Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 23187
Eingetragen
15.8.2001
Branche
Spielhallen und Betrieb von GlücksspielautomatenSpielbanken und SpielklubsVerlegen von Computerspielen
Gegenstand
a) Entwicklung und Vertrieb von münzbetätigten und elektronischen Spielund Unterhaltungsautomaten; b)Gewerbliche Nutzung elektronischer Spielautomaten; c)Betreiben von Spielhallen sowie Führung aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte inkl. An- und Verkauf von Spielhallen; d)Betrieb von Gaststätten einschließlich Ausschank alkoholischer und alkoholfreier Getränke; e)Aufstellung von Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten; f)Großhandel mit sämtlichen Gegenständen aus den vorgenannten Tätigkeitsbereichen, g)Gewerbliches Betreiben von Go-Kart-Bahnen und sonstigen Freizeitangeboten jeder Art und h)Betrieb von Online Casinos, insbesondere die Veranstaltung von Online Casino Spielen und deren Vertrieb im Wege des Eigenvertriebs als Fernvertrieb.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sven Speckels
seit 17.9.2025
Prokura
Geschäftsführer
Andreas Tiedke
seit 14.3.2011
Prokura
Tillmann Brauch
seit 27.4.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Dice Acquisition S. à. r. l.LUX
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
1.000.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Safari Beteiligungs GmbH

Bingen am Rhein

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Inhaltsverzeichnis

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Rechnungslegung

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Allgemeine Auftragsbedingungen

Hinweis:

Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt.

Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Safari Beteiligungs GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Safari Beteiligungs GmbH, Bingen am Rhein, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Safari Beteiligungs GmbH, Bingen am Rhein, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Angaben der Geschäftsführung zu "Entwicklung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren" in Abschnitt 2.4 des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht in die inhaltliche Prüfung einbezogen.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Angaben der Geschäftsführung zu "Entwicklung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren" im Konzernlagebericht.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf Abschnitt "2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses" des Konzernanhangs sowie auf die Abschnitte "4.3 Finanzwirtschaftliche Risiken -Liquiditätsrisiken", "4.5 Sonstige Risiken und Einflüsse", "5 Finanzielle Restrukturierung" sowie "7 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag" des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Safari Gruppe nach erfolgter finanzieller Restrukturierung eine zuvor bestehende angespannte Liquiditätssituation grundsätzlich behoben hat und die Geschäftsführung entsprechend ihrer Liquiditätsplanung von einer positiven Liquiditätsausstattung im Prognosezeitraum ausgeht. Dennoch bestehen weitere Risiken, die zu deutlichen Planverfehlungen und entsprechend negativen Cashflows und in der Folge zu einer erneuten angespannten Liquiditätssituation im Prognosezeitraum führen können.

Die Geschäftsführung des Konzerns geht davon aus, dass sich im Laufe des Jahres 2022 die pandemische Lage bezogen auf COVID-19 in eine endemische Lage entwickeln wird, somit keine weiteren massiven Staatseingriffe mehr notwendig werden und in der Folge eine gewisse Normalisierung unter Einhaltung der bereits bekannten Hygienemaßnahmen eintritt. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass durch weitere Virusvarianten und/oder eine Verschärfung der Infektionslage erneute behördliche Maßnahmen eintreten werden, die dann zu erneuten kurz-, mittel- oder langfristigen Schließungen der Spielhallen führen könnten, welche je nach Dauer auch erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquidität des Konzerns hätten. In diesem Fall können zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zusätzliche externe finanzielle Mittel notwendig werden.

Weiterhin bestehen Risiken durch die Auswirkungen des Krieges zwischen Russland und der Ukraine, beispielsweise im Hinblick auf die weitere Inflationsentwicklung eine rückläufige Kaufkraft der Privathaushalte oder auch auf die Kapitalmärkte. Derartige Auswirkungen können zu Kostenbelastungen für den Konzern sowie einem rückläufigen Ausgabeverhalten der Spieler und damit zu rückläufigen Umsätzen und negativen Auswirkungen auf die Liquidität des Konzerns führen.

Somit ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft insgesamt auch davon abhängig, dass die Prämissen der Liquiditätsplanung, die unter anderem auch eine positive Endabrechnung der bisher unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erhaltenen Staatshilfen von EUR 78 Mio. beinhaltet, eintreffen beziehungsweise nicht wesentlich unterschritten werden.

Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Ausführungen der Geschäftsführung zu "Entwicklung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren" im Konzernlagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;

holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Eschborn/Frankfurt am Main, 21. Juni 2022

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schmitt, Wirtschaftsprüfer

Vöhl, Wirtschaftsprüfer

KONZERNBILANZ

(AKTIVA)

(in TEUR)

Anhangsangabe 31. Dez. 2021 31. Dez. 2020
Immaterielle Vermögenswerte 3.1, 3.3 247.654 211.542
Geschäfts- oder Firmenwert 3.1, 3.3 12.175 14.465
Sachanlagen 3.2, 3.3 27.128 26.688
Finanzielle Vermögenswerte 782 639
Nutzungsrechte 5 145.134 148.755
Sonstige Vermögenswerte 3.6 1.411 404
Langfristige Vermögenswerte 434.284 402.493
Vorräte 3.4 491 890
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 651 585
Ertragsteuerforderungen 3.5 30 8.397
Sonstige Vermögenswerte 3.6 4.085 11.963
Barbestand in Wechselkassen und Röhrenfüllungen 3.7 11.092 12.497
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.8 94.708 66.136
Kurzfristige Vermögenswerte 111.057 100.468
Bilanzsumme 545.341 502.961

(PASSIVA)

(in TEUR)

Anhangsangabe 31. Dez. 2021 31. Dez. 2020
Gezeichnetes Kapital 3.9 25 25
Kapitalrücklage 3.9 -189.180 -189.680
Sonstige Rücklagen 3.9 -80 -136
Gewinnrücklage 3.9 -114.855 -123.356
Summe Eigenkapital -304.090 -313.147
Leasingverbindlichkeit 5 130.354 125.959
Verzinsliche Darlehen / Unternehmensanleihe 3.10 347 346.714
Gesellschafterdarlehen 3.11 0 173.481
Pensionsrückstellungen 3.12 1.010 1.114
Latente Steuerschulden 3.13 65.157 54.311
Rückstellungen 3.14 2.323 2.431
Sonstige Schulden 3.16 34 1.047
Langfristige Schulden 199.225 705.057
Leasingverbindlichkeit 5 34.236 38.504
Unternehmensanleihe 3.10 348.157 0
Zinsverbindlichkeit 3.10 787 1.083
Darlehen 3.10 40.000 40.000
Gesellschafterdarlehen 3.11 194.433 9.946
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.141 4.536
Ertragsteuerschulden 3.15 3.556 2.807
Rückstellungen 3.14 103 103
Sonstige Schulden 3.16 24.793 14.072
Kurzfristige Schulden 650.206 111.051
Bilanzsumme 545.341 502.961

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

(in TEUR)

Anhangsangabe 2021 2020
Umsatzerlöse 4.1 127.121 182.883
Sonstige betriebliche Erträge 4.2 91.365 6.408
Materialaufwand -2.461 -2.422
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer 4.3 -52.520 -60.572
Abschreibungen und Wertminderungen 3.2, 3.3, 3.4 -24.722 -138.058
Vergnügungssteuer -22.270 -33.750
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.4 -47.776 -37.795
Finanzaufwendungen 4.5 -41.202 -41.565
Finanzerträge 4.5 49 4.183
Ergebnis aus At-Equity-Bewertung 143 55
Ergebnis vor Ertragsteuern 27.727 -120.633
Ertragsteuern 4.6 -19.226 22.068
Periodenergebnis 8.501 -98.565

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

(in TEUR)

2021 2020
Periodenergebnis 8.501 -98.565
Posten, die später nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden können
Versicherungsmathematische Gewinne / (Verluste) aus leistungsorientierten Pensionsplänen 80 -41
Ertragsteuereffekte -24 12
Ergebnis aus leistungsorientierten Verpflichtungen 56 -29
Sonstiges Gesamtergebnis nach Steuern 56 -29
Gesamtergebnis nach Steuern 8.557 -98.594

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

(in TEUR)

Anhangsangabe 2021 2020
Ergebnis vor Ertragsteuern 27.727 -120.633
Anpassungen:
Abschreibungen, Wertminderung und Wertaufholung Sachanlagen 3.3 30.988 31.157
Abschreibungen, Wertminderung und Wertaufholung immaterielle Vermögenswerte 3.2 -6.265 106.901
Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen 500 500
Finanzergebnis 4.5 41.010 37.327
Veränderung der langfristigen Rückstellungen 3.14 -108 202
Netto-Verlust aus dem Abgang von Sachanlagen 2.716 212
Zu-/ Abgänge (netto) aus Finanzierungs-Leasing Vermögenswerten -44.036 -16.839
Änderung der Leasingverbindlichkeit 127 -22.189
Zinsaufwendungen für Leasing 4.5 -8.349 -8.863
Zahlungen aus Leasing aus Gebäuden 5 23.717 26.637
Zahlungen aus Leasing aus Geldspielgeräten 5 22.691 21.790
Veränderung des Nettoumlaufvermögens:
(Zunahme)/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen 8.610 -7.783
Zunahme /(Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten 11.628 -8.891
Zunahme/(Abnahme) der Leistungen an Arbeitnehmer -41 -41
Gezahlte Ertragsteuern, netto -567 -4.032
Netto-Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit 110.348 35.455
Erwerb von Sachanlagen 3.3 -8.057 -6.573
Erwerb von immateriellen Vermögenswerten 3.2 -5.987 -4.332
Auszahlung für Akquisitionen 3.1 0 -1.741
Auszahlung für bedingte Gegenleistungen -980 0
Zahlungen aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 0 1.194
Auszahlung gewährter Darlehen 0 -700
Netto-Cashflows aus der Investitionstätigkeit -15.024 -12.152
Gezahlte Zinsen -20.224 -19.453
Zahlungen aus Leasing für Gebäude 5 -23.717 -26.637
Zahlungen aus Leasing für Geldspielgeräte 5 -22.691 -21.790
Rückzahlung von Unternehmensanleihe/Darlehen und Gesellschafterdarlehen -120 -105
Einzahlungen aus Darlehen 3.10 0 40.000
Netto-Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit -66.752 -27.985
Nettoveränderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 28.572 -4.682
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar 66.136 70.818
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember 94.708 66.136

KONZERN-EIGENKAPITALSPIEGEL

(in TEUR)

Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Sonstige Rücklagen Gesamt
Stand 1. Januar 2020 25 -190.180 -24.791 -107 -215.053
Periodenergebnis -98.565 -98.565
Sonstiges Ergebnis -29 -29
Gesamtergebnis 25 -190.180 -123.356 -136 -313.647
Anteilsbasierte Vergütung 500 500
Stand 31. Dezember 2020 25 -189.680 -123.356 -136 -313.147
Stand 1. Januar 2021 25 -189.680 -123.356 -136 -313.147
Periodenergebnis 8.501 8.501
Sonstiges Ergebnis 56 56
Gesamtergebnis 25 -189.680 -114.855 -80 -304.590
Anteilsbasierte Vergütung 500 500
Stand 31. Dezember 2021 25 -189.180 -114.855 -80 -304.090

Konzernanhang für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021

1 Informationen zum Unternehmen

2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

2.2 Erklärung zur Übereinstimmung mit den IFRS

2.3 Konsolidierungsgrundsätze

2.4 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.4.1 Erstmalig angewandte neue Standards, Interpretationen und Änderungen

2.4.2 Bereits veröffentlichte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

2.4.3 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

2.4.4 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

3 Zusätzliche Angaben zur Bilanz

3.1 Immaterielle Vermögenswerte

3.2 Sachanlagen

3.3 Wertminderung langfristiger Vermögenswerte

3.4 Vorräte

3.5 Ertragsteuerforderungen

3.6 Sonstige Vermögenswerte

3.7 Barbestand in Wechselkassen und Röhrenfüllungen

3.8 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

3.9 Eigenkapital

3.10 Verzinsliche Darlehen

3.11 Gesellschafterdarlehen

3.12 Pensionsrückstellungen

3.13 Latente Steuerschulden

3.14 Rückstellungen

3.15 Ertragsteuerschulden

3.16 Sonstige Schulden

3.17 Derivative Finanzinstrumente

4 Zusätzliche Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

4.2 Sonstige betriebliche Erträge

4.3 Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer

4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen

4.5 Finanzergebnis

4.6 Ertragsteuern

5 Leasingverträge

6 Zuwendungen der öffentlichen Hand

7 Angaben zu Finanzinstrumenten und zum Risikomanagement

8 Honorar des Abschlussprüfers

9 Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

10 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

1 Informationen zum Unternehmen

Die Safari Beteiligungs GmbH (die "Gesellschaft"), Im Tiergarten 30, 55411 Bingen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister Mainz unter HRB 47758, hat einen Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 aufgestellt. Darin eingeschlossen ist als Vergleichszeitraum das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020. Der Konzernabschluss der Safari Beteiligungs GmbH wurde am 21. Juni 2022 von der Geschäftsführung zur Veröffentlichung freigegeben.

Der Unternehmensgegenstand der Safari Beteiligungs GmbH liegt im Erwerb, im Halten und Verwalten von Beteiligungen.

Die Tochtergesellschaft Safari Holding Verwaltungs GmbH befasst sich mit dem Erwerb und der Verwaltung von Gesellschaften im Bereich des Betriebs von Spielhallen sowie mit der Vornahme damit in Zusammenhang stehender Geschäfte.

Die Tochtergesellschaft Löwen Play GmbH, Bingen, betreibt im Wesentlichen Spielhallen.

Die Löwen Play Grundstücks GmbH, Bingen, vermietet Grundstücke und Gebäude im Wesentlichen an die Löwen Play GmbH.

Das Online-Casino der Löwen Play GmbH für Schleswig-Holstein hat am 22. Februar 2016 seinen operativen Geschäftsbetrieb aufgenommen. Die bisher erteilte Lizenz gilt für eine Übergangsphase bis zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem neuen am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) oder längstens bis zum 31. Dezember 2024 weiter. Für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2024 kann eine neue Lizenz nach dem GlüStV beantragt werden.

Die Löwen Play digital GmbH hält sämtliche Anteile an der Spiele-Palast GmbH, der LP Holding MT Ltd. mit Sitz in Malta und an der Winteq ApS, Herning, Dänemark.

Mit Wirkung zum 15. Juni 2021 wurden die Gesellschaften Leolicense GmbH, Palms Schauenburg Verwaltungs GmbH und Palms Verwaltungs GmbH jeweils im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Löwen Play GmbH verschmolzen.

Mit Wirkung zum 1. August 2021 ist die Palms Entertainment GmbH & Co. KG durch Anwachsung auf die einzige Kommanditistin, die Löwen Play GmbH übergegangen.

2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss der Safari Beteiligungs GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen der "Konzern" oder "Safari-Gruppe") wurde auf der Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Der Konzernabschluss wird in Euro, der auch die funktionale Währung der Gesellschaft und all ihrer Tochtergesellschaften ist, aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet. Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten auftreten.

Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung als Grundlage der Rechnungslegung aufgestellt. Die Safari-Gruppe befand sich aus den im Konzernlagebericht dargestellten Gründen (Auswirkung der Corona-Krise, Verschlechterung der Attraktivität des deutschen Geldspielgeschäfts aufgrund der regulatorischen Veränderungen, gescheiterte Refinanzierung im Laufe des Jahres 2021 mit Ende 2022 fällig werdenden Anleihe- und Bankverbindlichkeiten i. H. v. von EUR 390 Mio.) zum Bilanzstichtag in einer angespannten Liquiditätslage.

Angesichts des gescheiterten Refinanzierungsprozesses im Jahr 2021 bei gleichzeitig zum 31. Dezember 2021 vorhandenen negativen Eigenkapitals, konnten die im Oktober 2022 fällig werdende revolvierende Kredit Fazilität von EUR 40 Mio. ("RCF") und die im November 2022 fälligen Anleihe-Verbindlichkeiten von EUR 350 Mio. ohne erfolgreiche Restrukturierung nicht zurückgezahlt werden. Damit war die positive Fortführungsprognose (Going Concern) der Unternehmensgruppe nur dann gewährleistet, wenn die mit der sog. Ad-hoc Gruppe vereinbarte finanzielle Restrukturierung im ersten Halbjahr 2022 erfolgreich umgesetzt wird. Die Ad-hoc Gruppe ist eine Gruppe von Anleihegläubigern, die gemeinsam insbesondere einen Rechtsvertreter für ihre Interessenwahrnehmung bestimmt haben, um gemeinsam mit der Safari-Gruppe eine Restrukturierung der Unternehmensverbindlichkeiten zu verhandeln.

Im Rahmen dieser Vereinbarung haben die Bondgläubiger über eine neu aufgesetzte Unternehmensstruktur in Luxemburg und eine Tochtergesellschaft in Deutschland von der bisherigen Gesellschafterin Big Five Mid S.A. sämtliche Anteile an der Safari Beteiligungs GmbH für einen Kaufpreis von EUR 3 Mio. erworben. Anschließend hat die Big Five Mid S.A. das an die Safari Beteiligungs GmbH gewährte Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 194,9 Mio. per 15. Januar 2022 zuzüglich sämtlicher bis zum Zeitpunkt der Umsetzung der finanziellen Restrukturierung aufgelaufener Zinsen in Gänze erlassen. Die bisherige Anleihe über EUR 350 Mio. wurde durch eine neue Anleihe seitens der bisherigen Bondgläubiger im Betrag von EUR 220 Mio. zuzüglich aus dem bisherigen Bond aufgelaufener Zinsen bis zum Datum der Umsetzung der Restrukturierung ersetzt und um zusätzliche Liquidität in Höhe von EUR 30 Mio. aus einer neuen Bondtranche ergänzt. Der Differenzbetrag von EUR 130 Mio. zum bisherigen Bond wurde mit schuldbefreiender Wirkung für die Safari-Gruppe von einer luxemburgischen Gesellschaft aus der o.g. Unternehmensstruktur übernommen, wofür die Unternehmensgruppe ein Entgelt für den Schuldverzicht in Höhe von EUR 9,6 Mio. bezahlt hat.

Voraussetzung für die Umsetzung dieser finanziellen Restrukturierung waren insbesondere die über eine verbindliche Auskunft erbetene Zustimmung der Finanzbehörden, dass die Schuldenerlasse aus dem Gesellschafterdarlehen sowie aus der Übernahme der Bondverbindlichkeiten über EUR 130 Mio. im Rahmen der finanziellen Sanierung nicht zu steuerpflichtigen Erträgen bei der Unternehmensgruppe führen. Außerdem war zum erfolgreichen Abschluss der finanziellen Restrukturierung ein S6-Restrukturierungsgutachen eines Wirtschaftsprüfers erforderlich, um auf Basis eines unabhängigen Gutachtens die Auswirkungen der COVID19-Pandemie auf das laufende Geschäft und die Geschäftsprognose der Gruppe sowie die Wirkungen des Restrukturierungskonzeptes und der geplanten Sanierungsmaßnahmen von Sanierungsexperten beurteilen zu lassen. Beide Voraussetzungen wurden bis zur erfolgreichen Umsetzung der finanziellen Restrukturierung am 23. Mai 2022 erfüllt.

Mit Datum vom 23. Mai 2022 wurden alle Voraussetzungen der Restrukturierungsvereinbarung erfolgreich umgesetzt and die finanzielle Restrukturierung abgeschlossen, so dass die Geschäftsleitung der Safari-Gruppe von einer Unternehmensfortführung ausgeht. Wir verweisen auf die entsprechenden Ausführungen unter 10 "Ereignisse nach dem Abschlussstichtag".

Die Geschäftsleitung der Safari-Gruppe erwartet, dass der Konzern nach nunmehr erfolgreicher Umsetzung der Restrukturierungsvereinbarung und der damit verbundenen Ablösung seiner bestehenden Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2022 wieder über adäquate Ressourcen und einen Liquiditätsspielraum verfügt, um seine künftigen finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können.

Die Geschäftsleitung geht ferner davon aus, dass sich im Laufe des Jahres 2022 die pandemische Lage bezogen auf COVID-19 in eine endemische Lage entwickeln wird, somit keine weiteren massiven Staatseingriffe mehr notwendig werden und in der Folge eine gewisse Normalisierung unter Einhaltung der bereits bekannten Hygienemaßnahmen eintritt. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass durch weitere Virusvarianten und/oder eine Verschärfung der Infektionslage erneute behördliche Maßnahmen eintreten werden, die dann zu erneuten kurz-, mittel- oder langfristigen Schließungen der Spielhallen führen könnten, welche je nach Dauer auch erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquidität des Konzerns hätten. In diesem Fall können zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zusätzliche externe finanzielle Mittel notwendig werden.

Weiterhin bestehen Risiken durch die Auswirkungen des Krieges zwischen Russland und der Ukraine, beispielsweise im Hinblick auf die weitere Inflationsentwicklung eine rückläufige Kaufkraft der Privathaushalte oder auch auf die Kapitalmärkte. Derartige Auswirkungen können zu Kostenbelastungen für den Konzern sowie einem rückläufigen Ausgabeverhalten der Spieler und damit zu rückläufigen Umsätzen und negativen Auswirkungen auf die Liquidität des Konzerns führen.

Somit ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Safari-Gruppe insgesamt auch davon abhängig, dass die Prämissen der Liquiditätsplanung, die unter anderem auch eine positive Endabrechnung der bisher unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erhaltenen Staatshilfen von EUR 78 Mio. beinhaltet, eintreffen beziehungsweise nicht wesentlich unterschritten werden.

Wir weisen aufgrund der bestehenden Risikolage auf eine wesentliche Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt.

2.2 Erklärung zur Übereinstimmung mit den IFRS

Der Konzernabschluss der Safari Beteiligungs GmbH wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten und von der EU übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Es wurden sämtliche für das Geschäftsjahr 2021 wirksamen International Financial Reporting Standards (IFRS) und International Accounting Standards (IAS) sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) (vormals das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)) und die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) angewandt. Darüber hinaus enthält der Anhang die nach den handelsrechtlichen Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB geforderten Angaben.

Die Bilanz wurde gemäß IAS 1 erstellt. In der Bilanz werden kurzfristige und langfristige Vermögenswerte sowie kurzfristige und langfristige Schulden ausgewiesen. Einige Posten werden im Anhang nach ihrer Fälligkeit dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2.3 Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Safari Beteiligungs GmbH und ihrer Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2021.

Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

Gemäß IFRS 10 liegt Beherrschung dann vor, wenn der Konzern schwankenden Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist, bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h., der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben)

eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen

die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Die Gesellschafter hatten über eine neu gegründete Gesellschaft die Safari Beteiligung GmbH erworben. Diese wiederum hatte die Safari Verwaltungs GmbH, gegründet. Die Safari Verwaltungs GmbH hat dann mit Wirkung zum 15. Januar 2018 sämtliche Geschäftsanteile an der Safari Holding GmbH, teilweise mittelbar über den gleichzeitigen Erwerb der APEP GmbH, übernommen. Da es sich bei der Safari Holding GmbH lediglich um eine einzige berichterstattende Unternehmensgruppe handelte, führte diese Transaktion zu keiner wesentlichen ökonomischen Änderung der bestehenden Unternehmensgruppe, sodass sie als Kapitalreorganisation bilanziert wurde. Hierbei werden die ursprünglichen Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden der laufenden Berichtsperiode (sowie aller Vorjahresvergleichsperioden) der berichterstattenden Unternehmensgruppe in den Konzernabschluss der Safari Beteiligungs GmbH übernommen und fortgeführt (sog. Transaction under Common Control).

Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode aufgestellt wie der Abschluss der Muttergesellschaft.

Alle konzerninternen Salden, Erträge und Aufwendungen sowie nicht realisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert.

Die Safari Beteiligungs GmbH hält zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2021 direkt oder indirekt Anteile am Eigenkapital der nachfolgenden, in den Konzernabschluss eingezogenen Gesellschaften:

Anteil am Kapital
Name und Sitz der Gesellschaft (%)
Safari Holding Verwaltungs GmbH, Bingen/Rhein, Deutschland 100 %
Löwen Play GmbH, Bingen/Rhein, Deutschland 100 %
Löwen Play Grundstücks GmbH, Bingen/Rhein, Deutschland 100 %
Lionline Entertainment GmbH & Co. KG, Bingen/Rhein, Deutschland 100 %
Lionline Verwaltungs GmbH, Bingen/Rhein, Deutschland 100 %
Löwen Play digital GmbH, Bingen/Rhein, Deutschland 100 %
LP Holding NL B.V., Dordrecht, Niederlande 100 %
R.M.I. Amusement B.V., Hilversum, Niederlande 100 %
Wezo Amusement B.V., Dordrecht, Niederlande 100 %
Keet B.V., Amsterdam, Niederlande 100 %
Bouwer B.V., Landsmeer, Niederlande 100 %
Playland Casino GmbH, Borken, Deutschland 100 %
Copacabana B.V., Valkenburg, Niederlande 100 %
KOHA Wormerland B.V., Amersfoort, Niederlande 100 %
V.O.F. Bouwer & Keet II, Almere, Niederlande 100 %
LP Holding MT Ltd., Gżira, Malta 100 %
LP ES PLC, Gżira, Malta 100 %
LL Entertainment Services Ltd., Gżira, Malta 100 %
Spiele-Palast GmbH, Berlin, Deutschland 100 %
KMS Spielstätten GmbH, Papenburg, Deutschland 100 %
Winteq ApS, Herning, Dänemark 100 %
SAV-Automatenaufstellung GmbH, Mosbach, Deutschland 100 %
Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention GmbH, Bingen/Rhein (at equity), Deutschland 33,3 %

Für die folgenden Unternehmen wird die Erleichterungsvorschrift nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB für die Offenlegung der Jahresabschlussunterlagen 2021 in Anspruch genommen:

Safari Holding Verwaltungs GmbH, Bingen/Rhein

Löwen Play GmbH, Bingen/Rhein

Löwen Play Grundstücks GmbH, Bingen/Rhein

Lionline Entertainment GmbH & Co. KG, Bingen/Rhein

Playland Casino GmbH, Borken

KMS Spielstätten GmbH, Papenburg

Die Safari Beteiligungs GmbH stellt den Konzernabschluss für den größten und für den kleinsten Kreis an Unternehmen auf. Der Konzernabschluss ist im Bundesanzeiger erhältlich.

2.4 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Alle von der EU übernommenen und zum 31. Dezember 2021 wirksamen Standards, Interpretationen und Änderungen wurden bei der Aufstellung des Abschlusses angewandt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden in diesem Abschluss stetig angewandt, ergänzt um die nachfolgend dargestellten Änderungen und Klarstellungen.

2.4.1 Erstmalig angewandte neue Standards, Interpretationen und Änderungen

Die Safari Beteiligungs GmbH berücksichtigt in ihrem Konzernabschluss Standards, Änderungen und Interpretationen, wenn diese vor Freigabe des Abschlusses durch die EU-Kommission in europäisches Recht übernommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind. Eine vorzeitige Anwendung von Standards und Interpretationen erfolgte nicht. Die folgenden für den Konzern wesentlichen Standards wurden im Geschäftsjahr 2021 erstmals angewendet:

Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform der Referenzzinssätze - Phase 2

Die Änderungen bieten den Anwendern temporäre Erleichterungsregelungen für die Auswirkungen, die sich aus der Ersetzung der Interbank Office Rates (IBOR) durch alternative, nahezu risikofreie Zinssätze (risk-free rates, kurz: RFR) auf die Finanzberichterstattung ergeben werden. Die Änderungen sehen die folgenden praktischen Behelfe vor:

einen praktischen Behelf, der er es gestattet, Vertragsänderungen oder Änderungen der vertraglichen Cashflows, die sich unmittelbar aus der Reform ergeben - etwa Schwankungen des Marktzinssatzes -, als Änderungen eines variablen Zinssatzes zu behandeln

einen praktischen Behelf, der Änderungen der Designation und Dokumentation einer Sicherungsbeziehung, die durch die IBOR-Reform erforderlich sind, zulässt, ohne dass dies zur Einstellung des Hedge Accounting führt

eine vorübergehende Befreiung von der Vorschrift der separaten Identifizierbarkeit, wenn ein RFR-Instrument zur Absicherung einer Risikokomponente eingesetzt wird

Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Der Konzern beabsichtigt, die praktischen Behelfe ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Anspruch zu nehmen.

Änderungen an IFRS 16: Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit COVID-19 nach dem 30. Juni 2021

Am 28. Mai 2020 hat das IASB Covid-19-Related Rent Concessions (Amendment to IFRS 16) (Änderungen an IFRS 16: Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit COVID-19) veröffentlicht.

Die Änderungen gewähren Leasingnehmern Erleichterungen bei der Anwendung der Regelungen in IFRS 16 zur Bilanzierung von Änderungen des Leasingvertrags (lease modifications) aufgrund von Mietzugeständnissen, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie gewährt wurden. Als praktischen Behelf kann sich ein Leasingnehmer dafür entscheiden, die Beurteilung, ob ein pandemiebedingtes Mietzugeständnis eines Leasinggebers eine Änderung des Leasingvertrags darstellt, auszusetzen. Ein Leasingnehmer, der diese Wahl trifft, bilanziert jede qualifizierte Änderung der Leasingzahlungen, die sich aus dem Mietzugeständnis im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ergibt, auf dieselbe Weise, wie er die Änderung nach IFRS 16 bilanzieren würde, wenn sie keine lease modificatio wäre.

Ursprünglich sollten diese Änderungen bis zum 30. Juni 2021 gelten. Da die Corona-Pandemie jedoch weiterhin anhält, verlängerte das IASB am 31. März 2021 den Anwendungszeitraum des praktischen Behelfs bis zum 30. Juni 2022.

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. April 2022 beginnen.

Diese Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

2.4.2 Bereits veröffentlichte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

Neben den vorgenannten, verpflichtend anzuwendenden IFRS wurden vom IASB noch weitere IFRS und IFRIC veröffentlicht, die das Endorsement der EU bereits teilweise durchlaufen haben, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden sind. Die Safari Beteiligung wird diese Standards voraussichtlich erst zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung im Konzernabschluss umsetzen.

Standard Anwendungspflicht für Geschäftsjahre beginnend ab Übernahme durch EU-Kommission
IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3) 01.01.2022 Ja
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2023 Ja
IAS 1 Änderungen zur Fristigkeit von Schulden 01.01.2023 Nein
IAS 1 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2) 01.01.2023 Ja
IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Änderungen an IAS 8) 01.01.2023 Ja
IAS 16 Sachanlagen - Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Änderungen an IAS 16) 01.01.2022 Nein
IAS 37 Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Änderungen an IAS 37) 01.01.2022 Nein
IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen 01.01.2023 Ja
diverse Jährliches Änderungsverfahren 2018-2020 01.01.2022 Nein

Aus den Änderungen der IFRS werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.

2.4.3 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Abschlussstichtag ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden und die jeweils zugehörigen Angaben sowie auf den Ausweis von Eventualschulden auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnte es jedoch zu Ergebnissen kommen, die in zukünftigen Perioden erhebliche Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden erforderlich machen. Der Buchwert der Vermögenswerte und Schulden, die von solchen, im Folgenden erläuterten wesentlichen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen betroffen sind, kann den entsprechenden Angaben im Anhang entnommen werden.

Bestimmung der Laufzeit von Leasing Verhältnissen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen - der Konzern als Leasingnehmer

Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird.

Der Konzern hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Er trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentscheidungen. Das heißt, er zieht alle relevanten Faktoren in Betracht, die für ihn einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlängerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt der Konzern die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob er die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z.B. Durchführung von wesentlichen Mietereinbauten oder wesentliche Anpassung des zugrundeliegenden Vermögenswerts).

Der Konzern hat den Verlängerungszeitraum in der Laufzeit von Leasingverträgen für Spielhallen mit kürzeren unkündbaren Laufzeiten (d. h. drei bis fünf Jahre) berücksichtigt, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll ist, mithin damit gerechnet wird, dass aus diesen nachhaltige Gewinne erzielt werden können. Er übt seine Option zur Verlängerung dieser Leasingverhältnisse üblicherweise aus, da es erhebliche negative Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf hätte, wenn ein Ersatzvermögenswert nicht rechtzeitig verfügbar ist. Die Verlängerungszeiträume bei Leasingverträgen für Spielhallen mit längeren unkündbaren Laufzeiten (d.h. mehr als 9 bis 15 Jahre) sind nicht in der Leasinglaufzeit berücksichtigt, da nicht hinreichend sicher ist, ob die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden. Ferner werden die Zeiträume, die sich aus einer Kündigungsoption ergeben, nur dann in die Leasinglaufzeit einbezogen, wenn hinreichend sicher ist, dass die Option nicht ausgeübt wird.

Für Einzelheiten zu den möglichen künftigen Leasingzahlungen für Zeiträume nach dem Ausübungszeitpunkt der Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die nicht in der Leasinglaufzeit berücksichtigt sind, wird auf Anhangsangabe 5 verwiesen.

Leasingverhältnisse - Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes

Der Konzern kann den dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen. Daher verwendet er zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt somit die Zinsen wider, die der Konzern "zu zahlen hätte". Wenn keine beobachtbaren Zinssätze verfügbar sind (z.B. bei Tochterunternehmen, die keine Finanzierungsgeschäfte abschließen) oder wenn der Zinssatz angepasst werden muss, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses abzubilden (z.B., wenn dieses nicht in der funktionalen Währung des Tochterunternehmens abgeschlossen wurde), muss der Grenzfremdkapitalzinssatz geschätzt werden. Der Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z.B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen (z.B. Einzelbonitätsbewertung des Tochterunternehmens).

Nutzungsdauer wichtiger Sachanlagen und immaterieller Vermögenswerte

Die Abschreibungsmethode und Nutzungsdauer entsprechen dem erwarteten Verbrauch des künftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts durch den Konzern.

Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten

Sofern der beizulegende Zeitwert von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe von Daten eines aktiven Markts bestimmt werden kann, wird er unter Verwendung von Bewertungsverfahren einschließlich der Discounted-Cashflow-Methode und der Black-Scholes-Methode ermittelt. Die in das Modell eingehenden Inputfaktoren stützen sich soweit möglich auf beobachtbare Marktdaten. Ist dies nicht möglich, stellt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in gewissem Maße eine Ermessensentscheidung dar. Der beizulegende Zeitwert von Warrant Agreements wird auf der Grundlage solcher Bewertungsmodelle unter Verwendung von an öffentlichen Märkten beobachtbaren Inputdaten bestimmt.

Managementbeteiligungsplan (Management equity participation plan)

Zwei Mitglieder der Geschäftsleitung halten im Rahmen eines Managementbeteiligungsplans eine mittelbare Beteiligung an der Muttergesellschaft des Konzerns. Sie werden somit indirekt an den Erlösen aus einem Börsengang oder aus dem Verkauf des Konzerns beteiligt. Der Konzern selbst ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, im Rahmen des Managementbeteiligungsplans Zahlungen zu leisten, erhält jedoch die Leistungen der teilnehmenden Geschäftsleitungsmitglieder. Gemäß IFRS 2 ist ein solcher Plan vom Konzern als Plan mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu bilanzieren. Sofern die gewährte Beteiligung zum Gewährungszeitpunkt höher ist als die von den Teilnehmern eingebrachte Gegenleistung, ist ein Aufwand zu erfassen.

Wertminderung immaterieller Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer

Der erzielbare Betrag jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit, einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte und von immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer ist mindestens einmal jährlich zu schätzen. Dieser Werthaltigkeitstest wird auf Basis der Berechnung des Nutzungswerts durchgeführt. Um diesen Wert bestimmen zu können, muss die Geschäftsführung die erwarteten zukünftigen Cashflows schätzen und dabei einen angemessenen Abzinsungssatz anwenden, um den Barwert dieser Cashflows festzulegen. Die Cashflows werden von der aktuellen Finanzplanung der Gesellschaft sowie vom Finanzplan der nächsten vier Jahre abgeleitet. Der Abzinsungssatz wird unter Zugrundelegung aktueller Marktdaten bestimmt. Aufgrund der regulatorischen Rahmenbedingungen für die Branche, in welcher der Konzern tätig ist, sowie aufgrund des den Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 1. Juli 2012 ersetzenden neuen Glücksspielstaatsvertrag zum 1. Juli 2021, bestehen weiterhin wesentliche Unsicherheiten im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Glücksspielindustrie in Deutschland. Am 12. März 2020 hatten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf Grundlage eines Vorschlags der Chefs der Staatskanzleien auf einen gemeinsamen neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) geeinigt, der am 1. Juli 2021 in Kraft trat. Anschließend musste er in den einzelnen Bundesländern entsprechend der jeweils landesrechtlichen Regelungen umgesetzt werden. Zum derzeitigen Zeitpunkt stehen die Regelungen noch nicht in allen Bundesländern fest und bergen zum Teil weiter Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung der Regulierungsrahmenbedingungen. Hinzu kommen die Auswirkungen der Änderungen aus der Spielverordnung zum 11. November 2018 mit der Einführung der Technischen Richtlinie TR 5.0 sowie der Corona-Pandemie auf das Geschäft und dessen Umsatzentwicklung. Für nähere Informationen zu den Annahmen und zur Bestimmung des Wertminderungsaufwands verweisen wir auf Anhangsangabe 3.3.

Steuern

Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerrechtlicher Vorschriften, Änderungen des Steuerrechts sowie der Höhe und des Entstehungszeitpunkts künftig zu versteuernder Ergebnisse. Angesichts der komplexen Steuergesetze ist es möglich, dass Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen bzw. künftige Änderungen solcher Annahmen in Zukunft Anpassungen des bereits erfassten Steuerertrags und Steueraufwands erfordern. Der Konzern bildet, auf der Grundlage von vernünftigen Schätzungen, Ertragssteuerschulden für mögliche Auswirkungen steuerlicher Außenprüfungen. Die Höhe solcher Ertragssteuerschulden basiert auf verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Erfahrung aus früheren steuerlichen Außenprüfungen und unterschiedlichen Auslegungen der steuerrechtlichen Vorschriften durch das steuerpflichtige Unternehmen und die zuständige Steuerbehörde.

2.4.4 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die angefallenen Transaktionskosten werden als Aufwand in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Der Konzern bestimmt, dass er einen Geschäftsbetrieb erworben hat, wenn die Gruppe von erworbenen Tätigkeiten und Vermögenswerten einen Inputfaktor und ein substanzielles Verfahren umfasst, die zusammengenommen maßgeblich zur Leistungserzeugung beitragen. Das erworbene Verfahren gilt als substanziell,

wenn es für die Fähigkeit, weiterhin Leistungen zu erzeugen, von entscheidender Bedeutung ist und

wenn die erworbenen Inputfaktoren eine organisierte Belegschaft umfassen, die über die notwendigen Fähigkeiten, das notwendige Wissen oder die notwendige Erfahrung verfügt, um dieses Verfahren anzuwenden, oder

wenn es in erheblichem Maße zur weiteren Leistungserzeugung beitragen kann und als einzigartig oder rar angesehen wird oder wenn sein Ersatz mit erheblichen Kosten oder Aufwand verbunden wäre oder die weitere Leistungserzeugung erheblich verzögern würde.

Der Konzern hat die Möglichkeit, einen "Konzentrationstest" anzuwenden, der eine vereinfachte Beurteilung ermöglicht, ob eine erworbene Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten kein Geschäftsbetrieb ist. Der optionale Konzentrationstest ist erfüllt, wenn der beizulegende Zeitwert der erworbenen Bruttovermögenswerte im Wesentlichen auf einen einzigen identifizierbaren Vermögenswert oder eine Gruppe ähnlicher identifizierbarer Vermögenswerte konzentriert ist.

Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Dies beinhaltet auch eine Trennung der in Basisverträgen eingebetteten Derivate. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene identifizierbare Vermögenswerte und übernommene Schulden und Eventualschulden werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit ihren zum Erwerbszeitpunkt festgestellten beizulegenden Zeitwerten bewertet.

Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Eine als Eigenkapital klassifizierte bedingte Gegenleistung wird nicht neu bewertet und die spätere Erfüllung wird im Eigenkapital erfasst. Eine als Vermögenswert oder Schuld klassifizierte bedingte Gegenleistung in Form eines in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallenden Finanzinstruments wird gemäß IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Alle übrigen bedingten Gegenleistungen, die nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, werden zu jedem Abschlussstichtag erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der gesamten übertragenen Gegenleistung über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden bemessen. Ist die übertragene Gegenleistung niedriger als der beizulegende Zeitwert der Nettovermögenswerte der erworbenen Tochtergesellschaft, ist diese Differenz im Periodenergebnis zu erfassen.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Werthaltigkeitstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die erwartungsgemäß von den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.

Wenn der Geschäfts- oder Firmenwert einen Teil einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit bildet und ein Teil des Geschäftsbereichs dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Diese Kosten beinhalten die Kosten für den Ersatz eines Teils der Sachanlagen zum Zeitpunkt des Anfalls der Kosten, wenn die Ansatzkriterien erfüllt sind.

Besitzen wesentliche Bestandteile der Sachanlagen unterschiedliche Nutzungsdauern, so werden diese Bestandteile separat erfasst und abgeschrieben. Der Buchwert von Bestandteilen des Sachanlagevermögens berücksichtigt die Kosten für den Ersatz eines solchen Bestandteils bei Entstehen solcher Kosten und wenn es wahrscheinlich ist, dass der zukünftige wirtschaftliche Nutzen dieses Bestandteils verlässlich ermittelt werden kann. Bei Durchführung einer Großinspektion werden entsprechend die Kosten im Buchwert der Sachanlagen als Ersatz aktiviert, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde:

Spielhallenausstattung: 8 Jahre

Werbeausstattung: 10 Jahre

Geldspielautomaten: 2 bis 3 Jahre

Sicherheitsanlagen: 8 bis 12 Jahre

Klimaanlagen: 8 Jahre

Hardware sowie Büro- und Geschäftsausstattung: 3 bis 5 Jahre

Spielesoftware: 4 bis 10 Jahre

Fahrzeuge: 4 Jahre

Geldwechselautomat und Schalter: 12 Jahre

Sachanlagen sowie wesentliche Bestandteile von Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung von Vermögenswerten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht wird.

Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst. Anlagen im Bau werden erst dann abgeschrieben, wenn der Vermögenswert für die von der Geschäftsführung vorgesehene Nutzung zur Verfügung steht.

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten gegebenenfalls abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt.

Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbegrenzter Nutzungsdauer unterschieden.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderliche Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.

Die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten erfolgt linear über die folgenden geschätzten Nutzungsdauern:

Software 3 bis 10 Jahre

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Der Konzern stuft alle Konzessionen und den Markennamen Löwen Play als immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter bzw. unbestimmbarer Nutzungsdauer ein. Davon ausgeschlossen sind Konzessionen, die aufgrund des Glücksspieländerungsstaatsvertrags nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt wurden. Einmal jährlich wird überprüft, ob die Einstufung als immaterieller Vermögenswert mit unbegrenzter Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird eine prospektive Änderung der Einstufung von einer unbegrenzten Nutzungsdauer in eine begrenzte Nutzungsdauer vorgenommen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in welcher der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.

Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt.

Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich über vier Jahre.

Für Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird zu jedem Abschlussstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Derartige Wertaufholungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts und der Konzessionen wird einmal jährlich zum Bilanzstichtag am 31. Dezember auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte. Die Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und der Konzessionen wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt, der die immateriellen Vermögenswerte zugeordnet wurden. Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden. Der Markenname "Löwen Play" wird auf Konzernebene mittels der Methode der Lizenzpreisanalogie (kapitalwertorientiertes Verfahren) auf Werthaltigkeit überprüft.

Leasingverhältnisse

Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Konzern als Leasingnehmer

Der Konzern erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist) nach einem einzigen Modell. Er erfasst Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts.

i) Nutzungsrechte

Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d.h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrundeliegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize.

Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse wie folgt abgeschrieben:

Geldspielautomaten 2 bis 3 Jahre

Die Nutzungsrechte für Spielhallen und Büroimmobilien werden über die Laufzeiten der unterschiedlichen Leasingverhältnisse abgeschrieben.

Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht oder in den Kosten die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt ist, werden die Abschreibungen anhand der erwarteten Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ermittelt.

Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderung überprüft. Einzelheiten zu den Rechnungslegungsmethoden sind ebenfalls in Anhangsangabe 3.3 enthalten.

ii) Leasingverbindlichkeiten

Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird.

Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst (es sei denn, sie werden durch die Herstellung von Vorräten verursacht).

Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderung der Leasingzahlungen (z.B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.

iii) Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt

Der Konzern wendet auf seine kurzfristigen Leasingverträge über Geldspielautomaten sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung die Ausnahmeregelung für kurzfristige Leasingverhältnisse (d.h. Leasingverhältnisse, deren Laufzeit ab dem Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate beträgt und die keine Kaufoption enthalten) an. Er wendet außerdem auf Leasingverträge über Büroausstattungsgegenstände, die als geringwertig eingestuft werden, die Ausnahmeregelung für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, an. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.

iv) COVID-19-bedingte Mietkonzessionen

Der Konzern hat COVID-19-bedingte Mietkonzessionen - Änderungen an IFRS 16 angewandt. Der Konzern wendet die Vereinfachungsregelungen des praktischen Behelfs an und muss dementsprechend nicht beurteilen, ob zulässige Mietzugeständnisse als unmittelbare Folge der COVID-19-Pande- mie eine Änderung des Leasingverhältnisses darstellen. Der Konzern wendet den praktischen Behelf für Verträge mit ähnlichen Merkmalen und unter vergleichbaren Umständen einheitlich an und erfasst die Mietzugeständnisse erfolgswirksam als Reduzierungen der Leasingverbindlichkeiten. Für Mietkonzessionen im Rahmen von Leasingverhältnissen, für die der Konzern den praktischen Behelf nicht anwendet, oder auf die der praktische Behelf nicht anwendbar ist, schätzt der Konzern ein, ob eine Änderung eines Leasingverhältnisses vorliegt.

Konzern als Leasinggeber

Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen überträgt, werden als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. Entstehende Mieteinnahmen werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst und aufgrund ihres betrieblichen Charakters unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Anfängliche direkte Kosten, die bei den Verhandlungen und dem Abschluss eines Operating-Leasingverhältnisses entstehen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstandes hinzugerechnet und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses auf gleiche Weise wie die Leasingerträge als Aufwand erfasst. Bedingte Mietzahlungen werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der sie erwirtschaftet werden.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:

latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst,

latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochtergesellschaften stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Zinsaufwendungen in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Zinsaufwendungen verwendet werden können, mit Ausnahme von:

latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst,

latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochtergesellschaften stehen. Für diese abzugsfähigen temporären Differenzen sind nur dann latente Steueransprüche anzusetzen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden und ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten.

Latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden ebenfalls erfolgsneutral verbucht. Latente Steuern werden dabei entsprechend dem ihnen zugrundeliegenden Geschäftsvorfall entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Tatsächliche Ertragsteuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.

Tatsächliche Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Die Geschäftsführung beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.

Im Hinblick auf alle ungeklärten Steuersachverhalte bildet der Konzern eine Rückstellung für Ertragssteuerschulden, wenn die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Mittelabflüsse mehr als 50 % beträgt.

Umsatzsteuer und Vergnügungssteuer

Erträge, Aufwendungen und Vermögenswerte werden abzüglich Umsatzsteuer erfasst, es sei denn:

die beim Kauf von Vermögenswerten oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer kann nicht von der Steuerbehörde zurückgefordert werden. In diesem Fall wird die Umsatzsteuer als Teil der Anschaffungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst.

Forderungen und Schulden werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt.

Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der Bilanz unter den Forderungen bzw. Schulden ausgewiesen.

Die Vergnügungssteuer wird vom Konzern in der Periode, in der sie angefallen ist, als gesonderter Aufwandsposten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Vergnügungssteuer wird anhand des jeweils geltenden Kommunalsteuersatzes und des steuerlichen Wertansatzes für die Vergnügungssteuer (d. h. in der Regel anhand der Bruttoumsatzerlöse aus den in den Spielhallen des Konzerns aufgestellten Geldspielautomaten) berechnet.

Vorräte

Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- und Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert unter Anwendung der Durchschnittsmethode bewertet.

Vorräte werden auf ihren Nettoveräußerungswert abgewertet, wenn festgestellt wird, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Vorräte aufgrund von Obsoleszenz nicht mehr erzielbar sind. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufspreis abzüglich der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Wenn die Umstände, die früher zu einer Wertminderung der Vorräte auf einen Wert unter ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten geführt haben, nicht länger bestehen oder wenn es einen substanziellen Hinweis auf eine Erhöhung des Verkaufspreises gibt, wird der Betrag der Wertminderung rückgängig gemacht.

Barbestand in Wechselkassen und Röhrenfüllungen

In den Geldspielautomaten und in den Wechselkassen muss ein gewisser Bestand an Geldbeträgen vorgehalten werden, um den Spielbetrieb aufrechterhalten zu können. Da diese Beträge somit gebunden sind, werden sie nicht unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ausgewiesen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Posten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sowie kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten.

Rückstellungen für Pensionen

Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) gebildet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Abschlussstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern bei Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Nach IAS 19 sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste in der Periode, in der sie anfallen, im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income - OCI) zu erfassen.

Sonstige Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn für den Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besteht, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Ist der Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen mit einem aktuellen Zinssatz vor Steuern abgezinst. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwendungen erfasst.

Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Die Einsätze der Spieler an den Geldspielautomaten abzüglich der Gewinne der Spieler stellen die Umsatzerlöse des Konzerns dar. Die Nettobareinnahmen an den Geldspielautomaten werden sofort bei Geldeingang erfasst. Der Konzern erfasst die von Spielern erhaltenen Barmittel abzüglich der an diese ausgezahlten Gewinne als Umsatzerlöse, da die Gesellschaft keinen Einfluss auf die Bedingungen beim Spiel an Geldspielautomaten, d. h. auf die Preise, die Dauer und die Gewinnspanne der Spiele, hat. Die Einsätze der Spieler an den angebotenen Online Casino Spielen abzüglich der Spielergewinne und Bonusprogramme stellen die Online Casino Umsatzerlöse des Konzerns dar.

Zinserträge

Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten werden Zinserträge oder -aufwendungen anhand des Effektivzinssatzes erfasst; dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden.

Finanzielle Vermögenswerte

Erstmalige Erfassung und Bewertung

Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.

Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, oder für die der Konzern den praktischen Behelf angewandt hat, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder für die der Konzern den praktischen Behelf angewandt hat, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet.

Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and Interest - SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt.

Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides.

Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.

Folgebewertung

Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:

zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste (Schuldinstrumente)

erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung (Eigenkapitalinstrumente)

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und

Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.

Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie überwiegend Kautionen an Spielhallenvermieter, die unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten (langfristig) erfasst wurden.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

Der Konzern bewertet Schuldinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, und

die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfassten Schuldinstrumente des Konzerns enthalten Beteiligungen an notierten Schuldinstrumenten, die unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten (langfristig) erfasst wurden.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente)

Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument.

Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werde, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Ungeachtet der vorstehend erläuterten Kriterien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten in die Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" können Schuldinstrumente beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert würde.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Diese Kategorie umfasst derivative Finanzinstrumente, bei denen sich der Konzern nicht unwiderruflich dafür entschieden hat, sie als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet zu klassifizieren. Dividenden aus börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten werden ebenfalls als sonstiger Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn Rechtsanspruch auf Zahlung besteht.

Ein in einem hybriden Vertrag eingebettetes Derivat mit einer finanziellen oder nichtfinanziellen Verbindlichkeit als Basisvertrag wird vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert, wenn die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden sind, ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Bedingungen wie das eingebettete Derivat die Definition eines Derivats erfüllen würde und der hybride Vertrag nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Eingebettete Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Änderungen von Vertragsbedingungen, wenn es dadurch zu einer signifikanten Änderung des Cashflows kommt, die sich sonst aus dem Vertrag ergeben hätten, oder bei einer Umgliederung eines finanziellen Vermögenswerts aus der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet".

Ein Derivat, das in einem hybriden Vertrag eingebettet ist, der einen finanziellen Vermögenswert als Basisvertrag enthält, wird nicht separat bilanziert. Der als Basisvertrag fungierende finanzielle Vermögenswert und das eingebettete Derivat sind in ihrer Gesamtheit als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte zu klassifizieren.

Ausbuchung

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.

Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer sog. Durchleitungsvereinbarung übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.

Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird.

Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Ein finanzieller Vermögenswert oder eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten gilt dann als wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die seit dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eintraten (ein eingetretener "Schadensfall"), objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen und dieser Schadensfall eine Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe der finanziellen Vermögenswerte hat, die sich verlässlich schätzen lässt. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder eines sonstigen Sanierungsverfahrens und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen, wie Änderungen der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind.

Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL).

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern hat eine Wertberichtigungsmatrix erstellt, die auf seiner bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert und um zukunftsbezogene Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, angepasst wurde.

Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, wendet der Konzern die Vereinfachung für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko an. Dabei beurteilt er zu jedem Abschlussstichtag unter Heranziehung aller angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne einen unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind, ob das Schuldinstrument ein geringes Kreditrisiko aufweist. Bei dieser Beurteilung überprüft der Konzern das interne Bonitätsrating des Schuldinstruments. Außerdem berücksichtigt er, dass ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos vorliegt, wenn vertragliche Zahlungen überfällig sind.

Der Konzern prüft bei wesentlichen finanziellen Vermögenswerten, die fällig sind, das Ausfallrisiko im Einzelfall. Außerdem kann er in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Erstmalige Erfassung und Bewertung

Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert.

Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfallen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen einschließlich Kontokorrentkrediten und derivative Finanzinstrumente.

Folgebewertung

Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Diese Kategorie umfasst vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 designiert sind. Getrennt erfasste eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Einstufung von finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind. Der Konzern hat keine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.

Darlehen

Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.

Ausbuchung

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

Fremdkapitalkosten

Alle Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sich angefallen. Es bestehen keine wesentlichen Fremdkapitalkosten, die in Herstellungskosten zu aktivieren wären.

Bewertung bedingter Gegenleistung zum beizulegenden Zeitwert

Bedingte Gegenleistungen, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstehen, werden als Teil des Unternehmenszusammenschlusses zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Erfüllt die bedingte Gegenleistung die Definition eines Derivats und demzufolge einer finanziellen Verbindlichkeit, wird sie in den Folgeperioden zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts basiert auf diskontierten Cashflows. Die Grundannahmen berücksichtigen die Wahrscheinlichkeit der Erfüllung jedes Erfolgsziels und den Abzinsungsfaktor.

Als Teil der Kaufvereinbarung mit dem früheren Eigentümer der Spiele-Palast GmbH wurde eine bedingte Gegenleistung vereinbart. Demnach kommt es zu weiteren Barzahlungen an die früheren Eigentümer der Spiele-Palast GmbH, falls das um Sondereffekte bereinigte EBITDA für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 vertraglich definierte Schwellenwerte überschreitet. Als Teil der Kaufpreisallokation im Rahmen des Erwerbs der Spiele-Palast GmbH in 2018 identifizierte der Konzern eine bedingte Gegenleistung mit einem beizulegenden Zeitwert von TEUR 1.000 zum Erwerbszeitpunkt in 2018. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes zum Bilanzstichtag ergibt sich aus den bereits feststehenden EBITDA-Werten aus abgeschlossenen Geschäftsjahren. Weitere Details zu der bedingten Gegenleistung werden in der Anhangsangabe 3.16 erläutert.

Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird durch den am Abschlussstichtag notierten Marktpreis oder öffentlich notierten Preis (vom Käufer gebotener Geldkurs bei Long-Position und Briefkurs bei Short-Position) ohne Abzug der Transaktionskosten bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden, wird unter Anwendung geeigneter Bewertungsverfahren ermittelt.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, über den die entsprechenden Aufwendungen, die sich kompensieren sollen, verbucht werden. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts ertragswirksam erfasst.

Erhält der Konzern Zuwendungen in Form von nichtmonetären Vermögenswerten, so werden der Vermögenswert und die Zuwendung zum Nominalwert erfasst und über die geschätzte Nutzungsdauer des Vermögenswerts, basierend auf dem erwarteten Verbrauch des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des entsprechenden Vermögenswerts, in gleichen jährlichen Raten ertragswirksam aufgelöst.

Beihilfen der öffentlichen Hand in Form von Garantien der öffentlichen Hand für Darlehen von Finanzinstituten werden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts des Darlehens berücksichtigt.

Unter Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum Beispiel Ertragszuschüsse oder die Sozialversicherungszuschüsse zum Kurzarbeitergeld erfasst. Ist Kurzarbeitergeld eine persönliche Leistung für den Beschäftigten, sind die entsprechenden Zahlungen durchlaufende Posten.

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Für jedes Unternehmen legt der Konzern die funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Der Konzern wendet die direkte Konsolidierungsmethode an; bei Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs entspricht der in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederte Gewinn oder Verlust dem Betrag, der sich aus der Anwendung dieser Methode ergibt.

Fremdwährungstransaktionen und Salden

Fremdwährungstransaktionen werden von Konzernunternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmals ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet.

Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind monetäre Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestitionen des Konzerns in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden bis zur Veräußerung der Netto Investition im sonstigen Ergebnis erfasst; erst bei ihrem Abgang wird der kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Aus den Umrechnungsdifferenzen dieser monetären Posten resultierende Steuern werden ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.

Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, solche die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, mit dem Kurs, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gilt. Die bilanzielle Behandlung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Umrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten nichtmonetären Posten orientiert sich an der Erfassung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Postens. (Umrechnungsdifferenzen aus Posten, bei denen der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst wird, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst.

Zur Bestimmung des Wechselkurses, der bei der erstmaligen Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags (oder eines Teils davon) bei der Ausbuchung eines nichtmonetären Vermögenswerts oder einer nichtmonetären Schuld aus im Voraus gezahlten Gegenleistungen angewandt wird, entspricht der Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des nichtmonetären Vermögenswerts oder der nichtmonetären Schuld aus der Vorauszahlung. Wenn es im Voraus mehrere Ein- oder Auszahlungen gibt, bestimmt der Konzern den Transaktionszeitpunkt für jede Ein- oder Auszahlung einer im Voraus gezahlten Gegenleistung.

Konzernunternehmen

Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden im Rahmen der Konsolidierung zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zu dem am Tag der jeweiligen Transaktion geltenden Wechselkurs. Die im Rahmen der Konsolidierung hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Jeglicher im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Geschäfts- oder Firmenwert und sämtliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichteten Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskassakurs umgerechnet.

3 Zusätzliche Angaben zur Bilanz

3.1 Immaterielle Vermögenswerte

Geschäfts- oder Firmenwert Marke "Löwenplay" Konzessionen und sonstige immaterielle Vermögenswerte Gesamt
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2020 115.999 9.847 396.645 522.491
Zugänge 0 0 4.332 4.332
Erweiterung Konsolidierungskreis 0 0 2.518 2.518
Abgänge 0 0 460 460
Stand 31. Dezember 2020 115.999 9.847 403.035 528.881
Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 1. Januar 2020 94.368 0 130.754 225.122
Zugänge 0 0 2.887 2.887
Abgänge 0 0 379 379
Wertminderung / Wertaufholung 7.166 0 68.078 75.244
Stand 31. Dezember 2020 101.534 0 201.340 302.874
Nettobuchwert
Stand 31. Dezember 2019 21.631 9.847 265.891 297.369
Stand 31. Dezember 2020 14.465 9.847 201.695 226.007
Geschäfts- oder Firmenwert Marke "Löwenplay" Konzessionen und sonstige immaterielle Vermögenswerte Gesamt
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2021 115.999 9.847 403.035 528.881
Zugänge 0 0 5.986 5.986
Abgänge 155 0 3.393 3.548
Umgliederung 0 0 136 136
Stand 31. Dezember 2021 115.844 9.847 405.764 531.455
Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 1. Januar 2021 101.534 0 201.340 302.874
Zugänge 0 0 341 341
Abgänge 155 0 2.751 2.906
Wertminderung / Wertaufholung 2.290 0 -31.109 -28.819
Umgliederung 0 0 136 136
Stand 31. Dezember 2021 103.669 0 167.957 271.626
Nettobuchwert
Stand 31. Dezember 2020 14.465 9.847 201.695 226.007
Stand 31. Dezember 2021 12.175 9.847 237.807 259.829

Der Geschäfts- oder Firmenwert, die Marke "Löwen Play" und die Konzessionen (Spielhallen-Nutzungsrechte) haben eine unbegrenzte Nutzungsdauer und werden daher nicht planmäßig abgeschrieben. Die Konzessionen für alle Spielhallen sind an die einzelnen Standorte der Hallen angepasst und werden aufgrund von langfristigen Verlängerungsoptionen in den Mietverträgen der Spielhallen als immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer eingestuft. Eine sehr begrenzte Anzahl an Konzessionen hat derzeit eine begrenzte Nutzungsdauer und wird über die Geltungsdauer der jeweiligen gesetzlichen Genehmigung abgeschrieben.

Die Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen im Geschäftsjahr 2021 sind in Anhangsangabe 3.3 "Wertminderung langfristiger Vermögenswerte" aufgeführt.

3.2 Sachanlagen

Grundstücke und Bauten Spielhallen- und Geschäftsausstattung Sonstige Spieleinrichtungen Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2020 6.323 150.240 11.474 208 168.245
Zugänge 7 5.544 1.010 12 6.573
Erweiterung Konsolidierungskreis 0 15 30 0 45
Umbuchungen 0 39 0 -39 0
Abgänge 0 3.793 638 0 4.431
Stand 31. Dezember 2020 6.330 152.045 11.876 181 170.432
Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 1. Januar 2020 2.032 130.759 6.379 0 139.170
Zugänge 92 5.096 2.167 2 7.357
Abgänge 0 2.675 448 2 3.125
Wertminderung / Wertaufholung 5 307 30 0 342
Stand 31. Dezember 2020 2.129 133.487 8.128 0 143.744
Nettobuchwert
Stand 31. Dezember 2019 4.291 19.481 5.095 208 29.075
Stand 31. Dezember 2020 4.201 18.558 3.748 181 26.688
Grundstücke und Bauten Spielhallen- und Geschäftsausstattung Sonstige Spieleinrichtungen Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2021 6.330 152.045 11.876 181 170.432
Zugänge 464 5.087 2.266 240 8.057
Umbuchungen 0 313 0 -313 0
Abgänge 753 7.805 1.809 0 10.367
Stand 31. Dezember 2021 6.041 149.640 12.333 108 168.122
Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 1. Januar 2021 2.129 133.487 8.128 0 143.744
Zugänge 99 4.785 1.896 2 6.782
Abgänge 150 6.622 1.519 0 8.291
Wertminderung / Wertaufholung 532 -1.773 0 0 -1.241
Umbuchungen 0 2 0 -2 0
Stand 31. Dezember 2021 2.610 129.879 8.505 0 140.994
Nettobuchwert
Stand 31. Dezember 2020 4.201 18.558 3.748 181 26.688
Stand 31. Dezember 2021 3.431 19.761 3.828 108 27.128

Die Spielhallen- und Geschäftsausstattung beinhaltet Einbauten in gemietete Spielhallen, Lager- und Verwaltungsgebäude sowie Parkplätze, Betriebseinrichtungen und den Fuhrpark. Diese Position enthält darüber hinaus Rückbauverpflichtungen für die gemieteten Spielhallen.

Die Wertminderungsaufwendungen im Geschäftsjahr 2021 sind in Anhangsangabe 3.3 "Wertminderung langfristiger Vermögenswerte" aufgeführt.

3.3 Wertminderung langfristiger Vermögenswerte

Sowohl der Geschäfts- oder Firmenwert als auch immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer (Marke "Löwen Play" sowie Spielhallenkonzessionen) werden vom Konzern zum 31. Dezember eines jeden Jahres und mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Ein Werthaltigkeitstest wird auch dann durchgeführt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte (auslösendes Ereignis).

Der Werthaltigkeitstest ist auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorzunehmen. Für den Konzern stellt jede Spielhalle im deutschen Geschäft eine zahlungsmittelgenerierende Einheit dar, da die Geschäftsführung den Erfolg jeder Spielhalle bei allen wichtigen Entscheidungen überprüft. Daher hat der Konzern alle langfristigen Vermögenswerte einschließlich der Geschäfts- oder Firmenwerte den einzelnen Spielhallen auf der Grundlage des EBITDA dieser Spielhallen zum Erwerbszeitpunkt zugeordnet. Davon ausgenommen ist die Marke "Löwen Play", die auf Konzernebene einem Werthaltigkeitstest unterzogen wird. Für das niederländische Geschäft stellt die jeweilige Gesellschaft die zahlungsmittelgenerierende Einheit dar, da dort in den meisten Fällen eine Spielhalle in einer gesonderten Gesellschaft geführt wird und die niederländischen Spielhallen vergleichsweise geringen regulatorischen Änderungen unterliegen.

Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird auf Basis ihres Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Die Prognosen basieren auf Finanzplänen, die von der Geschäftsführung für einen Zeitraum von vier Jahren vorgenommen werden. Nach diesem Zeitraum anfallende Cashflows werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1,0 % extrapoliert. Die Abzinsungssätze werden von der Geschäftsführung anhand der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC) der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt. Zur Berechnung der WACC ist es erforderlich, Annahmen zu den Kapitalkosten, zum Betafaktor sowie zur Kapitalstruktur zu treffen, die von vergleichbaren Konzernunternehmen abgeleitet werden. Der dabei verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 12,16 % (2020: 11,25 %).

Am 1. Juli 2021 trat der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens (GlüStV 2021) in Kraft, der im Wesentlichen die jahrelang diskutierte Regulierung des Online-Glücksspiels zum Gegenstand hat. Die Vorschriften für das gewerbliche Automatenspiel wurden weitgehend aus dem GlüStV 2012 übernommen, insbesondere das Mindestabstandsgebot und das Verbot von Mehrfachspielhallen sind inhaltsgleich enthalten. Jedoch enthält der GlüStV 2021 im Spielhallenbereich deutliche Veränderungen hin zu einer qualitativen Glücksspielregulierung. In den Übergangsregelungen in § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 wurden zusätzliche qualitative Vorgaben für einen möglichen Weiterbetrieb von Bestandsspielhallen aufgenommen. Hierzu gehören: (a) die besondere Qualifizierung des Personals, insbesondere durch die Vermittlung spezifischen Wissens zum Jugend- und Spielerschutz, (b) die Qualifizierung des Berufszugangs, die seit November 2014 nach geltendem Recht im Unterrichtungsnachweis gem. § 33c Abs. 2 Nr. 2 GewO i.V.m. §§ 10a - d SpieIV konkretisiert ist und (c) die Zertifizierung von Spielhallen.

Ebenfalls wird ein bundesweites spielformübergreifendes Spielersperrsystem durch den GlüStV 2021 eingeführt. Allerdings stand zum 1. Juli 2021 in den meisten Bundesländern noch keine Anschlussmöglichkeit an das Spielersperrsystem zur Verfügung. Erst ab dem 2. August 2021 waren auf der Website des zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt Online-Anträge dafür möglich. Aufgrund behördlicherseits vorliegender technischer und ressourcenabhängiger Schwierigkeiten war ein vollständiger Anschluss aller Betriebe im Jahr 2021 noch nicht möglich.

Mit § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 wurde den Bundesländern optional die Möglichkeit eingeräumt, zeitlich beschränkte Erlaubnisse für bestehende Spielhallen zu erteilen, die die Vorschriften des § 25 Abs. 1, 2 GlüStV 2021 nicht erfüllen. Die qualitativen Vorgaben des § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 sind, sofern von den jeweiligen Bundesländern diese Option in ihren Landesgesetzen genutzt wird, für Bestandsunternehmen obligatorisch und führen dann über die vorgehend beschriebenen zusätzlichen Vorgaben zu einer allgemeinen Qualitätssteigerung in diesem Marktsegment. Einige Bundesländer haben die für die Umsetzung des GlüStV 2021 notwendigen Ausführungsgesetze nicht rechtzeitig bis zum 1. Juli 2021 verabschiedet, was die bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten der Beschäftigten und Unternehmen über ihre weitere Existenz noch verstärkte. Bis zum 31. Dezember 2021 war in sieben Bundesländern nicht rechtsverbindlich geklärt, ob und wenn ja, in welcher konkreten Ausgestaltung die für den Fortbestand von Bestandsspielhallen wichtige Option des § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 genutzt wird.

Der am 1. Juli 2021 in Kraft getretene GlüStV 2021 enthält regulatorische Nachteile für die Unterhaltungsautomatenwirtschaft, die zusätzlich zur negativen Auswirkung durch die Covid Pandemie zu deutlich zweistelligen Umsatzeinbußen bei den Aufstellunternehmen geführt haben. Während für den Bereich des Online-Spiels, der mit dem GlüStV 2021 reguliert wurde, außer der Beschränkung im Hinblick auf maximale Einsätze pro Monat und je Spielrunde sowie im Hinblick auf die Mindestspieldauer von 5 Sekunden je Spielrunde keine quantitativen Beschränkungen des Angebots vorhanden sind, wurde das Angebot des gewerblichen stationären Geldspiels in besonderem Maße durch die Vorschriften des GlüStV 2012 einschränkt. Vor allem das Mindestabstandsgebot zwischen Spielhallen sowie das Verbot von Mehrfachkonzessionen führten und führen zu einem materiellen Abbau von Geldspielgeräten in Deutschland.

Der am 1. Juli 2021 in Kraft getretene neue Glücksspielstaatsvertrag enthält erstmals qualitative Elemente zur Regulierung des gewerblichen Geldspiels. So konnten einzelne Bundesländer wie z.B. Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz befristet Mehrfachkonzessionen für bereits seit 1. Januar 2020 bestehende Spielhallen erlauben, sofern diese spezifische Qualitätskriterien erfüllen.

Die Einführung des Glücksspieländerungsstaatsvertrages für die Glücksspielindustrie in Deutschland, der am 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist, resultierte in Vorperioden in einer signifikanten Herabsetzung der langfristigen Ertragsprognose für das bestehende Geschäft des Konzerns mit starken Auswirkungen ab 1. Juli 2017. Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag wurde in den einzelnen Bundesländern durch Implementierungsvorschriften zum Teil über Landesglückspielgesetze der jeweiligen Bundesländer und über Verwaltungsanordnungen umgesetzt. Die Bestimmungen schreiben insbesondere eine Mindestentfernung zwischen den Spielhallen vor, die je nach Bundesland variiert, und begrenzen die Zahl der Konzessionen je Spielhalle. In einigen Bundesländern kommen Mindestabstände zu Einrichtungen hinzu, die überwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden. Diese Regelungen traten nach einer Übergangsfrist überwiegend am 1. Juli 2017 in Kraft. In Anbetracht dieser Änderungen der Gesetzeslage und der sich darauf ergebenden Notwendigkeit, Spielhallen des Konzerns in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2017 oder später zu schließen, haben einige der früher erteilten Konzessionen des Konzerns gegebenenfalls nur noch eine begrenzte Restnutzungsdauer. Darüber hinaus wurden in den Werthaltigkeitstest die derzeitigen Erwartungen aus dem neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) einbezogen. Der GlüStV 2021 trat inzwischen in Kraft und musste anschließend in entsprechenden landesrechtlichen Regelungen umgesetzt werden, die zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht in allen Bundesländern festgelegt sind. Außerdem wurden in den Werthaltigkeitstests die für Umsatz und Ergebnis der deutschen Spielhallen negativen Auswirkungen der Änderungen aus der Spielverordnung zum 11. November 2018 mit der Einführung der Technischen Richtlinie TR 5.0 sowie die Auswirkungen aus den bisherigen und erwarteten Auswirkungen der Corona-Pandemie für das Geschäftsjahr 2022 einbezogen.

Zum Bewertungsstichtag, dem 31. Dezember 2021, beurteilt der Konzern Wertminderungsrisiken auf Grundlage eines Szenarios für die wirtschaftliche Entwicklung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für die Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 und 2025 sowie zur Berechnung einer ewigen Rente. Der Konzern hat, unter Beachtung der Veränderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen sowie der erwarteten Entwicklungen der Corona-Pandemie, die kurz- und mittelfristigen Prognosen für die einzelnen Spielhallen für das Geschäftsjahr 2022 sowie für die Folgezeit anhand der Ergebnisse der einzelnen Spielhallen im Geschäftsjahr 2021 unter Berücksichtigung der erwarteten ökonomischen Entwicklungen und Kosten angepasst. Zudem wurde in die Berechnung der ewigen Rente eine Wachstumsrate von 1,0 % (2020:1,0 %) als Abschlag im verwendeten WACC Zins einbezogen.

Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Safari-Gruppe über das Jahr 2021 hinaus ist zum einen die weitere Entwicklung hinsichtlich der Covid-19 Pandemie und zum anderen die Umsetzung des Glückspielstaatsvertrags bzw. der einzelnen Landesspielhallengesetze in der Zeit nach dem 30. Juni 2021 von Bedeutung. Die entsprechenden Regulierungen bzw. Umsetzungen der neuen Landesglückspielgesetze in den einzelnen Bundesländern werden entscheidenden Einfluss auf die weitere Entwicklung der Safari-Gruppe nehmen. Die Konzernentwicklung ist insbesondere weiterhin sehr stark davon abhängig, inwieweit die Löwen Play GmbH und die Playland Casino GmbH für ihre Standorte bzw. Konzessionen Genehmigungen, Ausnahmegenehmigungen, Härtefallgenehmigungen für eine weitere Übergangszeit zur Vermeidung unbilliger Härten oder belastbare Duldungen erhalten, die den Betrieb von Geldspielgeräten über den Zeitpunkt der regulatorischen Änderungen und damit über den 30. Juni 2021 hinaus erlauben. Außerdem ist sie wesentlich davon abhängig, in welchem Umfang die Einführung neuer Geldspielgeräte aufgrund der Vorschriften der Spielverordnung in Folge der zum 11. November 2018 entsprechend wirksam gewordenen Technischen Richtlinie TR 5.0 - und hier die Umstellung ab Februar 2021 sämtlicher deutschen Geldspielgeräte auf solche, die über ein gerätegebundenes personenungebundenes Identifikationsmittel zur Vermeidung des gleichzeitigen Bespielens mehrerer Geräte verfügen - sowie die Einführung eines bundesweiten und spielformübergreifenden Sperrsystems künftig zu Umsatz- und Ergebnisrückgängen führen.

Da der gesamte Geschäfts- oder Firmenwert den Spielhallen aufgrund ihrer Einstufung als zahlungsmittelgenerierende Einheiten und Geschäftssegmente des Konzerns zugeordnet wird, hat auch die begrenzte Nutzungsdauer bis zur möglichen Schließung einiger Spielhallen des Konzerns Auswirkungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert dieser Spielhallen.

Auf der Grundlage dieser langfristigen Annahmen sowie der angepassten Prognosen für die einzelnen Spielhallen für die nächsten Jahre ermittelte der Konzern für 2021 einen Wertminderungsaufwand von TEUR 2.290 (2020: TEUR 7.166) für den Geschäfts- oder Firmenwert und eine Wertaufholung von netto TEUR 31.109 für Konzessionen (2020: Wertminderung von netto TEUR 68.078) sowie eine Wertaufholung von netto TEUR 1.241 (2020: Wertminderung von netto TEUR 342) für Spielhallenausstattung. Darüber hinaus ermittelte der Konzern für 2021 eine Wertminderung von netto TEUR 3.796 (2020: Wertminderung von TEUR 7.214) für die Nutzungsrechte. Die Wertminderung bei der Spielhallenausstattung bezieht sich auf 10 Spielhallen (2020: 59 Spielhallen), wohingegen für 68 Spielhallen Wertaufholungen erfasst wurden (2020: 26 Spielhallen). Bei den Konzessionen ergaben sich Wertminderungen für 69 Spielhallen und Wertaufholungen für 114 Spielhallen (Vorjahr: Wertminderungen für 200 Spielhallen und Wertaufholungen für 22 Spielhallen). Bei den Nutzungsrechten ergaben sich Wertminderungen für 154 Spielhallen (2020: 152 Spielhallen) und Wertaufholungen bei 50 Spielhallen (2020: keine).

Diese Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Abschreibungen und Wertminderungen" erfasst. Die Wertaufholungen sind auf den für die Zukunft geringer erwarteten Covid-19-Auswirkungen und auf die Erwartungen zur Geschäftsentwicklung allgemein und im Hinblick auf die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 zurückzuführen.

Der gesamte Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes in Höhe von EUR 12,2 Mio. (Vorjahr: EUR 14,5 Mio.) sowie der Konzessionen mit unbestimmter Nutzungsdauer in Höhe von EUR 204,9 Mio. (Vorjahr: EUR 168,4 Mio.) ist mehreren zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Der auf diese Weise jeder einzelnen Einheit zugeordnete Betrag ist im Vergleich zur Gesamtsumme nicht signifikant. Der erzielbare Ertrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, für die während der Periode eine Wertminderung erfasst wurde, beträgt EUR 17,2 Mio. (2020: EUR 26,3 Mio.) und EUR 161,5 Mio. (2020: EUR 63,6 Mio.) für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, für die eine Wertaufholung erfasst wurde.

Eine mögliche Änderung der wesentlichen Annahmen des Wertminderungsmodells bezogen auf WACC und Wachstumsrate führt zu folgenden Anpassungen des erfassten Netto-Wertminderungsaufwands:

31. Dez. 2021 31. Dez. 2020
TEUR TEUR
WACC +50 Basis punkte -3.497 -3.403
WACC -50 Basis punkte 3.631 3.360
Wachstumsrate +100 Basispunkte 6.302 5.750
Wachstumsrate -100 Basispunkte -5.623 -6.735

Änderungen in den wesentlichen Annahmen bezogen auf die Laufzeit und die Anzahl von gewährten Spielhallenkonzessionen können ebenfalls erhebliche Anpassungen des Netto-Wertminderungsaufwands nach sich ziehen.

3.4 Vorräte

Der Bilanzausweis betrifft Spielhallenzubehör, Lebensmittel und Werbematerial.

3.5 Ertragsteuerforderungen

31. Dez. 2021 31. Dez. 2020
TEUR TEUR
Erstattungsanspruch aus Betriebsprüfung 0 1.941
Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) Vorjahr -77 3.303
Gewerbesteuer Vorjahre 37 1.940
Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) laufendes Jahr 0 0
Gewerbesteuer laufendes Jahr 0 1.213
Übrige 70 0
30 8.397

3.6 Sonstige Vermögenswerte

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Darlehensforderungen i.H.v. TEUR 656 (2020: TEUR 874), debitorische Kreditoren i.H.v. TEUR 280 (2020: TEUR 717), Nebenkostenforderungen gegenüber Vermietern i.H.v. TEUR 216 (2020: TEUR 443), Forderungen aus Vergnügungssteuer i.H.v. TEUR 313 (2020: TEUR 686) sowie USt-Forderungen i.H.v. TEUR 70 (2020: TEUR 4.833). Im Vorjahr waren Forderungen aus Zuwendungen der öffentlichen Hand i.H.v. TEUR 2.586 enthalten.

3.7 Barbestand in Wechselkassen und Röhrenfüllungen

Der Bilanzansatz betrifft die in den Geldspielautomaten und in den Wechselkassen befindlichen, zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs notwendigen Geldbeträge.

3.8 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Fälligkeit von spätestens drei Monaten nach dem Abschlussstichtag sowie Kassenbestände. Die Entwicklung dieses Bilanzpostens, der dem Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 entspricht, ist in der Kapitalflussrechnung des Konzerns dargestellt.

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und drei Monaten betragen.

3.9 Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital belief sich zum 31. Dezember 2021 auf TEUR 25 (2020: TEUR 25) und ist voll eingezahlt. Sämtliche Geschäftsanteile haben einen Nennwert von EUR 1,00.

Zum 31. Dezember 2021 ergibt sich durch die in Anhangsangabe 2.3 des Jahres 2018 beschriebene Reorganisation der Gesellschafts- und Unternehmensstrukturen in der Bilanz weiterhin ein negatives Eigenkapital. Die Rekapitalisierung der Safari-Gruppe führte zur Konsolidierung aller Gesellschaften nach der Pooling-of-Interests-Methode. Bei dieser Methode wird das Kapital der Unternehmensgruppe zu Buchwerten konsolidiert. Die Bilanzierung nach dieser Methode führte zu einer Verrechnung des sich aus Konsolidierung zu Buchwerten ergebenden Unterschiedsbetrags mit dem Eigenkapital im Jahr 2018 und damit zu einem deutlich negativen Konzern-Eigenkapital.

Die Veränderungen des Eigenkapitals im Geschäftsjahr werden im Konzern-Eigenkapitalspiegel gesondert dargestellt.

Die Kapitalrücklagen betreffen Zuzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital gemäß Gesellschafterbeschluss, den verrechneten Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung im Rahmen der Kapitalreorganisation des Jahres 2018 sowie Einlagen aufgrund eines anteilsbasierten Management-Beteiligungsprogramms.

Die Gewinnrücklagen enthalten die vorgetragenen Ergebnisse der Muttergesellschaft sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften.

Die Veränderung der sonstigen Rücklagen des Vorjahres resultiert ausschließlich aus versicherungsmathematischen Verlusten aus Pensionsverpflichtungen sowie den zugehörigen latenten Steuereffekten. Im Geschäftsjahr belaufen sich die versicherungsmathematischen Ergebnisse auf TEUR 80 (Vorjahr: TEUR -41).

3.10 Verzinsliche Darlehen

Unter den langfristigen verzinslichen Darlehen wird zum 31. Dezember 2021 ein vom Voreigentümer im Jahr 2015 aus mehreren Einzeldarlehen, die ursprünglich zur Finanzierung der Automatenspielstätte in Guxhagen aufgenommen worden waren, zusammengefasstes Tilgungs-Darlehen im Nennbetrag von TEUR 975 ausgewiesen. Es valutiert zum Bilanzstichtag mit TEUR 347 (Vorjahr: TEUR 455) und wird mit dem bis zum 30. Januar 2025 unveränderlichen Zinssatz in Höhe von 2,95 % verzinst.

Mit Kaufvertrag vom 15. Dezember 2017 hat die Safari Verwaltungs GmbH zu 5,375 % verzinsliche und am 30. November 2022 fällige Senior Secured Notes im Gesamtbetrag von EUR 350,0 Mio. ausgegeben. Die Erstnotierung an der The International Stock Exchange fand am 14. Januar 2018 statt Der Ausgabepreis wurde auf 100 % gesetzt und führte zu Bruttoerlösen in Höhe von EUR 350,0 Mio. Die Zinszahlungstermine sind am 15. Juni und am 15. Dezember eines jeden Jahres.

Der Buchwert der Anleihe beträgt am 31. Dezember 2021 EUR 348,2 Mio. (Vorjahr: EUR 346,3 Mio.). Der Unterschied zwischen dem Nominalwert in Höhe von EUR 350,0 Mio. und dem Buchwert resultiert aus noch nicht amortisierten Transaktionskosten, die in Verbindung mit der Begebung der Anleihe angefallen sind. Die Transaktionskosten werden mittels der Effektivzinsmethode bis zur Fälligkeit der Anleihe am 30. November 2022 amortisiert.

Unter den kurzfristigen verzinslichen Darlehen wird zum 31. Dezember 2021 eine Revolving Credit Facility im Nennbetrag von TEUR 40.000 ausgewiesen. Es valutiert zum Bilanzstichtag mit TEUR 40.000 und wird mit einem Zinssatz in Höhe von 2,75 % verzinst.

Die Anleihe wurde durch die Verpfändung von Geschäftsanteilen, Sicherungsabtretungen auf konzerninterne Forderungen einschließlich solcher aus Gewinnabführungsverträgen, sowie durch Regelungen zum Rang von nach der Emission der Anleihe aufgenommenen Schulden besichert. Die weiteren kurzfristigen verzinslichen Darlehen in Höhe von TEUR 787 (Vorjahr: TEUR 1.083) beziehen sich auf die abgegrenzten Zinsen für die Anleihe und die Revolving Credit Facility zum 31. Dezember 2021.

3.11 Gesellschafterdarlehen

Im Rahmen der in Anhangsangabe 2.3 beschriebenen Kapitalreorganisation wurde von der direkten Muttergesellschaft der Safari Beteiligungs GmbH, der Big Five Mid S.A., ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 154,4 Mio. mit einem Nominalzinssatz von 6 % aufgenommen.

Zum 31. Dezember 2021 belief sich der ausstehende Darlehensbetrag aus Gesellschafterdarlehen einschließlich aufgelaufener Zinsen auf EUR 194,4 Mio. (31. Dezember 2020: EUR 183,4 Mio.).

3.12 Pensionsrückstellungen

Die bilanzierten Pensionsrückstellungen resultieren aus Direktzusagen gegenüber Mitarbeitern der Safari Holding Verwaltungs GmbH, der Playland Casino GmbH und der Löwen Play GmbH. Die Höhe der gewährten Pension richtet sich nach der Höhe des letzten Gehalts und der Anzahl der Dienstjahre des jeweiligen Arbeitnehmers.

Als wesentliche Annahmen flossen in die versicherungsmathematischen Berechnungen ein:

31. Dez 21 31. Dez 20
Rechnungszins (in %) 1,20% 0,70%
Rentendynamik (in %) 1,75% 1,75%

In den Geschäftsjahren 2021 und 2020 haben sich die Pensionsrückstellungen wie folgt entwickelt:

2021 2020
TEUR TEUR
Stand 1. Januar 1.114 1.098
Rentenzahlung -37 -37
Zinsaufwand 8 7
Dienstzeitaufwand 6 5
Noch nicht verrechnete versicherungsmathematische Gewinne / Verluste -81 41
Stand 31. Dezember 1.010 1.114

Der Zinsaufwand wurde im Finanzergebnis, der Dienstzeitaufwand wurde in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst. Die versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste, die nach IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, kommen folgendermaßen zustande:

2021 2020
TEUR TEUR
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus
Änderungen finanzieller Annahmen -67 48
Änderungen demografischer Annahmen 0 0
Erfahrungsbedingte Anpassungen -14 -7
Summe der im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste -81 41

In der folgenden Tabelle wird eine quantitative Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2021 dargestellt:

Leistungsorientierte Verpflichtung Auswirkungen auf die leistungsorientierte Verpflichtung
Szenario TEUR TEUR
Zinsen +1,00 % 895 -115
-1,00 % 1.150 140
Pensionssteigerungen +0,50 % 1.071 61
-0,50 % 954 -56
Lebenserwartung + 1 Jahr 1.074 64

Die vorstehende Sensitivitätsanalyse wurde mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert.

Die leistungsorientierte Verpflichtung teilt sich wie folgt auf aktive Planteilnehmer, unverfallbar ausgeschiedene Planteilnehmer und Leistungsempfänger auf:

2021 2020
TEUR TEUR
Aktive Planteilnehmer 261 279
Unverfallbar ausgeschiedene Planteilnehmer 165 209
Leistungsempfänger 584 626
Leistungsorientierte Verpflichtung 1.010 1.114

Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt zum Ende des Berichtszeitraums in den betroffenen Gesellschaften 9,43 Jahre bis 14,34 Jahre (Vorjahr: 10,07 bis 15,34 Jahre). Der Konzern rechnet für das Geschäftsjahr 2021 mit Beiträgen zu leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von TEUR 5 (2020: TEUR 5).

Die Beiträge an gesetzliche Rentenversicherungen betrugen im Geschäftsjahr 2021 TEUR 6.296 (2020: TEUR 7.663). Verpflichtungen zur Abführung von Beiträgen zu gesetzlichen Rentenversicherungen bestehen für die Gesellschaften in Deutschland, den Niederlanden und Dänemark.

Folgende Beiträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der leistungsorientierten Verpflichtungen ausgezahlt:

31. Dez. 2021 31. Dez. 2020
TEUR TEUR
innerhalb der nächsten 12 Monate 44 45
zwischen 2 und 5 Jahren 198 193
zwischen 5 und 10 Jahren 248 249
nach mehr als 10 Jahren 662 709
1.152 1.196

3.13 Latente Steuerschulden

Die Steuereffekte der temporären Differenzen, auf denen wesentliche Anteile der latenten Steuerschulden beruhen, stellen sich wie folgt dar:

Konzernbilanz zum Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für
31.12.2021 31.12.2020 2021 2020
Latente Steuern auf temporäre Differenzen
Immaterielle Vermögenswerte (68.011) (55.350) (12.886) 15.463
Sachanlagen (1.230) (1.113) (117) (542)
Nutzungsrechte (41.597) (41.839) 242 9.932
Finanzanlagen (218) (171) (47) (6)
Vorräte - - - -
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (104) (249) 145 (1.383)
Verzinsliche Darlehen (560) (1.116) 556 534
Gesellschafterdarlehen - - - -
Leasingverbindlichkeiten 47.796 46.361 1.435 (6.085)
Pensionsrückstellungen 152 185 (10) 7
Sonst. Rückstellungen und Verbindlichkeiten (1.063) (957) (106) 613
Derivative Finanzinstrumente (322) (316) (6) (1.186)
(10.794) 17.347
Summe latente Steuern auf temporäre Differenzen (65.157) (54.565)
Verlustvortrag - 254 - 254
latenter Steueraufwand/(-ertrag) (10.794) 17.601
Latente(r) Steueranspruch/(-schuld) (65.157) (54.311)
2021 2020
Anfangssaldo zum 1. Januar (54.311) (71.169)
In der Berichtsperiode ergebniswirksam erfasster
Steuerertrag / (-aufwand) (10.794) 17.601
In der Berichtsperiode im sonstigen Ergebnis erfasster
Steuerertrag / (-aufwand) (52) 12
Erweiterung Konsolidierungskreis - (755)
Endbestand zum 31. Dezember (65.157) (54.311)

Im Geschäftsjahr 2021 waren Zinsaufwendungen der Safari Beteiligungs GmbH aufgrund der steuerlichen Regelungen zur sogenannten Zinsschranke i. H. v. TEUR 25.883 nicht abziehbar. Für den hierdurch begründeten Zinsvortrag, der zur Minderung des künftigen Ertragssteueraufwands genutzt werden kann, wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da die Erzielung ausreichender künftiger EBITDA-Ergebnisse zur Nutzung der Vorträge nicht als überwiegend wahrscheinlich eingeschätzt wird.

Wie im Vorjahr wurden bei der Lionline Entertainment GmbH & Co. KG keine aktiven latenten Steuern auf die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge zum 31. Dezember 2021 in Höhe von TEUR 3.679 angesetzt.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Die zu versteuernden temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert wurden, belaufen sich auf insgesamt TEUR 0 (2020: TEUR 0).

3.14 Rückstellungen

31. Dez. 2021 31. Dez. 2020
TEUR TEUR
Rückbauverpflichtungen zum 1. Januar 1.762 1.233
Zuführung 0 538
Aufzinsung 0 1
Inanspruchnahme 154 10
Auflösung 0 0
Rückbauverpflichtungen zum 31. Dezember 1.608 1.762
Rückstellung für Jubiläumszuwendungen zum 1. Januar 590 495
Zugänge 46 95
Aufzinsung 0 0
Inanspruchnahme 0 0
Auflösung 0 0
Rückstellung für Jubiläumszuwendungen zum 31. Dezember 636 590
Sonstige langfristige Rückstellungen 79 79
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 103 103
Summe Rückstellung zum 31. Dezember 2.426 2.534
Davon kurzfristig 103 103
Davon langfristig 2.323 2.431
2.426 2.534

Die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen betrifft die aus den Mietverträgen resultierende Rückbauverpflichtung für gemietete Spielhallen. Die Rückstellung wurde durch Identifizierung aller Mietverträge mit Verpflichtungen aus Anlagenabgängen oder Rückbauverpflichtungen und durch die Auswertung empirischer Daten ermittelt, anhand derer der prozentuale Anteil der Zahlungsabflüsse an den einzelnen Rückbauverpflichtungen festgestellt wurde. Die Kosten einer bestimmten Rückbauverpflichtung wurden anhand von Erfahrungswerten und der Größe der entsprechenden Spielhalle berechnet.

Der Zinssatz zur Berechnung des Barwerts der Verpflichtung lässt das Kreditrisiko unberücksichtigt und beträgt 1,0 % (2020: 1,0 %).

Die Rückstellung für Jubiläumszuwendungen betrifft einmalige Jubiläumszahlungen an Mitarbeiter der Geschäftsführung, der Verwaltung und anderer Zentralbereiche nach einer Dienstzeit von 10 und 25 Jahren.

3.15 Ertragsteuerschulden

31. Dez. 2021 31. Dez. 2020
TEUR TEUR
Gewerbesteuerverbindlichkeit laufendes Jahr 1.412 196
Körperschaftsteuerverbindlichkeit (inkl. Solidaritätszuschlag)
laufendes Jahr 922 133
Gewerbesteuerverbindlichkeit Vorjahr 788 60
Körperschaftsteuerverbindlichkeit (inkl. Solidaritätszuschlag)
Vorjahr 434 16
Betriebsprüfung 0 2.387
Übrige 0 15
3.556 2.807

3.16 Sonstige Schulden

31. Dez. 2021 31. Dez. 2020
TEUR TEUR
Steuerschulden 11.598 4.384
Ausstehende Rechnungen 2.512 3.670
Personalbezogene Verpflichtungen 2.818 2.144
Löhne und Gehälter 2.899 2.115
Bedingte Gegenleistung 1.052 1.000
Rückstellung für Prüfungs- und Steuerberatungsverpflichtungen 442 894
Übrige 3.506 912
24.827 15.119

Die sonstigen langfristigen Schulden beinhalteten im Vorjahr die bedingte Gegenleistung aus dem Erwerb der Anteile an der Spiele-Palast GmbH zum 1. Oktober 2018. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 wurde für die bedingte Gegenleistung ein beizulegender Zeitwert in Höhe von TEUR 1.052 (Vorjahr: TEUR 1.960) ermittelt. Die voraussichtliche Restlaufzeit beträgt weniger als ein Jahr, da mit einem Mittelabfluss in 2022 gerechnet wird.

Die Position "übrige Schulden" enthält Rückzahlungsverpflichtungen für zu Unrecht erhaltene coronapandemiebedingte Staatshilfen aus dem Teilkonzern Niederlande.

3.17 Derivative Finanzinstrumente

Die Safari Holding GmbH war Gegenpartei für ein Synthetic Warrant Agreement vom 15. April 2008 mit der Intermediate Capital Group Plc. Durch dieses Finanzinstrument hat die Intermediate Capital Group Plc bei Eintreten gewisser Ereignisse ("trigger events") wie z. B. einem Börsengang oder einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse Anspruch auf Erhalt eines bestimmten Betrags von der Gesellschaft. Der auszuzahlende Betrag richtete sich nach dem Unternehmenswert der Safari Holding GmbH abzüglich der Nettoverschuldung und bestimmter anderer Anpassungen (einschl. ursprüngliche Kapitaleinlage). Im Rahmen der Kapitalreorganisation wurde das Synthetic Warrant auf die Ebene der Safari Beteiligungs GmbH übertragen, die in die vormaligen Verpflichtungen der Safari Holding GmbH eingetreten ist.

Im Rahmen der mit der Ad-Hoc-Gruppe der Bondgläubiger am 23. Dezember 2021 vereinbarten finanziellen Restrukturierung übernimmt die Big Five Mid S.A., eine Muttergesellschaft der Safari Beteiligungs GmbH, mit Abschluss der finanziellen Restrukturierung mittels einer schuldbefreienden Vertragsübernahme die Verpflichtungen aus dem Synthetic Warrant. Dementsprechend liegt der beizulegende Zeitwert (Fair Value) des Warrants analog dem Vorjahr bei null.

Im Vorjahr war der gesunkene Zeitwert in Höhe von TEUR 3.975 im Zinsertrag innerhalb des Finanzergebnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

4 Zusätzliche Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der Erlöse, die der Konzern aus Verträgen mit Kunden erzielt hat:

2021
TEUR
Niederlande Deutschland Dänemark Malta Gesamt
Geldspielautomaten 7.357 107.631 0 0 114.988
Unterhaltungs- und Sportautomaten 0 4 0 0 4
Sonstige Umsatzerlöse 0 11.447 312 370 12.129
7.357 119.082 312 370 127.121

Im Vorjahr setzten sich die Erlöse aus Verträgen mit Kunden wie folgt zusammen:

2020
TEUR
Niederlande Deutschland Dänemark Gesamt
Geldspielautomaten 9.748 167.045 0 176.793
Unterhaltungs- und Sportautomaten 0 96 0 96
Sonstige Umsatzerlöse 0 5.657 337 5.994
9.748 172.798 337 182.883

Im Geschäftsmodell des Konzerns werden alle Erlöse zu einem Zeitpunkt erfasst, eine Erlöserfassung über einen Zeitraum erfolgte nicht.

4.2 Sonstige betriebliche Erträge

2021 2020
TEUR TEUR
Erträge aus Zuwendungen der öffentlichen Hand 79.205 545
Gewinne aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 5.788 2.251
Versicherungserlöse und sonstige Kostenerstattungen 1.065 1.608
Weiterbelastung private Kfz-Nutzung durch Arbeitnehmer 682 698
Lohnerstattung / Lohnfortzahlung 543 500
Miet- und Pachterträge 263 261
Erträge aus der Auflösung von Accruals 1.384 275
Übrige Erträge 2.435 270
91.365 6.408

Die Erträge aus Zuwendungen der öffentlichen Hand beinhalten im Wesentlichen staatliche Beihilfen im Wege der sog. November- und Dezemberhilfen für 2020 (EUR 30 Mio.) und Überbrückungshilfe III für 2021 (EUR 48 Mio.).

4.3 Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer

2021 2020
TEUR TEUR
Löhne und Gehälter 41.297 50.018
Soziale Abgaben 13.336 12.561
Management-Beteiligungsprogramm 500 500
Aufwendungen für Altersversorgung 265 227
Zuschüsse der Agenturen für Arbeit -5.062 -4.811
Sonstige Personalaufwendungen 2.184 2.077
52.520 60.572

Die Zuschüsse der Agenturen für Arbeit betreffen in Deutschland die Sozialversicherungszuschüsse zum Kurzarbeitergeld und in den Niederlanden die Zuschüsse aus dem NOW-System. Der abermalige Rückgang des Personalaufwands im Geschäftsjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr resultiert insbesondere aus den erheblichen Einsparungen durch Inanspruchnahme von Kurzarbeit und weiteren staatlichen Programmen zur Arbeitsplatzerhaltung.

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im deutschen Teilkonzern war wie folgt:

2021 2020
Verwaltung und Technik 265 261
Spielhallenpersonal 1.832 2.034
Aushilfen 62 77
2.159 2.372

Der Teilkonzern Niederlande beschäftige im Geschäftsjahr durchschnittlich 123 Mitarbeiter (2020: 128).

4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen

2021 2020
TEUR TEUR
Rechts- und Beratungskosten 13.667 2.753
Sonstige Aufwendungen für Spielhallen und Büroräume 8.208 10.151
EDV-Kosten 3.890 2.537
Instandhaltungskosten 2.556 3.318
Sonstiger Betriebsbedarf für Spielhallen 2.489 2.896
Werbung und Werbemittel 2.040 1.631
Versicherungsbeträge und Gebühren 1.946 1.944
Gebühren und Beiträge 1.668 817
Buchverluste Anlagevermögen 1.637 2.461
Kundenbindungsprogramm 999 221
Kfz-Betriebskosten 981 1.005
Betriebsbedarf 651 1.067
Aufwendungen aus kurzfristigem Leasing 566 740
Reisekosten 534 653
Schulungen und Personalveranstaltungen 508 651
Porto- und Versandkosten 471 417
Kosten für Telekommunikation 349 446
Reinigungskosten 300 641
Übrige Aufwendungen 4.316 3.446
47.776 37.795

4.5 Finanzergebnis

2021 2020
TEUR TEUR
Finanzaufwendungen:
Anleihe 18.813 18.812
Gesellschafterdarlehen 11.006 10.383
Leasingverbindlichkeiten 8.349 8.863
Effektivzinsmethode 1.899 1.789
Sonstige Zinsaufwendungen 1.135 1.718
41.202 41.565
Finanzerträge:
Sonstige Zinserträge 49 208
Warrant 0 3.975
49 4.183
Ergebnis aus At-Equity-Bewertung: 143 55
-41.010 -37.327

Der Zinsaufwand aus den Gesellschafterdarlehen wird anhand des marktüblichen Zinssatzes zum Zeitpunkt der Ausgabe von 6 % auf den Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen berechnet.

Die effektiven Zinsen aus amortisierten Transaktionskosten resultieren aus der Anwendung der Effektivzinsmethode auf die Transaktionskosten, die mit der Emission der Anleihe in 2018 angefallen sind (siehe hierzu Anhangsangabe 3.11).

4.6 Ertragsteuern

Der Ertragssteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:

2021 2020
TEUR TEUR
Ertragsteuern des Geschäftsjahres 3.075 551
Ertragsteuern der Vorjahre 5.357 -5.018
Änderungen latenter Steuern 10.794 -17.601
19.226 -22.068

Die Ertragssteuern, die dem Gewinn vor Steuern zurechenbar sind, weichen von den Beträgen ab, die unter Anwendung des kombinierten Ertragssteuersatzes des Konzerns von 30,35% (2020: 29,83%) auf den Vorsteuergewinn berechnet wurden. Dies ist auf folgende Posten der steuerlichen Überleitungsrechnung zurückzuführen:

2021 2020
TEUR TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 27.727 -120.633
Erwartete/(-r) Ertragsteuererstattung/(-aufwand) 15,825 % KSt/SolZ, 14,525 % GewSt (Vorjahr: 14 %) -8.415 35.985
Erhöhung / Minderung der Ertragsteuerbelastung durch Ertragsteuern Vorjahre -840 -2.119
Nicht abzugsfähige Aufwendungen und sonstige steuerliche Anpassungen -776 -837
Anwendung der Zinsschranke zur Berechnung der laufenden Steuern -4.690 -8.414
Nicht aktivierte steuerliche Verlustvorträge -76 -313
Kein Steuereffekt auf Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes -695 -2.138
Abweichende Steuersätze (Ausland) -1.185 -454
Effekt aus in Vorjahren nicht gebildeter latenter Steuern -1.214 0
Anpassung Steuersatz -956 0
Sonstige Steuereffekte -379 358
Ertragsteuererstattung/(-aufwand) laut Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung -19.226 22.068

5 Leasingverträge

Konzern als Leasingnehmer

Der Konzern hat Leasingverträge für Geldspielautomaten sowie Büroimmobilien und Spielhallen, die er in seinem Betrieb einsetzt, abgeschlossen. Die Verpflichtungen des Konzerns aus seinen Leasingverträgen sind durch das Eigentum des Leasinggebers an den Leasinggegenständen besichert. Der Konzern hat keine Leasingverträge mit variablen Leasingzahlungen geschlossen. Darüber hinaus schreiben einige Verträge die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen durch den Konzern vor. Mehrere Leasingverträge enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, auf die im Folgenden näher eingegangen wird.

Der Konzern hat außerdem Leasingverträge für verschiedene Geldspielautomaten abgeschlossen, die eine Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger aufweisen, sowie für Büroausstattungsgegenstände mit geringem Wert. Auf diese Leasingverträge wendet der Konzern die praktischen Behelfe an, die für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, gelten.

In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte und die Veränderungen während der Berichtsperiode dargestellt:

Grundstücke und Gebäude Geldspielautomaten Gesamt
2021 TEUR TEUR TEUR
Stand zum 1. Januar 118.763 29.992 148.755
Abschreibungsbetrag des Geschäftsjahres -22.211 -25.446 -47.657
Zugänge zu Nutzungsrechten 29.555 50.257 79.812
Abgänge von Nutzungsrechten -14.558 -21.218 -35.776
Stand zum 31. Dezember 111.549 33.585 145.134

In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte und die Veränderungen im Vorjahr dargestellt:

Grundstücke und Gebäude Geldspielautomaten Gesamt
2020 TEUR TEUR TEUR
Stand zum 1. Januar 141.012 41.702 182.714
Abschreibungsbetrag des Geschäftsjahres -28.770 -23.460 -52.230
Zugänge zu Nutzungsrechten 8.425 21.427 29.852
Änderungen am Konsolidierungskreis 1.432 0 1.432
Abgänge von Nutzungsrechten -3.336 -9.677 -13.013
Stand zum 31. Dezember 118.763 29.992 148,755

In der Berichtsperiode wurden folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:

Leasingvereinbarungen nach IFRS 16 2021 2020
TEUR TEUR
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 8.349 8.863
Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten, dargestellt in den sonstigen betrieblichen Erträgen 85 134
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 566 740

Die Zahlungsmittelabflüsse des Konzerns für Leasingverhältnisse betrugen 2021 TEUR 46.408 (31. Dezember 2020 TEUR 48.427).

Der Konzern hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Diese Optionen werden vom Management ausgehandelt, um das Portfolio an Leasinggegenständen flexibel und in Einklang mit den jeweiligen Geschäftsanforderungen des Konzerns verwalten zu können. Die Beurteilung der Frage, ob die Ausübung dieser Verlängerungs- und Kündigungsoptionen hinreichend sicher ist, erfordert wesentliche Ermessensentscheidungen vonseiten des Managements (siehe Anhangsangabe 2.4.4).

Einige Leasingverhältnisse enthalten Verlängerungsoptionen. Nach Möglichkeit strebt der Konzern beim Abschluss neuer Leasingverhältnisse die Ausübung von Verlängerungsoptionen an, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Die Verlängerungsoptionen sind nur vom Konzern und nicht vom Leasinggeber ausübbar. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt, eintritt.

Der Konzern schätzt, dass die potenziell zukünftigen Leasingzahlungen, sofern die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden, zu einer Leasingverbindlichkeit in Höhe von EUR 124,5 Mio. (31. Dezember 2020 EUR 118,8 Mio.) führen würden.

Als Reaktion auf die erheblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in diesem Jahr verhandelte der Konzern mit seinen Vermietern Mietkonzessionen für seine Leasingverhältnisse für Geldspielgeräte sowie Spielhallen. Der Konzern wendet den praktischen Behelf für Verträge mit ähnlichen Merkmalen und unter vergleichbaren Umständen einheitlich an und erfasst die Mietzugeständnisse erfolgswirksam als Reduzierungen der Leasingverbindlichkeiten.

Konzern als Leasinggeber

Ein Teil der (angemieteten) Immobilien wird (unter-)vermietet. Die (Unter-)Mietverträge für Spielhallen haben eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren. Der Konzern hat in 2021 Leasingerträge in Höhe von TEUR 263 erfasst. Aufgrund der vereinbarten Mindestleasingzahlungen sind folgende Mieterlöse aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen zu erwarten:

2021 - Operating-Leasingverhältnisse nach IFRS 16

TEUR
Weniger als ein Jahr 199
Ein bis zwei Jahre 112
Zwei bis drei Jahre 112
Drei bis vier Jahre 112
Vier bis fünf Jahre 112
Mehr als fünf Jahre 67
714

2020 - Operating-Leasingverhältnisse nach IFRS 16

TEUR
Weniger als ein Jahr 228
Ein bis zwei Jahre 169
Zwei bis drei Jahre 132
Drei bis vier Jahre 104
Vier bis fünf Jahre 102
Mehr als fünf Jahre 168
903

6 Zuwendungen der öffentlichen Hand

Dem Konzern wurden Zuwendungen der öffentlichen Hand gewährt, diese bezogen sich in Höhe von TEUR 5.571 auf das in der Bundesrepublik Deutschland gewährte Kurzarbeitergeld und in Höhe von TEUR -509 auf die in den Niederlanden gewährten und für das Vorjahr zurück zu zahlenden Zuschüssen aus dem NOW- und dem TVL-System, die beide als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie eingeführt wurden. Da der Konzern seinen Geschäftsbetrieb in Deutschland und den Niederlanden einstellen und Mitarbeiter in Deutschland ab November 2020 bis Ende Juni 2021 und in den Niederlanden ab Dezember 2020 beurlauben musste, hatte er in Deutschland Anspruch auf eine Erstattung der von ihm zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung und in den Niederlanden auf Erstattung der gesamten Lohn- und Gehaltskosten. Korrespondierend mit der Erfassung der Löhne und Gehälter sowie der Beiträge zur Sozialversicherung der beurlaubten Mitarbeiter wurde die Zuwendung im Gewinn oder Verlust erfasst und im Personalaufwand ausgewiesen (siehe Anhangsangabe 4.3). Im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen bestanden zum 31. Dezember 2020 Forderungen in Höhe von TEUR 2.586 (vgl. Anhangsangabe 3.6).

Für den Zeitraum November und Dezember 2020, wie auch für die Schließungsmonate des Jahres 2021 wurden seitens der Bundesregierung zusätzliche Staatshilfen beschlossen. Die Safari-Gruppe hatte soweit möglich über eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft die entsprechenden Anträge auf staatliche Beihilfen im Wege der sog. November- und Dezemberhilfen für 2020 und Überbrückungshilfe III für die Zeit ab Januar 2021 abgegeben und die möglichen Hilfen fristgerecht beantragt. Die beantragten Staatshilfen für November und Dezember 2020 wurden im April 2021 in Höhe von rund 30 Mio. EUR sowie die für das Jahr 2021 beantragten Überbrückungshilfen in Höhe von 12 Mio. EUR im Mai 2021 und weitere rund 36 Mio. EUR im November 2021 vollständig ausbezahlt.

7 Angaben zu Finanzinstrumenten und zum Risikomanagement

Die wichtigsten finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns sind neben den derivativen Finanzinstrumenten eine vorrangig besicherte Anleihe (Senior Secured Notes) sowie aufgelaufene Zinsen, Verpflichtungen aus Leasingverträgen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Gesellschafterdarlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie Forderungen, Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren.

Zinsrisiko

Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Sowohl das Gesellschafterdarlehen als auch die Anleihe haben einen festen Zinssatz. Aufgrund dieser Tatsache gibt es keine wesentlichen Zinsänderungsrisiken für den Konzern.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung müssen zum Teil auf die Guthaben des Konzerns in geringfügigem Umfang Negativzinsen (Gebühren) erhoben werden.

Fremdwährungsrisiko

Bei der Safari-Gruppe bestehen nur unwesentliche Fremdwährungsrisiken, da das Unternehmen bis zum abgelaufenen Geschäftsjahr ausschließlich auf dem deutschen und niederländischen Markt tätig war und keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten aus Nicht-EU-Ländern unterhält. Das Risiko der Safari-Gruppe gegenüber Wechselkursänderungen aus dem Eintritt in den dänischen Markt im abgelaufenen Geschäftsjahr ist nicht wesentlich.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass eine Partei eines Finanzinstruments ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch bei der anderen Partei finanzielle Verluste verursacht. Das Ausfallrisiko der Forderungen des Konzerns ist sehr gering, da der Forderungsbestand des Konzerns unwesentlich ist. Das maximale Ausfallrisiko ergibt sich in allen Fällen aus den Buchwerten. Im Portfolio der nicht einzelwertberichtigten Forderungen sind keine Forderungen, die wesentliche Zahlungsstörungen aufweisen, enthalten.

Das Ausfallrisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird in Übereinstimmung mit den Konzernrichtlinien vom Finanzmanagement des Konzerns gesteuert. Investitionen mit Liquiditätsüberschüssen werden nur mit genehmigten Geschäftspartnern und innerhalb des Kreditrahmens, der der jeweiligen Partei zugeteilt wurde, vorgenommen. Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 31. Dezember 2021 und zum 31. Dezember 2020 entspricht den Buchwerten der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und anderer kurzfristiger finanzieller Vermögenswerte in der Bilanz.

Liquiditätsrisiko

Liquiditätsrisiken bestehen darin, dass das Unternehmen nicht in der Lage sein könnte, bestehende finanzielle Verpflichtungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu bedienen. Entsprechend ergreift das Unternehmen Maßnahmen, zu jedem Zeitpunkt sämtliche fälligen Verpflichtungen bedienen zu können, ohne dass inakzeptable Verluste hingenommen werden müssen. Darüber hinaus ist der Bedarf an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in der Glücksspielbranche, insbesondere an Bargeld in den Spielhallen, hoch. Ein Teil der ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind als Grundfüllungen der Geldspielautomaten und Cash Reserven in den Spielhallen gebunden. Die erforderlichen Informationen werden durch eine monatlich aktualisierte Konzernfinanzplanung bereitgestellt und einer monatlichen Abweichungsanalyse unterzogen.

Die von dem Konzern eingeleiteten Maßnahmen zur Begegnung künftig möglicher Liquiditätsbeschränkungen, die sich u.a. aus der COVID-19-Pandemie ergeben könnten, und die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Konzernabschluss beinhalten das Folgende:

Zur Überwachung der Liquidität wurde grundsätzlich regelmäßig eine revolvierende Liquiditätsprognose vorgenommen. Des Weiteren wurde im Berichtsjahr die revolvierend monatliche Liquiditätsprognose mehrmals von einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begutachtet. Weiterhin wurden zahlreiche operative Maßnahmen zum Erhalt der Liquidität und Reduzierung der laufenden Kosten bereits vor und während der Corona Krise getroffen.

Der Konzern verhandelte mit dem Großteil seiner Vermieter bezüglich der Spielhallen-Miet- bzw. Leasingverhältnisse, um teilweise bereits erfolgreich Reduktionen der Leasingraten zu vereinbaren. Ebenfalls wurden mit den Spielgerätelieferanten vorübergehend reduzierte Leasingraten vereinbart. Um die finanzielle Flexibilität in diesem schwierigen Umfeld zu erhöhen, wurde bereits am 24. März 2020 eine noch zur Verfügung stehende revolvierende Kredit-Fazilität in Höhe von EUR 40 Mio. in Anspruch genommen, welche jedoch im Rahmen einer finanziellen Restrukturierung nach dem Bilanzstichtag abgelöst wurde. Während der Schließungsphasen wurden über 90 % der Mitarbeiter in Kurzarbeit versetzt. Damit erhält die Safari-Gruppe während den Schließungen entsprechendes Kurzarbeitergeld und die Personalkosten können somit entsprechend reduziert werden.

Zum 31. Dezember 2021 verfügte der Konzern über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (ohne den Barbestand in Wechselkassen und Röhrenfüllungen) i. H. v. EUR 94,7 Mio. (31. Dezember 2020: EUR 66,1 Mio.). Somit verfügte der Konzern am Ende des Geschäftsjahres über ausreichend Spielraum, um seine finanziellen Verpflichtungen zu diesem Zeitpunkt zu erfüllen (siehe hierzu auch die Ausführungen unter 2.1 "Grundlager der Aufstellung des Abschlusses" zu Liquiditätsrisiken inklusive bestandsgefährdender Risiken in diesem Konzernanhang).

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns weisen zum 31. Dezember 2021 und 2020 nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis nicht abgezinster Zahlungen. Die tatsächliche Vertragsdauer kann länger sein.

31.12.2021
Gesamt Bis zu 1 Jahr 2 bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre
Cashflows aus Gesellschafterdarlehen 232.156 232.156 0 0
davon Zinszahlungen 77.759 77.759 0 0
davon Tilgungszahlungen 154.397 154.397 0 0
Cashflows aus Verbindlichkeiten aus der Anleihe 368.030 368.030 0 0
davon Zinszahlungen 18.030 18.030 0 0
davon Tilgungszahlungen 350.000 350.000 0 0
Leasingverhältnisse 164.590 34.236 130.354 0
Warrant Agreement 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.141 4.141 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 40.366 40.123 243 0
davon Zinszahlungen 19 12 7 0
davon Tilgungszahlungen 40.347 40.111 236 0
809.283 678.686 130.597 0
31.12.2020
Gesamt Bis zu 1 Jahr 2 bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre
Cashflows aus Gesellschafterdarlehen 232.156 0 232.156 0
davon Zinszahlungen 77.759 0 77.759 0
davon Tilgungszahlungen 154.397 0 154.397 0
Cashflows aus Verbindlichkeiten aus der Anleihe 386.057 18.813 367.244 0
davon Zinszahlungen 36.057 18.813 17.244 0
davon Tilgungszahlungen 350.000 0 350.000 0
Finanzierungsleasingverhältnisse 164.463 38.504 125.959 0
Warrant Agreement 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.536 4.536 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 40.782 40.419 363 0
davon Zinszahlungen 327 311 16 0
davon Tilgungszahlungen 40.455 40.108 347
827.994 102.272 725.722 0

Anfang des Jahres 2021 hat die Safari-Gruppe einen Refinanzierungsprozess begonnen, um sowohl die im Jahr 2022 fälligen EUR 350 Mio. vorrangig besicherte Anleihe als auch die im gleichen Jahr fälligen Verbindlichkeiten aus der Revolver Fazilität ("RCF") in Höhe von EUR 40 Mio. rechtzeitig abzulösen. Nachdem im Rahmen des Refinanzierungsprozesses kein wirtschaftlich tragfähiges Angebot für die Safari-Gruppe erhältlich war, führte die Safari-Gruppe im vierten Quartal 2021 direkte Gespräche mit einem Ad-hoc-Ausschuss der wesentlichen Anleihegläubiger über alternative Kapitalrestrukturierungslösungen. Die Gespräche und Diskussionen am Jahresende sind hierzu konstruktiv verlaufen, so dass am 23. Dezember 2021 eine verbindliche Lock-Up- Vereinbarung mit der Ad-hoc Gruppe zur finanziellen Restrukturierung der Gruppe getroffen wurde. Darin verpflichteten sich die Beteiligten, die hier getroffene Vereinbarung mit den darin festgelegten Konditionen und Bedingungen im Jahr 2022 entsprechend umzusetzen, was am 23. Mai 2022 erfolgt ist.

Die Angemessenheit der Annahme der Unternehmensfortführung als Grundlage für die Rechnungslegung ist unter anderem abhängig von der Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen einschließlich die seiner Finanzverbindlichkeiten zu erfüllen, um darüber hinaus eine kontinuierliche Verfügbarkeit von angemessenen Fremdkapitalmitteln zu gewährleisten. Der Konzern hatte am Bilanzstichtag eine bis zum 30. November 2022 befristete Anleihe in Höhe von EUR 350 Mio. begeben, welche die Einhaltung halbjährlich regelmäßiger Zinszahlungen von rund EUR 9,4 Mio. vorsah und seit dem März 2020 zusätzlich Mittel aus der revolvierenden Kredit Fazilität in Höhe von EUR 40 Mio. aufgenommen, welche ebenfalls die Einhaltung regelmäßiger Zinszahlungen i. H. v. 2,75% vorsah.

Angesichts des gescheiterten Refinanzierungsprozesses im Jahr 2021 bei gleichzeitig zum 31. Dezember 2021 vorhandenen negativen Eigenkapitals, konnten die im Oktober 2022 fällig werdende revolvierende Kredit Fazilität von EUR 40 Mio. ("RCF") und die im November 2022 fälligen Anleihe-Verbindlichkeiten von EUR 350 Mio. ohne erfolgreiche Restrukturierung nicht zurückgezahlt werden. Damit war die positive Fortführungsprognose (Going Concern) der Unternehmensgruppe nur dann angemessen, wenn die mit der Ad-hoc-Gruppe vereinbarte finanzielle Restrukturierung im ersten Halbjahr 2022 erfolgreich umgesetzt wird, was am 23. Mai 2022 erfolgt ist.

Im Rahmen dieser Vereinbarung haben die Bondgläubiger über eine neu aufgesetzte Unternehmensstruktur in Luxemburg und eine Tochtergesellschaft in Deutschland von der bisherigen Gesellschafterin Big Five Mid S.A. sämtliche Anteile an der Safari Beteiligungs GmbH für einen Kaufpreis von EUR 3 Mio. erworben. Anschließend hat die Big Five Mid S.A. das an die Safari Beteiligungs GmbH gewährte Gesellschafterdarlehen in Gänze erlassen. Die bisherige Anleihe über EUR 350 Mio. wurde durch eine neue Anleihe seitens der bisherigen Bondgläubiger im Betrag von EUR 220 Mio. zuzüglich aus dem bisherigen Bond aufgelaufener Zinsen bis zum Datum der Umsetzung der Restrukturierung ersetzt und um zusätzliche Liquidität in Höhe von EUR 30 Mio. aus einer neuen Bondtranche ergänzt. Der Differenzbetrag von EUR 130 Mio. zum bisherigen Bond wurde mit schuldbefreiender Wirkung für die Safari-Gruppe von einer luxemburgischen Gesellschaft aus der o.g. Unternehmensstruktur übernommen, wofür die Unternehmensgruppe ein Entgelt für den Schuldverzicht in Höhe von EUR 9,6 Mio. bezahlt hat.

Voraussetzung für die Umsetzung dieser finanziellen Restrukturierung waren insbesondere die über eine verbindliche Auskunft erbetene Zustimmung der Finanzbehörden, dass die Schuldenerlasse aus dem Gesellschafterdarlehen sowie aus der Übernahme der Bondverbindlichkeiten über EUR 130 Mio. im Rahmen der finanziellen Sanierung nicht zu steuerpflichtigen Erträgen bei der Unternehmensgruppe führen. Außerdem war zum erfolgreichen Abschluss der finanziellen Restrukturierung ein S6-Restrukturierungsgutachen eines Wirtschaftsprüfers erforderlich, um auf Basis eines unabhängigen Gutachtens die Auswirkungen der COVID19-Pandemie auf das laufende Geschäft und die Geschäftsprognose der Gruppe sowie die Wirkungen des Restrukturierungskonzeptes und der zu diesem Zeitpunkt geplanten Sanierungsmaßnahmen von Sanierungsexperten beurteilen zu lassen. Beide Voraussetzungen wurden bis zur erfolgreichen Umsetzung der finanziellen Restrukturierung am 23. Mai 2022 erfüllt.

Die Geschäftsleitung der Safari-Gruppe erwartet, dass der Konzern nach nunmehr erfolgreicher Umsetzung der Restrukturierungsvereinbarung und der damit verbundenen Ablösung seiner bestehenden Verbindlichkeiten im Wirtschaftsjahr 2022 wieder über adäquate Ressourcen und einen Liquiditätsspielraum verfügt, um seine künftigen finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können.

Kapitalmanagement

Ziele der Kapitalmanagementstrategie sind die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts sowie die Sicherung der Liquidität und der Kreditwürdigkeit des Konzerns. Hierzu trägt die Optimierung der Kapitalstruktur und der Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus Finanzierungstätigkeit ebenso bei wie ein effektives Risikomanagement und die Reduzierung der Kapitalkosten.

Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe bestimmter Finanzkennzahlen wie Netto-Finanzverbindlichkeiten im Verhältnis zu dem Ergebnis verzinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), bezogen auf den unmittelbar vorhergehenden 12-Monats-Zeitraum jeweils vor Berücksichtigung von IFRS 16 und im Jahr 2021 unter Einbezug der im Jahr 2021 erhaltenen Staatshilfen. Zum 31. Dezember 2021 belief sich diese Quote auf 4,6 (31. Dezember 2020:12,0).

Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten

Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung von beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten und für Zwecke der Angaben entsprechend den Bewertungsverfahren:

Stufe 1: notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten
Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind
Stufe 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren

In den Jahren 2021 und 2020 fanden keine Umgliederungen zwischen den Kategorien statt.

Der beizulegende Zeitwert der Gesellschafterdarlehen und der verzinslichen Darlehen (Stufe 2) wurde durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt. Der beizulegende Zeitwert der Anleihe konnte auf Basis von notierten Marktpreisen abgeleitet werden (Stufe 1).

Das Warrant Agreement wird der Stufe 3 zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert des Warrant Agreements wird unter Verwendung der Black-Scholes-Methode ermittelt. Die nicht beobachtbaren Input-Parameter für das Bewertungsmodell sind im Wesentlichen die Volatilität, die von vergleichbaren Unternehmen abgeleitet wird, und der Unternehmenswert der Gesellschaft, der unter Anwendung eines Discounted-Cashflow-Modells ermittelt wird. Die Sensitivität des beizulegenden Zeitwerts des Warrants in Bezug auf den Unternehmenswert lautet folgendermaßen:

31. Dez. 2021 31. Dez. 2020
TEUR TEUR
Unternehmenswert + 10 % 0 0
Unternehmenswert - 10 % 0 0

Zum Jahresende 2021 ergaben sich keine Änderungen (31. Dezember 2020: nicht-liquiditätswirksame Abwertung in Höhe von TEUR 3.975).

Die folgende Tabelle zeigt die Einteilung der Finanzinstrumente in Kategorien sowie die Kategorien gemäß IFRS 9 zum 31. Dezember 2021. Der beizulegende Zeitwert jedes Finanzinstruments zum Abschlussstichtag ist ebenfalls angegeben.

in TEUR Kategorie Buchwert Erfolgswirksam erfasster beizulegender Zeitwert Fortgeführte Anschaffungskosten Wert nach IFRS 16 Beizulegender Zeitwert
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 94.708 0 94.708 0 94.708
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 651 0 651 0 651
Sonstige finanzielle Vermögenswerte AC 3.218 0 3.218 0 3.218
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 4.141 0 4.141 0 4.141
Zinsverbindlichkeiten AC 40.823 0 40.823 0 40.823
Kurzfristige verzinsliche Darlehen AC 40.000 0 40.000 0 40.000
Langfristige verzinsliche Darlehen AC 348.504 0 348.504 0 320.300
Gesellschafterdarlehen AC 154.397 0 154.397 0 154.397
Leasingverhältnisse n/a 164.590 0 0 164.590 164.590
Derivative Finanzinstrumente
- Derivative Finanzinstrumente, die nicht in eine Sicherungsbeziehung eingebunden sind FVTPL 0 0 0 0 0
Wert pro Kategorie Finanzielle Vermögenswerte:
AC 98.577 0 98.577 0 98.577
Finanzielle Verbindlichkeiten:
AC 587.865 0 587.865 0 559.661
FVTPL 0 0 0 0 0

Bedeutung:

AC Amortized Cost (Fortgeführte Anschaffungskosten)
FVTPL Fair Value through Profit or Loss (Marktwert, erfolgswirksame Erfassung der Marktwertveränderung)

Die folgende Tabelle zeigt die Einteilung der Finanzinstrumente in Kategorien sowie die Kategorien gemäß IFRS 9 zum 31. Dezember 2020. Der beizulegende Zeitwert jedes Finanzinstruments zum Abschlussstichtag ist ebenfalls angegeben.

in TEUR Kategorie Buchwert Erfolgswirksam erfasster beizulegender Zeitwert Fortgeführte Anschaffungskosten Wert nach IFRS 16 Beizulegender Zeitwert
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 78.633 0 78.633 0 78.633
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 586 0 586 0 586
Sonstige finanzielle Vermögenswerte AC 7.043 0 7.043 0 7.043
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 4.536 0 4.536 0 4.536
Zinsverbindlichkeiten AC 30.114 0 30.114 0 30.114
Darlehen AC 40.000 0 40.000 0 40.000
Langfristige verzinsliche Darlehen AC 346.714 0 346.714 0 336.056
Gesellschafterdarlehen AC 154.397 0 154.397 0 154.397
Leasingverhältnisse n/a 164.463 0 0 164.463 164.463
Derivative Finanzinstrumente
- Derivative Finanzinstrumente, die nicht in eine Sicherungsbeziehung eingebunden sind FVTPL 0 0 0 0 0
Wert pro Kategorie Finanzielle Vermögenswerte:
AC 86.262 0 86.262 0 86.262
Finanzielle Verbindlichkeiten:
AC 575.761 0 575.761 0 565.103
FVTPL 0 0 0 0 0

Bedeutung:

AC Amortized Cost (Fortgeführte Anschaffungskosten)
FVTPL Fair Value through Profit or Loss (Marktwert, erfolgswirksame Erfassung der Marktwertveränderung)

Die folgende Tabelle zeigt die Nettoergebnisse jeder Kategorie von Finanzinstrumenten für 2021:

2021 2021 2021
TEUR TEUR TEUR
Zinsen Sonstige Veränderungen Ergebnis
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 0 0 0
Kredite und Forderungen 192 0 192
Sonstige Verbindlichkeiten -41.202 0 -41.202
-41.010 0 -41.010

Die folgende Tabelle zeigt die Nettoergebnisse jeder Kategorie von Finanzinstrumenten für 2020:

2020 2020 2020
TEUR TEUR TEUR
Zinsen Sonstige Veränderungen Ergebnis
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 0 3.975 3.975
Kredite und Forderungen 263 0 263
Sonstige Verbindlichkeiten -41.565 0 -41.565
-41.302 3.975 -37.327

Zinsen aus Finanzinstrumenten sind im Finanzergebnis ausgewiesen. Nettogewinne oder -verluste aus finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, resultieren aus der Bewertung des Warrant Agreements zum beizulegenden Zeitwert.

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten für 2021:

Langfristige verzinsliche Darlehen / Unternehmensanleihe Kurzfristige verzinsliche Darlehen / Unternehmensanleihe Leasingverbindlichkeiten
TEUR TEUR TEUR
Bilanz zum 01.01.2021 346.713 41.084 164.463
Cashflows -120 -20.224 -46.408
Änderungen am Konsolidierungskreis 0 0 0
Veränderungen beizulegender Zeitwert 0 0 0
Sonstige Veränderungen 1.911 19.927 50.778
Bilanz zum 31.12.2021 348.504 40.787 168.833
Gesellschafterdarlehen Summe Schulden aus der Finanzierungstätigkeit
TEUR TEUR
Bilanz zum 01.01.2021 183.427 735.687
Cashflows 0 -66.752
Änderungen am Konsolidierungskreis 0 0
Veränderungen beizulegender Zeitwert 0 0
Sonstige Veränderungen 11.006 83.622
Bilanz zum 31.12.2021 194.433 752.557

Im Vorjahr waren in der Position "Kurzfristige verzinsliche Darlehen/Unternehmensanleihe" Bereitstellungszinsen für nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von TEUR 79 enthalten. Die sonstigen Veränderungen betreffen bei den Positionen "Langfristige verzinsliche Darlehen/Unternehmensanleihe", "Kurzfristige verzinsliche Darlehen/Unternehmensanleihe" sowie im Vorjahr "Gesellschafterdarlehen" Zinsaufwendungen. Bei der Position "Leasingverbindlichkeiten" betreffen die sonstigen Veränderungen Aufwendungen aus der Aufzinsung, Zu- und Abgänge von Leasingverbindlichkeiten sowie aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16.

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten für 2020:

Langfristige verzinsliche Darlehen/ Unternehmensanleihe Kurzfristige verzinsliche Darlehen / Unternehmensanleihe Leasingverbindlichkeiten
TEUR TEUR TEUR
Bilanz zum 01.01.2020 345.029 784 185.220
Cashflows -105 20.547 -48.427
Änderungen am Konsolidierungskreis 0 0 1.432
Veränderungen beizulegender Zeitwert 0 0 0
Sonstige Veränderungen 1.789 19.753 26.238
Bilanz zum 31.12.2020 346.713 41.084 164.463
Derivative Finanzinstrumente Gesellschafterdarlehen Summe Schulden aus der Finanzierungstätigkeit
TEUR TEUR TEUR
Bilanz zum 01.01.2020 3.975 173.044 708.052
Cashflows 0 0 -27.985
Änderungen am Konsolidierungskreis 0 0 1.432
Veränderungen beizulegender Zeitwert -3.975 0 -3.975
Sonstige Veränderungen 0 10.383 58.163
Bilanz zum 31.12.2020 0 183.427 735.687

8 Honorar des Abschlussprüfers

Das im Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB gliedert sich folgendermaßen auf:

2021 2020
TEUR TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 230 230
Sonstige Bestätigungsleistungen 605 0
Steuerberatungsleistungen 0 28
Sonstige Leistungen 0 0
835 258

9 Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Der Konzern hat mit nahe stehenden Unternehmen (Tochterunternehmen eines Gruppengesellschafters) Mietverträge über Spielhallen und einen Vertrag über Serviceleistungen im Zusammenhang mit Nutzungsrechten an Online-Gaming Software zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen. Die Aufwendungen aus diesen Verträgen beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf insgesamt TEUR 1.709 (Vorjahr: TEUR 2.090) und die Erträge auf TEUR 1.572 (Vorjahr: TEUR 54). Die Forderungen aus diesen Verträgen beliefen sich zum 31. Dezember 2021 auf TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 3). Die Verbindlichkeiten aus diesen Verträgen belaufen sich zum 31. Dezember 2021 auf TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 30).

Die direkte Muttergesellschaft der Safari Beteiligungs GmbH hat der Gesellschaft im Rahmen der Kapitalreorganisation Gesellschafterdarlehen gewährt. Weitere Informationen dazu sind der Anhangsangabe 3.11 zu entnehmen.

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung (Tilman Brauch, Bad Kreuznach und Dr. Stefan Schwenkedel, Mainz) betrugen TEUR 855 (davon TEUR 218 aus einem Managementbeteiligungsprogramm, das auch ehemalige Geschäftsführungsmitglieder umfasst und sich auf insgesamt TEUR 500 beläuft; 2020: TEUR 1.258, davon TEUR 218 aus einem Managementbeteiligungsprogramm, das auch ehemalige Geschäftsführungsmitglieder umfasst und sich auf insgesamt TEUR 500 beläuft). Die Gesamtbezüge umfassten kurzfristig fällige Leistungen i. H. v. TEUR 637 (2020: TEUR 1.040). Die Beiträge an die deutsche Rentenversicherung betrugen im Geschäftsjahr 2021 TEUR 32 (2020: TEUR 31). Ein Mitglied der Geschäftsführung hat mit Gesellschaftern des Konzerns gegen Zahlung eines Einmalbetrags eine Vereinbarung zur Beteiligung an den Exit-Erlösen bei einem mehrheitlichen Verkauf des Konzerns (Exit) abgeschlossen. Ein Mitglied sowie ein ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung halten zum 31. Dezember 2021 eine mittelbare Beteiligung von 2,4 % (2020: 2,4 %) an der Gesellschaft. Die beiden Personen mit mittelbarer Beteiligung sowie eine Person mit ehemals mittelbarer Beteiligung werden nicht nur entsprechend der Höhe ihrer mittelbaren Beteiligung an den Erlösen aus dem Exit teilhaben, sondern sind auch an den Erlösen im Falle eines Börsengangs oder aus einem Verkauf des Konzerns beteiligt, sofern die Exit-Erlöse einen definierten Schwellenwert übersteigen bzw. der Wert der Unternehmensanteile im Falle eines Exits den Anfang 2014 geschätzten beizulegenden Zeitwert um einen bestimmten Betrag übersteigt. Diese zusätzliche Partizipation des Managements wird von den übrigen Gesellschaftern an die betreffenden Personen gezahlt werden. Dieser anteilsbasierte Vergütungsplan stellt einen Plan mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente dar. Der Erdienungszeitraum entspricht dem erwarteten Zeitraum bis zum potenziellen Exit. Der beizulegende Zeitwert des Plans wurde auf Grundlage der zu erwartenden Erlöse aus einem potenziellen Verkauf unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit des Erreichens der vereinbarten Schwellenwerte bzw. der Wahrscheinlichkeit, dass der Wert der Unternehmensanteile im Falle eines Exits den Anfang 2014 geschätzten beizulegenden Zeitwert um einen bestimmten Betrag übersteigt, berechnet. Darüber hinaus erhalten zwei der Mitglieder des Managements für jedes Jahr, das seit dem 1. Januar 2014 bis zum Verkauf vergangen ist, eine festgelegte jährliche Sondervergütung. Für diesen Exit-Beteiligungsplan wurden TEUR 500 im Personalaufwand 2021 (Vorjahr: TEUR 500) erfasst.

10 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

In den Monaten Januar und Februar 2022 litt das stationäre Spielhallengeschäft noch stark unter den Corona-bedingten 2G-Beschränkungen und 2G-Plus-Regelungen. Ab März 2022 trat dann mit Lockerung der Beschränkungen eine Erholung der Umsätze ein.

Das Jahr 2022 war bis zum Aufstellungsdatum geprägt durch die Anstrengungen zur Umsetzung der am 23. Dezember 2021 vereinbarten finanziellen Restrukturierung. Die einzelnen wesentlichen Schritte der finanziellen Restrukturierung werden im Folgenden dargelegt:

Aufsetzung einer Käuferstruktur in Luxemburg

Die Gruppe der Bondgläubiger, die die Kapitalanteile an der Safari-Gruppe im Rahmen der finanziellen Strukturierung mehrheitlich übernahm, hat zunächst in Luxemburg eine mehrstufige Käuferstruktur mit einer KGaA nach luxemburgischen Recht ("S.C.A.") als oberster Holdinggesellschaft errichtet. Diese soll zukünftig die Beteiligungen der Anleihegläubiger bündeln ("Dice Holdings").

Die Dice Holdings gründete eine Kapitalgesellschaft nach Luxemburger Recht ("Dice MidCo S.à r.l."), die als Emissionsvehikel für die Besserungsanleihe, die sog. PIK Anleihe dienen soll. Diese wiederum gründete eine weitere Kapitalgesellschaft nach Luxemburger Recht ("Dice Acquisition S.à r.l."), deren Anteile an die Anleihegläubiger verpfändet werden. Die Dice Acquisition wiederum erwarb eine weitere Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht, die als direkte Akquisitionsgesellschaft ("Dice AcquiCo GmbH") die Safari-Gruppe (d. h. die Anteile an der Safari Beteiligungs GmbH) im Zuge der finanziellen Restrukturierung von der derzeitigen Gesellschafterin Big Five Mid S.A. erworben hat und danach einen neuen Konzernabschluss erstellen wird.

Abschluss eines "Exit Agreements" mit den derzeitigen Eigentümern

Zwischen der Big Five Mid S.A., Luxembourg, als mittelbarer Tochtergesellschaft von Cofima, Ardian Private Equity und LEO Management Beteiligungs GmbH & Co. KG, der Safari Beteiligungs GmbH und der Dice AcquiCo GmbH als zukünftiger direkter Gesellschafterin der Safari Beteiligungs GmbH wurde am 7. Februar 2022 ein Shareholder Exit Agreement ("Exit Agreement") abgeschlossen, das die Bedingungen der Übertragung der Safari-Gruppe auf die derzeitigen Anleihegläubiger regelt. Dieses Exit Agreement wurde am 22. März 2022 in einer Ergänzungsvereinbarung leicht angepasst.

Umstellung der Anleihebedingungen auf englisches Recht / engl. Gerichtsstand

Voraussetzung für eine Durchführung des mit den Bondgläubigern vereinbarten Restrukturierungsverfahrens war die Durchführung eines sog. UK Scheme of Arrangement, d.h. eine gerichtliche Bestätigung des Verfahrens nach englischem Recht. Dazu mussten zunächst die Bondbedingungen von New Yorker auf englisches Recht umgestellt werden, was letztlich auch eine Voraussetzung für die Zuständigkeit der englischen Gerichte und damit für die Bestätigung des von der Safari-Gruppe betriebenen Verfahrens erforderlich war. Die Bond-Bedingungen sahen vor, dass mit einfacher Mehrheit der Bondgläubiger die Bedingungen in englisches Recht geändert werden können. Mit Wirkung vom 4. Februar 2022 wurden zur Vorbereitung eines englischen Scheme of Arrangement ("SoA" oder "Scheme") die Anleihebedingungen mit Zustimmung der Mehrheit der Anleihegläubiger auf englisches Recht umgestellt und ein Gerichtsstand in England vereinbart.

Abschluss einer Vergleichsvereinbarung nach englischem Recht und Beantragung des UK Scheme of Arrangement

Die Safari Holding Verwaltungs GmbH initiierte und informierte mit Mitteilung vom 7. Februar 2022 die Anleihegläubiger ("Posting of Practice Statement Letter") über die beabsichtigte Durchführung eines Sanierungsverfahrens nach englischem Recht über ein SoA. Das SoA ist ein Sanierungsverfahren, das auf eine Restrukturierung der Verbindlichkeiten durch einen gerichtlich genehmigten Vergleich abzielt. Mittels dieser von dem englischen Gericht unter bestimmten Voraussetzungen genehmigten Vereinbarung wurde ermöglicht, dass eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung der Gläubiger einer Gläubigergruppe für alle Gläubiger derselben Gläubigergruppe bindend wird. Dazu wurden die betreffenden Gläubiger ihrer jeweiligen Rechtsstellung sowohl vor als auch nach der Umsetzung des beabsichtigten Vergleichs zufolge in eine oder mehrere Gläubigergruppen eingeteilt, um zu gewährleisten, dass nur Gläubiger mit ausreichend vergleichbarer Rechtsstellung innerhalb einer Gläubigergruppe gemeinsam den beabsichtigten Vergleich in Erwägung ziehen und dazu abstimmen. Durch das SoA konnte daher eine ggf. sich enthaltende oder nicht zustimmende Minderheit innerhalb einer Gläubigergruppe (die bspw. bewusst eine konsensualen Lösung blockiert, um durch Lästigkeit für sich ein besseres Ergebnis zu erzielen) zur Teilnahme an den Sanierungsmaßnahmen verpflichtet werden.

Am 24. Februar 2022 hat die Safari Holding Verwaltungs GmbH in England das SoA beantragt und am 23. März 2022 umfangreiche Unterlagen eingereicht. Am 30. März 2022 fand dann mit dem sog. Convening Hearing, die formale Eröffnung des Verfahrens durch das zuständige Gericht statt.

Scheme Gläubigerversammlung zum Abschluss des UK Scheme of Arrangement

Am 28. April 2022 fand über ein Zoom-Meeting die Gläubigerversammlung im Rahmen des UK Schemes of Arrangement statt. 98,01% des gesamten Bonds (Senior Secured Notes) waren bei der Gläubigerversammlung vertreten. Die auf der Gläubigerversammlung vorgeschlagene Restrukturierung fand durch sämtliche auf der Gläubigerversammlung vertretenen Stimmen und damit zu 100% Zustimmung.

Beschlussanhörung Scheme of Arrangement

Am 5. Mai 2022 fand vor dem zuständigen Gericht in London das Sanction Hearing statt In diesem genehmigte der Richter die Scheme-Vereinbarung auf Grundlage der Zustimmung durch die Gläubigerversammlung am 28. April 2022. Nach Eingang einer Kopie der gerichtlichen Bestätigung bei der relevanten Behörde in England am 5. Mai 2022 trat somit die Scheme-Vereinbarung unter bestimmten aufschiebenden Bedingungen in Kraft.

Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen

Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Restrukturierung bestand in einer positiv beschiedenen verbindlichen Auskunft mit dem Ergebnis, dass die Finanzverwaltung bestätigt, dass die geplanten Schuldenerlasse keine steuerlichen Lasten auf Seiten der Safari-Gruppe auslösen. Der Antrag auf eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes wurde am 21. März 2022 im Entwurf und am 25. März 2022 dann formal eingereicht. Die Anleihegläubiger waren nur dann zur Unterstützung des Sanierungskonzeptes und der Sanierungsmaßnahmen bereit, wenn verbindlich mit der Finanzverwaltung abgestimmt wurde, dass die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen keine steuerliche Belastung der Safari-Gruppe auslösen und stellte damit einen wesentlichen Schritt im gesamten Verfahren dar.

Das Finanzamt Bingen-Alzey hat mit Bescheid vom 6. Mai 2022 die für die Umsetzung der finanziellen Restrukturierung erforderliche und beantragte verbindliche Auskunft erteilt.

Eine weitere wesentliche Voraussetzung bestand in der Finalisierung und Unterzeichnung eines positiven Restrukturierungsgutachtens gemäß IdW S6.

Das entsprechende IdW S6-Gutachten wurde am 23. Mai 2022 vom beauftragten Wirtschaftsprüfer unterzeichnet.

Abschluss der Umsetzung der finanziellen Restrukturierung

Nach Erfüllung der o.g. aufschiebenden Bedingungen fand am 23. Mai 2022 die Umsetzung der finanziellen Restrukturierung ("Closing") statt.

Ausbruch eines Krieges zwischen Russland und der Ukraine am 24. Februar 2022

Am 24. Februar 2022 brach ein Krieg zwischen Russland und der Ukraine aus. Die Auswirkungen dieses Krieges zum beispielsweise im Hinblick auf die wirtschaftlichen Sanktionen, weitere Inflationsentwicklung, Rohstoff- und Energie Engpässe, rückläufige Kaufkraft der Privathaushalte oder auch auf die Kapitalmärkte sind derzeit noch nicht absehbar.

Die deutsche Wirtschaft befindet sich auch Anfang 2022 weiterhin in einer soliden Verfassung. Wie sich aber letztendlich die weiteren Entwicklungen aufgrund der Corona Pandemie und des im Februar 2022 ausgebrochenen Krieges zwischen Russland und der Ukraine auf die Nachfrage und Kostenstruktur für die Freizeitbranche und deren Betriebe auswirken werden, bleibt abzuwarten.

Weitere nach Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2021 wesentliche Aspekte haben sich nicht ereignet.

 

Bingen am Rhein, den 21. Juni 2022

Geschäftsführung

Tilman Brauch, Kaufmann

Dr. Stefan Schwenkedel, Kaufmann

Konzernlagebericht 2021

der Safari Beteiligungs GmbH, Bingen/Rhein

1 Allgemeine Geschäfts- und Rahmenbedingungen

1.1 Geschäftstätigkeit und rechtliche Struktur der Unternehmen der Safari -Gruppe

Die Safari-Gruppe (im folgenden auch "Konzern") ist vorwiegend im Bereich der Aufstellung von Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten in Deutschland tätig. Die Hauptgeschäftstätigkeit besteht in dem Betreiben von Spielhallen in gemieteten Räumlichkeiten. Seit Februar 2016 betreibt die Safari-Gruppe zusätzlich Spielhallen in den Niederlanden. Weitere Geschäftszweige in geringerem Umfang sind die Aufstellung von Automaten in Gaststätten sowie der Betrieb eines Online-Casino Angebots in dem Bundesland Schleswig-Holstein und seit dem 15. Oktober 2020 auch bundesweit sowie seit September 2018 der Betrieb eines Online Kartenspielportals.

Die am 18. April 2008 gegründete, Konzernstruktur der Safari-Gruppe wurde im Rahmen einer Refinanzierung Ende 2017 bzw. Anfang 2018 neu organisiert. Im Rahmen dieser Reorganisation hat die Safari Beteiligungs GmbH als neue Muttergesellschaft der Safari-Gruppe die davor bereits bestehende Safari-Gruppe erworben. Die Safari Beteiligungs GmbH gründete hierzu die Safari Verwaltungs GmbH. Die Safari Verwaltungs GmbH hat mit Wirkung zum 15. Januar 2018 sämtliche Geschäftsanteile an der bisherigen Konzernmutter der Safari-Gruppe, der Safari Holding GmbH, teilweise mittelbar über den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der APEP GmbH, übernommen. Da es sich bei der Safari Holding GmbH um eine berichterstattende Unternehmensgruppe handelte, führte diese Transaktion zu keiner wesentlichen ökonomischen Änderung der bereits bestehenden Unternehmensgruppe, sodass die Veränderungen im Jahr 2018 als Kapitalreorganisation bilanziert wurde. Hierbei werden die ursprünglichen Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden der laufenden Berichtsperiode (sowie aller Vorjahresvergleichsperioden) der berichterstattenden Unternehmensgruppe in den Konzernabschluss der Safari Beteiligungs GmbH einbezogen und fortgeführt (sog. Transaction under Common Control mit Bilanzierung nach der Pooling-of-Interests-Methode).

Mit Wirkung zum 9. Oktober 2020 wurde die Gesellschaft Safari Holding GmbH im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Safari Holding Verwaltungs GmbH verschmolzen.

Mit Wirkung zum 5. November 2020 wurde die Gesellschaft Safari Verwaltungs GmbH im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Safari Holding Verwaltungs GmbH verschmolzen.

Mit Wirkung zum 15. Juni 2021 wurde die Gesellschaft Leolicense GmbH im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Löwen Play GmbH verschmolzen.

Mit Wirkung zum 15. Juni 2021 wurde die Gesellschaft Palms Schauenburg Verwaltungs GmbH im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Löwen Play GmbH verschmolzen.

Mit Wirkung zum 15.06.2021 wurde die Gesellschaft Palms Verwaltungs GmbH im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Löwen Play GmbH verschmolzen.

Mit Wirkung zum 1. August 2021 ist die Palms Entertainment GmbH & Co.KG durch Anwachsung auf die einzige Kommanditistin, die Löwen Play GmbH übergegangen.

Somit setzt sich der Konzern aus der Muttergesellschaft Safari Beteiligungs GmbH sowie den Tochtergesellschaften Safari Holding Verwaltungs GmbH, Löwen Play GmbH, Löwen Play Grundstücks GmbH, Lionline Entertainment GmbH & Co. KG, Lionline Verwaltungs GmbH, Playland Casino GmbH, KMS Spielstätten GmbH, SAV-Automatenaufstellung GmbH, Löwen Play digital GmbH und deren Tochtergesellschaften und der LP Holding NL B.V. sowie deren Tochtergesellschaften zusammen. Das operative Kerngeschäft wird im Wesentlichen von der Löwen Play GmbH betrieben. Die Safari Beteiligungs GmbH ist alleinige Gesellschafterin der Safari Holding Verwaltungs GmbH. Die Safari Holding Verwaltungs GmbH hält direkt die Anteile an der Löwen Play GmbH und der Löwen Play Grundstücks GmbH sowie einen Teil der Finanzierung. Die Löwen Play Grundstücks GmbH hält die Mehrzahl der im Eigentum der Safari-Gruppe befindlichen Immobilien. Die weiteren direkten Tochtergesellschaften der Safari Holding Verwaltungs GmbH, die Lionline Entertainment GmbH & Co. KG und deren Komplementärin, die Lionline Verwaltungs GmbH, betätigen sich in der Entwicklung und dem Vertrieb von Online Entertainment & Gaming und sämtlichen damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.

1.2 Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen 1

Seit Beginn des Ausbruchs der Corona-Pandemie in 2020 kam es bis heute, um Ansteckungen zu vermeiden, zu Kontaktbeschränkungen und sonstigen Einschränkungen, aber auch zu Verhaltensänderungen seitens der Bevölkerung. Staatlich auferlegte Einschränkungen führten bis hin zum Verbot konsumnaher wirtschaftlicher Aktivitäten insbesondere in den Monaten März, April und teilweise im Mai sowie im November und im Dezember 2020. Durch eine neue Infektionswelle Ende 2020 und der zunehmenden globalen Ausbreitung des Corona-Virus wurde die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland auch im Jahr 2021 weiterhin stark von den Auswirkungen der Pandemie geprägt. Die konjunkturelle Entwicklung im Jahresverlauf 2021 war stark abhängig vom Infektionsgeschehen und den damit einhergehenden Corona-Schutzmaßnahmen. Zum Jahresbeginn 2021 befanden sich Deutschland und die Niederlande mitten in der dritten Corona-Welle und in einem jeweils landesweiten Lockdown. Weiterhin führte zum Jahresende 2021 die neu aufkommende und hochansteckende Omikron Variante zu einer vierten Welle und somit zu weiteren Corona Schutzmaßnahmen und staatlichen Einschränkungen bis hin zu lokalen Lockdowns. Das bewirkte im 1. Quartal 2021 einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts. Als die Beschränkungen im Verlauf des Jahres 2021 nach und nach wegfielen, erholte sich die deutsche Wirtschaft wieder langsam.

1 Quelle zu den Zahlenangaben in diesem Abschnitt: Statistisches Bundesamt (Destatis), Unterlage zur Pressekonferenz "Bruttoinlandsprodukt 2021 in Deutschland" am 14. Januar 2022 in Wiesbaden

Die zunehmenden Liefer- und Materialengpässe dämpften jedoch die Erholung, die dann spürbar zum Jahresende durch die vierte Corona-Welle und erneute Verschärfungen der staatlichen Schutzmaßnahmen gestoppt wurde.

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2021 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 2,7 % höher als 2020 (auch kalenderbereinigt). Das reichte jedoch nicht, um den starken Rückgang im ersten Corona-Jahr 2020 aufzuholen: Im Vergleich zum Jahr 2019, also dem Jahr vor der Krise, war das BIP noch um 2,0 % niedriger.

Im Vergleich zum Krisenjahr 2020, in dem die Produktion im Zuge der Corona-Pandemie teilweise massiv eingeschränkt war, hat sich die Wirtschaftsleistung im Jahr 2021 in fast allen Wirtschaftsbereichen erhöht. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung stieg sowohl im Verarbeitenden Gewerbe (+4,4 %) als auch in den meisten Dienstleistungsbereichen deutlich an. In der Summe über alle Wirtschaftsbereiche gelang es, die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2021 um 2,9 % gegenüber dem Krisenjahr 2020 zu erhöhen. Jedoch konnte die Wirtschaftsleistung in den meisten Wirtschaftsbereichen trotz der Zuwächse im Jahr 2021 und der Tatsache, dass vier Arbeitstage mehr zur Verfügung standen als im Jahr 2019, das Niveau des Vorkrisenjahrs 2019 nicht wieder erreichen. Ausnahmen waren das Baugewerbe und der Bereich Information und Kommunikation, die sich in der Pandemie behaupten und ihre Wirtschaftsleistung im Vergleich zu 2019 merklich steigern konnten (+3,3 % und +2,3 %). Demgegenüber lag die Wirtschaftsleistung im Verarbeitenden Gewerbe trotz des Anstiegs im Jahr 2021 noch 6,0 % unter dem Niveau von 2019. Allerdings gab es innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes unterschiedliche Entwicklungen: Während die Automobilindustrie als größter Teilbereich des Verarbeitenden Gewerbes einen erheblichen Rückgang der preisbereinigten Bruttowertschöpfung zu verkraften hatte, konnten unter anderem die pharmazeutische und die chemische Industrie im Vorkrisenvergleich Zuwächse verzeichnen.

Besonders heftig schlugen sich die anhaltende Corona-Pandemie und die damit verbundenen Corona-Schutzmaßnahmen bei den sonstigen Dienstleistern nieder, zu denen neben Sport, Kultur und Unterhaltung/Freizeit auch die Kreativwirtschaft zählen: Die preisbereinigte Brutto Wortschöpfung lag hier 2021 noch 9,9 % unter dem Vorkrisenniveau.

Im Allgemeinen sind auch die Verbraucherpreise in Deutschland im Jahr 2021 deutlich gestiegen. Die Inflationsrate lag 2021 im Jahresdurchschnitt bei ca. 3%. Das ist der höchste Preisanstieg seit 1993, der jedoch auf eine sehr niedrige Inflationsrate des Vorjahres von rund 0,5 % folgte.

Auf der Nachfrageseite waren im zweiten Corona-Jahr erneut die privaten Haushalte besonders von den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen. Die preisbereinigten privaten Konsumausgaben stabilisierten sich 2021 auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres. Nachdem im Jahr 2020 aufgrund der temporär gesenkten Mehrwertsteuersätze im 2. Halbjahr noch besonders viele langlebige Konsumgüter nachgefragt wurden, gab es 2021 eine starke Gegenbewegung. Grund hierfür waren unter anderem Sättigungseffekte. Hingegen wurden in 2021 wieder mehr kurzlebige Konsumgüter, wie beispielsweise Bekleidung und Schuhe etwas mehr nachgefragt als im Vorjahr.

Auch für Reisen gaben die Menschen wieder mehr Geld aus. Eine weitere Veränderung im Konsumverhalten war die merkliche Zunahme des Online-Handels seit Beginn der Corona-Krise. Diesen Trend zeigen die Ergebnisse der Einzelhandelsstatistik und auch experimentelle Daten zu Online-Transaktionen, die sich seit dem ersten Lockdown auf hohem Niveau befinden.

Die Bruttolöhne und -gehälter aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland (ohne Sozialbeiträge der Arbeitgeber) nahmen im Jahr 2021 gegenüber 2020 um 3,4 % zu. Ausschlaggebend dafür waren die gestiegenen Durchschnittsverdienste, die besonders auf eine geringere Inanspruchnahme von Kurzarbeit zurückzuführen sind. Außerdem waren im Jahr 2021 mehr Menschen sozialversicherungspflichtig und weniger Menschen geringfügig beschäftigt.

Das verfügbare Einkommen der deutschen privaten Haushalte erhöhte sich im Jahr 2021 nominal um 1,8%. Die Sparquote blieb jedoch weiterhin auf einem sehr viel höheren Niveau als in den Jahren vor der Corona-Krise. Die privaten Haushalte gaben in 2021 ihr verfügbares Einkommen nicht im gewohnten Umfang für Konsumzwecke aus.

Im Jahr 2021 hat sich der Arbeitsmarkt in einem weiterhin sehr schwierigen Umfeld durchaus robust gezeigt. Die Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland blieb 2021 nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. Mit durchschnittlich 44,9 Millionen Erwerbstätigen befand sich die Beschäftigung jedoch weiterhin unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (45,3 Millionen).

Das Angebot der Automatenwirtschaft ist Teil des Unterhaltungs- bzw. Freizeitmarktes, der 2020 und 2021 durch die Pandemie schwer in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Unternehmen im Bereich Unterhaltung, Kultur und Sport mussten grundsätzlich immer während der Lockdown-Phasen schließen, bei gleichzeitig allgemein rückläufiger Konsumnachfrage der privaten Haushalte während der möglichen Öffnungsphasen.

Die Bundesländer nutzten auf Basis des 2012 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags durch länderbezogene Regelungen ihre Gesetzgebungskompetenz für die Spielhallen. Diese Regelungen -u.a. Mindestabstandgebote zwischen Spielhallenstandorten sowie das Verbot von Mehrfachkonzessionen - haben eine Reduktion der Kapazitäten für das gewerbliche Geldspiel zur Folge. Übergangsfristen für Bestandspielhallen liefen im Wesentlichen zum 1. Juli 2017 aus. Parallel dazu wurden auf Bundesebene mit der 6. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung, die am 11. November 2014 in Kraft trat, die gerätebezogenen Vorschriften verschärft, mit dem Ziel, den bereits bestehenden hohen Spieler- und Jugendschutz weiter zu erhöhen. Das Auslaufen einer vierjährigen Übergangsfrist für Geldspielgeräte zum 11. November 2018 erforderte eine flächendeckende technische Umstellung des Gerätebestands auf die damit verbundene Pflicht zur Einhaltung der neuen Technischen Richtlinie TR 5.0. Die damit einhergehenden neuen beschränkenden Vorschriften beider Regelwerke hatten in ihrer Kumulation von Ende 2018 bis zur Jahresmitte 2019 zu hohen prozentual zweistelligen Rückgängen bei den Geldspielumsätzen geführt. Im weiteren Verlauf des Wirtschaftsjahrs 2019 konnte sich die Unterhaltungsautomatenwirtschaft trotz der weiterhin sehr ungünstigen regulativen Rahmenbedingungen sukzessive etwas erholen. Durch verschiedene operative Maßnahmen und intensive Kundenorientierung haben sich die Umsätze der Aufstellunternehmen bis zum Jahresende 2019 zwar weiter erholt, jedoch wurde das Niveau aus der Zeit vor der Anpassung bzw. vor Umstellung auf die neue Spielverordnung bis heute nicht wieder erreicht.

Diese Entwicklung führte zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen der Automatenaufstellunternehmen gegenüber anderen Marktteilnehmern bzw. Wettbewerbern in der Glücksspielbranche. Die Verbände der Automatenwirtschaft gehen davon aus, dass in der Folge ein nicht unerheblicher Teil der Nachfrage in illegale Angebote abgewandert ist. Ebenso ist die Anzahl der Spielhallenstandorte und der dort aufgestellten Geldspielautomaten in Deutschland weiterhin insgesamt rückläufig.

Diese strikten Regulierungen beeinträchtigen das legale gewerbliche Spiel massiv. Die Covid19 Pandemie mit ihren Lockdown Perioden und staatlichen Schutzmaßnahmen haben diesen Trend noch zusätzlich verschärft. Die allgemeine Konsumzurückhaltung der privaten Haushalte in der Pandemie sowie die steigende Inflation wirken ebenfalls negativ auf den Freizeitsektor.

Das legale gewerbliche Automatenspiel kämpft wirtschaftlich mit Problemen, die auf politische Restriktionen zurückzuführen sind. Der Beitrag, den das gewerbliche Geldspiel zur Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs des Menschen hin zu einem legalen Angebot leisten kann, geht in der Folge weiter zurück. Es muss somit ein gesetzlich geförderter Abschwung der Unterhaltungsautomatenwirtschaft festgestellt werden. Die Umsetzung der Änderung der Spielverordnung von 2014, führte zu einem Anpassungsprozess der Geldspielgeräte (GSG), der erst am 10. Februar 2021 vollständig abgeschlossen wurde. Das umständliche Handling der neuen GSG sowie das seither flächendeckend vorgeschriebene gerätegebundene, personenungebundene Identifikationsmittel zur Vermeidung von gleichzeitiger Bespielung mehrerer Geräte stießen bei den Spielern auf wenig Akzeptanz. Informationen, Erklärungen und Einweisungen der Kunden in den Betrieb der neuen GSG wurden notwendig. Umfangreiche und aufwendige Schulungen des Personals wurden und werden weiterhin durchgeführt.

Am 1. Juli 2021 trat der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens (GlüStV 2021) in Kraft, der im Wesentlichen die jahrelang diskutierte Regulierung des Online-Glücksspiels zum Gegenstand hat. Die Vorschriften für das gewerbliche Automatenspiel wurden weitgehend aus dem GlüStV 2012 übernommen, insbesondere das Mindestabstandsgebot und das Verbot von Mehrfachspielhallen sind inhaltsgleich enthalten. Jedoch enthält der GlüStV 2021 im Spielhallenbereich deutliche Veränderungen hin zu einer qualitativen Glücksspielregulierung. In den Übergangsregelungen in § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 wurden zusätzliche qualitative Vorgaben für einen möglichen Weiterbetrieb von Bestandsspielhallen aufgenommen. Hierzu gehören: (a) die besondere Qualifizierung des Personals, insbesondere durch die Vermittlung spezifischen Wissens zum Jugend- und Spielerschutz, (b) die Qualifizierung des Berufszugangs, die seit November 2014 nach geltendem Recht im Unterrichtungsnachweis gem. § 33c Abs. 2 Nr. 2 GewO i.V.m. §§ 10a - d SpieIV konkretisiert ist und (c) die Zertifizierung von Spielhallen.

Ebenfalls wird ein bundesweites spielformübergreifendes Spielersperrsystem durch den GlüStV 2021 eingeführt. Allerdings stand zum 1. Juli 2021 in den meisten Bundesländern noch keine Anschlussmöglichkeit an das Spielersperrsystem zur Verfügung. Erst ab dem 2. August 2021 waren auf der Website des zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt Online-Anträge dafür möglich. Aufgrund behördlicherseits vorliegender technischer und ressourcenabhängiger Schwierigkeiten war ein vollständiger Anschluss aller Betriebe im Jahr 2021 noch nicht möglich.

Mit § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 wurde den Bundesländern optional die Möglichkeit eingeräumt, zeitlich beschränkte Erlaubnisse für bestehende Spielhallen zu erteilen, die die Vorschriften des § 25 Abs. 1, 2 GlüStV 2021 nicht erfüllen. Die qualitativen Vorgaben des § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 sind, sofern von den jeweiligen Bundesländern diese Option in ihren Landesgesetzen genutzt wird, für Bestandsunternehmen obligatorisch und führen zu einer allgemeinen Qualitätssteigerung in diesem Marktsegment. Einige Bundesländer haben die für die Umsetzung des GlüStV 2021 notwendigen Ausführungsgesetze nicht rechtzeitig bis zum 1. Juli 2021 verabschiedet, was die bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten der Beschäftigten und Unternehmen über ihre weitere Existenz noch verstärkte. Bis zum 31. Dezember 2021 war in sieben Bundesländern nicht rechtsverbindlich geklärt, ob und wenn ja, in welcher konkreten Ausgestaltung die für den Fortbestand von Bestandsspielhallen wichtige Option des § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 genutzt wird. Spielhallenbetreiber, die erneut seit November 2020 und während des ersten Halbjahres 2021 pandemiebedingt schließen mussten, sehen sich im zweiten Halbjahr 2021 in diesen Bundesländern neben einer weiterhin bestehenden Unsicherheit über die Pandemieentwicklung und daraus resultierenden Einschränkungen des Geschäftsbetriebes mit der zusätzlichen Unsicherheit konfrontiert, ob ihre Anträge für einen Weiterbetrieb ihrer Spielhallen genehmigt werden, sofern das jeweilige Bundesland die Option des § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 überhaupt nutzt. Hinzu tritt eine fehlende Existenzsicherheit für Tausende von Beschäftigten in den Unternehmen der Automatenwirtschaft, die im Zusammenspiel mit einer ohnehin sehr angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Sicherung und Rekrutierung von Personal führt.

Mit der ebenfalls zum 1. Juli 2021 erfolgten Öffnung des Glücksspiels im Internet, d. h. der Genehmigungsfähigkeit von Online-Lotterien, Online-Sportwetten, Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und Online-Poker ist ein Rechtsrahmen für ein reguliertes Angebot von legalem Online-Glücksspiel mit qualitativen Zugangsbeschränkungen geschaffen worden. Die für die Genehmigung zuständige Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Sachsen-Anhalt befindet sich im Aufbau. Während der Aufbauphase werden die Aufgaben der neu geschaffenen Behörde bis Ende 2022 durch andere Behörden wahrgenommen. Bis zum Jahresende waren noch keine Erlaubnisse für virtuelles Automatenspiel erteilt. Der Betrieb solcher Angebote aller Anbieter erfolgte daher im Jahr 2021 unter einem sog. Duldungsregime.

Der am 1. Juli 2021 in Kraft getretene GlüStV 2021 enthält regulatorische Nachteile für die Unterhaltungsautomatenwirtschaft, die zusätzlich zur negativen Auswirkung durch die Covid Pandemie zu deutlich zweistelligen Umsatzeinbußen bei den Aufstellunternehmen geführt haben. Während für den Bereich des Online-Spiels, der mit dem GlüStV 2021 reguliert wurde, außer der Beschränkung im Hinblick auf maximale Einsätze pro Monat und je Spielrunde sowie im Hinblick auf die Mindestspieldauer von 5 Sekunden je Spielrunde keine quantitativen Beschränkungen des Angebots vorhanden sind, wurde das Angebot des gewerblichen stationären Geldspiels in besonderem Maße durch die Vorschriften des GlüStV 2012 einschränkt. Vor allem das Mindestabstandsgebot zwischen Spielhallen sowie das Verbot von Mehrfachkonzessionen führten und führen zu einem materiellen Abbau von Geldspielgeräten in Deutschland.

Immerhin enthält der am 1. Juli 2021 in Kraft getretene neue Glücksspielstaatsvertrag erstmals qualitative Elemente zur Regulierung des gewerblichen Geldspiels. So konnten einzelne Bundesländer wie z.B. Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz befristet Mehrfachkonzessionen für bereits seit 1. Januar 2020 bestehende Spielhallen erlauben, sofern diese spezifische Qualitätskriterien erfüllen.

Erschwerend für das gewerbliche Automatenspiel war dazu die weitere Entwicklung der Covid-19-Pandemie in 2021, die damit verbundenen Hygiene-Beschränkungen, und insbesondere die Lock- down Zeiten, die zu massiven Umsatzeinbußen und somit zu einer Verstärkung des wirtschaftlichen Abschwungs der Unterhaltungsautomatenwirtschaft geführt haben.

2 Operative Geschäftsentwicklung

2.1 Allgemeine Entwicklung

Ende 2020 kam es zu einer erneuten Welle mit zunehmenden Covid-19 Infektionsentwicklungen. In Deutschland wie auch in den Niederlanden wurden stetig steigende Infektionszahlen festgestellt, die dazu führten, dass die deutsche und die niederländische Regierung beschlossen, den Spielhallenbetrieb in Deutschland ab November 2020 und in den Niederlanden im Dezember 2020 wieder vollständig einzustellen. Diese Lockdown Phase dauerte bis in den Juni des Jahres 2021 an. Während der Lockdown-bedingten Schließungsmonate wurde die Gewährung von Kurzarbeitergeld pragmatisch und schnell abgewickelt. Die deutschen spielhallenbetreibenden Unternehmen der Safari-Gruppe haben entsprechende staatliche Unterstützung durch Kurzarbeitergelder erhalten.

Erst im Juni 2021 waren schrittweise Wiedereröffnungen von Spielhallen mit spezifischen Hygienekonzepten wieder möglich. Ende Juni 2021 waren fast alle Spielhallen wieder geöffnet, jedoch wirkten sich sowohl die verschärften Hygienemaßnahmen mit Einschränkungen für Spielhallen wie z. B. reduzierte Öffnungszeiten, Rauchverbote, Einschränkungen bei der Ausgabe von Speisen und Getränken, Maskenpflicht, Antigen-Tests etc. wie auch die Auswirkungen der im Februar 2021 vollständig umgesetzten Spielverordnung (automatenbezogene Freischaltkarten für alle Geldspielgeräte) und die zu dieser Zeit ausgetragene Fußballeuropameisterschaft nachteilig auf unser Geschäft und die Wiedereröffnungen aus. Im Laufe der Zeit zeigte sich bis über das dritte Quartal 2021 hinaus eine sukzessive Erholung der Umsätze. Einige Spielhallen insbesondere in Norddeutschland und in den Niederlanden erholten sich schneller und stärker, andere Standorte entwickelten sich nach dem Neustart schwächer.

In dritten Quartal 2021 zeigten die Gesamteinnahmen der Spielhallen eine insgesamt gute Erholung, blieben aber insgesamt unter den vergleichbaren Vorjahreszahlen deutlich zurück.

Für den Zeitraum November und Dezember 2020, wie auch für die Schließungsmonate des Jahres 2021 wurden seitens der Bundesregierung zusätzliche Staatshilfen beschlossen. Die Safari- Gruppe hatte soweit möglich über eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft die entsprechenden Anträge auf staatliche Beihilfen im Wege der sog. November- und Dezemberhilfen für 2020 und Überbrückungshilfe III für die Zeit ab Januar 2021 abgegeben und die möglichen Hilfen fristgerecht beantragt. Die beantragten Staatshilfen für November und Dezember 2020 wurden im April 2021 in Höhe von rund 30 Mio. EUR sowie die für das Jahr 2021 beantragten Überbrückungshilfen in Höhe von 12 Mio. EUR im Mai 2021 und weitere rund 36 Mio. EUR im November 2021 vollständig ausbezahlt.

Die wesentlichen Konzern-Ergebnisse und Kennzahlen für das Jahr 2021 haben sich insbesondere durch die Corona Krise und die dadurch behördlich angeordneten Schließungen aller Filialen über einen Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 in der 1. Phase sowie durch eine weitere Corona Welle (Omikron) in der 2. Phase ab November 2021 und damit nochmaligen Beschränkungen bis hin zu lokalen Lockdowns rückläufig entwickelt. Ab November 2021 beschlossen die Bundesregierung und die Bundesländer weitere lokale COVID-19-bezogene Lockdowns und flächendeckende Zugangsbeschränkungen für Spielhallen. Dies führte dazu, dass in allen Bundesländern 2G-Beschränkungen eingeführt wurden, d.h. nur geimpfte und genesene Personen die Spielhallen betreten konnten. Häufig wurden sogar sog. 2G-Plus-Regeln angewendet (zusätzliche Tests für geimpfte oder genesene Personen). In einigen Gebieten mit sehr hohen Inzidenzraten mussten Spielhallen sogar wieder geschlossen werden. Diese Maßnahmen wirkten sich zum Jahresende 2021 nochmals negativ auf die Auslastung der Spielhallen und die Umsatzzahlen der Gruppe aus.

Getrieben von der anhaltenden Corona Krise und aufgrund des Shutdowns aller Spielhallen-Filialen über einen langen Zeitraum von November 2020 bis in den Juni 2021 sowie durch eine weitere Corona Welle und die damit zusammenhängenden staatlichen Beschränkungen zum Jahresende 2021 waren die wesentlichen Ergebnisse und Kennzahlen im Jahr 2021 weiterhin rückläufig.

Aufgrund dieser Covid-Effekte sind die Werte im Vergleich zu Vorjahres- oder Planwerten nur sehr bedingt vergleichbar und grundsätzlich stark verzerrt. Insbesondere die im ersten Halbjahr 2021 komplett geschlossenen Monate führten jeweils generell zu einem deutlich negativen EBITDA-Beitrag. Im Zeitraum zwischen Juni und Oktober 2021 waren alle Spielhallen in Deutschland wieder geöffnet, jedoch unter Einhaltung pro Bundesland individuell geregelter Hygiene-Vorschriften. Betrachtet man lediglich diesen Zeitraum nach Wiedereröffnung bewegten sich die Geldspielumsätze um rund 19% unter den vergleichbaren Vorjahreswerten jedoch noch deutlicher unter dem Niveau der Umsätze vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie.

Ursächlich dafür sind neben den geltenden Hygienemaßnahmen, Filialschließungen und sonstigen Beschränkungen (Maskenpflicht, Rauchverbot, Abstandsregelungen, Registrierungen etc.), welche von den Kunden als unangenehm empfunden werden, darüber hinaus insbesondere auch die volle Auswirkung der im Februar 2021 vollständig umgesetzten Glücksspielverordnung (Einführung der automatenbezogenen Freischaltkarten für alle Geldspielgeräte) und die Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrags, der am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist.

Seit dem 15. Oktober 2020 ist unser Virtuelles Automatenspiel Angebot in ganz Deutschland live und wird mit Ausnahme von Schleswig-Holstein unter der Domain www.loewen-play.de angeboten. Anzumerken ist, dass das Angebot von virtuellem Automatenspiel auch nach dem 15. Oktober 2020 noch nicht lizensiert ist. Jedoch ergibt sich aus der Aussetzung des Vollzugs gegen das Angebot bei Einhaltung der postulierten Vorschriften auf Grundlage eines Umlaufbeschlusses und der veröffentlichten Übergangsrichtlinien quasi eine Duldung von Online-Angeboten. Es handelt sich hierbei um eine mit den Bundesländern abgestimmte Vorgehensweise im Umgang mit Glücksspielanbietern ab dem 15. Oktober 2020 ohne ausdrückliche Genehmigung, die jedoch nach Rat unserer auf Glückspielrecht spezialisierten Verwaltungsrechtsanwälte ein Angebot virtueller Automatenspiele rechtlich ermöglicht. Die vorstehend gefundene Lösung gilt zunächst bis zu einer Erteilung einer behördlichen Erlaubnis, die von der Safari-Gruppe in der zweiten Jahreshälfte 2021 beantragt wurde. Im Juni 2021 hat die Bundesregierung beschlossen die Besteuerung für Virtuelle Automatenspiele umzustellen. Statt bisher 19 % Umsatzsteuer gilt ab dem 1. Juli 2021 eine neue Glücksspielsteuer für dieses Angebot von 5,3 % der Spieleinsätze und erhöht damit deutlich die steuerliche Belastung dieser Einnahmen.

Die Liquiditätssituation des Konzerns zum Jahresende 2021 war aufgrund der prolongierten Inanspruchnahme der gesamten Revolver Fazilität ("RCF") in Höhe von 40 Mio. EUR als auch der im Laufe des Jahres 2021 vollständig ausgezahlten staatlichen Beihilfen positiv und stabil. Die zum 31.12.2021 insgesamt zu Verfügung stehenden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente lagen bei rund EUR 94,7 Mio. (Vorjahr EUR 66,1 Mio.). Damit verfügte die Gruppe am Ende des Geschäftsjahres über ausreichende Liquidität, um ihre vertraglichen Verpflichtungen zu diesem Zeitpunkt zu erfüllen.

Anfang des Jahres 2021 hat die Safari-Gruppe einen Refinanzierungsprozess begonnen, um sowohl die im Jahr 2022 fälligen 350 Mio. EUR vorrangig besicherte Anleihe als auch die im gleichen Jahr fälligen Verbindlichkeiten aus der Revolver Fazilität ("RCF") in Höhe von 40 Mio. EUR abzulösen. Nachdem es im Rahmen des Refinanzierungsprozesses zu keinem wirtschaftlich tragfähigen Angebot für die Safari-Gruppe gekommen ist und somit keine Refinanzierung der vorrangig besicherten Anleihe möglich wurde, führte die Safari-Gruppe im Oktober 2021 Gespräche mit einem Ad-hoc-Ausschuss der wesentlichen Anleihegläubiger über alternative Kapitalrestrukturierungslösungen. Diese Gespräche und Diskussionen sind konstruktiv verlaufen, so dass schließlich am 23. Dezember 2021 eine verbindliche Vereinbarung zu einem Restrukturierungskonzept (sog. Lock-Up-Vereinbarung) mit der Ad-hoc Gruppe und deren Vertretern getroffen werden konnte. In dieser Vereinbarung wurden die wesentlichen Bedingungen einer Refinanzierung festgehalten. Es war das Ziel aller Beteiligten die am 23. Dezember 2021 getroffene Vereinbarung mit den darin festgelegten Konditionen im ersten Halbjahr des Jahres 2022 entsprechend umzusetzen. Die Umsetzung wurde am 23. Mai 2022 erfolgreich abgeschlossen (vgl. dazu auch die Ausführungen unter Punkt 5 dieses Konzernlageberichtes).

Der Konzern erzielte zum 31. Dezember 2021 ein konsolidiertes betriebswirtschaftliches EBITDA inklusive der ausgezahlten Corona-Staatshilfen (ohne Berücksichtigung von IFRS 16) von rund EUR 69,5 Mio. (EBITDA laut Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von rund EUR 93,6 Mio. zuzüglich Geräteleasingaufwendungen in Höhe von rund EUR 0,2 Mio. aus Operating Leasingverhältnissen, abzüglich Gebäudemieten von rund EUR 24,1 Mio.) und lag durch die im Laufe des Jahres genehmigten und ausgezahlten Staatshilfen über dem Vorjahr. Ohne Berücksichtigung der Staatshilfen lag das operative Ergebnis durch die bereits genannten negativen Einflüsse in 2021 signifikant unter den Ergebnissen des Vorjahres. Jedoch zeigte die Umsatzentwicklung nach Wiederöffnung und insbesondere im dritten Quartal 2021 einen Erholungstrend jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt der Einführung neuer Beschränkungen bedingt durch die Omikron Infektionswelle ab November 2021.

Ziel ist es, sich nach den Covid-19 Einflüssen der letzten beiden Jahre sukzessive von den einschränkenden Maßnahmen der Corona Pandemie zu erholen und eine entsprechende deutliche Umsatzerholung im Geldspielbereich zu erzielen sowie durch Standort- und Kostenoptimierungen und gezieltes Wachstum an neuen Standorten die Gesamtentwicklung wieder zu verbessern.

Die Geschäftsführung beurteilt die allgemeine Risikolage der Gruppe im Vergleich zum Vorjahr deutlich positiver, diese hat sich insbesondere aufgrund der geringeren Liquiditätsrisiken durch die abgeschlossene finanzielle Restrukturierung, der optimierten regulatorischen Risiken im Rahmen der Umsetzung des neuen Glückspielstaatsvertrags und der deutlich verbesserten Situation und Entwicklung hinsichtlich der Pandemielage im Allgemeinen signifikant verbessert. Dennoch verbleibt auf Grund der weiterhin bestehenden Risikolage eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen zu "Liquiditätsrisiken inklusive bestandsgefährdender Risiken" unter Punkt 4.3 dieses Konzernlageberichtes.

2.2 Marktposition

Der Konzern hatte zum 31. Dezember 2021 in Deutschland insgesamt 7.357 abrechnungsfähige Geldspielgeräte in eigenen Filialbetrieben aufgestellt. Aufgrund des am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021) und der entsprechenden Umsetzung bzw. Auswirkung bis zum Jahresende 2021 ist die Anzahl der abrechnungsfähigen Geldspielgeräte der deutschen Gruppe um rund 14% (VJ: 8.561) im Stichtagsvergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Die Umsetzung des GlüStV 2021 betrifft den gesamten deutschen Geldspielautomatenmarkt gleichermaßen, sodass der Gesamtmarktanteil der Gruppe in Deutschland im Wesentlichen unverändert ist. Hinzu kommen weitere 473 Automaten mit 922 Spielplätzen in den Niederlanden.

2.3 Entwicklung einzelner Geschäftsbereiche

Bundesweit war die Safari-Gruppe zum Jahresende 2021 mit insgesamt 416 (Vorjahr 426) Spielstättenstandorten und 668 (Vorjahr 782) aktiv betriebenen Konzessionen ("Spielhallen") am Markt vertreten. Die aktiv betriebenen Konzessionen sind aufgrund der Auswirkung des am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen GlüStV 2021 und der damit einhergehenden Schließungen bzw. Reduzierung der Konzessionen an bestimmten Standorten um rund 15% im Vergleich zum Vorjahresstichtag zurückgegangen. Die Umsetzung des GlüStV 2021 betrifft den gesamten deutschen Geldspielautomatenmarkt gleichermaßen. Da der Bestand an Geldspielgeräten auf dem deutschen Markt 2021 in einem etwas größerem Umfang zurückgegangen ist, konnte Löwen Play somit seine Marktposition als einer der führenden Spielstättenbetreiber in Deutschland weiterhin behaupten.

Insgesamt hatte sich die rechtliche Situation im deutschen Online-Gaming Segment zum Ende des Jahres 2020 positiv verändert. Per Umlaufbeschluss vom 8. September 2020 hatten sich die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder auf eine Übergangsregulierung des Online-Glücksspiels in Deutschland verständigt. Anbietern von Glücksspiel wurde ab dem 15. Oktober 2020 ein schrittweiser Übergang in das Regelungswerk des GlüStV 2021 eröffnet, soweit deren Geschäftspraxis bereits zu dieser Zeit an die künftige im anstehenden Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Rechtslage angepasst und deren Angebot darauf auch entsprechend beschränkt ist. Es handelte sich hierbei um eine mit den Bundesländern abgestimmte Vorgehensweise im Umgang mit Glücksspielanbietern ab dem 15. Oktober 2020 ohne ausdrückliche Lizenz, die ein Angebot virtueller Automatenspiele rechtlich ermöglicht. Die vorstehend gefundene Lösung gilt zunächst bis zu einer Erteilung einer behördlichen Erlaubnis, die von der Safari-Gruppe in der zweiten Jahreshälfte 2021 beantragt wurde. Löwen Play konnte somit seit dem 15.Oktober 2020 unter strikter Einhaltung der dort geforderten Beschränkungen mit seinem Online-Angebot unter der Domain www.loewen-play.de mit Ausnahme von Schleswig-Holstein bundesweit aktiv werden. Die Umsätze dieses Bereichs für das Berichtsjahr 2021 haben sich gegenüber dem Vorjahr verbessert, jedoch noch keine wesentlichen Auswirkungen auf das Konzernergebnis gehabt.

Im Juni 2021 hat die Bundesregierung beschlossen die Besteuerung für virtuelle Automatenspiele umzustellen. Statt bisher 19 % Umsatzsteuer gilt ab dem 1. Juli 2021 eine neue Glücksspielsteuer für Online-Glücksspiele in Höhe von 5,3 % auf Spieleinsätze und erhöht damit die Besteuerung von Online-Einnahmen deutlich.

Im September 2018 wurde durch die Akquisition der Spiele-Palast GmbH mit Sitz in Berlin das Online-Gaming Geschäftsfeld der Safari-Gruppe um Online-Kartenspielangebote im In- und Ausland erweitert. Die Spiele-Palast GmbH lieferte in 2021 mit 3,47% (Vorjahr 1,9%) Umsatzanteil einen verbesserten aber keinen wesentlichen Beitrag zum Konzernergebnis.

Die Automatenaufstellung im Gaststättensektor spielt weiterhin nur eine sehr untergeordnete Rolle.

Die Safari-Gruppe betreibt über die niederländische Tochtergesellschaft der Löwen Play GmbH, die LP Holding NL B.V. insgesamt 473 Geldspielautomaten mit 922 Spielplätzen an acht Standorten in den Niederlanden und konnte ihre Marktposition in diesem benachbarten europäischen Land behaupten.

2.4 Entwicklung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren (ungeprüft)

Marke Löwen Play

Durch die Erweiterung des Filialnetzes in den vergangenen Jahren und die kontinuierliche Entwicklung der Standorte konnte Löwen Play sich am deutschen und niederländischen Spielhallenmarkt gut behaupten. Zusätzlich konnte durch die Etablierung und der Ausweitung eines bundesweiten Online-Gaming Angebots der Bekanntheitsgrad und die Kundenbindung an die Marke Löwen Play weiter ausgebaut werden. Ebenfalls haben Erhaltungs- und Modernisierungsinvestitionen dazu beigetragen, das Filialnetz auf einem modernen Niveau zu halten und den positiven Wiederkennungswert der Marke Löwen Play weiter zu stärken.

Der im September 2018 übernommene Online-Kartenspieleanbieter (Spiele-Palast GmbH) operiert nicht unter der Marke Löwen Play.

Soziale Verantwortung / präventiver Spielerschutz

Der präventive Spieler- und Jugendschutz steht bei Löwen Play im Mittelpunkt der unternehmerischen Verantwortung. Als gewissenhaft und wirtschaftlich nachhaltig handelndes Unternehmen, das seine soziale Verantwortung gegenüber seinen Kundinnen und Kunden aktiv wahrnimmt, hat sich Löwen Play schon frühzeitig entschieden, auch auf eventuell auftretende ungewünschte Folgen seines Produkt- und Dienstleistungsangebotes, aktiv zu reagieren. Bei einer kleinen, aber nicht zu vernachlässigenden Anzahl von Gästen kann sich im Zeitverlauf ein problematisches oder auch pathologisches Spielverhalten entwickeln. Prävention heißt in diesem Zusammenhang, all diejenigen Maßnahmen unternehmensseitig zu fördern, die ein frühzeitiges Erkennen übermäßigen oder pathologischen Spielverhaltens unserer Gäste ermöglicht.

Um mögliche negative Auswirkungen auf die Betroffenen verhindern bzw. reduzieren zu können, ist es notwendig, entsprechende Aktivitäten kundennah wirksam werden zu lassen. So werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - insbesondere aus dem Servicebereich - hinsichtlich des Erkennens problematischen und pathologischen Spielverhaltens und des bewussten Umgangs mit Spielgästen regelmäßig geschult. Die im gesamten Bundesgebiet seit vielen Jahren nach bundeslandspezifischen Bestimmungen und Standards durchgeführten Schulungen wurden in Kooperation mit der Gesellschaft für Spielerschutz projektiert und mit dieser sowie mit weiteren externen Organisationen (Merlato, Hazelnut etc.) durchgeführt. Auch im Jahr 2021 war die Auslastung der Gesellschaft für Spielerschutz sehr hoch. Dadurch dass einige wichtige und große Bundesländer die Option des § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 genutzt haben, wie z.B. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz werden hier die zusätzlich notwendigen Schulungen zum Erhalt der Bestandsspielhallen mit Mehrfachkonzessionen bis zu 36 Geldspielautomaten die Position der Gesellschaft für Spielerschutz im Markt weiter stärken. Im Rahmen von Covid-19 wurden die Schulungsangebote um zusätzliche E-Learning und Online-Präventionsschulungsangebote erweitert und die entsprechenden Website Angebote erweitert, optimiert und ausgebaut.

Zusätzlich koordiniert Löwen Play bei seiner präventiven und spielerschützenden Arbeit und vermittelt hilfesuchende Gäste an regional oder lokal agierende Beratungs- und Suchthilfeeinrichtungen. Bei Bedarf werden entlang der "Präventionskette" (Servicekraft, Präventionsberaterinnen/-berater, Hilfesystem) Kunden zumeist von Servicekräften und speziell geschulten Führungskräften unseres Unternehmens betreut und bei Bedarf zur weitergehenden Beratung und Betreuung an das sog. Hilfesystem weitervermittelt.

Die Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention mbH (GSP mbH) wurde Anfang 2016 unter Beteiligung der Safari-Gruppe gegründet, um Spielerschutz- und Präventionsarbeit auf qualitativ höchstem Niveau zu gewährleisten. Hierbei haben sich die Unternehmen Safari Holding Verwaltungs GmbH, Löwen Entertainment und die Schmidt Gruppe zusammengeschlossen und gemeinsam dieses Dienstleistungsunternehmen im Bereich Spielerschutz und Prävention gegründet. Die GSP mbH besteht aus mehreren hochqualifizierten Mitarbeitenden mit einem starken Netzwerk zu sozialen Einrichtungen wie z.B. Caritas, Diakonie und sonstigen Hilfeeinrichtungen.

Ein ergänzender Baustein der präventiven und spielerschützenden Maßnahmen besteht in der Auslage von Informationsmaterial zum verantwortungsvollen Umgang mit Glücksspiel, zum problematischen Spielverhalten, zur Präventionsberatung und zu Hinweisen auf weitergehende externe Hilfeangebote in jeder unserer Spielhallen im Bundesgebiet. Eingangskontrollen und weitere jugendschützende Präventionsmaßnahmen werden durch regelmäßige und umfassende interne sowie externe Kontrollen von unabhängigen Einrichtungen in allen Löwen Play Spielstätten sichergestellt.

Personalentwicklung

Die Personalentwicklung wird durch ein kontinuierlich angepasstes Beurteilungssystem mit flexiblen Entgeltbestandteilen insbesondere für den Außendienst unterstützt.

Die Personalentwicklung umfasst sämtliche Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Arbeitsleistung bzw. des Qualifikationsprofils von Mitarbeitenden, um die unternehmensseitigen Anforderungen an Beschäftigte mit deren Fähig- und Fertigkeiten in Übereinstimmung zu bringen. Personalentwicklungsmaßnahmen beinhalten alle bildungs- und stellenbezogenen Aktivitäten wie Ausbildung, Weiterbildung, Einsatzplanung und -steuerung, Stellvertreterregelungen usw., die der Qualifizierung des Personals und der Führungskräfte dienen.

Im Jahr 2021 haben 64 Mitarbeitende an verschiedenen Seminaren z.B. zu den Themengebieten Netz- und Elektrotechnik sowie weiteren Ausbildungs- und MS-Office-Themen teilgenommen. Einarbeitungsprogramme für Techniker und Servicemitarbeitende wurden projektiert und Techniker nahmen an fachlichen Weiterbildungen teil.

Zum Stichtag 31. Dezember 2021 bildete der Konzern insgesamt 14 Auszubildende in IHK-Ausbildungsberufen aus. Die Ausbildung von jungen Leuten soll dabei mithelfen, den entsprechenden Personalbedarf auch in der Zukunft abdecken zu können.

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

Gemäß dem am 24. April 2015 verabschiedeten Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat die Geschäftsführung der Safari-Gruppe den derzeitigen Anteil der Frauen in der ersten und zweiten Führungsebene bei der Löwen Play GmbH festgestellt und Mindest-Zielgrößen bis zum 31. August 2020 für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene mit 15% und für die zweite Führungsebene mit 30% festgelegt. Im September 2020 wurden diese Zielgrößen von der Geschäftsführung überprüft, analysiert und neu festgelegt. Um bei der Besetzung der qualitativen Beurteilung weiterhin eine angemessene Bedeutung zu geben, legte die Geschäftsführung der Löwen Play GmbH folgende Mindest-Zielgrößen gültig bis zum 31. August 2025 fest: Es gelten für die 1. Führungsebene 25% und für die 2. Führungsebene 30% als Zielgrößen.

Der derzeitige Frauenanteil der Löwen Play GmbH in der 1. Führungsebene lag bei 29% und in der 2. Führungsebene bei 31 %. Die Geschäftsführung ist davon überzeugt, dass bei der Besetzung von Stellen im Unternehmen die fachliche sowie die persönliche Eignung für die jeweilige Position, nicht aber das Geschlecht für eine Einstellung entscheidend sein soll bzw. muss.

In Anbetracht der geringen Anzahl an Mitgliedern der Geschäftsführung wurde die Mindest-Zielgröße für die Geschäftsführung mit null Prozent angesetzt, da sich derzeit keine Frau in der Geschäftsführung befindet und für den Fall von Neubesetzungen die fachliche und die persönliche Eignung, nicht aber das Geschlecht entscheidend sein soll. Spätestens im August 2025 wird eine erneute Evaluierung der Daten und anschließend eine neue Festlegung der Zielgrößen erfolgen. Im Jahr 2021 wurden die bisherigen Mindest-Zielgrößen erfüllt.

Anteil der Beschäftigten von Frauen und Männern

Die durchschnittliche Gesamtzahl der beschäftigten Frauen in der Safari-Gruppe beträgt 1.790 Mitarbeiterinnen und damit ca. 70% der in 2021 durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden. Der überwiegende Teil der Mitarbeiterinnen ist mit rund 96% in den Spielhallenstandorten beschäftigt. Von den Mitarbeiterinnen waren in 2021 durchschnittlich ca. 62% als Teilzeitbeschäftigte tätig. Mehr als 88% der Mitarbeitenden waren in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt.

Richtlinien zur Gleichbehandlung

Die Safari-Gruppe berücksichtigt in ihren schriftlich formulierten Unternehmensleitlinien das grundsätzlich wichtige Ziel der Gleichbehandlung aller beschäftigten Mitarbeitenden. Die Unternehmensgruppe erwartet von ihren Mitarbeitenden, dass sie die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen achten. Benachteiligungen im Arbeitsumfeld aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität werden nicht toleriert.

3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Trotz der im Wirtschaftsjahr 2021 verzeichneten Umsatzeinbrüche bedingt durch die anhaltende Corona Krise und der dadurch bis Juni 2021 geschlossenen Spielhallenbetriebe sowie die nach den Wiederöffnungen eingetretene volle Auswirkung der vollständig umgesetzten Spielverordnung (u.a. verpflichtende automatenbezogene Freischaltkarten an allen Geldspielgeräten) und die zusätzlich zum 1. Juli 2021 in Kraft getretene Regulierung durch den Glückspielstaatsvertrag (mit der Folge einer Reduzierung der Automatenzahlen), konnte die Safari-Gruppe auf Gesamtjahressicht noch Umsatzerlöse in Höhe von rund €127 Millionen erzielen. Diese sind jedoch aufgrund der beschriebenen massiven Einschränkungen bzw. negativen regulatorischen Einflüsse mit deutlichen Umsatzeinbußen in Höhe von ca. 30% zum Vorjahr einhergegangen. Der Teilkonzern Niederlande verzeichnete, ebenfalls bedingt durch die negativen Pandemieauswirkungen, im Geschäftsjahr 2021 einen deutlichen Rückgang der Nettoumsatzerlöse in Höhe von rund 25% zum Vorjahr.

Löwen Play konnte seit dem 15. Oktober 2020 mit Hilfe einer Übergangsregulierung und unter strikter Einhaltung der dort geforderten Beschränkungen mit seinem virtuellen Online Spielautomaten Angebot unter der Domain www.loewen-play.de mit Ausnahme von Schleswig-Holstein bundesweit via Soft-Launch aktiv werden. Dadurch konnten sich die Umsätze dieses Segments für das Berichtsjahr 2021 deutlich verbessern. Zusammen mit der positiven Entwicklung der Spiele-Palast GmbH (Anbieter von Online-Kartenspielen) konnten somit in 2021 Umsatzerlöse von rund 9,5 Mio. EUR erzielt werden.

Das Ziel im Spielhallenmarkt besteht nunmehr darin, durch gezieltes Wachstum, Standortoptimierung, Innovationen und ausgeprägte Kundenorientierung sukzessive sowohl die negativen Einflüsse der Pandemie als auch die regulatorischen Auswirkungen des Glückspielstaatsvertrags und der vollständigen Umsetzung der Spielverordnung zu überwinden und schrittweise die Umsatzentwicklung wieder zu verbessern.

Die wesentlichen operativen Konzern-Ergebnisse und Kennzahlen in 2021 (ohne Berücksichtigung der gewährten Staatshilfen) haben sich insbesondere durch die Corona Krise und aufgrund der angeordneten Schließungen aller Filialen über einen Zeitraum von Januar bis überwiegend Juni 2021 insgesamt deutlich rückläufig entwickelt. Während des dritten Quartals 2021 zeigten die Gesamteinnahmen der Spielhallen eine deutliche Erholung, blieben aber insgesamt unter den vergleichbaren Vorjahreszahlen. Durch die Corona Effekte sind die Zahlen und Kennzahlen des gesamten Jahres 2021 sehr negativ beeinflusst, stark verzerrt und im Wesentlichen nicht mit den Vorperioden vergleichbar.

Für den Zeitraum November und Dezember 2020, wie auch für die Schließungsmonate des Jahres 2021 wurden seitens der Bundesregierung zusätzliche Staatshilfen beschlossen. Die Safari-Gruppe hatte, soweit möglich, über eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft die entsprechenden Anträge auf staatliche Beihilfen im Wege der sog. November- und Dezemberhilfen für 2020 und Überbrückungshilfe III für die Zeit ab Januar 2021 eingereicht und die möglichen Hilfen damit fristgerecht beantragt. Die beantragten Staatshilfen für November und Dezember 2020 sind im April 2021 in Höhe von rund EUR 30 Mio. sowie die für das Jahr 2021 beantragten Überbrückungshilfen in Höhe von EUR 12 Mio. im Mai 2021 und weitere rund EUR 36 Mio. im November 2021 vollständig eingegangen.

Ebenfalls bedingt durch die negativen Pandemieauswirkungen verzeichnete der Teilkonzern Niederlande im Geschäftsjahr 2020 einen Rückgang der Nettoumsatzerlöse in Höhe von rund 41% im Vergleich zum Vorjahr und 2021 nochmals einen Rückgang von 25% im Vergleich mit den Umsatzerlösen des Jahres 2020.

Das gute Anlaufen nach den Wiedereröffnungen der Spielhallen im Juni 2021 ist im allgemeinen auf ein attraktives Automatenangebot, hohe Personal- und Dienstleistungsqualität, und das unter normalen Gegebenheiten vorhandene positive Konsumentenverhalten zurückzuführen, hinzu kommen Eröffnungen und Akquisitionen neuer Standorte. Nunmehr muss das Ziel der nächsten Jahre darin bestehen, durch gezieltes Wachstum, intensive Standortoptimierungen, Innovationen und ausgeprägte Kundenorientierung sukzessive sowohl die negativen Einflüsse der Pandemie als auch die regulatorischen Auswirkungen durch den Glückspielstaatsvertrag und der vollständigen Umsetzung der Spielverordnung schrittweise zu überwinden, damit sich die Ergebnisse und Kennzahlen wieder erholen und verbessern.

Insbesondere die Umsatzerlöse und das betriebswirtschaftliche EBITDA (ohne Berücksichtigung von IFRS 16) stellen hier weiterhin wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren der Safari-Gruppe dar.

3.1 Ertragslage

Wie im Vorjahr haben sich auch in 2021 die wesentlichen operativen Ergebnisse und Kennzahlen (ohne Einbeziehung der gewährten Staatshilfen) der Safari-Gruppe insbesondere durch die Corona Krise und aufgrund der deshalb angeordneten Schließungen bzw. der staatlich verordneten Regelungen insgesamt rückläufig entwickelt. Die Corona-bedingten Schließungen führten in den vollständig oder überwiegend geschlossenen Monaten zu deutlich negativen IFRS EBITDA Beiträgen. Dadurch sind die wesentlichen Kennzahlen auch für das Jahr 2021 grundsätzlich stark verzerrt und nicht mit den Vorperioden vergleichbar.

Die negative Ertragsentwicklung der Safari-Gruppe resultiert im Wesentlichen aus dem Geschäftsbereich der Spielhallen, insbesondere die negative Entwicklung der Geldspielumsätze, welche vorrangig auf die Filialschließungen, bedingt durch die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie, zurückzuführen sind.

Durch den Rückgang der Umsatzerlöse des Konzerns in 2021 um rd. 30% auf EUR 127,1 Mio. (Vorjahr: EUR 182,9 Mio.) reduzierte sich der Rohertrag (Umsatz abzgl. Materialaufwand) in 2021 um ca. EUR 55,8 Mio. (-30,9%).

Das konsolidierte betriebswirtschaftliche EBITDA inklusive der gewährten Corona-Staatshilfen in Höhe von rund 78 Mio. EUR (ohne Berücksichtigung von IFRS 16) stieg in 2021 mit rund EUR 69,5 Mio. sehr deutlich über das Vorjahresniveau (Vorjahr: EUR 28,5 Mio.). Ohne Berücksichtigung der Corona-Staatshilfen lag das betriebswirtschaftliche EBITDA im negativen Bereich und somit deutlich unter dem Vorjahr. Der signifikante Umsatzverlust, im Wesentlichen bedingt durch die Auswirkungen der Pandemie, konnte trotz ordentlicher Entwicklung nach den Wiederöffnungen (insbesondere im dritten Quartal 2021) aufgrund der weiteren Corona Welle zum Jahresende und den damit verbundenen Maßnahmen bis hin zu nochmaligen lokalen Lockdowns sowie insgesamt optimierten operativen Kostenniveau und dem Erhalt von Kurzarbeitergeld während der Schließungszeiträume der Spielhallen im Vergleich zum Vorjahr nicht kompensiert oder aufgeholt werden. Lediglich durch den Erhalt der beantragten Corona-Staatshilfen konnte im Wirtschaftsjahr 2021 ein deutlich positiveres EBITDA Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr erzielt werden.

Die Personalkosten für den Gesamtkonzern bewegten sich aufgrund von Kurzarbeit während des Schließungszeitraums und dem entsprechenden Kurzarbeitergeld mit ca. EUR 52,5 Mio. (Vorjahr: EUR 60,5 Mio.) rund 13,2% deutlich unter dem Vorjahr. Der Teilkonzern Deutschland beschäftigte im Jahr 2021 durchschnittlich 2.159 Arbeitnehmer auf Vollzeitbasis. Diese Zahl liegt damit leicht unter dem Vorjahresniveau (2.372). Die Safari-Gruppe hat zum 31. Dezember 2021 im deutschen Glücksspielgeschäft insgesamt 2.565 Mitarbeitende (Vorjahr 2.678), davon 1.872 Servicemitarbeitende (Vorjahr 2.000), für die Bereiche technischer Service und Administration 263 Mitarbeitende (Vorjahr 266) beschäftigt. Zusätzlich sind für sporadische Einsätze 270 (Vorjahr 350) geringfügig Beschäftigte in den Spielhallen tätig. Der Teilkonzern Niederlande beschäftigte zum Stichtag mit insgesamt 119 Mitarbeitende etwas weniger Personal als im Vorjahr (Vorjahr 131).

Die Aufwendungen für Vergnügungssteuern sind sowohl im Teilkonzern Deutschland als auch im Teilkonzern Niederlande aufgrund des Rückgangs der Umsatzerlöse, insbesondere in Folge der Covid Pandemie um insgesamt 34% zurückgegangen und betrugen im Geschäftsjahr 2021 insgesamt EUR 22,3 Mio. (Vorjahr: EUR 33,8 Mio.).

Die Abschreibungen für den deutschen Teilkonzern enthielten in 2021 geringere Netto-Wertminderungsaufwendungen als im Vorjahr. Im Vorjahr fielen diese insbesondere aufgrund der Einschätzung der Corona-Pandemie auf die erwarteten künftigen Ergebnisse besonders hoch aus. Die planmäßigen Abschreibungen des deutschen Teilkonzerns, ohne Berücksichtigung von Abschreibungen auf Gebäudeleasing (IFRS 16), entwickelten sich 2021 mit rund EUR 33,4 Mio. leicht über dem Vorjahresniveau (Vorjahr EUR 32,0 Mio.).

Die planmäßigen Abschreibungen in 2021, ohne Berücksichtigung von Abschreibungen auf Gebäudeleasing (IFRS 16), für den Teilkonzern in den Niederlanden bewegten sich bei rund EUR 1,7 Mio. auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr (Vorjahr: EUR 1,7 Mio.).

3.2 Finanzlage

Das Ziel des Finanzmanagements besteht in erster Linie darin, jederzeit alle vertraglichen Zins- und Tilgungsverpflichtungen zu erfüllen.

Die Safari-Gruppe hatte im Jahr 2018 eine Reorganisation der zum 31. Dezember 2017 bestehenden Gesellschaft^- und Unternehmensstrukturen in Verbindung mit einer Refinanzierung der Gruppe vorgenommen. Durch die Begebung einer neuen Anleihe wurden die zuvor bestehende Anleihe an der Luxemburger Börse sowie die vorhandenen Gesellschafterdarlehen vollständig abgelöst und durch neue Senior Secured Notes und Gesellschafterdarlehen ersetzt. Die neuen Senior Secured Notes wurden durch eine neue Holdinggesellschaft, der Safari Verwaltungs GmbH oberhalb der Safari Holding GmbH begeben. Die inzwischen auf die Safari Holding Verwaltungs GmbH verschmolzene Safari Verwaltungs GmbH hat zu 5,375% verzinsliche, im November 2022 fällige, Senior Secured Notes in Höhe von EUR 350,0 Mio. ausgegeben, welche an der International Stock Exchange auf den Channel Islands notiert sind.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 wurden alle vertraglichen Zins- und Tilgungsverpflichtungen wie auch die Gesamtinvestitionen aus den laufenden Betriebseinnahmen und den vorhandenen liquiden Mitteln finanziert. Zusätzliche Kreditlinien aus der bereits bestehenden RCF Fazilität wurden am 24. März 2020 in Höhe von EUR 40 Mio. vollständig in Anspruch genommen und im Wirtschaftsjahr 2021 durchgängig prolongiert. Der Zinssatz liegt bei 2,75% und rund EUR 1,1 Mio. zusätzlicher Zinsbelastung pro Jahr.

Aufgrund der Corona-Pandemie kam es zu lang andauernden Schließungsanordnungen des Staates. Nur durch die seitens der Bundesregierung beschlossenen Staatshilfen konnte die Liquidität der Gruppe im Geschäftsjahr aufrecht erhalten werden. Die Safari-Gruppe hatte soweit möglich staatliche Beihilfen im Wege der sog. November- und Dezemberhilfen für 2020 und Überbrückungshilfe III beantragt und in Höhe von insgesamt rund EUR 78 Mio. erhalten.

Anfang des Jahres 2021 hat die Safari-Gruppe einen Refinanzierungsprozess begonnen, um sowohl die im Jahr 2022 fälligen 350 Mio. EUR vorrangig besicherte Anleihe als auch die im gleichen Jahr fälligen Verbindlichkeiten aus der Revolver Fazilität ("RCF") in Höhe von 40 Mio. EUR abzulösen. Nach dem es im Rahmen des Refinanzierungsprozesses zu keinem wirtschaftlich tragfähigen Angebot für die Safari-Gruppe gekommen ist und somit keine Refinanzierung der vorrangig besicherten Anleihe möglich wurde, hat die Safari-Gruppe im Oktober 2021 direkte Gespräche mit einem Ad-hoc-Ausschuss ihrer wesentlichen Anleihegläubigern über alternative Kapitalrestrukturierungslösungen begonnen und die finanzielle Restrukturierung am 23. Mai 2022 erfolgreich umgesetzt (vgl. dazu Punkt 5 dieses Konzernlageberichtes).

Aufgrund der Liquiditätsentwicklung und der oben dargestellten Sachverhalte konnten im Jahr 2021 sämtliche vertragliche Verpflichtungen gegenüber Lieferanten, Banken sowie aus den Senior Secured Notes fristgerecht erfüllt werden.

Die Fristigkeit des Kapitals für den Gesamtkonzern zum 31. Dezember 2021 hat sich gegenüber dem Vorjahr durch die Umgliederung der Unternehmensanleihe in den Bereich der kurzfristigen schulden deutlich reduziert. Bei den Gesamtverbindlichkeiten entfallen 65,2 % (Vorjahr: 67,7 %) auf verzinsliche Darlehen, Anleihen und Finance Lease Verbindlichkeiten. Davon sind ca. 76,4% (Vorjahr: 14,4%) kurzfristige und 23,6% (Vorjahr: 85,6%) langfristige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern entsprechen zum 31. Dezember 2021 rund 22,9% (Vorjahr: 22,5%) der Gesamtverbindlichkeiten. Der Gesamtkonzern hat im Jahr 2021 Investitionen in Anlagevermögen in Höhe von rund EUR 15,0 Mio. getätigt (Vorjahr: EUR 12,2 Mio.), die im Wesentlichen für weiteres Wachstum in Deutschland und den Niederlanden bzw. im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung des bestehenden Filialnetzes sowie dem Austausch von Geldspielautomaten verwendet wurden. Die Konzern-Kapitalflussrechnung weist in 2021 einen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von rund EUR 110,3 Mio. aus (Vorjahr: EUR 35,5 Mio.). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode betrugen zum 31. Dezember 2021 rund EUR 94,7 Mio. (Vorjahr: EUR 66,1 Mio.).

3.3 Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag verfügte die Safari-Gruppe über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von rund EUR 94,7 Mio. Damit beträgt deren Anteil an der Bilanzsumme zum 31. Dezember 2021 rund 17,4% (Vorjahr: 13,1%). Zum 31. Dezember 2021 ergibt sich aufgrund der im Jahr 2018 vorgenommenen Reorganisation der Gesellschafts- und Unternehmensstrukturen in der Bilanz in Verbindung mit den Belastungen aus Impairment-Abschreibungen in den Folgejahren und den Belastungen aus der Corona-Pandemie, trotz der Staatshilfen, die die Belastungen nur teilweise ausgleichen konnten, weiterhin ein negatives Eigenkapital von rund EUR 304,1 Mio. (Vorjahr negativ: EUR 313,1 Mio.). Die Rekapitalisierung der Safari-Gruppe führte erstmalig zum 31. Dezember 2018 zur Konsolidierung aller Gesellschaften nach der Pooling-of-Interests-Methode. Bei dieser Methode wird das Kapital der Unternehmensgruppe auch nach der Reorganisation zu Buchwerten konsolidiert. Aufgrund der Reorganisation ergab sich in der Konsolidierung ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 353,9 Mio., der aufgrund der sog. Transaction under Common Control mit dem Eigenkapital zu verrechnen war. Damit fiel das Eigenkapital in der Konzernbilanz seither negativ aus. In den darauffolgenden Geschäftsjahren war das Jahresergebnis dann aufgrund von regulatorisch induzierten außerordentlichen Abschreibungen sowie Pandemie bedingten Effekten im Rahmen von Werthaltigkeitstests (Impairmenttest auf Gesellschafts- und CGU-Ebene) belastet, was schließlich ebenfalls zu entsprechenden Eigenkapitalminderungen geführt hatte.

Die Bilanzsumme des Konzerns beträgt zum 31.12.2021 insgesamt EUR 545,3 Mio. (Vorjahr: EUR 503,0 Mio.). Der Anteil der immateriellen Vermögenswerte ohne Nutzungsrechte aufgrund von IFRS 16 entspricht 47,6 % (Vorjahr: 44,9 %) des in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögens. Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände im Berichtsjahr und im Vorjahr ist im Einzelnen im Konzernanhang dargestellt. Die Summe der verzinslichen Darlehen und Anleihen ergeben zum 31. Dezember 2021 rund EUR 389,3 Mio. (Vorjahr: EUR 387,7 Mio.). Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing in Höhe von EUR 164,6 Mio. (Vorjahr: 164,5 Mio.) enthalten aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 ab dem Geschäftsjahr 2019 neben den Leasingverhältnissen für Geldspielgeräten auch sämtliche Leasingverhältnisse für Gebäude. Der Stand der Gesellschafterdarlehen einschließlich aufgelaufener Zinsen beträgt zum Jahresende 2021 EUR 194,4 Mio. (Vorjahr: EUR 183,4 Mio.). Die Eigenkapital-Quote ist ursächlich aufgrund der oben dargestellten im Jahr 2018 durchgeführten Reorganisations- und Refinanzierungsmaßnahmen sowie aufgrund der dann folgenden Jahresfehlbeträge negativ. Auch im Geschäftsjahr 2021 ist diese im negativen Bereich geblieben. Zum Jahresende 2021 betrug die Eigenkapital-Quote - 55,8 % (Vorjahr: -62,3 %). Vor den Reorganisationsmaßnahmen aus 2018 lag die Eigenkapitalquote zum Jahresende 2017 bei positiven 30,2 %.

Die Ertragssteuerverbindlichkeiten sind in 2021 von rund EUR 2,8 Mio. im Vorjahr auf rund EUR 3,6 Mio. zum Bilanzstichtag gestiegen.

Zusammenfassende Lagebeurteilung

Auch in 2021 hatte die weitere Entwicklung der Corona Pandemie tief einschneidende Auswirkungen auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben. Das allgemeine Konsumentenverhalten blieb auch im Wirtschaftsjahr 2021 aufgrund der verschiedenen Conona-Virus-Mutationen und der in der Folge getroffenen staatlichen Maßnahmen sehr verhalten. Nahezu alle unsere Spielhallen blieben bis Anfang Juni 2021 geschlossen und konnten dann sukzessive unter speziellen Auflagen und Einschränkungen wieder geöffnet werden. Obwohl die Auswirkungen der negativen regulatorischen Einflüsse im Laufe des Jahres 2021 voll zum Tragen gekommen sind und zusätzlich Corona bedingte Einschränkungen zu verkraften waren, konnte insbesondere im dritten Quartal bis Anfang November 2021 ein ordentliches Anlaufen und eine sukzessive Umsatzerholung festgestellt werden. Leider wurde diese Entwicklung durch das Aufkommen der nächsten Corona Welle und wieder steigende Infektionszahlen im November 2021 dann wieder abrupt unterbrochen.

Anfang November 2021 beschlossen die Bundesregierung und die Bundesländer weitere lokale COVID-19-bezogene Lockdowns und flächendeckende Zugangsbeschränkungen für Spielhallen, um die neue Infektionswelle zu bremsen. Dies führte dazu, dass in allen Bundesländern 2G-Beschränkungen eingeführt wurden, d.h. nur geimpfte und genesene Personen die Spielhallen betreten konnten. Häufig wurden sogar sog. 2G-Plus-Regeln angewendet (zusätzliche Tests für geimpfte oder genesene Personen). In einigen Gebieten mit sehr hohen Inzidenzraten mussten Spielhallen sogar wieder geschlossen werden. Diese Maßnahmen wirkten sich zum Jahresende 2021 nochmals negativ auf die Auslastung der Spielhallen und die Umsatzzahlen der Gruppe aus.

Aufgrund der im Jahr 2021 langanhaltenden Corona Lockdown Periode als auch der weiteren Corona bedingten Einschränkungen sowie dem Aufkommen einer neuen Covid Welle zum Jahresende konnte die Liquidität der Gruppe im Geschäftsjahr nur durch die seitens der Bundesregierung beschlossenen Staatshilfen aufrecht erhalten werden. Die Safari-Gruppe hatte soweit möglich Staatshilfen beantragt, die dann im April 2021 in Höhe von rund 30 Mio. EUR sowie im Mai 2021 in Höhe von 12 Mio. EUR und weitere rund 36 Mio. EUR im November 2021 gewährt wurden.

Anfang des Jahres 2021 hat die Safari-Gruppe einen Refinanzierungsprozess begonnen, um sowohl die im Jahr 2022 fälligen 350 Mio. EUR vorrangig besicherte Anleihe als auch die im gleichen Jahr fälligen Verbindlichkeiten aus der Revolver Fazilität ("RCF") in Höhe von 40 Mio. EUR abzulösen. Nachdem im Rahmen des Refinanzierungsprozesses kein wirtschaftlich tragfähiges Angebot für die Safari-Gruppe erhältlich war und somit keine Refinanzierung der vorrangig besicherten Anleihe möglich wurde, begann die Safari-Gruppe im Oktober 2021 in direkte Gespräche mit einem Ad-hoc-Ausschuss der wesentlichen Anleihegläubigern über alternative Kapitalrestrukturierungslösungen. Am 23 Dezember 2021 konnte auf Grundlage der konstruktiv verlaufenen Gespräche eine verbindliche Lock-Up-Vereinbarung mit der Ad-hoc Gruppe getroffen werden. In dieser Vereinbarung wurden die wesentlichen Bedingungen einer finanziellen Restrukturierung festgehalten. Es war das Ziel aller Beteiligten, die Vereinbarung mit den darin festgelegten Konditionen und Bedingungen in der ersten Hälfte des Jahres 2022 entsprechend umzusetzen.

Das Ziel bestand ferner darin, neben der erfolgreichen finanziellen Restrukturierung der Gruppe, nach den Covid-19 Einflüssen der letzten beiden Jahren, sich sowohl von den einschränkenden Maßnahmen der Pandemie als auch von den regulatorischen Auswirkungen sukzessive zu erholen und eine entsprechende deutliche Umsatzerholung im Geldspielbereich zu erzielen sowie durch Standort- und Kostenoptimierungen und gezieltes Wachstum an neuen Standorten und im Online Gaming Segment die Gesamtentwicklung zu verbessern.

Die finanzielle Restrukturierung wurde am 23. Mai 2022 erfolgreich umgesetzt (vgl. dazu Punkt 5 dieses Konzernlageberichtes).

Im Geschäftsjahr 2022 wird ein Auslaufen der pandemischen Lage erwartet und somit eine sukzessive Umsatzerholung im Laufe des Jahres. Bei normalem Geschäftsverlauf gehen wir für die Safari-Gruppe für 2022 von monatlichen Nettoerlöserwartungen in Höhe von durchschnittlich rund EUR 18,2 Mio. im ersten Halbjahr und weiteren durchschnittlichen EUR 22,5 Mio. in der zweiten Jahreshälfte aus. Insgesamt erwartet die Safari-Gruppe Umsatzerlöse in 2022 in der Größenordnung von rund 240 Mio. EUR und einem IFRS EBITDA in der Größenordnung von ca. 70 Mio. EUR.

Wir gehen davon aus, dass sich im Laufe des Jahres 2022 die pandemische Lage bezogen auf COVID-19 in eine endemische Lage entwickeln wird, somit keine weiteren massiven Staatseingriffe mehr notwendig werden und in der Folge eine gewisse Normalisierung unter Einhaltung der bereits bekannten Hygienemaßnahmen eintritt. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass durch weitere Virusvarianten und/oder eine Verschärfung der Infektionslage erneute behördliche Maßnahmen eintreten werden, die dann zu erneuten kurz-, mittel- oder langfristigen Schließungen der Spielhallen führen könnten, welche je nach Dauer auch erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquidität des Konzerns hätten. In diesem Fall können zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zusätzliche externe finanzielle Mittel notwendig werden.

Weiterhin bestehen Risiken durch die Auswirkungen des Krieges zwischen Russland und der Ukraine, beispielsweise im Hinblick auf die weitere Inflationsentwicklung eine rückläufige Kaufkraft der Privathaushalte oder auch auf die Kapitalmärkte. Derartige Auswirkungen können zu Kostenbelastungen für den Konzern sowie einem rückläufigen Ausgabeverhalten der Spieler und damit zu rückläufigen Umsätzen und negativen Auswirkungen auf die Liquidität des Konzerns führen.

Somit ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Safari-Gruppe insgesamt auch davon abhängig, dass die Prämissen der Liquiditätsplanung, die unter anderem auch eine positive Endabrechnung der bisher unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erhaltenen Staatshilfen von EUR 78 Mio. beinhaltet, eintreffen beziehungsweise nicht wesentlich unterschritten werden.

4 Risiko- und Chancenbericht

4.1 Risikomanagement

Risikopolitik

Die Safari-Gruppe hat einen zentralen Ansatz des Risikomanagements zur Identifizierung, Messung und Steuerung von Risiken. Risikomanagement ist bei der Safari-Gruppe ein laufender Prozess und eine zentrale Aufgabe der Führungskräfte im Unternehmen. Stark risikobehaftete Aktivitäten insbesondere solche, bei denen der Bestand des Unternehmens ganz oder teilweise gefährdet wäre, sollen bei der Safari-Gruppe grundsätzlich vermieden werden. Das Risikopotenzial wird möglichst reduziert, indem versucht wird, nur kalkulierbare Risiken einzugehen. Hierfür werden im Entscheidungsprozess verschiedene Methoden angewandt.

Risikomanagement System

Die Safari-Gruppe steuert das Risikomanagement in regelmäßigen Meetings auf allen Führungsebenen. Es werden die Risikoaspekte in den entsprechenden Gremien angesprochen, bewertet und protokolliert. Zentrale und dezentrale Führungskräfte werden dabei durch die Abteilungen Interne Revision und Controlling unterstützt. Die Führungskräfte übernehmen für den zuständigen Bereich die direkte Verantwortung für Früherkennung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation. Zur Unterstützung der Führungskräfte werden sowohl monatliche als auch vierteljährliche Reports mit Kennzahlen zur Verfügung gestellt, um vorhandene Risiken zu minimieren und Soll-Ist Abweichungen rechtzeitig zu erkennen bzw. Gegenmaßnahmen einzuleiten. Der Risikomanagement-Prozess wird zusätzlich durch weitere Instrumente wie z.B. Expertenbefragungen, Checklisten, Szenario-Techniken, Methoden der Investitionsrechnung und Businessplänen begleitet. Die wesentlichen Risiken werden in regelmäßigen Geschäftsführer- und Gesellschafter Meetings zusammengetragen, diskutiert und notwendige Maßnahmen und Strategien abgeleitet. Dadurch wird sichergestellt, dass die Unternehmensleitung und Gesellschafter der Safari-Gruppe über die grundsätzlichen Risiken und deren Veränderungen frühzeitig informiert werden.

Die Safari-Gruppe sieht sich einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Marktrisiken sowie operative, finanzwirtschaftliche und regulatorische Risiken. Insbesondere die regulatorischen Veränderungen sowie deren Umsetzung und die damit einhergehenden Chancen und Risiken haben nachhaltigen Einfluss auf die künftige Entwicklung des Konzerns. Darüber hinaus existieren auch allgemeine Risiken, die nicht vorhersehbar und deren Folgen nur schwer zu kontrollieren sind wie z.B. Naturkatastrophen, Kriege, Terroranschläge oder Epidemien.

Nachfolgend gehen wir näher auf die wesentlichen Risiken ein, die nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie unsere Reputation haben können.

4.2 Markt- und operative Risiken und Chancen

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Kundenpräferenzen

Die geschäftliche Entwicklung hängt insbesondere von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der damit verbundenen generellen Ausgabefreudigkeit der Bevölkerung sowie vom Konsumverhalten unserer Kunden ab. Risiken bestehen im allgemeinen Konsumverhalten sowie in möglichen Änderungen in den Kundenpräferenzen zu anderen Formen des Glücksspiels oder generell der Unterhaltung. So könnten sich die Kundenpräferenzen hinzu Online-Angeboten verlagern und negative Auswirkungen auf unser stationäres Spielhallengeschäft mit sich bringen. Andererseits können Online-Gaming Märkte im In- und Ausland Chancen für die Angebote der Gruppe mit sich bringen.

Operative Risiken

Die Safari-Gruppe sieht sich wie jedes andere Unternehmen im allgemeinen Geschäftsbetrieb einer Vielzahl von operativen Risiken ausgesetzt. Hier sind insbesondere folgende Risiken zu nennen:

Die Safari-Gruppe unterhält Geschäftsbeziehungen mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Lieferanten. Im für das Geschäft wesentlichen Bereich des Leasings und Kaufs von Geldspielgeräten bezieht die Gruppe in Deutschland diese Geräte derzeit im Wesentlichen von zwei, insgesamt jedoch von vier Lieferanten, die ihrerseits auch Spielhallen betreiben und damit gleichzeitig auch zu den Wettbewerbern des Konzerns zählen. Daraus ergeben sich Lieferantenrisiken, die sich nachteilig auf die künftige Geschäftsentwicklung auswirken könnten.

Darüber hinaus sind im operativen Bereich die Abhängigkeit von Schlüsselpersonen im Bereich des Managements (in der Zentrale, regional, im terrestrischen und virtuellen Bereich) ebenfalls zu nennen, wie Risiken im Bereich unserer Informations- und Software-Systeme. Unsere Geschäftstätigkeit ist auf digitale Technologien angewiesen. Die weltweite Zunahme von Bedrohungen für die Informationssicherheit und eine größere Professionalität in der Computerkriminalität führen zu Risiken in Bezug auf die Sicherheit der Systeme und Netzwerke sowie zu Risiken hinsichtlich der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Verlässlichkeit von Daten. Dazu zählen auch Versuche, die Geldspielgeräte oder deren Software zu manipulieren.

Schließlich ergeben sich operative Risiken daraus, dass die Gruppe Spielhallen und Unternehmen der Glücksspielindustrie akquiriert, um die Marktposition zu erhalten, zu stärken und Reduzierungen des Angebots aufgrund regulatorischer Bedingungen langfristig zu kompensieren. Mit diesen Akquisitionen, deren Werthaltigkeit und der Integration der erworbenen Aktivitäten in den Konzern sind operative und finanzielle Risiken verbunden. So können trotz intensiver Prüfung die erwarteten positiven ökonomischen Effekte aus den Akquisitionen sich als nicht realisierbar erweisen.

4.3 Finanzwirtschaftliche Risiken

Finanzielle Risikopositionen ergeben sich aus den konzernweit vorgenommenen und künftigen zahlungswirksamen Einnahmen und Ausgaben und damit einhergehenden Marktrisiken, im Wesentlichen als Zinsänderungen.

Zinsrisiken

Zinsänderungsrisiken werden grundsätzlich über die Mischung von Laufzeiten sowie von fest- und variabel verzinslichen Positionen gesteuert. Der Erfolg der Risikosteuerung wird regelmäßig geeigneten Benchmarks gegenübergestellt.

Bei den verzinslichen Forderungen und Schulden der Safari-Gruppe zum 31. Dezember 2021 sind überwiegend und bis auf bei der revolvierenden Kreditlinie Festzinsen vereinbart. Bei der revolvierenden Kreditlinie ist ein verschuldungsgradabhängiger Zinssatz (derzeit 2,75%) zuzüglich EURIBOR vereinbart, sofern der EURIBOR einen positiven Wert hat. Somit wirkt das revolvierende Darlehen im gegenwärtigen Marktumfeld wie ein Festsatzkredit. Marktzinssatzänderungen würden sich nur dann auf den Buchwert der Finanzierungsinstrumente der Gruppe auswirken, wenn diese Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wären. Finanzinstrumente mit fester Verzinsung unterliegen keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. Die Anwendung bzw. Bewertung von IFRS 9 (Finanzinstrumente) hat keine wesentliche Auswirkung auf die Bilanzierungsweise des Konzerns. Ausgenommen hiervon sind die möglichen Auswirkungen der allgemeinen Ausfallrisiken von Banken bzw. Finanzinstitutionen, die wir weiterhin als äußerst gering einschätzen.

Synthetic Warrant Agreement

Aufgrund der Reorganisation der bestehenden Gesellschafts- und Unternehmensstrukturen in Verbindung mit einer Refinanzierung der Safari-Gruppe wurde das seit dem 15. April 2008 bestehende Synthetic Warrant Agreement am 15. Januar 2018 durch eine aktualisierte Vereinbarung mit der Intermediate Capital Group Plc angepasst, bei der die bisherige Vertragspartnerin Safari Holding GmbH durch die Safari Beteiligungs GmbH ersetzt wurde. Die Intermediate Capital Group Plc erhält gemäß Synthetic Warrant Agreement bei Eintritt gewisser Ereignisse wie z.B. einem Börsengang, Eigentümerwechsel oder einem Anteilseigner Wechsel einen bestimmten Betrag von der Safari Beteiligungs GmbH. Der auszubezahlende Betrag richtet sich im Wesentlichen nach dem Unternehmenswert der Safari Beteiligungs GmbH. Die Bewertung dieser Verpflichtung erfolgt anhand der Optionsprämie, die sich nach der Black Scholes-Methode berechnet. Im Rahmen der mit der Ad-Hoc-Gruppe der Bondgläubiger vereinbarten finanziellen Restrukturierung übernimmt die Big Five Mid S.A., eine Muttergesellschaft der Safari Beteiligungs GmbH, mittels einer schuldbefreienden Vertragsübernahme die Verpflichtungen aus dem Synthetic Warrant. Dementsprechend liegt der beizulegende Zeitwert (Fair Value) des Warrants analog dem Vorjahr bei null.

Kreditrisiken

Das generelle Kreditrisiko des Konzerns ist unwesentlich bzw. sehr gering. Es besteht lediglich in geringem Umfang bei Kundenforderungen bzw. dem Forderungsbestand des Konzerns. Das maximale Ausfallrisiko ergibt sich in allen Fällen aus den Buchwerten. Im Portfolio sind keine Forderungen vorhanden, die wesentliche Zahlungsstörungen aufweisen.

Währungsrisiken

Bei der Safari-Gruppe bestehen derzeit keine Fremdwährungsrisiken.

Liquiditätsrisiken inklusive bestandsgefährdender Risiken

Liquiditätsrisiken bestehen darin, dass der Konzern nicht in der Lage sein könnte, die bestehenden finanziellen Verpflichtungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu bedienen. Der Konzern ergreift entsprechende Maßnahmen, um in der Lage zu sein, dass zu jedem Zeitpunkt sämtliche fälligen Verpflichtungen bedient werden können, ohne dass inakzeptable Verluste hingenommen werden müssen. Während der Corona-Krise hat sich die Liquidität der Safari-Gruppe beträchtlich verschlechtert. Die Corona Situation hat die liquiden Mittel der Safari-Gruppe im Laufe der Pandemie massiv reduziert. Dies wurde zum Teil durch das Ziehen der RCF Kreditlinie um EUR 40 Mio. kompensiert. Aufgrund der Corona-Pandemie kam es zu lang andauernden Schließungsanordnungen des Staates. Nur durch die seitens der Bundesregierung beschlossenen Staatshilfen konnte die Liquidität der Gruppe während des Geschäftsjahres aufrecht erhalten werden. Wie bereits ausgeführt, hat die Gruppe im Jahr 2021 auch für den Vorjahreszeitraum Staatshilfen in Höhe von insgesamt rund EUR 78 Mio. beantragt und erhalten.

Die zum 31. Dezember 2021 insgesamt zu Verfügung stehenden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente lagen bei rund EUR 94,7 Mio. (Vorjahr: EUR 66,1 Mio.). Damit verfügte die Gruppe am Ende des Geschäftsjahres über ausreichende Liquidität, um ihre kurzfristigen vertraglichen Verpflichtungen im Geschäftsjahr zu erfüllen.

Anfang des Jahres 2021 hat die Safari-Gruppe einen Refinanzierungsprozess begonnen, um sowohl die im Jahr 2022 fälligen EUR 350 Mio. vorrangig besicherte Anleihe als auch die im gleichen Jahr fälligen Verbindlichkeiten aus der Revolver Fazilität ("RCF") in Höhe von EUR 40 Mio. rechtzeitig abzulösen. Nachdem im Rahmen des Refinanzierungsprozesses kein wirtschaftlich tragfähiges Angebot für die Safari-Gruppe erhältlich war, führte die Safari-Gruppe im vierten Quartal 2021 direkte Gespräche mit einem Ad-hoc-Ausschuss der wesentlichen Anleihegläubiger über alternative Kapitalrestrukturierungslösungen. Die Gespräche und Diskussionen am Jahresende sind hierzu konstruktiv verlaufen, so dass am 23. Dezember 2021 eine verbindliche Lock-Up- Vereinbarung mit der Ad-hoc Gruppe zur finanziellen Restrukturierung der Gruppe getroffen wurde. Darin verpflichteten sich die Beteiligten, die hier getroffene Vereinbarung mit den darin festgelegten Konditionen und Bedingungen im Jahr 2022 entsprechend umzusetzen, was am 23. Mai 2022 erfolgt ist (vgl. dazu Punkt 5 dieses Konzernlageberichtes)

Die von der Unternehmensgruppe im Rahmen der finanziellen Restrukturierung eingeleiteten Maßnahmen zur Begegnung zum Liquiditätsmanagement beinhalteten insbesondere das Folgende:

Zur Überwachung der Liquidität wurde grundsätzlich regelmäßig eine revolvierende Liquiditätsprognose vorgenommen. Des Weiteren wurde im Berichtsjahr die revolvierend monatliche Liquiditätsprognose mehrmals von einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begutachtet.

Weiterhin wurden zahlreiche operative Maßnahmen zum Erhalt der Liquidität und Reduzierung der laufenden Kosten bereits vor und während der Corona Krise getroffen.

Die Angemessenheit der Annahme der Unternehmensfortführung als Grundlage für die Rechnungslegung war unter anderem abhängig von der Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen einschließlich die seiner Finanzverbindlichkeiten zu erfüllen, um darüber hinaus eine kontinuierliche Verfügbarkeit von angemessenen Fremdkapitalmitteln zu gewährleisten. Der Konzern hatte am Bilanzstichtag eine bis zum 30. November 2022 befristete Anleihe in Höhe von EUR 350 Mio. begeben, welche die Einhaltung halbjährlich regelmäßiger Zinszahlungen von rund EUR 9,4 Mio. vorsah und seit dem März 2020 zusätzlich Mittel aus der revolvierenden Kredit Fazilität in Höhe von EUR 40 Mio. aufgenommen, welche ebenfalls die Einhaltung regelmäßiger Zinszahlungen i. H. v. derzeit 2,75% vorsah.

Angesichts des gescheiterten Refinanzierungsprozesses im Jahr 2021 bei gleichzeitig zum 31. Dezember 2021 vorhandenen negativen Eigenkapitals, konnten die im Oktober 2022 fällig werdende revolvierende Kredit Fazilität von EUR 40 Mio. ("RCF") und die im November 2022 fälligen Anleihe-Verbindlichkeiten von EUR 350 Mio. ohne erfolgreiche Restrukturierung mit eigenen finanziellen Mitteln nicht zurückgezahlt werden. Damit war die positive Fortführungsprognose (Going Concern) der Unternehmensgruppe nur dann angemessen, wenn die mit der Ad-hoc-Gruppe vereinbarte finanzielle Restrukturierung im ersten Halbjahr 2022 erfolgreich umgesetzt wird, was am 23. Mai 2022 erfolgte.

Wir gehen davon aus, dass sich im Laufe des Jahres 2022 die pandemische Lage bezogen auf COVID-19 in eine endemische Lage entwickeln wird, somit keine weiteren massiven Staatseingriffe mehr notwendig werden und in der Folge eine gewisse Normalisierung unter Einhaltung der bereits bekannten Hygienemaßnahmen eintritt Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass durch weitere Virusvarianten und/oder eine Verschärfung der Infektionslage erneute behördliche Maßnahmen eintreten werden, die dann zu erneuten kurz-, mittel- oder langfristigen Schließungen der Spielhallen führen könnten, welche je nach Dauer auch erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquidität des Konzerns hätten. In diesem Fall können zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zusätzliche externe finanzielle Mittel notwendig werden.

Weiterhin bestehen Risiken durch die Auswirkungen des Krieges zwischen Russland und der Ukraine, beispielsweise im Hinblick auf die weitere Inflationsentwicklung eine rückläufige Kaufkraft der Privathaushalte oder auch auf die Kapitalmärkte. Derartige Auswirkungen können zu Kostenbelastungen für den Konzern sowie einem rückläufigen Ausgabeverhalten der Spieler und damit zu rückläufigen Umsätzen und negativen Auswirkungen auf die Liquidität des Konzerns führen.

Somit ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Safari-Gruppe insgesamt auch davon abhängig, dass die Prämissen der Liquiditätsplanung, die unter anderem auch eine positive Endabrechnung der bisher unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erhaltenen Staatshilfen von EUR 78 Mio. beinhaltet, eintreffen beziehungsweise nicht wesentlich unterschritten werden.

4.4 Regulatorische Risiken und Chancen

Risiken in Deutschland bestehen grundsätzlich auf der politischen Ebene in Form von Regulierungsmaßnahmen im privaten Glücksspielbereich.

Die Bundesländer nutzten mit dem 2012 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag in Verbindung mit den länderbezogenen Spielhallenregelungen ihre Gesetzgebungskompetenz für die Spielhallen. Die Regelungen - u.a. Mindestabstandsgebote zwischen Spielhallenstandorten und ein Verbot von Mehrfachkonzessionen - hatten und haben eine Reduktion der Kapazitäten für das gewerbliche Geldspiel zur Folge. Die Übergangsfristen für Bestandspielhallen liefen im Wesentlichen zum 1. Juli 2017 aus. Am 1. Juli 2021 trat der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens (GlüStV 2021) in Kraft, der im Wesentlichen die jahrelang diskutierte Regulierung des Online-Glücksspiels zum Gegenstand hat. Die Vorschriften für das gewerbliche Automatenspiel wurden weitgehend aus dem GlüStV 2012 übernommen, insbesondere das Mindestabstandsgebot und das Verbot von Mehrfachspielhallen sind inhaltsgleich enthalten. Jedoch sieht der GlüStV 2021 deutliche Veränderungen hin zu einer qualitativen Glücksspielregulierung im Spielhallenbereich vor. In den Übergangsregelungen in § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 wurden zusätzliche qualitative Vorgaben für einen möglichen Weiterbetrieb von Bestandsspielhallen aufgenommen. Hierzu gehören: (a) die besondere Qualifizierung des Personals, insbesondere durch die Vermittlung spezifischen Wissens zum Jugend- und Spielerschutz, (b) die Qualifizierung des Berufszugangs, die seit November 2014 nach geltendem Recht im Unterrichtungsnachweis gem. § 33c Abs. 2 Nr. 2 GewO i.V.m. §§ 10a - d SpielV konkretisiert ist und (c) die Zertifizierung von Spielhallen.

Ebenfalls wird ein bundesweites spielformübergreifendes Spielersperrsystem durch den GlüStV 2021 eingeführt. Allerdings bestand zum 1. Juli 2021 in den meisten Bundesländern noch keine Anschlussmöglichkeit an das Sperrsystem zur Verfügung. Erst ab dem 2. August 2021 waren auf der Website des zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt Online-Anträge dafür möglich. Aufgrund behördlicherseits vorliegender technischer und ressourcenabhängiger Schwierigkeiten war ein vollständiger Anschluss aller Betriebe im Jahr 2021 noch nicht möglich.

Mit § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 wurde den Bundesländern optional die Möglichkeit eingeräumt, zeitlich beschränkte Erlaubnisse für bestehende Spielhallen zu erteilen, die die Vorschriften des § 25 Abs. 1, 2 GlüStV 2021 nicht erfüllen. Die qualitativen Vorgaben des § 29 Abs. 4 sind, sofern von den jeweiligen Bundesländern diese Option in ihren Landesgesetzen genutzt wird, bei Nutzung dieser Option für diese Bestandsunternehmen obligatorisch und führen zu einer allgemeinen Qualitätssteigerung in diesem Marktsegment. Einige Bundesländer haben die für die Umsetzung des GlüStV 2021 notwendigen Ausführungsgesetze nicht rechtzeitig bis zum 1. Juli 2021 verabschiedet, was die bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten der Beschäftigten und Unternehmen über ihre weitere Existenz noch verstärkte. Bis zum 31. Dezember 2021 war in sieben Ländern nicht rechtsverbindlich geklärt, ob und in welcher konkreten Ausgestaltung die für den Fortbestand von Bestandsspielhallen wichtige Option des § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 genutzt wird. Spielhallen, die erneut seit November 2020 und während des ersten Halbjahres 2021 pandemiebedingt schließen mussten, sahen sich im zweiten Halbjahr 2021 mit der Unsicherheit konfrontiert, ob ihre Anträge für einen Weiterbetrieb ihrer Spielhallen genehmigt werden, sofern das Land die Option des § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 überhaupt nutzt.

Mit der ebenfalls am 1. Juli 2021 erfolgten Öffnung des Glücksspiels im Internet, d. h. der Genehmigungsfähigkeit von Online-Lotterien, Online-Sportwetten, Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und Online-Poker ist ein Rechtsrahmen für ein reguliertes Angebot von legalem Online-Glücksspiel mit qualitativen Zugangsbeschränkungen geschaffen worden. Im Juni 2021 hat die Bundesregierung beschlossen die Besteuerung für virtuelles Automatenspiel umzustellen. Statt bisher 19 % Mehrwertsteuer gilt ab dem 1. Juli 2021 eine neue Glücksspielsteuer für Online-Glücksspiele mit 5,3 % auf Spieleinsätze und erhöht damit die Besteuerung von Online-Einnahmen deutlich.

Der am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) enthält regulatorische Nachteile für die Unterhaltungsautomatenwirtschaft. Während für den Bereich des Online- Spiels, der mit dem GlüStV 2021 reguliert wurde, außer der Beschränkung im Hinblick auf maximale Einsätze pro Monat und je Spielrunde sowie im Hinblick auf die Mindestspieldauer von 5 Sekunden je Spielrunde keine quantitativen Beschränkungen des Angebots vorhanden sind, wurde das Angebot des gewerblichen stationären Geldspiels in besonderem Maße durch die Vorschriften des GlüStV 2012 einschränkt, das Mindestabstandsgebot zwischen Spielhallen sowie das Verbot von Mehrfachkonzessionen führten zu einem materiellen Abbau von Geldspielgeräten in Deutschland.

Immerhin enthält der am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag erstmals qualitative Elemente zur Regulierung des gewerblichen Geldspiels. So konnten einzelne Bundesländer wie z.B. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz befristet Mehrfachkonzessionen für bereits seit 1. Januar 2020 bestehende Spielhallen mit bis zu 36 Geldspielautomaten pro Standort erlauben, wenn diese spezifische Qualitätskriterien erfüllen.

Anfang November 2018 musste aufgrund der Umsetzungspflicht aus der geänderten Spielverordnung der deutsche Geldspielgerätepark auf die neue Technische Richtlinie TR 5.0 angepasst werden. Geldspielgeräte mit einer Bauartzulassung vor dem 10. November 2014 durften unverändert noch bis zum 10. November 2018 betrieben werden, einem Zeitraum, der der üblichen Abschreibungsdauer der Geräte entspricht (Übergangsregelung). Nach dem 10. Februar 2016 erteilte Bauartzulassungen und hierauf basierende Nachbaugeräte mussten den Vorgaben des § 13 Nr. 10 SpVO entsprechen. Sie dürfen damit den Spielbetrieb nur bei ständiger Verwendung eines gültigen gerätegebundenen, personenungebundenen Identifikationsmittels ermöglichen. Für Geldspielgeräte, deren Bauart zwischen dem 11. November 2014 und dem 9. Februar 2016 zugelassen worden ist, galt dies noch nicht. Diese Geräte durften - in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihrer Bauartzulassung und der Erteilung des Zulassungsbelegs - bis Ende Januar 2021 betrieben und dementsprechend auch ohne Identifikationsmittel bespielt werden.

Auswirkungen für die Safari-Gruppe:

Die Anpassungen der Spielverordnung hatten aufgrund der Übergangsfrist bis zum November 2018 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Safari-Gruppe. Jedoch zeigte sich nach Ablauf der Übergangsfrist und der Aufstellung der neuen Geldspielgeräte nach der technischen Richtlinie TR 5.0 spätestens ab dem 11. November 2018 ein signifikanter Umsatzrückgang im deutschen Spielhallengeschäft von anfangs bis zu 30% im Vergleich zu den entsprechenden Vorjahreswerten. Dieser fiel damit wesentlich höher aus als ursprünglich von der Gruppe wie auch von der gesamten Branche erwartet. Im Kalenderjahr 2019 hat sich diese Entwicklung anfänglich fortgesetzt, jedoch konnte durch die veranlassten Gegenmaßnahmen sukzessive im Laufe des Jahres eine deutliche Erholung erzielt werden. Diese Erholung setzte sich in den beiden ersten Monaten 2020 bis zum Eintritt der Covid-19 Pandemie und ihrer Folgen entsprechend nachhaltig fort. Der Spielspaß an den Automaten sowie die kundenfreundliche und einfache Bedienung der Spielgeräte waren ab November 2018 nicht mehr im gewohnten Maße vorhanden. Aus Sicht der Kunden waren bei der Vielzahl der Änderungen durch die TR 5.0 insbesondere die nachfolgenden drei Punkte für eine Verringerung des Spielspaßes an den Geldspielgeräten verantwortlich: Der manuelle Start der Spiele aufgrund des Wegfalls der sog. Autostart-Funktion, die Beschränkung der Geldannahme auf Einzahlungen von jeweils maximal EUR 10,- sowie die Einführung eines gerätegebundenen, personenungebundenen Identifikationsmittels zur Vermeidung von gleichzeitiger Bespielung mehrerer Geräte. Einer der beiden Hauptlieferanten der Safari-Gruppe für Geldspielgeräte in Deutschland konnte für die Zeit ab dem 11. November 2018 lediglich noch Geldspielgeräte nach der neuen Bauart liefern bzw. bereitstellen, die nur mit einem gerätegebundenen Identifikationsmittel zugelassen wurden und betrieben werden dürfen. Der andere Hauptlieferant konnte für eine Übergangszeit bis zum Januar 2021 noch Geldspielgeräte bereitstellen, die zwar die geforderten Änderungen der TR 5.0 aufwiesen - jedoch noch ohne gerätegebundenes Identifikationsmittel betrieben werden konnten.

Die einschneidenden Maßnahmen aus der TR 5.0 haben die Attraktivität des legalen, gewerblichen Geldspiels im Vergleich zu anderen Angeboten, wie z.B. in Deutschland unregulierte Online-Casinoangebote, aber auch zu dem nicht eingeschränkten Angebot der Spielbanken und illegalen Angeboten deutlich gemindert. Das führte unvermeidlich bei allen deutschen Spielhallenbetreibern ab dem vierten Quartal 2018 und bis in das Wirtschaftsjahr 2019 hinein zu einer starken Abwanderung der Spielgäste und damit unmittelbar einhergehenden deutlichen Umsatzrückgängen.

Es gelang jedoch bis zum Ende des Jahres 2019 diese Situation durch zahlreiche Gegenmaßnahmen wie z.B. durch standortbezogene Analysen, individuelle Gerätemixoptimierungen, Aufstellung von Gerätefreischaltterminals sowie intensivere Kundenbetreuung wieder signifikant zu verbessern. Ab Februar 2021 gelten nunmehr die Änderungen bzw. Beschränkungen durch die TR 5.0 einschließlich des zwingend vorgeschriebenen Einsatzes eines gerätegebundenen, personenungebundenen Identifikationsmittels für alle Geräte aller Gerätelieferanten der Safari-Gruppe in Deutschland. Somit ist seit Wiedereröffnung der Spielhallenbetriebe nach den Corona-bedingten Schließungen die volle Auswirkung der nun vollständig umgesetzten Glücksspielverordnung mit automatenbezogenen Freischaltkarten spürbar.

Der am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) bzw. das Mindestabstandsgebot zwischen Spielhallen sowie das Verbot von Mehrfachkonzessionen führte auch bei der Safari-Gruppe in Deutschland zu einem materiellen Abbau von rund 1.000 Geldspielgeräten.

Im deutschen Online Gaming Segment gab es bezüglich der rechtlichen Situation zum Ende des Jahres 2020 eine positive Veränderung. Per Umlaufbeschluss vom 8. September 2020 hatten sich die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder auf eine Übergangsregulierung des Online-Glücksspiels in Deutschland verständigt. Anbietern von virtuellem Automatenspiel wurde ab dem 15. Oktober 2020 ein schrittweiser Übergang in das Regelungswerk des GlüStV 2021 eröffnet, soweit deren Geschäftspraxis bereits zu dieser Zeit an die künftige im anstehenden Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Rechtslage angepasst und das Angebot darauf auch entsprechend beschränkt war. Es handelt sich hierbei um eine mit den Bundesländern abgestimmte Vorgehensweise im Umgang mit Glücksspielanbietern ab dem 15. Oktober 2020 ohne ausdrückliche Lizenz, die jedoch nach Rat unserer auf Glückspielrecht spezialisierten Verwaltungsrechtsanwälte ein Angebot virtueller Automatenspiele rechtlich ermöglicht. Die vorstehend gefundene Lösung gilt bis zu einer Erteilung einer behördlichen Erlaubnis, die von der Safari-Gruppe in der zweiten Jahreshälfte 2021 beantragt wurde. Löwen Play konnte somit seit dem 15. Oktober 2020 unter strikter Einhaltung der dort geforderten Beschränkungen mit seinem Online-Angebot unter der Domain www.loewen-play.de mit Ausnahme von Schleswig-Holstein bundesweit via Soft-Launch aktiv werden.

Negative Darstellungen der Branche in der Öffentlichkeit und damit verbundene Reputationsrisiken können sich ungünstig auf das geschäftliche Umfeld des Konzerns auswirken. Das und eine Überregulierung können auch verstärkt dazu führen, dass sich die Kundennachfrage zunehmend vom regulierten Glücksspiel ins illegale Glücksspiel verlagert. Um den negativen Effekten entgegenzuwirken, arbeitet die Safari-Gruppe grundsätzlich daran, durch umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen und Compliance-Anstrengungen ein qualitativ hochwertiges Angebot sicherzustellen. Die Anstrengungen gehen hierbei meist auch über das eigene Unternehmen hinaus.

Aufgrund der negativen Auswirkungen des regulativen Umfelds auf das Bestandsgeschäft hat Löwen Play sein anorganisches Wachstum und seine Akquisitionsbemühungen in Deutschland auf kleine Spielhallen mit 12 Geldspielautomaten ausgerichtet. Daneben hat Löwen Play sein Geschäftsfeld in den Jahren 2016 bis 2018 durch die Akquisition von Spielhallen in den Niederlanden auf einen angrenzenden Markt im Ausland erweitert. Weitere Investitionen konzentrierten sich vorwiegend auf notwendige Bestands- und Erhaltungsinvestitionen sowie auf weitere Investitionen im legalen Online-Gaming Bereich.

Insgesamt gesehen erwarten wir aus heutiger Sicht aus dem am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen GlüStV einen verhalten positiven Effekt auf die Safari-Gruppe insbesondere durch die zusätzlichen Chancen aufgrund des bundesweit möglichen Online-Angebots und der nun auch ermöglichten Fortführung von Mehrfachkonzessionen in einigen für die Safari-Gruppe sehr wichtigen Bundesländern für in den jeweiligen Bundesländern festgelegte Übergangszeiträume.

Die hier getätigten Aussagen veranschaulichen die derzeit bekannten wesentlichen Chancen und Risiken aus der Regulierung, die die Entwicklung des Konzerns in den nächsten Jahren voraussichtlich beeinflussen werden. Sie basieren auf dem derzeitigen Informationsstand und Einschätzungen bzw. Erwartungen und sind daher wie alle zukunftsbezogenen Aussagen mit hohen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten behaftet.

4.5 Sonstige Risiken und Einflüsse

Über die bereits oben dargestellten eher operativen Risiken hinaus existieren auch Einflüsse, die nicht operativer Natur sind und auch meist nicht vorhersehbar sind. Die Folgen solcher Ereignisse sind auch oft nur sehr schwer kontrollierbar. Diese Risikopositionen ergeben sich insbesondere aus Naturkatastrophen, Terroranschlägen, Kriegen oder Pandemien bzw. Epidemien.

Ende Dezember 2019 bzw. Anfang Januar 2020 wurde zunächst in der chinesischen Millionenstadt Wuhan ein hochansteckender Corona-Virus bei erstmals infizierten Menschen auffällig. Dieser entwickelte sich im Januar 2020 in China zu einer Epidemie und breitete sich anschließend weltweit aus. Um einer Ausbreitung in Staaten ohne leistungsfähige Gesundheitssysteme entgegenzuwirken und auch die Behandlungskapazitäten in den Industriestaaten nicht zu überfordern, rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 30. Januar 2020 die internationale Gesundheitsnotlage aus. Am 11. März 2020 erklärte die WHO die bisherige Epidemie offiziell zu einer weltweiten Pandemie. Die Safari-Gruppe hatte bereits Anfang März 2020 mit der Aufstellung eines Corona Notfallplans begonnen, um einer möglichen Ausbreitung der Epidemie in Deutschland und der damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen vorausschauend und frühzeitig zu begegnen. Beginnend mit dem Ende der elften Kalenderwoche 2020 wurden sämtliche unserer Spielstätten sukzessive im Wege behördlicher Anordnungen geschlossen. Die wesentlichen Konzern-Ergebnisse und Kennzahlen haben sich insbesondere durch die Corona Krise und aufgrund der angeordneten Schließungen aller Filialen über einen Zeitraum von Mitte März bis Mitte Mai 2020 in der 1. Phase sowie ab 2. November 2020 bis in den Juni 2021 in einer 2. Phase sowie durch das Aufkommen einer weiteren Welle und den damit verbundenen einschränkenden Maßnahmen bis hin zu nochmaligen lokalen Lockdowns Ende 2021 in einer 3. Phase sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden deutlich rückläufig entwickelt.

Die Safari Gruppe hat nach erfolgter finanzieller Restrukturierung eine zuvor bestehende angespannte Liquiditätssituation grundsätzlich behoben. Dennoch bestehen weitere Risiken, die zu deutlichen Planverfehlungen und entsprechend negativen Cashflows und in der Folge zu einer erneuten angespannten Liquiditätssituation im Prognosezeitraum führen können.

Die Safari-Gruppe geht aktuell davon aus, dass sich im Laufe des Jahres 2022 die pandemische Lage in eine endemische entwickeln wird, somit keine weiteren massiven Staatseingriffe mehr notwendig werden und in der Folge eine gewisse Normalisierung unter Einhaltung der bereits bekannten Hygienemaßnahmen eintritt. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass durch weitere Virusvarianten erneute staatliche Eingriffe zu erwarten sind.

Eine Verschärfung der pandemischen Lage kann zu erneuten behördlichen Maßnahmen bis hin zu kurz-, mittel- oder langfristigen Schließungen unserer Spielhallen führen, die je nach Dauer erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquidität des Konzerns haben können. In diesem Fall können zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zusätzliche externe finanzielle Mittel notwendig werden.

Am 24. Februar 2022 brach ein Krieg zwischen Russland und der Ukraine aus. Die Auswirkungen dieses Krieges und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Sanktionen auf die Kapitalmärkte und die Kaufkraft der privaten Haushalte durch beispielsweise Inflationsentwicklung, Rohstoff- oder Energie-Engpässe, wirtschaftliche Rezession oder andere bekannte oder noch nicht bekannte Faktoren sind derzeit noch nicht absehbar. Derartige Auswirkungen können zu Kostenbelastungen für den Konzern sowie einem rückläufigen Ausgabeverhalten der Spieler und damit zu rückläufigen Umsätzen und negativen Auswirkungen auf die Liquidität des Konzerns führen.

Somit ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft insgesamt auch davon abhängig, dass die Prämissen der Liquiditätsplanung, die unter anderem auch eine positive Endabrechnung der bisher unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erhaltenen Staatshilfen von EUR 78 Mio. beinhaltet, eintreffen beziehungsweise nicht wesentlich unterschritten werden.

5 Finanzielle Restrukturierung

Anfang des Jahres 2021 hat die Safari-Gruppe einen Refinanzierungsprozess begonnen, um sowohl die im Jahr 2022 fälligen 350 Mio. EUR vorrangig besicherte Anleihe als auch die im gleichen Jahr fälligen Verbindlichkeiten aus der Revolver Fazilität ("RCF") in Höhe von 40 Mio. EUR abzulösen. Nach dem es im Rahmen des Refinanzierungsprozesses zu keinem wirtschaftlich tragfähigen Angebot für die Safari-Gruppe gekommen ist und somit keine Refinanzierung der vorrangig besicherten Anleihe möglich wurde, hat die Safari-Gruppe im Oktober 2021 direkte Gespräche mit einem Ad-hoc-Ausschuss ihrer wesentlichen Anleihegläubigern über alternative Kapitalrestrukturierungslösungen begonnen. Die Gespräche und Diskussionen hierzu sind konstruktiv verlaufen, so dass am 23. Dezember 2021 eine verbindliche Vereinbarung zu einem Restrukturierungskonzept (sog. Lock-Up-Vereinbarung) mit der Ad-hoc Gruppe getroffen werden konnte. In dieser Vereinbarung wurden die wesentlichen Bedingungen einer Refinanzierung festgehalten. Es war das Ziel aller Beteiligten, die am 23. Dezember 2021 getroffene Vereinbarung mit den darin festgelegten Konditionen und Bedingungen im ersten Halbjahr des Jahres 2022 entsprechend umzusetzen.

Mit Datum vom 23. Mai 2022 wurden alle Voraussetzungen der Restrukturierungsvereinbarung erfolgreich umgesetzt and die finanzielle Restrukturierung abgeschlossen.

Weiterhin verhielten sich auch die Konsortialbanken für die revolvierende Kredit Fazilität ("RCF") konstruktiv. Die Konsortialbanken hatten in einem Stillhalteabkommen zugesagt, Rechte unter den bestehenden Kreditverträgen bis zum Abschluss der Sanierung nicht auszuüben und somit insbesondere die Kredite nicht fällig zu stellen. Das revolvierende Darlehen der Banken wurde im Rahmen der finanziellen Restrukturierung über eine neue Finanzierung der Anleihegläubiger und eigene Mittel der Safari-Gruppe abgelöst.

Die Geschäftsleitung der Safari-Gruppe erwartet, dass der Konzern nach nun erfolgreicher Umsetzung der Restrukturierungsvereinbarung und der damit verbundenen Ablösung seiner bestehenden Verbindlichkeiten im Wirtschaftsjahr 2022 wieder über adäquate Ressourcen und einen Liquiditätsspielraum verfügt, um seine künftigen finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können (siehe auch Ausführungen zu Liquiditätsrisiken inklusive bestandsgefährdender Risiken unter Punkt 4.3 dieses Konzernlageberichtes).

Im Rahmen der Lock-Up-Vereinbarung haben die Bondgläubiger über eine neu aufgesetzte Unternehmensstruktur in Luxemburg und eine Tochtergesellschaft in Deutschland von der bisherigen Gesellschafterin Big Five Mid S.A. sämtliche Anteile an der Safari Beteiligungs GmbH für einen Kaufpreis von EUR 3 Mio. erworben. Anschließend hat die Big Five Mid S.A. das an die Safari Beteiligungs GmbH gewährte Gesellschafterdarlehen in Gänze erlassen. Die bisherige Anleihe über EUR 350 Mio. wurde durch eine neue Anleihe seitens der bisherigen Bondgläubiger im Betrag von EUR 220 Mio. zuzüglich aus dem bisherigen Bond aufgelaufener Zinsen bis zum Datum der Umsetzung der Restrukturierung ersetzt und um zusätzliche Liquidität in Höhe vom EUR 30 Mio. aus einer neuen Bondtranche ergänzt. Der Differenzbetrag von EUR 130 Mio. zu dem bisherigen Bond wurde mit schuldbefreiender Wirkung für die Safari-Gruppe von einer luxemburgischen Gesellschaft aus der o.g. Unternehmensstruktur übernommen, wofür die Unternehmensgruppe ein Entgelt für den Schuldverzicht in Höhe von EUR 9,6 Mio. bezahlt hat.

Voraussetzung für die Umsetzung dieser finanziellen Restrukturierung waren insbesondere die über eine verbindliche Auskunft erbetene Zustimmung der Finanzbehörden, dass die Schuldenerlasse aus dem Gesellschafterdarlehen sowie aus der Übernahme der Bondverbindlichkeiten über EUR 130 Mio. im Rahmen der finanziellen Sanierung nicht zu steuerpflichtigen Erträgen bei der Unternehmensgruppe führen. Außerdem war zum erfolgreichen Abschluss der finanziellen Restrukturierung ein S6-Restrukturierungsgutachen eines Wirtschaftsprüfers erforderlich, um auf Basis eines unabhängigen Gutachtens die Auswirkungen der COVID19-Pandemie auf das laufende Geschäft und die Geschäftsprognose der Gruppe sowie die Wirkungen des Restrukturierungskonzeptes und der geplanten Sanierungsmaßnahmen von Sanierungsexperten beurteilen zu lassen. Beide Voraussetzungen wurden bis zur erfolgreichen Umsetzung der finanziellen Restrukturierung am 23. Mai 2022 erfüllt.

6 Prognosebericht und Ausblick

6.1 Allgemeine Wirtschafts- und Branchenentwicklung

Der am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) enthält regulatorische Nachteile für die Unterhaltungsautomatenwirtschaft, die noch zusätzlich zur negativen Auswirkung durch die Covid Pandemie zu deutlich zweistelligen Umsatzeinbußen bei den Aufstellunternehmen geführt haben. Während für den Bereich des Online-Spiels mit dem GlüStV 2021 die Regulierung gesetzlich gefasst wurde, erfolgte gleichzeitig eine Festschreibung der das Geschäft belastenden Beschränkungen für das Angebot des gewerblichen stationären Geldspiels durch die Vorschriften des GlüStV 2012. Vor allem das Mindestabstandsgebot zwischen Spielhallen sowie das Verbot von Mehrfachkonzessionen führten und führen zu einem materiellen Abbau von Geldspielgeräten mit entsprechenden Ergebnisbelastungen.

Immerhin enthält der am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag erstmals qualitative Elemente zur Regulierung des gewerblichen Geldspiels. So können einzelne Bundesländer wie z.B. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz für in den jeweiligen Landesgesetzen festgelegte Übergangsfristen Mehrfachkonzessionen erlauben, wenn diese spezifische Qualitätskriterien erfüllen.

Erschwerend für das gewerbliche Automatenspiel kam auch noch die weitere Entwicklung der Co- vid-19-Pandemie in 2021 hinzu und insbesondere die damit verbundenen Hygiene Beschränkungen bis hin zu den beschriebenen Lockdown Zeiten, die zu massiven Umsatzeinbußen und somit zu einer Verstärkung des wirtschaftlichen Abschwungs der Unterhaltungsautomatenwirtschaft geführt haben.

Die Anzahl der Spielhallenstandorte bzw. der Spielhallenmarkt und die Anzahl der dort aufgestellten Geldspielautomaten sind aufgrund der oben dargestellten Effekte allgemein rückläufig.

Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Safari-Gruppe über das Jahr 2021 hinaus ist zum einen die für das Jahr 2022 vereinbarte erfolgreiche Umsetzung des Restrukturierungsprozesses der Gruppe und zum anderen ein Auslaufen der pandemischen Lage und damit eine sukzessive Normalisierung der operativen Situation und einer damit einhergehenden Umsatzerholung im Laufe des Jahres von höchster Bedeutung.

Daneben ist ebenfalls entscheidend, dass sich die Safari-Gruppe von den regulatorischen Auswirkungen sukzessive erholen kann und damit deutliche Umsatzverbesserungen im stationären Geldspielbereich erzielt sowie durch Standort- und Kostenoptimierungen sowie gezieltes Wachstum an neuen Standorten wie auch im Online Gaming Segment die Gesamtentwicklung verbessern kann.

Darüber hinaus hat die Safari-Gruppe inzwischen die Online-Lizenz für den spanischen Markt erhalten. Der spanische Markt erscheint attraktiv. Allerdings hat die Safari-Gruppe infolge der Covid-19-Pandemie und im Sinne einer liquiditätsschonenden Vorgehensweise bislang davon abgesehen, wesentlich in den entsprechenden Markt zu investieren. Um sich auf wenige Märkte zu fokussieren, beabsichtigt die Safari-Gruppe sich von den Online-Aktivitäten im nicht so bedeutenden dänischen Markt zurückzuziehen.

Für das stationäre Geschäft in Deutschland bleibt es wichtig, die bereits seit einigen Jahren laufende Qualitätsoffensive zu intensivieren und somit die Politik und die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass gelebte qualitative Maßnahmen wesentlich effektiver zur Suchtprävention beitragen, als gesetzlich vorgegebene quantitative und in der Folge häufig willkürliche Beschränkungen.

6.2 Erwartete Konzernentwicklung

Neben der Überwindung der Pandemie und der für das erste Halbjahr 2022 geplanten erfolgreichen finanziellen Restrukturierung der Gruppe, wird die weitere Konzernentwicklung ganz wesentlich davon geprägt sein, inwieweit es in den folgenden Jahren gelingt, die Belastungen durch Umsatzrückgänge aufgrund der regulatorischen Auswirkungen und insbesondere der verringerten Akzeptanz der neuen Geldspielgeräte gemäß der technischen Richtlinie TR 5.0 schrittweise zu verringern und damit die Umsatzerlöse wieder auf ein dauerhaft höheres Niveau zurückzuführen. Ebenfalls von Bedeutung ist die weitere Entwicklung im Bereich des virtuellen Automatenspiels.

Löwen Play konnte seit dem 15. Oktober 2020 mit Hilfe einer Übergangsregulierung und unter strikter Einhaltung der dort geforderten Beschränkungen mit seinem virtuellen Online Spielautomaten Angebot unter der Domain www.loewen-play.de mit Ausnahme von Schleswig-Holstein bundesweit via Soft-Launch aktiv werden. Löwen Play hat im zweiten Halbjahr 2021 den Antrag zur Erteilung einer behördlichen Erlaubnis gestellt und erwartet die formale Erlaubniserteilung im Laufe des dritten Quartals 2022. Erst nach Lizenzerteilung können weitere unterstützende verkaufsfördernde Maßnahmen bundesweit ergriffen werden. Auch wenn der spanische Online-Markt attraktiv erscheint, so hat die Safari-Gruppe infolge der Covid-19-Pandemie und im Sinne einer liquiditätsschonenden Vorgehensweise bislang davon abgesehen, wesentlich in den entsprechenden Online-Markt zu investieren. Die Gruppe wird im weiteren Verlauf diese und weitere Online-Märkte genau beobachten und beabsichtigt, sukzessive ein erfolgreiches Online-Geschäft aufzubauen.

Im Geschäftsjahr 2022 wird ein Auslaufen der pandemischen Lage und somit eine sukzessive Umsatzerholung erwartet. Bei normalem Geschäftsverlauf geht der Konzern im Jahr 2022 von einer deutlichen Ergebnisverbesserung aus. Insgesamt erwartet die Safari-Gruppe Umsatzerlöse in 2022 in der Größenordnung von rund EUR 240 Mio. und einem IFRS EBITDA in der Größenordnung von ca. EUR 70 Mio.

Dabei bleiben Risiken aus den Auswirkungen der bisherigen Corona-Pandemie und das Risiko, dass wider Erwarten die Pandemie im Jahr 2022 nicht in eine Endemie übergeht. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen unter 4.3 "Finanzwirtschaftliche Risiken - Liquiditätsrisiken inklusiver bestandsgefährdender Risiken".

Für das Wirtschaftsjahr 2022 plant die Gruppe in Deutschland insgesamt mit Investitionen in Höhe von EUR 10,5 Mio., davon ca. 53% für Wachstum und ca. 47% vorwiegend für Anpassungs- und Erhaltungsinvestitionen sowie für mögliche Rückbauten. Hinzukommen rund weitere EUR 1,0 Mio. für neue Automaten sowie für Anpassungs- und Erhaltungsinvestitionen in den Niederlanden.

Unser Fokus im kommenden Wirtschaftsjahr liegt dabei ebenfalls auf der weiteren Optimierung der Attraktivität unserer Spielstätten und Geldspielautomaten, der Sicherung sowie dem weiteren Ausbau unseres Filialnetzes in Deutschland und den Niederlanden sowie der weiteren Stärkung und der Ausbau unserer Online-Aktivitäten unter Nutzung der erfolgreichen Marke Löwen Play.

6.3 Ausblick

Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Safari-Gruppe über das Jahr 2021 hinaus ist neben der erfolgten Umsetzung der oben beschriebenen Sanierung bzw. Restrukturierung insbesondere die weitere Erholung der bisher durch die Pandemie und Regulierung massiv betroffenen Umsatzerlöse der Spielhallenstandorte entscheidend. Von einem attraktiven Automatenangebot, hoher Personal- und Dienstleistungsqualität, sowie der Eröffnung neuer Spielhallen und dem unter normalen Gegebenheiten vorhandenen positiven Konsumentenverhalten wird die weitere Erholung der Umsätze abhängen.

Die Safari-Gruppe hat sich durch Investitionen in der Vergangenheit eine starke Marktposition aufgebaut und bereits frühzeitig begonnen, diese auch auf den legalen Online-Markt zu erweitern. Sie wird sich den sehr anspruchsvollen Herausforderungen des Jahres 2022 und der darauffolgenden Jahre stellen und hat das Ziel, ihre gute Marktposition durch kontrolliertes Wachstum, fortgesetzte Angebotsoptimierungen, gute Logistik und Kosteneffektivität sowie qualitative Verbesserungen weiter auszubauen. Durch den Betrieb und die Optimierung neuer Geschäftsfelder, wie z.B. ein bundesweit zur Verfügung stehendes Angebot im virtuellen Automatenspiel in Deutschland und Spanien sowie die Erschließung weitere Online-Märkte im Casino- und Unterhaltungsbereich, ergeben sich zusätzliche Chancen.

Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2021 geht die Geschäftsführung von einer sukzessiven Erholung der wirtschaftlichen Situation des Konzerns aus und damit einhergehend mit einer deutlichen Verbesserung des EBITDA Entwicklung im Laufe des Wirtschaftsjahres 2022. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen unter 4.3 "Finanzwirtschaftliche Risiken - Liquiditätsrisiken inklusiver bestandsgefährdender Risiken".

7 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

In den Monaten Januar und Februar 2022 litt das stationäre Spielhallengeschäft noch stark unter den Corona-bedingten 2G-Beschränkungen und 2G-Plus-Regelungen. Ab März 2022 trat dann mit Lockerung der Beschränkungen eine Erholung der Umsätze ein.

Das Jahr 2022 war bis zum Aufstellungsdatum geprägt durch die Anstrengungen zur Umsetzung der am 23. Dezember 2021 vereinbarten finanziellen Restrukturierung. Die einzelnen wesentlichen Schritte der finanziellen Restrukturierung werden im Folgenden dargelegt:

Aufsetzung einer Käuferstruktur in Luxemburg

Die Gruppe der Bondgläubiger, die die Kapitalanteile an der Safari-Gruppe im Rahmen der finanziellen Strukturierung übernahm, hat zunächst in Luxemburg eine mehrstufige Käuferstruktur mit einer KGaA nach luxemburgischen Recht ("S.C.A.") als oberster Holdinggesellschaft errichtet. Diese soll zukünftig die Beteiligungen der Anleihegläubiger bündeln ("Dice Holdings").

Die Dice Holdings gründete eine Kapitalgesellschaft nach Luxemburger Recht ("Dice MidCo S.à r.l."), die als Emissionsvehikel für die Besserungsanleihe, die sog. PIK Anleihe dienen soll. Diese wiederum gründete eine weitere Kapitalgesellschaft nach Luxemburger Recht ("Dice Acquisition S.à r.l."), deren Anteile an die Anleihegläubiger verpfändet werden. Die Dice Acquisition wiederum erwarb eine weitere Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht, die als direkte Akquisitionsgesellschaft ("Dice AcquiCo GmbH") die Safari-Gruppe (d. h. die Anteile an der Safari Beteiligungs GmbH) im Zuge der finanziellen Restrukturierung von der derzeitigen Gesellschafterin Big Five Mid S.A. erworben hat und danach einen neuen Konzernabschluss erstellen wird.

Abschluss eines "Exit Agreements" mit den derzeitigen Eigentümern

Zwischen der Big Five Mid S.A., Luxembourg, als mittelbarer Tochtergesellschaft von Cofima, Ardian Private Equity und LEO Management Beteiligungs GmbH & Co. KG, der Safari Beteiligungs GmbH und der Dice AcquiCo GmbH als zukünftiger direkter Gesellschafterin der Safari Beteiligungs GmbH wurde am 7. Februar 2022 ein Shareholder Exit Agreement ("Exit Agreement") abgeschlossen, das die Bedingungen der Übertragung der Safari-Gruppe auf die derzeitigen Anleihegläubiger regelt. Dieses Exit Agreement wurde am 22. März 2022 in einer Ergänzungsvereinbarung leicht angepasst.

Umstellung der Anleihebedingungen auf englisches Recht / engl. Gerichtsstand

Voraussetzung für eine Durchführung des mit den Bondgläubigern vereinbarten Restrukturierungsverfahrens war die Durchführung eines sog. UK Scheme of Arrangement, d.h. eine gerichtliche Bestätigung des Verfahrens nach englischem Recht. Dazu mussten zunächst die Bondbedingungen von New Yorker auf englisches Recht umgestellt werden, was letztlich auch eine Voraussetzung für die Zuständigkeit der englischen Gerichte und damit für die Bestätigung des von der Safari-Gruppe betriebenen Verfahrens erforderlich war. Die Bond-Bedingungen sahen vor, dass mit einfacher Mehrheit der Bondgläubiger die Bedingungen in englisches Recht geändert werden können. Mit Wirkung vom 4. Februar 2022 wurden zur Vorbereitung eines englischen Scheme of Arrangement ("SoA" oder "Scheme") die Anleihebedingungen mit Zustimmung der Mehrheit der Anleihegläubiger auf englisches Recht umgestellt und ein Gerichtsstand in England vereinbart.

Abschluss einer Vergleichsvereinbarung nach englischem Recht und Beantragung des UK Scheme of Arrangement

Die Safari Holding Verwaltungs GmbH initiierte und informierte mit Mitteilung vom 7. Februar 2022 die Anleihegläubiger ("Posting of Practice Statement Letter") über die beabsichtigte Durchführung eines Sanierungsverfahrens nach englischem Recht über ein SoA. Das SoA ist ein Sanierungsverfahren, das auf eine Restrukturierung der Verbindlichkeiten durch einen gerichtlich genehmigten Vergleich abzielt. Mittels dieser von dem englischen Gericht unter bestimmten Voraussetzungen genehmigten Vereinbarung wurde ermöglicht, dass eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung der Gläubiger einer Gläubigergruppe für alle Gläubiger derselben Gläubigergruppe bindend wird. Dazu wurden die betreffenden Gläubiger ihrer jeweiligen Rechtsstellung sowohl vor als auch nach der Umsetzung des beabsichtigten Vergleichs zufolge in eine oder mehrere Gläubigergruppen eingeteilt, um zu gewährleisten, dass nur Gläubiger mit ausreichend vergleichbarer Rechtsstellung innerhalb einer Gläubigergruppe gemeinsam den beabsichtigten Vergleich in Erwägung ziehen und dazu abstimmen. Durch das SoA konnte daher eine ggf. sich enthaltende oder nicht zustimmende Minderheit innerhalb einer Gläubigergruppe (die bspw. bewusst eine konsensualen Lösung blockiert, um durch Lästigkeit für sich ein besseres Ergebnis zu erzielen) zur Teilnahme an den Sanierungsmaßnahmen verpflichtet werden.

Am 24. Februar 2022 hat die Safari Holding Verwaltungs GmbH in England das SoA beantragt und am 23. März 2022 umfangreiche Unterlagen eingereicht. Am 30. März 2022 fand dann mit dem sog. Convening Hearing, die formale Eröffnung des Verfahrens durch das zuständige Gericht statt.

Scheme Gläubigerversammlung zum Abschluss des UK Scheme of Arrangement

Am 28. April 2022 fand über ein Zoom-Meeting die Gläubigerversammlung im Rahmen des UK Schemes of Arrangement statt. 98,01% des gesamten Bonds (Senior Secured Notes) waren bei der Gläubigerversammlung vertreten. Die auf der Gläubigerversammlung vorgeschlagene Restrukturierung fand durch sämtliche auf der Gläubigerversammlung vertretenen Stimmen und damit zu 100% Zustimmung.

Beschlussanhörung Scheme of Arrangement

Am 5. Mai 2022 fand vor dem zuständigen Gericht in London das Sanction Hearing statt. In diesem genehmigte der Richter die Scheme-Vereinbarung auf Grundlage der Zustimmung durch die Gläubigerversammlung am 28. April 2022. Nach Eingang einer Kopie der gerichtlichen Bestätigung bei der relevanten Behörde in England am 5. Mai 2022 trat somit die Scheme-Vereinbarung unter bestimmten aufschiebenden Bedingungen in Kraft.

Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen

Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Restrukturierung bestand in einer positiv beschiedenen verbindlichen Auskunft mit dem Ergebnis, dass die Finanzverwaltung bestätigt, dass die geplanten Schuldenerlasse keine steuerlichen Lasten auf Seiten der Safari-Gruppe auslösen. Der Antrag auf eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes wurde am 21. März 2022 im Entwurf und am 25. März 2022 dann formal eingereicht. Die Anleihegläubiger waren nur dann zur Unterstützung des Sanierungskonzeptes und der Sanierungsmaßnahmen bereit, wenn verbindlich mit der Finanzverwaltung abgestimmt wurde, dass die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen keine steuerliche Belastung der Safari-Gruppe auslösen und stellte damit einen wesentlichen Schritt im gesamten Verfahren dar.

Das Finanzamt Bingen-Alzey hat mit Bescheid vom 6. Mai 2022 die für die Umsetzung der finanziellen Restrukturierung erforderliche und beantragte verbindliche Auskunft erteilt.

Eine weitere wesentliche Voraussetzung bestand in der Finalisierung und Unterzeichnung eines positiven Restrukturierungsgutachtens gemäß IdW S6.

Das entsprechende IdW S6-Gutachten wurde am 23. Mai 2022 vom beauftragten Wirtschaftsprüfer unterzeichnet.

Abschluss der Umsetzung der finanziellen Restrukturierung

Nach Erfüllung der o.g. aufschiebenden Bedingungen fand am 23. Mai 2022 die Umsetzung der finanziellen Restrukturierung ("Closing") statt.

Ausbruch eines Krieges zwischen Russland und der Ukraine am 24. Februar 2022

Am 24. Februar 2022 brach ein Krieg zwischen Russland und der Ukraine aus. Die Auswirkungen dieses Krieges zum beispielsweise im Hinblick auf die wirtschaftlichen Sanktionen, weitere Inflationsentwicklung, Rohstoff- und Energie Engpässe, rückläufige Kaufkraft der Privathaushalte oder auch auf die Kapitalmärkte sind derzeit noch nicht absehbar.

Die deutsche Wirtschaft befindet sich auch Anfang 2022 weiterhin in einer soliden Verfassung. Wie sich aber letztendlich die weiteren Entwicklungen aufgrund der Corona Pandemie und des im Februar 2022 ausgebrochenen Krieges zwischen Russland und der Ukraine auf die Nachfrage und Kostenstruktur für die Freizeitbranche und deren Betriebe auswirken werden, bleibt abzuwarten.

Weitere nach Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2021 wesentliche Aspekte haben sich nicht ereignet.

 

Bingen am Rhein, den 21. Juni 2022

Safari Beteiligungs GmbH

Geschäftsführung

Tilman Brauch

Dr. Stefan Schwenkedel

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.

Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.

Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.

Billigung des IFRS-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021

Der Konzernabschluss der Safari Beteiligungs GmbH gemäß IFRS zum 31. Dezember 2021 wurde am 30. September 2022 gebilligt.

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