unikat-Haus
GmbH
(vormals:
becker-plan GmbH)
Neulingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10,00 |
79,00 |
| I.
Sachanlagen |
10,00 |
79,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
545,85 |
2.645,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
545,85 |
2.645,16 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
121.782,15 |
119.692,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
122.338,00 |
122.416,59 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
145.257,02 |
135.273,58 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.089,72 |
9.983,44 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
121.782,15 |
119.692,43 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
119.838,00 |
119.916,59 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
119.838,00 |
119.916,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
122.338,00 |
122.416,59 |
Anhang
GRUNDSÄTZLICHE ANGABEN
Wir haben den Jahresabschluss der Becker-Plan GmbH,
Bauschlotter Straße 22, 75245 Neulingen für
2010, nach §§ 242 ff, 264 ff HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft war 2010 weder an anderen
Gesellschaften beteiligt noch mit anderen Gesellschaften
verbunden.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Gliederung und Bezeichnung der Posten der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht § 266 Abs.
2 und 3 und § 275 Abs. 2 HGB.
Die Vermögensgegenstände und die Schulden
wurden entsprechend den allgemeinen
Bewertungsgrundsätzen des § 252 ff HGB angesetzt.
Im Einzelnen wurden die Gegenstände des
Anlagevermögens mit ihren Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet. Zuschreibungen waren nicht erforderlich.
ANLAGEVERMöGEN
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens ergibt sich aus dem
Restwertverzeichnis.
Wir haben die Abschreibungen nach Maßgabe
folgenden Abschreibungsplanes vorgenommen:
% p.a.
Außenanlagen 10
Geschäftsausstattung 16,67 - 20
Büroeinrichtung 20 - 33,33
Die Bewertung der Gegenstände des
Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten, soweit nicht im Einzelfall ein
niedriger Wertansatz nach § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2
HGB geboten war.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen tragen den zu erwartenden, ihrer
Höhe nach ungewissen Aufwendungen des
Geschäftsjahres 2010 Rechnung und übersteigen
nicht die Höhe der Beträge, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind.
Abgrenzungsposten für latente Steuern waren
nicht zu bilden. Handels- und Steuerbilanz stimmen
überein.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren werden nicht ausgewiesen.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268
Abs. 7 und § 251 HGB bestanden am 31. Dezember 2010
nicht.
SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführerin der Gesellschaft war in
2010 Frau Ute Becker.
Neulingen, den 20.04.2011
Ute Becker
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.04.2011 festgestellt.
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