Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 22839
Eingetragen
22.11.2011
Branche
Großhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tGroßhandel mit Flurförderzeugen und Fahrzeugen a. n. g.Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Handel mit Nutzfahrzeugen.

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Limanski
seit 22.11.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Alexander Limanski
Emser Straße 167, 56076 Koblenz
12.500 €
50.00%
Tatiana Limanski
Emser Straße 167, 56076 Koblenz
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Limber Trucks GmbH

Koblenz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Umlaufvermögen 36.209,31 12.410,55
I. Vorräte 18.256,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.211,23 83,41
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.742,08 12.327,14
Bilanzsumme, Summe Aktiva 36.209,31 12.410,55

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 29.712,24 11.488,14
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 25.000,00 12.500,00
IV. Verlustvortrag 1.011,86 0,00
V. Jahresüberschuss 5.724,10 -1.011,86
B. Rückstellungen 2.510,00 400,00
C. Verbindlichkeiten 3.987,07 522,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 36.209,31 12.410,55

Anhang für das Geschäftsjahr 2012

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände
2.211,23 2.211,23 83,41 83,41
davon gegenüber Ge-schäftsführer 0,00 0,00 0,00 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Zum Abschlussstichtag sind 50% eingezahlt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 3.987,07 3.987,07 0,00
davon gegenüber Gesell-schaftern 3.000,00 3.000,00 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 522,41 522,41 0,00
davon gegenüber Gesell-schaftern 0,00 0,00 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer ist Alexander Limanski, Kaufmann, wohnhaft in Koblenz. Er ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Koblenz, 28.06.2013

Gezeichnet: Limanski

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.6.2013.

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