"Technik in Form" Blechbearbeitung GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tobias Richardt seit 18.3.2025 | Geschäftsführer |
Uwe Bötticher seit 18.3.2025 | Geschäftsführer |
Bettina Biehler seit 20.1.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Design in Form Fertigungstechnik GmbHHeiligenstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Design in Form Fertigungstechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften §§ 266 ff. HGB. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und bei Neuzugängen zeitanteilig erfasst. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,-- wurden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Dabei wurde im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert. Alle erkennbaren Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung i.H.v. 1% auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Die Preisentwicklung wurde als konstant eingeschätzt, so daß sich keine Abweichungen zur Steuerbilanz ergaben. Eine Abzinsung der Rückstellung für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen erfolgte nicht, weil sich die Kostensteigerung auf Vollkostenbasis und der Abzinsungszinssatz fast gegenseitig ausgleichen und es sich nur um unwesentliche Bilanzpositionen handelt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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