Maxx
Trading GmbH
Wildau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
60.743,00 |
75.837,00 |
| I.
Sachanlagen |
60.743,00 |
75.837,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.041.640,91 |
1.285.181,63 |
| I.
Vorräte |
341.000,00 |
847.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
667.549,22 |
331.168,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
33.091,69 |
107.013,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.914,71 |
| Aktiva |
1.102.383,91 |
1.362.933,34 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
429.208,84 |
507.683,46 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
404.208,84 |
482.683,46 |
| davon
Gewinnvortrag |
482.683,46 |
687.532,41 |
| B.
Rückstellungen |
48.804,00 |
110.393,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
624.371,07 |
744.856,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
624.371,07 |
744.856,02 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
234.010,00 |
300.000,00 |
| Summe
Passiva |
1.102.383,91 |
1.362.933,34 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
HGB und des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die dem Abschluss zu Grunde liegende Buchführung
entspricht den GoBD.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden
von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer
Datenverarbeitung erfasst und über das Programm
Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit
Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben
einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird
ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den
Anschaffungspreis sowie alle Verkehrszahlen, insbesondere
die Abschreibungen geführt.
Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wird ebenfalls
mit elektronischer Datenverarbeitung geführt.
Die Organisation der Buchhaltung, das interne
Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen
ermöglichen die vollständige, zeitgerechte und
geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung
haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen
erfahren.
Die Buchführung entspricht nach meinen
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2023 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2022.
Angaben zur Bilanzierung
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie
hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert.
Die Erstellung vorliegender Steuerblanz erfolgte
unter Beachtung der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften.
Vorliegende Bilanz wurde auf der Grundlage der
Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG
erstellt.
Angaben zur Bewertung
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit
zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und
gemäß § 253 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
sonstige Berichtsbestandteile
Gisela Witt
gesetzlicher Vertreter
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2025
festgestellt.
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