Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt
ZERTUS Marken GmbH
Zirkusweg 2, 20359 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Michael Keil seit 31.7.2024 | Prokura |
Patrick Alexander Müller-Sarmiento seit 4.6.2024 | Geschäftsführer |
Philipp Alexander Graf von Arnim seit 1.6.2021 | Prokura |
Stephan Tendam seit 7.1.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
K**** K****** | 3.70% |
| 3.60% | |
| 1.80% |
Ungelöste Beteiligungen (2)
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn Holding GmbHHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn Holding GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn Holding GmbH, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die in der Anlage zum Bestätigungs- vermerk genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrates verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Anlage genannten Bestandteile des Geschäftsberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als not- wendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Anlage zum Bestätigungsvermerk: 1. Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des Konzernlageberichts Die nachfolgend aufgeführten lageberichtsfremden Angaben, die zu den "Sonstigen Informationen" zählen, haben wir nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Konzernlagebericht sind Angaben, die nicht nach §§ 315, 315a HGB bzw. nach §§ 315b bis 315d HGB vorgeschrieben sind. 2. Weitere Sonstige Informationen Zu den "Sonstigen Informationen" zählen ferner weitere, für den Geschäftsbericht vor- gesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere die Abschnitte:
aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzern-Lageberichtsangaben und nicht unsere dazugehöriger Bestätigungsvermerk.
Ernst
& Young GmbH
Kreninger, Wirtschaftsprüferin Engelovski, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2021 aufgrund schriftlicher und mündlicher Berichte über die Unternehmensziele, die Finanz- und Ertragslage sowie über den Geschäftsverlauf überwacht. Im Rahmen von fünf Sitzungen am 23.02.2021, 29.04.2021, 25.06.2021, 16.09.2021 und 14.12.2021 wurden alle wichtigen Fragen der Gesellschaft behandelt. Sitzungen des Personalausschusses fanden am 23.02.2021, 29.04.2021 und 14.12.2021 statt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates stand mit der Geschäftsführung in ständiger Verbindung. Zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und der Geschäftsführung haben monatliche Abstimmungstermine stattgefunden. Der Jahresabschluss und der nach IFRS erstellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Lagebericht, sind unter Einbeziehung der Buchführung von der durch die ordentliche Gesellschafterversammlung zum Abschlussprüfer gewählten Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg geprüft worden. Die Abschlussprüferin hat dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss - ebenso wie den Abschlüssen aller operativen in- und ausländischen Tochtergesellschaften - den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht und der Geschäftsbericht sowie der Bericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrates vorgelegen. Die Unterlagen wurden in der Sitzung des Aufsichtsrates am 27. April 2022 gemeinsam mit der Abschlussprüferin eingehend besprochen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Geschäftsbericht geprüft, ohne dass sich Beanstandungen ergeben haben. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen die Führung der Geschäfte der Gesellschaft und gegen den Inhalt der geprüften Unterlagen keine Einwendungen. Er stellt einstimmig den Jahresabschluss und den Lagebericht fest und billigt den Konzernabschluss und Konzernlagebericht.
Hamburg, den 27. April 2022 Der Aufsichtsrat der Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn Holding GmbH gez. Dr. Markus Conrad, Vorsitzender Konzernanhang nach IFRS für das Geschäftsjahr 20211. Allgemeine Angaben Die Geschäftstätigkeit der Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn Holding GmbH, Hamburg, und ihrer Tochterunternehmen (zusammen "ZRT Gruppe" oder "Konzern") konzentrierte sich im abgeschlossenen Geschäftsjahr auf die Herstellung und den Vertrieb von Dextrose, Schokolade-, Nuss-, Oliven- und Fruchtprodukten, Lebensmitteln aus ökologischer Landwirtschaft, Dosenbonbons und Werbemitteln, den Handel mit Süßwaren und Delikatessen sowie das Halten von Beteiligungen im Speditionsbereich. Der Konzernabschluss der Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn Holding GmbH ist nach § 315e Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie nach den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Abschluss stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows des Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dar. Dabei wurde von der Going-Concern-Prämisse ausgegangen. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Klarheit wurden die Konzernbilanz, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzernanhang sowie die Konzernkapitalflussrechnung in T€ aufgestellt. Die Berichtsperiode erstreckt sich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021. Die Berichtswährung ist Euro. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wendet der Konzern das Umsatzkostenverfahren an. Der Konzernabschluss der Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 wurde am 20. April 2022 aufgestellt und durch die Geschäftsführung zur Veröffentlichung freigegeben. Geplant ist die Billigung des Konzernabschlusses in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 30. April 2022. Bis zum Zeitpunkt der Billigung besteht die Möglichkeit einer Änderung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat. Die Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn Holding GmbH ("die Gesellschaft" oder "das Mutterunternehmen") ist eine in Deutschland gegründete, in ihrer Haftung beschränkte Gesellschaft mit Sitz in Hamburg. Eingetragener Sitz der Gesellschaft ist Zirkusweg 2 (Astraturm), 20359 Hamburg. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 53809 eingetragen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. 2. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss sind folgende Gesellschaften unverändert im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen (sofern nicht anders angegeben beträgt der Anteilsbesitz 100 %):
Im Geschäftsjahr 2021 hat die ZERTUS GmbH ihre Anteile an der GAEA Products S.A., Athen, Griechenland, weiter erhöht. Ende Dezember wurden im Rahmen eines Squeeze-Outs durch die ZERTUS GmbH die verbleibenden Anteile der Minderheitsgesellschafter gegen Zahlung von € 142.588 durch die ZERTUS GmbH übernommen. Zum 31. Dezember 2021 hielt die Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn Holding GmbH zudem Anteile an assoziierten Unternehmen in Höhe von jeweils 43,5 % der stimmberechtigten Anteile an:
Die im Konzernabschluss ausgewiesenen Anteile an assoziierten Unternehmen an diesen beiden Gesellschaften basieren auf der Fortentwicklung des anteiligen Eigenkapitals. Basis hierfür sind ungeprüfte konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnungen, die somit einer gewissen Unsicherheit unterliegen. Im Folgejahr erfolgt somit eine Anpassung an das geprüfte Ergebnis. In der Vergangenheit waren diese Anpassungen sehr gering, da die konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen bereits eine sehr gute Schätzung des tatsächlichen Ergebnisses darstellten. Ein IFRS-Konzernabschluss wird nicht aufgestellt, weil dies unangemessene Kosten verursachen würde. Zum 1. November 2021 wurde die folgende im Berichtsjahr erworbene Gesellschaft zwecks Erweiterung des Konzernmarkenportfolios neu in den Konsolidierungskreis aufgenommen:
Aus der erstmaligen Konsolidierung dieser sachlogisch der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) "Süßwaren & Feinkost Deutschland" zugeordneten Gesellschaft entstand kein Unterschiedsbetrag. Bei der Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten wurden stille Reserven von T€ 3.097 aufgedeckt. Die Aufdeckung der stillen Reserven bezieht sich vollständig auf den Markenwert der LPP Lotao Pack- und Produktions GmbH. Für den Markenwert wird eine unendliche Nutzungsdauer angenommen, da von einer dauerhaften Nutzungsmöglichkeit der Marke ausgegangen wird. Zwischen dem Erwerbsstichtag 1. November 2021 und dem Konzernbilanzstichtag 31. Dezember 2021 ergibt sich ein Umsatzanteil der erstkonsolidierten Gesellschaft in Höhe von T€ 1.879 und ein Ergebnisanteil in Höhe von T€ 13. Wäre der Erwerbsstichtag der 1. Januar 2021 gewesen, wären zusätzliche Umsätze in Höhe von T€ 6.152 und ein zusätzliches Ergebnis nach Steuern in Höhe von T€ 274 in die Konzernergebnisrechnung eingeflossen. Darüber hinaus wurde zum 22. November 2021 die folgende im Berichtsjahr erworbene Gesellschaft neu in den Konsolidierungskreis aufgenommen:
Durch den Erwerb der Goodwood Holdings Limited, Fakenham wurden darüber hinaus auch die folgenden 100%-igen Tochtergesellschaften der Gesellschaft übernommen:
Während die Sun Valley Limited damit seit dem 22. November 2021 zum Konsolidierungskreis gehört, wird aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf die Konsolidierung der Foodex (UK) Limited verzichtet. Aus der erstmaligen Konsolidierung dieser sachlogisch der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) "Snacks" zugeordneten Gesellschaften entstand kein Unterschiedsbetrag. Bei der Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten wurden stille Reserven der Sun Valley Limited (T€ 2.050) und der Goodwood Holdings Limited (T€ 3.312) aufgedeckt. Die stillen Reserven der Sun Valley Limited wurden in der Marke identifiziert. Für den Markenwert wird eine unendliche Nutzungsdauer angenommen, da von einer dauerhaften Nutzungsmöglichkeit der Marke ausgegangen wird. Die stillen Reserven der Goodwood Holdings Limited wurden in der zur Produktion genutzten Immobilie identifiziert. Für die Immobilie wurde entsprechend eines erstellten Bewertungsgutachtens eine Nutzungsdauer von 25 Jahren zu Grunde gelegt. Zwischen dem Erwerbsstichtag 22. November 2021 und dem Konzernbilanzstichtag 31. Dezember 2021 ergibt sich ein Umsatzanteil der erstkonsolidierten Gesellschaften in Höhe von T€ 6.591 und ein Ergebnisanteil in Höhe von T€ 72. Wäre der Erwerbsstichtag der 1. Januar 2021 gewesen, wären zusätzliche Umsätze in Höhe von T€ 42.349 und ein zusätzliches Ergebnis nach Steuern in Höhe von T€ -3.780 in die Konzernergebnisrechnung eingeflossen. Die Veränderungen des Konsolidierungskreises schränken die Vergleichbarkeit zum Vorjahr wesentlich ein. Im Folgenden werden daher die im Rahmen der Transaktion übernommenen Vermögenswerte und Schulden in tabellarischer Form dargestellt:
Die Erstkonsolidierungen erfolgten nach der Full-Goodwill-Methode. Aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten wird neben der Foodex (UK) Limited auf die Konsolidierung der folgenden Gesellschaften verzichtet (sofern nicht anders angegeben beträgt der Anteilsbesitz 100 %):
3. Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn Holding GmbH und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2021. Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze auf IFRS übergeleitet. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung führt. Zur Unterstützung dieser Annahme und wenn der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen besitzt, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u. a.:
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, im Konzernabschluss erfasst. Für jeden Unternehmenserwerb wird individuell entschieden, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen erfasst werden. Der bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung, sondern einer jährlich durchzuführenden sog. "Impairment"-Betrachtung. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Hierbei werden die Anschaffungskosten der erworbenen Beteiligung mit dem auf sie entfallenden neu bewerteten Eigenkapitalanteil des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten werden dabei zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Ein hieraus resultierender positiver Unterschiedsbetrag wird unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen, ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach erneuter Überprüfung erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden den Gesellschaftern des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Anteilseignern zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der nicht beherrschenden Anteilseigner führt. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalbestandteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen, welche die Beträge von Vermögenswerten, Schulden und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie die Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres beeinflussen können. Insbesondere bei der Bewertung der Rückstellungen, der immateriellen Vermögenswerte und der Finanzanlagen waren diese erforderlich. Die tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen und Annahmen abweichen. Annahmen und Schätzungen beruhen immer auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand. Sollte die tatsächliche Entwicklung dennoch von der erwarteten abweichen, werden, falls erforderlich, die entsprechenden Positionen angepasst. Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Zur Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Gesellschaften in die Berichtswährung des Konzerns werden die Vermögenswerte und Schulden mit den Stichtagskursen, die Aufwendungen und Erträge grundsätzlich mit den Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Aus der Umrechnung resultierende Differenzbeträge werden erfolgsneutral in das sonstige Konzerneigenkapital innerhalb des Eigenkapitals eingestellt. In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung gemäß IAS 21 zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Die hieraus resultierenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen erfasst. Für die Umrechnung der Abschlussbestandteile von Britischen Pfund (£) in Euro (€) wurde ein Stichtagskurs von 0,8403 £/€ (Vorjahr: 0,8990 £/€) und ein Jahresdurchschnittskurs von 0,8596 £/€ (Vorjahr: 0,8897 £/€) angewandt. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 4. Erstmalig angewandte Standards und Interpretationen Für das Geschäftsjahr 2021 wurden alle Rechnungslegungsstandards angewendet, die bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 in der EU zwingend anzuwenden waren. Erstmalig im Berichtsjahr anzuwendende Vorschriften hatten keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Ergänzend hat das IASB Standards sowie Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, die entweder für diesen Zeitraum noch nicht verpflichtend anzuwenden waren oder im Rahmen des IFRS-Übernahme-Verfahrens durch die EU noch nicht angenommen wurden:
Aus dem neuen Standard (IFRS 17) erwartet der Konzern keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Darüber hinaus hat das IASB weitere Standards und Interpretationen überarbeitet oder veröffentlicht, die künftig anzuwenden sind, aber keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.
Die Umsetzung der in 2021 noch nicht anzuwendenden Verlautbarungen erfolgt im Jahr der erstmalig verpflichtenden Anwendung. 5. Immaterielle Vermögenswerte Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte sind zu Anschaffungskosten, vermindert um die lineare Abschreibung entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer, bewertet. Sie werden jeweils über eine Nutzungsdauer von 2 bis zu 5 Jahren planmäßig abgeschrieben. Aufgrund der historischen Markenstärke und kontinuierlichen Investitionen in die Markenpflege wird bei den Markenrechten von einer unbegrenzten Nutzungsdauer ausgegangen. Die Werthaltigkeit der Markenwerte wird mindestens einmal jährlich im Rahmen des zum Bewertungsstichtag stattfindenden "Impairment Tests" nach IAS 36 beurteilt. Soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet, wird eine außerplanmäßige Wertminderung vorgenommen. Der erzielbare Betrag ist jeweils der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert, das heißt dem Barwert der geschätzten Mittelzuflüsse aus dem Vermögenswert. Sollten die Gründe für eine Wertminderung entfallen, erfolgt eine Wertaufholung maximal bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten. Übersteigen die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbes zum Erwerbszeitpunkt den erworbenen Anteil an den Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten, wird der Unterschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und nicht planmäßig abgeschrieben. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich zu jedem Bilanzstichtag gemäß IAS 36 im Rahmen des Impairment Tests auf ihren künftigen wirtschaftlichen Nutzen geprüft. Für Zwecke des Impairment-Tests wird der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) in der Regel mit Hilfe eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Dabei werden Prognosen hinsichtlich der Cashflows angestellt, die über die geschätzte Nutzungsdauer des Vermögenswertes oder der CGU erzielt werden. Die Prognosen basieren auf der Unternehmensplanung für die folgenden drei Geschäftsjahre unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und werden auf den Zeitpunkt der Überprüfung der Werthaltigkeit abgezinst. Der verwendete Abzinsungssatz berücksichtigt die mit dem Vermögenswert oder der CGU verbundenen Risiken. Die ermittelten Cashflows spiegeln Annahmen des Managements wider und werden durch externe Informationsquellen abgesichert. In Höhe der so ermittelten aufwandswirksamen Wertberichtigungen wird der einer CGU gegebenenfalls zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben. Im Falle einer Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen, die auch in den Folgejahren nicht mehr rückgängig gemacht werden darf. Sofern die außerplanmäßige Abschreibung den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes übersteigt, wird ein verbleibender Restbetrag anteilig mit den Buchwerten der zur CGU zugeordneten Vermögenswerte verrechnet. 6. Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen werden anhand direkt zurechenbarer Einzelkosten sowie angemessener Gemeinkosten ermittelt. Kosten für die Reparatur und Wartung von Sachanlagen werden als Aufwand erfasst. Die Sachanlagen werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt bei Gebäuden bis zu 33 Jahre, bei technischen Anlagen bis zu 20 Jahre, bei anderen Anlagen sowie Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung bis zu 13 Jahre. Unterschreitet der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert, so werden darüber hinaus außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. 7. Leasing Mit Erstanwendung des IFRS 16 zum 1. Januar 2019 wurde die Klassifizierung von Leasingverträgen auf der Seite des Leasingnehmers in Operating- und Finance-Leasingverhältnisse abgeschafft und stattdessen ein einheitliches Nutzungsrechtsmodell (right-of-use model) eingeführt. Der Leasingnehmer bilanziert seitdem für die Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht an dem geleasten Vermögenswert und damit einhergehend für die vertraglich noch erwarteten Leasingzahlungen eine Verbindlichkeit. Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen erfasst. Leasingzahlungen werden dabei mit dem, dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden, impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser bestimmbar ist. Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. Das Nutzungsrecht wird anschließend linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Leasingverbindlichkeiten werden in Folgejahren zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie werden im Falle von Änderungen oder Neubewertung des Leasingverhältnisses angepasst. Die Leasingrate wird in Tilgungs- und Finanzierungsaufwendungen aufgeteilt. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst. Einige Leasingverträge enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Derartige Vertragsbestandteile und -konditionen bieten dem Konzern eine größtmögliche betriebliche Flexibilität. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden durch das Management sämtliche Umstände und Begebenheiten berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung beziehungsweise Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Wesentliche Wahlrechte und Erleichterungsmöglichkeiten werden wie folgt ausgeübt:
8. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und / oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht im Rahmen der Leistungserbringung oder zu Verwaltungszwecken genutzt werden. Diese werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und über die zugrunde gelegte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden entsprechen denen der eigengenutzten Immobilien. 9. Anteile an assoziierten Unternehmen und langfristige finanzielle Vermögenswerte In den Anteilen an assoziierten Unternehmen und langfristigen finanziellen Vermögenswerten werden Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen zum beizulegenden Zeitwert bewertet, gegebenenfalls gemindert um außerplanmäßige Wertminderungen, ausgewiesen. Ebenfalls werden Anteile an assoziierten Unternehmen ausgewiesen, auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Sofern dieser nicht auf Basis der Stimmrechte beruht, basiert er auf der Vertretung im Aufsichtsrat des assoziierten Unternehmens. Diese werden gemäß IAS 28 nach der Equity-Methode zum fortgeführten Beteiligungsbuchwert oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Einbeziehung erfolgt auf der Grundlage des jeweils letzten vorliegenden Abschlusses. Entsprechend dem Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen nach IFRS müssen die im Abschluss erteilten Informationen unter anderem verlässlich sein. Darüber hinaus beinhaltet der Bilanzposten langfristige Ausleihungen an assoziierte Unternehmen sowie zwecks Anteilserwerbs an der Muttergesellschaft ausgereichte Darlehen an Geschäftsführer, die zu fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls gemindert um Wertminderungen, bewertet werden. 10. Vorräte Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden Material- und Fertigungseinzelkosten sowie in angemessenem Umfang Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen einbezogen. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, sofern sie der Produktion zuzurechnen sind. Sofern der Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag unter dem Buchwert liegt, kommt dieser zum Ansatz. In der ZRT Gruppe werden als Bewertungsvereinfachungsverfahren sowohl das FiFo-Verfahren als auch die Durchschnittsbewertungsmethode verwendet. 11. Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten werden anhand des betriebenen Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme bestimmt. Ein finanzieller Vermögenswert wird beim erstmaligen Ansatz entweder als "zu fortgeführten Anschaffungskosten", als "zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderung im sonstigen Ergebnis" oder als "zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderung in der Gewinn- und Verlustrechnung" klassifiziert. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns ab. Alle finanziellen Vermögenswerte der ZRT Gruppe werden in einem Geschäftsmodell gehalten, das auf die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme ausgerichtet ist. Derzeit werden nur Finanzanlagen in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" hat die größte Bedeutung für die ZRT Gruppe. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Darlehen an Handelsvertreter und Mitarbeiter und Forderungen an Lieferanten. Ein finanzieller Vermögenswert wird hauptsächlich dann ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Zahlungsströmen erfüllt, aufgehoben oder erloschen sind. Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird in Übereinstimmung mit dem IFRS 9 grundsätzlich der über die Laufzeit erwartete Verlust als Wertberichtigung gebildet. Dieser kann entweder im Rahmen einer individuellen Beurteilung bei entsprechenden Hinweisen oder auf Basis von statistischen Erwartungswerten, die gegebenenfalls um zukunftsorientierte Informationen adjustiert wurden, ermittelt werden. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste unter Anwendung von historisch fundierten Wertberichtigungstabellen an. Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Im Übrigen verweisen wir auf die Anhangangabe 17. Derivative Finanzinstrumente im Sinne von IFRS 9 sind im ZRT Konzern nur von untergeordneter Bedeutung. Sie werden hauptsächlich im Zusammenhang mit korrespondierenden Grundgeschäften abgeschlossen und dienen ausschließlich der Reduzierung von Ergebnisvolatilitäten. Ein Teil der Warenbeschaffung erfolgt in US-Dollar. Die damit verbundenen Kursrisiken wurden partiell durch den Abschluss von Devisentermingeschäften abgesichert. Auf die Anwendung von Hedge Accounting wird verzichtet. Die Derivate werden als kurzfristige Vermögenswerte oder kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen, da die verbleibende Laufzeit des Instruments nicht mehr als zwölf Monate beträgt und erwartet wird, dass diese innerhalb von zwölf Monaten realisiert oder abgewickelt werden. 12. Forderungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu Nennwerten unter Beachtung ggf. notwendiger Einzelwertberichtigungen bilanziert. Die Wertminderungen werden im Allgemeinen bei Eröffnung von insolvenzrechtlichen oder ähnlichen Verfahren, finanziellen Restrukturierungen von Geschäftspartnern oder bei Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen vorgenommen. Darüber hinaus werden pauschalierte Wertberichtigungen entsprechend IFRS 9 gebildet. Es werden die Entwicklung des Zahlungsverhaltens und vorhandene überfällige Forderungen entsprechend des "Expected Credit Loss-Modells" analysiert. Es erfolgt jeweils eine Bewertung der kundenspezifischen Fakten. Die Inanspruchnahme der Wertberichtigung erfolgt mit Eintritt des Forderungsausfalls. Langfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden abgezinst. Im Übrigen verweisen wir auf die Anhangangabe 11. 13. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Unter Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden Bargeld sowie alle Bankguthaben mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert. 14. Eigenkapital Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem eingezahlten Kapital (gezeichnetes Kapital, nicht beherrschende Anteile und Kapitalrücklage), dem erwirtschafteten Kapital (Gewinnrücklagen), dem Konzernjahresüberschuss und dem sonstigen Konzerneigenkapital (OCI - Other Comprehensive Income). Im Geschäftsjahr 2017 hat die zum Konzern zugehörige ZERTUS GmbH ihrer britischen Tochtergesellschaft ein in britischen Pfund nominiertes Darlehen gewährt, das als Teil einer Nettoinvestition in den ausländischen Geschäftsbetrieb angesehen wird. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden seither gemäß IAS 21.32 im Konzernabschluss zunächst im sonstigen Ergebnis und somit im sonstigen Konzerneigenkapital erfasst. Weder ist für dieses Darlehen eine Rückzahlung geplant noch ist es wahrscheinlich, dass eine Rückzahlung in absehbarer Zeit erfolgt. Entsprechend der im Standard enthaltenen Kriterien erfolgt in späteren Perioden eine Umgliederung dieser Umrechnungsdifferenzen in den Gewinn oder Verlust. Die Bilanzierung der hierbei entstehenden latenten Steuern erfolgt analog. Der Nominalbetrag der eigenen Anteile wird vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Darüber hinausgehende Anschaffungskosten werden mit den Gewinnrücklagen verrechnet. 15. Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen werden entsprechend dem in IAS 19 - "Leistungen an Arbeitnehmer" - vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für leistungsorientierte Altersversorgungszusagen berücksichtigt. Ihren versicherungsmathematischen Berechnungen liegen folgende Trendannahmen unter der Berücksichtigung der "Richttafeln 2018G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde:
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rententrends berechnet, da der bis zum regulären Pensionierungsalter erreichbare Leistungsanspruch von diesen abhängig ist. Die für die Berechnung der DBO zum Bilanzstichtag des Vorjahres angesetzten Annahmen gelten für die Ermittlung der laufenden Dienstzeitaufwendungen sowie der Zinserträge und Zinsaufwendungen des folgenden Geschäftsjahres. Die Nettozinserträge beziehungsweise -aufwendungen für ein Geschäftsjahr ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes für das jeweilige Geschäftsjahr mit dem Nettovermögenswert beziehungsweise der Nettoverbindlichkeit zum Bilanzstichtag des vorhergehenden Geschäftsjahres. Neubewertungen umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die zum Beispiel aus der Anpassung des Abzinsungssatzes entstehen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden unmittelbar im Jahr ihrer Entstehung berücksichtigt und unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral direkt im sonstigen Konzerneigenkapital erfasst. Auch in späteren Jahren erfolgt bei Veränderungen keine Umbuchung in das Konzernjahresergebnis. 16. Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, soweit eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende Verpflichtung (gesetzliche oder faktische) besteht. Voraussetzung ist, dass diese Verpflichtung wahrscheinlich künftig zu einem Vermögensabfluss führt und sich die daraus resultierenden künftigen wirtschaftlichen Belastungen zuverlässig schätzen lassen (IAS 37). Der Ansatz einer Rückstellung erfolgt, wenn die Wahrscheinlichkeit höher als 50 % liegt, auf der Grundlage des Erfüllungsbetrages mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit. Rückstellungen für Verpflichtungen, die voraussichtlich nicht bereits im Folgejahr zu einer Vermögensbelastung führen, werden, soweit sie wesentlich sind, in Höhe des Barwertes des erwarteten Vermögensabflusses gebildet. Die Zinssätze zur Diskontierung spiegeln die für die Schuld spezifischen Risiken wider. Im Fall einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwand erfasst. Sofern sich aufgrund einer geänderten Einschätzung der Verpflichtungsumfang einer gebildeten Rückstellung reduziert, so wird diese anteilig aufgelöst. Bestehen Erstattungsansprüche gegenüber Dritten, so erfolgt deren Ansatz erst dann, sofern ihre Realisation nahezu sicher ist. Verpflichtungen, die dem Grunde nach unzweifelhaft sind, deren Höhe oder Fälligkeit aber nicht eindeutig feststeht, werden als abgegrenzte Schulden ("accruals") unter den Finanzschulden ausgewiesen. 17. Finanzschulden Kurzfristige Verbindlichkeiten und verzinsliche langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag bewertet und ausgewiesen. Nach der erstmaligen Erfassung werden unverzinsliche langfristige Verbindlichkeiten zu den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode durch Abzinsung des Rückzahlungsbetrages ermittelt. Eine Ausbuchung erfolgt, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Im Übrigen verweisen wir auf die Anhangangabe 11. 18. Aufwendungen und Erträge Die Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren verbundenen wesentlichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit Lieferung der Waren ein. Die Erträge aus der Veräußerung von Waren werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung nach Abzug von Skonti, Kundenboni und Rabatten bewertet. Betriebliche Erträge und betriebliche Aufwendungen werden mit Leistungserbringung bzw. mit Inanspruchnahme der Leistung und somit zum Zeitpunkt der Verursachung ergebniswirksam gebucht. Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten werden Zinserträge und Zinsaufwendungen unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Einzahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden. Zinserträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden entsprechend periodengerecht erfasst. 19. Ertragsteuern Die Ertragsteuern beinhalten die laufenden Steuern (tatsächlicher Ertragsteueraufwand) sowie Veränderungen von Steuerabgrenzungen (latente Ertragsteuern). Die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten oder in Kürze gelten werden, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt. Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im sonstigen Konzerneigenkapital verbucht werden, werden nicht im Konzernjahresergebnis, sondern im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt. Steuerabgrenzungen werden bilanzorientiert ermittelt, d. h. Unterschiede zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Konzernbilanz und dem jeweiligen steuerlichen Wertansatz, die sich im Zeitablauf ausgleichen (temporäre Differenzen), unterliegen einer Steuerabgrenzung. Das gilt auch für steuerlich nutzbare Verlustvorträge. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten oder gesetzlich angekündigt sind. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden nicht abgezinst und in der Bilanz als langfristige Vermögenswerte oder Schulden ausgewiesen (IAS 12 - "Ertragsteuern"). Eine Saldierung ist für denselben Steuerschuldner und dieselbe Finanzbehörde vorzunehmen. Steuerabgrenzungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert sind nicht anzusetzen. Erläuterung der Bilanz 20. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens des Konzerns im Berichtsjahr ist im Konzernanlagengitter als Anlage zum Konzernanhang dargestellt. 21. Immaterielle Vermögenswerte Unter den immateriellen Vermögenswerten werden Markenrechte, Kundenlisten, Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Lizenzen und Vertriebsrechte ausgewiesen. Die Markenrechte sind zum 31. Dezember 2021 mit T€ 50.416 (Vorjahr: T€ 45.520) bewertet und unterliegen einer unbestimmten Nutzungsdauer. Die ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte betragen insgesamt T€ 39.037 (Vorjahr: T€ 37.456). Aus der Kaufpreisallokation im Rahmen der Erstkonsolidierung der Kalfany Bonbon GmbH & Co. KG im Jahr 2002, der Dextro Energy GmbH & Co. KG in 2005, der Süße Werbung GmbH Pieter Schubert im Jahr 2007 und der GAEA Products S.A. sowie ihrer Tochtergesellschaft GAEA North America, LLC zum 1. Juni 2019 ergeben sich Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von T€ 12.251 (Vorjahr T€ 12.251), die der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) "Süßwaren & Feinkost Deutschland" zugeordnet worden sind. In 2021 wurde erstmals auch die Bio-Zentrale Naturprodukte GmbH der CGU "Süßwaren & Feinkost Deutschland" zugeordnet, da sie durch die Distributionsintegration in die Importhaus Wilms / Impuls GmbH & Co. KG sachlogisch zu dieser CGU zugehörig ist. Ohne diese Zuordnung hätten die Markenrechte der Bio-Zentrale um T€ 50 abgewertet werden müssen. Aufgrund der Erstkonsolidierung der Zetar Limited zum 1. Dezember 2012 ermittelte sich ein Geschäfts- oder Firmenwert von T€ 32.524. Die Zuordnung auf die CGUs der Zetar Gruppe, die im Konzern Nutzen aus dem Unternehmenszusammenschluss bringen sollen, ergab auf den Erwerbsstichtag Geschäfts- oder Firmenwerte für die CGUs "Confectionery" (T€ 25.086) und "Snacks" (T€ 7.438). Unter Berücksichtigung der Währungsdifferenz von T€ 1.581 (Vorjahr: T€ -1.282) beträgt der Geschäfts- oder Firmenwert der CGU "Confectionery" zum Bilanzstichtag T€ 24.205 (Vorjahr: T€ 22.624). Der Geschäfts- oder Firmenwert der CGU "Snacks" wurde bereits in Vorjahren vollständig abgeschrieben. Die Erstkonsolidierungen der GAEA Products S.A. sowie ihrer Tochtergesellschaft GAEA North America, LLC, erfolgten zum 1. Juni 2019. Der ermittelte Geschäfts- oder Firmenwert für diese CGU "Gourmet" beträgt T€ 2.581. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der Markenrechte wurde im Rahmen der jährlich durchgeführten Werthaltigkeitstests zum 31. Dezember 2021 nachgewiesen, so dass in 2021 keine außerplanmäßigen Wertminderungen erforderlich waren. Im Rahmen der Werthaltigkeitstests wird der erzielbare Betrag je CGU mittels der Discounted-Cash-Flow-(DCF-) Methode auf Basis des Nutzungswertkonzepts ermittelt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer CGU beruht auf Annahmen und Einschätzungen des Managements. Insbesondere betrifft dies die in die Ermittlung einfließenden Diskontierungssätze und Wachstumsraten sowie die zu Grunde gelegte Geschäftsplanung, auf deren Basis die Nachsteuer-Cashflows der jeweiligen CGU abgeleitet werden. Bei der Durchführung der Werthaltigkeitstests sind grundsätzlich die Geschäftspläne der CGUs für die nächsten 3 Jahre bis zum 31. Dezember 2024 einschließlich zu Grunde gelegt worden. Diese wurden bis 2031 extrapoliert, da 10 Jahre die langfristige Ausrichtung der geplanten Beteiligung und die geringe Volatilität der Lebensmittelbranche, in der die Unternehmen tätig sind, am besten widerspiegeln. Zur Extrapolation wurden konstante Wachstumsraten je CGU unterstellt, die deren jeweiliges Marktumfeld, das erwartete Geschäftsfeldwachstum sowie die geschäftlichen Chancen und Risiken auf Basis der Einschätzung des Managements widerspiegeln. Die zu Grunde gelegte Wachstumsrate beträgt für die deutschen CGUs 1,5 % (Vorjahr: 1,0 %), für die britischen (inkl. irischen) CGUs 1,7 % (Vorjahr: 1,4 %) und für die griechische CGU (enthält auch die amerikanische Tochtergesellschaft) wie im Vorjahr 2,0%. Für die Ermittlung der Barwerte der aus den mittelfristigen Geschäftsplänen abgeleiteten Nachsteuer-Cashflows werden Diskontierungssätze nach Steuern herangezogen, die gemäß aktueller Marktbeobachtungen den Zeitwert des Geldes sowie das jeweilige geschäftsfeldimmanente Risiko einer CGU widerspiegeln. Die Herleitung der Diskontierungssätze basiert dabei auf dem Konzept der durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten. Die Diskontierungssätze nach Steuern betragen für die CGU "Süßwaren & Feinkost Deutschland" 4,7 % (Vorjahr: 4,2 %), für die CGU "Confectionery" 6,3 % (Vorjahr: 6,1 %) sowie für die CGU "Gourmet" 7,0 % (Vorjahr 11,4%). Die vorgenommenen Schätzungen der Barwerte künftiger Cashflows sowie der Geschäftsfeldentwicklungen werden für angemessen erachtet. Gleichwohl können geänderte Annahmen oder veränderte Umstände Korrekturen notwendig machen, die in Zukunft zu außerplanmäßigen Abschreibungen führen könnten. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse wurden daher die Auswirkungen eines Anstiegs der Kapitalkosten auf bis zu 12,5 % sowie einer Minderung der Wachstumsrate um 1 %-Punkt bzw. der prognostizierten Cashflows um 10 % untersucht. Die Ergebnisse der Sensitivitätsanalyse zeigten keine zusätzliche Notwendigkeit zur Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung. 22. Sachanlagen Die Zugänge an Sachanlagen ergeben sich vor allem aus der Erweiterung bzw. Modernisierung von bestehenden Produktionsanlagen. 23. Nutzungsrechte Informationen zu den notwendigen Anhangangaben befinden sich im Abschnitt 7, im Abschnitt 50 sowie in der Anlage 5 "Entwicklung des Anlagevermögens". 24. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien In der Bilanzposition "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" werden seit Ende 2018 ein nicht mehr für betriebliche Zwecke vorgehaltenes Fabrikgebäude sowie das zugehörige Grundstück ausgewiesen, welche seitdem zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Einnahmen wurden mit dem Gebäude im Geschäftsjahr nicht erzielt. Die Aufwendungen für Instandhaltungen und Reparaturen für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien belaufen sich im Geschäftsjahr auf T€ 10 (Vorjahr: T€ 9). Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Im Wege des Vergleichswertverfahrens wurde ein beizulegender Zeitwert ermittelt, der den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht. Als Vergleichsmaßstab wurden Verkaufspreise für vergleichbare Grundstücke herangezogen, die in den vergangenen Jahren in dem Umkreis veräußert wurden. 25. Anteile an assoziierten Unternehmen und langfristige finanzielle Vermögenswerte Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte enthalten Darlehen in Höhe von T€ 1.156 (Vorjahr: T€ 693) an Geschäftsführer, die mit 1% p.a. zu marktgerechten Konditionen verzinst werden und zwecks Erwerb von Anteilen an der Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn Holding GmbH, Hamburg, ausgereicht wurden. 26. Latente Steueransprüche Aufgrund von Bewertungsunterschieden zwischen den Bilanzansätzen nach IFRS und den Ansätzen in den jeweiligen Steuerbilanzen sowie aufgrund der verbliebenen steuerlich nutzbaren Verlustvorträge waren folgende aktive latente Steuern zu bilden:
27. Vorräte
Bei den zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Vorräten waren Abwertungen auf zu erwartende Nettoveräußerungserlöse in Höhe von T€ 1.126 (Vorjahr: T€ 874) erforderlich. 28. Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten im Wesentlichen eine Rückforderung für einen zu hoch gezahlten Kaufpreis für eine neue Tochtergesellschaft, Darlehensforderungen an Handelsvertreter und Mitarbeiter, Forderungen an Lieferanten aus Werbekostenerstattungen sowie Boni und Retouren. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Konsolidierungskreisveränderung. 29. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
30. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag vom 26. Juni 2015 unverändert T€ 22.500, gestückelt in Anteile je € 1,00. Hiervon wurden eigene Anteile mit einem Nominalbetrag von T€ 165 gekürzt. Die Kapitalrücklage erhöhte sich auf T€ 2.636. Die Gewinnrücklagen stiegen vorjahresergebnisbedingt auf T€ 231.666. Gemäß Gesellschafterversammlung vom 25. Juni 2021 wurden aus dem Bilanzgewinn per 31. Dezember 2020 T€ 10.474 (€ 0,47 je Anteil) ausgeschüttet und T€ 2.381 (Vorjahr: Einlage in Höhe von T€ 913) den Gewinnrücklagen zugeführt. Das Konzernjahresergebnis 2021 beläuft sich auf T€ 30.828 (Vorjahr: T€ 20.695). Davon sind T€ 8 (Vorjahr: T€ -38) den nicht-beherrschenden Anteilseignern zuzurechnen. Damit ergibt sich ein Konzernjahresüberschuss nach nicht-beherrschenden Anteilen von T€ 30.820 (Vorjahr: T€ 20.733). Das sonstige Konzernergebnis (OCI - Other Comprehensive Income) in Höhe von T€ 3.242 (Vorjahr: T€ -3.511) beinhaltet die Effekte aus der Währungsumrechnung in die Berichtswährung, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste nach IAS 19, Effekte aus einem Netto-Investment in eine ausländische Tochtergesellschaft sowie latente Steuern auf direkt im sonstigen Konzerneigenkapital zu verrechnende Wertänderungen. Die nicht-beherrschenden Anteile beliefen sich zum Konzernbilanzstichtag auf T€ 188 (Vorjahr: T€ -64). In Bezug auf die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals im Berichts- und Vorjahr wird auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. Langfristige Schulden 31. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Der Konzern hat bis zum Bilanzstichtag 111 unverfallbare Pensionszusagen erteilt. Zum Bilanzstichtag bestanden Pensionsverpflichtungen für die folgenden Tochterunternehmen:
Diese beziehen sich auf Geschäftsführung sowie ausgewählte Mitarbeiter. Dem Buchwert der Verpflichtungen aus Pensionszusagen liegen versicherungsmathematische Gutachten zugrunde. Die leistungsorientierten Verpflichtungen werden ausschließlich über Arbeitgeberzahlungen finanziert. Es besteht in Deutschland keine Mindestdotierungspflicht. Die unverfallbaren Versorgungsleistungen sind gegen die Folgen einer Insolvenz nach Maßgabe des BetrAVG gesichert. Hierfür werden jährliche Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein geleistet. Die Restlaufzeit der Barwerte der Pensionsverpflichtungen beträgt durchschnittlich 17,00 Jahre (Vorjahr: 17,61 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2022 werden Arbeitgeberbeiträge zu leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von T€ 565 (Vorjahr: T€ 652) erwartet. Eine Veränderung der für die Berechnung der DBO zugrunde gelegten Annahmen zu Abzinsungssätzen sowie Gehalts- und Rententrends zum 31. Dezember 2021 würde die DBO folgendermaßen erhöhen bzw. vermindern:
Bei der Berechnung der Sensitivität der DBO für die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen wurde die gleiche Methode angewandt wie für die Berechnung der Verpflichtungen aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die in der Konzernbilanz erfasst werden. Erhöhungen und Senkungen des Abzinsungssatzes sowie des Gehalts- und Rententrends wirken bei der Ermittlung der DBO - vor allem aufgrund des Zinseszinseffekts bei der Berechnung des Barwertes der künftigen Leistungen - nicht mit dem gleichen Absolutbetrag. Wenn mehrere Annahmen gleichzeitig geändert werden, muss die Gesamtwirkung nicht notwendigerweise der Summe der Einzeleffekte aufgrund der Änderungen der Annahmen entsprechen. Daneben gilt, dass die Sensitivitäten eine Veränderung der DBO nur für die jeweilige konkrete Größenordnung der Änderung von Annahmen widerspiegeln. Wenn sich die Annahmen in einer anderen Größenordnung ändern, hat dies nicht notwendigerweise eine lineare Auswirkung auf die DBO. 32. Sonstige langfristige Rückstellungen Die sonstigen langfristigen Rückstellungen bestehen wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Rückstellungen für Jubiläumszahlungen an Mitarbeiter. Die sonstigen langfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
33. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Zum Bilanzstichtag sind langfristige Finanzierungskredite in Höhe von T€ 2.248 (Vorjahr: T€ 2.810) ausgewiesen (siehe auch Nr. 52). 34. Leasingverbindlichkeiten Die langfristigen Leasingverbindlichkeiten teilen sich wie folgt auf:
35. Latente Steuerschulden Aufgrund von Bewertungsunterschieden zwischen den Bilanzansätzen nach IFRS und den Ansätzen in den jeweiligen Steuerbilanzen waren folgende latente Steuerschulden zu bilden:
Kurzfristige Schulden 36. Kurzfristige Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 19.521 (Vorjahr: T€ 5.492) betreffen im Wesentlichen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der neu erworbenen Gesellschaften, die Inanspruchnahme einer Rechnungsfinanzierungs-Kreditlinie sowie Bankverbindlichkeiten der griechischen Tochtergesellschaft GAEA PRODUCTS S.A. Die Kredite sind durch Vermögenswerte des Zetar Teilkonzerns, der Bio-Zentrale Naturprodukte GmbH, der GAEA PRODUCTS S.A. sowie der neu erworbenen Gesellschaften besichert. Die Leasingverbindlichkeiten wurden im Rahmen der Erstanwendung des neuen Leasingstandards IFRS 16 erstmals im Geschäftsjahr 2019 ausgewiesen. Informationen zu den notwendigen Anhangangaben befinden sich im Abschnitt 7 und im Abschnitt 50. Die Rückerstattungsverbindlichkeiten in Höhe von T€ 13.344 (Vorjahr: T€ 14.328) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten für Werbekostenzuschüsse sowie Boni und Rabatte. Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten abgegrenzte Schulden in Höhe von T€ 21.906 (Vorjahr: T€ 17.093). Der Leistungsaustausch hat bereits stattgefunden, wurde aber noch nicht in Rechnung gestellt. Im Wesentlichen handelt es sich um Marketing- und Vertriebsaufwendungen, Beratungsaufwendungen, Boni und Personalaufwendungen. Hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung besteht ein wesentlich höherer Grad der Sicherheit als bei den Rückstellungen. Darüber hinaus enthalten die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten im Wesentlichen Verbindlichkeiten für Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Sozialversicherung und für die negativen Marktwerte von Derivaten. 37. Finanzinstrumente, Angaben nach IFRS 7 Liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen haben überwiegend kurzfristige Laufzeiten. Aufgrund des geringen Ausfallrisikos des Forderungsbestandes sind in den letzten Geschäftsjahren nur in unwesentlichem Umfang Einzelwertberichtigungen erforderlich gewesen. Im laufenden Geschäftsjahr waren keine nennenswerten Forderungsverluste zu verzeichnen. Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2021 entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sind ebenfalls überwiegend innerhalb eines Jahres fällig. Die Buchwerte entsprechen daher näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten. Bei den erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten handelt es sich um Devisentermingeschäfte, deren beizulegender Zeitwert anhand der "Mark-to-Market" Methode ermittelt wurde (Fair Value Hierarchie Stufe 2). Die Hierarchie Stufe 2 basiert auf Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um Preise der Stufe 1 handelt (Stufe 1 basiert auf quotierten Preisen auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten), die sich aber für das Finanzinstrument entweder direkt als Preis oder indirekt in Ableitung von Preisen beobachten lassen. Die "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" bewerteten Beteiligungen werden der Fair Value Hierarchiestufe 3 zugeordnet (basiert auf Bewertungen mithilfe von Faktoren, die sich auf nicht beobachtbare Marktdaten stützen). Umgliederungen zwischen den Stufen der Fair Value Hierarchie haben seit dem 31. Dezember 2020 nicht stattgefunden. Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und damit auch die beizulegenden Zeitwerte der zum Abschlussstichtag erfassten finanziellen Vermögenswerte nach den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) eines Finanzinstruments entspricht dem Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen wird.
Die Buchwerte, Wertansätze und beizulegenden Zeitwerte nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 ermittelten sich im Vorjahr wie folgt:
Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und damit auch die beizulegenden Zeitwerte der zum Abschlussstichtag erfassten finanziellen Verbindlichkeiten nach den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:
Die Buchwerte, Wertansätze und beizulegenden Zeitwerte nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 ermittelten sich im Vorjahr wie folgt:
Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten Die Nettoergebnisse und die Zinsen nach Bewertungskategorien ergeben sich wie folgt:
Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung 38. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse des Konzerns in Höhe von T€ 440.719 (Vorjahr: T€426.731) setzen sich ausschließlich aus dem Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln sowie Werbemitteln zusammen. Auch in 2021 hat die Covid-19-Pandemie die Geschäftsentwicklung einzelner Bereiche der Unternehmensgruppe beeinflusst. Insbesondere der Bereich der Impulsartikel sowie der Werbemittel wurde belastet. Der Anstieg der Umsatzerlöse zum Vorjahr resultierte maßgeblich mit T€ 8.470 aus den ab Akquisitionszeitpunkt hinzukommenden Umsätzen der neu erworbenen Gesellschaften. 39. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen Die Erhöhung der Herstellungskosten von T€ 328.312 auf T€ 334.986 war umsatzinduziert durch das dargestellte Wachstum der Umsatzerlöse. In den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sind Währungskursgewinne in Höhe von T€ 16 (Vorjahr Währungskursgewinne in Höhe von T€ 232) enthalten. 40. Vertriebskosten Die Vertriebskosten stiegen von T€ 58.656 auf T€ 60.365. Auch bei den Vertriebskosten resultierte der Anstieg insbesondere aus den neu erworbenen Gesellschaften. 41. Allgemeine Verwaltungskosten Die allgemeinen Verwaltungskosten liegen mit T€ 32.704 oberhalb des Vorjahresniveaus von T€ 31.043. Der Anstieg ergab sich unter anderem aus den Akquisitionen. Zudem waren die Verwaltungskosten im Vorjahr aufgrund der Unsicherheiten zu Beginn der Covid-19 Pandemie sehr restriktiv gesteuert worden. In den Verwaltungskosten sind Personalaufwendungen sowie im Wesentlichen Rechts- und Beratungsaufwendungen und sonstige Verwaltungsaufwendungen enthalten. 42. Sonstige betriebliche Erträge Im Wesentlichen setzt sich die Position aus Kostenerstattungen, Schadensvergütungen und Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen beziehungsweise abgegrenzten Schulden zusammen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Währungskursgewinne in Höhe von T€ 1.790 (Vorjahr: T€ 273) enthalten. 43. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Währungskursverluste in Höhe von T€ 144 (Vorjahr: T€ 902) enthalten. 44. Personalaufwand
Der Anstieg des Personalaufwands und der Mitarbeiteranzahl resultiert im Wesentlichen aus den neu erworbenen Gesellschaften. 45. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen Die Abschreibungen betreffen mit T€ 748 (Vorjahr: T€ 744) immaterielle Vermögenswerte und mit T€ 8.792 (Vorjahr: T€ 6.888) Sachanlagen. Die Abschreibungen werden in der Konzern-Gesamt-Ergebnisrechnung unter den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen erfasst. 46. Erträge aus Beteiligungen und Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen
47. Finanzergebnis
Das Finanzergebnis enthält wie im Vorjahr keine Erträge und Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen. 48. Ertragsteuern
In den tatsächlichen Ertragsteuern sind Steueraufwendungen von T€ 1.728 (Vorjahr: Steuererträge von T€ 98) berücksichtigt, die vorangegangenen Perioden zuzurechnen sind. Die Steuerberechnungen basieren auf den jeweiligen lokalen Ertragsteuersätzen, die für die einbezogenen Gesellschaften Anwendung finden. Die Abgrenzung für latente Ertragsteuern wird sowohl aufgrund temporärer Unterschiede zwischen den Ergebnissen der Steuerbilanzen und der IFRS-Konzernbilanz als auch für den zukünftigen voraussichtlichen Nutzen aus steuerlichen Verlustvorträgen gebildet. Sofern sich bei Konzerneinheiten steuerpflichtige Gewinne ergaben, wurden diese - soweit möglich - mit Verlustvorträgen verrechnet. Verlustvorträge werden als Vermögenswert angesetzt, sofern mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine Nutzung innerhalb der nächsten 5 Jahre erwartet werden kann. Zum Bilanzstichtag bestanden langfristige latente Steueransprüche in Höhe von T€ 7.955 (Vorjahr: T€ 8.711), die hauptsächlich latente Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne/Verluste in Höhe von T€ 5.007 (Vorjahr: T€ 5.031) enthalten. Die in der Bilanzposition "Steuerschulden" enthaltenen kurzfristigen Ertragsteuerrückstellungen in Höhe von T€ 2.686 (Vorjahr: T€133) beziehen sich vollständig auf Gewerbesteuern (Vorjahr: Gewerbe- und Körperschaftsteuer). Langfristige latente Steuerschulden bestehen in Höhe von T€ 21.437 (Vorjahr: T€ 19.847). Sie umfassen in Höhe von T€ 19.002 (Vorjahr: T€ 17.348) Bewertungsunterschiede für immaterielle Vermögenswerte. Die Überleitung des erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand ist nachfolgend dargestellt:
49. Erläuterung der Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Entsprechend IAS 7 -"Kapitalflussrechnungen"- wird in Zahlungsströme aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die Zahlungsströme aus laufender Geschäftstätigkeit werden mittels der indirekten Methode ermittelt, die Zahlungsströme aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit mittels der direkten Methode. Der Finanzmittelbestand enthält Schecks, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. 50. Angaben zu IFRS 16 sowie zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen Angaben zu IFRS 16 Bei den Nutzungsrechten handelt es sich im Wesentlichen um Produktions- und Verwaltungsgebäude sowie Kfz- und weitere Klein-Leasingverträge. Der verwendete durchschnittliche Zinssatz des ZERTUS Konzerns zur Abzinsung von Verbindlichkeiten betrug zum 31. Dezember 2021 rund 2,9 %. Aufwendungen in Höhe von T€ 214 (Vorjahr: T€ 215) für kurzfristige Miet- und Leasingverhältnisse mit Laufzeiten unter einem Jahr sowie Aufwendungen in Höhe von T€ 105 (Vorjahr: T€ 46) für geringwertige Miet- und Leasingverhältnisse werden entsprechend des Wahlrechts im operativen Ergebnis ausgewiesen. Zinsen aus Leasingverhältnissen wurden in Höhe von T€ 330 (Vorjahr: T€ 412) in der Konzerngesamtergebnisrechnung berücksichtigt. Die passivierten Miet- und Leasingverbindlichkeiten führten im Geschäftsjahr 2021 zu einem Zahlungsmittelabfluss in Höhe von T€ 3.242 (Vorjahr: T€ 3.213). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Teilkonzern Zetar hat zur Absicherung der Rohstoffpreise für die kommenden sechs bis neun Monate Einkaufskontrakte in Höhe von T€ 80.903 (Vorjahr: T€ 48.196) abgeschlossen. Zusätzlich bestehen zum 31. Dezember 2021 übrige finanzielle Verpflichtungen für begonnene oder geplante Investitionsvorhaben (Bestellobligo) in Sachanlagen in Höhe von T€ 671 (Vorjahr: T€ 3.288). 51. Abschlussprüfer-Honorar Für die erbrachten Dienstleistungen des weltweiten Netzwerks von Ernst & Young (EY) bzw. der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY Deutschland) sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:
52. Management finanzieller Risiken Der ZRT Konzern ist im Rahmen seiner operativen Tätigkeit finanziellen Risiken ausgesetzt. Bei diesen Risiken handelt es sich um Liquiditäts-, Kredit- sowie Marktrisiken. Die konzernweite Steuerung und Begrenzung der Liquiditäts-, Wechselkurs- und Zinsrisiken erfolgt durch das Treasury-Management. Die Überwachung der Kreditrisiken wird im Rahmen des allgemeinen Risikomanagements wahrgenommen. Je nach Einschätzung des Risikos, der Planbarkeit von zukünftigen Transaktionen sowie der jeweiligen Marktlage werden ausgewählte derivative und nicht derivative Finanzinstrumente eingesetzt, um Risiken zu begrenzen oder kontrolliert einzugehen. Grundsätzlich werden jedoch nur die Risiken besichert, die kurz- bis mittelfristig Auswirkungen auf den Cashflow des Konzerns haben. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken bestehen in möglichen finanziellen Engpässen und dadurch verursachten erhöhten Refinanzierungskosten. Ziel des Liquiditätsmanagements ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele durch einen ausreichenden Bestand an liquiden Mitteln sicherzustellen. Der Konzern überwacht für den inländischen Teilkonzern diesen Bestand an liquiden Mitteln durch eine rollierende Liquiditätsplanung sowie ein zentrales Cash-Management. Es wird nur so viel der freien Liquidität angelegt, wie nicht zum Ausgleich von Schwankungen im Cashflow als notwendig erachtet wird. Darüber hinaus wird auch bei einer längerfristigen Anlage darauf geachtet, dass die Anlage in jederzeit wieder veräußerbaren Titeln erfolgt. Die seit dem 1. Dezember 2012 konzernzugehörige Zetar-Gruppe greift zur Deckung ihres Finanzbedarfs neben Eigenmitteln auch auf in britischen Pfund Sterling notierte Finanzierungs- sowie Kontokorrentkredite zurück. Zum 31. Dezember 2021 bestanden für die Zetar-Gruppe (inklusive Sun Valley) Bankfazilitäten in Höhe von T€ 25.586 (Vorjahr: T€ 21.135), von denen T€ 16.441 (Vorjahr: T€ 2.656) gezogen wurden. Darüber hinaus finanziert sich auch die GAEA PRODUCTS S.A. weitgehend mittels Bankdarlehen und Kontokorrentkrediten. Die Bankverbindlichkeiten der GAEA PRODUCTS S.A. zum 31. Dezember 2021 betrugen T€ 3.516 (Vorjahr: T€ 4.495). Die vertraglich vereinbarten künftigen Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 stellen sich wie folgt dar:
Zum 31. Dezember 2020 lauteten die vertraglich vereinbarten künftigen Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumente wie folgt:
Die Angaben beziehen sich auf alle am Bilanzstichtag bestehenden bilanzierungspflichtigen vertraglichen Verpflichtungen. Von den zum Geschäftsjahresende ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten wird der wesentliche Teil 2022 fällig. Kreditrisiken Kreditrisiken ergeben sich einerseits daraus, dass Leistungen in der Regel nach der Leistungserbringung unter Gewährung von mit den Kunden vereinbarten Zahlungszielen in Rechnung gestellt werden und Kunden, die den sich daraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Durch eine regelmäßige Bonitätsprüfung bei neuen Kunden sowie eine regelmäßige Überwachung der für einen Kunden ausstehenden Zahlungsverpflichtungen wird dieses Risiko eingeschränkt. Im Geschäftsjahr 2021 waren wie in den Vorjahren keine wesentlichen Forderungsausfälle zu verzeichnen oder Einzelwertberichtigungen vorzunehmen. Darüber hinaus unterliegt der Konzern Kreditrisiken aus dem Halten der freien liquiden Mittel in Guthaben bei Banken und der Anlage dieser Liquidität am Markt. Der Konzern schränkt dieses Risiko durch die Auswahl der Bankpartner, die Zusammenarbeit mit mehreren Banken und die Beschränkung auf Termingeldanlagen im Kurzfristbereich ein. Das maximale Ausfallrisiko ergibt sich aus der Addition der Buchwerte der in der Bilanz angesetzten Finanzforderungen. Marktrisiken In Bezug auf die Marktrisiken ist der Konzern insbesondere Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen, Rohstoffpreisen und Zinssätzen ausgesetzt. Art und Ausmaß von Devisen- und Zinsrisiken werden jeweils durch eine Sensitivitätsanalyse dargestellt, bei der durch eine hypothetische Veränderung von Risikovariablen potenzielle Effekte auf das Eigenkapital und die Gewinn- und Verlustrechnung abgeschätzt werden können. Die in den Sensitivitätsanalysen verwendeten Annahmen spiegeln unsere Sicht der Veränderungen von Wechselkursen und Zinssätzen wider, die in einem Zeitraum von einem Jahr und unter Zugrundelegung angemessener Maßstäbe möglich sind. Diese Annahmen werden regelmäßig überprüft. • Währungsrisiken Währungsrisiken resultieren aus in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerten und Schulden in fremder Währung, deren Zeitwert durch eine Veränderung der Wechselkurse negativ beeinflusst werden kann, sowie aus schwebenden Fremdwährungsgeschäften, deren zukünftige Zahlungsströme sich aufgrund von Wechselkursveränderungen nachteilig entwickeln können. Nennenswerte Währungsrisiken aus dem operativen Geschäft des inländischen Teilkonzerns ergaben sich im Berichtsjahr nicht, da die Umsätze fast ausschließlich in Euro fakturiert wurden und die Lieferanten, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ihre Rechnungen in Euro ausstellten. Gegebenenfalls wurden mittels Devisentermingeschäften, die fristen- und betragskongruent zu den zu sichernden Grundgeschäften abgeschlossen wurden, die Währungsrisiken zentral für den Konzern abgesichert. Für den Teilkonzern Zetar resultieren die Währungsrisiken aus der operativen Geschäftstätigkeit. Insbesondere zur Absicherung der Beschaffung der Rohstoffe werden Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Diese betrugen zum 31. Dezember 2021 T€ 80.903 (Vorjahr: T€ 27.938). Die zu sichernden Grundgeschäfte werden im Wesentlichen in den Währungen US-Dollar und Euro getätigt. Aufgrund der nahezu vollständigen Absicherung des Währungsrisikos wirken sich Wechselkursschwankungen vor allem auf die Zeitwerte der im Folgenden dargestellten im Konzernabschluss bilanzierten Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen aus:
Eine Analyse der Auswirkung einer Aufwertung des Euro um 10 % gegenüber diesen Währungen bei ansonsten gleichen Bedingungen auf das Ergebnis vor Steuern ist in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
Eine Analyse der Auswirkung einer Abwertung des Euro um 10 % gegenüber diesen Währungen bei ansonsten gleichen Bedingungen auf das Ergebnis vor Steuern ist in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
• Zinsrisiken Zum einen ergeben sich Zinsrisiken aufgrund der Anlage freier Liquidität in zinstragenden Anlagen. Aufgrund der auf Sicherheit und schnelle Liquidierbarkeit mit kurzen Laufzeiten ausgerichteten Anlagepolitik wirkte sich die andauernde Finanzkrise durch ein weiterhin niedriges Zinsniveau auf das Finanzergebnis des Geschäftsjahres 2021 aus, da Wiederanlagen frei werdender Liquidität weiterhin nur zu geringen Zinssätzen bzw. teilweise sogar nur zu Negativzinssätzen möglich waren. Für das Zinsrisiko auf der Fremdkapitalseite erfolgt eine Steuerung durch ein den Marktverhältnissen angepasstes Portfolio von variabel verzinslichem Fremdkapital. Die folgende Übersicht zeigt die Zinsprofil-Information des variabel verzinsten Fremdkapitals:
Eine Zinssteigerung um 1 %-Punkt seit Geschäftsjahresbeginn hätte zu einer Minderung des Konzernjahresergebnisses um T€ 54 geführt. Kapitalmanagement Der ZRT Konzern verfolgt grundsätzlich das Ziel, die Eigenkapitalbasis nachhaltig zu sichern und eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital zu erwirtschaften. Es wird mit einer hohen Eigenkapitalquote gearbeitet, die die Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns unterstützt. Darüber hinaus wird angestrebt, die Unternehmensfortführung der operativen Gesellschaften sicherzustellen und sowohl organisches als auch anorganisches Wachstum zu finanzieren. 53. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Der im Aufstellungszeitraum des Konzernabschlusses ausgebrochenen Krieg in der Ukraine wird die ZRT Gruppe vor neue Herausforderungen stellen wenngleich aufgrund nur unwesentlicher Im- und Exportbeziehungen zu den betroffenen Ländern nur im geringen Umfang Risiken identifiziert werden konnten. Auswirkungen aus den im Zuge des Konfliktes aktuell stark steigenden Energiekosten sowie Risiken aus möglichen Änderungen im Verhalten der Konsumenten im Anbetracht der geopolitischen Situation lassen sich jedoch zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Für weitere Informationen zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine verweisen wir auf die im Risiko- und Chancenbericht des Konzernlageberichts enthaltenen Passagen. Weitere Ereignisse oder Vorgänge mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des ZRT Konzerns vom Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses sind nicht eingetreten. 54. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen Zwischen der Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn Holding GmbH als oberstes Mutterunternehmen und der ZERTUS GmbH sowie deren Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen wurden keine Geschäftsvorfälle zu marktunüblichen Konditionen getätigt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betrugen zum 31. Dezember 2021 T€ 0 (Vorjahr: T€ 2). Dafür fielen wie im Vorjahr keine Aufwendungen an. Im Geschäftsjahr bestehen Darlehen an Geschäftsführer in Höhe von T€ 1.156 (Vorjahr: T€ 693) zur Finanzierung von Anteilen an der Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn Holding GmbH, Hamburg, die mit 1% p.a. zu marktgerechten Konditionen verzinst werden. Im Berichtsjahr wurden Anteile an der Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn Holding GmbH auf Geschäftsführer von konsolidierten Gesellschaften zu marktgerechten Konditionen übertragen. 55. Angaben zu den Mitgliedern der Verwaltung Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 belaufen sich auf T€ 1.919 (Vorjahr: T€ 2.059). Vorbehaltlich der Genehmigung des Gewinnverwendungsvorschlages durch die Gesellschafterversammlung belaufen sich die Vergütungen an den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 auf T€ 680 (Vorjahr: T€ 638) zuzüglich Mehrwertsteuer. An frühere Geschäftsführer der ZERTUS GmbH bzw. deren Hinterbliebene sind Pensionen in Höhe von T€ 576 (Vorjahr: T€ 536) gezahlt worden. Die Pensionsrückstellungen für diesen Empfängerkreis belaufen sich auf T€ 9.173 (Vorjahr: T€ 9.651). 56. Mitglieder der Verwaltung Im Geschäftsjahr 2021 setzte sich die Geschäftsführung der Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn Holding GmbH wie folgt zusammen:
Der Aufsichtsrat der Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn Holding GmbH bestand im Geschäftsjahr 2021 aus den folgenden Mitgliedern:
Hamburg, den 20. April 2022 Zuckerraffinerie
Tangermünde
Cama Tendam Tripp Konzernbilanz nach IFRS zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Konzern-Gesamt-Ergebnisrechnung nach IFRS für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
1) Posten, die zukünftig nicht in die
Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Konzern - Kapitalflussrechnung nach IFRS für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Konzern - Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
1 Das gezeichnete Kapital enthält die
ausgegebenen Anteile zum Nennwert.
2 Die Kapitalrücklage enthält die
Aufgelder auf die zum Nennwert ausgegebenen Anteile.
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021der Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn Holding GmbH, HamburgGeschäftsmodell des Konzerns Die Geschäftstätigkeit der ZRT Gruppe mit Produktionsstandorten in Deutschland, Großbritannien, Irland und Griechenland konzentrierte sich im abgeschlossenen Geschäftsjahr auf die Herstellung und den Vertrieb von Dextrose, Schokolade-, natürlichen Nuss- und Fruchtprodukten, Lebensmitteln aus ökologischer Landwirtschaft, Olivenöl, Dosenbonbons und Werbemitteln sowie den Handel mit Süßwaren und Delikatessen sowie das Halten einer Beteiligung im Speditionsbereich. Die Umsatzverteilung nach Ländern zeigt für Deutschland einen Anteil von 49,6%, für Großbritannien 41,6% und für übrige Länder 8,8%. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft erholt sich zunehmend von der Corona-Krise, wird jedoch weiterhin stark durch diese geprägt. Im 1. Quartal 2021 verlangsamte sich das globale Wirtschaftswachstum im Vergleich zum 2. Halbjahr 2020 deutlich. Hohe Infektionsraten und Eindämmungsmaßnahmen während des Winters reduzierten das globale Wachstum. Erst ab dem 2. Quartal sorgten sinkende Neuinfektionen und rasche Impffortschritte für eine Erholung. 1 Der damit einhergehende Anstieg sowohl privater als auch industrieller Güternachfrage stand pandemiebedingt deutlich reduzierten Produktions- und Transportkapazitäten gegenüber. Dieses Ungleichgewicht führte seit Mitte des Jahres zunehmend zu Versorgungsengpässen bei Rohstoffen und Vorprodukten. Das schlug sich in steigenden Erzeugerpreisen und reduzierten Lieferfähigkeiten nieder. 1 Für das Gesamtjahr 2021 wird insgesamt ein globales Wirtschaftswachstum von 5,7% erwartet, für 2022 ein Wachstum von 4,4%. 2 Es wird von einer hohen Inflationsrate von 3,8% ausgegangen. 3 Für Deutschland erwartet der Sachverständigenrat für 2021 ein BIP-Wachstum von 2,7%. Mit diesem Wachstumskurs könne bereits im Verlauf des 1. Quartals 2022 das Vorkrisenniveau aus dem 4. Quartal 2019 wieder erreicht werden. Insgesamt wurde, vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine, für 2022 ein nationales BIP-Wachstum von 4,6% prognostiziert, für den Euro-Raum ein Wert von 5,2% für 2021 und von 4,3% für 2022. Die Prognose unterstellt, dass es nicht erneut zu umfassenden pandemiebedingten Einschränkungen kommt und zusätzlich Liefer- und Kapazitätsengpässe sukzessive abgebaut werden. 4 Für das Vereinigte Königreich wird in 2021 ein deutlicher Anstieg des BIP von 7,3% gegenüber dem Vorjahr erwartet. 5 Es wird prognostiziert, dass ebenfalls bereits im 1. Quartal 2022 das Vorkrisenniveau des BIP erreicht wird. Für 2022 wurde, vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine, mit einem BIP-Wachstum von 5,0% gerechnet. 6 Der Wegfall fast aller pandemie-eindämmenden Maßnahmen Anfang 2022 wird die gesamtwirtschaftliche Nachfrage voraussichtlich antreiben, allerdings wird der positive Effekt durch den allgemeinen Fachkräftemangel begrenzt. Während der Corona-Pandemie haben viele ausländische Fachkräfte das Land verlassen und können post-Brexit nur erschwert wieder einreisen. 7 Durch einen so entstandenen Mangel ausländischer Fachkräfte werden Supply Chains in vielen Bereichen beeinträchtigt. Aufgrund des Krieges in der Ukraine wird diese Prognose voraussichtlich verfehlt werden, wenngleich die genauen Auswirkungen durch die hohe Unsicherheit über die künftige Entwicklung derzeit noch nicht genau beziffert werden können. Umsatzentwicklung Im Geschäftsjahr 2021 verzeichnete der ZRT Konzern einen deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse um T€ 13.988 auf T€ 440.719. Das entspricht einem Umsatzwachstum von 3,3%. Umsatzzuwächse wurden insbesondere beim Handel mit Feinkost-Marken, beim inländischen Co-Manufacturing, beim Aufbau neuer Marken sowie durch die Akquisitionen erzielt. Ertragslage Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen stiegen umsatzinduziert um T€ 6.674 auf T€ 334.986. Der Anstieg der Herstellungskosten war damit geringer als der Anstieg der Umsatzerlöse. Dadurch hat sich die Bruttoergebnisquote um rund 0,9 Prozentpunkte auf 24,0% verbessert (Vorjahr: 23,1%). Das Bruttoergebnis ist um T€ 7.314 auf T€ 105.733 gestiegen. Die Vertriebskosten stiegen um 2,9% auf T€ 60.365. Dies erfolgte zur Unterstützung des Umsatzwachstums durch Marketingaktivitäten. Die allgemeinen Verwaltungskosten erhöhten sich um T€ 1.661 auf T€ 32.704. Der Anstieg ergab sich unter anderem aus den Akquisitionen. Zudem waren die Verwaltungskosten im Vorjahr aufgrund der Unsicherheiten zu Beginn der Covid-19 Pandemie sehr restriktiv gesteuert worden. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich insbesondere durch gestiegene Währungskursgewinne von T€ 9.864 auf T€ 10.754. Die Erträge aus Beteiligungen und der Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen stiegen aufgrund der guten Ertragssituation dieser Unternehmen deutlich um T€ 7.332 auf T€ 17.013. Die finanziellen Erträge betrugen T€ 1.931 (Vorjahr: T€ 963) und enthielten gestiegene Erträge aus der Marktwertbewertung von insbesondere in Großbritannien abgeschlossenen Devisentermingeschäften in Höhe von T€ 1.625 (Vorjahr: T€ 627). Die finanziellen Aufwendungen des Geschäftsjahres stiegen gleichzeitig um T€ 787 auf T€ 3.221 aufgrund höherer Aufwendungen aus der Marktwertbewertung von in Deutschland abgeschlossenen Devisentermingeschäften. Der Aufwand aus Ertragsteuern stieg im Vergleich zum Vorjahr um T€ 2.241 auf T€ 6.949 aufgrund einer insgesamt höheren Ergebnisleistung. In Summe führte dies zu einem Anstieg des Konzernjahresergebnisses um T€ 10.133 auf T€ 30.828 (Vorjahr: T€ 20.695). Die Prognose aus dem Vorjahr wurde somit insgesamt übertroffen. Maßgeblicher Treiber war die Ergebnisverbesserung des Teilkonzerns in UK. Vermögens- und Finanzlage Der Vorratsbestand betrug zum Bilanzstichtag T€ 71.211 (Vorjahr: T€ 53.972). Der Anstieg war im Wesentlichen auf die erfolgten Akquisitionen sowie eine umsatzbedingt gestiegene Lagerhaltung zurückzuführen. Die Akquisitionen führten ebenfalls bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu einem stichtagsbezogenen Anstieg auf T€ 81.030 (Vorjahr: T€ 68.087). Insgesamt lagen die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte mit T€ 93.755 um T€ 15.235 höher als im Vorjahr. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen T€ 64.921 und lagen damit unter dem Vorjahreswert von T€ 75.226. Der trotz positiver Mittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft zu verzeichnende Mittelabfluss war im Wesentlichen auf die erfolgten Akquisitionen in neue Beteiligungen zurückzuführen. Wie in den Vorjahren wurde ein Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit von T€ 14.868 (Vorjahr: T€ 32.729) erzielt. Die kurzfristigen Schulden hatten sich zum Stichtag deutlich um T€ 26.668 auf T€ 122.032 erhöht. Bei den langfristigen Schulden wurde hingegen ein Rückgang von T€ 1.935 auf T€ 64.191 verzeichnet. Die am Stichtag verbliebenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen T€ 21.769 (Vorjahr: T€ 8.302). Der Anstieg folgte aus einer stärkeren Nutzung der Rechnungsfinanzierung durch die bestehenden Beteiligungen in UK sowie durch die hinzugekommenen Bankverbindlichkeiten der neu akquirierten Beteiligungen. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen waren zum Vorjahr nahezu unverändert und lagen bei T€ 32.612 (Vorjahr: T€ 33.126). Die Leasingverbindlichkeiten betrugen T€ 9.337 (Vorjahr: T€ 11.714). Die Rückerstattungsverbindlichkeiten sanken leicht um T€ 984 auf T€ 13.344. Hingegen stiegen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen inklusive derer gegenüber verbundenen Unternehmen um T€ 4.088 auf T€ 43.095. Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stiegen um T€ 6.869 auf T€ 40.572. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen abgegrenzten Verbindlichkeiten der bisherigen Beteiligungen sowie der neu hinzugekommenen Beteiligungen. Der Anteil der Eigenmittel an der Bilanzsumme im Konzernabschluss beträgt 59,7% und liegt damit leicht unter dem Vorjahresniveau von 61,0%. Investitionen Im Geschäftsjahr 2021 wurden Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von T€ 8.457 getätigt. Davon entfallen T€ 933 auf immaterielle Vermögenswerte und T€ 7.524 auf Sachanlagen. Die Zugänge in den immateriellen Vermögenswerten betrafen weitestgehend Software-Lizenzen. Bei den Sachanlagen wurde hauptsächlich in technische Anlagen und Maschinen investiert. Die Investitionen erfolgten maßgeblich aus dem operativen Cashflow des Konzerns. Zusätzlich dazu resultierten aus der Erstkonsolidierung der neu akquirierten Beteiligungen Zugänge in den immateriellen Vermögenswerten von T€ 5.189 und im Sachanlagevermögen von T€ 11.893. Anteile an assoziierten Unternehmen und langfristige finanzielle Vermögenswerte Der Anstieg des Buchwerts der Anteile an assoziierten Unternehmen ergibt sich vornehmlich aus einem marktseitig getriebenen, positiven Ergebnisbeitrag der im Speditionsbereich gehaltenen Beteiligungen. Personal Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter lag insgesamt bei 2.131 Mitarbeitern (Vorjahr: 1.912). Produktsortimente 1* In allen relevanten Bereichen des Konzerns wurde eine intensive und innovative Entwicklungspolitik betrieben. Entsprechend den Anforderungen der relevanten Märkte und deren Konsumentenerwartungen wurden regelmäßig die Sortimentsstrukturen und deren Vermarktung überprüft, bestehende Vertriebswege ausgebaut und neue Vertriebswege geprüft sowie neue Produkte entwickelt. Verstärkte Akquisitionsmaßnahmen zur Neugewinnung von Vertriebsrechten wurden im Geschäftsjahr konsequent weitergeführt. Der Auf- und Ausbau dieser Vertriebsrechte steht auch im Fokus des Geschäftsjahres 2022. Risiko- und Chancenbericht Dem Konzern bieten sich zum einen zahlreiche wirtschaftliche Chancen und zum anderen bestehen sowohl branchenübliche Risiken als auch spezifische Risiken aus den einzelnen Geschäftsmodellen der ZRT-Gruppe. Daher ist es für den Konzern von hoher Bedeutung, sowohl Chancen als auch Risiken frühzeitig zu identifizieren, um umgehend und angemessen darauf reagieren zu können. Zur frühzeitigen Identifikation setzte die Konzern-Geschäftsführung der ZRT im Rahmen des Beteiligungsmanagements ein konzernweites Berichts- und Meldesystem ein, dessen standardisierter Umfang relevante finanzielle, als auch nicht-finanzielle Indikatoren umfasste. Das beinhaltete ebenfalls die Ableitung von Prognosen und Planungen für die Zukunft auf Basis Top-down definierter Erwartungswerte. Dazu wurden monatliche Gespräche mit den Tochtergesellschaften prozessual verankert. Als Ergänzung wurden ein fortlaufendes, standardisiertes Risikomanagement und eine Interne Revision mit entsprechenden Prüfungshandlungen in Teilgebieten durchgeführt. Damit war der Konzern aus unserer Sicht zu jeder Zeit in der Lage, die Geschäftsentwicklung der Beteiligungen zu beurteilen, Maßnahmen abzuleiten und konsequent Chancen und Risiken zu managen, die sowohl die gegenwärtige als auch die zukünftige Entwicklung einzelner Beteiligungsgesellschaften betrafen. In 2021 blieb die globale Corona-Pandemie ein vorherrschendes Thema, welches sich sowohl negativ als auch positiv auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns ausgewirkt hatte. Auch für das Folgejahr bewertet das Management die Pandemie sowohl als Chance als auch als Risiko. Die Auswirkungen werden sich je nach Ausmaß, Dauer und Vorherrschen allgemeiner Restriktionen darstellen. Die Beteiligungen des ZRT-Konzerns kennzeichnen sich aus unserer Sicht durch eine hohe Kundenorientierung aus und sind daher in der Lage, zeitnah auf sich ändernde Rahmenbedingungen zu reagieren. Chancen könnten aus einer überproportional wachsenden Nachfrage im Lebensmitteleinzelhandel sowie einem verstärkten Bewusstsein der Konsumenten für hochwertige und ökologische Lebensmittel folgen. Es bestehen Risiken insbesondere für den Werbemittelversand, Messeaktivitäten sowie für den Absatz an Kunden in Innenstadtlage. Zudem stellen die Beeinträchtigungen der globalen Supply Chain durch die Pandemie Risiken dar. Dies meint zum einen steigende Beschaffungspreise im Roh- und Packstoffbereich sowie steigende Energiekosten und zum anderen die Verfügbarkeit von Waren, Rohstoffen oder Verpackungsmaterialien. Den Risiken begegnet die ZRT-Gruppe mit einem verstärkten Fokus auf alle Elemente der Supply Chain. Das umfasst insbesondere das Lieferantenmanagement. Die Tochtergesellschaften der ZRT begegnen den Marktschwankungen zudem mittels im Voraus abgesicherter Kontrakte mit entsprechenden Laufzeiten. Grundlage ist eine gruppenweit geltende Absicherungsrichtlinie für Rohstoff- und auch Devisenbeschaffungen. Ferner versuchen die Gesellschaften, Preissteigerungen an ihre Kunden in Form von höheren Absatzpreisen weiterzugeben. Für die Beteiligungen im Vereinigten Königreich ist insbesondere die Verfügbarkeit von Facharbeitskräften in der Supply Chain ein Risiko, da im Zuge des Brexits viele Europäische Arbeitskräfte aus dem britischen Arbeitsmarkt ausgeschlossen wurden. Hierauf wurde mit Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung sowie Reorganisation von Prozessen und der Organisation reagiert, um die daraus resultierenden Effekte möglichst zu kompensieren. Das mögliche Risiko von Ein- und Ausfuhrzöllen aus dem Brexit konnte bereits durch das am 24. Dezember 2020 veröffentlichte Abkommen weitgehend minimiert werden, da demnach die mehrheitlich gehandelten Artikel unter das Zollerhebungsverbot des Abkommens fallen. Fortgesetzt besteht in sämtlichen Geschäftsfeldern grundsätzlich das Risiko des Verlustes von wichtigen Kunden und Lizenzverträgen sowie der Auslistung von relevanten Produkten beim Handel. Die ZRT als Muttergesellschaft versucht diesen Risiken proaktiv durch ein ausgewogenes Kunden- und Lizenzmanagement ihrer Tochtergesellschaften entgegenzuwirken und durch Innovations- sowie Verkaufsförderungsmaßnahmen dem Handel ein attraktives Leistungsangebot zu bieten. Kernbestandteil ist der Aufbau starker Marken mit einer klaren Positionierung und Differenzierung in der Kundenwahrnehmung. Neben den geschäftsfeldimmanenten Risiken besteht zudem organisatorisch das Risiko des Know-how-Verlustes durch das Ausscheiden von Führungskräften in Schlüsselpositionen. Um darauf gegebenenfalls angemessen reagieren zu können, hat die ZRT eine strategische Nachfolgeplanung implementiert, in deren Rahmen die Handlungsalternativen regelmäßig bewertet werden. In 2021 wurden wichtige Positionen in den Geschäftsführungen neu besetzt und damit unserer Meinung nach die Zukunftsfähigkeit der ZRT-Gruppe gestärkt. Chancen bestehen insbesondere auch aus einem stärkeren Umsatzwachstum über alle Geschäftsfelder hinweg. Sei es über neue Marken, neue Produkte oder Produktvarianten, eine Ausweitung der Distributionsbasis bei neuen Kunden oder über Umsätze in neuen Ländern und digitalen Kanälen. Die ZRT-Gruppe hat im Jahr 2020 eine konzerninterne Online Unit geschaffen, die in 2021 weiterentwickelt wurde, um eine Know-how-Bündelung sicherzustellen und digitale Vertriebsaktivitäten zu fokussieren. Neben den Aktivitäten im Absatzbereich bestehen weitere Chancen in der laufenden technischen und prozessbezogenen Optimierung in der Produktion und der daraus folgenden Senkung von Kosten. Im Bereich der Speditionsbranche bestehen ebenfalls Risiken bezüglich der Stabilität der globalen Supply Chains, beispielsweise aufgrund der weltweiten asymmetrisch verteilten Lockdowns und gegebenenfalls auftretender Transportengpässen. Das kann auch das Niveau der Frachtraten beeinflussen. Dieses unterliegt grundsätzlich konjunkturabhängigen Schwankungen. Dem stehen Chancen aus einer allgemein steigenden Nachfragen nach Holz, Zellulose, Papier und Verpackungen gegenüber. Ein Treiber könnte hier der wachsende Bereich des Versandhandels sein. Im Hinblick auf den im Februar 2022 ausgebrochenen Krieg in der Ukraine ergeben sich diverse Implikationen für die ZRT Gruppe. Die Ergebniswirkung dieser Risiken wird aus der Perspektive der Gruppe als unwesentlich eingestuft. Im Wesentlichen bestehen Risiken in wegfallenden Umsätzen durch ausbleibende Exporte nach Russland, Weißrussland und in die Ukraine. Darüber hinaus bestehen Risiken durch ausbleibende Importe von Agrarprodukten (z.B. Weizen und Saaten) aus den betroffenen Ländern. Das Volumen von Export und Import ist allerdings jeweils gering. Existent aber in ihrer Ausprägung ungewiss sind die Risiken aus den aktuell stark steigenden Energiekosten sowie Risiken aus möglichen Änderungen im Verhalten der Konsumenten im Anbetracht der geopolitischen Situation. Aufgrund der dargestellten Chancen und Risiken gehen wir insgesamt von einer positiven Entwicklung des Konzerns aus. Prognosebericht Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2022 wird aufgrund der Erwartung sinkender Beteiligungserträge im Zusammenhang mit steigenden Beschaffungspreisen auf einem leicht niedrigeren Niveau im Vergleich zum Vorjahr prognostiziert. Insbesondere aufgrund der zum Jahresende 2021 erfolgten Neuakquisitionen wird ein deutlich steigender Umsatz erwartet. Eine Änderung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist in 2022 nicht vorgesehen. Darüber hinaus werden fortgesetzt eine aktive Akquisitionsstrategie verfolgt und potenzielle Beteiligungszukäufe eruiert.
Hamburg, den 20. April 2022 Cama Tendam Tripp |
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