endica GmbH
Pfannkuchstraße 4, 76185 Karlsruhe, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Marx seit 30.1.2024 | Prokura |
Angelika Dr. Schwartz seit 30.1.2024 | Geschäftsführer |
Mirko Tauber seit 2.8.2013 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (21)
| Name | Anteil |
|---|---|
Komm.ONE Anstalt des öffentlichen Rechts | 86.00% |
Stadtwerke Altensteig | 1.00% |
Stadt Bad Friedrichshall | 1.00% |
Stadtwerke Baden-Baden | 1.00% |
Stadtwerke Neckarsulm | 1.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
5 von 15 Anteilseignern sichtbar
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
endica GmbHKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Der Sitz der endica GmbH ist Karlsruhe. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 716213 eingetragen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des GmbHG. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 (2) HGB erstellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB. Nach § 12 (2) des Gesellschaftsvertrags sind der Jahresabschluss und der Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die in den Vorjahren angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf der Grundlage handelsrechtlicher Bestimmungen wurden beibehalten. Bei den einzelnen Posten der Bilanz wurden folgende Bewertungsmethoden angewandt: Anlagevermögen Die immateriellen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und die Sachanlagen werden gemäß § 255 (1) HGB zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen nach § 253 (3) HGB, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von vier Jahren. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, wurde ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 250,00, aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter). Der Sammelposten wird auf fünf Jahre linear abgeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Umlaufvermögen Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und flüssigen Mittel sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit 0,5 % pauschal wertberichtigt. Rückstellungen und Verbindlichkeiten In den Rückstellungen ist den erkennbaren Einzelrisiken angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der Höhe des Erfüllungsbetrages dotiert, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 (1) Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen für Dienstjubiläumszahlungen beruhen auf den Ergebnissen eines versicherungsmathematischen Gutachtens, das nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt wurde. Als Rechnungsgrundlage liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Gehaltstrends und eine Fluktuationsrate wurden berücksichtigt. Der Rechnungszins beträgt zum Bilanzstichtag 1,74 %. Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufwendungen und Erträge sind entsprechend ihrer wirtschaftlichen Verursachung und unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlung dem jeweiligen Geschäftsjahr zugeordnet. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. Forderungen Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus anrechenbarer Vorsteuer enthalten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstanden sind. Forderungen gegen Gesellschafter: Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen wie im Vorjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen: Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen wie im Vorjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die civillent GmbH. Flüssige Mittel Der Posten enthält das Guthaben bei einem Kreditinstitut. Steuerlatenzen Latente Steuern wurden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen bei den Jubiläumsrückstellungen sowie der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen gebildet. Der nach Saldierung der aktiven und passiven Steuerlatenzen entstandene aktive Überhang wurde entsprechend dem Wahlrecht gemäß § 274 (1) Satz 2 HGB nicht ausgewiesen. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte mit dem individuellen Steuersatz von 30,25%. Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Die sonstigen Rückstellungen im Einzelnen:
Verbindlichkeiten Die nach § 285 Nr.1 und 2 HGB zu den Verbindlichkeiten erforderlichen Angaben werden im folgenden Verbindlichkeitenspiegel aufgeführt:
Im Vorjahr hatten sämtliche Verbindlichkeiten ebenfalls eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten im Wesentlichen wie im Vorjahr Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen gegenüber der civillent GmbH und betreffen Dienstleistungen, Produktions- und Geschäftsbesorgungsaufwand. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen wie im Vorjahr in vollem Umfang Übrige sonstige Verbindlichkeiten. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von TEUR 147. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Wesentliche Unterschiede bei den Umsatzerlösen in Bezug auf Tätigkeitsbereiche bzw. geografisch unterschiedliche Märkte bestanden nicht. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse resultieren aus Leistungen gegenüber kommunalen Unternehmen in den Sparten Strom, Gas, Wasser, im Bereich der Informationstechnik (Datenverarbeitung, Datenspeicherung, Datenübermittlung) sowie für Prozess- und Bürodienstleistungen und werden im Wesentlichen im Vertriebsgebiet innerhalb von Baden-Württemberg erzielt. Periodenfremde Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 48.911,62 aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten. Periodenfremder Aufwand Im Materialaufwand sind mit EUR 88.277,44 und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit EUR 2.313,16 Aufwendungen enthalten, welche anderen Perioden zuzuordnen sind. Personalaufwand Im Personalaufwand sind Aufwendungen in Höhe von EUR 626.015,38 (i.V. EUR 617.339,42) für Altersvorsoge enthalten. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich im Wesentlichen zusammen aus EUR 122.757,04 Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag und EUR 118.077,15 Gewerbesteuer sowie Steuererstattungen aus Vorjahren in Höhe von EUR 23.498,47. Finanzergebnis Die Sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betreffen in Höhe von EUR 216,00 (i. V. EUR 155,00) Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von EUR 298,00 (i. V. EUR 264,00) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Sonstige Angaben Geschäftsführer sind:
Das für das Geschäftsjahr durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG berechnete Honorar für die Jahresabschlussprüfung beträgt voraussichtlich EUR 14.000,00. Weitere Beratungsleistungen durch den Jahresabschlussprüfer erfolgen nicht. Gemäß der Durchschnittsberechnung des § 285 Nr. 7 HGB in Verbindung mit § 267 (5) HGB beschäftigte die endica GmbH im Geschäftsjahr 77,75 Mitarbeiter (i.Vj. 71,75).
Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 559.972,24 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Vorgänge von besonderer Bedeutung gemäß § 289 (2) Nr. 1 HGB sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Karlsruhe, den 06.06.2024 Albert Weber, Geschäftsführer Dr. Angelika Schwartz, Geschäftsführerin Entwicklung des Anlagevermögens der endica GmbH, Karlsruhe, im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen des Unternehmens Die endica GmbH (endica) wurde zum 01.01.2013 vom damaligen Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden Franken (KIVBF), heute Komm.ONE, gemeinsam mit 14 Stadtwerken, als dezidierte IT-Dienstleisterin für die kommunalen Energieversorger und Stadtwerke in Baden-Württemberg ausgegründet. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge die Unterstützung kommunaler Unternehmen insbesondere in den Sparten Strom, Gas, Wasser, im Bereich der Informationstechnologie (Datenverarbeitung, Datenspeicherung, Datenübermittlung an beteiligte Stellen) sowie für Prozess- und Bürodienstleistungen. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beschränkt sich insbesondere auf Baden-Württemberg. Die Organisation der endica GmbH ist in ihrer Wertschöpfung weitestgehend prozessorientiert aufgestellt, nach dem Prinzip Plan-Build-Run. Insofern sind neben dem Vertrieb die Hauptgeschäftsprozesse Consulting und Produktmanagement, Implementierung und Entwicklung sowie Service- und Support die wesentlichen organisatorischen Wertschöpfungsbereiche. Unterstützt werden die Hauptgeschäftsprozesse durch verschiedene Querschnittsfunktionen, vordringlich im Rahmen von Geschäftsbesorgungsvereinbarung mit der Komm.ONE. Unsere Lösungen, ausschließlich im Sinne von ASP (Application Service Providing) bereitgestellt, umfassen zwei wesentliche Produktfamilien, nämlich SAP ERP und SAP Utilities, mit zugehörigen Add Ons aus eigenem Hause sowie als Zukaufprodukte von Komm.ONE, insbesondere SAP HR. Sämtliche Leistungen, von der Beratung, Entwicklung bis hin zu Service- und Support fokussieren sich auf dieses Produktportfolio. Allgemeine Angaben / Rahmenbedingungen Die Energiewirtschaft und viele andere Unternehmen aller Branchen haben im Jahr 2022 nie da gewesener Herausforderungen erlebt. Die Stadtwerke standen vor großen und richtungsweisenden Herausforderungen, vordringlich krisenbestimmt. So sind strategische Themen deutlich in den Hintergrund gerückt. Dieses außergewöhnliche Jahr hat bleibende Eindrücke hinterlassen, mit Wirkung weit in das Jahr 2023 hinein. In vielen Bereichen der Unternehmen hat dies zu einem Umdenken, insbesondere hinsichtlich Versorgungssicherheit, geführt. Die Stadtwerke haben hierfür ihre Beschaffungsstrategien optimiert und die nötige Liquidität beschafft. Versorgungssicherheit bedeutete jedoch auch, sich um die Sicherheit der Versorgungsinfrastruktur zu kümmern und die IT- sowie Cybersicherheit höher zu bewerten. Die zentrale Aufgabe, die Versorgungssicherheit auch in Krisenzeiten für 2022/23 sicherzustellen, wurde zwar weitestgehend erreicht, hat die Energiewende und die Entwicklung der Energiewirtschaft mit all ihren Marktteilnehmern allerdings deutlich gehemmt. Auf ihrem Transformationsweg werden die Stadtwerke in den kommenden Jahren einige große Hürden überwinden müssen. Die Marktentwicklung zeigt, dass der Mangel an Personal und Fachkräften zunimmt und innovative Lösungen erforderlich macht. Lieferkettenprobleme führen zu langen Projektlaufzeiten und der zunehmende Detaillierungsgrad der energiewirtschaftlichen Regulierung sowie die schnelle Einführung neuer Vorschriften haben viele Marktteilnehmer überfordert. Der Ruf nach mehr Pragmatismus und praktikablen Lösungen nimmt zu. Für die meisten Stadtwerke war die Energiebeschaffung im Jahr 2022 das wichtigste Thema und entscheidend für das wirtschaftliche Ergebnis. Überraschend, trotz Sorge um Post-Corona-Folgen, Energiekrise und immer schärferer Klimaschutzbestimmungen war 2022 für die Stadtwerke ein gutes Jahr. Gut zwei Drittel bewerten ihren geschäftlichen Erfolg positiv. Allerdings haben viele Stadtwerke in 2022 ein niedrigeres Ergebnis erwirtschaftet als im Vorjahr. Für 2023 blickten viele deutlich sorgenvoller in die Zukunft. Nicht mal die Hälfte aller Stadtwerke schätzten die Aussichten als gut oder sehr gut ein, das ist der niedrigste Wert seit der Finanzkrise 2008/09. Im Jahr 2022 hat der Gesetzgeber auf europäischer und nationaler Ebene zahlreiche neue Gesetze und Weiterentwicklungen verabschiedet, die weit in das Jahr 2023 Wirkung zeigten, um auf die Entwicklungen an den Energiemärkten zu reagieren und die Klimaziele zu erreichen. Die Dringlichkeit dieser Themen führte zu einer erheblichen Zunahme des Tempos. Umfang, Komplexität und Geschwindigkeit der regulatorischen Maßnahmen erreichten ein Niveau, das vor allem kleine und mittlere Stadtwerke vor große bürokratische Herausforderungen stellte. Die Stadtwerke sorgten sich nicht zu Unrecht um die geschäftliche Entwicklung und sie mussten sich mit unterschiedlichen Szenarien im Marktgeschehen 2023 auseinandersetzen:
Mittel- bis langfristig führen die Erfahrungen aus der Energiekrise voraussichtlich zu einer Beschleunigung der Transformation: Investitionsstrategien werden angepasst, damit die Stadtwerke durch Investitionen aus der Krise gestärkt hervorgehen und die Versorgungssicherheit weiter verbessern können. Die Bereiche regenerative Stromerzeugung und Wärme werden dabei deutlich an Bedeutung gewinnen. Der Druck durch die Klimaziele 2030 auf die Energiewirtschaft ist deutlich gestiegen. Städte, Gemeinden und Landkreise müssen ihren Treibhausgas-Ausstoß senken und ihren Energieverbrauch reduzieren, um ihre Energieeffizienz zu verbessern. In dieser Situation ist es wichtiger denn je, dass unsere Kunden, die Stadtwerke, neben der Daseinsvorsorge auch zukunftsorientierte kommunale Themen aktiv anpacken müssen. Die womöglich dauerhaften Änderungen z.B. die sich durch Homeoffice veränderten Arbeitsabläufe oder die deutliche Reduzierung von physischen (Kunden-)Meetings bleiben weiterhin gesellschaftlich relevant. Zudem erfordern sich wandelnde Lebensentwürfe u.a. im Kontext der Urbanisierung andere Leistungsangebote von Versorgern. Gleichzeitig steigen Kundenerwartungen kontinuierlich. So erwarten auch die Kunden der Stadtwerke und Energieversorger saubere, nachhaltige, aber auch effiziente Energie- und Gasversorgung. Und dies in einem zunehmenden Maße nicht mehr nur in einem reinen Abnehmerverhältnis, sondern als ,Prosumer" und über eine breite Produktpalette hinweg. Zudem steigt die Erwartung der Kunden hinsichtlich digitaler Angebote und Services, welche jederzeit verfügbar, einfach zu bedienen und hochgradig personalisiert sind. All diese Aspekte bzw. Anforderungen bedeuten für unsere Kunden zusätzliche Aufwände und Investitionen in entsprechende Systeme und IT-Infrastruktur, die auch in Zukunft entsprechend realisiert werden müssen. Wir sind nach wie vor überzeugt davon, dass Gemeinde- und Stadtwerke eine zentrale Rolle im kommunalen Geschehen spielen und die Sektorenkonvergenz positiv fördern. Das setzt neue zukunftsweisende Informationstechnologie voraus, intelligente Vernetzung und hohe Sicherheitsstandards. Das bedeutet für endica nach wie vor die Konvergenz von Kommunen und hoheitlichen Unternehmungen der Daseinsvorsorge zu fördern, mit zu gestalten und die interdisziplinäre Verflechtung kommunaler Handlungsräume, wie Gesundheit, Mobilität, Versorgung, Entsorgung, Logistik, Wohnen, Stadtentwicklung, Arbeit, Resilienz und Governance, zu fördern, mittels geeigneter, moderner IT-Lösungen und zugehörigen Dienstleistungen. Quelle: Stadtwerke-Studie 2023 Ernst & Young GmbH und BDEW Jahresbericht 2023 Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023 hat die endica einen Umsatz in Höhe von 21.231 Tsd. Euro (Vj. 19.162) erreicht. Wir konnten nicht nur die geplanten Projekte und Geschäfte realisieren, sondern deutlich zusätzliche Erlöse erwirtschaften. Vordringlich im Bereich des Finanzwesens für das neue Eigenbetriebsrecht BW, für Rechnungseingangsworkflow Tangro und im Umfeld von SAP-Utilitites für MCF-Kundenonlineportal, Energiedatenmanagement EDM und wesentlich für die Energiepreisbremsen. Darüber hinaus haben wir weitere positiven Entwicklungen im Umfeld von BPO und für Brief- und Postdienste erreichen können. Allerdings bei gleichzeitig deutlich gestiegenem Aufwand, vordringlich Fremdleistungen. Da der "SmartMeter-RollOut" wegen marktbedingter Verzögerungen und auch das Projekt Redispatch 2.0 nach wie vor noch nicht vollständig realisieren werden konnte, mussten wir diese Projekte auf das kommende Geschäftsjahr verschieben. Gleiches gilt für neue Produkte wie SAP C4C (CRM Service - und Sales Cloud) und SAP FSM (SAP FieldserviceManagement Cloud), welche wir in 2024 neu pilotieren werden. Das Ergebnis in Höhe von 778 Tsd. EUR (vor Steuern) bzw. 560 Tsd. EUR (nach Steuern) liegt höher als geplant, vordringlich bestimmt durch deutlich mehr Umsatz für Projekte, wie z. B. TANGRO, BPO-Dienstleistungen, Eigenbetriebsnovelle BW, EDM oder Energiepreisbremse, durch projektbedingte Abschreibungseffekte, geringeren Lizenzkosten für Software, allerdings deutlich höheren Fremdleistungskosten, gestiegenen Personalkosten und höheren betrieblichen Aufwendungen. Mit dem Jahresüberschuss in Höhe von 560 Tsd. EUR und dem Gewinnvortrag in Höhe von 4.544 Tsd. EUR erhöht sich der Bilanzgewinn auf 5.104 Tsd. EUR. Das Eigenkapital, zum Jahresende 2022 noch 5.954 Tsd. EUR, steigert sich mit dem diesjährigen Überschuss auf 6.514 Tsd. EUR. Die EnWG-Novelle 2021, schon im Vorjahr 2022 ein wesentlicher Veränderungstreiber hat auch in 2023 viele Veränderungen im Sinne der Letztverbraucher, weit in das Geschäftsjahr hinein bestimmt. Zusätzliche neue gesetzliche Vorgaben für 2023 und insbesondere krisenbestimmte Themen hin zum Jahresende 2022 haben darüber hinaus die Energiewirtschaft strapaziert:
Unerwartet in Wirkung und Umfang, hat die Umsetzung der Energiepreisbremsen uns und unsere Stadtwerkekunden erheblich im gesamten Jahresverlauf bis an die Grenzen strapaziert. Diese Themen werden uns auch noch im Geschäftsjahr 2024 deutlich fordern, zumal viele Fragestellungen zur Umsetzung noch nicht wirklich abschließend geklärt sind bzw. stetig Anpassung erforderlich sind. Für unser Projekt endica@SmartWorld hatten wir schon 2021 gehofft, dass der geplante Rollout von intelligenten Messsystemen in 2022 Fahrt aufnehmen wird. Mit Allgemeinverfügung vom 20.05.2022 hat das BSI die Allgemeinverfügung zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme vom 07.02.2020 zurückgenommen. Der Smart-Meter-Rollout in Deutschland geriet insofern erneut ins Stocken. Für 2023 hatten wir deshalb unsere Erwartungen an dieses Geschäftsfeld im Kontext der MSB-Novelle deutlich reduziert und wir gehen zurzeit davon aus, dass erst in 2024 mit dem flächendeckenden RollOut begonnen werden kann, allerdings sehr verhalten und mit deutlichen Verzögerungen weiterhin. Die Wettbewerbssituation, seit 2019 bzw. 2020 strapaziert durch PowerCloud und tradierte Anbieter wie SIV, Schleupen oder Wilken als Anbieter von ERP- und Branchenlösungen in der Energiewirtschaft zu verdrängen, hat sich zwischenzeitlich relativiert. Auch gegenüber den Bestrebungen der Thüga mit dem Projekt TAP konnten wir uns bei unseren Kunden mit Thüga-Beteiligung vorerst behaupten. Im Geschäftsjahr 2023 haben wir das Relationship nochmals deutlich intensiviert. Das werden wir so in dem Format auch weiter fördern und ausbauen. Kundenabwanderungen, ausgenommen von drei kleineren Kunden, die künftig mit kommunaler Informationstechnologie von Komm.ONE beliefert werden, konnten wir trotz Wettbewerb erfolgreich abwenden. Strategische Geschäftsentwicklung Das Unternehmen bedient wie bisher auch gewerbliche Kunden der Versorgungswirtschaft und kommunale Unternehmungen mit branchenspezifischen IT-Lösungen und Full-Services. Heute sind es neben dem Hauptgesellschafter Komm-ONE nach wie vor 14 Kommunen bzw. Stadt- und Gemeindewerke, welche die Geschicke der endica GmbH lenken. Während die Komm.ONE ihr Portfolio mit kommunalem und hoheitlichem Fokus ausgerichtet hat, ist die endica GmbH im Komm.ONE-Konzern mit ihren überwiegend kaufmännischen Produkten und Dienstleistungen vor allem aus dem SAP- Bereich die Spezialistin für den Versorger- und Energiemarkt. Für das Geschäftsjahr 2024 werden wir uns vordringlich mit Nacharbeiten zur Energiepreisbremse und ansonsten mit neuen gesetzlichen Änderungen beschäftigen:
Das neue Eigenbetriebsrecht BW, haben wir weitestgehend in 2023 realisiert, soweit Kunden hierfür SAP R/3 auch einsetzen wollten. Weitere Kunden werden voraussichtlich in 2024 folgen. Wie geplant war die erste technische Systemtransformation eines SAP S/4 ERP-Systems in 2022 erfolgreich und der erste Pilotkunde ist seit 01.01.2023 produktiv. Ein Projekt für einen weiteren neuen Kunden steht in Aussicht. Die Vorbereitungen zur Systemtransformation für die restlichen kommunalen Unternehmungen im Umfeld des SAP ERP sind soweit abgeschlossen. Für 2024 planen wir, gemeinsam mit fünf Pilotkunden, die finale ERP Template-Entwicklung und die Gesamtplanung und den Case für die schrittweise Transformation in den kommenden Jahren, so, dass wir in 2025 mit der Transformation bzw. Migration für alle Kunden beginnen können. Für das Kundensegment der Energiebranche haben wir im Geschäftsjahr 2022 mit den Vorbereitungen zur Transformation (proof of concept) und der Template-Entwicklung für die Branchenlösung SAP IS Utilities begonnen. Unsere Kunden im Geschäftsjahr 2023 in die Entwicklung der Branchenlösung einzubinden und den gesamten Rollout zu planen, ist uns in der aktuellen Marktsituation nicht gelungen. SAP ist mit der S/4-Entwicklung für die Marktrollen Verteilnetzbetreiber, Lieferant und Messstellenbetreiber nach wie vor noch nicht fertig. Auch hat sich gezeigt, dass die Produktstrategie von SAP hinsichtlich Public-Cloud, Privat-Cloud in unterschiedlichen Varianten und SAP Cloud on Premise, vom Funktionsumfang und der Nachhaltigkeit nicht ausreichend transparent ist. endica hat sich insoweit zunächst auf die Umsetzung notwendiger Voraussetzungen konzentriert. Zurzeit sind wir in Abstimmung mit drei Anbietern (JDC Group AG in Wiesbaden, Natuvion GmbH in München und SNP Group mit Sitz in Heidelberg) zur Datenmigration, bzw. zur selektiven Migration, als Alternative zur bisherigen Transformationsstrategie. Die Umsetzung selbst, ursprünglich geplant bis Ende 2026, wird sich insofern verzögern. Deutlich spürbar, sowohl bei endica selbst als auch bei unseren Kunden, ist zunehmender Fachkräftemangel und damit einhergehend Kompetenzverlust. Im Service der endica wirkt sich das seit geraumer Zeit massiv aus. Waren es in 2019 noch 24.000 Inbounds, so erwarten wir im Jahr 2023 mehr als 40.000 Inbounds, mit steigender Tendenz vermutlich in 2024. Einerseits bestärkt uns diese Entwicklung um den Geschäftsbereich BPO auszubauen, andererseits werden wir uns im neuen Geschäftsjahr 2024 mit digitalen Content-Angeboten beschäftigen müssen, damit wir den Tendenzen entgegenwirken können. Die Harmonisierung der beiden Unternehmen Komm.ONE und endica, insoweit das stärkere Zusammenrücken um Kräfte zu bündeln, wie im vergangenen Jahr bereits angekündigt, ist auf operativer und organisationaler Ebene in der Umsetzung. Die Überleitung ausgewählter Geschäftsbeziehungen, technisch und vertraglich, ist in Vorbereitung und soll schrittweise in 2024 und hin zum 01.01.2025 umgesetzt werden. So soll, wie geplant, die Leistungs- und Vertragsbeziehung zwischen Komm.ONE bzw. endica und deren Mitgliedern bzw. Kunden entflochten werden. Die Wettbewerbssituation bzw. das Wettbewerbsverhalten hat sich nicht wirklich verändert und der Verdrängungswettbewerb in dem verteilten Markt hält an. Alle Anbieter allerdings im IT-Umfeld, insbesondere Softwarehersteller, wie Powercloud, Schleupen, SIV, TAB SG und SAP sind zurzeit eher mit sich selbst beschäftigt und Systemhäuser, wie Energy4U, Cronos oder Cortility suchen in der offensichtlichen neuen Realität, der neuen SAP Cloud Strategie, erstmal selbst eine neue Positionierung. Sie konzentrieren sich auf die großen proprietären Transformationsprojekte im Markt. Geschäftschancen sehen wir allerdings dennoch, vordringlich im Bestandskundenumfeld mit neuen Produkten und Technologien. Neukunden-Geschäfte werden sich in nächster Zeit kaum ergeben.
Die Marktsituation und die Energiewende speziell zeigt ein länderübergreifendes Zusammenrücken verschiedener Themenwelten, z.B. im Rahmen der digitalen Verwaltungs-Cloud, der Cloudifizierung von IT-Services oder auch der Smart-City-Vision, an der auch andere kommunale und privatwirtschaftliche IT-Dienstleister intensiv arbeiten. Neue Technologien wie künstliche Intelligenz, Blockchains oder die internetbasierte Vernetzung aller Lebens- und Arbeitsbereiche müssen heute schon mitgedacht werden. Sektorenkonvergenz, und damit die Geschäftsintegration von Strom, Wärme, Gas, Mobilität und anderen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge, ist für moderne Energiesysteme und zukunftsfähige Städte unerlässlich. Hinzu kommt, dass sich auch für die endica die Rahmenbedingungen seit ihrer Gründung 2013 wesentlich verändert haben. Zum einen hat die endica im Zuge der Fusion die Betreuung der Kunden aus dem Energie- und SAP-ERP-Umfeld aller Vorgängerorganisationen der Komm.ONE gebündelt übernommen. Zum anderen haben die neuen regulatorischen und politischen Vorgaben für den Energiemarkt und der technologische Umbruch von SAP R/3 hin zu SAP S/4 Hana einen erheblichen Einfluss auf die Ausrichtung und die Marktbearbeitung der endica. Die endica GmbH hat sich geändert. Wir verfolgen jetzt im Schulterschluss mit Komm.ONE einen konsequenten Transformationskurs für unsere Produkte und Lösungen, unsere IT-Architektur wie auch für unsere Services und die Organisation des Unternehmens, wo Geschäftsstabilität und Servicequalität im bewegten Wettbewerbsumfeld bestehen können. Wachstum bestimmt nicht mehr unsere Entwicklungsstrategie, sondern nachhaltige Leistungsfähigkeit und mit der geplanten neuen IT-Architektur schaffen wir die Grundlagen für intelligente, vernetzte Datenverarbeitung und Datenhaltung. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Bilanzsumme im Jahr 2023 beträgt 16.825 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr 2022 mit 16.500 Tsd. EUR. Die Eigenkapitalsteigerung der letzten Jahre konnte mit dem diesjährigen Jahresüberschuss erneut fortgesetzt werden. Das Eigenkapital beträgt 6.514 Tsd. EUR (Vj. 5.954 Tsd. EUR). Die gestiegene Bilanzsumme begründet sich durch die im Geschäftsjahr getätigten Investitionen, gestiegenen Kassenbeständen sowie die Thesaurierung der Ergebnisvorträge. Das Geschäftsjahr 2023 hat die endica GmbH mit Erträgen (Umsatzerlöse inklusive sonstigen betrieblichen Erträgen) in Höhe von 21.299 Tsd. EUR und Kosten in Höhe von 20.523 Tsd. EUR unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 778 Tsd. EUR (vor Steuern) abgeschlossen. Wir befanden uns in 2023 weiter auf Wachstumskurs, obwohl einige wichtige Projekte nicht realisiert werden konnten, allerdings einige nicht unerhebliche AddOne-Geschäfte umgesetzt werden konnten. Darunter allerdings auch nicht unwesentlich Umsätze aus der Energiepreisbremse, mit denen wir im kommenden Geschäftsjahr 2024 nicht planen. Wir haben uns in 2023 weiterhin auf Bestandskundensicherung und auf Servicequalität konzentriert und insbesondere auf die anstehende Neuausrichtung unserer IT-Architektur, vordringlich der Transformation von SAP R/3 hin zu SAP S/4 HANA, nebst zugehöriger AddOn Technologien- und Produkte. Neben Kundenzentrierung sowie Qualitäts- und Serviceorientierung sind Kostenmanagement und Investitionssteuerung für künftige Geschäfte bzw. künftige Lösungen vor dem Hintergrund von Nachhaltigkeit weiterhin die entscheidenden Erfolgsfaktoren für die Geschäftsentwicklung der endica. Der Finanzmittelfonds beträgt 2.058 Tsd. EUR. Die Liquidität im Geschäftsjahr 2023 war jederzeit gesichert. Insgesamt hat die endica GmbH eine stabile Finanz-, Vermögens- und Ertragslage. Investitionen beabsichtigen wir vordringlich für die Produktlinie Kundenonlineportal 4 (CRM-Lösung der 2. Generation) und endica-S/4 (ERP und Utilities). Darüber hinaus, soweit wachstumsbedingt oder produktbedingt notwendig, der Erwerb von Software-Lizenzen. Weiteres geschäftliche Wachstum, investitionsbefreit, ist vorerst fokusiert auf neue SAP Cloud-Produkte für zunächst zwei geplante Bestandskunden und ansonsten für die neuen anstehenden Themen der energiewirtschaftlichen Regulierung, wie sie im Kapitel Geschäftsausblick beschrieben sind. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsfaktoren Bei den finanziellen Leistungsfaktoren liegt besonderes Augenmerk auf Ergebnissteuerung und Kostenmanagement, aber auch Investitionssteuerung (Business Cases) für künftige Geschäfte. Das gilt vor allem für die Transformation von SAP R/3 hin zu einer neuen IT-Architektur und hin zu SAP S/4. Zu den nicht finanziellen hoch prioren Faktoren zählen Bestandskundensicherung und ein ausgewogener Kundensowie Produktmix, sprich die Konzentration auf die Kunden des gewollten Kerngeschäfts. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung gemäß § 289 (2) Nr. 1 HGB sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Risiko- und Chancenbericht Die Risiken der Abwanderung von Kunden, Ressourcenengpässen, fehlendem Neugeschäft bzw. ausbleibende Geschäftsfeldentwicklung, fehlende Neukunden oder Kostenrisiken im Einkauf und bei Fremdleistungen werden stetig überwacht und gesteuert, immer in Abwägung von geschäftsstrategischen Aspekten und ökonomischer Beherrschbarkeit. Alle heute erkennbaren, ökonomisch planbaren Risiken, sind weitestgehend unter Kontrolle. In Abwägung der erkennbaren Risiken und aller geplanten Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen, auch wenn diese nicht immer ökonomisch bewertbar sind, halten sich die Risiken und Geschäftschancen die Waage. Drohende Abwanderung von Kunden konnten wir bis dato verhindern und die Geschäftsbeziehungen stabilisieren. Die hauptsächlichen Risikofelder sind:
Geschäftschancen sehen wir vordringlich im Produktumfeld und für die Gewinnung neuer Kunden:
Geschäftsprognose Für das Geschäftsjahr 2024 und die kommenden Jahre zeigen sich trotz zunehmender Dynamik und krisenbedingter zusätzlicher Herausforderungen, mittel- und langfristige Zukunftschancen. Vordringlich im Umfeld der zunehmenden Digitalisierung und neuer Produkte, insbesondere Cloud-Lösungen der SAP. Auch neue Dienste und Plattformservices bieten gute Chancen. Für den Smart Meter Rollout rechnen wir durchaus mit weiteren Verzögerungen und im Umfeld unserer Dienstleistungen BPO (Bussiness Process Outsourcing) müssen wir besonders auf erforderliche Fremdleistungen achten. Darüber hinaus wird der Wettbewerb nach wie vor mit aller Kraft versuchen, den Technologiewandel von SAP R/3 hin zu SAP S/4 für die Abwerbung von Kunden zu nutzen. Ressourcenengpässe, vor dem Hintergrund der anstehenden strategischen Maßnahmen, insbesondere der geplanten Transformation unserer heutigen IT-Architektur im Produktumfeld, werden uns auch in den nächsten Jahren beschäftigen. Das Geschäftsjahr 2021 hat gezeigt, dass sich die endica GmbH trotz Pandemie und vordringlich fremdbestimmten Projektverzögerungen für wichtige Technologie- und Kundenprojekte behaupten konnte. Auch im krisenbestimmten Geschäftsjahr 2022 und dem von hohem gesetzlichem Veränderungsdruck geprägten Geschäftsjahr 2023 hat endica sich als zuverlässiger Geschäftspartner gezeigt, so, dass wir mit einer guten Marktposition ins neue Geschäftsjahr 2024 starten. In 2024 und darüber hinaus, werden wir uns weiter mit der Transformation der endica und mit wichtigen Vorhaben beschäftigen: Elektronische Rechnung (ZUGFeRD / XRechnung): Die Umsetzung des Elektronischen Datenaustausches (EDI) im Rechnungsverkehr birgt großes Standardisierungs- und Automatisierungspotenzial. Bereits seit dem 01.01.2022 sind Rechnungssteller an Landesbehörden in Baden-Württemberg zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung verpflichtet. Darüber hinaus steigt die Nachfrage von Kommunen und Landeseinrichtungen nach ZUGFeRD- und XRechnungen, so dass sich in 2024 und 2025 eine erhöhte Nachfrage seitens Energieversorger und Entsorger für entsprechende Lösungen ergeben wird. Folgeentwicklungen Redispatch: Im Zuge der Energiewende, welche mit zunehmend volatiler Energieerzeugung und - abnahme einhergeht, müssen vermehrt Maßnahmen zur Netzstabilisierung ergriffen werden. Um diese Maßnahmen effizienter darzustellen, werden gem. Redispatch 2.0 zukünftig neben den Übertragungsnetzbetreibern auch regionale Netzbetreiber und kleine Anlagen in die Verantwortung genommen, um die kosteneffiziente Maßnahme durchzuführen und abzurechnen. Vereinheitlichung TT-Netznutzung: Das Thema resultiert aus der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG). Die Netzentgelte werden bundesweit schrittweise harmonisiert und entsprechende Prozesse angepasst. Energiepreisbremsen Strom & Gas: Energiepreise in Deutschland sind insbesondere im Jahr 2022 extrem gestiegen. Zur Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen hat die Bundesregierung Gesetzesentwürfe für sogenannte Preisbremsen auf den Weg gebracht. Noch Mitte Dezember sollen die Gesetze vom Bundestag und Bundesrat bestätigt werden und zum 01.01.2023 in Kraft treten. Für Gas greift die erste Stufe bereits im Dezember 2022. Für 2023 ist geplant den Preis pro Kilowattstunde für kleinere und mittlere Verbraucher für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs für Großabnehmer für 70% des Verbrauchs zu deckeln. Übrige Mengen müssen zum Marktpreis bezogen werden. In 2024 sind die abschlussrelevanten Fragestellungen und Nacharbeiten in der praktischen Umsetzung sicherzustellen. Einführung AS4 Kommunikationsstandard (Strom): Mit AS4 setzt die Bundesnetzagentur einen neuen Standard für die Marktkommunikation. Die AS4-Kommunikation wird für den Bereich Strom, für die Prozesse GPKE, MPES, WiM und MaBiS verpflichtend. Ab Oktober 2023 müssen alle Marktteilnehmer die technischen Voraussetzungen für den Datenaustausch über den neuen Kommunikationsstandard erfüllen. Bis zum 01.04.2024 muss die Umstellung auf den neuen Kommunikationsweg abgeschlossen sein. Für den Bereich Gas ist hin zum 01.10.2024 (bzw. 01.04.2025) das gleiche Prozessvorgehen vorgesehen und rechtlich verabschiedet. Universalbestellprozess für Messstellenbetreiber: Aufgrund der zunehmenden Verwendung intelligenter Messsysteme und Ausweitung ihrer Leistungsportfolios, können Messstellenbetreiber (MSB) ihr Leistungsspektrum ausweiten. Der sogenannte Universalbestellprozess baut auf den bekannten Prozessen zum Austausch von Zählzeitdefinitionen auf und ermöglicht die Bearbeitung von Angebots-, Bestell-, Reklamations-, Konfigurations- und Abrechnungsaufgaben. Die Einführung des Universalbestellprozesses ist im Oktober 2023 erfolgt. Für 2024 rechnen wir mit deutlichen Nachbesserungen seitens des BDEW und prozessualen Optimierungsmaßnahmen. Prozessanpassung E-Mobilität: Die Energiewende und die damit steigenden Energiemengen aus erneuerbaren Energien stellen das Energienetz vor Herausforderungen. Eine wichtige Veränderung ist die Notwendigkeit der flexiblen Speicherung von Energiemengen, zu dem Zeitpunkt, in dem sie entstehen, um sie dann abzurufen, wenn sie benötigt werden. Ein wichtiger regulatorischer Schritt in diesem Zusammenhang wird zum 01.10.2023 vollzogen. Zu diesem Stichtag wird der in E-Autos gespeicherte Strom von Umlagen befreit und damit Elektroautos ähnlich wie stationäre Speicher behandelt. Vermutlich werden im Geschäftsjahr 2024 Anpassungen umzusetzen sein. Anpassung geodätische Höhenlagen: Ab dem 01.01.2024 müssen die geodätischen Höhen aller Marktlokationen Gas gemäß DVGW noch genauer angegeben werden. Im Gegensatz zur aktuellen Angabe in Höhenzonen mit Abweichungstoleranzen von 50 Metern, wird nun eine deutlich genauere Bestimmung gefordert. Zukünftig müssen Netzbetreiber gebäudescharf die korrekte Höhe auf 5 Meter genau angeben, was sie vor große Herausforderungen stellen wird. Die praktische Anwendung und ggf. Neuerungen werden uns in 2024 noch beschäftigen. Novellierung Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Im aktuellen Referentenentwurf zur Novellierung des MsbG sind folgende Eckpunkte genannt: Der Anteil an eingebauten intelligenten Messsysteme folgt einem dedizierten Rollout- Plan mit folgenden Staffellungen: 10% bis 2025, 50% bis 2028 und 95% bis 2030. Die Bundesnetzagentur sieht vor, dass dynamische Tarife für alle Endkunden verpflichtend zur Auswahl stehen sollen. Bis 2024 soll, auch wenn es die großen und hierzu bereits verpflichteten Energieversorger in den letzten 2 Jahren nicht geschafft haben, die kleineren und mittleren Energieversorger eine dynamische Steuerung der Verbraucher ermöglichen. 24-Stunden-Lieferantenwechsel (LFW24): Die Erreichung der gesetzlich angeordneten Verkürzung des Wechselprozesses auf nur noch 24 Stunden, hin zum 01.01.2025, ist durch eine einfache Straffung der bisherigen Fristen unter gleichzeitiger struktureller Beibehaltung der Prozessabläufe nicht zu erreichen. Eine derart spürbare Reduktion der Prozessdauer kann nur durch eine umfassende Prozessoptimierung und -Überarbeitung erzielt werden. Die Verkürzung der Fristen und die dadurch erforderliche grundlegende Überarbeitung des Kapitels zur Definition der Fristen geht folglich mit Anpassungen der prozessualen Struktur und einer deutlich modulareren Prozessausgestaltung einher, die bereits in 2024 anzugehen ist und durch den Gesetzgeber mit verschiedenen Festlegungen zum 01.10.2024 eigeleitet werden. Umsetzung der Klimaschutzziele und Dekarbonisierung: Politisch wird ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen und des Energieverbrauchs bei Städten, Gemeinden und Landkreisen gefordert. Hierbei steht ebenfalls die Dekarbonisierung im Fokus. Die Verbesserung der Energieeffizienz betrifft auch die endica und ihre Kunden. Darüber hinaus werden wir uns weiterhin intensiv mit Personalgewinnung und dem Ressourcenmanagement auseinandersetzen, insoweit wir mit höheren Personalkosten planen, allerdings um Fremdleistungen deutlich zu reduzieren. Im Umsatz erwarten wir an dieser Stelle keine Steigerung. Für 2024 wird mit einem positiven Jahresergebnis i.H. von 309 Tsd. EUR (vor Steuern) bzw. 216 Tsd. EUR (nach Steuern) geplant.
Karlsruhe, den 06.06.2024 Albert Weber, Geschäftsführer Dr. Angelika Schwartz, Geschäftsführerin Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die endica GmbH, Karlsruhe Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der endica GmbH, Karlsruhe,- bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der endica GmbH, Karlsruhe, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 7. Juni 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Gerhard Schroeder, Wirtschaftsprüfer Anne Ehinger, Wirtschaftsprüferin Gesellschafterversammlung vom 10.07.2024 Die Gesellschafterversammlung nimmt den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz zur Kenntnis. Der Jahresabschluss 2023 wird in der vorliegenden Fassung festgestellt und der Lagebericht wird genehmigt. Der Gewinnvortrag aus den Vorjahren in Höhe von 4.544.072,37 Euro und der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 559.972,24 Euro werden als Bilanzgewinn in Höhe von 5.104.044,61 Euro in das Geschäftsjahr 2024 vorgetragen. Der Geschäftsführung wird Entlastung erteilt. |
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