Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 18271
Eingetragen
25.1.2001
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenErbringung von sonstigen InformationsdienstleistungenPublic-Relations-Beratung
Gegenstand
Betrieb einer Marketing-Kommunikations-Agentur.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Carmen Sabine Hauff-Grimm
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Carmen Sabine Hauff-Grimm
86899 Landsberg am Lech
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ais GmbH

Kaufering

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 28.470,00 37.496,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 335,00
II. Sachanlagen 28.470,00 37.161,00
B. Umlaufvermögen 584.159,27 508.441,28
I. Vorräte 8.600,00 4.300,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 194.703,06 213.330,36
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 380.856,21 290.810,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.133,00 5.485,00
Aktiva 625.762,27 551.422,28

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 453.357,93 381.018,66
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 355.018,66 266.013,04
III. Jahresüberschuss 72.339,27 89.005,62
B. Rückstellungen 63.059,00 75.219,00
C. Verbindlichkeiten 109.345,34 95.184,62
Passiva 625.762,27 551.422,28

Anhang


für das Geschäftsjahr 2023

Fassung für Offenlegungszwecke

A.  Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

1.  Vorbemerkung

Die ais GmbH hat ihren Sitz in Kaufering und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg (Reg. Nr. 18271). Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf. Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet.

2.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252- 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.

Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 800,00 € nicht übersteigen, werden im Wirtschaftsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe  für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten gemäß § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig durch individuelle Wertabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet. Soweit erforderlich, erfolgt  eine Abschreibung auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.

B.  Angaben zur Bilanz

1.  Anlagevermögen

Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach § 284 Abs. 3 HGB wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.

2.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr (Vj. 213 T€).

Im Berichtsjahr bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter (Vj. 0 T€).

3.  Gezeichnetes Kapital

Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital von 26.000,00 € ist voll einbezahlt.

4.  Rückstellungen

Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

5.  Verbindlichkeiten

Die Darstellung zeigt die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und - soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:

Verbindlichkeiten
Gesamt-
davon mit einer Restlaufzeit
besicherte
Art der

betrag
in Jahren
Beträge
Sicherheit


bis 1
1-5
über 5



T€
T€
T€
T€
T€
Vermerk

(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)

aus Lieferungen






und Leistungen
37
37
0
0
0
keine

(12)
(12)
(0)
(0)
(0)

Sonstige
73
73
0
0
0
keine

(83)
(83)
(0)
(0)
(0)

Gesamt
110
110
0
0
0


(95)
(95)
(0)
(0)
(0)



C.  Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2023 keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

D.  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB verzichtet.

E.  Sonstige Angaben

1.  Geschäftsführungsorgan

Zum Geschäftsführer ist bestellt:

Frau Carmen Sabine Hauff-Grimm, Grafik-Designerin, Landsberg

2.  Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr im Durchschnitt 11,25 Mitarbeiter.

3.  Lagebericht

Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt.

4.  Ergebnisverwendungsvorschlag

Auf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird verzichtet.

 

Kaufering, 5. August 2024 

gez. Carmen Sabine Hauff-Grimm

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.08.2024 festgestellt.

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