Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 12812
Eingetragen
2.12.2016
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Beseitigung von Umweltverschmutzungen an Gebäuden
Gegenstand
Industriekletterarbeiten, Höhenkletterarbeiten und Arbeiten mit Seilzugangstechnik sowie Schadstoffsanierung/Gefahrstoffsanierung (Asbest, KMF, PCB, PAK usw.), Fugenarbeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Jens Bernhard
seit 2.12.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Thomas Jens Bernhard
Teichweg 1, 03099 Kolkwitz OT Zahsow
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Alpintechnik Bernhard GmbH

Cottbus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

9652

11260

II. Sachanlagen

810731

758620

III. Finanzanlagen

1298297

1298297

B. Umlaufvermögen

59144

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

136266

106352

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

325249

237515

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2639339

2412044

Summe Aktiva



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000

25000

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

1859102

1845217

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

230221

13886

B. Rückstellungen

161498

110402

C. Verbindlichkeiten

363518

417539

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

2639339

2412044

ANHANG

A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
 Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
2. Sachanlagen
 Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
 Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
 Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
 Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.
3. Vorräte
 Vorräte wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

4. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände
 Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
5. Verbindlichkeiten
 Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
6. Rückstellungen
 Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
 Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
C. Ergänzende Angaben
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
D. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Gewinnvortrag EUR 1.859.102,47
Jahresüberschuss EUR 230.221,12
Bilanzgewinn EUR 2.089.323,59

wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung an die Gesellschafter EUR 0,00
Vortrag auf neue Rechnungen EUR 2.089.323,59

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

 

Cottbus, den 22. November 2024

gez. Th.Bernhard

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13. Dezember 2024

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