New Ventures GmbH
Rehau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Anhang
New Ventures GmbH, Rehau
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben
Die New Ventures GmbH hat ihren Sitz in Rehau. Die Gesellschaft wird im Handelsregister
beim Amtsgericht Hof unter HRB 6318 geführt. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften
mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
gemacht werden können, sind grundsätzlich im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2
HGB) gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des §267 Abs. 1 HGB
und hat größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
teilweise in Anspruch genommen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt
worden, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses seitens der Alleingesellschafterin
schriftliche Zusagen vorliegen, die Gesellschaft mit notwendigen finanziellen Mitteln
auszustatten. Zur Sicherstellung der Liquidität der New Ventures GmbH hat die REHAU
Verwaltungszentrale AG, Muri b. Bern/Schweiz, am 8. Januar 2024 per Gesellschafterbeschluss
festgelegt, einen Betrag von maximal Mio. € 8,3 sukzessive per Mittelabruf für das
Geschäftsjahr 2024 zur Verfügung zu stellen. Die Alleingesellschafterin hat im laufenden
Geschäftsjahr 2024 bis zum Aufstellungszeitpunkt dieses Jahresabschlusses bereits
Mio. € 2,9 zur Eigenkapitalstärkung in die freien Kapitalrücklagen gemäß § 272 Abs.
4 HGB geleistet. Darüber hinaus hat die Alleingesellschafterin am 6. Juni 2024 eine
Patronatserklärung mit einem Maximalbetrag von Mio. € 16,0 unter Anrechnung der nach
dem Aufstellungszeitpunkt dieses Jahresabschlusses zur Verfügung gestellten Mittel
und mit einer Laufzeit bis zum 30. September 2025 abgegeben. Aufgrund des Geschäftsmodells
ist die Gesellschaft voraussichtlich auch nach dem 30. September 2025 auf die weitere
finanzielle Unterstützung durch die Alleingesellschafterin angewiesen. Wir gehen davon
aus, dass die finanzielle Unterstützung durch die Alleingesellschafterin auch in Zukunft
im erforderlichen Umfang aufrechterhalten wird.
Aktiva Anlagevermögen
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden zu
Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest
eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes
besteht. Zu den Herstellungskosten zählen die einzeln zurechenbaren Kosten durch den
Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten sowie angemessene Teile
der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des durch den Entwicklungsprozess veranlassten
Werteverzehrs von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Selbst geschaffene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden planmäßig nach der linearen Methode
pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.
Soweit die beizulegenden Werte einzelner Selbst geschaffener gewerblicher Schutzrechte
und ähnlicher Rechte und Werte ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige
Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Die entgeltlich von Dritten erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungskosten bewertet und werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer
von 5 bis 15 Jahren abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear über 2 bis
13 Jahre vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Sachanlagen ihren
Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung vorgenommen.
Zugänge mit einem Anschaffungswert bis zu € 250 werden als laufender Aufwand erfasst
und Zugänge mit einem Wert größer € 250 und höchstens € 800 als geringwertige Anlagegüter
sofort abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit höheren Anschaffungswerten werden einzeln
inventarisiert.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. – bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung – dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Umlaufvermögen
Die Vorräte (Handelswaren) sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich
aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise
abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden
Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Ermittlung der
Anschaffungskosten bei den Handelswaren erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem
am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge
vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Die Flüssigen Mittel sind zum Nenn- bzw. Nominalwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Latente Steuern
Latente Steuern werden unter Inanspruchnahme von § 274a Nr. 4 HGB nicht abgegrenzt.
Passiva
Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach Maßgabe des § 249 HGB ermittelt und berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken (einschließlich drohender Verluste aus schwebenden Geschäften)
und ungewissen Verbindlichkeiten. Angesetzt wurde nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB jeweils
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag, d.h.
angemessene Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Die Rückstellungen für Pensionen und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen
(d.h. Sterbegelder) sowie für Jubiläen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
bewertet.
Es bestehen Versorgungszusagen, die auf Entgeltumwandlungen der Mitarbeiter beruhen,
und Leistungszusagen. Auf beide Zusagearten findet das Anwartschaftsbarwertverfahren
Anwendung. Der Berechnung wurden zum 31. Dezember 2023 eine Restlaufzeit von 15 Jahren,
ein Rechnungszins von 1,82 % p.a. (d.h. 10-Jahres-Durchschnitt) sowie die Heubeck
Richttafeln 2018 G zugrunde gelegt.
Bei den Versorgungszusagen wird ein Rententrend von 1,00 % p.a. berücksichtigt, bei
den Leistungszusagen jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,25 % sowie jährliche
Rentensteigerungen von 2,20 %. Es wurde keine Fluktuation angenommen.
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt € 7.465. Gemäß § 253 Abs. 6 Satz
2 HGB ist dieser Betrag zur Ausschüttung gesperrt.
Die Bewertung der Rückstellungen für Jubiläen und Sterbegeld wird unter Zugrundelegung
einer Restlaufzeit von 15 Jahren mit einem Rechnungszins von 1,74 % p.a. entsprechend
der Rückstellungsabzinsungsverordnung vorgenommen. Die Rückstellung wird auf Basis
des Anwartschaftsbarwertverfahrens sowie unter Berücksichtigung eines jährlichen Gehaltstrends
von 2,25 %, eines Inflationstrends von 2,20 % p.a. und einer Standardfluktuationsrate
ermittelt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs
zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt
bewertet:
Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der
Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses
am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen
(Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige
Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
umgerechnet.
Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung
der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses
am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten
(Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
umgerechnet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände
haben – wie im Vorjahr – eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen
gegen verbundene Unternehmen sind im Wesentlichen dem Liefer- und Leistungsverkehr
zuzurechnen.
Gesamtbetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen € 148.848,28 Vorjahr: (€ 160.550,08)
• davon Beträge mit Restlaufzeit bis zu 1 Jahr € 148.848,28 Vorjahr: (€ 127.151,47) • davon Beträge mit Restlaufzeit von über 1 bis zu 5 Jahren € 0 Vorjahr: (€ 33.398,61)
Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00 und ist in voller Höhe eingezahlt.
Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für Personalkosten
und die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen 2023.
Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind – wie im Vorjahr – innerhalb eines Jahres fällig.
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 0,00 enthalten (Vorjahr: € 0,00). Die Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren hauptsächlich aus dem Lieferungs- und
Leistungsverkehr.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige betriebliche Erträge
Unter diesem Posten werden unter anderem Erträge aus der Gewährung von Zuschüssen
in Höhe von € 9.575,31 (Vorjahr: € 62.143,60) sowie Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen in Höhe von € 4.270,00 (Vorjahr: € 155.936,00) ausgewiesen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Unter diesem Posten werden unter anderem die Aufwendungen für Fremdarbeiten in Höhe
von € 1.404.550,85 (Vorjahr: € 1.889.549,81), Beratungskosten in Höhe von € 367.064,26
(Vorjahr: € 738.065,97), Werbekosten in Höhe von € 924.884,33 (Vorjahr: € 521.998,18)
sowie Lizenzgebühren in Höhe von € 353.835,72 (Vorjahr: € 284.951,65) ausgewiesen.
V. Sonstige Angaben
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Derartige finanzielle Verpflichtungen bestehen wie folgt:
Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 220.207,01 · Miet- und Pacht-/Leasingverträge unbewegliches Anlagevermögen: € 197.914,08 -davon gegen verbundene oder assoziierte Unternehmen: € 75.897,58€
· Miet- und Pacht-/Leasingverträge bewegliches Anlagevermögen: € 22.929,20
Restlaufzeit über einem bis fünf Jahre: € 413.589,25
· Miet- und Pacht-/Leasingverträge unbewegliches Anlagevermögen: € 395.828,17 -davon gegen verbundene oder assoziierte Unternehmen € 151.795,16
· Miet- und Pacht-/Leasingverträgebewegliches Anlagevermögen: € 17.761,08
Die Miet-, Pacht- und Leasingverträge betreffen das Verwaltungsgebäude, den Fuhrpark
und bestimmte Büro- und Geschäftsausstattungen. In allen Fällen handelt es sich um
sog. Operating-Lease Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft
führen. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringen Kapitalbindung im Vergleich
zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit
ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wozu es
derzeit keine Anzeichen gibt.
Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Belegschaft
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 72 Mitarbeiter (Vorjahr 62).
Geschäftsführung
Geschäftsführer sind:
Dr. Richard Lützner (Director Portfolio Management & Venture Building), München, 19.09.1985,
ausgeschieden am 22.03.2024 Alexander Mietzke (Director Technology & Infrastructure), Klingenthal, 04.02.1976,
seit 01.01.2023 Nils Wagner (CEO Rehau New Ventures), Zürich / Schweiz, 19.06.1979, ausgeschieden
am 01.01.2023 Alice Lottes (Directore Venture Services), Bad Berneck im. Fichtelgebirge, 24.07.1985,
seit 22.03.2024
Konzernzugehörigkeit
Oberstes Mutterunternehmen der New Ventures GmbH, Rehau, ist die Wagner Generations
AG, Muri b. Bern / Schweiz. Mutterunternehmen für den kleinsten Konsolidierungskreis
ist die REHAU Verwaltungszentrale AG, Muri b. Bern / Schweiz. Beide Konzernabschlüsse
werden nicht veröffentlicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Rehau, 07. Juni 2024
gez. Alice Lottes gez. Alexander Mietzke (Geschäftsführer) (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.09.2024 festgestellt.
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