Peter
Luginger GmbH
Bayerbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.806,42 |
5.370,39 |
| I.
Sachanlagen |
3.392,00 |
4.754,00 |
| II.
Finanzanlagen |
414,42 |
616,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.189,69 |
36.753,12 |
| I.
Vorräte |
6.935,30 |
5.371,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.807,96 |
13.575,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.446,43 |
17.806,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.208,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.996,11 |
43.331,51 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.443,29 |
35.956,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
1.121,30 |
-10.392,39 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
2.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.052,82 |
4.674,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.996,11 |
43.331,51 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der
Peter Luginger GmbH für das Wirtschaftsjahr 01.01.2011
bis 31.12.2011 sind nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
264 ff HGB) aufgestellt worden.
Die Gliederung der Bilanz wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB vorgenommen.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Absatz 2 HGB.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluß der Firma Peter Luginger
GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften war die Regelung des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
bzw. zu Herstellungskosten zuzüglich
aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten angesetzt.
Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten oder zu den am Bilanz-stichtag
niedrigeren Tageswerten bilanziert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit ihren
Nominalwerten
angesetzt und bewertet. Einzelwertberichtigungen
wurden vorgenommen. Eine Pauschalwertberichtigung war nicht
notwendig.
Der Ansatz der
flüssigen Mittel (Kassenbestand und Guthaben
bei Kreditinstituten) erfolgte mit dem Nennwert.
Ausgaben vor dem Abschlußstichtag wurden,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen, mit dem Nennbetrag unter den
Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgte zum
Rückzahlungsbetrag.
Für Latente Steuern wurde keine sonstige
Rückstellung gebildet, weil keine Abweichung zwischen
Handelsbilanz und Steuerbilanz vorliegt.
III. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluß konnten die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden im wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
IV. Sonstige Angaben
a) Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Peter Luginger
c ) Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluß wurde nach
Ergebnisverwendung aufgestellt, festgestellt am 29. Mai
2012.
Im Original gezeichnet
Bayerbach, den 29. Mai 2012
Peter Luginger, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2012 festgestellt.
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