EAM Software GmbHLiquidiert

Am Stadtgraben 25, 88677 Markdorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 700346
Eingetragen
19.9.2006
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareVerlegen von sonstiger Software
Gegenstand
Der Vertrieb von Software und Softwarelizenzen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

EAM Software GmbH

Markdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 39.105,00 62.742,62
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 22.450,00 28.182,00
II. Sachanlagen 16.655,00 18.259,00
III. Finanzanlagen 0,00 16.301,62
B. Umlaufvermögen 1.247.710,27 1.199.583,20
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 428.828,55 868.005,51
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 818.881,72 331.577,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 410.698,39 476.759,97
Summe Aktiva 1.697.513,66 1.739.085,79

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 130.624,48 641.231,38
I. gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
II. Bilanzgewinn 103.624,48 614.231,38
B. Rückstellungen 110.031,00 219.982,00
C. Verbindlichkeiten 1.022.201,26 361.920,94
D. Rechnungsabgrenzungsposten 434.656,92 515.951,47
Summe Passiva 1.697.513,66 1.739.085,79

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die EAM Software GmbH mit Sitz in 88677 Markdorf, Am Stadtgraben 25, ist unter der

Registernummer HRB 700346 beim Amtsgericht Freiburg in das Handelsregister eingetragen.

Entsprechend den Größenmerkmalen des § 267 HGB handelt es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Im Interesse der besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände beträgt zwischen 3 und 13 Jahren. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 250 Euro aber nicht mehr als 800 Euro wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zum Nominalwert angesetzt.

Die Forderungen wurden zum Nennbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% Rechnung getragen.

Liquide Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen und Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, enthalten.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Zur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf das Anlagengitter verwiesen.

Das Umlaufvermögen beinhaltet wie im Vorjahr keine Forderung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag i.H.v. 614.231,38 Euro (Vj.: 567.419,42 Euro).

Die Verbindlichkeiten gliedern sich bezüglich ihrer Restlaufzeit wie folgt:


Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag
31.12.2018
EUR
Restlaufzeit
b. 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahre
EUR
Restlaufzeit
über 5 Jahre
EUR
aus Lieferungen und Leistungen
davon gesichert

348.596,16
0,00

348.596,16

0,00

0,00
sonstige
davon gesichert
673.605,10
0,00
673.605,00 0,00 0,00
insgesamt 1.022.201,26 1.022.201,26 0,00 0,00

Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag
31.12.2017
EUR
Restlaufzeit
b. 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahre
EUR
Restlaufzeit
über 5 Jahre
EUR
aus Lieferungen und Leistungen
davon gesichert

300.600,60
0,00

300.600,60

0,00

0,00
sonstige
davon gesichert
61.320,34
0,00
61.320,34 0,00 0,00
insgesamt 361.320,94 361.320,94 0,00 0,00

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in i.H.v. EUR 240.479,96 (im Vorjahr EUR 52.872,63), Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit i.H.v. EUR 1.623,99 (im Vorjahr EUR 974,02) und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. EUR 431.246,30 (im Vorjahr EUR 0,00) enthalten, jeweils mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbe-halte.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB aus

a) Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechsel

b) Bürgschaften

c) Wechsel- und Scheckbürgschaften

d) Gewährleistungsverträgen

e) Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von Sicherheiten

für fremde Verbindlichkeiten

bestehen nicht.

D. Sonstige Angaben

Als sonstige finanzielle Verpflichtungen, soweit diese nicht in der Bilanz ausgewiesen sind, bestehen:

Verpflichtungen aus der Anmietung von Geschäftsräumen in Höhe von netto EUR 33.250,56 p.a..

Durchschnittlich waren 11 Mitarbeiter beschäftigt.

Es liegen keine berichtspflichtigen Vorschüsse, Kredite oder Haftungsverhältnisse bei der Geschäftsführung vor. Mit Ausnahme der bei den Verbindlichkeiten genannten Angaben bestehen keine

Rechte und Pflichten gegenüber Gesellschaftern, über die gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten ist.

Markdorf, 20.03.2019

gez.

Jens Abel

Matthias Korb

Reiner Voß

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.4.2019.

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