F. Sanzo
GmbH, Baufirma
Saarbrücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.988,00 |
47.681,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
587,00 |
| II.
Sachanlagen |
13.988,00 |
47.094,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
137.401,51 |
422.472,91 |
| I.
Vorräte |
102.534,28 |
358.708,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.685,01 |
39.183,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.182,22 |
24.581,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
719,00 |
1.418,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
51.261,70 |
40.577,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
203.370,21 |
512.149,73 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
66.142,41 |
98.541,29 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.683,88 |
-32.398,88 |
| B.
Rückstellungen |
29.695,00 |
42.624,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
173.675,21 |
469.525,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
203.370,21 |
512.149,73 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. des §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II.
Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem
nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde sowohl von der linearen Abschreibungsmethode als auch
der degressiven Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 410,00
€ werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG
sofort in voller Höhe abgeschrieben.
6) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.
7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
10) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Verbindlichkeitsspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
Art der
Verbindlichkeit |
RLZ bis
1 Jahr |
RLZ von
1 - 5 Jahren |
davon
gesichert |
Summe |
| gegenüber
Kreditinstituten |
48.704,85 |
|
48.704,85 |
48.704,85 |
| aus Lieferungen und
Leistungen |
19.745,33 |
|
|
19.745,33 |
| gegenüber
Gesellschaftern |
0,00 |
|
|
0,00 |
| sonstige
Verbindlichkeiten |
105.225,03 |
|
|
105.225,03 |
| zusammen |
173.675,21 |
0,00 |
48.704,85 |
173.675,21 |
II.
Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. des § 42,
III GmbHG
1) Die Gesellschaft schuldet der Ehefrau des
Gesellschafters Francesco Sanzo aus erhaltenen Darlehen
103.915,03 €.
2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens
erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen Verbindlichkeiten"
enthalten.
3) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß
mit 5,0 % p. a. ohne Berechnung von Zinseszinsen.
III.
Sonderposten mit Rücklageanteil
Von dem Wahlrecht gemäß § 273 HGB i.
V. mit § 7 g Abs. 3 EStG für künftige
Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag zu
berücksichtigen, wurde im Geschäftsjahr kein
Gebrauch gemacht.
IV.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
E.
Sonstige Angaben
I.
Bilanzielle Überschuldung
Die bilanzielle Überschuldung ist durch
schriftliche Erklärungen des Gesellschafters Francesco
Sanzo, erforderliche Beträge nachzuschießen,
abgedeckt.
II.
Operative Tätigkeit
Die Gesellschaft hat ab dem zweiten Halbjahr 2007 ihr
operatives Geschäft stark zurückgefahren und wird
voraussichtlich im Laufe des Jahres 2009 ihren
Geschäftsbetrieb einstellen.
III.
Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Francesco Sanzo geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Ensheim, 24. November 2008
gez. Francesco Sanzo
Geschäftsführer
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
1.1.2007 -
31.12.2007
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 69.760,18 EUR. Der Betrag
der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 6,08 EUR.
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 100.609,96 EUR. Der Betrag
der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 4,12 EUR.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2007 -
31.12.2007
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 76,43 EUR.
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