Sunshinehouse gGmbH
Waltershausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.484.904,00 |
1.516.626,08 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
23.795,02 |
2,02 |
| II.
Sachanlagen |
561.108,98 |
616.624,06 |
| III.
Finanzanlagen |
900.000,00 |
900.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.309.008,07 |
4.263.032,02 |
| I.
Vorräte |
22.795,49 |
19.939,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
198.552,69 |
74.987,94 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.087.659,89 |
4.168.104,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.462,09 |
2.462,09 |
| Summe
Aktiva |
5.796.374,16 |
5.782.120,19 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.449.783,35 |
5.384.980,88 |
| I.
Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto /
Kapitalanteile |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen |
2.792.486,90 |
2.726.766,13 |
| III.
Gewinnvortrag |
2.566.493,98 |
2.313.737,57 |
| IV.
Jahresüberschuss |
64.802,47 |
318.477,18 |
| B.
Sonstige Sonderposten |
11.390,11 |
7.771,94 |
| C.
Rückstellungen |
191.097,54 |
221.714,17 |
| D.
Verbindlichkeiten |
88.386,10 |
84.450,09 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
55.717,06 |
83.203,11 |
| Summe
Passiva |
5.796.374,16 |
5.782.120,19 |
1. Anhang
1.1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft zu vermitteln, aufgestellt.
Registergericht
Die Sunshinehouse gGmbH hat ihren Sitz in 99880
Waltershausen, Klostermühlenweg 11 und ist eingetragen
im Handelsregister Amtsgericht Jena, HRB 109256.
Allgemeines zu den Anhangangaben
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich
Anlagespiegel, Rücklagenspiegel,
Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung
wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
1.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
2. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Dem Vorsichtsprinzip entsprechend sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
und Gegenstände des Sachanlagevermögens
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevemögen ausschließlich linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 800 wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten, soweit
nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten, soweit
nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwert
angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert ausgewiesen.
Es entspricht dem Stammkapital des Gesellschaftsvertrag,
sowie der Handelsregistereintragung und ist voll
eingezahlt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
1.3. Angaben zur Bilanz
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter betragen insgesamt 500,76 €(Vorjahr
2.241,24 €)
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB.
1.4 Sonstige Pflichtangaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 99 (Vorjahr 103).
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245
HGB
Waltershausen, 05.11.2024
..............................................................Ines
Schellknecht
Geschäftsführerin
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