine Bürgschaftslinie, die sich auf allgemeine Bürgschaften bezieht, in Höhe von TINR 75.000 (TEUR 953) eingeräumt. Die Linie ist zum 30. Juni 2020 mit TINR 6.350 (TEUR 76) in Anspruch genommen.

12.1.3 Rechtsstreitigkeiten

Zum 30. Juni 2020 bestehen keine offenen Rechtsstreitigkeiten, aus denen sich wesentliche Risiken für die VERBIO ergeben. Rückstellungen wurden insbesondere für die Kosten laufender Verfahren gebildet.

12.1.4 Abnahmeobligo

Die Abnahmeverpflichtungen bewegen sich im Rahmen des üblichen Geschäfts.

12.1.5 Bestellobligo

Zum 30. Juni 2020 verzeichnet die VERBIO-Gruppe ein Bestellobligo für Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 22.459 (30.06.2019: TEUR 8.201).

12.2 Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen

12.2.1 Aktionäre der VERBIO AG, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen einen Pool bilden (Ultimate Controlling Party im Sinne des IAS 24.13):

Anteil am Grundkapital der VERBIO AG
in %
30.06.2020 30.06.2019 Veränderung in Prozentpunkten
Pollert Holding GmbH & Co. KG 10,47 10,47 0,00
Dr.-Ing. Georg Pollert 0,01 0,01 0,00
Bernd Sauter 15,23 15,23 0,00
Claus Sauter 21,18 21,18 0,00
Daniela Sauter 7,16 7,16 0,00
Marion Sauter 5,51 5,51 0,00
Albertina und Alois Sauter 9,24 9,24 0,00
Gesamt 68,80 68,8 0,00

12.2.2 Management in Schlüsselpositionen

Claus Sauter (Vorstand der VERBIO AG)

Bernd Sauter (Vorstand der VERBIO AG)

Dr. Oliver Lüdtke (Vorstand der VERBIO AG)

Theodor Niesmann (Vorstand der VERBIO AG)

Stefan Schreiber (Vorstand der VERBIO AG; seit 1. Juli 2020)

Alexander von Witzleben (Aufsichtsrat der VERBIO AG)

Ulrike Krämer (Aufsichtsrat der VERBIO AG)

Dr.-Ing. Georg Pollert (Aufsichtsrat der VERBIO AG)

12.2.3 Darstellung der Beziehungen zu Poolmitgliedem und Management in Schlüsselpositionen

Bürgschaften und andere Sicherungsrechte

Für gewährte Fördermittel in Höhe von TEUR 4.383 im Rahmen des Baus einer Getreidelagerhalle in Niemegk haben Herr Claus Sauter und Herr Bernd Sauter eine selbstschuldnerische Bürgschaft für die VAgrar übernommen.

Beraterverträge

Seit dem 1. Januar 2014 wurden von Frau Ulrike Krämer im Rahmen einer Vereinbarung mit der VERBIO AG Beratungsleistungen erbracht. Für das Geschäftsjahr 2019/2020 betrugen die Aufwendungen für diese Beratungsleistungen TEUR 5 (2018/2019: TEUR 10).

12.2.4 Darstellung der Beziehungen zu Gesellschaften, an denen Poolmitglieder sowie Management in Schlüsselfunktion beteiligt sind Mietverträge

Mit Wirkung zum 1. November 2014 wurde zwischen der VERBIO AG und der Oelßner's Hof GmbH & Co. KG ein Gewerberaummietvertrag geschlossen. Gemäß dem abgeschlossenen Vertrag sowie den darauffolgenden drei Nachträgen vermietet die Oelßner's Hof GmbH & Co. KG Büroflächen im ersten und zweiten Obergeschoss der Nikolaistraße in Leipzig an die VERBIO AG. Das Mietverhältnis endet am 30. November 2024 und verlängert sich nach Ablauf der Festmietzeit stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn es nicht von einem der Vertragspartner sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird. Als Mietzins wurden bis Juli 2019 TEUR 15 und aufgrund der Vertragsanpassung für den Zeitraum ab Juli 2019, TEUR 23 monatlich zuzüglich Betriebs- und Heizkosten vereinbart. Für das Geschäftsjahr 2019/2020 betragen die Mietaufwendungen ohne Betriebskosten der VERBIO AG aus diesem Vertrag TEUR 268 (2018/2019: TEUR 180).

Dienstleistungsverträge

Windkraftanlagen der VEB

Für die Nutzung eines Grundstücks zum Betrieb einer Windkraftanlage der VEB erhielt die Sauter Verpachtungsgesellschaft mbH eine jährliche Pacht in Höhe von TEUR 7. Darüber hinaus erhielt die Sauter Verpachtungsgesellschaft mbH für die Betriebsführungstätigkeit der Windkraftanlage eine jährliche Vergütung von TEUR 3.

Die Windkraftanlage wurde im Geschäftsjahr 2019/2020 veräußert, der Nutzungsvertrag mit der Sauter Verpachtungsgesellschaft ging auf den Erwerber der Windkraftanlage über.

Vertrag über die Durchführung von Sicherungsgeschäften (Treuhandvertrag) mit der Sauter Verpachtung GmbH Mit Datum vom 5. Mai 2015 schlossen die Sauter Verpachtungsgesellschaft mbH und die VERBIO AG einen Vertrag über die Durchführung von Termingeschäften an den Warenterminbörsen. Die VERBIO AG trat hierbei als Treuhänderin auf und verpflichtete sich, die Absicherung der Rohwarenbestände sowie der Rohstoffein- und -verkäufe auf Termin für die Sauter Verpachtungsgesellschaft abzuschließen und zu verwalten.

Es wurde vereinbart, dass die Sauter Verpachtungsgesellschaft der VERBIO AG alle mit der Treuhandschaft verbundenen externen und internen Kosten zu ersetzen hat. Die internen Kosten orientieren sich hierbei am Handelsvolumen pro durchgeführte Transaktion und werden mit EUR 0,10 pro Tonne abgerechnet.

Der Vertrag begann zum 1. September 2014 und wurde mit mehreren Nachträgen zum Treuhandvertrag nunmehr bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Als Sicherheit für sämtliche der VERBIO AG aus diesem Vertrag entstehenden Kosten dient die vom Vorstandsvorsitzenden Claus Sauter im Rahmen seiner Vorstandstätigkeit zu beanspruchende Vergütung inklusive sämtlicher Boni-Zahlungen.

12.2.5 Zusammenfassende Darstellung der Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen

Nachfolgende Tabelle fasst Umsätze und Aufwendungen aus Rechtsgeschäften mit nahe stehenden Unternehmen für die VERBIO-Gruppe zusammen:

Die Sauter Verpachtungsgesellschaft mbH erbrachte für die VERBIO Gruppe zu aktivierende Bauleistungen in Höhe von TEUR 77.

Die den Geschäften mit nahestehenden Personen zugrunde liegenden Konditionen sind als marktüblich anzusehen.

TEUR Ertrag Aufwand (Transaktionsvolumen)
Vertragspartner Geschäftsvorfall 2019/2020 2018/2019 2019/2020 2018/2019
Alois Sauter Landesproduktengroßhandlung GmbH & Co. KG Sonstige Lieferungen und Leistungen 0 0 6 2
Sauter Verpachtungsgesellschaft mbH Kfz-Mieten 8 8 0 0
Getreidekäufe/-verkäufe 0 0 1.954 2.245
Transportleistungen 18 40 582 234
Sonstige Lieferungen und Leistungen 384 185 343 184
Landwirtschaftsgesellschaft mbH "Neukammer" Sonstige Lieferungen und Leistungen 22 33 1 0
LANDGUT Coschen GmbH Sonstige Lieferungen und Leistungen 1 2 0 0
Farma Redlo Sp. z o.o. Getreidekäufe/-verkäufe 0 0 17.284 16.709
Futtermittel/ Dünger 110 387 0 0
Sonstige Lieferungen und Leistungen 38 78 0 208
Oelßner's Hof GmbH & Co. KG Büromiete 0 0 327 180
Sonstige Lieferungen und Leistungen 0 0 46 0
Farma Serwis Sp. z o.o. Transportleistungen 0 0 312 317
Sonstige Lieferungen und Leistungen 98 56 0 0
Agro Beef Sp. z o.o. Futtermittel 167 256 0 0
Nelson GmbH Darlehenszinsen 0 0 509 308
VERUM GmbH Futtermittel/Dünger 107 0 0 0
Darlehenszinsen 30 11 0 0
Sonstige Lieferungen und Leistungen 0 0 40 0

12.2.6 Zusammenfassende Darstellung der Forderungen und Verbindlichkeiten aller VERBIO-Unternehmen zu den Gesellschaften, an denen Poolmitglieder sowie Management in Schlüsselfunktion beteiligt sind

Folgende Forderungen bzw. Verbindlichkeiten weisen die Konzernunternehmen zum 30. Juni 2020 und 30. Juni 2019 aus Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen aus:

Farma Serwis Sp. z o.o. Landwirtschaftsgesellschaft mbH "Neukammer" Sauter Verpachtungsgesellschaft mbH
TEUR 30.06.2020 30.06.2019 30.06.2020 30.06.2019 30.06.2020 30.06.2019
VERBIO AG
Forderungen 0 0 1 0 23 1.126
Verbindlichkeiten 0 0 0 172 1.295
VEB
Forderungen 0 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0
VES
Forderungen 0 0 0 0 11 7
Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 40
VEZ
Forderungen 0 0 0 0 3 4
Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0
VLogistik
Forderungen 4 5 0 0 7 2
Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0
VAgrar
Forderungen 0 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0
VPL
Forderungen 0 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten 18 3 0 0 0 0
VNA
Forderungen 0 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0
Summe
Forderungen 4 5 1 0 44 1.139
Verbindlichkeiten 18 3 0 0 172 1.335
Farma Redlo Sp. z o.o. Agro Beef Sp. z o.o. Nelson GmbH
TEUR 30.06.2020 30.06.2019 30.06.2020 30.06.2019 30.06.2020 30.06.2019
VERBIO AG
Forderungen 0 36 0 0 0 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0
VEB
Forderungen 0 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0
VES
Forderungen 0 1 0 0 0 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0
VEZ
Forderungen 0 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0
VLogistik
Forderungen 0 4 0 0 0 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0
VAgrar
Forderungen 0 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0
VPL
Forderungen 0 0 0 2 0 0
Verbindlichkeiten 171 2.192 0 0 0 0
VNA
Forderungen 0 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 9.966
Summe
Forderungen 0 41 0 2 0 0
Verbindlichkeiten 171 2.192 0 0 0 9.966
Fuprora GmbH VERUM GmbH
TEUR 30.06.2020 30.06.2019 30.06.2020 30.06.2019
VERBIO AG
Forderungen 1 0 23 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0
VEB
Forderungen 0 0 0 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0
VES
Forderungen 0 0 0 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0
VEZ
Forderungen 0 0 0 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0
VLogistik
Forderungen 0 0 0 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0
VAgrar
Forderungen 0 0 0 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0
VPL
Forderungen 0 0 0 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0
VNA
Forderungen 0 0 0 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0
Summe
Forderungen 1 0 23 0
Verbindlichkeiten 0 0 0 0

12.3 Abschlussprüferhonorar

Das für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, als Aufwand erfasste Honorar im Geschäftsjahr 2019/2020 beträgt für Abschlussprüfungsleistungen TEUR 126 (2018/2019: TEUR 115), für andere Bestätigungsleistungen TEUR 19 (2018/2019: TEUR 38) sowie für sonstige Beratungsleistungen TEUR 0 (2018/2019: TEUR 0).

12.4 Mitglieder der Geschäftsorgane sowie Organbezüge

Die Angaben zu den Organbezügen von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Struktur der Vergütungssysteme werden im Vergütungsbericht, der Teil des Konzernlageberichts der VERBIO ist, dargestellt.

Mitglieder des Vorstands der VERBIO AG waren im Geschäftsjahr 2019/2020:

Claus Sauter, Dipl.-Kaufmann, Leipzig (Vorsitzender)

Dr. Oliver Lüdtke, Ingenieur, Markkleeberg (stellvertretender Vorsitzender)

Bernd Sauter, Kaufmann, Leipzig

Theodor Niesmann, Ingenieur, Leipzig

Die Vorstände erhielten seitens der VERBIO AG im Geschäftsjahr 2019/2020 Bezüge in Höhe von TEUR 3.042 (2018/2019: TEUR 3.041), davon fix TEUR 1.500 (2018/2019: TEUR 1.500), TEUR 1.501 variabel (2018/2019: TEUR 1.499) und TEUR 41 sonstige Vergütungsbestandteile (2018/2019: TEUR 42). Bezüglich der Grundzüge des Vergütungssystems verweisen wir auf den Vergütungsbericht, der Teil des Konzernlageberichts ist.

Die variablen Vergütungsbestandteile betreffen teilweise langfristige Bonuszusagen für die Vorstände, welche in den anderen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten und den anderen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 4.587 (2018/2019: TEUR 3.340) enthalten sind. Die Bewertung erfolgt zu Fair-Values, wobei ein Black-Scholes-Optionspreismodell herangezogen wurde. Die der Berechnung zugrunde liegenden Parameter sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Fiktive Aktien 7 07/2016-06/2020 Fiktive Aktien 8 07/2017-06/2021 Fiktive Aktien 9 07/2018-06/2022 Fiktive Aktien 10 07/2019-06/2023
Durchschnittskurs 9,66 4,71 7,56 8,90
Volatilität 50,48 % 50,48 % 50,48 % 50,48 %
Zinssatz 0,000 - 0,359 - 0,397 -0,395
Auszahlungszeitpunkt 15. Oktober 2020 15. Oktober 2021 15. Oktober 2022 15. Oktober 2023

Im Gesamtergebnis (Personalaufwand) des Geschäftsjahres sind TEUR 1.246 (2018/2019: TEUR 1.552 ertragswirksam aufgelöst) aufwandswirksam erfasst.

Dem Aufsichtsrat der VERBIO AG gehörten im Geschäftsjahr 2019/2020 folgende Mitglieder an:

Alexander von Witzleben, Dipl.-Kaufmann, Weimar (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Feintool International Holding AG, Lyss, Schweiz (Verwaltungsratspräsident)

Arbonia AG, Arbon, Schweiz (Verwaltungsratspräsident und CEO)

Artemis Holding AG, Aarburg, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats)

PVA TePla AG, Wettenberg (Aufsichtsratsvorsitzender)

Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA, Siegburg (Mitglied des Aufsichtsrats)

Kaefer Isoliertechnik GmbH & Co. KG, Bremen (Mitglied des Beirates)

Ulrike Krämer, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, Ludwigsburg (stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats)

Dr.-Ing. Georg Pollert, Dipl.-Chemiker, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats)

Mitglied des Vorstandes, Blue Star Gold Corp., Vancouver, Kanada

Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2019/2020 für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat laufende Bezüge in Höhe von insgesamt TEUR 203 (2018/2019: TEUR 120) sowie Auslagen in Höhe von TEUR 4 (2018/2019: TEUR 5) erstattet. Bezüglich der Vergütungsregeln und Bezüge wird auf den Vergütungsbericht, der Teil des Konzernlageberichts ist, verwiesen.

12.5 Beteiligungen an der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, die ihr nach § 21 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mitgeteilt worden sind

Im Geschäftsjahr 2019/2020 hat die VERBIO AG keine Mitteilungen nach § 33 Absatz 1 WpHG erhalten.

12.6 Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde am 18. September 2020 auf der Website der Gesellschaft (www.verbio.de) veröffentlicht und damit dauerhaft zugänglich gemacht.

12.7 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ereignet.

12.8 Befreiung gemäß § 264 Absatz 3 HGB und § 264 b HGB

Die Möglichkeit zur Befreiung von der Verpflichtung, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den Vorschriften für Kapitalgesellschaften aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen, wurde gemäß § 264 Absatz 3 bzw. § 264 b HGB für die Tochtergesellschaften

VERBIO Bitterfeld GmbH, Bitterfeld-Wolfen/OT Greppin,

VERBIO Zörbig GmbH, Zörbig,

VERBIO Schwedt GmbH, Schwedt/Oder,

VERBIO Finance GmbH, Zörbig,

VERBIO Pinnow GmbH, Pinnow,

VERBIO Renewables GmbH, Zörbig,

VERBIO Diesel Nordamerika GmbH, Zörbig,

in Anspruch genommen.

12.9 Freigabe zur Veröffentlichung

Der Vorstand der VERBIO AG hat den vorliegenden IFRS-Konzernabschluss am 18. September 2020 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

 

Zörbig, 18. September 2020

Claus Sauter, Vorstandsvorsitzender

Prof. Dr. Oliver Lüdtke, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Theodor Niesmann, Vorstand

Bernd Sauter, Vorstand

Stefan Schreiber, Vorstand

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Zörbig, 18. September 2020

Claus Sauter, Vorstandsvorsitzender

Dr. Oliver Lüdtke, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Theodor Niesmann, Vorstand

Bernd Sauter, Vorstand

Stefan Schreiber, Vorstand

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des unabhängigen Abschlussprüfers

Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Zörbig

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Zörbig, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie den Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. Juni 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Konzernlagebericht Bezug genommen wird, und

den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht, auf den im Konzernlagebericht Bezug genommen wird, und

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und der inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Möglichkeit einer Wertaufholung des Sachanlagevermögens der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Bioethanol.

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf Anhangangabe 3.5 sowie 4.

Das Risiko für den Abschluss

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2012/2013 einen Wertminderungsaufwand auf Sachanlagen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Bioethanol in Höhe von EUR 19,8 Mio. erfasst. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde keine Wertaufholung vorgenommen. Ein in früheren Perioden für einen Vermögenswert erfasster Wertminderungsaufwand ist nur dann aufzuholen, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwandes eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrages herangezogen wurden.

Ausschlaggebend für die im Geschäftsjahr 2019/2020 vorgenommene Überprüfung der Wertaufholung und Beibehaltung der Wertansätze sind die aktualisierten Planungen und damit einhergehenden Erwartungen des Vorstands hinsichtlich der künftig erzielbaren Zahlungsmittelüberschüsse des Segments. Aufgrund der immanenten Ermessenbehaftung besteht ein Risiko für die Angemessenheit der resultierenden Wertansätze.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Von der Angemessenheit der bei der Berechnung des erzielbaren Betrages verwendeten Zahlungsmittelüberschüsse haben wir uns wie folgt überzeugt:

Grundlage bildete die vom Vorstand erstellte, durch den Aufsichtsrat genehmigte Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2020/2021 sowie die vom Vorstand erstellte darauf aufbauende Unternehmensplanung im dreijährigen Detailplanungszeitraum bis 2022/2023 sowie der sich anschließenden Fortschreibung mittels Wachstumsfaktoren bis zur unterstellten Einstellung der Nutzung der Bioethanolanlagen im Jahre 2039/2040. Wir haben die für die Planungsrechnung prognostizierten Erwartungen über die zukünftige Entwicklung der Absatzpreise- und Herstellungskosten mit Marktdaten und öffentlich verfügbaren Informationen verglichen und auch die Einschätzung der Auswirkung des regulatorischen Umfelds auf die Planungsrechnung durch den Vorstand auf Nachvollziehbarkeit und Konsistenz gewürdigt. Dazu haben wir die verwendeten Wachstumsfaktoren und den Zeitpunkt der unterstellten Einstellung der Nutzung plausibilisiert. Weiterhin haben wir die Zielerreichung der Vorjahresplanung für das aktuelle Geschäftsjahr 2019/2020 überprüft. Ebenso haben wir beurteilt, ob die in der Unternehmensplanung enthaltenen Planwerte und die zugrunde liegenden Annahmen für Auslastung, Absatzpreis Bioethanol und Absatzpreis des Koppelprodukts Biomethan, Rohstoffpreise für den Haupteinsatzrohstoff Getreide sowie die Bruttomarge und das EBITDA der zahlungsmittelgenerierenden Einheit in einer angemessenen Bandbreite liegen. Wir haben auch eigene Erwartungswerte für Sensitivitäten basierend auf dem Planungsmodell des Unternehmens berechnet, um die Angemessenheit der Planannahmen zu würdigen. Dafür haben wir die Planannahmen Auslastung und Bruttomarge jeweils um 10 % variiert, um die quantitativen Auswirkungen auf die erzielbaren Zahlungsmittelüberschüsse zu beurteilen.

Unsere Schlussfolgerungen

Die dem Werthaltigkeitstest des Sachanlagevermögens der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Bioethanol zugrunde liegenden Annahmen hinsichtlich der künftig erzielbaren Zahlungsmittelüberschüsse sind insgesamt angemessen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Konzernlagebericht im Abschnitt "Sonstige Berichtspflichten" Bezug genommen wird, und

den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht, auf den im Konzernlagebericht im Abschnitt "Sonstige Berichtspflichten" Bezug genommen wird, und

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und der inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 31. Januar 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. Mai 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind einschließlich erfolgter Verlängerung gemäß § 318 Abs. 1a HGB ununterbrochen seit dem Rumpfgeschäftsjahr 19. Mai bis 30. Juni 2006 als Konzernabschlussprüfer der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Gesellschaft und ihre beherrschten Unternehmen erbracht:

Neben dem Konzernabschluss haben wir den Jahresabschluss und Abhängigkeitsbericht des Vorstands der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG geprüft und verschiedene Jahresabschlussprüfungen bei Tochterunternehmen durchgeführt. Ferner wurden andere gesetzliche Prüfungen vorgenommen, wie z. B. energierechtliche Prüfungen nach EEG, KWK-G und StromNEV.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Burkhard Lauer.

 

Leipzig, den 18. September 2020

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Lauer, Wirtschaftsprüfer

gez. Marschner, Wirtschaftsprüferin

Organe der Gesellschaft

Vorstand

Claus Sauter

Vorstandsvorsitzender

Zuständig für strategische Unternehmensentwicklung, Business Development, Vertrieb und Handel, Einkauf flüssiger Grundstoffe, Kontraktabwicklung, Finanz- und Rechnungswesen, Steuern, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Investor Relations, Recht und Compliance

Prof. Dr. Oliver Lüdtke

Vorstand Bioethanol/Biomethan

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Zuständig für das Segment Bioethanol/Biomethan (Produktion, Anlagenbau, technische Investitionsplanung, Forschung und Entwicklung, Einkauf Medien und Hilfsstoffe, Arbeitssicherheit), Controlling und Risikomanagement sowie Datenschutz

Theodor Niesmann

Vorstand Biodiesel

Zuständig für das Segment Biodiesel (Produktion, Anlagenbau, technische Investitionsplanung, Forschung und Entwicklung, Einkauf Medien und Hilfsstoffe, Arbeitssicherheit), Personal, Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und IT

Bernd Sauter

Vorstand Einkauf und Logistik

Zuständig für Einkauf fester Rohstoffe, Transport/ Logistik, Lagerei, Kontraktabwicklung, Fuhrpark- und Gebäudemanagement, Arbeitssicherheit (Einkauf und Logistik) sowie Versicherungen

Stefan Schreiber

Vorstand Nordamerika

Zuständig für das Ressort Nordamerika (Vertrieb, Handel, Einkauf flüssiger Rohstoffe, Einkauf Medien & Hilfsstoffe, Kontraktabwicklung, Flüssiglogistik, Finanz- und Rechnungswesen, Steuern, Personal, Public Relations, Marketing, Recht, Business Development, Compliance, Controlling und Risikomanagement, Versicherungen)

Alexander von Witzleben

Aufsichtsratsvorsitzender

Verwaltungsratspräsident,

Feintool International Holding AG, Lyss, Schweiz

Verwaltungsratspräsident und CEO,

Arbonia AG, Arbon, Schweiz

Mitglied des Verwaltungsrates,

Artemis Holding AG, Aarburg, Schweiz

Aufsichtsratsvorsitzender,

PVA TePla AG, Wettenberg

Mitglied des Aufsichtsrats,

Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA, Siegburg

Mitglied des Beirates,

Kaefer Isoliertechnik GmbH & Co. KG, Bremen

Ulrike Krämer

Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende

Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, Ludwigsburg

Dr.-Ing. Georg Pollert

Mitglied des Aufsichtsrats

Chemiker und Verfahrensingenieur, Berlin

Mitglied des Vorstandes, Blue Star Gold Corp., Vancouver, Kanada

Fachglossar

Advanced Biofuels

Biokraftstoffe der 2. Generation

BAFA

Die Abkürzung BAFA steht für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie und Wirtschaftsprüferaufsicht nimmt das BAFA wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr. Im Energiesektor setzt das BAFA Fördermaßnahmen zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien, zur Energieeinsparung und für den deutschen Steinkohlebergbau um und wirkt an der Krisenvorsorge im Mineralölbereich mit.

BImSchV

Die Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) sind Rechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland, die vor allem dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverschmutzung und Lärm dienen. Sie werden auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom Bundesumweltministerium erlassen.

Biodiesel

Biodiesel ist ein in der Verwendung dem mineralischen Dieselkraftstoff ähnlicher biosynthetischer Kraftstoff. In Europa wird er zum großen Teil durch Umesterung von Rapsöl mit Methanol gewonnen (Rapsmethylester). Biodiesel kann als Gemisch mit Mineralöldiesel oder in geeigneten Motoren in reiner Form - als B100 bezeichnet - verwendet werden.

Bioethanol

Bioethanol ist chemisch gesehen ein Alkohol, der durch die Fermentation von zucker- und stärkehaltigen Rohstoffen erzeugt wird. Ethanol-Kraftstoffe werden heute weltweit als biogene Energieträger in Verbrennungsmotoren eingesetzt. In Deutschland werden die Kraftstoffsorten E10 (mit bis zu 10 Prozent Bioethanol) und Super E5 (mit einem Anteil von 5 Prozent Bioethanol) an Tankstellen angeboten.

Biofuels

Biokraftstoffe

Biogas

Biogas ist ein methanhaltiges Gasgemisch, das durch anaerobe Gärung (Ausfaulen) von Energiepflanzen oder von organischen Rest- und Abfallstoffen (zum Beispiel Schlempen, Stroh, Gülle aus Tierhaltungen) bei Temperaturen um 35 bis 55 Grad Celsius gebildet und zum Beispiel für die Strom- bzw. Wärmegewinnung verwendet wird. Es kann zu Biomethan (das heißt Biogas in Erdgasqualität) veredelt und danach in das Erdgasnetz eingespeist werden. Dann steht es auch für die Anwendung als Kraftstoff (CNG) für Erdgasfahrzeuge oder für den Einsatz in der chemischen Industrie zur Verfügung.

Biokraftstoffe

Aus Biomasse gewonnene flüssige oder gasförmige Kraftstoffe werden als Biokraftstoffe bezeichnet, wie zum Beispiel Bioethanol, Biodiesel, Biomethan und Pflanzenöl. Sie kommen überwiegend für den Betrieb von Verbrennungsmotoren in mobilen und stationären Anwendungen zum Einsatz.

Biokraftstoffe der 1. Generation

Als Biokraftstoffe der 1. Generation werden alle Kraftstoffe bezeichnet, die entweder aus ölhaltigen oder aus stärke- und zuckerhaltigen Pflanzen hergestellt werden. Ölhaltige Pflanzen werden insbesondere durch Auspressen und anschließendes Verestern zu Dieselkraftstoffen weiterverarbeitet. Typisches Beispiel hierfür ist Biodiesel. Aus stärke- und zuckerhaltigen Pflanzen, wie Getreide, Zuckerrüben oder -rohr, wird durch Vergärung/Fermentation Bioethanol hergestellt.

Biokraftstoffe der 2. Generation

Biokraftstoffe der 2. Generation zeichnen sich durch die Verwendung von Rest- und Abfallstoffen aus, die nicht für die Nahrungsmittelerzeugung genutzt und nicht in intensiver landwirtschaftlicher Produktion erzeugt werden. Dies hat gegenüber konventionellen Biokraftstoffen den Vorteil, dass keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch genommen werden müssen, die Treibhausgas-Emissionen deutlich niedriger sind als bei konventionellen Biokraftstoffen und keine Konkurrenzsituation zur Nahrungsmittelproduktion auftritt.

Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)

Die am 30. September 2009 erlassene "Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen" dient zur Umsetzung der Vorgaben der "Erneuerbare-Energien-Richtlinie" (EEG). Im Kern besagt die Verordnung, dass eine gesetzliche Förderung von Biokraftstoffen nur dann stattfindet, wenn die aus den Kraftstoffen gewonnenen Energien eine CO 2-Reduktion von mindestens 35 Prozent ergeben (50 Prozent ab 2017 / 60 Prozent ab 2018). Ebenfalls dürfen nur solche Rohstoffe verwendet werden, die aus einem nachhaltigen Anbau stammen, wofür unter dem Gesichtspunkt des Natur- und Umweltschutzes detaillierte Vorgaben existieren.

Biokraftstoffquote

Mit der Biokraftstoffquote wurde die Mineralölwirtschaft bis Ende des Jahres 2014 in Deutschland verpflichtet, einen Mindestanteil an Biokraftstoffen bezogen auf ihre jährliche Gesamtabsatzmenge an Otto- und Dieselkraftstoff in den Verkehr zu bringen. Die Quote konnte dabei sowohl durch Beimischung von Biokraftstoff zu fossilem Kraftstoff als auch durch Bioreinkraftstoffe erfüllt werden. Die Gesamtquote lag in den Jahren 2010 bis 2014 bei 6,25 energetischen Prozent. Außerdem hatten bis einschließlich 2014 Unternehmen, die Dieselkraftstoffe in den Verkehr bringen, eine Unterquote von 4,4 energetischen Prozent an Dieselkraftstoff ersetzenden Biokraftstoffen zu erfüllen. Für Unternehmen, die Ottokraftstoffe in den Verkehr bringen, galt eine Unterquote von 2,8 energetischen Prozent an Ottokraftstoff ersetzenden Biokraftstoffen. Seit Anfang 2015 ist die Quote von der früheren energetischen Bewertung auf die Netto-Treibhausgasminderung (THG-Quote) als Bezugsgröße umgestellt.

Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG)

Das Biokraftstoffquotengesetz (Gesetz zur Einführung einer Biokraftstoffquote durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften) ist ein Artikelgesetz, mit dem die Beimischung von Biokraftstoffen in den Kraftstoff für Kraftfahrzeuge in Deutschland vorgeschrieben und reguliert wird. Das Gesetz wurde am 26. Oktober 2006 im Deutschen Bundestag verabschiedet und führte erstmals zum 1. Januar 2007 eine Mindestbeimischung von Biokraftstoffen zu Motorenbenzin und Dieselkraftstoff ein. Das BioKraftQuG verpflichtet die Mineralölwirtschaft, einen festen Mindestanteil von Biokraftstoffen in den Verkehr zu bringen.

Biomasse

Biomasse ist gespeicherte Sonnenenergie in Form von Energiepflanzen, Holz oder Reststoffen wie zum Beispiel Stroh, Biomüll oder Gülle. Sowohl Strom, Wärme als auch Treibstoffe können aus fester, flüssiger und gasförmiger Biomasse gewonnen werden.

Biomethan

Als Biomethan bezeichnet man auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas. Innerhalb der Erdgasaufbereitung werden die fermentativ erzeugten, mit Wasserdampf gesättigten Rohgase weitestgehend von Wasser, Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff gereinigt, bevor sie nach anschließender Konditionierung und Verdichtung in das Erdgasleitungsnetz eingespeist werden. Biomethan ist in der chemischen Zusammensetzung mit Erdgas identisch und kann neben der Strom- und Wärmegewinnung auch als Biokraftstoff (CNG) für Erdgasfahrzeuge oder in der chemischen Industrie eingesetzt werden.

Bioraffinerie

Das von VERBIO entwickelte Konzept der Bioraffinerie baut auf dem System geschlossener Kreisläufe und der Nutzung der Ganzpflanze bei der Gewinnung von Biokraftstoffen auf. Die Kopplung von Biomethan-, Bioethanol-, Futtermittel- und Düngerproduktion ermöglicht eine um 40 Prozent höhere Energieausbeute aus den eingesetzten Rohstoffen im Vergleich zu herkömmlichen Bioethanolanlagen bei ca. um 40 Prozent geringerem Energieverbrauch in dieser Verbundanlage. Darüber hinaus beträgt die CO 2-Einsparung der hergestellten Biokraftstoffe bis zu 90 Prozent gegenüber Benzin, bezogen auf die gesamte Wertschöpfungskette.

Blending

Blending ist der aus dem Englischen abgeleitete branchenübliche Begriff für die Beimischung (von Biokraftstoffen zu fossilen Kraftstoffen).

BMUB

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Brennwert/Heizwert

Heizwert und Brennwert bezeichnen beide das Ausmaß an Wärmeenergie, die in einem Brennstoff wie Gas durch Verbrennung freigesetzt werden kann, nur jeweils aus einem anderen Blickwinkel.

Der Heizwert (Hu) stellt die thermische Energie dar, die durch die Verbrennung frei wird, wenn der in den Abgasen enthaltene Wasserdampf nicht kondensiert. Der Brennwert (Hs) steht für die Energie, die durch die Verbrennung und die Abgaswärme/latente Wärme im Verlauf der Kondensation frei wird.

BtL (Biomass to Liquid)

BtL-Kraftstoffe (Biomass to Liquid, deutsch: Biomasseverflüssigung) sind synthetische Kraftstoffe, die in verschiedenen Verfahren aus Biomasse hergestellt werden und nach unterschiedlichen verfahrensspezifischen Zwischenschritten wieder verflüssigt werden, sodass am Ende ein Flüssigkraftstoff aus erneuerbaren Rohstoffen bereitgestellt werden kann, der den Eigenschaften der fossilen Kraftstoffe sehr ähnlich ist.

B100

Biodiesel

CO 2

Kohlendioxid

Co-HVO

Co-hydriertes Pflanzenöl. Co-HVO beschreibt Pflanzenöl (meist Palmöl), das im Raffinerieprozess bei der Herstellung fossiler Kraftstoffe mit durchgefahren wird. Gemäß einer Regelung der im Januar 2018 in Kraft getretenen 38. BImSchV kann dieses Co-HVO als Biokomponente positiv auf die Treibhausgasbilanz fossiler Kraftstoffe angerechnet werden.

Coceral

Europäischer Dachverband des Handels mit Getreide, Futtermitteln und anderen Agrarprodukten

CNG (Compressed Natural Gas)

Übersetzt: komprimiertes Erdgas. Erdgas als Kraftstoff wird gasförmig mit hohem Druck in komprimierter Form in spezielle Drucktanks am Erdgasfahrzeug gepresst. Die Vorteile von Erdgas liegen in der gegenüber Benzin und Diesel saubereren Verbrennung, einer höheren Oktanzahl und einem höheren Energiegehalt. CNG verbrennt nahezu feinstaub- und stickoxidfrei. CNG als Kraftstoff genießt in Deutschland steuerliche Vergünstigungen.

CNG-Club e. V.

Der Anfang 2017 gegründete CNG-Club e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich als Interessenvertretung der CNG-Fahrer sowie als Berater der Politik, Erdgaswirtschaft und Automobilbranche für das Thema CNG in der Mobilität versteht.

Dekarbonisierung

Dekarbonisierung bezeichnet die Umstellung der Wirtschaftsweise, speziell der Energiewirtschaft, mit dem Ziel, die CO 2-Emissionen weiter zu reduzieren. Dabei werden Handlungen und Prozesse, durch die CO 2 freigesetzt wird, durch solche Prozesse abgelöst, bei denen diese Freisetzungen minimiert oder kompensiert werden. Dekarbonisierung ist ein zentrales Mittel des Klimaschutzes sowie einer der Hauptpfeiler der Energiewende. Langfristiges Ziel ist die CO 2-Neutralität der Wirtschaft.

Dekarbonisierungsquote

Treibhausgasminderungsquote

dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH)

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ist das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz und regenerative Energien. Als GmbH agiert die dena kosten- und leistungsorientiert. Sie finanziert ihre Projekte durch öffentliche Zuwendungen und Einnahmen aus der Privatwirtschaft.

DET's

Differencial Export Taxes sind derzeit bestehende Schutzzölle der Europäischen Union (EU) gegen unfair geförderten argentinischen und indonesischen Biodiesel.

Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC)

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) wurde 1998 als Standardisierungsorganisation geschaffen und ist seitdem Träger der Fachgremien. Die wesentlichen Aufgaben des DRSC bestehen in der Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung, in der Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und EU-Ebene zu Rechnungslegungsvorschriften, in der Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315 a Abs. 1 HGB und in der Erhöhung der Qualität der Rechnungslegung.

erdgas mobil

Die beiden Brancheninitiativen erdgas mobil und Zukunft ERDGAS haben sich vereint. Der unter der immer noch im Sprachgebrauch geläufigen Bezeichnung erdgas mobil agierende Verein firmiert nunmehr korrekt unter Zukunft ERDGAS e. V. Das Handlungsfeld des Vereins erstreckt sich auf den Mobilitäts- und Wärmemarkt.

E5

Als E5 wird Kraftstoff für Ottomotoren bezeichnet, der gemäß der Norm DIN EN 228 zu 5 Volumenprozent aus Bioethanol und zu 95 Volumenprozent aus Benzin besteht.

E10

E10 ist ein Kraftstoff, der aus 10 Volumenprozent Bioethanol und 90 Volumenprozent Benzin besteht. Dieser Kraftstoff ist seit 1. Januar 2011 an deutschen Tankstellen erhältlich.

E85

Besonders förderungswürdiger Kraftstoff für Flexible Fuel Vehicles (FFV), der zu 85 Volumenprozent aus Bioethanol besteht, dem 15 Volumenprozent Benzin beigemischt werden.

El-Nino-Effekt

El-Nino ist eine Klimaanomalie, die sich hauptsächlich im Pazifikraum zwischen der Westküste Südamerikas und dem südostasiatischen Raum (Indonesien, Australien) ereignet. Dabei kommt es zu Umkehrungen der normalen Wettersituation. El Nino verschiebt Wettermuster überall auf der Welt, besonders jene, die mit Niederschlägen zusammenhängen.

Emission

Unter dem Begriff Emission wird jegliche Art der Abgabe von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen sowie Lärm, Gerüchen, Strahlung und Erschütterungen an die Umgebung verstanden. Meist werden damit Schadstoffe (Abgase, Abluft, Abwasser, feste oder flüssige Abfälle, Elektrosmog, Radioaktivität etc.) aus Anlagen bezeichnet.

Energiepflanzen

Als Energiepflanzen werden landwirtschaftliche Nutzpflanzen bezeichnet, die mit dem Hauptziel der Energiegewinnung angebaut werden, in Abgrenzung zu Pflanzen zur Nahrungsmittelerzeugung, Futterpflanzen und Industriepflanzen. Zahlreiche Pflanzenarten eignen sich für die energetische Nutzung, wobei in Europa vorzugsweise traditionelle Kulturpflanzen des Ackerbaus wie Raps und Futtergetreide genutzt werden. Zunehmend werden auch reine Energiepflanzen, wie Energiegräser, dafür angebaut und genutzt.

Erneuerbare Energien

Erneuerbare (regenerative) Energien wie zum Beispiel Sonnenenergie, Windenergie oder Wasserkraft stehen im Gegensatz zu fossilen Energieträgern unbegrenzt zur Verfügung. Für den Einsatzbereich erneuerbarer Energien unterscheidet man Wärme, Strom und Kraftstoffe.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das deutsche Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Kurztitel Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz.

Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive [RED])

Die europäische Richtlinie 2009/28/EG ist Teil des Europäischen Klima- und Energiepakets, für das der Europäische Rat im Dezember 2008 nach einjähriger Verhandlung eine politische Einigung erzielen konnte. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen anhand eines vorgegebenen Musters einen nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie vorlegen.

Mit der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien werden ehrgeizige verbindliche Ziele für die gesamte EU gesetzt: 20 Prozent des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien sowie ein Mindestanteil von 10 Prozent erneuerbaren Energien im Verkehrssektor sollen bis 2020 erreicht werden. Mit dieser Richtlinie wurde erstmals eine europäische Gesamtregelung für alle Bereiche der erneuerbaren Energien Strom, Wärme/Kälte und Transport eingeführt.

In der letzten Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wurde im April 2015 festgelegt, die Biokraftstoffe der 1. Generation auf maximal 7,0 Prozent zu begrenzen und für alternative Kraftstoffe der 2. Generation, sogenannte "Advanced Biofuels" (Biokraftstoffe, die aus Rest- und Abfallstoffen hergestellt werden), eine unverbindliche Unterquote von 0,5 Prozent einzuführen. Die Mitgliedsstaaten mussten diese Regelungen bis 2017 in nationales Recht umsetzen.

Im Juli 2018 wurde nach einem längeren Trilog-Verfahren zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und der EU-Kommission die Neufassung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) für den Zeitraum von 2021 bis 2030 beschlossen. Darin werden die verpflichtenden Ziele für die Mitgliedsstaaten zum Einsatz erneuerbarer Energien in allen Sektoren festgelegt.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das neben dem die Stromerzeugung betreffenden Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem die Verwendung von erneuerbaren Energien im Bereich der Kraftstoffe regelnden Biokraftstoffquotengesetz den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärme- und Kältesektor bei der energetischen Gebäudeversorgung vorantreiben soll. Es trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Das Gesetz ist Teil des von der Bundesregierung am 5. Dezember 2007 beschlossenen Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) und führt erstmals bundesweit eine Pflicht zur Verwendung von erneuerbaren Energien beim Neubau von Gebäuden ein.

ESR (Effort Sharing Regulation)

Die ESR (Effort Sharing Regulation, deutsch: Lastenverteilungsverordnung) ist Teil des Klima- und Energiepakets der Europäischen Union. Dabei werden für den Zeitraum 2021 bis 2030 verbindliche Zielvorgaben für die Reduzierung des Emissionsausstoßes der Mitgliedsstaaten in Sektoren festgelegt, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen.

Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass das Ziel der EU, ihre Treibhausgasemissionen in den Lastenteilungssektoren bis 2030 um 30 Prozent gegenüber dem Niveau von 2005 zu reduzieren, erreicht wird. Dazu gehören die Sektoren Gebäude, Landwirtschaft (Nicht-CO 2-Emissionen), Abfallwirtschaft und Verkehr (mit Ausnahme des Luftverkehrs und des internationalen Seeverkehrs).

ETBE

ETBE (Ethyl-Tertiär-Butylether) ist eine Beimischungskomponente für Benzin, hergestellt aus Bioethanol (ca. 44-47 Prozent) und aus Isobuten, welches aus Erdgas gewonnen wird. Aufgrund der sehr hohen Oktanzahl wird ETBE zur Erhöhung der Oktanzahl von Ottokraftstoffen eingesetzt.

Ethanol

Ethanol, auch Ethylalkohol genannt, gehört zur Gruppe der Alkohole und steht im engeren Sinn synonym für Alkohol. Ethanol ist das Hauptprodukt der alkoholischen Gärung und der Hauptbestandteil von Branntwein und Trinkalkohol. Verwendung findet es als Kraftstoffadditiv (Bioethanol) und als alleiniger Kraftstoff, aber auch in der chemischen oder pharmazeutischen Industrie.

ETS (Europäisches Emissionshandelssystem)

Der EU-Emissionshandel (European Union Emissions Trading System, EU-ETS) ist das zentrale Instrument der EU-Klimapolitik mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen (u. a. CO 2) zu senken, indem eine begrenzte Zahl an Emissionsrechten ausgegeben und anschließend auf einem Markt gehandelt wird. Das EU-ETS ist der erste grenzüberschreitende und weltweit größte Emissionsrechtehandel. Es wurde 2003 vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU beschlossen und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Im EU-ETS werden die Emissionen von europaweit rund 12.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie erfasst. Zusammen verursachen diese Anlagen rund 45 Prozent der Treibhausgas-Emissionen in Europa. Seit 2012 ist auch der innereuropäische Luftverkehr in den EU-ETS einbezogen.

EPA (Environmental Protection Agency)

United States Environmental Protection Agency ist die staatliche Umweltschutzbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika.

FAME (Fatty Acid Methyl Ester) = Fettsäuremethylester

Fettsäuremethylester (FAME) werden durch Umesterung von Fetten oder Ölen (Triglyceride) mit Methanol hergestellt. Fettsäuremethylester werden heute vor allem zur Produktion von Biodiesel genutzt und sind als Reinkraftstoff sowie in beliebigen Mischungen mit konventionellem Dieselkraftstoff nutzbar. Die häufigsten Fettsäuremethylester für die Biodieselproduktion sind Sojaölmethylester (SME; vor allem in Nord- und Südamerika, importiert auch in Europa), Rapsmethylester (RME; vor allem in Mitteleuropa), Palmölmethylester (PME) und der aus tierischen Fetten gewonnene Fettmethylester (FME).

Fortschrittliche Biokraftstoffe

Biokraftstoffe der 2. Generation

Fossile Kraftstoffe

Fossile Energie wird aus Brennstoffen gewonnen, die in geologischer Vorzeit aus Abbauprodukten von toten Pflanzen und Tieren entstanden sind. Dazu gehören Braunkohle, Steinkohle, Torf, Erdgas und Erdöl. Fossile Kraftstoffe sind Erdgas/CNG sowie Diesel und Benzin, die aus Erdöl hergestellt werden.

FQD - Fuel Quality Directive

Kraftstoffqualitätsrichtlinie

Fracking

Fracking ist eine Methode zur Erzeugung, Weitung und Stabilisierung von Rissen im Gestein einer Lagerstätte im tiefen Untergrund mit dem Ziel, die Durchlässigkeit der Lagerstättengesteine zu erhöhen. Dadurch können darin befindliche Gase oder Flüssigkeiten leichter und beständiger zur Bohrung fließen und gewonnen werden. Fracking findet Anwendung zur Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Grundwasser.

Gallonen

Die Gallone ist eine Raumeinheit (Flüssigkeits- und Trockenmaß) des angloamerikanischen Maßsystems; 1.000 Gallonen = 3,78541 cm 3

Green Deal

Der European Green Deal ist ein von der Europäischen Kommission am 11. Dezember 2019 vorgestelltes Konzept mit dem Ziel, bis 2050 in der Europäischen Union die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und somit als erster Kontinent klimaneutral zu werden.

Heating and Cooling

Englische Bezeichnungen für Heizung und Klimatisierung. Auf europäischer Ebene werden Gesetze, Verordnungen und Papiere in der Regel in englischer Sprache verfasst und bezeichnet.

Heizwert/Brennwert

Brennwert/Heizwert

HVO (Hydrot Treated Vegetable Oil) = Hydriertes Pflanzenöl

Als hydrierte Pflanzenöle (HVO, englisch Hydrogenated oder Hydrotreated Vegetable Oils) werden Pflanzenöle bezeichnet, die durch eine katalytische Reaktion mit Wasserstoff (Hydrierung) in Kohlenwasserstoffe umgewandelt werden. Durch diesen Prozess werden die Pflanzenöle in ihren Eigenschaften an fossile Kraftstoffe (insbesondere Dieselkraftstoff) angepasst, damit sie diese als Beimischung ergänzen oder auch vollständig ersetzen können.

Indirekte Landnutzungsänderung (iLUC - Indirect Land Use Change)

Mit der zusätzlichen agrarischen Produktion von Bioenergieträgern verändert sich der Druck auf die verfügbare landwirtschaftliche Nutzungsfläche. iLUC liegt dann vor, wenn der Rohstoffbedarf zur Herstellung von Biokraftstoffen gedeckt wird, indem bisherige Flächen der Nahrungs- und Futtermittelproduktion mit Energiepflanzen bebaut werden und die bisherigen Nutzungen auf andere, noch nicht bewirtschaftete Flächen ausweichen. Dabei werden sämtliche weltweit verfügbaren Flächen betrachtet.

Kohlendioxid (CO 2)

CO 2 entsteht bei der Verbrennung von kohlenstoffhaltigem Material. Es dient als Ausgangsprodukt für den Aufbau pflanzlicher Biomasse durch Photosynthese. Bei der Verbrennung von Biomasse wird nur so viel CO 2 abgegeben, wie von dieser zuvor während des Wachstums aufgenommen worden ist. Kohlendioxid ist das bedeutendste Treibhausgas.

Konventionelle Kraftstoffe

Fossile Kraftstoffe

Koppelprodukte

Koppelprodukte sind Nebenprodukte, die am Rande des eigentlichen Hauptproduktionsprozesses automatisch entstehen oder durch intelligente Technologien im Sinne einer besseren Rohstoffnutzung ergänzend zum Hauptprodukt gewonnen und vermarktet werden. Bei VERBIO zählen Futtermittel, Düngemittel, Phytosterine und Pharmaglycerin zu den Koppelprodukten aus der Biodiesel- bzw. Bioethanol-/Biomethan-Produktion.

Kraftstoffqualitätsrichtlinie (Fuel Quality Directive)

Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998, die die Mindestanforderungen für die Beschaffenheit und Auszeichnung der Qualitätsdaten von Kraftstoffen festlegt. Verpflichtend sollen Kraftstoffe in drei Stufen ansteigend bis Ende des Jahres 2020 10 Prozent weniger Treibhausgase emittieren. Dies kann durch fossile Kraftstoffe ersetzende Biokraftstoffe und moderne Technik bei der Rohölgewinnung erreicht werden. Zur Erfüllung der in der Kraftstoffqualitätsrichtlinie genannten Treibhausgasreduzierungsziele dürfen nur Biokraftstoffe verwendet werden, die nachhaltig erzeugt worden sind.

LNG (Liquefied Natural Gas - Verflüssigtes Erdgas)

LNG ist genau wie CNG ein Kraftstoff aus fossilem Erdgas für PKW, LKW, Busse und Schiffe mit Verbrennungsmotoren mit CNG-Technologie. Dabei wird Erdgas im Förderland für den Schiffstransport unter hohem Druck und großer Kälte verflüssigt. LNG kann insbesondere im Schiffsverkehr und LKW-Verkehr auf der Langstrecke als Kraftstoff eingesetzt werden, denn durch die Verflüssigung steigt das mögliche Tankvolumen und damit die Reichweite gegenüber CNG wesentlich an.

Metathese

Die Metathese ist eine der wichtigsten Reaktionen in der organischen Chemie. Sie ermöglicht mit Hilfe spezieller Katalysatoren die Synthese neuer Molekülkombinationen und damit auch neuer chemischer Roh- und Wirkstoffe. Für wegweisende Entdeckungen auf diesem Gebiet wurden Yves Chauvin, Richard Schrock und Robert Grubbs mit dem Nobelpreis für Chemie ausgezeichnet.

Multi-Feedstock

Die englische Bezeichnung Multi-Feedstock steht für Mehrfach-Rohstoff und beschreibt die Eigenschaft einer Produktionsanlage, mit mehreren Rohstoffen betrieben werden zu können. Die VERBIO-Anlagen sind multi-feedstock-fähig beim Einsatz der für die Produktion von Bioethanol und Biodiesel verwendeten Rohstoffe und verwenden die jeweils am günstigsten verfügbaren Rohstoffe am Markt.

MYR

Währungscode der Währung Ringgit von Malaysia

Nachhaltigkeit

Das Konzept der Nachhaltigkeit beschreibt die Nutzung eines regenerierbaren Systems in einer Weise, die dieses System in seinen wesentlichen Eigenschaften erhält und seinen Bestand auf natürliche Weise nachwachsen lässt.

Nachhaltigkeitskriterien

Biokraftstoffe, die für die Erreichung von Zielen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie verwendet werden, sowie Biokraftstoffe, denen nationale Förderregelungen zugutekommen, müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um ihre ökologische Nachhaltigkeit unter Beweis zu stellen. Diese Kriterien werden als Nachhaltigkeitskriterien bezeichnet. Beispiele für Nachhaltigkeitskriterien sind eine Mindesteinsparung von Treibhausgasen und der Schutz von Flächen mit hoher biologischer Vielfalt. In der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung ist der Kriterienkatalog hinterlegt.

Nationaler Energie- und Klimaplan der Bundesregierung (National Energy and Climate Plan - NECP)

Der integrierte Nationale Energie- und Klimaplan ist ein neues Planungs- und Monitoringinstrument der EU und ihrer Mitgliedsstaaten. Er soll zu einer verbesserten Koordinierung der europäischen Energie- und Klimapolitik beitragen und ist das zentrale Instrument, um die EU-2030-Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz umzusetzen.

Nationale Wasserstoffstrategie

Die Nationale Wasserstoffstrategie verzahnt Klima-, Energie-, Industrie- und Innovationspolitik. Ziel ist es, Deutschland international zu einem Vorreiter bei grünem Wasserstoff zu machen und langfristig die Weltmarktführerschaft bei Wasserstofftechnologien zu erlangen und zu sichern.

NER 300 (Förderprogramm der EU)

Das NER-300-Programm der EU ist das weltweit größte Finanzierungsprogramm für innovative Energieprojekte mit geringen CO 2-Emissionen und außerdem ein Schlüsselelement der EU-Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels. Das Programm zielt darauf ab, mindestens 42 Projekte in acht unterschiedlichen Technologiekategorien (Bioenergie, konzentrierte Solarenergie, Fotovoltaik, Geothermie, Windkraft, Meereskraft, Wasserkraft, dezentrales Management erneuerbarer Energien) zu fördern, wobei jede Technologiekategorie verschiedene Unterkategorien aufweist. In jedem Mitgliedsstaat sollen mindestens ein Projekt und höchstens drei Projekte gefördert werden.

OTC-Geschäfte (Over The Counter)

Auch außerbörslicher Handel, bezeichnet Geschäfte zwischen Marktteilnehmern, welche nicht über die Börse oder sonstige Handelsplätze abgewickelt werden.

Pariser Klimaschutzabkommen

Auf der Pariser Klimaschutzkonferenz (COP21) im Dezember 2015 haben sich 195 Länder erstmals auf ein allgemeines, rechtsverbindliches weltweites Klimaschutzübereinkommen geeinigt. Das Übereinkommen umfasst einen globalen Aktionsplan, der die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C begrenzen soll, um einem gefährlichen Klimawandel entgegenzuwirken.

Pharmaglycerin

Pharmaglycerin bezeichnet ein durch Reinigung und Destillation aus Rohglycerin aufbereitetes Produkt, das in der chemischen und pharmazeutischen Industrie Verwendung findet. Glycerin ist ein Nebenprodukt, das bei der Biodieselproduktion entsteht.

Phytosterine

Phytosterine (auch Phytosterole oder Sterole) sind eine Gruppe von in Pflanzen vorkommenden chemischen Verbindungen aus der Klasse der Sterine. Bei Phytosterinen handelt es sich um Fettbegleitstoffe, die unter anderem als Nahrungsergänzungsmittel Verwendung finden und eine Senkung des Cholesterinspiegels beim Menschen bewirken.

Power-to-liquid (PTL)

Technologie zur Erzeugung flüssiger Energieträger mit Hilfe von elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen.

RED - Renewable Energy Directive

Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Renewable Fuel Standard (RFS)

Der Renewable Fuel Standard ist ein amerikanisches Bundesprogramm, nach dem in den USA verkaufte Transportkraftstoffe ein Mindestvolumen an erneuerbaren Kraftstoffen enthalten müssen.

Sterole

Phytosterine

Tocopherole (Vitamin E)

Vitamin E ist ein Sammelbegriff für fettlösliche Substanzen mit antioxidativen und nicht-antioxidativen Wirkungen. Die am häufigsten vorkommenden Vitamin-E-Formen werden Tocopherole genannt. Vitamin E hat im menschlichen Körper zahlreiche Schlüsselfunktionen. Es kann vom Menschen nicht selbst gebildet werden und muss deshalb von außen zugeführt werden.

Treibhausgase

Neben Methan, Stickstoffdioxid und FCKW ist Kohlendioxid das wichtigste anthropogene Treibhausgas. Das Ansteigen der Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre ist verantwortlich für den Klimawandel. Hauptverursacher von CO 2-Emissionen ist die Industrie, gefolgt vom Gebäudesektor (Raumwärme, elektrische Geräte etc.) und dem Verkehrssektor.

Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland als erstem Land weltweit die sogenannte THG-Quote für Biokraftstoffe. Für die Quotenerfüllung wird dabei ausschließlich auf eine maximale CO 2-Einsparung abgestellt.

Seit dem 1. Januar 2017 liegt die zu erfüllende THG-Quote bei 4,0 Prozent und soll ab dem Jahr 2020 auf 6 Prozent ansteigen. Das heißt, es sind im Jahr 2017, 2018 und 2019 insgesamt jeweils 4,0 Prozent weniger CO 2-Emissionen durch Kraftstoffe sicherzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Mineralölindustrie Biokraftstoffe einsetzen.

UCOME (Used Cooking Oil Methyl Ester)

UCOME bezeichnet Biodiesel, der aus Abfallstoffen wie Altspeiseölen und -fetten hergestellt wurde.

UER (Upstream Emission Reduction)

UER beschreibt die Minderung aller Emissionen, die in der Wertschöpfungskette der Kraftstoffproduktion in den Produktionsstufen Rohstoffgewinnung, Transport und Verarbeitung entstehen. Die Bundesregierung hat im Januar 2018 die UER-Verordnung erlassen, die eine Anrechenbarkeit von Upstream-Emissionsminderungen ab dem Verpflichtungsjahr 2020 (UERV) ermöglicht. Das bedeutet, dass die Reduktion dieser Emissionen als Treibhausgaseinsparung auf die in Deutschland in Verkehr gebrachten fossilen Kraftstoffe angerechnet werden darf, auch wenn sie geografisch an einem völlig anderen Ort in der Welt entstehen und eine Reduktion auch an diesem Ort tatsächlich klimarelevant zum Tragen kommt.

Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e. V. (VDB)

Der VDB vertritt seit 2001 die Interessen der deutschen Biokraftstoffindustrie (vorwiegend der Biodiesel produzierenden Unternehmen) auf nationaler und europäischer Ebene. Die zwei wesentlichen Aufgaben des VDB bestehen in der Mitgestaltung der wettbewerbsorientierten Rahmenbedingungen und der Vertretung der Branche nach außen.

verbio diesel

verbiodiesel wird aus Pflanzenöl gewonnen und vermeidet als Reinkraftstoff (B100) im Vergleich zu fossilem Kraftstoff den Ausstoß von bis zu 62 Prozent CO 2. Wir setzen für die Produktion vorwiegend heimisches Rapsöl ein, daneben verwenden wir auch andere Pflanzenöle und Fettsäuren.

verbio ethanol

Bioethanol ist Alkohol, der durch die Fermentation von zucker- und stärkehaltigen Rohstoffen gewonnen wird. Wir verwenden vor allem minderwertiges Getreide, das nicht den hohen Qualitätsanforderungen der Nahrungs- und Futtermittelindustrie entspricht. In reiner Form vermeidet verbioethanol im Vergleich zu fossilem Kraftstoff den Ausstoß von ca. 81 Prozent CO 2. Es wird als Beimischung zu Super-Benzin zur Herstellung der Kraftstoffe E5 bzw. E10 vermarktet. Darüber hinaus wird es auch als E85 zum Betrieb der sogenannten Flexible-Fuel-Fahrzeuge angeboten.

verbio gas

verbiogas wird ausschließlich aus landwirtschaftlichen Reststoffen wie zum Beispiel Schlempe, einem Reststoff aus der Bioethanolproduktion, oder Stroh gewonnen. Das Biogas wird zu Biomethan in Erdgasqualität aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist. verbiogas vermeidet gegenüber Benzin den Ausstoß von ca. 90 Prozent CO 2.

verbio glycerin

verbioglycerin entsteht als Nebenprodukt unserer verbiodiesel-Produktion und wird durch den chemischen Prozess der Umesterung von pflanzlichen Ölen mit Methanol gewonnen. Das hochwertig veredelte verbioglycerin findet in der chemischen und pharmazeutischen Industrie Verwendung.

verbio sept

Im März 2020 hat VERBIO im Rahmen der auf das Deutsche Staatsgebiet beschränkten Allgemeinverfügungen (AllgV) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Produktion für Desinfektionsmittel zur Hände- und Flächendesinfektion auf Ethanolbasis eingerichtet. Zeitgleich mit Produktionsstart hatte sich VERBIO um eine dauerhafte Registrierung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur zeitlich unbegrenzten Herstellung und Inverkehrbringung von Desinfektionsmitteln auf Ethanolbasis gemäß der Biozidverordnung bemüht. Diese Registrierung wurde im Juli 2020 vorgenommen. VERBIO kann nun dauerhaft Desinfektionsmittel für private und gewerbliche Verbraucher in seinem Portfolio anbieten.

Zellulosebasierte Biokraftstoffe

Biokraftstoffe der 2. Generation, die aus zellulosehaltigen Roh- bzw. (Agrar-) Reststoffen, wie Stroh, Holz oder ähnlichen Pflanzenresten, hergestellt werden

Notizen

Finanzkalender 2020/2021

23. September 2020 Veröffentlichung Geschäftsbericht 2019/2020, Analystenkonferenz
5. November 2020 Veröffentlichung Quartalsmitteilung zum 30.09.2020 (Juli 2020 bis September 2020)
29. Januar 2021 Hauptversammlung im Penta-Hotel, Leipzig
4. Februar 2021 Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht 2020/2021 (Juli 2020 bis Dezember 2020)
6. Mai 2021 Veröffentlichung Quartalsmitteilung zum 31.03.2021 (Juli 2020 bis März 2021)
22. September 2021 Veröffentlichung Geschäftsbericht 2020/2021 Analystenkonferenz

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Redaktion

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Zukunftsbezogene Aussagen

Der Geschäftsbericht enthält verschiedene Prognosen und Erwartungen sowie Aussagen, die die zukünftige Entwicklung des VERBIO-Konzerns und der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG betreffen. Diese Aussagen beruhen auf Annahmen und Schätzungen und können mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse sowie die Finanz- und Vermögenslage können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Gründe hierfür können, neben anderen, Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe sowie der Finanzmärkte und Wechselkurse, Veränderungen nationaler und internationaler Gesetze und Vorschriften oder grundsätzliche Veränderungen des wirtschaftlichen und politischen Umfelds sein. Es ist weder beabsichtigt noch übernimmt VERBIO eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren oder sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Erscheinen dieses Geschäftsberichts anzupassen.

Dieser Geschäftsbericht erscheint in Deutsch (Originalversion) und Englisch (nicht bindende Übersetzung). Er steht in beiden Sprachen im Internet unter http://www.verbio.de zum Download bereit.

Zusätzliches Informationsmaterial über die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG senden wir Ihnen auf Anfrage gern kostenlos zu.

Telefon: +49 341 308530-251

Telefax: +49 341 308530-998

E-Mail: ir@verbio.de

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