Alpintechnik
Bernhard GmbH
Cottbus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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9652
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11260
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II. Sachanlagen
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810731
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758620
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III. Finanzanlagen
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1298297
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1298297
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B. Umlaufvermögen
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59144
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I. Vorräte
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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136266
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106352
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks
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325249
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237515
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C. Rechnungsabgrenzungsposten
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2639339
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2412044
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Summe Aktiva
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25000
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25000
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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1859102
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1845217
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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230221
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13886
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B. Rückstellungen
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161498
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110402
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C. Verbindlichkeiten
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363518
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417539
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D. Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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2639339
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2412044
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ANHANG
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der
Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte
nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals,
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen
nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.
3. Vorräte
Vorräte wurden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet.
4. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
6. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die
bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nur mit
unverhältnismäßigen Kosten oder
Verzögerungen hätten festgestellt werden
können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die
Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als
ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten
übernommen.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich,
ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der
Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse
i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag
nicht.
C. Ergänzende Angaben
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge
wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
D. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Ergebnis
| Gewinnvortrag |
EUR 1.859.102,47 |
| Jahresüberschuss |
EUR 230.221,12 |
| Bilanzgewinn |
EUR 2.089.323,59 |
wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung an die
Gesellschafter |
EUR 0,00 |
| Vortrag auf neue
Rechnungen |
EUR 2.089.323,59 |
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Gewinnverwendung aufgestellt.
Cottbus, den 22. November
2024
gez.
Th.Bernhard
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 13. Dezember 2024 |