Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 23201
Eingetragen
2.12.2004
Branche
Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Bauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Erbringung von Bauleistungen, insbesondere von Ausbaugewerken, Neubau und Sanierung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
René Jäger
seit 7.3.2025
Prokura
Jessica Gesche
seit 7.3.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
99.00%
1.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Jessica Gesche
Weinböhla
24.750 €
99.00%
R*** J****
250 €
1.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schulz & Vogel GmbH

Meißen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 30.667,00 40.174,00
I. Sachanlagen 30.667,00 40.174,00
B. Umlaufvermögen 337.515,52 322.908,03
I. Vorräte 12.626,13 16.739,98
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.150,41 24.457,07
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 293.738,98 281.710,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.320,61 3.872,79
D. Aktive latente Steuern 54.530,54 50.641,06
Aktiva 426.033,67 417.595,88

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 180.186,85 178.808,68
I. eingefordertes Kapital 9.375,00 9.375,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -15.625,00 -15.625,00
II. Bilanzgewinn 170.811,85 169.433,68
davon Gewinnvortrag 144.433,68 176.154,72
B. Rückstellungen 215.691,82 192.518,74
C. Verbindlichkeiten 25.617,72 40.435,88
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 25.617,72 40.435,88
D. Passive latente Steuern 4.537,28 5.832,58
Passiva 426.033,67 417.595,88

Anhang

der Schulz & Vogel GmbH, Meißen für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

Angaben zur Veröffentlichung

Bei der Aufstellung des zu veröffentlichenden Anhangs zum 31.12.2022 wurden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften § 326 Satz 2 HGB in Anspruch genommen.


Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der § 274 a HGB und § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung und Ausweismethoden einschließlich Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um die planmäßige Abschreibung vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 800,00 € wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und als Abgang erfasst.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Abschläge wegen fehlender Gängigkeit oder Verwertbarkeit wurden nicht vorgenommen.

Die Bestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen wurden zu Herstellungskosten bewertet. Abschläge wegen fehlender Gängigkeit oder Verwertbarkeit wurden nicht vorgenommen.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr wurde mit 1 % bemessen.

Im Geschäftsjahr war es nicht erforderlich, Einzelwertberichtigungen zu bilden.

Im Übrigen sind die Forderungen und Vermögensgegenstände zum Nominalwert ausgewiesen.

Die Bankguthaben und der Kassenbestand sind zum Nennwert bilanziert.

Auf Grund der Änderungen durch das BilMoG erfolgt hinsichtlich der nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen eine offene Absetzung vom gezeichneten Kapital unter Ausweis des eingeforderten Kapitals gemäß § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB (Nettomethode).

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Der Rückstellungsbildung für die Handelsbilanz liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten der compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH, Wiesbaden vom 12. Januar 2023 zu Grunde. Als rechnerisches Pensionsalter ist das 65. Lebensjahr angesetzt worden. Der Ansatz erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag.

Als Bewertungsverfahren wurde das modifizierte Teilwertverfahren zu Grunde gelegt. Bei der handelsrechtlichen Berechnung wurde ein Rechnungszins von 1,78% angewandt. Gehalts- und Rentenanpassungen wurden mit 1% p.a. berücksichtigt.

Der Rückstellungsbildung für die Steuerbilanz liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten der compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH, Wiesbaden vom 12. Januar 2023 auf der Basis der Rechnungsgrundlagen "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck sowie eines Zinssatzes von 6 % zu Grunde. Als rechnerisches Pensionsalter ist das 65. Lebensjahr angesetzt worden. Der Ansatz wurde entsprechend den steuerlichen Regelungen zum Teilwert angesetzt.

Bei der Neubewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG kam es zu einer Zuführung der Rückstellung. Es wurde vom Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Der sich durch die Neubewertung ergebene Anpassungsbetrag wird zu 15 gleichbleibenden Jahresbeträgen in die Rückstellung eingestellt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung so angesetzt, dass allen ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken Rechnung getragen wurde.

Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Bruttoanlagenspiegel


Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Abgrenzung der sonstigen Vermögensgegenstände dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter.

Pensionsverpflichtung

Auf Grund der Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz muss spätestens in Abschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen, für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB ein saldierter Ausweis mit den betreffenden Schulden erfolgen.

Der sich aus der Neubewertung ergebene Anpassungsbetrag beträgt 11.926,00 € und wird in 15 gleichbleibenden Jahresmindestbeträgen in Höhe von 796,00 € in die Rückstellung eingestellt. Der sich zum Bilanzstichtag ergebene noch nicht erfasste Unterschiedsbetrag beträgt mithin1.578,00 €

Gesamtumfang der Pensionsverpflichtung beträgt am Bilanzstichtag 407.081,00 €, die Zuführung zur Rückstellung, die auf die Verzinsung entfällt belief sich auf 7.032,00 €. Das hierfür vorgehaltene Vermögen beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 208.408,38 €. Die Zuführung, die auf die Verzinsung entfällt, beträgt 18.709,42 €. Der Ausweis der Zinsen wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung saldiert ausgewiesen.

Der Bilanzansatz der Pensionsverpflichtung wurde nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vorangegangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung 430.785,00 €, es ergibt sich ein Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 Satz 1 in Höhe von 22.126,00 €.

Der handelsrechtliche Wert der saldierten Rückdeckungsversicherungsansprüche entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß Mitteilung des Versicherers vom 05.01.2023.

Rückstellungen

Im Posten sonstige Rückstellungen sind ausschließlich Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten enthalten. Sie beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungen, Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen gemäß § 257 Abs. 5 HGB i. V. m. § 147 AO, Rückstellungen für Urlaubsansprüche und Tantiemen der Mitarbeiter, Kosten für die Erstellung und Offenlegung des vorliegenden Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenüblicher Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.

Aufgliederung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Gründen der Klarheit in
der Bilanz zusammengefasste Posten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 25.617,72 €.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses des Vorjahres

Auf der Gesellschafterversammlung vom 11. Juli 2022 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Angaben der ausschüttungsgesperrten Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB

Durch die unterschiedlichen handels- und steuerrechtlichen Wertansätze der Pensionsrückstellung hat sich eine aktivische Latenz in Höhe von 54.530,54 € ergeben, die sich in späteren Jahren ausgleicht. Nach § 268 Abs. 8 HGB besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe der aktiven latenten Steuern.

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbH-Gesetz

Gegenüber dem Gesellschafter bestehen weder Rechte noch Pflichten.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Herr Heiko Schulz, Coswig
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Zahl der Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 7 Arbeitnehmer beschäftigt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Meissen, 18. Juli 2023

gez. Heiko Schulz, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2023 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

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Aktueller Abdruck
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