dispo-tf modern financial Services GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Guilherme Dr. med. Leyck Dieken seit 19.5.2016 | Vorstandsmitglied |
Andreas Martin Burkhardt seit 19.5.2016 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
imphar AktiengesellschaftNeuenhagen bei BerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang zur Bilanz zum 31. Dezember 20141. Bilanzierung- und Bewertungsgrundsätze 1.1 Allgemeines Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB. Die Buchführung wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB erstellt. Der aus der Buchführung entwickelte Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Steuergesetze sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Bilanzierung und Bewertung erfolgten gem. §§ 242 ff. HGB. Fremdwährungsposten sind nicht enthalten. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden, die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. 1.2 Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten wurden gem. § 255 Abs. 1 HGB ermittelt. Bei den Immateriellen Wirtschaftgütern handelt es sich um Entwicklungsaufwendungen für die Schaffung von Patenten, die entsprechend § 248 Abs. 2 HGB i.V.m. § 255 Abs. 2a S. 1 HGB zu aktivieren sind. Planmäßige Abschreibungen erfolgten gem. § 253 Abs. 2 HGB linear und zeitanteilig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertaufholungen gem. § 280 HGB waren nicht vorzunehmen. Steuerrechtliche Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 150,00 fand die Regelung zur Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG Anwendung. Das Anlagevermögen wird in einem Anlageverzeichnis geführt. Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertaufholungen gem. § 280 HGB waren nicht vorzunehmen. 1.3 Umlaufvermögen Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden gem. § 253 Abs. 1 und 3 HGB mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten wurden gem. § 255 Abs. 1 HGB ermittelt. Selbst hergestellte Gegenstände sind im Waren- und Materialbestand nicht enthalten, so dass eine Bewertung zu Herstellungskosten nicht zu erfolgen hatte. Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Nennwert angesetzt worden. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Forderungsverluste sind indirekt abgeschrieben worden. Pauschalwertberichtigungen wurden nicht gebildet, da mit einem allgemeinen Risiko an Forderungsausfällen nicht zu rechnen ist. Über die sonstigen Vermögensgegenstände wurden genaue Aufzeichnungen geführt. Die Kassen- und Bankbestände sind aus dem ordnungsgemäß geführten Kassenbuch und den Kontoauszügen der Bankkonten ersichtlich. 1.4 Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rücklagen Sonderposten mit Rücklageanteil gem. § 273 HGB wurden nicht gebildet. Rückstellungen wurden gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet. Der Wertansatz erfolgte gem. § 253 Abs. 1 HGB im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Die Höhe der Verbindlichkeiten wurde gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag ermittelt. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen nicht. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht. 2. sonstige Angaben 2.1 Vorstand Vorstand der Gesellschaft ist Herr Dr. sc. med. Rudolf-Giesbert Alken. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Kredite an Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder sind nicht vergeben worden. Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung wurden nicht eingegangen. 2.2 Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder sonstige, nicht in der Bilanz ausgewiesene finanzielle Verpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht. Ebenso bestanden keine Gewährleistungsverpflichtungen. Patronatserklärungen hat die Gesellschaft nicht abgegeben . 2.3 Beteiligungen Die Gesellschaft hält keine Beteiligung an anderen Unternehmen.
Neuenhagen, 7. Mai 2015 Dr. sc. med. Rudolf-Giesbert Alken, Vorstandsvorsitzender sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 07.05.2015 festgestellt. |
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