Ernst Pfaff
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.163.014,43 |
2.875.798,53 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
39,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.150.861,43 |
2.863.609,53 |
| III.
Finanzanlagen |
12.150,00 |
12.150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.134.276,78 |
4.165.327,07 |
| I.
Vorräte |
18.841,58 |
44.451,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.747.198,69 |
1.463.843,15 |
| davon
gegen Gesellschafter |
2.029,90 |
1.136,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.368.236,51 |
2.657.032,63 |
| Aktiva |
8.297.291,21 |
7.041.125,60 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.664.570,68 |
4.874.168,78 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
250.000,00 |
250.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
5.164.570,68 |
4.374.168,78 |
| davon
Gewinnvortrag |
4.374.168,78 |
3.917.098,28 |
| B.
Rückstellungen |
1.580.201,78 |
489.759,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.052.518,75 |
1.677.196,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.052.518,75 |
1.677.196,97 |
| Summe
Passiva |
8.297.291,21 |
7.041.125,60 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
1 Der Jahresabschluss der Ernst Pfaff GmbH mit
Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Hamburg unter HRB 35637, wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff.
HGB) sowie der Vorschriften des GmbHG und der
ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
3 Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Es kommt ausschließlich die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis
einschließlich 800 € werden entsprechend
den steuerlichen Möglichkeiten gemäß
§ 254 HGB i. V. m. § 6 Abs. 2 EStG
abgeschrieben.
4 Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und bewertet.
5 Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Marktwerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
6 Die
Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet. Sie werden mit dem Nennwert bzw. mit dem
am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.
7 Für die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
eine angemessene Pauschalwertberichtigung zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos
vorgenommen.
8 Für
ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden
Rückstellungen gebildet. Die
Rückstellungsbildung wurde gem. § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
9 Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das Vorjahr
und das Geschäftsjahr betreffenden Steuern.
10 Die
sonstigen Rückstellungen wurden für
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
11 Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
12
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
13 Die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden konnten weiter angewendet
werden.
3.
Angaben zur Bilanz
14
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände in Höhe von
1.747.199 € (Vorjahr: 1.462.943) haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
15 Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Dabei wurde ein Zinssatz von 1,30% zugrunde
gelegt. Es wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof.
Dr. Klaus Heubeck verwendet. Von dem
Beibehaltungswahlrecht nach Artikel 67
Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde kein Gebrauch
gemacht. Die Pensionsrückstellung war in
Höhe von 956.077 € zu bilden (Vorjahr: 254.785
€).
16 Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen
dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz
aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein
Unterschiedsbetrag im laufenden
Geschäftsjahr in Höhe von 0 € (Vorjahr:
4.550 €). Dieser Unterschiedsbetrag ist
für Ausschüttungen gesperrt.
17
Verbindlichkeiten in Höhe von 1.052.519 €
(Vorjahr: 1.677.197 €) haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
18 In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
310.598 € Steuern (Vorjahr: 344.870 €) enthalten,
die im Folgejahr bezahlt worden sind.
4.
Sonstige Angaben
19 Während des Geschäftsjahres wurden
im Unternehmen durchschnittlich 81
Arbeitnehmer beschäftigt.
20 Geschäftsführer der Gesellschaft
sind die Herren Carsten Pfaff und Thomas Pfaff.
5.
Unterschrift
Hamburg, 23. Januar 2025
Ernst Pfaff GmbH
Carsten Pfaff Thomas Pfaff
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.01.2025
festgestellt.
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