Digitale Stadt Grevesmühlen GmbH
Selbe AdresseArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katy Jurkschat seit 3.7.2019 | Prokura |
Heiner Wilms seit 6.7.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadtwerke Grevesmühlen GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gasversorgung Grevesmühlen GmbHGrevesmühlenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Branchenentwicklung Im Jahr 2023 stand die Energiewirtschaft sehr im politischen Fokus. Es wurden weitreichende energiepolitische Änderungen entschieden und umgesetzt, insbesondere wurde das in Politik und Öffentlichkeit heiß und kontrovers diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) novelliert. War man sich noch einig, dass der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich erhöht werden muss, eskalierte dann jedoch der Streit um die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung. Am Ende wurde die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen in Bestandsbauten auf den Zeitpunkt des Vorliegens einer kommunalen Wärmeplanung verschoben. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung wurde im Anschluss erlassen. Es schreibt die Erstellung bis spätestens 2026 (große Kommunen) bzw. 2028 (mittelgroße Kommunen) vor. Für kleinere Kommunen kann es Abweichungen geben. Die Organisation von Energieversorgungsunternehmen unterliegt einem massiven Wandel. Der Umbau des Energiesystems zur Klimaneutralität und die fortlaufende Digitalisierung stellt alle Akteure weiterhin vor große Herausforderungen. Die Netzplanung wird zu einer Schlüsselfunktion der kommenden Jahre. Die fortschreitende geopolitische Unsicherheit durch den andauernden Krieg in der Ukraine, den im Herbst eskalierten Nahostkonflikt zwischen Israelis und Palästinensern und die weitere Verknappung von Energieträgern, ganz besonders Erdgas, prägten dieses herausfordernde Geschäftsjahr. Diese aktuellen Entwicklungen schaffen eine neue politische und wirtschaftliche Realität. Die politischen Eingriffe in den Energiemarkt, speziell das Russland-Embargo für Erdgas, erfordern eine Neustrukturierung der Lieferketten. Eine Gasmangellage ist durch die Gestaltung neuer Lieferbeziehungen und die beiden milden Winter 2022/23 sowie 2023/24 nicht eingetreten. Im 2. Jahr in Folge reduzierten Haushalte und Wirtschaft durch Sparmaßnahmen ihren Gasverbrauch spürbar. Daneben traf die Wirtschaft eine Reihe von Maßnahmen, um die Unabhängigkeit von Erdgas zu intensivieren. Jedoch ist der teilweise dabei vorgenommene Wechsel von Erdgas zu Öl oder Kohle keine gute Nachricht für das Klima. Der Einbau von Wärmepumpen in Haushalten nahm zu, reicht aber bei weitem nicht aus, um die gasbetriebenen Heizungsanlagen zu ersetzen. Es wird immer stärker auf Dekarbonisierung gesetzt und die Transformation vorangetrieben. Mit zügiger Geschwindigkeit wurde die Basis für eine deutsche LNG-Infrastruktur geschaffen. Die extreme Volatilität der Preise an den Energiemärkten, die kalkulatorischen Unwägbarkeiten sowie die daraus resultierenden Risiken blieben im Jahr 2023 beherrschende Faktoren. Die GVG hat im Laufe des Jahres 2023 die Gaspreise für die Kunden wieder senken können, jedoch Ende des Jahres schon wieder die Erhöhung für Anfang 2024 mitteilen müssen. Mittelfristig kann davon ausgegangen werden, dass die Gaspreise leicht sinken werden. Auf Grund der weiterhin schwierigen Lage auf den Märkten ist damit zu rechnen, dass die Preise weiterhin auf relativ hohem Niveau bleiben werden. Seit Ende 2021 steigt weltweit, auch in Europa und Deutschland, die Inflation stark an – insbesondere auch durch die starken Energiepreissteigerungen. Im Jahr 2022 begann auch die Europäische Zentralbank, mit Leitzinsanhebungen gegenzusteuern. Die Inflationsrate 2023 ist gegen Ende des Jahres deutlich zurückgegangen und lag im Jahresdurchschnitt bei 5,9 % und geht auch seit Anfang 2024 weiter zurück. Jedoch nicht nur die erhöhten Zinsen und die derzeitige konjunkturelle Schwäche, sondern vor allem strukturelle Defizite sorgen die deutsche Industrie und den Mittelstand. Der Standort Deutschland wird mittlerweile in Frage gestellt. Die geballten Risiken aus hohen Energiepreisen, veralteter Infrastruktur, Digitalisierungsrückstand, Fachkräftemangel, überbordender Bürokratie und hohen Unternehmenssteuern beeinträchtigen die Zuversicht. Die Umsetzung der sich fortlaufend verändernden gesetzlichen Regelungen und Bedingungen in der Energiewirtschaft bei gleichzeitiger Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit war auch 2023 eines der herausforderndsten Themen, mit denen sich die Energieversorger auseinandersetzen mussten. Sich mit dem Wandel eröffnende zukunftsfähige Geschäftsfelder in den Bereichen Digitale Infrastruktur, Glasfasernetze, komplexe Energielösungen sowie klimaschonende Mobilität werden durch Energieversorgungsunternehmen zunehmend besetzt. 2. Tätigkeitsbereiche und Geschäftsverlauf Die Gasversorgung ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH und stellt eine solide und verlässliche Säule im Stadtwerke-Unternehmensverbund dar. Langfristige Gaskonzessionsverträge zwischen der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH und der Stadt Grevesmühlen sowie den Gemeinden Upahl, Rüting und Warnow geben ein hohes Maß an Planungssicherheit für die Gasversorgung. Das sich im Eigentum der Gesellschaft befindliche Gasnetz ist an die Stadtwerke Grevesmühlen GmbH als Konzessionsträger verpachtet. Nach § 6b EnWG ist die Gasversorgung in den Tätigkeitsbereichen Gasverteilung sowie andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors aktiv. Die Gasverteilung umfasst den Bereich der Verpachtung des Gasnetzes. Die anderen Tätigkeiten innerhalb des Gassektors beinhalten den Handel mit Gas. Die Tätigkeitsabschlüsse sind gesondert dargestellt. Die Zuordnung auf die Tätigkeiten erfolgte möglichst direkt. Soweit dies nicht möglich war, wurde eine Schlüsselung vorgenommen. Der Ausbau des Fernwärmenetzes in Grevesmühlen erfolgt in enger Abstimmung mit der Gasversorgungsgesellschaft und nicht flächendeckend. Die kaufmännische Betriebsführung übernimmt die Stadtwerke Grevesmühlen GmbH zu angemessenen Konditionen und in gleichbleibend hoher Qualität. Sie erfüllte in diesem Zusammenhang auch im vergangenen Geschäftsjahr die verschiedenen Anforderungen, die sich aus den immer schneller, komplizierter und umfangreicher werdenden Änderungen der Gesetzeslage ergeben. Die Betriebsführung im technischen Bereich wurde direkt zwischen der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH, als Pächter des Gasnetzes, und den Dienstleistern geregelt. Da in der hiesigen Region maßgeblich Haushalte und Kleingewerbebetriebe die Kundenstruktur bestimmen, ist die Absatzmenge nicht vordergründig konjunkturabhängig. Auch im Geschäftsjahr 2023 nutzte die Gasversorgung die etablierten Beschaffungsstrukturen der Muttergesellschaft Stadtwerke über die Energieeinkaufs- und -handelsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (EEHG). Dadurch ist sie in der Lage, Erdgas zu wettbewerbsfähigen Konditionen zu beschaffen. Die EEHG wurde von mehreren Stadtwerken gegründet, um durch Bündelung von Einkaufsmengen und Know-how effektiv und preisgünstig einzukaufen. Zusätzlich arbeitet die Gasversorgung weiterhin an der Verbesserung der Dienstleistungskonditionen und an der Nutzung weiterer Synergieeffekte durch den Unternehmensverbund. Die Gesellschaft verpachtet ihr Gasnetz seit dem 23. September 2011 aufgrund der Übertragung der Gaskonzessionsverträge an die Stadtwerke Grevesmühlen GmbH. Dabei richtet sich die Höhe der Pacht nach den von der Regulierungsbehörde genehmigten Erlösobergrenzen. Der Gasabsatz sank insgesamt gegenüber dem Vorjahr um ca. 41,9 %. Im Geschäftsjahr 2023 verkaufte die Gesellschaft 63,8 Mio. kWh Erdgas gegenüber dem Jahr 2022 mit 109,7 Mio. kWh und einer für 2023 geplanten Menge von 65,9 Mio. kWh. Der Gasabsatz bei den Großkunden in 2023 betrug 21,16 Mio. kWh und lag damit auffallend unter dem Vorjahr (63,35 Mio. kWh). Die Ursache dafür liegt im Wesentlichen im Wegfall eines Großkunden mit zuvor ca. 40 Mio. kWh Gasabnahme im Jahr. Des Weiteren wirkte sich die Senkung der Absatzmenge bei den BHKWs der Stadtwerke mindernd aus. Bei den Kleinkunden sank der Absatz auf 42,64 Mio. kWh in 2023 gegenüber 46,39 Mio. kWh im Vorjahr. Die Jahresdurchschnittstemperatur lag mit 10,29°C höher als im Vorjahr mit 10,18°C. Durch die etwas höheren Temperaturen ist der wärmeabhängige Verbrauch der Kunden niedriger ausgefallen. Die Jahresdurchschnittstemperatur hat weiterhin einen erheblichen Einfluss auf den Gasabsatz. Die Gradtagszahlen, als Indikator für den Wärmeverbrauch, reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr von 3.336 auf 3.332. Gradtage bezeichnen die Häufigkeit, in der die durchschnittliche Tagesaußentemperatur unter der Heizgrenztemperatur (°C) liegt. Es musste also an weniger Tagen geheizt werden. Daneben wirken sich die Sparmaßnahmen der Kunden aufgrund der hohen Verkaufspreise sowie einer leicht gesunkenen Kundenanzahl absatzsenkend aus. Die Erdgasverkaufspreise erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 156,51 % bedingt durch die Weitergabe der extrem erhöhten Gasbezugskosten. Erlösmindernd wirkten dagegen die Sparmaßnahmen der Kunden sowie der Wegfall eines Großkunden. Insgesamt stiegen die Gaserlöse inkl. Erdgassteuer um ca. 49,12 % auf 9,13 Mio. EUR. Damit wurde der geplante Wert von 10,48 Mio. EUR unterschritten. Die Gasbezugsmenge sank im Geschäftsjahr um 38,96 % auf 67,2 Mio. kWh gegenüber 110,1 Mio. kWh im Vorjahr. Die Differenz zum Gasabsatz erklärt sich aus Mehr- und Mindermengen, d. h. dem Unterschied zwischen den zunächst vom Netzbetreiber bilanzierten Gasmengen und den jährlich am Kundenzähler abgelesenen Verbräuchen. Aufgrund gestiegener Bezugspreise stiegen die aus dem Gasbezug resultierenden Kosten um 111,73 % auf 5,95 Mio. EUR gegenüber 2,81 Mio. EUR in 2022, und dies trotz der bezugskostenmindernd wirkenden deutlich gesunkenen Bezugsmenge. Der spezifische Gasbezugsmischpreis in ct/kWh stieg um 291,83 % auf 9,13 ct/kWh gegenüber 2,33 ct/kWh in 2022. Die Anzahl der fremden Gashändler im Gasnetzgebiet lag mit 69 höher als mit 63 im Jahr 2022. Viele Discounter verloren in 2022 ihre Kunden mit enormen Preissteigerungen oder durch Kündigungen durch die Discounter selbst und entzogen sich dem Gasmarkt. Der in 2023 wieder stark ansteigende Wettbewerb in unserem relativ kleinen Netzgebiet war aufgrund der außergewöhnlichen Lage besonders herausfordernd. Die Anzahl der eigenen Gaskunden sank gegenüber dem Vorjahr (2.377) auf 2.340. 3. Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens Der Gesamtumsatz der Gasversorgung stieg im vergangenen Geschäftsjahr um 57,43 % auf etwa 9,82 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die Gasversorgung ein Unternehmensergebnis von 980,74 TEUR nach Steuern. Die Erwartung von 162 TEUR wurde somit um ein mehrfaches übertroffen. Die ursprünglich erwarteten Forderungsausfälle sind auf Grund der staatlichen Entlastungsmaßnahmen und Preisbremsen nicht eingetroffen. Wie bereits im Vorjahr führte auch im Jahr 2023 eine nicht prognostizierbare Preis- und Mengenkonstellation zu einem besonders hohen Unternehmensergebnis für die Gasversorgung Grevesmühlen. Die außergewöhnlich milden Temperaturen und das Einsparverhalten der Kunden haben dazu beitragen, dass keine teure Nachbeschaffung am Gasmarkt notwendig wurde. Die politischen Eingriffe, Preisverwerfungen sowie die unstete Lage am Energiemarkt machen die Bildung der Verkaufspreise schwierig. Bei der Beschaffung von Back-to-back-Kunden waren zudem hohe Aufschläge auf Bindefristen notwendig, um Preisänderungen des volatilen Energiemarktes auszugleichen, die in einem bestimmten Zeitraum besonders massiv waren. Solche Risikoaufschläge müssen zwingend eingepreist werden, um den Bestand der Gesellschaft nicht zu gefährden. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist weiterhin gut. Die Bilanzsumme der Gesellschaft erhöhte sich von 5,35 Mio. EUR zum 31. Dezember 2022 auf 7,67 Mio. EUR zum 31.12.2023. Diese Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der Bankguthaben auf der Aktivseite sowie der Erhöhung des Eigenkapitals (aus dem hohen Gewinn 2023) und der Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten (Ertragssteuern) auf der Passivseite. Das Eigenkapital stieg im Vergleich zum Vorjahr um 34,28 % von 2,86 Mio. EUR auf 3,84 Mio. EUR durch den Gewinn in 2023 (981 TEUR). Der Vorjahresgewinn wurde komplett in die Gewinnrücklagen eingestellt. Die wirtschaftliche Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung des Eigenkapitalanteils am Sonderposten ist mit 55,44 % trotz der vorgenannten Eigenkapitalerhöhung durch die Erhöhung der Bilanzsumme gesunken, da trotz des gestiegenen Eigenkapitals die Bilanzsumme verhältnismäßig noch stärker gestiegen ist. Sie ist jedoch im Vergleich zum Branchendurchschnitt weiterhin komfortabel. Der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der Bilanzsumme sank von 53,45 % auf 50,09 %. Das Anlagevermögen stieg im Berichtsjahr auf 2,73 Mio. EUR gegenüber 2,64 Mio. EUR im Vorjahr. Der Gesamtumfang der Investitionen belief sich auf ca. 241 TEUR gegenüber 282 TEUR im Vorjahr. Die wichtigsten Einzelprojekte der Investitionstätigkeiten waren die Klärgasleitung Nordwest, verschiedene Hausanschlüsse und Contractingprojekte. Die Abschreibungen beliefen sich auf 146 TEUR. Investitionen im Sinne des Zukunftsinvestitionsprogrammes Mecklenburg-Vorpommern und damit in Zusammenhang stehende Risiken aus der Finanzierung des Eigenanteils wurden nicht vorgenommen. Die Gesellschaft verfügte im gesamten Geschäftsjahr 2023 über ausreichend Liquidität. Es bestehen keine Kreditverbindlichkeiten, da Kreditneuaufnahmen nicht notwendig waren. Die Gasversorgung beschäftigte im Jahr 2023 keine eigenen Arbeitnehmer. Die Geschäftsführung, bestehend aus einem Geschäftsführer und zwei Prokuristinnen, erfolgt in Personalunion durch den Geschäftsführer und zwei Mitarbeiterinnen der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH. Die Unternehmenssteuerung erfolgt im Wesentlichen aufgrund von operativen Leistungsindikatoren der Betriebsstatistik und der Ergebnisrechnung. 4. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken Ausgehend vom Willen der Politik den Klimaschutz zügig voranzubringen ist die Komplexität und Vielzahl der aktuellen Herausforderungen an Politik und Wirtschaft enorm. Dazu zählen einige lebenswichtige Themen, die die Energiewirtschaft erheblich beeinflussen. Auch die nächsten Geschäftsjahre werden demnach die Energieversorger sehr fordern. Doch ebenso der Industrie und den privaten Haushalten stehen in den nächsten Jahrzehnten massive Änderungen und mittelfristig steigende Kosten bevor. Das Jahr 2024 beginnt mit ersten Schritten, der politischen Umsetzung der Energiewende eine Richtung und einen Ordnungsrahmen zu geben. Die Regierung verständigte sich nach langem Ringen auf einen strategischen Weg für den klimafreundlichen Umbau des Kraftwerkssektors. Ebenso wird für den Wärmebereich der Fokus auf höhere Transparenz und angemessene Preise für fernwärmeversorgte Kunden gelegt. Die Weiterentwicklung einer Klimaschutzstrategie durch die Bundesregierung bedarf der Unterstützung aller Teile der Gesellschaft und Wirtschaft, da sie einen drastischen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umbau zur Folge haben wird. Die Umsetzung ist jedoch nach wie vor umstritten. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die aktuelle Strategie erfolgreich sein wird. Die Bedeutung von Erdgas als Energieträger wird zukünftig abnehmen. Mit dem Jahreswechsel ist eine weitere Beruhigung auf den Energiebeschaffungsmärkten eingetreten. Eine Gas-Versorgungskrise ist auch für diesen Winter abgewendet, die Preise im Großhandel liegen auf niedrigstem Stand seit zweieinhalb Jahren bei vollen Speichern, mildem Wetter und aktuell ausreichendem LNG-Angebot. Der meteorologische Winter 2023/24 war der drittwärmste seit 1881. Somit ist der Gasmarkt trotz der aktuellen geopolitischen Krisen entspannt – obwohl die Krise im Nahen Osten schon LNG-Lieferungen nach Europa verzögert hat und die USA Genehmigungen von neuen Flüssiggasexporten ausgesetzt hat. Wenn Russlands direkte Gaslieferungen nach Deutschland zukünftig keine Rolle mehr spielen werden, wird es für Europa unverzichtbar bleiben, die Lieferketten neu zu ordnen und ausreichend alternative Energiequellen zu erschließen. Die Entlastung durch LNG unterliegt Grenzen in Bezug auf die Liefer- und Regasifizierungskapazitäten in Europa sowie der Verflüssigungskapazitäten in der Welt. Es ist keineswegs sicher, ob es in zukünftigen Heizperioden bei der Entspannung des Marktes bleibt. Die Gefahr einer Gasknappheit für die nächsten Winter ist nach wie vor nicht ausgeschlossen. Die angespannte Versorgungslage in Deutschland ist noch nicht vorbei, da man nach wie vor damit rechnen muss, dass wieder wesentlich kältere Winter auf uns zukommen. Die Neuordnung der Lieferketten wird mehrere Jahre andauern und in diesem Zeitraum kann der Energiemarkt preislich starken Schwankungen unterliegen. Extremere Wetterereignisse, verursacht durch den fortschreitenden Klimawandel, machen die Strom- und Gaspreise kurzfristig inzwischen kaum planbar. Die langfristige Strom- und Gasbeschaffung wird durch die politische Einflussnahme erheblich schwieriger. Basis der Beschaffungsplanung ist, dass die Europapolitik weiterhin sehr ehrgeizige CO2-Reduzierungsziele anstrebt und daher die Energiepreise auf einem hohen Niveau liegen werden. Die zukünftig weiter steigenden CO2 Preise dienen dabei als Steuerungsinstrument. Die Inflationsraten sind weiterhin noch deutlich über dem 2%-Ziel der EZB, scheinen sich aber zukünftig wieder nach unten zu bewegen. Lieferprobleme und Personalengpässe führen auch weiterhin und nicht nur temporär zu kräftig erhöhten Preisen. Für die Jahre 2023 und 2024 wurde der größte Teil des Kraftwerksgases bereits zu relativ hohen Konditionen auf Grund der langfristigen Beschaffungsstrategie rechtzeitig eingekauft. Für die Folgejahre ist beim Gaseinkauf gegenüber den Vorjahren mit etwas geringeren Beschaffungspreisen zu rechnen. Eine Beruhigung des Marktes ist mittelfristig noch nicht abzusehen. Es stellen sich für die Gaswirtschaft vor allem die grundsätzlichen Fragen, welche Bedeutung Erdgas im deutschen Energiemix der nächsten Jahre haben und wie die schnell fortschreitende Digitalisierung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz das Geschäftsfeld beeinflussen wird. Der Einsatz von Wasserstoff, Biomethan und synthetischen Gasen wird in Zukunft eine immer größere Rolle spielen und bietet auch neue Chancen, einen Teil der bestehenden Erdgasinfrastruktur weiter zu nutzen. Das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz setzte eine nationale CO2-Bepreisung seit 2021 um. Um in der Einführungsphase des nationalen Emissionshandels Planungssicherheit zu gewähren, startete das System mit einer Festpreisphase. Ab 2026 gehen die Festpreise für CO2 in einen Preiskorridor über und sind schwer kalkulierbar. Demnach wird auch die CO2-Bepreisung in den nächsten Jahren zu stark steigenden Kosten für fossile Brennstoffe führen. Zudem belasten die weiter steigenden Netznutzungsentgelte die künftigen Gasverkaufspreise. Der Klimawandel schreitet weiter rasch voran. Indes hat die EU-Kommission Anfang Februar 2024 ihre Empfehlung für das europäische Klimazwischenziel für 2040 genannt: Gegenüber 1990 sollen die Treibhausgase um neunzig Prozent gemindert werden. Für 2050 ist Klimaneutralität angestrebt. Es ist daher davon auszugehen, dass klimapolitische Maßnahmen das Ziel haben werden, den Einsatz von fossilem Erdgas zukünftig weiter zügig zu reduzieren. Energieeffizienzmaßnahmen in Industrie und Haushalten sowie wärmere Temperaturen führen zu Absatzreduzierungen. Noch vor kurzem führten die kräftig steigenden Erdgasverkaufspreise zu weiterer Verschärfung des Preiskampfes. Doch nun hat die Intensität des Wettbewerbs im Erdgasvertrieb mit dem Fallen der Erdgasbeschaffungspreise in den letzten Monaten noch einmal stark zugenommen. Konkurrierende Anbieter können aktuell den Bestandskunden der etablierten Energieversorger deutlich günstigere Angebote machen. Während das Erdgas für Bestandskunden in der Regel kontinuierlich im Voraus über einen längeren Zeitraum beschafft wird, kann die Konkurrenz jetzt Kunden abwerben und für diese zu den derzeit niedrigen Marktpreisen einkaufen. Neue Anbieter ebenso wie etablierte Unternehmen ringen um Kunden und Marktanteile. Die erzielbaren Margen fallen deutlich geringer aus als in früheren Jahren. Es wird versucht, über die Markt- und Geschäftspotenziale von Energiedienstleistungen als wachsendes Geschäft potenziell rückläufige Geschäftsfelder zu kompensieren. In der Konsequenz der Nachhaltigkeits- und Klimaschutzbewegung gewinnen auch Ökostrom- und Ökogasprodukte oder Produkte mit ökologischem Zusatznutzen schnell an Bedeutung. Parallel werden am Markt hoch innovative, digital basierte Produkte, Plattformen und Services neu angeboten. Die Ausgestaltung der digitalen Prozesse schreitet immer weiter voran. Beziehungen, Rollen und Aufgaben zwischen Kunden, Energievertrieben und anderen Marktteilnehmern verändern sich signifikant. Ein erfolgversprechender Beitrag für die künftige Kundenbindung besteht in der Nutzung von digitalen Medien für die Zielgruppenansprache und in der Weiterentwicklung der digitalen Interaktion mit Kunden. Das Potenzial der bestehenden, sich beschleunigenden Trends wird von der GVG genutzt. Die Anwendung neuer Kommunikationskanäle mit Kunden wurde verbessert. Nun gilt es, strategisch die relevanten Trends auszubauen und mit Agilität und Innovationsfähigkeit neue Produkte und Portfolios zu entwickeln, den Kundenservice zu erweitern und die lokale Verankerung in der Region zu nutzen und zu stärken. Die Zielgruppen der digitalen Kommunikation werden immer breiter. Der digitale Datenverkehr wächst unaufhörlich. Die Energieversorger müssen Trends beobachten und Ziele definieren, die besten Kommunikationswege für ihre Ziele herausfiltern und die konsequent und beständig nutzen. Risiken von Kundenverlusten aus Wettbewerbsgründen bestehen nach wie vor. Durch geschickte Marketing- und Vertriebsstrategien ist die Gesellschaft aber durchaus in der Lage, ihre Marktanteile zu behaupten. Dabei wird der Schwerpunkt insbesondere auf die Versorgung von Haushalts- und andere Kleinkunden gelegt, um auskömmliche Margen bei geringerem Risiko zu erzielen. Für 2024 rechnet die Gasversorgung mit einem Umsatz von 7,06 Mio. EUR. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Gesellschaft etwas höhere Forderungsausfälle durch Inflation und wieder steigende Energiepreise und daraus resultierende Zahlungsschwierigkeiten in der Bevölkerung entstehen könnten. Der Gasabsatz der Gesellschaft ist hauptsächlich temperaturabhängig. Ein sinkender Gasabsatz durch wärmere Außentemperaturen lässt sich aufgrund der Wettbewerbssituation kaum durch Mehrabsatz bei Neukunden kompensieren. Das gilt ebenso für Mengeneinsparungen der Kunden durch hohe Preise und politische Einflussnahme. Für die Folgejahre erwarten wir schwankende Gasbezugspreise in der Gesellschaft. Aufgrund dieser voraussichtlichen Volatilität, verbunden mit den jährlich steigenden Kosten aufgrund der CO2-Bepreisung und steigenden Netznutzungsentgelten werden voraussichtlich künftig weiter steigende Verkaufspreise resultieren. Der weitere Ausbau der Gasnetze wird wegen der Transformation der Energieversorgung hin zum verstärkten Einsatz von regenerativen Energieträgern eingeschränkt. In Zukunft werden Erdgasnetze teilweise zurückgebaut werden. Andererseits wird ein Teil der Gasnetze zukünftig für den Transport und die Verteilung von Wasserstoff, Biomethan und synthetischen Gasen genutzt werden können. Für das Jahr 2025 ist geplant, die Gasversorgung Grevesmühlen GmbH mit den Stadtwerken Grevesmühlen GmbH zu verschmelzen, um dadurch weitere Kostensenkungs- und Synergieeffekte zu erzielen. Die Gasversorgung ist in das Risikomanagementsystem der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH eingebunden. Es ist weiterhin strategisches Ziel, Kostensenkungspotenziale der Gesellschaft auszunutzen. Die Gasversorgung erwartet für 2024 ein Ergebnis von 279 TEUR. Es wird nicht ausgeschlossen, dass aufgrund der Wettbewerbssituation Preiszugeständnisse gemacht werden müssen, die sich auf das Ergebnis auswirken. 5. Verwendung von Finanzinstrumenten Die Gesellschaft setzt keine Finanzinstrumente ein.
Grevesmühlen, 24. April 2024 Heiner Wilms Bilanz zum 31. Dezember 2023A K T I V A scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft mit Sitz in Grevesmühlen ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Schwerin unter der Nummer HRB 3813 eingetragen. Gemäß bzw. analog zu § 265 Abs. 5 und Abs. 6 HGB wurden zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses Postenbezeichnungen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung an ihren tatsächlichen Inhalt angepasst bzw. Posten hinzugefügt. II Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. 1. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen auf die Gegenstände des Anlagevermögens wurden nach der linearen Methode vorgenommen. Abnutzbare Vermögensgegenstände wurden im Jahr der Anschaffung zeitanteilig abgeschrieben. 2. Geringwertige Anlagegüter mit einem Anschaffungswert von bis zu 800 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. 3. Die Vorräte beinhalten Emissionszertifikate, die zu Anschaffungskosten bewertet wurden. 4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert. Die Höhe der Wertberichtigungen richtet sich nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko. 5. Hausanschlusskostenerstattungen werden grundsätzlich nicht von den Anschaffungskosten der angeschafften Sachanlagegegenstände abgesetzt. Die von der Pächterin des Gasnetzes treuhänderisch vereinnahmten und an die Gesellschaft (Verpächterin) weitergeleiteten Baukostenzuschüsse zur Herstellung und dauerhaften Zurverfügungstellung der Hausanschlüsse und damit Sicherstellung der Lieferbereitschaft werden als „Empfangene Ertragszuschüsse“ ausgewiesen. Diese Sonderposten wurden anteilig in Höhe der Abschreibungen des mit den Zuschüssen finanzierten Sachanlagevermögens ertragswirksam aufgelöst. Außerplanmäßige Auflösungen waren nicht erforderlich. 6. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Die Rückstellung für die Abgabe von Emissionsberechtigungen wird mit dem Buchwert der erworbenen Zertifikate zzgl. eines darüber hinausgehenden erwarteten Abgabewertes bewertet. 7. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. III Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in der Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres und die aufgelaufenen Abschreibungen sind im Brutto-Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) gesondert dargestellt. Die Abschreibungen im Geschäftsjahr beliefen sich auf 146 TEUR. Dem stehen 44 TEUR aus der Auflösung der Empfangenen Ertragszuschüsse gegenüber. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen haben wie im Vorjahr ausnahmslos eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter (zugleich auch Forderungen gegen verbundene Unternehmen) enthalten 86 TEUR Umsatzsteuer sowie 771 TEUR Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. 3. Eigenkapital Die Rücklagen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter (zugleich auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen) enthalten 160 TEUR Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer- Organschaft sowie 3 TEUR Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. IV Sonstige Angaben 1. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2023 folgende Mitglieder an: Herr Lars Prahler, Bürgermeister, Schwerin (Vorsitzender), Herr Dr. Udo Brockmann, Tierarzt, Grevesmühlen (stellvertretender Vorsitzender), Herr Stefan Baetke, Rechtlicher Betreuer, Grevesmühlen (Mitglied). Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates sind im Berichtszeitraum in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr 2 TEUR) angefallen. 2. Geschäftsführung Die Geschäftsführung oblag im Geschäftsjahr Herrn Dipl.- Ing. Heiner Wilms, Grevesmühlen. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Bezüge des Geschäftsführers betrugen in 2023 9 TEUR. 3. Mitarbeiterzahl Die Gesellschaft hat keine Angestellten (mit Ausnahme des Geschäftsführers und zwei Prokuristinnen). 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, liegen abgesehen von den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen nicht vor. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem verbundenen Unternehmen Stadtwerke Grevesmühlen GmbH aus einem Dienstleistungsvertrag über kaufmännische, technische und sonstige Dienstleistungen von 212 TEUR p. a. mit möglicher Preisanpassung. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024. Er verlängert sich jeweils um zwei Jahre, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird. Es bestehen Abnahmeverpflichtungen für die Jahre 2024 bis 2026 aus Gaseinkäufen der Energieeinkaufs- und -handelsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 6.659 TEUR. 5. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, das Jahresergebnis in Höhe von 980.741,70 EUR an die Gesellschafterin auszuschütten. 6. Angabe von Geschäften größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen nach § 6b Abs. 2 EnWG Zwischen der Gasversorgung und der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH besteht ein Dienstleistungsvertrag zur Erbringung von kaufmännischen, technischen und sonstigen Dienstleistungen durch die Stadtwerke. Die Vergütung an die Stadtwerke Grevesmühlen GmbH betrug im Jahr 2023 211.989,12 EUR. Zwischen der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH und der Gasversorgung besteht ein Vertrag über die Verpachtung des Gasnetzes an die Stadtwerke Grevesmühlen GmbH mit einer Laufzeit bis zum 22. September 2031. Die Vergütung an die Gasversorgung im Jahr 2023 betrug 354.910,08 EUR. An die Stadtwerke Grevesmühlen GmbH erfolgten in 2023 vertragliche Lieferungen von Gas in Höhe von 2.530.138,86 EUR. Alle Geschäfte sind zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen worden. 7. Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG Nach § 6b EnWG ist die Gasversorgung in den Tätigkeitsbereichen Gasverteilung sowie andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors aktiv. Die Tätigkeitsabschlüsse sind dem Jahresabschluss beigefügt.
Grevesmühlen, 24. April 2024 Heiner Wilms Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023scroll
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: An die Gasversorgung Grevesmühlen GmbH, Grevesmühlen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Gasversorgung Grevesmühlen GmbH – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gasversorgung Grevesmühlen GmbH, Grevesmühlen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. · beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Gasverteilung und andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG – bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse – geprüft. · Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. · Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07/2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an, die in Einklang mit dem vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Quality Management 1 (ISQM1) stehen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, · ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und · ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können. Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG M-V Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG M-V haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen. Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
Schwerin, den 24. April 2024 gez. Dirk Luther, Wirtschaftsprüfer gez. Anja Rodenberg, Wirtschaftsprüferin Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf) Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Gasversorgung Grevesmühlen GmbH nahm die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wahr. Der Aufsichtsrat hat sich von der Geschäftsführung während des Geschäftsjahres regelmäßig umfassend über die Entwicklung und Lage des Unternehmens sowie über wesentliche Geschäftsvorgänge unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag zustehenden Überwachungsfunktionen ausgeübt und die ihm obliegenden Entscheidungen getroffen. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind von der zum Abschlussprüfer bestellten Baker Tilly GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schwerin, geprüft worden. Im Ergebnis der Prüfung wurde der uneingeschränkteBestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat stimmt den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers zu. Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung vorgelegten Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss 2023 und schlägt der Gesellschafterversammlung vor, diesen festzustellen. Der Geschäftsführung und den Mitarbeitern spricht der Aufsichtsrat für die geleistete Arbeitseinen Dank aus. Der Aufsichtsrat
Grevesmühlen, den 28. Mai 2024 ErgebnisverwendungsbeschlussDie Verwendung des Jahresergebnisses erfolgte entsprechend des Vorschlags. Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 28. Mai 2024 festgestellt. Tätigkeitsabschluss Bilanz zum 31. Dezember 2023scroll
Tätigkeitsabschluss Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023scroll
Tätigkeitsabschluss Erläuterungsbericht für das Geschäftsjahr 2023I Allgemeine Angaben Nach § 6b EnWG ist die Gasversorgung in den Tätigkeitsbereichen Gasverteilung sowie andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors aktiv. Die Tätigkeitsabschlüsse sind in Anlage 10 dargestellt. Die Zuordnung auf die Tätigkeiten erfolgte möglichst direkt. Für die Bilanzpositionen Forderungen gegen Gesellschafter, Sonstige Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter sowie Sonstige Verbindlichkeiten wurde teilweise ein Schlüssel angewendet. Dieser bildet sich aus dem Gewinn der direkt zugeordneten GuV-Positionen der jeweiligen Tätigkeitsbereiche. Für die Bilanzposition Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurde der Umsatzschlüssel angewandt. Der Kapitalverrechnungsposten aus Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeitsbereichen Gasverteilung und andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors wurde in der Position Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten gebildet. Die Wertangaben erfolgten in gerundeten TEUR. II Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. 1. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen auf die Gegenstände des Anlagevermögens wurden nach der linearen Methode und mit denselben Abschreibungssätzen wie im Vorjahr vorgenommen. Abnutzbare Vermögensgegenstände wurden im Jahr der Anschaffung zeitanteilig abgeschrieben. 2. Geringwertige Anlagegüter mit einem Anschaffungswert von bis zu 800 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert. Die Höhe der Wertberichtigungen richtet sich nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko. 4. Hausanschlusskostenerstattungen werden grundsätzlich nicht von den Anschaffungskosten der angeschafften Sachanlagegegenstände abgesetzt. Die von der Pächterin des Gasnetzes treuhänderisch vereinnahmten und an die Gesellschaft (Verpächterin) weitergeleiteten Baukostenzuschüsse zur Herstellung und dauerhaften Zurverfügungstellung der Hausanschlüsse und damit Sicherstellung der Lieferbereitschaft werden als „Empfangene Ertragszuschüsse“ ausgewiesen. Diese Sonderposten wurden anteilig in Höhe der Abschreibungen des mit den Zuschüssen finanzierten Sachanlagevermögens ertragswirksam aufgelöst. Außerplanmäßige Auflösungen waren nicht erforderlich. 5. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. 6. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. III Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in der Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres und die aufgelaufenen Abschreibungen sind im Brutto-Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) gesondert dargestellt. Die Abschreibungen im Geschäftsjahr beliefen sich im Bereich Gasverteilung auf 131 TEUR. Dem stehen 44 TEUR aus der Auflösung der Empfangenen Ertragszuschüsse gegenüber. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen haben wie im Vorjahr ausnahmslos eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen für den Bereich Gasverteilung setzen sich zum 31. Dezember 2023 setzen sich aus Abschluss- und Prüfungskosten (5,1 TEUR) und übrigen (5,9 TEUR) zusammen. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr ausnahmslos eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Grevesmühlen, 24. April 2024 Heiner Wilms Tätigkeitsabschluss Entwicklung des Anlagevermögens Gasverteilung nach §6b Abs. 3 EnWG zum 31.12.2023scroll
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