Selected
Car Group GmbH
Flensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 30.04.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.4.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.264,00 |
15.705,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.264,00 |
15.705,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.414.226,61 |
1.843.754,30 |
| I.
Vorräte |
375.457,00 |
1.034.749,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
478.338,14 |
361.750,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
560.431,47 |
447.254,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.284,00 |
|
| Aktiva |
1.429.774,61 |
1.859.459,30 |
Passiva
|
|
30.4.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
164.713,53 |
110.965,69 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
139.713,53 |
85.965,69 |
| B.
Rückstellungen |
21.690,00 |
10.727,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.243.371,08 |
1.737.766,61 |
| Passiva |
1.429.774,61 |
1.859.459,30 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 30. April 2023 wurde nach
den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise
wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften
für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Flensburg, HRB Nr. 15443 unter der Firma
Selected Car Group GmbH eingetragen. Der Sitz der
Gesellschaft ist Flensburg.
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten,
deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar
sind. Im Jahr 2023 erfolgte die Umstellung des
Wirtschaftsjahres, daher handelt es sich bei dem
Geschäftsjahr 2023 um ein Rumpfwirtschaftsjahr, das am
01. Januar 2023 beginnt und am
30. April 2023 endet.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear bzw. degressiv abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 800,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
3. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich
aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden
entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter
der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei
der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken
aus einer verminderten Verwertbarkeit des
Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
4. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
Die Umrechnung von
Geschäftsvorfällen in fremder Währung
erfolgte bei den Forderungen mit dem aktuellen Kurs am
Entstehungstag bzw. dem niedrigeren Kurs am
Abschlussstichtag.
5. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
keine Rechte und Pflichten.
6. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
7. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
8. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung
der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in
Höhe von € 139.713,53 ist ein Gewinnvortrag
aus dem Vorjahr in Höhe von € 85.965,69
enthalten.
9. Der Gesamtbetrag, der gemäß §
268 Absatz 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
€ 0,00.
10. Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
11. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Die Umrechnung von
Geschäftsvorfällen in fremder Währung
erfolgte bei den Verbindlichkeiten mit dem aktuellen Kurs
am Entstehungstag bzw. dem Devisenmittelkurs am
Abschlussstichtag.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß §
285 HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr beträgt
€ 1.243.371,08 und mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren € 0,00.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 1.737.766,61 und mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren € 0,00.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in
Höhe von € 12.542,00. Darin sind keine
Verpflichtungen für die Altersversorgung und keine
Verpflichtungen gegenüber verbundenen und assoziierten
Unternehmen (§ 285 Nr. 3a HGB) enthalten.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 5.
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Michael Holden (§ 285 Nr. 10
HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Flensburg, den 25. April
2024
gez.
Michael Holden
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.04.2024
festgestellt.
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