Empa innotec
GmbH
Tholey
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
49.871,00 |
379.734,79 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
290,00 |
290,00 |
| II.
Sachanlagen |
49.580,00 |
81.311,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1,00 |
298.133,79 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.893.612,00 |
4.330.345,54 |
| I.
Vorräte |
1.223.880,22 |
2.233.926,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.290.371,30 |
2.070.266,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.770,12 |
2.700,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
26.459,21 |
133.160,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
379.360,48 |
26.152,82 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.270.307,44 |
1.834.947,22 |
| Aktiva |
4.213.790,44 |
6.545.027,55 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.000.581,53 |
|
| III.
Verlustvortrag |
1.859.947,22 |
1.287.092,27 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
2.435.941,75 |
572.854,95 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.270.307,44 |
1.834.947,22 |
| B.
Rückstellungen |
227.774,36 |
35.835,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.986.016,08 |
6.509.192,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.007.400,83 |
6.378.366,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.978.615,25 |
130.825,97 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
3.258.714,26 |
4.692.075,85 |
| Passiva |
4.213.790,44 |
6.545.027,55 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Gesellschaft ist unter der Firma Empa innotec GmbH
mit Sitz in Tholey im Handelsregister des Registergerichts
Saarbrücken unter der Nummer HRB103351 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 HGB auf.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften in
Anwendung der §§ 242-288 HGB sowie den Vorschriften
des GmbHG aufgestellt. Ergänzende Bestimmungen aus dem
Gesellschaftsvertrag ergeben sich nicht.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt
nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten bilanziert und entsprechend
ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen
nach der linearen Methode vermindert. Als Nutzungsdauer
werden drei bis zehn Jahre zugrunde gelegt.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
angesetzt und -soweit abnutzbar- um lineare,
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Nutzungsdauer beträgt bei Gebäuden 33 Jahre, bei
technischen Anlagen und Maschinen fünf bis 13 Jahre und
bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
drei bis 15 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
auch handelsrechtlich nach den steuerlichen Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften behandelt.
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten bewertet. Soweit diese Werte über den
Werten liegen, die ihnen am Abschlussstichtag beizulegen
sind, wird der Wertminderung - wie bei allen
Vermögensgegenständen- bei voraussichtlicher
Dauerhaftigkeit durch außerplanmäßige
Abschreibungen Rechnung getragen.
Die Waren werden zu Anschaffungspreisen
einschließlich Nebenkosten abzüglich
Preisnachlässe bewertet, die unter Beachtung des
Niederstwertprinzips nicht über den
Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag liegen. Soweit
erforderlich, werden Bestandsrisiken, die sich aus der
Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, durch
pauschale Gängigkeitsabschläge berücksichtigt.
Die Bewertung bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgt zu Nennwerten. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch Bildung einer
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Einzelwertberichtigungen werden vorgenommen, wenn Forderungen
ganz oder teilweise uneinbringlich sind oder die
Uneinbringlichkeit wahrscheinlich ist. Unverzinsliche oder
niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr werden abgezinst.
Der Bestand der liquiden Mittel wird mit Nominalwerten
bewertet.
Das Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt und decken alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Dabei werden die
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre
abgezinst.
Alle Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten in
fremder Währung erfolgt grundsätzlich mit den
Devisenkassamittelkursen des Bilanzstichtages. Sofern die
Forderungen bzw. Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr haben, werden das Anschaffungskostenprinzip
und das Imparitätsprinzip bei der Bewertung entsprechend
berücksichtigt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Beteiligungen
Zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen machen wir
folgende Angaben:
Gesellschaft
|
Anteil am Kapital
|
Buchwert 31.12.2023 in
T€
|
Eigenkapital zum
31.12.2023 in T€
|
Jahresergebnis
2023
in T€
|
Dynatec LTD., The Meadows,
Alms Close, Blackstone Road, Huntingdon, UK
|
100%
|
0
|
-171
|
-185
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und solche
gegen Gesellschafter betreffen in voller Höhe
Forderungen aus Lieferung und Leistungen.
Es wurden keine Pauschalwert- oder
Einzelwertberichtigungen gebildet.
Die Forderungen und deren Fristigkeiten ergeben sich
aus dem Forderungsspiegel:
|
|
Gesamtbetrag
|
bis zu
|
ein bis
|
mehr als
|
|
|
31.12.2023
|
einem Jahr
|
fünf Jahre
|
fünf Jahre
|
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
1.
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
75.480,42
|
75.480,42
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(72.972,96)
|
(72.972,96)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
2.
|
Forderungen gegen
Gesellschafter
|
26.459,21
|
26.459,21
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(133.160,43)
|
(133.160,43)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
3.
|
Forderungen gegen
verbundene
Unternehmen
|
294.745,69
|
294.745,69
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(249.205,46)
|
(249.205,46)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
4.
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
893.685,98
|
749.407,58
|
140.208,28
|
4.070,12
|
|
(Vorjahr)
|
(1.614.927,29)
|
(1.523.803,95)
|
(91.123,34)
|
(0,00)
|
|
Gesamtbetrag der
Forderungen
|
1.290.371,30
|
1.146.092,90
|
140.208,28
|
4.070,12
|
|
(Vorjahr)
|
(2.070.266,14)
|
(1.979.142,80)
|
(91.123,34)
|
(0,00)
|
Eigenkapital
Der Ansatz des Eigenkapitals folgt § 272 HGB. Das
Gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die
Zuführung zur Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2
Nr. 4 HGB) folgt aus der Einbringung von Forderungen durch
die Gesellschafterin.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Verpflichtungen und sind mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten folgende
Positionen:
|
Urlaubsrückstellung |
EUR 13.005,43 |
| Rückstellungen
für Personalkosten |
EUR 40.919,64 |
| Rückstellungen
für Aufbewahrungspflicht |
EUR 5.796,00 |
| Rückstellungen
für Gewährleistungen |
EUR 11.312,59 |
| Rückstellungen
für Abschluss- und Prüfungskosten
EUR |
22.140,70 |
EUR 127.774,36
Die Gewährleistungsrückstellung wurde i.H.v.
0,5 % gebildet. Eine Verpflichtung ergibt sich nach §
459 BGB.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen in voller Höhe Verbindlichkeiten
aus Lieferung und Leistungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
sind in Höhe von EUR 229.115,68 (Vorjahr EUR
4.686.049,18) den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen mitzugehörig.
Die Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem
Verbindlichkeitenspiegel:
|
|
Gesamtbetrag
|
bis zu
|
ein bis
|
mehr als
|
durch
Pfandrechte o.ä. gesichert
|
|
|
31.12.2023
|
einem Jahr
|
fünf Jahre
|
fünf Jahre
|
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
1.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
9.245,31
|
9.245,31
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(141,18)
|
(141,18)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
2.
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und
Leistungen
|
390.129,50
|
390.129,50
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(708.499,09)
|
(708.499,09)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
3.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen
Unternehmen
|
129.978,56
|
129.978,56
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(433.465,63)
|
(308.666,33)
|
(124.799,30)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
4.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
|
3.258.714,26
|
280.099,01
|
2.978.615,25
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(4.692.075,85)
|
(4.686.049,18)
|
(6.026,67)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
5.
|
Sonstige Verbindlichkeiten
|
197.948,45
|
197.948,45
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(675.010,30)
|
(675.010,30)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
|
Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten
|
3.986.016,08
|
1.007.400,53
|
2.978.615,25
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(6.509.192,05)
|
(6.378.366,08)
|
(130.825,97)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Es sind keine Erträge von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
Bedeutung angefallen.
Außergewöhnliche bzw.
außerplanmäßige Abschreibungen ergeben sich
aus der Gewinn- und Verlustrechnung.
V. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen sind nicht
vorhanden.
Angaben zum Personalbestand
Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren
während des Geschäftsjahres im Unternehmen
beschäftigt (ohne Geschäftsführung):
Arbeiter 14 Personen
Angestellte 3 Personen
Gesamtzahl 17 Personen
Geschäftsführung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, wird die Gesellschaft entweder durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
Mit Vertrag vom 25.06.2018 wurde Herr Erwin Britz,
geboren am 27.12.1962, wohnhaft in Fell, zum
Geschäftsführer bestellt mit der Maßgabe dass
er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit
ist.
Mit Beschluss vom 28.08.2023 und 31.08.2023 wurde Herr
Britz mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer
abberufen. Mit selbem Beschluss wurde Herr Erik Müller,
geboren am 22.08.1974, wohnhaft in Nonnweiler zum
Geschäftsführer bestellt mit der Maßgabe,
dass er von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit ist.
Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wird mit Hinweis auf die
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Gegenüber dem Mitglied der
Geschäftsführung sind keine Vorschüsse oder
Kredite gewährt.
Abschlussprüferhonorar
Das vom Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt rd.
TEUR 20 und bezieht sich ausschließlich auf die
Prüfung.
Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung beschließt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende
Ergebnisverwendung:
Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 2.435.941,75
€.
Der Verlust wird mit dem Verlustvortrag vorgetragen.
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Die SUNLIGHT GROUP ENERGY STORAGE SYSTEMS INDUSTRIAL
AND COMMERCIAL SINGLE MEMBER SOCIETE ANONYME mit Sitz in
Athen, Griechenland, stellt als Mutterunternehmen zum 31.
Dezember 2023 für den größten und
zugleich kleinsten Konsolidierungskreis einen
Konzernabschluss auf. Dieser Konzernabschluss wird im
griechischen Handelsregister
(Geniko Emporiko Mitroo - G.E.MI.)
veröffentlicht.
VI. Entwicklungsbeeinträchtigung
Für die Gesellschaft ergibt sich zum
Bilanzstichtag bei einem Jahresfehlbetrag von TEUR 2.436 und
unter Berücksichtigung des Verlustvortrages von TEUR
1.860 ein Bilanzverlust in Höhe von TEUR 4.296. In Folge
des negativen Eigenkapitals (TEUR 1.270) könnte die
Entwicklung der Gesellschaft negativ sein.
Die Finanzierung der Empa innotec GmbH wird aber
über ihre Muttergesellschaft, die A. Müller GmbH,
Nonnweiler, sichergestellt. Die Sunlight Group Energy Storage
Systems, hat am 09.08.2023 zu 100% die Anteile an der
Muttergesellschaft der Empa innotec GmbH erworben. Damit soll
erreicht werden, dass die A. Müller GmbH und ihre
Tochterunternehmen als in Deutschland tätiger
Vertriebsarm der Sunlight Group agieren. Die Sunlight Group
hat am 24. März 2023 darüber hinaus eine
Patronatserklärung zu Gunsten der A. Müller GmbH
und ihrer Tochterunternehmen und damit insbesondere auch zu
Gunsten der Empa Innotec GmbH ausgestellt, in der sie deren
künftige Liquidität garantiert.
Tholey, den 29. Juli 2024
Erik Müller
sonstige Berichtsbestandteile
gez. der Geschäftsführer Erik Müller
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.08.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Empa innotec GmbH, Tholey
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Empa innotec GmbH,
Tholey, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im
Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind
von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung
mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den
Jahresabschluss
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung
und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er
die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass
aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von
dem gesetzlichen Vertreter angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem
gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte
und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der
erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 30. Juli 2024
Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Stefan Sinne
|
Achim Krichel
|
Wirtschaftsprüfer
|
Wirtschaftsprüfer
|
|