Solarpark
Linslerhof GmbH
Überherrn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.022.481,00 |
10.727.986,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.022.481,00 |
10.727.986,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.100.952,26 |
1.475.635,33 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.004.169,37 |
686.545,32 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.096.782,89 |
789.090,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.123.433,26 |
12.203.621,33 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.432.324,92 |
935.071,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
525.000,00 |
525.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
385.071,70 |
4.139,14 |
| IV.
Jahresüberschuss |
497.253,22 |
380.932,56 |
| B.
Rückstellungen |
222.452,00 |
10.232,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.667.028,34 |
10.462.692,63 |
| D.
Passive latente Steuern |
801.628,00 |
795.625,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.123.433,26 |
12.203.621,33 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Firma der Gesellschaft lautet Solarpark
Linslerhof GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in
Überherrn und ist im Handelsregister beim Amtsgericht
Saarbrücken unter der HRB 100125 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
aufgestellt. Ergänzend hierzu wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage.
Die bisherige Form der Darstellung der Bilanz blieb
unverändert. Hinsichtlich der Möglichkeit,
Pflichtangaben entweder in der Bilanz oder im Anhang
auszuweisen, wurde die letztere Form gewählt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Auf die einzelnen Posten der Bilanz sind folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt worden:
| • |
Die Sachanlagen wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
gemäß § 255 (1) u. (2) HGB
angesetzt und, soweit deren Nutzung zeitlich begrenzt
ist, um planmäßige Abschreibungen nach
§ 253 (3) HGB vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände nach der linearen
Methode ermittelt.
|
| • |
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennwert bewertet. Bei
zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
|
| • |
Für alle bis zum
Abschlussstichtag entstandenen und bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen wurden angemessene
Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen
wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages unter Beachtung des
Abzinsungsgebots nach § 253 (2) HGB angesetzt.
|
| • |
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
|
Fremdwährungsbeträge wurden
grundsätzlich nach § 256a HGB umgerechnet.
Änderungen der angewandten Ansatz-, Bewertungs-,
Abschreibungs- und Ausweismethoden wurden nicht
vorgenommen.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit Restlaufzeiten von mehr
als einem Jahr bestehen nicht.
In den Forderungen sind Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von € 973.654,92
(i.Vj. € 605.448,34) enthalten.
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach
Restlaufzeiten wie folgt:
|
Gesamtbetrag
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
davon
|
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|
bis 1 Jahr
|
mehr als
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mehr als
|
|
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1 Jahr
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5 Jahre
|
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(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Verbindlichkeiten
|
9.667.028,34
|
825.030,34
|
8.841.998,00
|
5.489.662,00
|
|
(10.462.692,63)
|
(814.710,63)
|
(9.647.982,00)
|
(6.351.246,00)
|
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in
Höhe von € 9.647.982,00 (i.Vj.
€ 10.440.888,00) sind wie folgt besichert:
| • |
Sicherungsübereignung von
Anlagevermögen
|
| • |
Verpfändung des
Schuldendienstreservekontos sowie des
Reserve-/Rücklagenkontos
|
| • |
Abtretung der Rechte und
Ansprüche aus allen wesentlichen
Projektverträgen
|
Die passiven latenten Steuern beruhen auf einer
niedrigeren steuerlichen Bewertung des Anlagevermögens
aufgrund der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen. Zur
Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von
15,825 % für Körperschaftsteuer und von
15,05 % für Gewerbesteuer zu Grunde gelegt.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
E. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der Belegschaft betrug im
Berichtsjahr 0 Arbeitnehmer.
Überherrn, 05.07.2018
Wendelin von Boch-Galhau
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.07.2018 festgestellt.
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