MEP
Professional Systems GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.112,00 |
60.456,51 |
| I.
Sachanlagen |
17.112,00 |
25.092,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
35.364,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
109.258,82 |
139.003,50 |
| I.
Vorräte |
1.500,00 |
2.777,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
106.641,33 |
136.082,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.117,49 |
143,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.690,01 |
5.030,36 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
27.362,98 |
2.202,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
158.423,81 |
206.693,05 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
27.767,27 |
-3.337,90 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
25.160,30 |
31.105,17 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
27.362,98 |
2.202,68 |
| B.
Rückstellungen |
4.213,00 |
18.322,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
154.210,81 |
188.370,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
158.423,81 |
206.693,05 |
Anhang
1. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU BESONDERHEITEN DER
FORM, INSBESONDERE DER GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
1.1.
Angabe und Begründung der Darstellungsform der
Bilanz
Der vorliegende Jahresabschluss der MEP Professional
Systems GmbH für das Geschäftsjahr 1. Januar 2010
bis 31. Dezember 2010 wurde nach den handelsrechtlichen
Vorschriften unter Berücksichtigung der
Änderungen gemäß
Bilanzmodernisierungsgesetz aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzmodernisierungsgesetztes ( BilMoG ) wurden
die Vorjahreszahlen auf Grund des Wahlrechtes des Art. 67
Abs. 8 satz 2 EGHGB nicht abgepasst.
Die Berichtsfirma ist nach den Umschreibungen der
Größenklassen des § 267 HGB eine "kleine
Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz ist nach den Vorschriften des § 266
HGB gegliedert.
2. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BEWERTUNG UND BILANZIERUNG
EINSCHLIESSLICH DER VORNAHME STEUERRECHTLICHER
MASSNAHMEN
2.1.
Angabe der auf die Posten der Bilanz angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der
Änderungen durch das Bilanzmodernisierungsgesetz
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Auf Grund der durch das BilMoG geänderten
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschiften haben sich im
Umstellungszeitpunkt Umstellungseffekte als
zusätzlicher Aufwand in Höhe von Euro 21.043,55
ergeben.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen. Die Abschreibung erfolgt grundsätzlich
linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bis zu Euro
150,00 Anschaffungskosten voll abgeschrieben. Für
geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
über Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 wurde
gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten
gebildet, der gleichmäßig im Jahr der
Anschaffung und in folgenden vier Wirtschaftsjahren Gewinn
mindernd aufzulösen ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen erfolgte
grundsätzlich zu Nennwert unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken.
Soweit erforderlich wurden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Pensionsrückstellungen
Für Arbeitnehmer der Gesellschaft wurde eine
Pensionszusage erteilt. Für die Zusage wurde eine
Rückdeckungsversicherung abgeschlosssen.
Auf Grund der Regelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ist der Wert der
Pensionsverpflichtung mit dem Aktivwert der
Rückdeckungsversicherung zu saldieren.
Da sich die von der Gesellschaft zugesagten
Leistungen sich unmittelbar auf die Leistungen beziehen,
die sich aus der Rückdeckungsversicherung ergeben,
stehen sich Anspruch und Belastung gleichwertig
gegenüber. Der Ansatz nach BilMoG beträgt demnach
Euro 0,00.
Von dem Wahlrecht zum Ansatz der Rückstellung
mit dem Vorjahresansatz gemäß Art. 67 Abs. 1
EGHGB wurde Gebrauch gemacht.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung
erfolgte in Höhe der geschätzten oder erwarteten
Kostenbelastung, wobei diese, wenn möglich,
rechnerisch ermittelt wurde. Bei vergleichbaren
Vorjahresaufwendungen wurden diese als
Hilfsgröße herangezogen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN
DER BILANZ UND DER
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
3.1.
Angabe des Vorschlages über die Verwendung des
Ergebnisses
Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro
-25.160,30.
Die Geschäftsführung beabsichtigt der
Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, den
Jahresfehlbetrag zusammen mit dem bestehenden
Verlustvortrag zum 1. Januar 2010 in Höhe von Euro
-27.767,27 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Verlustvortrag zum 1. Januar 2011 beträgt
somit Euro -52.927,57.
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2010
buchhalterisch überschuldet.
Ein Gläubiger der Gesellschaft hat hinsichtlich
seiner Forderungen gegenüber der Gesellschaft den
Rangrücktritt erklärt. Die Erklärung
erfolgte in der Weise, dass die Forderungen des
Gläubigers nur zu Lasten eines Bilanzgewinns, aus
einem Liquiditätsüberschuss oder aus einem die
sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft
übersteigenden Vermögen bedient werden
müssen.
Unter Beachtung der Rangrücktrittserklärung
dürfte die buchhalterische Überschuldung
beseitigt sein.
4. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
4.1.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern, Angabe nach § 42 Abs.
3 GmbHG
Unter der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" in
Höhe von Euro 79.855,06 sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 0,00
enthalten.
4.2.
Angabe der Namen der Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Geschäftsführer der MEP Professional
Systems GmbH war während des Berichtszeitraumes:
Herr Klaus Heinrich Kurt Löw, Dipl. Ing.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Kredite, Ausleihungen oder Vorschüsse zu Gunsten
einzelner Geschäftsführer bestanden im
Berichtszeitraum in Höhe von Euro 46.796,63. Die
Forderungen werden verzinst.
Frankfurt/Main, im Februar 2012
gez. Klaus Löw
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.02.2012 festgestellt.
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