WAH Consult GmbHLiquidiert
49525 Lengerich, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolf Alexander Herold seit 7.9.2009 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WAH Consult GmbH i.L.LengerichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2009Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Anwendung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenmerkmalen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet. Bilanzierungswahlrechte sind durchgängig im Sinne des steuerlichen Bilanzierungsgebotes ausgeübt worden. Bilanzierungshilfen wurden im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen. In Einzelfällen sind Postenbezeichnungen des Jahresabschlusses im Vergleich zu den Formulierungen in den Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB im Hinblick auf ihren tatsächlichen Inhalt angepaßt worden. In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen; steuerrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Einzelerläuterungen Angaben zur Bilanz Sonstige Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 4.201,14 (Vj. EUR 3.687,26). Es handelt sich um ein Verrechnungskonto. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige Angaben Die Gesellschaft befindet sich seit dem 06.10.2009 in Liquidation. Als Liquidator wurde Herr Wolf-Alexander Herold, Lengerich, bestimmt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft, Herrn Wolf-Alexander Herold, Lengerich, geführt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Lengerich, 27.04.2010 |
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