Fair Financial Consulting GmbH

Angerstraße 27, 96123 Litzendorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 6666
Eingetragen
28.4.2010
Branche
Alle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten a. n. g.Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Unternehmensberatung sowie die Erbringung von Finanzdienstleistungen nach Maßgabe des § 2 Abs. 10 S. 1 KWG als vertraglich gebundener Vermittler.

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Hofferberth
seit 28.4.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Obere Leite 3, 96123 Litzendorf
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fair Financial Consulting GmbH

Litzendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

24.902,00

2.741,09

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3.593,73

446,25

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.721,30

19.259,79

C. Rechnungsabgrenzungsposten

418,00

400,00

Summe Aktiva

30.635,03

22.847,13



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-2.470,15

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-1.400,53

-2.470,15

B. Rückstellungen

2.000,00

0,00

C. Verbindlichkeiten

7.505,71

317,28

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

30.635,03

22.847,13

ANHANG

Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der Steuergesetze sowie des Bilanzrichtliniengesetzes aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Werte Bilanzsumme und Umsatzerlöse überschreiten nicht die Schwellenwerte gem. § 267 HGB. Es handelt sich somit um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, welche den Jahresabschluss generell nach den §§ 264 ff HGB aufzustellen hat.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 266 Abs. 1 und § 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagennachweises entsprechen den Vorschriften der § 266 Abs. 2 und § 275 HGB.

Bilanzierungsmethode

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Das Anlagevermögen und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung der Unternehmung und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung waren die Nutzungsdauern gemäß der amtlichen AfA-Tabelle.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungswert passiviert.

Geschäftsführer für den gesamten Berichtszeitraum war Herr Jürgen Hofferberth.

Der Geschäftsführer war von den Bestimmungen des § 181 BGB bereit.

 

gez. Jürgen Hofferberth, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.01.2012

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