Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 716213
Eingetragen
21.1.2013
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge gemäß § 102 GemO ff die Unterstützung kommunaler Unternehmen insbesondere in den Sparten Strom, Gas, Wasser, im Bereich der lnformationstechnik (Datenverarbeitung, Datenspeicherung, Datenübermittlung an beteiligte Stellen) sowie für Prozess- und Bürodienstleistungen, insbesondere: -Koordination, Planung, Konzeption, Beschaffung, Entwicklung sowie Wartung, Pflege und Betrieb von Softwarelösungen; die Erbringung von lT-Leistungen und der dazu gehörenden regulierten Datenübermittlung an beteiligte Stellen; -Unternehmens-, Organisations- und Prozessberatung rund um lnformationstechnologie; - HelpDesk Services und Kundenservices im Auftrag sowie die Übernahme von Geschäftsprozessen (Business Process Services). Die Gesellschaft darf Leistungen für Unternehmen auch in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge erbringen. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beschränkt sich insbesondere auf Baden-Württemberg.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Marx
seit 30.1.2024
Prokura
Angelika Dr. Schwartz
seit 30.1.2024
Geschäftsführer
Mirko Tauber
seit 2.8.2013
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (21)

NameAnteil
Komm.ONE Anstalt des öffentlichen Rechts
86.00%
Stadtwerke Altensteig
1.00%
Stadt Bad Friedrichshall
1.00%
Stadtwerke Baden-Baden
1.00%
Stadtwerke Neckarsulm
1.00%

Gesellschafter
Beta

5 von 15 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Komm.ONE Anstalt des öffentlichen Rechts
Germany
86.00%
Stadtwerke Rastatt GmbH
Germany
1.00%
Stadtwerke Altensteig
Germany
1.00%
Stadt Bad Friedrichshall
Germany
1.00%
Stadtwerke Baden-Baden
Germany
1.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

endica GmbH

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhaltsverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software und Lizenzen 2.218.114,69 2.795.226,94
2. Geleistete Anzahlungen 5.679.671,38 4.714.209,58
7.897.786,07 7.509.436,52
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 39.119,11 63.293,37
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.453.185,53 3.614.603,16
2. Forderungen gegen Gesellschafter 2.346.712,37 2.968.396,36
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 461.485,26 232.158,71
4. Sonstige Vermögensgegenstände 516.938,42 379.102,74
6.778.321,58 7.194.260,97
II. Flüssige Mittel 2.057.502,51 1.730.363,61
C. Rechnungsabgrenzungsposten 52.201,50 2.249,53
16.824.930,77 16.499.604,00

Passiva

Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
II. Kapitalrücklage 910.000,00 910.000,00
III. Gewinnvortrag 4.544.072,37 3.964.930,76
IV. Jahresüberschuss 559.972,24 579.141,61
6.514.044,61 5.954.072,37
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 111.877,21 0,00
2. Sonstige Rückstellungen 595.915,62 650.023,17
707.792,83 650.023,17
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 798.232,84 1.045.014,62
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 965.681,05 1.612.774,36
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.786.752,71 7.201.126,57
4. Sonstige Verbindlichkeiten 49.826,73 33.192,91
9.600.493,33 9.892.108,46
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.600,00 3.400,00
16.824.930,77 16.499.604,00

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 21.231.397,71 19.161.682,00
2. Sonstige betriebliche Erträge 67.919,38 32.543,95
21.299.317,09 19.194.225,95
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 10.270.823,90 9.740.112,78
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 5.565.979,64 5.156.782,75
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.596.335,69 1.590.851,04
7.162.315,33 6.747.633,79
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 641.473,35 288.675,79
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.448.198,52 1.543.028,30
776.505,99 874.775,29
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.416,63 155,00
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 298,00 264,00
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 217.652,38 295.524,68
-216.533,75 -295.633,68
10. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 559.972,24 579.141,61

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Der Sitz der endica GmbH ist Karlsruhe. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 716213 eingetragen.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des GmbHG. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 (2) HGB erstellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB.

Nach § 12 (2) des Gesellschaftsvertrags sind der Jahresabschluss und der Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die in den Vorjahren angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf der Grundlage handelsrechtlicher Bestimmungen wurden beibehalten. Bei den einzelnen Posten der Bilanz wurden folgende Bewertungsmethoden angewandt:

Anlagevermögen

Die immateriellen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und die Sachanlagen werden gemäß § 255 (1) HGB zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen nach § 253 (3) HGB, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von vier Jahren. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, wurde ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 250,00, aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter). Der Sammelposten wird auf fünf Jahre linear abgeschrieben.

Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Umlaufvermögen

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und flüssigen Mittel sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit 0,5 % pauschal wertberichtigt.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

In den Rückstellungen ist den erkennbaren Einzelrisiken angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der Höhe des Erfüllungsbetrages dotiert, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 (1) Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Dienstjubiläumszahlungen beruhen auf den Ergebnissen eines versicherungsmathematischen Gutachtens, das nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt wurde. Als Rechnungsgrundlage liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Gehaltstrends und eine Fluktuationsrate wurden berücksichtigt. Der Rechnungszins beträgt zum Bilanzstichtag 1,74 %.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufwendungen und Erträge sind entsprechend ihrer wirtschaftlichen Verursachung und unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlung dem jeweiligen Geschäftsjahr zugeordnet.

Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Forderungen

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus anrechenbarer Vorsteuer enthalten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstanden sind.

Forderungen gegen Gesellschafter:

Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen wie im Vorjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen:

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen wie im Vorjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die civillent GmbH.

Flüssige Mittel

Der Posten enthält das Guthaben bei einem Kreditinstitut.

Steuerlatenzen

Latente Steuern wurden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen bei den Jubiläumsrückstellungen sowie der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen gebildet.

Der nach Saldierung der aktiven und passiven Steuerlatenzen entstandene aktive Überhang wurde entsprechend dem Wahlrecht gemäß § 274 (1) Satz 2 HGB nicht ausgewiesen. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte mit dem individuellen Steuersatz von 30,25%.

Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:

2023 2022
EUR EUR
Urlaubsrückstellungen 178.207,07 178.948,43
Überstundenrückstellungen 232.615,90 188.345,27
Rückstellungen für Dienstjubiläum 19.349,00 19.336,00
Leistungsentgelt 136.000,00 192.000,00
Rückstellung für Beratung und Prüfung 26.868,65 24.540,96
Sonstige Rückstellungen 2.875,00 46.852,51
595.915,62 650.023,17

Die sonstigen Rückstellungen im Einzelnen:

31.12.2023
EUR
Aufbewahrung Geschäftsunterlagen 2.875,00
2.875,00

Verbindlichkeiten

Die nach § 285 Nr.1 und 2 HGB zu den Verbindlichkeiten erforderlichen Angaben werden im folgenden Verbindlichkeitenspiegel aufgeführt:

mit einer Restlaufzeit Gesamt bis 1 Jahr bis 5 Jahre über 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 798.232,84 798.232,84 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 965.681,05 965.681,05 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.786.752,71 7.786.752,71 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 49.826,73 49.826,73 0,00 0,00
9.600.493,33 9.600.493,33 0,00 0,00

Im Vorjahr hatten sämtliche Verbindlichkeiten ebenfalls eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten im Wesentlichen wie im Vorjahr Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen gegenüber der civillent GmbH und betreffen Dienstleistungen, Produktions- und Geschäftsbesorgungsaufwand.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen wie im Vorjahr in vollem Umfang Übrige sonstige Verbindlichkeiten.

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von TEUR 147.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Wesentliche Unterschiede bei den Umsatzerlösen in Bezug auf Tätigkeitsbereiche bzw. geografisch unterschiedliche Märkte bestanden nicht.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse resultieren aus Leistungen gegenüber kommunalen Unternehmen in den Sparten Strom, Gas, Wasser, im Bereich der Informationstechnik (Datenverarbeitung, Datenspeicherung, Datenübermittlung) sowie für Prozess- und Bürodienstleistungen und werden im Wesentlichen im Vertriebsgebiet innerhalb von Baden-Württemberg erzielt.

Periodenfremde Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 48.911,62 aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten.

Periodenfremder Aufwand

Im Materialaufwand sind mit EUR 88.277,44 und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit EUR 2.313,16 Aufwendungen enthalten, welche anderen Perioden zuzuordnen sind.

Personalaufwand

Im Personalaufwand sind Aufwendungen in Höhe von EUR 626.015,38 (i.V. EUR 617.339,42) für Altersvorsoge enthalten.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich im Wesentlichen zusammen aus EUR 122.757,04 Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag und EUR 118.077,15 Gewerbesteuer sowie Steuererstattungen aus Vorjahren in Höhe von EUR 23.498,47.

Finanzergebnis

Die Sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betreffen in Höhe von EUR 216,00 (i. V. EUR 155,00) Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen.

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von EUR 298,00 (i. V. EUR 264,00) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführer sind:

 

Albert Weber, Heldenstein

 

Dr. Angelika Schwartz, Karlsruhe (ab 14. Dezember 2023)

Das für das Geschäftsjahr durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG berechnete Honorar für die Jahresabschlussprüfung beträgt voraussichtlich EUR 14.000,00. Weitere Beratungsleistungen durch den Jahresabschlussprüfer erfolgen nicht.

Gemäß der Durchschnittsberechnung des § 285 Nr. 7 HGB in Verbindung mit § 267 (5) HGB beschäftigte die endica GmbH im Geschäftsjahr 77,75 Mitarbeiter (i.Vj. 71,75).

Angestellte
Personalstand 31.03.2023 77
Personalstand 30.06.2023 78
Personalstand 30.09.2023 77
Personalstand 31.12.2023 79
Gesamt 31.12.2023 79
Gesamt 31.12.2022 76
Durchschnitt 2023 77,75
Durchschnitt 2022 71,75
Veränderungen im Durchschnitt Gesamt 6,00
Veränderungen Durchschnitt in % 8,36%

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 559.972,24 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Vorgänge von besonderer Bedeutung gemäß § 289 (2) Nr. 1 HGB sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

 

Karlsruhe, den 06.06.2024

Albert Weber, Geschäftsführer

Dr. Angelika Schwartz, Geschäftsführerin

Entwicklung des Anlagevermögens der endica GmbH, Karlsruhe, im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1.2023 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software und Lizenzen 3.496.108,25 42.500,00 0,00 3.538.608,25
2. Geleistete Anzahlungen 4.714.209,58 965.461,80 0,00 5.679.671,38
8.210.317,83 1.007.961,80 0,00 9.218.279,63
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 130.193,50 0,00 12.605,04 117.588,46
8.340.511,33 1.007.961,80 12.605,04 9.335.868,09
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2023 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software und Lizenzen 700.881,31 619.612,25 0,00 1.320.493,56
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
700.881,31 619.612,25 0,00 1.320.493,56
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 66.900,13 21.861,10 10.291,88 78.469,35
767.781,44 641.473,35 10.291,88 1.398.962,91
Buchwerte
Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software und Lizenzen 2.218.114,69 2.795.226,94
2. Geleistete Anzahlungen 5.679.671,38 4.714.209,58
7.897.786,07 7.509.436,52
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 39.119,11 63.293,37
7.936.905,18 7.572.729,89

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Grundlagen des Unternehmens

Die endica GmbH (endica) wurde zum 01.01.2013 vom damaligen Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden Franken (KIVBF), heute Komm.ONE, gemeinsam mit 14 Stadtwerken, als dezidierte IT-Dienstleisterin für die kommunalen Energieversorger und Stadtwerke in Baden-Württemberg ausgegründet.

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge die Unterstützung kommunaler Unternehmen insbesondere in den Sparten Strom, Gas, Wasser, im Bereich der Informationstechnologie (Datenverarbeitung, Datenspeicherung, Datenübermittlung an beteiligte Stellen) sowie für Prozess- und Bürodienstleistungen. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beschränkt sich insbesondere auf Baden-Württemberg.

Die Organisation der endica GmbH ist in ihrer Wertschöpfung weitestgehend prozessorientiert aufgestellt, nach dem Prinzip Plan-Build-Run. Insofern sind neben dem Vertrieb die Hauptgeschäftsprozesse Consulting und Produktmanagement, Implementierung und Entwicklung sowie Service- und Support die wesentlichen organisatorischen Wertschöpfungsbereiche. Unterstützt werden die Hauptgeschäftsprozesse durch verschiedene Querschnittsfunktionen, vordringlich im Rahmen von Geschäftsbesorgungsvereinbarung mit der Komm.ONE. Unsere Lösungen, ausschließlich im Sinne von ASP (Application Service Providing) bereitgestellt, umfassen zwei wesentliche Produktfamilien, nämlich SAP ERP und SAP Utilities, mit zugehörigen Add Ons aus eigenem Hause sowie als Zukaufprodukte von Komm.ONE, insbesondere SAP HR. Sämtliche Leistungen, von der Beratung, Entwicklung bis hin zu Service- und Support fokussieren sich auf dieses Produktportfolio.

Allgemeine Angaben / Rahmenbedingungen

Die Energiewirtschaft und viele andere Unternehmen aller Branchen haben im Jahr 2022 nie da gewesener Herausforderungen erlebt. Die Stadtwerke standen vor großen und richtungsweisenden Herausforderungen, vordringlich krisenbestimmt. So sind strategische Themen deutlich in den Hintergrund gerückt. Dieses außergewöhnliche Jahr hat bleibende Eindrücke hinterlassen, mit Wirkung weit in das Jahr 2023 hinein. In vielen Bereichen der Unternehmen hat dies zu einem Umdenken, insbesondere hinsichtlich Versorgungssicherheit, geführt. Die Stadtwerke haben hierfür ihre Beschaffungsstrategien optimiert und die nötige Liquidität beschafft. Versorgungssicherheit bedeutete jedoch auch, sich um die Sicherheit der Versorgungsinfrastruktur zu kümmern und die IT- sowie Cybersicherheit höher zu bewerten. Die zentrale Aufgabe, die Versorgungssicherheit auch in Krisenzeiten für 2022/23 sicherzustellen, wurde zwar weitestgehend erreicht, hat die Energiewende und die Entwicklung der Energiewirtschaft mit all ihren Marktteilnehmern allerdings deutlich gehemmt.

Auf ihrem Transformationsweg werden die Stadtwerke in den kommenden Jahren einige große Hürden überwinden müssen. Die Marktentwicklung zeigt, dass der Mangel an Personal und Fachkräften zunimmt und innovative Lösungen erforderlich macht. Lieferkettenprobleme führen zu langen Projektlaufzeiten und der zunehmende Detaillierungsgrad der energiewirtschaftlichen Regulierung sowie die schnelle Einführung neuer Vorschriften haben viele Marktteilnehmer überfordert. Der Ruf nach mehr Pragmatismus und praktikablen Lösungen nimmt zu.

Für die meisten Stadtwerke war die Energiebeschaffung im Jahr 2022 das wichtigste Thema und entscheidend für das wirtschaftliche Ergebnis. Überraschend, trotz Sorge um Post-Corona-Folgen, Energiekrise und immer schärferer Klimaschutzbestimmungen war 2022 für die Stadtwerke ein gutes Jahr. Gut zwei Drittel bewerten ihren geschäftlichen Erfolg positiv. Allerdings haben viele Stadtwerke in 2022 ein niedrigeres Ergebnis erwirtschaftet als im Vorjahr.

Für 2023 blickten viele deutlich sorgenvoller in die Zukunft. Nicht mal die Hälfte aller Stadtwerke schätzten die Aussichten als gut oder sehr gut ein, das ist der niedrigste Wert seit der Finanzkrise 2008/09.

Im Jahr 2022 hat der Gesetzgeber auf europäischer und nationaler Ebene zahlreiche neue Gesetze und Weiterentwicklungen verabschiedet, die weit in das Jahr 2023 Wirkung zeigten, um auf die Entwicklungen an den Energiemärkten zu reagieren und die Klimaziele zu erreichen. Die Dringlichkeit dieser Themen führte zu einer erheblichen Zunahme des Tempos. Umfang, Komplexität und Geschwindigkeit der regulatorischen Maßnahmen erreichten ein Niveau, das vor allem kleine und mittlere Stadtwerke vor große bürokratische Herausforderungen stellte.

Die Stadtwerke sorgten sich nicht zu Unrecht um die geschäftliche Entwicklung und sie mussten sich mit unterschiedlichen Szenarien im Marktgeschehen 2023 auseinandersetzen:

Energiepreisbremsen - Die Bundesregierung hat Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mit den Strom- und Gaspreisbremsen von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet. Diese im Herbst 2022 eingeführten Energiepreisbremsen sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Die derzeit angebotenen Preise für Strom und Gas liegen aktuell in der Regel unter dem Preisniveau, das durch die Energiepreisbremsen garantiert wurde. Die Abwicklung allerdings wird für die Stadtwerke weit in das Jahr 2024 beschäftigen.

Ausbau erneuerbarer Energien - Der Ausbau von Wind- und Solarkraft wurde intensiviert, um die Klimaziele 2030 zu erreichen. Die Investitionen in erneuerbare Energien stiegen erheblich, unterstützt durch neue Förderprogramme und gesetzliche Anreize.

Erhöhte Energiepreise und Marktvolatilität - Die Energiepreise blieben hoch, was zu einer erhöhten Marktvolatilität führte. Unternehmen und Verbraucher standen vor der Herausforderung, sich an die schwankenden Preise anzupassen und ihre Energiekosten zu managen.

Versorgungssicherheit und Krisenmanagement - Angesichts der anhaltenden geopolitischen Unsicherheiten und der Folgen der Energiekrise wurde die Sicherstellung der Versorgungssicherheit priorisiert. Stadtwerke und Energieversorger optimierten ihre Beschaffungsstrategien und investierten in die Sicherung der Versorgungsinfrastruktur.

Digitalisierung und Smart Grids - Die Digitalisierung der Energiewirtschaft setzte sich weiter fort. Investitionen in Smart Grids und intelligente Messsysteme nahmen zu, um die Effizienz und Transparenz im Energiesektor zu verbessern. Cyber- und Datensicherheit wurden ebenfalls verstärkt in den Fokus gerückt

Regulatorische Änderungen und Bürokratie - Eine Vielzahl neuer gesetzlicher Regelungen und Verordnungen wurde eingeführt, um die Energiewende zu unterstützen. Diese steigende Regulierungsdichte stellte vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor bürokratische Herausforderungen.

Fachkräftemangel und Personalentwicklung - Der Mangel an qualifizierten Fachkräften blieb eine der größten Herausforderungen der Branche. Unternehmen investierten vermehrt in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden.

Dekarbonisierung und Klimaschutz - Die Bemühungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen wurden intensiviert. Stadtwerke und Energieunternehmen passten ihre Strategien an, um die Dekarbonisierung voranzutreiben und langfristige Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

Mittel- bis langfristig führen die Erfahrungen aus der Energiekrise voraussichtlich zu einer Beschleunigung der Transformation: Investitionsstrategien werden angepasst, damit die Stadtwerke durch Investitionen aus der Krise gestärkt hervorgehen und die Versorgungssicherheit weiter verbessern können. Die Bereiche regenerative Stromerzeugung und Wärme werden dabei deutlich an Bedeutung gewinnen.

Der Druck durch die Klimaziele 2030 auf die Energiewirtschaft ist deutlich gestiegen. Städte, Gemeinden und Landkreise müssen ihren Treibhausgas-Ausstoß senken und ihren Energieverbrauch reduzieren, um ihre Energieeffizienz zu verbessern. In dieser Situation ist es wichtiger denn je, dass unsere Kunden, die Stadtwerke, neben der Daseinsvorsorge auch zukunftsorientierte kommunale Themen aktiv anpacken müssen.

Die womöglich dauerhaften Änderungen z.B. die sich durch Homeoffice veränderten Arbeitsabläufe oder die deutliche Reduzierung von physischen (Kunden-)Meetings bleiben weiterhin gesellschaftlich relevant. Zudem erfordern sich wandelnde Lebensentwürfe u.a. im Kontext der Urbanisierung andere Leistungsangebote von Versorgern. Gleichzeitig steigen Kundenerwartungen kontinuierlich. So erwarten auch die Kunden der Stadtwerke und Energieversorger saubere, nachhaltige, aber auch effiziente Energie- und Gasversorgung. Und dies in einem zunehmenden Maße nicht mehr nur in einem reinen Abnehmerverhältnis, sondern als ,Prosumer" und über eine breite Produktpalette hinweg. Zudem steigt die Erwartung der Kunden hinsichtlich digitaler Angebote und Services, welche jederzeit verfügbar, einfach zu bedienen und hochgradig personalisiert sind. All diese Aspekte bzw. Anforderungen bedeuten für unsere Kunden zusätzliche Aufwände und Investitionen in entsprechende Systeme und IT-Infrastruktur, die auch in Zukunft entsprechend realisiert werden müssen.

Wir sind nach wie vor überzeugt davon, dass Gemeinde- und Stadtwerke eine zentrale Rolle im kommunalen Geschehen spielen und die Sektorenkonvergenz positiv fördern. Das setzt neue zukunftsweisende Informationstechnologie voraus, intelligente Vernetzung und hohe Sicherheitsstandards.

Das bedeutet für endica nach wie vor die Konvergenz von Kommunen und hoheitlichen Unternehmungen der Daseinsvorsorge zu fördern, mit zu gestalten und die interdisziplinäre Verflechtung kommunaler Handlungsräume, wie Gesundheit, Mobilität, Versorgung, Entsorgung, Logistik, Wohnen, Stadtentwicklung, Arbeit, Resilienz und Governance, zu fördern, mittels geeigneter, moderner IT-Lösungen und zugehörigen Dienstleistungen.

Quelle: Stadtwerke-Studie 2023 Ernst & Young GmbH und BDEW Jahresbericht 2023

Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2023 hat die endica einen Umsatz in Höhe von 21.231 Tsd. Euro (Vj. 19.162) erreicht. Wir konnten nicht nur die geplanten Projekte und Geschäfte realisieren, sondern deutlich zusätzliche Erlöse erwirtschaften. Vordringlich im Bereich des Finanzwesens für das neue Eigenbetriebsrecht BW, für Rechnungseingangsworkflow Tangro und im Umfeld von SAP-Utilitites für MCF-Kundenonlineportal, Energiedatenmanagement EDM und wesentlich für die Energiepreisbremsen. Darüber hinaus haben wir weitere positiven Entwicklungen im Umfeld von BPO und für Brief- und Postdienste erreichen können. Allerdings bei gleichzeitig deutlich gestiegenem Aufwand, vordringlich Fremdleistungen.

Da der "SmartMeter-RollOut" wegen marktbedingter Verzögerungen und auch das Projekt Redispatch 2.0 nach wie vor noch nicht vollständig realisieren werden konnte, mussten wir diese Projekte auf das kommende Geschäftsjahr verschieben. Gleiches gilt für neue Produkte wie SAP C4C (CRM Service - und Sales Cloud) und SAP FSM (SAP FieldserviceManagement Cloud), welche wir in 2024 neu pilotieren werden.

Das Ergebnis in Höhe von 778 Tsd. EUR (vor Steuern) bzw. 560 Tsd. EUR (nach Steuern) liegt höher als geplant, vordringlich bestimmt durch deutlich mehr Umsatz für Projekte, wie z. B. TANGRO, BPO-Dienstleistungen, Eigenbetriebsnovelle BW, EDM oder Energiepreisbremse, durch projektbedingte Abschreibungseffekte, geringeren Lizenzkosten für Software, allerdings deutlich höheren Fremdleistungskosten, gestiegenen Personalkosten und höheren betrieblichen Aufwendungen. Mit dem Jahresüberschuss in Höhe von 560 Tsd. EUR und dem Gewinnvortrag in Höhe von 4.544 Tsd. EUR erhöht sich der Bilanzgewinn auf 5.104 Tsd. EUR. Das Eigenkapital, zum Jahresende 2022 noch 5.954 Tsd. EUR, steigert sich mit dem diesjährigen Überschuss auf 6.514 Tsd. EUR.

Die EnWG-Novelle 2021, schon im Vorjahr 2022 ein wesentlicher Veränderungstreiber hat auch in 2023 viele Veränderungen im Sinne der Letztverbraucher, weit in das Geschäftsjahr hinein bestimmt. Zusätzliche neue gesetzliche Vorgaben für 2023 und insbesondere krisenbestimmte Themen hin zum Jahresende 2022 haben darüber hinaus die Energiewirtschaft strapaziert:

Formatwechsel und Änderungen zur Mako 2022

Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz

Wegfall der EEG-Umlage gemäß neuem Energie-Umlage-Gesetz (EnUG)

Strompreisbremse, Gaspreisbremse sowie Rettungsschirm Energiewirtschaft

Universalbestellprozess für Messstellenbetreiber zum 01.10.2023

Neue Regularien zum bidirektionalen Laden bei der Elektromobilität, gleichfalls hin zum 01.10.2023

Neue Regularien zu geodätischen Höhenlagen für Gasanbieter, hin zum 01.01.2024

Unerwartet in Wirkung und Umfang, hat die Umsetzung der Energiepreisbremsen uns und unsere Stadtwerkekunden erheblich im gesamten Jahresverlauf bis an die Grenzen strapaziert.

Diese Themen werden uns auch noch im Geschäftsjahr 2024 deutlich fordern, zumal viele Fragestellungen zur Umsetzung noch nicht wirklich abschließend geklärt sind bzw. stetig Anpassung erforderlich sind.

Für unser Projekt endica@SmartWorld hatten wir schon 2021 gehofft, dass der geplante Rollout von intelligenten Messsystemen in 2022 Fahrt aufnehmen wird. Mit Allgemeinverfügung vom 20.05.2022 hat das BSI die Allgemeinverfügung zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme vom 07.02.2020 zurückgenommen. Der Smart-Meter-Rollout in Deutschland geriet insofern erneut ins Stocken. Für 2023 hatten wir deshalb unsere Erwartungen an dieses Geschäftsfeld im Kontext der MSB-Novelle deutlich reduziert und wir gehen zurzeit davon aus, dass erst in 2024 mit dem flächendeckenden RollOut begonnen werden kann, allerdings sehr verhalten und mit deutlichen Verzögerungen weiterhin.

Die Wettbewerbssituation, seit 2019 bzw. 2020 strapaziert durch PowerCloud und tradierte Anbieter wie SIV, Schleupen oder Wilken als Anbieter von ERP- und Branchenlösungen in der Energiewirtschaft zu verdrängen, hat sich zwischenzeitlich relativiert. Auch gegenüber den Bestrebungen der Thüga mit dem Projekt TAP konnten wir uns bei unseren Kunden mit Thüga-Beteiligung vorerst behaupten.

Im Geschäftsjahr 2023 haben wir das Relationship nochmals deutlich intensiviert. Das werden wir so in dem Format auch weiter fördern und ausbauen. Kundenabwanderungen, ausgenommen von drei kleineren Kunden, die künftig mit kommunaler Informationstechnologie von Komm.ONE beliefert werden, konnten wir trotz Wettbewerb erfolgreich abwenden.

Strategische Geschäftsentwicklung

Das Unternehmen bedient wie bisher auch gewerbliche Kunden der Versorgungswirtschaft und kommunale Unternehmungen mit branchenspezifischen IT-Lösungen und Full-Services.

Heute sind es neben dem Hauptgesellschafter Komm-ONE nach wie vor 14 Kommunen bzw. Stadt- und Gemeindewerke, welche die Geschicke der endica GmbH lenken.

Während die Komm.ONE ihr Portfolio mit kommunalem und hoheitlichem Fokus ausgerichtet hat, ist die endica GmbH im Komm.ONE-Konzern mit ihren überwiegend kaufmännischen Produkten und Dienstleistungen vor allem aus dem SAP- Bereich die Spezialistin für den Versorger- und Energiemarkt.

Für das Geschäftsjahr 2024 werden wir uns vordringlich mit Nacharbeiten zur Energiepreisbremse und ansonsten mit neuen gesetzlichen Änderungen beschäftigen:

Angepasste Prozesse für die Elektromobilität, aus 2023

Formatanpassung zum 01.04.2024

API-Webdienste 01.04.2024

Neue Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas 01.04.2024

Verlängerung EPB - Energiepreisbremse

GNDEW - Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende 2025/2030

GNDEW - Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende

Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess 01.10.2024

Lieferantenwechsel LFW24Stunden zum 01.04.2025

Das neue Eigenbetriebsrecht BW, haben wir weitestgehend in 2023 realisiert, soweit Kunden hierfür SAP R/3 auch einsetzen wollten. Weitere Kunden werden voraussichtlich in 2024 folgen.

Wie geplant war die erste technische Systemtransformation eines SAP S/4 ERP-Systems in 2022 erfolgreich und der erste Pilotkunde ist seit 01.01.2023 produktiv. Ein Projekt für einen weiteren neuen Kunden steht in Aussicht. Die Vorbereitungen zur Systemtransformation für die restlichen kommunalen Unternehmungen im Umfeld des SAP ERP sind soweit abgeschlossen. Für 2024 planen wir, gemeinsam mit fünf Pilotkunden, die finale ERP Template-Entwicklung und die Gesamtplanung und den Case für die schrittweise Transformation in den kommenden Jahren, so, dass wir in 2025 mit der Transformation bzw. Migration für alle Kunden beginnen können.

Für das Kundensegment der Energiebranche haben wir im Geschäftsjahr 2022 mit den Vorbereitungen zur Transformation (proof of concept) und der Template-Entwicklung für die Branchenlösung SAP IS Utilities begonnen. Unsere Kunden im Geschäftsjahr 2023 in die Entwicklung der Branchenlösung einzubinden und den gesamten Rollout zu planen, ist uns in der aktuellen Marktsituation nicht gelungen. SAP ist mit der S/4-Entwicklung für die Marktrollen Verteilnetzbetreiber, Lieferant und Messstellenbetreiber nach wie vor noch nicht fertig. Auch hat sich gezeigt, dass die Produktstrategie von SAP hinsichtlich Public-Cloud, Privat-Cloud in unterschiedlichen Varianten und SAP Cloud on Premise, vom Funktionsumfang und der Nachhaltigkeit nicht ausreichend transparent ist.

endica hat sich insoweit zunächst auf die Umsetzung notwendiger Voraussetzungen konzentriert. Zurzeit sind wir in Abstimmung mit drei Anbietern (JDC Group AG in Wiesbaden, Natuvion GmbH in München und SNP Group mit Sitz in Heidelberg) zur Datenmigration, bzw. zur selektiven Migration, als Alternative zur bisherigen Transformationsstrategie. Die Umsetzung selbst, ursprünglich geplant bis Ende 2026, wird sich insofern verzögern.

Deutlich spürbar, sowohl bei endica selbst als auch bei unseren Kunden, ist zunehmender Fachkräftemangel und damit einhergehend Kompetenzverlust. Im Service der endica wirkt sich das seit geraumer Zeit massiv aus. Waren es in 2019 noch 24.000 Inbounds, so erwarten wir im Jahr 2023 mehr als 40.000 Inbounds, mit steigender Tendenz vermutlich in 2024. Einerseits bestärkt uns diese Entwicklung um den Geschäftsbereich BPO auszubauen, andererseits werden wir uns im neuen Geschäftsjahr 2024 mit digitalen Content-Angeboten beschäftigen müssen, damit wir den Tendenzen entgegenwirken können.

Die Harmonisierung der beiden Unternehmen Komm.ONE und endica, insoweit das stärkere Zusammenrücken um Kräfte zu bündeln, wie im vergangenen Jahr bereits angekündigt, ist auf operativer und organisationaler Ebene in der Umsetzung. Die Überleitung ausgewählter Geschäftsbeziehungen, technisch und vertraglich, ist in Vorbereitung und soll schrittweise in 2024 und hin zum 01.01.2025 umgesetzt werden. So soll, wie geplant, die Leistungs- und Vertragsbeziehung zwischen Komm.ONE bzw. endica und deren Mitgliedern bzw. Kunden entflochten werden.

Die Wettbewerbssituation bzw. das Wettbewerbsverhalten hat sich nicht wirklich verändert und der Verdrängungswettbewerb in dem verteilten Markt hält an.

Alle Anbieter allerdings im IT-Umfeld, insbesondere Softwarehersteller, wie Powercloud, Schleupen, SIV, TAB SG und SAP sind zurzeit eher mit sich selbst beschäftigt und Systemhäuser, wie Energy4U, Cronos oder Cortility suchen in der offensichtlichen neuen Realität, der neuen SAP Cloud Strategie, erstmal selbst eine neue Positionierung. Sie konzentrieren sich auf die großen proprietären Transformationsprojekte im Markt.

Geschäftschancen sehen wir allerdings dennoch, vordringlich im Bestandskundenumfeld mit neuen Produkten und Technologien. Neukunden-Geschäfte werden sich in nächster Zeit kaum ergeben.

Der Rechnungseingangsworkflow TANGRO wurde in der ersten Stufe bereits von 10 Kunden beauftragt. Für die kommenden Geschäftsjahre rechnen wir mit einem deutlichen Zuwachs, insbesondere vor dem Hintergrund zur Verpflichtung eRechnungen ab 01.01.2025 einlösen und bearbeiten zu können (Verpflichtende eRechnung gemäß Art. 29 im Entwurf des Wachstumschancengesetzes).

Mako2022, nebst den Änderungen in 2023, wird sich auch in den Folgejahren noch weiterentwickeln, so, dass wir mit zusätzlichen Geschäftschancen, insbesondere im Kontext der neuen Marktkommunikationsschnittstelle AS/4 rechnen.

Für SAP Sales- und Service Cloud (CRM) oder SAP FieldService Cloud (Mobile Solutions) haben unsere Kunden in der jüngeren Vergangenheit großes Interesse gezeigt, so, dass wir mit fortschreitender neuer IT-Architektur diese Produkte noch in 2023 schrittweise entwickeln können bzw. ab 2024 vermarkten können. Die Grundlagen zur Anbindung von SAP Cloudlösungen an die bei Komm.ONE betriebenen System sind zwischenzeitlich abgestimmt.

Darüber hinaus öffnen technologische Entwicklungen in der Komm.ONE Unternehmensgruppe:

insbesondere im Umfeld der Datenarchivierung, also Middleware-Systemen (CMIS)

einer neuen Generation von Dokumenten-Management-Systemen (DMS) und

insbesondere neue Formen intelligenter Vernetzung mittels Identity Provider Dienste (IDP), mit umfassenden Cyber-Sicherheitsdiensten und Single-Sign-On (SSO),

 

gute Chancen für neue Dienste und neue Services, insbesondere der Öffnung bzw. Anbindung weiterer Drittprodukte, seien es Cloud-Lösungen oder WEB-Applikationen, vor dem Hintergrund zunehmender Integration im dynamischen digitalen Umfeld.

Die Marktsituation und die Energiewende speziell zeigt ein länderübergreifendes Zusammenrücken verschiedener Themenwelten, z.B. im Rahmen der digitalen Verwaltungs-Cloud, der Cloudifizierung von IT-Services oder auch der Smart-City-Vision, an der auch andere kommunale und privatwirtschaftliche IT-Dienstleister intensiv arbeiten. Neue Technologien wie künstliche Intelligenz, Blockchains oder die internetbasierte Vernetzung aller Lebens- und Arbeitsbereiche müssen heute schon mitgedacht werden. Sektorenkonvergenz, und damit die Geschäftsintegration von Strom, Wärme, Gas, Mobilität und anderen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge, ist für moderne Energiesysteme und zukunftsfähige Städte unerlässlich.

Hinzu kommt, dass sich auch für die endica die Rahmenbedingungen seit ihrer Gründung 2013 wesentlich verändert haben. Zum einen hat die endica im Zuge der Fusion die Betreuung der Kunden aus dem Energie- und SAP-ERP-Umfeld aller Vorgängerorganisationen der Komm.ONE gebündelt übernommen. Zum anderen haben die neuen regulatorischen und politischen Vorgaben für den Energiemarkt und der technologische Umbruch von SAP R/3 hin zu SAP S/4 Hana einen erheblichen Einfluss auf die Ausrichtung und die Marktbearbeitung der endica.

Die endica GmbH hat sich geändert. Wir verfolgen jetzt im Schulterschluss mit Komm.ONE einen konsequenten Transformationskurs für unsere Produkte und Lösungen, unsere IT-Architektur wie auch für unsere Services und die Organisation des Unternehmens, wo Geschäftsstabilität und Servicequalität im bewegten Wettbewerbsumfeld bestehen können. Wachstum bestimmt nicht mehr unsere Entwicklungsstrategie, sondern nachhaltige Leistungsfähigkeit und mit der geplanten neuen IT-Architektur schaffen wir die Grundlagen für intelligente, vernetzte Datenverarbeitung und Datenhaltung.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Bilanzsumme im Jahr 2023 beträgt 16.825 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr 2022 mit 16.500 Tsd. EUR. Die Eigenkapitalsteigerung der letzten Jahre konnte mit dem diesjährigen Jahresüberschuss erneut fortgesetzt werden. Das Eigenkapital beträgt 6.514 Tsd. EUR (Vj. 5.954 Tsd. EUR).

Die gestiegene Bilanzsumme begründet sich durch die im Geschäftsjahr getätigten Investitionen, gestiegenen Kassenbeständen sowie die Thesaurierung der Ergebnisvorträge.

Das Geschäftsjahr 2023 hat die endica GmbH mit Erträgen (Umsatzerlöse inklusive sonstigen betrieblichen Erträgen) in Höhe von 21.299 Tsd. EUR und Kosten in Höhe von 20.523 Tsd. EUR unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 778 Tsd. EUR (vor Steuern) abgeschlossen.

Wir befanden uns in 2023 weiter auf Wachstumskurs, obwohl einige wichtige Projekte nicht realisiert werden konnten, allerdings einige nicht unerhebliche AddOne-Geschäfte umgesetzt werden konnten. Darunter allerdings auch nicht unwesentlich Umsätze aus der Energiepreisbremse, mit denen wir im kommenden Geschäftsjahr 2024 nicht planen.

Wir haben uns in 2023 weiterhin auf Bestandskundensicherung und auf Servicequalität konzentriert und insbesondere auf die anstehende Neuausrichtung unserer IT-Architektur, vordringlich der Transformation von SAP R/3 hin zu SAP S/4 HANA, nebst zugehöriger AddOn Technologien- und Produkte.

Neben Kundenzentrierung sowie Qualitäts- und Serviceorientierung sind Kostenmanagement und Investitionssteuerung für künftige Geschäfte bzw. künftige Lösungen vor dem Hintergrund von Nachhaltigkeit weiterhin die entscheidenden Erfolgsfaktoren für die Geschäftsentwicklung der endica.

Der Finanzmittelfonds beträgt 2.058 Tsd. EUR. Die Liquidität im Geschäftsjahr 2023 war jederzeit gesichert.

Insgesamt hat die endica GmbH eine stabile Finanz-, Vermögens- und Ertragslage.

Investitionen beabsichtigen wir vordringlich für die Produktlinie Kundenonlineportal 4 (CRM-Lösung der 2. Generation) und endica-S/4 (ERP und Utilities). Darüber hinaus, soweit wachstumsbedingt oder produktbedingt notwendig, der Erwerb von Software-Lizenzen. Weiteres geschäftliche Wachstum, investitionsbefreit, ist vorerst fokusiert auf neue SAP Cloud-Produkte für zunächst zwei geplante Bestandskunden und ansonsten für die neuen anstehenden Themen der energiewirtschaftlichen Regulierung, wie sie im Kapitel Geschäftsausblick beschrieben sind.

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsfaktoren

Bei den finanziellen Leistungsfaktoren liegt besonderes Augenmerk auf Ergebnissteuerung und Kostenmanagement, aber auch Investitionssteuerung (Business Cases) für künftige Geschäfte. Das gilt vor allem für die Transformation von SAP R/3 hin zu einer neuen IT-Architektur und hin zu SAP S/4.

Zu den nicht finanziellen hoch prioren Faktoren zählen Bestandskundensicherung und ein ausgewogener Kundensowie Produktmix, sprich die Konzentration auf die Kunden des gewollten Kerngeschäfts.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung gemäß § 289 (2) Nr. 1 HGB sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

Risiko- und Chancenbericht

Die Risiken der Abwanderung von Kunden, Ressourcenengpässen, fehlendem Neugeschäft bzw. ausbleibende Geschäftsfeldentwicklung, fehlende Neukunden oder Kostenrisiken im Einkauf und bei Fremdleistungen werden stetig überwacht und gesteuert, immer in Abwägung von geschäftsstrategischen Aspekten und ökonomischer Beherrschbarkeit. Alle heute erkennbaren, ökonomisch planbaren Risiken, sind weitestgehend unter Kontrolle. In Abwägung der erkennbaren Risiken und aller geplanten Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen, auch wenn diese nicht immer ökonomisch bewertbar sind, halten sich die Risiken und Geschäftschancen die Waage. Drohende Abwanderung von Kunden konnten wir bis dato verhindern und die Geschäftsbeziehungen stabilisieren.

Die hauptsächlichen Risikofelder sind:

SAP Lizenzunterdeckung

Verlust von Bestandskunden

Cyber-Angriffe mit in Folge von Datenverlust bzw. Systemausfällen

Verzögerte Einstellung der geplanten Mitarbeiter und in Folge begrenzte Leistungsfähigkeit

Kapazitätsengpässe mit in Folge hohen Fremdleistungskosten

Geschäftsaufgabe von Werken oder Outsourcing von Geschäften

Geschäftsrisiko "Fehlallokation / Fehlbilanzierung"

Geschäftsrisiko Wettbewerbsverhalten

Geschäftsrisiko neue Produkte und Lösungen

Geschäftschancen sehen wir vordringlich im Produktumfeld und für die Gewinnung neuer Kunden:

Der Rechnungseingangsworkflow TANGRO wurde in der ersten Stufe bereits von 10 Kunden beauftragt. Für die kommenden Geschäftsjahre rechnen wir mit einem deutlichen Zuwachs.

Mako2022 wird sich auch in den Folgejahren noch weiter entwickeln, so, dass wir mit zusätzlichen Geschäftschancen, insbesondere im Kontext der neuen Marktkommunikationsschnittstelle AS/4 rechnen.

Für SAP Sales- und Service Cloud (CRM) oder SAP FieldService Cloud (Mobile Solutions) haben Kunden in der jüngeren Vergangenheit großes Interesse gezeigt, so, dass wir mit fortschreitender neuer IT-Architektur diese Produkte noch in 2023 schrittweise entwickeln können. Die Grundlagen zur Anbindung von SAP Cloudlösungen an die bei Komm.ONE betriebenen System sind zwischenzeitlich abgestimmt.

Darüber hinaus öffnen technologische Entwicklungen in der Komm.ONE Unternehmensgruppe:

insbesondere im Umfeld der Datenarchivierung, also Middleware-Systemen (CMIS)

einer neuen Generation von Dokumenten-Management-Systemen (DMS) und

insbesondere neue Formen intelligenter Vernetzung mittels Identity Provider Dienste (IDP), mit umfassenden Cyber-Sicherheitsdiensten und Single-Sign-On (SSO),

 

gute Chancen für neue Dienste und neue Services, insbesondere der Öffnung bzw. Anbindung weiterer Drittprodukte, seien es Cloud-Lösungen oder WEB-Applikationen, vor dem Hintergrund zunehmender Integration im dynamischen digitalen Umfeld.

Geschäftsprognose

Für das Geschäftsjahr 2024 und die kommenden Jahre zeigen sich trotz zunehmender Dynamik und krisenbedingter zusätzlicher Herausforderungen, mittel- und langfristige Zukunftschancen. Vordringlich im Umfeld der zunehmenden Digitalisierung und neuer Produkte, insbesondere Cloud-Lösungen der SAP. Auch neue Dienste und Plattformservices bieten gute Chancen.

Für den Smart Meter Rollout rechnen wir durchaus mit weiteren Verzögerungen und im Umfeld unserer Dienstleistungen BPO (Bussiness Process Outsourcing) müssen wir besonders auf erforderliche Fremdleistungen achten. Darüber hinaus wird der Wettbewerb nach wie vor mit aller Kraft versuchen, den Technologiewandel von SAP R/3 hin zu SAP S/4 für die Abwerbung von Kunden zu nutzen. Ressourcenengpässe, vor dem Hintergrund der anstehenden strategischen Maßnahmen, insbesondere der geplanten Transformation unserer heutigen IT-Architektur im Produktumfeld, werden uns auch in den nächsten Jahren beschäftigen.

Das Geschäftsjahr 2021 hat gezeigt, dass sich die endica GmbH trotz Pandemie und vordringlich fremdbestimmten Projektverzögerungen für wichtige Technologie- und Kundenprojekte behaupten konnte. Auch im krisenbestimmten Geschäftsjahr 2022 und dem von hohem gesetzlichem Veränderungsdruck geprägten Geschäftsjahr 2023 hat endica sich als zuverlässiger Geschäftspartner gezeigt, so, dass wir mit einer guten Marktposition ins neue Geschäftsjahr 2024 starten.

In 2024 und darüber hinaus, werden wir uns weiter mit der Transformation der endica und mit wichtigen Vorhaben beschäftigen:

Elektronische Rechnung (ZUGFeRD / XRechnung): Die Umsetzung des Elektronischen Datenaustausches (EDI) im Rechnungsverkehr birgt großes Standardisierungs- und Automatisierungspotenzial.

Bereits seit dem 01.01.2022 sind Rechnungssteller an Landesbehörden in Baden-Württemberg zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung verpflichtet. Darüber hinaus steigt die Nachfrage von Kommunen und Landeseinrichtungen nach ZUGFeRD- und XRechnungen, so dass sich in 2024 und 2025 eine erhöhte Nachfrage seitens Energieversorger und Entsorger für entsprechende Lösungen ergeben wird.

Folgeentwicklungen Redispatch: Im Zuge der Energiewende, welche mit zunehmend volatiler Energieerzeugung und - abnahme einhergeht, müssen vermehrt Maßnahmen zur Netzstabilisierung ergriffen werden. Um diese Maßnahmen effizienter darzustellen, werden gem. Redispatch 2.0 zukünftig neben den Übertragungsnetzbetreibern auch regionale Netzbetreiber und kleine Anlagen in die Verantwortung genommen, um die kosteneffiziente Maßnahme durchzuführen und abzurechnen.

Vereinheitlichung TT-Netznutzung: Das Thema resultiert aus der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG). Die Netzentgelte werden bundesweit schrittweise harmonisiert und entsprechende Prozesse angepasst.

Energiepreisbremsen Strom & Gas: Energiepreise in Deutschland sind insbesondere im Jahr 2022 extrem gestiegen. Zur Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen hat die Bundesregierung Gesetzesentwürfe für sogenannte Preisbremsen auf den Weg gebracht. Noch Mitte Dezember sollen die Gesetze vom Bundestag und Bundesrat bestätigt werden und zum 01.01.2023 in Kraft treten. Für Gas greift die erste Stufe bereits im Dezember 2022. Für 2023 ist geplant den Preis pro Kilowattstunde für kleinere und mittlere Verbraucher für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs für Großabnehmer für 70% des Verbrauchs zu deckeln. Übrige Mengen müssen zum Marktpreis bezogen werden. In 2024 sind die abschlussrelevanten Fragestellungen und Nacharbeiten in der praktischen Umsetzung sicherzustellen.

Einführung AS4 Kommunikationsstandard (Strom): Mit AS4 setzt die Bundesnetzagentur einen neuen Standard für die Marktkommunikation. Die AS4-Kommunikation wird für den Bereich Strom, für die Prozesse GPKE, MPES, WiM und MaBiS verpflichtend. Ab Oktober 2023 müssen alle Marktteilnehmer die technischen Voraussetzungen für den Datenaustausch über den neuen Kommunikationsstandard erfüllen. Bis zum 01.04.2024 muss die Umstellung auf den neuen Kommunikationsweg abgeschlossen sein. Für den Bereich Gas ist hin zum 01.10.2024 (bzw. 01.04.2025) das gleiche Prozessvorgehen vorgesehen und rechtlich verabschiedet.

Universalbestellprozess für Messstellenbetreiber: Aufgrund der zunehmenden Verwendung intelligenter Messsysteme und Ausweitung ihrer Leistungsportfolios, können Messstellenbetreiber (MSB) ihr Leistungsspektrum ausweiten. Der sogenannte Universalbestellprozess baut auf den bekannten Prozessen zum Austausch von Zählzeitdefinitionen auf und ermöglicht die Bearbeitung von Angebots-, Bestell-, Reklamations-, Konfigurations- und Abrechnungsaufgaben. Die Einführung des Universalbestellprozesses ist im Oktober 2023 erfolgt. Für 2024 rechnen wir mit deutlichen Nachbesserungen seitens des BDEW und prozessualen Optimierungsmaßnahmen.

Prozessanpassung E-Mobilität: Die Energiewende und die damit steigenden Energiemengen aus erneuerbaren Energien stellen das Energienetz vor Herausforderungen. Eine wichtige Veränderung ist die Notwendigkeit der flexiblen Speicherung von Energiemengen, zu dem Zeitpunkt, in dem sie entstehen, um sie dann abzurufen, wenn sie benötigt werden. Ein wichtiger regulatorischer Schritt in diesem Zusammenhang wird zum 01.10.2023 vollzogen. Zu diesem Stichtag wird der in E-Autos gespeicherte Strom von Umlagen befreit und damit Elektroautos ähnlich wie stationäre Speicher behandelt. Vermutlich werden im Geschäftsjahr 2024 Anpassungen umzusetzen sein.

Anpassung geodätische Höhenlagen: Ab dem 01.01.2024 müssen die geodätischen Höhen aller Marktlokationen Gas gemäß DVGW noch genauer angegeben werden. Im Gegensatz zur aktuellen Angabe in Höhenzonen mit Abweichungstoleranzen von 50 Metern, wird nun eine deutlich genauere Bestimmung gefordert. Zukünftig müssen Netzbetreiber gebäudescharf die korrekte Höhe auf 5 Meter genau angeben, was sie vor große Herausforderungen stellen wird. Die praktische Anwendung und ggf. Neuerungen werden uns in 2024 noch beschäftigen.

Novellierung Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Im aktuellen Referentenentwurf zur Novellierung des MsbG sind folgende Eckpunkte genannt: Der Anteil an eingebauten intelligenten Messsysteme folgt einem dedizierten Rollout- Plan mit folgenden Staffellungen: 10% bis 2025, 50% bis 2028 und 95% bis 2030. Die Bundesnetzagentur sieht vor, dass dynamische Tarife für alle Endkunden verpflichtend zur Auswahl stehen sollen. Bis 2024 soll, auch wenn es die großen und hierzu bereits verpflichteten Energieversorger in den letzten 2 Jahren nicht geschafft haben, die kleineren und mittleren Energieversorger eine dynamische Steuerung der Verbraucher ermöglichen.

24-Stunden-Lieferantenwechsel (LFW24): Die Erreichung der gesetzlich angeordneten Verkürzung des Wechselprozesses auf nur noch 24 Stunden, hin zum 01.01.2025, ist durch eine einfache Straffung der bisherigen Fristen unter gleichzeitiger struktureller Beibehaltung der Prozessabläufe nicht zu erreichen. Eine derart spürbare Reduktion der Prozessdauer kann nur durch eine umfassende Prozessoptimierung und -Überarbeitung erzielt werden. Die Verkürzung der Fristen und die dadurch erforderliche grundlegende Überarbeitung des Kapitels zur Definition der Fristen geht folglich mit Anpassungen der prozessualen Struktur und einer deutlich modulareren Prozessausgestaltung einher, die bereits in 2024 anzugehen ist und durch den Gesetzgeber mit verschiedenen Festlegungen zum 01.10.2024 eigeleitet werden.

Umsetzung der Klimaschutzziele und Dekarbonisierung: Politisch wird ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen und des Energieverbrauchs bei Städten, Gemeinden und Landkreisen gefordert. Hierbei steht ebenfalls die Dekarbonisierung im Fokus. Die Verbesserung der Energieeffizienz betrifft auch die endica und ihre Kunden.

Darüber hinaus werden wir uns weiterhin intensiv mit Personalgewinnung und dem Ressourcenmanagement auseinandersetzen, insoweit wir mit höheren Personalkosten planen, allerdings um Fremdleistungen deutlich zu reduzieren. Im Umsatz erwarten wir an dieser Stelle keine Steigerung. Für 2024 wird mit einem positiven Jahresergebnis i.H. von 309 Tsd. EUR (vor Steuern) bzw. 216 Tsd. EUR (nach Steuern) geplant.

 

Karlsruhe, den 06.06.2024

Albert Weber, Geschäftsführer

Dr. Angelika Schwartz, Geschäftsführerin

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die endica GmbH, Karlsruhe

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der endica GmbH, Karlsruhe,- bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der endica GmbH, Karlsruhe, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, 7. Juni 2024

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Gerhard Schroeder, Wirtschaftsprüfer

Anne Ehinger, Wirtschaftsprüferin

Gesellschafterversammlung vom 10.07.2024

Die Gesellschafterversammlung nimmt den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz zur Kenntnis. Der Jahresabschluss 2023 wird in der vorliegenden Fassung festgestellt und der Lagebericht wird genehmigt.

Der Gewinnvortrag aus den Vorjahren in Höhe von 4.544.072,37 Euro und der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 559.972,24 Euro werden als Bilanzgewinn in Höhe von 5.104.044,61 Euro in das Geschäftsjahr 2024 vorgetragen.

Der Geschäftsführung wird Entlastung erteilt.

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