Sparkasse Ostprignitz-Ruppin

Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRA 1037
Eingetragen
9.3.2005
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne der Sparkassenverordnung des Landes Brandenburg

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Herrn Mario Zehle
seit 21.1.2025
Vorstandsmitglied
Anja Blumenstein
seit 21.1.2025
Vorstandsmitglied
Markus Rück
seit 16.1.2009
Vorsitzender des Vorstands

Gesellschafter
Beta

Keine Daten verfügbar

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Ostprignitz-Ruppin

Neuruppin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Sitz Neuruppin
eingetragen beim Amtsgericht Amtsgericht Neuruppin
Handelsregister-Nr. HRA 1037 NP

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 12.162.465,76 12.971
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 12.771.834,90 15.170
24.934.300,66 28.141
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 176.442.396,38 150.923
b) andere Forderungen 56.170.561,43 64.526
232.612.957,81 215.449
4. Forderungen an Kunden 718.548.675,70 704.822
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 157.831.457,30 EUR (140.955)
Kommunalkredite 47.882.750,33 EUR (54.731)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 129.404.735,66 116.461
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 93.967.602,72 EUR (111.091)
bb) von anderen Emittenten 81.921.779,56 85.839
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 55.796.846,22 EUR (65.322)
211.326.515,22 202.301
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
211.326.515,22 202.301
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 338.141.056,75 378.155
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 2.191.205,64 2.307
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.911.500,00 5.412
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 212.990,07 221
darunter:
Treuhandkredite 212.990,07 EUR (221)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 55.770,00 77
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
55.770,00 77
12. Sachanlagen 21.647.135,88 22.093
13. Sonstige Vermögensgegenstände 9.104.401,01 10.752
14. Rechnungsabgrenzungsposten 9.274,15 0
Summe der Aktiva 1.568.695.782,89 1.569.730

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 269.722,20 0
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 56.877.262,01 66.580
57.146.984,21 66.580
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 289.124.601,77 354.314
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 61.296.548,06 1.778
350.421.149,83 356.091
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 918.629.642,58 920.979
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 20.894.661,11 12.919
939.524.303,69 933.898
1.289.945.453,52 1.289.989
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 212.990,07 221
darunter:
Treuhandkredite 212.990,07 EUR (221)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 849.536,31 578
6. Rechnungsabgrenzungsposten 7.012,87 22
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 6.314.524,00 6.154
b) Steuerrückstellungen 79.480,25 4
c) andere Rückstellungen 3.241.385,18 4.463
9.635.389,43 10.620
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 28.054.886,48 33.452
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 134.126.000,00 120.104
Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 276.000,00 EUR (254)
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 48.163.943,32 47.615
48.163.943,32 47.615
d) Bilanzgewinn 553.586,68 549
48.717.530,00 48.164
Summe der Passiva 1.568.695.782,89 1.569.730
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 10.942.616,73 13.445
Über eine weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeit wird im Anhang berichtet.
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
10.942.616,73 13.445
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 83.482.920,62 93.803
83.482.920,62 93.803

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2022
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 24.540.414,02 17.636
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (359)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 5.603.933,65 3.771
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (0)
30.144.347,67 21.407
2. Zinsaufwendungen 5.769.004,91 602
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 95.955,81 EUR (946)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 70,36 EUR (0)
24.375.342,76 20.805
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 9.182.935,91 11.577
b) Beteiligungen 370.547,54 258
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
9.553.483,45 11.835
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 11.958.237,81 11.297
6. Provisionsaufwendungen 586.939,28 845
11.371.298,53 10.452
7. Nettoertrag des Handelsbestands 198.656,50 52
darunter: Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 22.000,00 EUR (6)
8. Sonstige betriebliche Erträge 2.654.170,86 1.519
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR (0)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 6.097,12 EUR (2)
9. (weggefallen)
48.152.952,10 44.663
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 13.001.525,30 11.099
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.816.174,47 2.351
darunter:
für Altersversorgung 842.405,33 EUR (540)
15.817.699,77 13.450
b) andere Verwaltungsaufwendungen 9.913.412,51 8.304
25.731.112,28 21.754
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 3.913.430,87 1.145
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.036.283,42 1.838
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR (0)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 77.083,92 EUR (171)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 2.523.149,81 0
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 5.826
2.523.149,81 5.826
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 25.708
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 2.213.976,00 0
2.213.976,00 25.708
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 14.000.000,00 0
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 2.162.951,72 44
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR (0)
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR (0)
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag / Vorjahr: erstattete Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.569.754,30 513
darunter: Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB 0,00 EUR (0)
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 39.610,74 8
1.609.365,04 505
25. Jahresüberschuss 553.586,68 549
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
553.586,68 549
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
553.586,68 549
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 553.586,68 549

Anhang zum Jahresabschluss 2023

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, da die Mehrheitsbeteiligungen an Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).

2.1 Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit dem Nennwert bilanziert.

Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet.

Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den jährlich durchgeführten Analysen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleich zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

2.2 Wertpapiere

Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere erfolgte nach der Durchschnittsmethode. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve und des Anlagevermögens wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis (bei einem aktiven Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven Markt) zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten.

Bei der Bewertung von Wertpapieren wird der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier im Sinne der MiFID II wurden festverzinsliche Wertpapiere zum Bilanzstichtag dem inaktiven Markt zugeordnet.

In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Bei im Bestand gehaltenen Spezial-Investmentfonds und Anteilen an Investmentvermögen ist für die Bewertung grundsätzlich der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.

Bei Anteilen an Investmentvermögen, die der Liquiditätsreserve zugeordnet wurden, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen wird durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ein Rückgabeabschlag erhoben. Dieser Rückgabeabschlag wurde bei der Bewertung dann berücksichtigt, wenn eine vorfristige Rückgabe der Anteile beabsichtigt ist.

2.3 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu den Anschaffungskosten bilanziert. Bei einer Beteiligung wurde in den Vorjahren eine Abschreibung auf den niedrigeren Wert wegen dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Diese war im Jahr 2023 beizubehalten. Die Beteiligungsbewertung erfolgte grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

2.4 Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen

Entgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Immaterielle Anlagewerte sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren zugrunde gelegt wurde.

Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 20 bis 50 Jahren vorgenommen.

Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung, einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens, erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. nach der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR sind im Erwerbsjahr sofort als Aufwand erfasst worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 250,00 bis 1.000,00 EUR wurden im Geschäftsjahr in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre linear gewinnmindernd aufzulösen ist.

Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

2.5 Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten (Nennwert) am Bilanzstichtag bewertet.

2.6 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert worden.

2.7 Rückstellungen

Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.

Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck abweichend vom Vorjahr entsprechend dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,59 % sowie Rentensteigerungen von 2,59 % ermittelt. Die Änderung der Bewertungsmethode wurde vorgenommen, da das degressiv-ratierliche Anwartschaftsbarwertverfahren gemäß herrschender Meinung in jedem Fall zu einem angemessenen Bewertungsergebnis führt. Die Verfahrensänderung hat gemäß Aktuar auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage keine Auswirkung gehabt.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,83 %.

Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern. Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg.

Die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut.

Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,1 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 vom 01.01. - 31.12. 4,8 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,4 %. Der Umlagesatz bleibt im Geschäftsjahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg, während die Verpflichtung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin ausschließlich darin besteht, der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 10.580 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 364 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelndem Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 16.283 TEUR.

Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im AktuarGutachten 2023 für die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg.

Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,47 % ermittelt und für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 1,99 Jahren mit einem auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,05 % abgezinst. Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungszinssatzes erst zum Ende der Periode eintritt, sodass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum Ende der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs; bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen sowie aus der Änderung des Abzinsungszinssatzes wurden im Zinsaufwand (Sparverkehr) sowie im sonstigen betrieblichen Aufwand (Personalaufwendungen) erfasst.

2.8 Fonds für allgemeine Bankrisiken

Im Geschäftsjahr wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zur Absicherung gegen die besonderen Risiken des Bankgeschäfts dotiert.

Gemäß § 340e Abs. 4 HGB wurde dem Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach § 340g HGB ein Betrag, der mindestens 10 % der Nettoerträge des Handelsbestands entspricht, zugeführt und dort gesondert ausgewiesen.

2.9 Strukturierte Finanzinstrumente

Die strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22 (variabel verzinsliche Darlehen mit vereinbarter Zinsuntergrenze, Darlehen mit Sondertilgungsrechten oder Kündigungsrechten der Kunden, sowie Spareinlagen mit Kündigungsrechten der Kunden bzw. mit Stufenzinsvereinbarungen (Zuwachssparen)) wurden einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet.

2.10 Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuches (Zinsbuches)

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31.12.2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

3. Erläuterungen zur Jahresbilanz

3.1 Aktivseite

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an die eigene Girozentrale 10.640 TEUR

Posten 4: Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

Bestand am Bilanzstichtag 6.669
TEUR
davon Forderungen mit Nachrangabrede 0 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 13.436 TEUR
davon Forderungen mit Nachrangabrede 2.000 TEUR

Im Bestand am 31.12. des Vorjahres waren Avalkredite in Höhe von 6.038 TEUR ausgewiesen.

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 208.423 TEUR
nicht börsennotiert 2.904 TEUR

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Sparkasse hält an folgendem Investmentvermögen mehr als 10 % der Anteile:

Klassifizierung nach Anlagezielen Buchwert Marktwert/ Anteilswert Differenz zwischen Marktwert und Buchwert (Ertrags-) Ausschüttungen für das Geschäftsjahr
TEUR
Mischfonds 1 (A-Schinkel-Invest) 226.624 237.007 10.383 5.799
Mischfonds 2 (A-Fontane-Aktien) 105.785 106.270 485 2.945

Bei den Anteilen an Mischfonds 1, die der Liquitätsreserve zugeordnet wurden, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Insofern ist die Möglichkeit einer täglichen Rückgabe zum Bilanzstichtag beschränkt.

Posten 7: Beteiligungen

Name und Sitz Eigenkapital
TEUR
Beteiligungsquote
%
Ergebnis 2022
TEUR
Ostdeutscher Sparkassenverband, Berlin 180.212 1,03 -3.058
Medizinische Hochschule Brandenburg Campus GmbH, Neuruppin -4.414 11,11 669
Beteiligungsgesellschaft der Sparkassen des Landes Brandenburg mbH & Co. KG, Potsdam 8.878 4,11 394

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der weiteren Beteiligungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB i. V. m. § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB verzichtet.

Posten 8: Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Sparkasse besitzt folgende bedeutende Anteile an verbundenen Unternehmen:

Name und Sitz Eigenkapital
TEUR
Beteiligungsquote
%
Ergebnis 2022
TEUR
Denkinger Bauträgergesellschaft Neuruppin GmbH & Co. KG 2.257 100 -26
Denkinger Beteiligungs-GmbH 27 100 2

Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses wurde gemäß § 296 Abs. 2 HGB wegen der untergeordneten Bedeutung der Tochterunternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verzichtet.

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Bauten haben einen

Bilanzwert in Höhe von 4.117 TEUR
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 718 TEUR

Posten 15: Aktive latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei der Forderungs- und Wertpapierbewertung. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet.

Anlagenspiegel

Anlagenspiegel I (ohne Zusammenfassungen gemäß S 34 Abs. 3 RechKredV)

In nachstellenden Positionen enthaltenes Anlagevermögen Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand per 01.01. Veränderungen
(Tsd. Euro) Zugang Abgang Umbuch. per 31.12.
Immaterielle Anlagewerte 541,0 37,3 192,1 0,0 386,2
- Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte 0,0 0,0 0.0 0,0 0,0
- Entgeltlich erworbene Schutz rechte und Lizenzen 541,0 37,3 192,1 0,0 386,2
- Geschäfts- oder Firmenwert 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
- Geleistete Anzahlungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sachanlagen 53.371,0 3.502,1 1.217,4 0,0 55.655,7
- Grundstücke und Gebäude 47.779,8 3450,4 0,0 0,0 51.230,2
- Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.591,1 51,7 1.217,4 0,0 4.425,4
Forderungen an Kreditinstitute 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Forderungen an Kunden 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 86.598,2 79.713,4 44.327,6 0,0 121.984,0
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 368.054,0 0,0 0,0 -368.054,0 0,0
Beteiligungen 2.784,3 0,0 116,1 0,0 2.668,3
Anteile an verbundenen Unternehmen 5.411,5 4.500,0 0,0 0,0 9.911,5
Sonstige Vermögensgegenstände 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
In nachstellenden Positionen enthaltenes Anlagevermögen kumulierte Abschreibungen
Stand per 01.01. Zugang Abgang Umbuch. Zusch r. Stand per 31.12.
(Tsd. Euro)
Immaterielle Anlagewerte 464,1 49,1 182,7 0,0 0,0 330,5
- Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte 0,0 0,0 0.0 0,0 0,0 0,0
- Entgeltlich erworbene Schutz rechte und Lizenzen 464,1 49,1 182,7 0,0 0,0 330,5
- Geschäfts- oder Firmenwert 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
- Geleistete Anzahlungen
Sachanlagen 31.277,5 3.864,4 1.133,3 0,0 0,0 34.008,5
- Grundstücke und Gebäude 26.646,9 3.653,7 0,0 0,0 0,0 30.300,7
- Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.630,6 210,6 1.133,3 0,0 0,0 3.707,9
Forderungen an Kreditinstitute 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Forderungen an Kunden 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 9.793,5 5,1 5.442,9 0,0 1.690,7 2.665,0
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2.515,1 0,0 0,0 -2.515,1 0,0 0,0
Beteiligungen 477,0 0,0 0,0 0,0 0,0 477,0
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sonstige Vermögensgegenstände 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
In nachstellenden Positionen enthaltenes Anlagevermögen Buchwerte
Buchwert per 31.12. Buchwert Vorjahr
(Tsd. Euro)
Immaterielle Anlagewerte 55,8 76,9
- Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte 0,0 0,0
- Entgeltlich erworbene Schutz rechte und Lizenzen 55,8 76,9
- Geschäfts- oder Firmenwert 0,0 0,0
- Geleistete Anzahlungen 0,0 0,0
Sachanlagen 21.647,1 22.093,5
- Grundstücke und Gebäude 20.929,6 21.132,9
- Betriebs- und Geschäftsausstattung 717,6 960,6
Forderungen an Kreditinstitute 0,0 0,0
Forderungen an Kunden 0,0 0,0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 119.319,0 76.804,7
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,0 365.538,9
Beteiligungen 2.191,2 2.307,3
Anteile an verbundenen Unternehmen 9.911,5 5.411,5
Sonstige Vermögensgegenstände 0,0 0,0

Im Geschäftsjahr wurden Anteile an Spezial-Investmentfonds, die aufgrund einer geänderten Halteabsicht nunmehr dazu bestimmt sind, nicht dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, mit dem Buchwert von insgesamt 365.539 TEUR aus dem Anlagevermögen in die Liquiditätsreserve umgewidmet.

3.2 Passivseite

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 610 TEUR

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.898 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 541 TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3.932 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 6.267 TEUR

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 7: Rückstellungen

Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 6.360 TEUR. Der einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB unterliegende Unterschiedsbetrag ermäßigte sich im Jahr 2023 um 178 TEUR auf 45 TEUR.

Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde. Der Jahresüberschuss kann somit voll ausgeschüttet werden.

Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten

Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr Zinsen und andere Aufwendungen in Höhe von 522 TEUR angefallen.

Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Die Bedingungen der Nachrangigkeit bei diesen Mitteln entsprechen Art. 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).

Die Mittelaufnahmen von insgesamt 28.055 TEUR, die im Einzelfall die 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, sind im Durchschnitt mit 1,97 % verzinslich. Die Ursprungslaufzeiten bewegen sich zwischen 5 Jahren und 10 Jahren. Im Folgejahr werden aus diesen Mittelaufnahmen 3.479 TEUR zur Rückzahlung fällig.

Posten 11: Fonds für allgemeine Bankrisiken

Von dem Fonds für allgemeine Bankrisiken entfallen 276 TEUR auf den Sonderposten gemäß § 340e Abs. 4 HGB. Die Zuführungen zu diesem Sonderposten in Höhe von 22 TEUR wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten 7 Nettoertrag des Handelsbestands ausgewiesen.

Passiva unter dem Strich:

1. Eventualverpflichtungen

Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar.

Die Sparkasse engagiert sich mit einer Beteiligung (Anteil am Stammkapital 11,11 %) an der Medizinischen Hochschule Brandenburg CAMPUS GmbH (MHB GmbH) - der Trägergesellschaft der Universität ,,Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane" - im Sinne einer Regionalförderung und ihres öffentlichen Auftrages. Zur hochschulrechtlich geforderten Absicherung des Insolvenzrisikos der MHB GmbH gaben die Gesellschafter eine harte, betragsmäßig auf 5,5 Mio. EUR beschränkte Patronatserklärung gegenüber der MHB GmbH ab. Die Gesellschafter haften als Teilschuldner nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile an der Kreditnehmerin, d.h. die Sparkasse mit 11,11 %. Sollte ein Gesellschafter seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, haften die übrigen Gesellschafter im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile für den Ausfall. Diese wirtschaftlich als gesamtschuldnerisch einzuordnende Haftung begrenzen die Gesellschafter im Innenverhältnis durch Stellung einer entsprechenden Bankbürgschaft bzw. Verpfändung von Guthabenbeträgen. Zu diesem Zweck haben zwei Gesellschafter Bankguthaben in Höhe von 2,4 Mio. EUR verpfändet. Für zwei weitere Gesellschafter hat die Sparkasse Bankbürgschaften in Höhe von 2,4 Mio. EUR übernommen. Die Sparkasse hat den anderen Gesellschaftern eigene Vermögensgegenstände in Höhe von 611 TEUR als Sicherheit übertragen.

2. Andere Verpflichtungen

Wesentliche Einzelposten an anderen Verpflichtungen liegen in folgendem Umfang vor:

unwiderrufliche Kreditzusagen (brutto vor Abzug von Pauschalwertberichtigungen) 83.631 TEUR

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen SparkassenFinanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden.

Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit 100.000 EUR pro Person).

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG.

Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese gegebenenfalls geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.

Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten). Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i.S.v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen.

Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 894 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Der Jahresbeitrag wurde in 2023 in Höhe von 894 TEUR erbracht. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 4.026 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten.

Gegenüber der REG Regionalentwicklungsgesellschaft Nordwestbrandenburg mbH, an deren Stammkapital die Sparkasse beteiligt ist, verpflichtete sich die Sparkasse im Rahmen ihres öffentlichen Auftrages bis zum 31. Dezember 2026 zu einer jährlichen Gewährung eines Zuschusses zur Finanzierung der Regionalentwicklung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Höhe von bis zu 250 TEUR. Die Auszahlung der Mittel erfolgt bei nachgewiesenem Bedarf, Abruf durch die REG und Freigabe der Mittel durch die Sparkasse. Im Jahr 2023 wurden 150 TEUR gezahlt. Da die jeweiligen Zuschusszahlungen nicht zu einer dauerhaften Wertsteigerung des Beteiligungsanteils führen, werden diese im GuV-Posten 12 ausgewiesen.

Am Bilanzstichtag bestehende, noch nicht eingeforderte verbindliche Zeichnungszusagen auf Immobilienfondsanteile i. H. v. 1.893 TEUR (Vorjahr 4.845 TEUR) sind als sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB einzustufen.

Restlaufzeitengliederung

Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:

Posten der Bilanz Restlaufzeit bis zu 3 Monaten - mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr - mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren - mehr als 5 Jahre
Angaben
in TEUR
Aktiva 3 b) andere Forderungen an Kreditinstitute - 14.000 23.000 12.000
Aktiva 4 Forderungen an Kunden 16.496 49.671 194.644 435.955
Passiva 1 b) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 5.956 3.804 20.412 26.704
Passiva 2 a ab) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 4.558 44.936 11.802 -
Passiva 2 b bb) Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 8.459 12.382 - -

Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert.

Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):

Posten der Bilanz Angaben
in TEUR
Aktiva 5 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 32.224

Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 21.536 TEUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 5: Provisionserträge

Die wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherung, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate und Fondsanteile).

Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge

Die im Jahr 2021 aufgrund der BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) gebildete Rückstellung wurde in Höhe von 1.500 TEUR vollständig aufgelöst.

Die Grundstückserträge betragen 836 TEUR.

Posten 11: Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Der Posten "Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen "der Gewinn- und Verlustrechnung enthält eine außerordentliche Abschreibung für ein nicht sparkassenbetrieblich genutztes Objekt in Höhe von 3.106 T€.

Posten 12: Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" der Gewinn- und Verlustrechnung enthält Spenden in Höhe von 1.083 TEUR.

Posten 25: Jahresüberschuss

Der Vorstand wird dem Verwaltungsrat vorschlagen den Jahresüberschuss gemäß § 27 BbgSpkG nach Feststellung des Jahresabschlusses, vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

5. Sonstige Angaben

Organe der Sparkasse

Verwaltungsrat:

Vorsitzender

Reinhardt, Ralf Landrat Ostprignitz-Ruppin

Stellvertretende Vorsitzende

Ehrlich, Sabine Sachbearbeiterin, Amt Neustadt (Dosse)
Deter, Sven Geschäftsführer, Wulkower Agrar GmbH

Mitglieder

Nowack, Ines Leiterin Kindertagesstätte, Gemeinde Fehrbellin i.R
Görke, Nora Bürgermeisterin, Stadt Kyritz
Gehrmann, Jörg Bürgermeister, Stadt Wittstock/Dosse i.R.
Göhlich, Mario Geldwäschebeauftragter, Sparkasse OPR
Müller, Marcel Leiter Mediale Geschäftsstelle, Sparkasse OPR
Al-Shinawi, Claudia Vertriebscoach, Sparkasse OPR

Vorstand:

Vorsitzender Rück, Markus
Mitglied Osterberg, Ralf

weitere Angaben

Der Vorstandsvorsitzende Herr Markus Rück ist Mitglied im Aufsichtsrat der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH.

Die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates betrugen 56 TEUR.

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 242 TEUR gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstandes und für ihre Hinterbliebenen betragen am 31.12.2023 4.125 TEUR.

Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite in Höhe von 316 TEUR und den Mitgliedern des Verwaltungsrates in Höhe von 572 TEUR gewährt.

Von der Schutzklausel gemäß § 286 (4) HGB wird Gebrauch gemacht.

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 108,3
Teilzeitkräfte 87,3
Insgesamt 195,5
nachrichtlich: Auszubildende 17,5

Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:

^ für die Abschlussprüfungsleistungen 269 TEUR
^ für andere Bestätigungsleistungen 36 TEUR

darunter:

Prüfung gem. § 89 WpHG 36 TEUR

sowie die Prüfung des Reduzierungsantrags nach § 16j Abs. 2 FinDAG.

 

Neuruppin, 14. Juni 2024

Rück

Rück Osterberg

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 48.153 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 179,89.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 2.163 TEUR.

Die gezahlten Steuern auf den Gewinn betragen 1.570 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern und Steuern aus aperiodischen Vorgängen.

Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin

Hinweis: Durch Rundung von Zahlen können innerhalb einer Tabelle Rundungsdifferenzen bei der Summe der Zahlen auftreten. Zur leichteren Lesbarkeit wurde i. d. R. die männliche Form personenbezogener Hauptwörter gewählt. Frauen und Männer sind jedoch mit den Texten gleichermaßen angesprochen.

1. Geschäftsmodell der Sparkasse

Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Neuruppin. Ihr Geschäftsgebiet erstreckt sich auf den Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Träger der Sparkasse ist der Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Sparkassenaufsichtsbehörde ist das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg (§ 30 Abs. 2 BbgSpkG). Die Sparkasse ist im Handelsregister beim Amtsgericht Neuruppin unter der Nr. HRA 1037 NP eingetragen. Sie ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV).

Institutssichernde Einrichtung der Sparkasse im Sinne des § 23a Abs. 1 KWG ist der Sparkassenstützungsfonds des OSV.

Maßgebliche rechtliche Grundlagen für die Geschäftstätigkeit der Sparkasse im Berichtsjahr sind das Brandenburgische Sparkassengesetz (BbgSpkG), die Sparkassenverordnung für das Land Brandenburg sowie die Satzung der Sparkasse.

Die Sparkasse ist ein regionales Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand zu sichern, die finanzielle Eigenversorgung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Entwicklung der Region zu fördern. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz des Landes Brandenburg niedergelegt und prägt das gesamte Geschäftsmodell. Die Sparkasse handelt nicht ausschließlich gewinn-, sondern auch gemeinwohlorientiert.

Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin ist mit 9 Geschäftsstellen, einer Medialen Geschäftsstelle, weiteren 6 Selbstbedienungsfilialen, 30 Geldautomaten (davon 10 mit Einzahlfunktion) und 27 Überweisungsterminals in der Region präsent.

Das Wertpapierdienstleistungsgeschäft für Kunden wickelt die Sparkasse im Wesentlichen als Finanzkommissions- und Anlagevermittlungsgeschäft über die DekaBank Deutsche Girozentrale (DekaBank) ab. Daneben führt die Sparkasse auch Wertpapiernebendienstleistungsgeschäfte für Kunden durch. Das Versicherungsgeschäft, die Immobilienvermittlung, das Bauspar-, Leasing- und Factoringgeschäft werden im Verbund mit den Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe betrieben. Die Sparkasse vermittelt im Rahmen des Verbundsystems der Sparkassen-Finanzgruppe u. a. Geschäfte an die Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG, die Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG, die LBS IMMOBILIEN GmbH, die LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, die Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG sowie die Deutsche Factoring Bank GmbH & Co. KG. Außerdem gibt die Sparkasse Kreditkarten (Mastercard und VISA) in wirtschaftlicher Eigenemission aus.

Bezüglich der Sonderkreditprogramme (Weiterleitungsmittel) bestehen Geschäftsverbindungen zu Förderinstituten.

Im Rahmen des Strategiemodells der Sparkasse sind die Grundsätze der geschäftspolitischen Ausrichtung zusammengefasst und in die operativen Planungen eingearbeitet. Die übergeordneten Ziele sind in einer Geschäfts- und Risikostrategie niedergelegt. Durch die zielorientierte Bearbeitung der strategischen Geschäftsfelder soll die Aufgabenerfüllung der Sparkasse über die Ausschöpfung von Ertragspotenzialen sowie Kostensenkungen sichergestellt werden.

Gem. Art. 94 Capital Requirements Regulation (CRR) ist die Sparkasse ein Institut mit Handelsbuchtätigkeit von geringem Umfang.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 1

Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen.

Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 Prozent. Dieser Wert entspricht zwar annähernd dem langjährigen Durchschnitt, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung von den gedrückten Wertschöpfungsniveaus aus erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch tatsächlich im Angesicht der hohen Inflation stecken.

Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 Prozent realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt und für die meisten seiner Länder sogar noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend.

Deutschland ist am Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor.

Als sich Anfang 2023 zeigte, dass die Mangellage nicht schlagend werden würde und dass Deutschland aufgrund von getroffenen Maßnahmen zur Einsparung und zu neuen Bezugsquellen, aber auch aufgrund einer warmen Witterung recht gut durch den Winter kommen würde, verflog diese Angst. Es keimte Anfang 2023 die Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona-Aufschwung nun kraftvoll einsetzten würde. Diese Hoffnung erfüllte sich dann allerdings nicht.

Denn die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 Prozent nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Aber das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpften doch die Kauflust und die Konsummöglichkeiten. Mit -0,8 Prozent schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 Prozent.

Noch stärker rückläufig als der private Verbrauch war der staatliche Konsum. Er schrumpfte 2023 preisbereinigt um 1,7 Prozent. Hier spiegelt sich die Normalisierung nach der Pandemie wider. Es waren vor allem weggefallene Ausgaben für Impfstoffe und Testsets, die hier wirksam wurden. Die Staatsquote als Anteil der Staatsausgaben aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) am Bruttoinlandsprodukt ging 2023 auf 48,2 Prozent zurück. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 hatte diese Kennzahl vorübergehend die Fünfzig-Prozent-Marke überschritten.

Trotz der wegen steigender Zinssätze wieder etwas höherer Zinsausgaben in Höhe von 36,3 Mrd. Euro fiel das gesamtwirtschaftliche Finanzierungsdefizit mit 82,7 Mrd. Euro oder 2,0 Prozent des BIP etwas geringer aus als im Vorjahr. Die noch nicht endgültig exakt bezifferte Staatschuldenquote dürfte auf die Größenordnung von 65 Prozent des BIP leicht zurückgegangen sein.

Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu ferne sind. Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufsrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den EuroraumKapitalmarkt sogar von 2,53 Prozent Ende 2022 auf 2,06 Prozent Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Und über weiter Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5 Prozent, in der Spitze fast bei 3 Prozent.

Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 Prozent. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau.

Die Ausrüstungsinvestitionen hielten sich dagegen recht gut. Sie wurden zwar ebenfalls vom Zins gebremst. Aber der Strukturwandel macht eine Erneuerung des Kapitalstocks erforderlich, so dass sich mit den treibenden Themen Klimawandel und Digitalisierung eine Sonderkonjunktur entfaltet hat. Die Ausrüstungsinvestitionen konnten deshalb als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real sogar zulegen und zwar um 3,0 Prozent.

Auch der Außenhandel leistete einen positiven Wachstumsbeitrag. Dies ist jedoch der rechnerisch saldierten Konstellation geschuldet. Die Exporte selbst sanken 2023 real um 1,8 Prozent. Die deutschen Importe, die als eine Art Vorleistung für die deutsche Volkswirtschaft mit negativem Vorzeichen in die BIP-Berechnung eingehen, sanken aber sogar um 3,0 Prozent und somit noch stärker als die Exporte. Der Überschuss in der Leistungsbilanz machte nach 4,4 Prozent des BIP 2022 im Jahre 2023 wieder deutlich mehr als sechs Prozent des BIP aus.

Insgesamt ergab sich nach der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 Prozent. Ein Teil dieser Schrumpfung ist allerdings auch auf den Effekt einer geringeren Zahl von 2023 zur Verfügung stehenden Arbeitstagen zurückzuführen. Arbeitstäglich bereinigt beziffert Destatis die Entwicklung auf -0,1 Prozent.

Am Arbeitsmarkt fühlt sich die Lage weiterhin ohnehin überhaupt nicht an wie eine Rezession. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 Prozent erhöht. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich 333 Tausend Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023. Das hat allerdings Implikationen für die Entwicklung der Produktivität: Bei real schrumpfendem BIP und steigender Erwerbstätigenzahl war die ProKopf-Produktivität deutlich rückläufig. Pro Stunde gerechnet sieht die Entwicklung etwas günstiger aus, weil die durchschnittlich geleistete Arbeitsstundenzahl 2023 gesunken ist.

Die Bewegungen der Leitzinsen und Kapitalmarktzinsen 2023 sind bereits weiter oben im Zusammenhang mit der Preisentwicklung und der Investitionstätigkeit beschrieben worden. Die Aktienkurse wurden 2023 davon stark beeinflusst. Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Aktienkurse verhalten, gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Hintergrund war die zunehmende Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation, über Stagnation und ausbleibenden Aufschwung. Doch dann setzte im November und Dezember ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 Prozent.

Trotz deutlicher Zinserhöhungen infolge der hartnäckig hohen Inflation konnte sich der Immobilienmarkt aufgrund des Mietwachstums im Jahr 2023 aufgrund indexierter Mietverträge als attraktive Assetklasse behaupten. Die von der Sparkasse erwartete Performance der Assetklasse Immobilien mit 2,5 % wurde jedoch nicht ganz erreicht. Die Asset-Klasse zeigte sich in der Krise bisher insgesamt robust und erreichte in 2023 eine Performance von 2,4 % 2. Hierbei ist jedoch eine Zweiteilung bei den Nutzungsarten zu beachten. Inländische Geschäftshäuser, Shopping-Center und Hotels wurden durch die Krisen schwer getroffen. Nahversorger und Logistik entwickelten sich hingegen stabil bzw. leicht positiv. 3

Zum Jahresende 2023 notierte der StoxxEurope600 (Perf.) bei 1.136,95 Punkten (+ 15,81 % im Jahresverlauf) und der S&P500 bei 4.769,83 Punkten (+ 24,23 % im Jahresverlauf). Die Sparkasse ging in ihren Planungen für die Assetklasse Aktien von einer Performance von 6,0 % p. a. aus. Die Erwartungen der Sparkasse zur Marktzinsentwicklung, welche von nur noch moderaten Zinserhöhungen im Geldmarkt und Zinssenkungen im langfristigen Bereich unter Verflachung der Zinsstrukturkurve für das Jahr 2023 ausgingen, sind nicht eingetreten. Die inflationsbedingt mehrfach deutlichen Leitzinserhöhungen der EZB im Jahr 2023 führten zu einem gleichgerichteten Anstieg der Kapitalmarktzinsen.

Die Geschäftserwartungen der Wirtschaft in Westbrandenburg haben sich nur leicht verbessert. Nach wie vor belasten vor allem die steigenden Kosten sowie der Fachkräftemangel. 4 Die Sparkasse geht weiterhin von einer guten konjunkturellen Lage, trotz bestehender Herausforderungen, aus.

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 5 hat die Einwohnerzahlen für die kreisfreien Städte und Landkreise in Brandenburg per 31.12.2022 aktualisiert. Zum 31.12.2022 lebten 99.871 gemeldete Einwohner im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Für das Jahr 2023 wurde mit Stand 30.11.2023 eine Zunahme der gemeldeten Einwohner um 110 auf 99.981 festgestellt. Diese Entwicklung ist auf die abflachenden Fluchtbewegungen im Rahmen des Ukrainekrieges zurückzuführen. Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin geht davon aus, dass die Bevölkerungsanzahl im Geschäftsgebiet im Jahr 2024 wieder leicht zurückgehen wird.

Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit von 6,8 % (Dezember 2022) auf 7,1 % (Dezember 2023) gestiegen. 6

1 DSGV-Rundschreiben Nr. 2024/058 vom 26. Januar 2024, Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick

2 DekaBank, Foliensatz Konjunktur und Märkte, März 2024, S. 28

3 DekaBank, Foliensatz Konjunktur und Märkte, März 2024 sowie Deka Immobilien Monitor, Februar 2024

4 IHB Potsdam, Konjunktur Blitzlicht Frühjahr 2024

5 https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen/stat_berichte/2023/SB_A01-07-00_2023m11_BB.pdf

6 Arbeitsmarktstatistik OPR unter https://statistik.arbeitsagentur.de

2.2. Geschäftsverlauf

Für die Analyse des Geschäftsjahres wird die Betriebsvergleichssystematik der SparkassenFinanzgruppe genutzt. Diese ermöglicht eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses anhand der Jahresdurchschnittsbestände. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst. Die Entwicklung der Positionen ist der folgenden Übersicht 7 zu entnehmen. Wesentliche Positionen werden nachfolgend erläutert:

alle Beträge in Mio. EUR es können Rundungsdifferenzen auftreten Ist 2022 Plan 2023 Ist 2023
Aktiva Forderungen an Kreditinstitute 183,3 98,0 150,9
Eigene Wertpapiere 674,9 583,3 625,1
davon Spezialfonds 377,0 382,7 348,8
Forderungen an Kunden, inkl. Weiterleitungsdarlehen 698,1 723,0 727,3
davon Wohnungsbaukredite 348,7 365,1 376,2
Restliche Aktivpositionen 64,6 50,7 59,5
Durchschnittsbilanzsumme 1.621,0 1.455,1 1.562,8
Passiva
Verbindlichkeiten ggü. Kunden 1.265,4 1.189,4 1.298,6
davon Spareinlagen 360,7 341,0 343,0
davon Sichteinlagen 825,6 767,3 902,3
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten, inkl. Weiterleitungsmitteln 140,5 72,1 60,2
Eigenkapital 166,3 160,7 168,0
Restliche Passivpositionen 48,8 32,9 36,0
Durchschnittsbilanzsumme 1.621,0 1.455,1 1.562,8
alle Beträge in Mio. EUR es können Rundungsdifferenzen auftreten Abw. ggü. Vorjahr Abw. ggü. Plan 2023 Plan 2024
Aktiva Forderungen an Kreditinstitute -17,7% 53,9% 144,2
Eigene Wertpapiere -7,4% 7,2% 591,0
davon Spezialfonds -7,5% -8,9% 344,8
Forderungen an Kunden, inkl. Weiterleitungsdarlehen 4,2% 0,6% 756,4
davon Wohnungsbaukredite 7,9% 3,0% 392,7
Restliche Aktivpositionen -8,0% 17,4% 68,6
Durchschnittsbilanzsumme -3,6% 7,4% 1.560,3
Passiva
Verbindlichkeiten ggü. Kunden 2,6% 9,2% 1.283,9
davon Spareinlagen -4,9% 0,6% 384,1
davon Sichteinlagen 9,3% 17,6% 850,3
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten, inkl. Weiterleitungsmitteln -57,1% -16,4% 53,4
Eigenkapital 1,0% 4,5% 179,5
Restliche Passivpositionen -26,3% 9,3% 43,5
Durchschnittsbilanzsumme -3,6% 7,4% 1.560,3

7 Prognosebilanz Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 31.12.2023 gem. Betriebsvergleich der Sparkassen-Finanzgruppe, Jahresdurchschnittsbestände, Stand: 13.05.2024 [2. Erhebungslauf] sowie Vorjahr und Plan für Folgejahr

Die Geschäftsentwicklung verlief zufriedenstellend. Die Durchschnittsbilanzsumme sank nicht so stark wie erwartet und liegt mit 1.562,8 Mio. EUR rd. 7,4% über den geplanten Werten. Diese Entwicklung resultiert auf der Aktivseite insbesondere aus den Positionen Forderungen an Kreditinstitute sowie Eigene Wertpapiere und auf der Passivseite aus den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.

Im Wertpapiervermögen reduzierte die Sparkasse die Bestände gegenüber dem VorjahresUltimo in Höhe von 674,9 Mio. EUR nicht wie geplant auf das Niveau von 583,3 Mio. EUR, sondern investierte aufgrund des über Plan liegenden Mittelaufkommens von Kunden insbesondere in mittel- und langfristige Anleihen im eigenverwalteten Bestand. Im Jahresdurchschnitt reduzierten sich die Bestände auf 625,1 Mio. EUR.

Die Forderungen an Kreditinstitute blieben nach der Logik des Betriebsvergleichs der Sparkassen-Finanzgruppe im Jahresdurchschnitt mit 150,9 Mio. EUR (Vorjahr: 183,3 Mio. EUR) aufgrund hoher Kundeneinlagen und der aufgrund des Zinsanstiegs deutlich stärker als geplanten Nutzung der Übernachtanlagen bei der Deutschen Bundesbank über dem geplanten Volumen von 98,0 Mio. EUR.

Im Kundenkreditgeschäft erhöhte sich der Forderungsbestand im Jahresdurchschnitt 2023 von 698,1 Mio. EUR im Vorjahr auf 727,3 Mio. EUR. Damit wurde der Planwert von 723,0 Mio. EUR leicht übertroffen. Besonderes positiv hat sich das Geschäft mit Wohnungsbaukrediten entwickelt. Mit einem Bestandszuwachs von 11,1 Mio. EUR (+7,9 %) im Jahresdurchschnitt wurde der Planwert - trotz der sich aufgrund des Marktzinsanstieges eintrübenden Finanzierungsbedingungen - übertroffen. Die Sparkasse partizipierte hier von nachlaufendem Geschäft aus Vorjahren.

Der für das Jahr 2023 geplante Ausbau der Position Beteiligungen der Sparkasse durch den weiteren Erwerb zweier Objektgesellschaften - jeweils nach Fertigstellung der Objekte -wurde nicht realisiert. Der für das Jahr 2023 geplante Positionsaufwuchs in Höhe von 8,5 Mio. EUR verminderte sich somit auf 4,5 Mio. EUR für ein Investitionsvorhaben einer Bestand-Objektgesellschaft.

Die im Bereich der Sachanlagen für 2023 geplanten Investitionen in nichtsparkassenspezifische Immobilien in Höhe von rd. 4,5 Mio. EUR wurden weitgehend planmäßig realisiert. Insbesondere der Abschluss des Bauvorhabens Schinkelstraße/ August-Bebel-Str. Neuruppin, die Vorbereitung der Errichtung einer Kindertagesstätte in Dabergotz 7 Prognosebilanz Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 31.12.2023 gem. Betriebsvergleich der Sparkassen-Finanzgruppe, Jahresdurchschnittsbestände, Stand: 13.05.2024 [2. Erhebungslauf] sowie Vorjahr und Plan für Folgejahr sowie die Erschließungsleistungen für das Objekt Meyenburger Chaussee, Wittstock wurden abgeschlossen.

Im Jahresdurchschnitt 2023 betrugen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nach der Logik des Betriebsvergleichs der Sparkassen-Finanzgruppe 1.298,6 Mio. EUR (Vorjahr 1.265,4 Mio. EUR), sie waren damit höher, als von der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin prognostiziert (1.189,4 Mio. EUR). Sie erhöhten sich damit gegenüber dem Vorjahr um 33,3 Mio. EUR (+ 2,6 %). Dies resultiert aus einer weiterhin hohen Sparquote in Folge des ausgebliebenen Konsums. Der Zuwachs ist insbesondere auf die Sichteinlagen zurückzuführen, hier wurde der Vorjahreswert um 76,6 Mio. EUR übertroffen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, inkl. Weiterleitungsmitteln, unterschritten im Jahr 2023 mit durchschnittlich 60,2 Mio. EUR das geplante Volumen von 72,1 Mio. EUR und das Vorjahresvolumen (140,5 Mio. EUR). Hier wirkten sich insbesondere die höher als geplanten Kundeneinlagen aus.

2.3. Vermögenslage

Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin verfügt über stille Reserven nach § 340 f HGB und nach § 26 a KWG (a. F.). Weiterhin verfügt sie über Reserven nach § 340 g HGB. Der nach Feststellung des Jahresabschlusses verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 0,6 Mio. EUR soll - vorbehaltlich eines Beschlusses durch den Verwaltungsrat - in voller Höhe der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin zugeführt werden. Diese erhöht sich damit auf 48,7 Mio. EUR bzw. um 1,1 %.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 19,5 % (im Vorjahr: 19,8 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer). Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,8 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,0 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Demnach liegen die Gesamtkapitalanforderungen der Sparkasse bei 12,9 %.

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 17,6 % (im Vorjahr: 17,7 %) der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

2.4. Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin war im Jahr 2023 jederzeit gegeben. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR nach delegierter Verordnung) als Liquiditätskennzahl der Bankenaufsicht (geforderter Mindestwert 100,0 %) betrug zum Jahresende 202,7 % (Vorjahresende 160,0 %) und wurde im Jahr 2023 durchgängig eingehalten.

Die strukturelle Liquiditätsquote gemäß Art. 413 CR (Net Stable Funding Ratio - NSFR) wurde im Jahr 2023 durchgehend eingehalten. Die Kennzahl betrug zum Jahresende 131,9 % (im Vorjahr: 128,5 %) bei einer aufsichtlichen Mindestquote von 100,0 %.

Im Jahresverlauf wurde die mögliche Spitzenrefinanzierungsfazilität nicht beansprucht.

Die Mindestreservevorschriften wurden durch entsprechende Guthaben bei der zuständigen Zentralbank erfüllt.

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gesichert.

2.5. Ertragslage 8

Für die Analyse der Ertragslage im Geschäftsjahr wird die Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe genutzt. Diese ermöglicht eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst.

alle Beträge in Mio. EUR es können Rundungsdifferenzen auftreten Ist 2022 Plan 2023 Ist 2023 Veränderung zum Vorjahr Abweichung zum Plan Plan 2024
Zinsertrag 33,1 33,9 39,9 20,7% 17,5% 42,0
Zinsaufwand 0,5 7,7 5,9 1153,9% -24,4% 11,8
Zinsüberschuss 32,6 26,2 34,0 4,4% 30,0% 30,2
Provisionsüberschuss 10,3 11,9 11,3 9,5% -5,3% 11,5
Ordentlicher Aufwand 21,5 23,6 25,2 16,9% 6,6% 26,0
Personalaufwand 12,0 14,1 14,1 17,6% 0,0% 15,7
Sachaufwand 9,0 8,9 10,4 16,0% 17,2% 9,4
Betriebsergebnis vor Bewertung 22,1 15,4 21,2 -3,8% 38,1% 16,8
Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft -34,0 3,2 6,4 -118,8% 98,6% 1,6
Bewertungsergebnis Kreditgeschäft -1,6 -3,0 -0,7 -54,2% -76,2% -3,0
Cost-Income-Ratio in % 48,7 59,9 53,6 --- --- 59,9
alle Beträge in Mio. EUR es können Rundungsdifferenzen auftreten Abweichung Plan 2024 zum Ist 2023
Zinsertrag 5,4%
Zinsaufwand 101,7%
Zinsüberschuss -11,2%
Provisionsüberschuss 1,9%
Ordentlicher Aufwand 3,1%
Personalaufwand 11,4%
Sachaufwand -9,9%
Betriebsergebnis vor Bewertung -20,9%
Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft -74,9%
Bewertungsergebnis Kreditgeschäft 320,8%
Cost-Income-Ratio in % ---

In 2023 hat sich der Zinsertrag mit 39,9 Mio. EUR deutlich besser entwickelt als geplant (+ 6,0 Mio. EUR) und übertraf damit auch das durch Sondereffekte geprägte Vorjahresergebnis um 20,7 % deutlich. Ursächlich sind insbesondere die um rd. 2,2 Mio. EUR gegenüber der der Planung erhöhten Zinserträge aufgrund der im Jahresdurchschnitt um 52,8 Mio. EUR über den Planungen liegenden Volumina der Forderungen an Kreditinstitute unter Berücksichtigung des gestiegenen Zinsniveaus. Der im Jahresdurchschnitt um rd. 75,7 Mio. EUR über den geplanten Volumen geführte Bestand an eigenverwalteten Wertpapieren führte zu Mehrerlösen im Umfang von rd. 2,5 Mio. EUR. Zudem wurden erhöhte Ausschüttungen aus den Spezialfonds (+ 1,1 Mio. EUR) realisiert. Der im Kontext des gestiegenen Zinsumfeldes korrespondierende Aufwuchs der Zinsaufwendungen ist mit +5,4 Mio. EUR ggü. dem Vorjahr deutlich, unterschritt die geplanten Werte jedoch um rd. 1,8 Mio. EUR.

Das zinstragende Geschäft bleibt die bedeutendste Ertragsquelle der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund der steigenden Zinssätze in sämtlichen Laufzeiten ist die Entwicklung sehr positiv verlaufen und besser als geplant.

Gegenüber dem Vorjahr (10,3 Mio. EUR) hat sich der Provisionsüberschuss auf 11,3 Mio. EUR erhöht. Der im Vorjahr für das Jahr 2023 mit 11,9 Mio. EUR ambitioniert geplante Provisionsüberschuss wurde - insbesondere im Bereich der Erträge aus der Vermittlung von Verbundgeschäften - jedoch verfehlt. Die Ergebnisbeiträge aus dem Kundenwertpapiergeschäft lagen mit rd. 2,1 Mio. EUR rd. 0,7 Mio. EUR unter den Planwerten. Auch die Erträge aus der Vermittlung von Versicherungen konnten mit 1,2 Mio. EUR den Planwert von 1,4 Mio. EUR nicht ganz erreichen. Wesentliche Bestandteile des Provisionsergebnisses sind weiterhin die Erträge aus den Kontoführungsgebühren sowie Zahlungsverkehrsdienstleistungen.

Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf 25,2 Mio. EUR und sind damit deutlich erhöht gegenüber dem Vorjahr (21,5 Mio. EUR). Die darin enthaltenen Personalaufwendungen einschließlich der sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung beliefen sich auf 14,1 Mio. EUR (Vorjahr 12,0 Mio. EUR) und liegen damit auf Planniveau. Die Sachaufwendungen lagen mit 10,4 Mio. EUR deutlich über dem Niveau der Planung (8,9 Mio. EUR) und über dem Vorjahresniveau von 9,0 Mio. EUR. Der erhöhte Sachaufwand resultiert u. a. aus deutlich erhöhten Beiträgen an die Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe aufgrund der Geschäftsausweitungen (Risikoaktiva, Kundeneinlagenbestände), höher als geplanten Aufwendungen für Beratungsleistungen im Rahmen der Vertriebsintensivierung sowie der Überarbeitung der Unternehmens- und Führungskultur sowie inflations- und baukostenbedingten Kostensteigerungen. Im Vergleich mit den brandenburgischen Sparkassen ähnlicher Größenordnung 9 (1,38 % der DBS) weist die Sparkasse im Bereich der ordentlichen Aufwendungen mit 1,61 % der durchschnittlichen Bilanzsumme einen nach wie vor überdurchschnittlichen Aufwand aus.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung übertrifft mit 21,2 Mio. EUR den geplanten Ansatz von 15,4 Mio. EUR aufgrund von Ertragsverbesserungen deutlich, liegt jedoch leicht unter dem von Sondereffekten geprägte Vorjahresergebnis von 22,1 Mio. EUR. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der Systematik des Betriebsvergleiches dem neutralen Ergebnis in Höhe von -1,1 Mio. EUR (Plan: -1,8 Mio. EUR) zugerechnet werden. Ursächlich sind hier insbesondere die Auflösung der Rückstellung Prämiensparen in Höhe von 1,5 Mio. EUR sowie das erhöhte Spendenaufkommen (1.083 TEUR; Plan 800 TEUR) sowie nicht in der Höhe geplante Aufwendungen aus erfolgsorientierten Zahlungen an Beschäftigte für das Geschäftsjahr 2022. Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung 1,36 % (Vorjahr 1,36 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023. Es lag damit 0,30 Prozentpunkte der durchschnittlichen Bilanzsumme über dem Planwert und ist - auch im Vergleich mit den brandenburgischen Sparkassen ähnlicher Größenordnung - als überdurchschnittlich zu bezeichnen.

Das Bewertungsergebnis auf Forderungen und Wertpapiere ergab saldiert einen Ertrag von 5,7 Mio. EUR (Vorjahr: Aufwand von 35,6 Mio. EUR). Auf das Kundenkreditgeschäft entfiel davon ein Bewertungsaufwand von 0,7 Mio. EUR (Plan: 3,0 Mio. EUR) im Vergleich zu einem Bewertungsaufwand von 1,6 Mio. EUR im Vorjahr. Das Wertpapiergeschäft trug einen Bewertungsertrag in Höhe von 6,4 Mio. EUR - nach dem im Vorjahr aufgrund des Marktzins- und Spreadanstiegs für die Bestandspapiere folgenden Bewertungsaufwand von 34,0 Mio. EUR - zum Bewertungsergebnis bei. Sonstige Bewertungsmaßnahmen entfielen auf Abschreibungen auf Immobilien des Eigenbestandes in Höhe von 3,1 Mio. EUR. Ursächlich hierfür war der nicht geplante Anstieg der Baukosten in Folge der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges während der Bauphase. Zudem ergaben sich Auswirkungen auf die Bilanzierung der Renditeimmobilienbestände durch die seit Juli 2022 zu verzeichnenden deutlichen Leitzinserhöhungen. Diese führten zu Anpassungen der Liegenschaftszinssätze nach der ImmoWertV, wodurch sich die Verkehrswerte rückläufig entwickelten.

Für das Geschäftsjahr 2023 war ein gestiegener Steueraufwand in Höhe von 2,0 Mio. EUR auszuweisen.

Im Vergleich zum Vorjahr (0,5 Mio. EUR) ergibt sich ein erhöhter Jahresüberschuss von 0,6 Mio. EUR. Es konnte wegen des guten Betriebsergebnisses vor Bewertung die geplante Stärkung des Kapitals und der Reserven realisiert werden.

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der Entwicklung des Marktzinsniveaus ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die Prognosen hinsichtlich der Geschäftsentwicklung sind überwiegend eingetroffen bzw. wurden übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als günstig.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,04 %.

Die Cost-Income-Ratio, die den Verwaltungsaufwand in Relation zu den Bruttoerträgen setzt, stieg in 2023 auf 53,6 % (Durchschnitt brandenburgische Sparkassen ähnlicher Größenordnung 51,5 %) von 48,7 % im Vorjahr (Durchschnitt brandenburgische Sparkassen ähnlicher Größenordnung 58,5 %). Die im Lagebericht 2022 prognostizierte Entwicklung der Aufwand/Ertrag-Relation wurde übererfüllt.

8 Prognosebilanz Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 31.12.2023 gem. Betriebsvergleich der Sparkassen-Finanzgruppe, Jahresdurchschnittsbestände, Stand: 13.05.2024 [2. Erhebungslauf] sowie Vorjahr und Plan für Folgejahr

9 Sparkassen in Brandenburg mit einer Bilanzsumme von 0,7 Mrd. EUR bis zu 3,5 Mrd. EUR (es handelt sich ggf. um vorläufige Werte).

2.6. Finanzielle Leistungsindikatoren

Als bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren betrachtet die Sparkasse die unter dem Punkt 2.3 Vermögenslage dargestellten Eigenmittelanforderungen sowie die unter Punkt 2.5 Ertragslage einer Erfolgskontrolle unterzogenen Werte Betriebsergebnis vor Bewertung und Betriebsergebnis nach Bewertung.

2.7. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Ursächlich für die positive Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war in erster Linie das überplanmäßige Wachstum unseres Mittelaufkommens von Kunden, so dass eine die Prognose überschreitende, deutliche Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich war. Das Geschäftsmodell der Sparkasse ist weiter tragfähig und kann unverändert fortgeführt werden. Der Vorstand schätzt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse unter Berücksichtigung der Eigenmittelausstattung als zufriedenstellend ein.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Die folgenden Prognosen und Einschätzungen der Sparkasse beruhen auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung standen. Ein Veränderung der Einflussfaktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den derzeit erwarteten abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur- und Inflationsentwicklung, die Zinsentscheidungen der EZB, die Entwicklung der Immobilienmärkte infolge höherer Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, aber auch geopolitische Krise außerhalb und innerhalb von Europa. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

3.1. Prognosebericht

3.1.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2024

Die Planung beruht auf der Annahme einer sich moderat entwickelnden Konjunktur. Diese Annahme beruht auf den Auswirkungen der externen Krisen und der Inflation, insbesondere der Jahre 2022 und 2023 und dem damit verbundenen Zinsanstieg. Im zweiten Halbjahr 2023 sind die Inflationsraten bereits deutlich gesunken. Die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften bleibt aufgrund des Fachkräftemangels aber weiterhin bestehen, so dass der Einfluss auf den Arbeitsmarkt begrenzt sein sollte.

Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin erwartet, dass sich die wirtschaftliche Dynamik im Jahr 2024 wie folgt entwickelt: 10

Region Entwicklung des BIP
in %
Welt 2,7
Euroland 1,3
Deutschland 0,9

Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, dann wäre die Kaufkraft entsprechend gestärkt und neues Wachstum wäre möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. 11

Eine mögliche Erholung bei nachlassender Inflation ist die Argumentationslinie der aktuellen "Gemeinsamen Prognose" der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 Prozent zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. 12

Ein im Jahr 2024 weiter nachlassender Preisauftrieb ist die eigentliche positive Nachricht der "Gemeinsamen Prognose". Denn erst die engere Begrenzung der Inflation erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine Neujustierung der Zinslandschaft. Bereits Ende 2023 war das Nachlassen des Preisauftriebs in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, bei Importpreisen, Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen deutlich zu beobachten. 2024 dürfte diese Entlastung auch zunehmend in den Verbraucherpreisen ankommen. Die Chefvolkswirte gehen für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von einer Rate von 2,6 Prozent in Deutschland und von 2,5 Prozent im Euroraum aus.

Bei den Zinsen geht die Sparkasse ab dem zweiten Halbjahr 2024 von ersten Leitzinssenkungen der EZB aus, wenn die mittelfristigen Inflationsgefahren hinreichend nachgelassen haben. Bei den langfristigen Zinsen rechnen wir aber mit keinen Anstiegen mehr, da die Märkte mit einem Rückgang der Zinsen bei nachlassender Inflation rechnen.

Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von der Lohnentwicklung aus. Hier stehen noch einige wichtige Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark, sollte aber auch nicht überziehen. Werden Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen. Die stark gebremste Geldmengenentwicklung und weitgehend angehaltene Kreditvergabe zeigen an, dass das geldpolitische Bremsmanöver seine Wirkung entfaltet hat und die Transmission funktioniert.

Die bundesweite Arbeitslosenquote könnte auf ein Niveau von 5,8 % steigen. Auf das Geschäftsgebiet bezogen, rechnet die Sparkasse mit einer Arbeitslosenquote zwischen 7,0 und 7,5 %. Für die Bevölkerungsanzahl im Landkreis Ostprignitz-Ruppin prognostiziert die Sparkasse ein leichtes Sinken der Einwohnerzahl um ca. 0,5 % p. a..

10 Deka Konjunktur- und Kapitalmarktaussichten, September 2023

11 DSGV-Rundschreiben Nr. 2024/058 vom 26. Januar 2024, Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick

12 ebenda

3.1.2. Geschäftsentwicklung

Die von uns im Jahr 2024 erwartete Geschäftsentwicklung wird auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen auf Basis von Jahresdurchschnittsbeständen dargestellt. Die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungs- bzw. Plangrößen stellt sich wie folgt dar:

Jahresdurchschnittsbestand Veränd. zum Vorjahr Anteil DBS
Plan 2024
Mio. EUR
2023
Mio. EUR
% %
Durchschnittliche Bilanzsumme 1.560,3 1.562,8 -0,2 100,0
Forderungen an Kreditinstitute 144,2 150,9 -4,4 9,2
Forderungen an Kunden 756,4 727,3 4,0 48,5
Eigene Wertpapiere 591,0 625,1 -5,5 37,9
übrige Aktivposten 68,6 59,5 15,4 4,4
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 53,4 60,2 -11,3 3,4
Verbindlichkeiten ggü. Kunden 1.283,9 1.298,6 -1,1 82,3
Eigenkapital 179,5 168,0 6,9 11,5
übrige Passivposten 43,5 36,0 20,8 2,8

Angesichts der Rahmenbedingungen erwartet die Sparkasse, die Durchschnittsbilanzsumme auf dem Niveau des Vorjahres halten zu können. Dies trotz eines erwarteten Einlagenabgangs im Kundengeschäft aufgrund der Wettbewerbssituation um Kundeneinlagen, insbesondere aufgrund eines aktiven Kundenkreditgeschäftes.

Für den Bereich der privaten Finanzierungen außerhalb des Wohnungsbaugeschäftes erwarten wir eine erhöhte Nachfrage, die ggf. vor dem Hintergrund der sich veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht immer bedient werden kann. Für den Bereich der privaten Wohnungsbaufinanzierung erwartet der Vorstand eine verhaltene Nachfrage nach klassischen (Neu-)Baufinanzierungen. Hier gehen wir eher davon aus, dass die Nachfrage sich vorrangig auf Transformationsfinanzierungen im energetischen Bereich beziehen wird und sich dadurch die durchschnittlichen Finanzierungsummen deutlich verringern werden. Im Kommunaldarlehensgeschäft ist eine Planung vor dem Hintergrund der guten Finanzlage der öffentlichen Haushalte nur sehr schwer prognostizierbar. Ein Anstieg der Bestände ist nicht zu erwarten. Im Bereich der Kredite an gewerbliche Kunden gehen wir vor dem Hintergrund der Konjunkturentwicklung von einer Konsolidierung der Kreditnachfrage aus, die sich vorrangig im Bereich der Transformationsfinanzierung bzw. der Überbrückung von Liquiditätsengpässen bewegen wird. Das angestiegene Zinsniveau als auch die herausfordernde ungewisse wirtschaftliche Situation erfordern für 2024 eine deutlich intensivere Betreuung der Kreditengagements. Auch hierin liegt der Fokus auf die Qualitäts- und Bestandssicherung des gewerblichen Kreditgeschäftes. Die Sparkasse erwartet für das Jahr 2024 insgesamt nur ein moderates Kreditwachstum in Höhe von 4,0%.

Für die festverzinslichen Wertpapiere des Eigenbestandes gehen wir konservativ von sinkenden Beständen in 2024 unter teilweiser Wiederanlagen der fälligen Wertpapiere in dieser Assetklasse aus. Eine Wiederanlage fälliger Namenspfandbriefe ist entsprechend der konservativen Planung derzeit nicht vorgesehen. Das Volumen der über die Spezialfondsmandate verwalteten sachwertorientierten Wertpapierbestände wird unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit der Sparkasse in 2024 konstant bleiben. Die im Spezialfonds A-Schinkel-Invest (Segment Corporates Pfandbriefe) in Tagesgeld bzw. Bundesanleihen gehaltenen Mittel werden im Jahr 2024 voraussichtlich in Corporate-Bonds angelegt. Ein weiterer Aufbau der Immobilienfondsbestände ist in 2024 nicht geplant. Für das Asset der festverzinslichen Wertpapiere in den Spezialfonds wird von einer Wiederanlage fälliger Papiere ausgegangen. Die Sparkasse erwartet für das Jahr 2024 Performancebeiträge in der Assetklasse Aktien in Höhe von 6,0 % p. a. sowie in der Assetklasse Immobilien in Höhe von 2,0 % p. a., jeweils ohne Bewertungserfordernisse.

Zu den Beteiligungen der Sparkasse wird im Jahr 2024 ein Aufwuchs des Positionsbestandes geplant. Nach dem erfolgten Erwerb einer Objektgesellschaft im Jahr 2022, die ein Wohnungsbauprojekt in der Steinstraße Neuruppin realisieren wird, sind im Jahr 2024 insgesamt Investitionen in Höhe von 10,0 Mio. EUR geplant.

Für die Sachanlagen werden konkrete Investitionen in nichtsparkassenspezifische Immobilien berücksichtigt. Geplant sind die Errichtung einer Kindertagesstätte in Dabergotz und die Sanierung des Objektes Schulstraße 2 und 4 in Kyritz. Für das Jahr 2024 sind Gesamtinvestitionen in Höhe von 3,3 Mio. EUR für vorbezeichnete Maßnahmen geplant. Zudem sind Investitionen in Höhe von 1,0 Mio. EUR für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf sparkasseneigenen Immobilien im Jahr 2024 angedacht.

Für den Bereich der Kundeneinlagen rückt aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen die bilanzielle Geldvermögensbildung wieder in den Fokus der Vertriebsplanung. Vor dem Hintergrund des angestiegenen Zinsniveaus und der damit verbundenen Bepreisung von Sicht- und Tagesgeldern, hat der Wettbewerb um Einlagen deutlich zugenommen. Insgesamt erwarten wir im Rahmen der Geldvermögensbildung III (inkl. Verbundgeschäft) einen Bestandsaufwuchs in Höhe von 40,0 Mio. EUR, davon in der bilanziellen Geldvermögensbildung einen Zuwachs in Höhe von 30,0 Mio. EUR. Die Veredelung der Einlagen muss dabei weiter einen deutlichen Schwerpunkt haben, um die Bestände insgesamt halten zu können. Insgesamt erwartet die Sparkasse einen leichten Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 1,1 %.

Trotz des geplanten Wachstums im Kundenkreditgeschäft und des erwarteten Einlagenabgangs im Kundengeschäft ist keine regelmäßige kurz- bis mittelfristige Aufnahme von Refinanzierungsmitteln geplant. Langfristige Refinanzierungen sind aufgrund des Zinsniveaus nicht vorgesehen.

3.1.3. Vermögenslage

Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Jahr 2024 eine nahezu unveränderte Quote von rd. 19,5 %. Wir rechnen dabei mit steigenden Risikopositionsbeträgen. Daneben gehen wir aufgrund der insgesamt rückläufigen Ertragslage von einer gegenüber dem Vorjahr geringeren Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken aus.

Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 vom 1. Dezember 2023 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung vorhanden.

3.1.4. Finanzlage

Mit Blick auf die Finanzlage geht die Sparkasse davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen für die LCR und die NSFR von jeweils 100,0 % eingehalten werden.

3.1.5. Ertragslage

In der nachfolgenden Tabelle ist die geplante Entwicklung ausgewählter Ergebniskomponenten dargestellt. Sie wurden jeweils auf Basis des bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation ermittelt.

alle Beträge in Mio. EUR es können Rundungsdifferenzen auftreten Ist 2023 Plan 2024 Abweichung Plan 2024 zum Ist 2023
Durchschnittsbilanzsumme 1.562,8 1.560,3 -2,5
Zinsertrag 39,9 42,0 2,1
Zinsaufwand 5,9 11,8 6,0
Zinsüberschuss 34,0 30,2 -3,8
Provisionsüberschuss 11,3 11,5 0,2
Ordentlicher Aufwand 25,2 26,0 0,8
Personalaufwand 14,1 15,7 1,6
Sachaufwand 10,4 9,4 -1,0
Betriebsergebnis vor Bewertung 21,2 16,8 -4,4
Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft 6,4 1,6 -4,8
Bewertungsergebnis Kreditgeschäft -0,7 -3,0 -2,3
Cost-Income-Ratio in % 53,6 59,9 ---

Gegenüber dem Ergebnis für das Geschäftsjahr 2023 vermindert sich der erwartete Zinsüberschuss aufgrund der Zins- und Geschäftserwartungen für das Jahr 2024 um rd. 3,8 Mio. EUR auf rd. 30,2 Mio. EUR (1,94 % der DBS). Das erhöhte Zinsniveau, Geschäftsausweitungen im Kundenkreditgeschäft sowie die Erträge aus zinsunabhängigen Asset-Klassen (u. a. Aktien und Immobilien) führen zu einem moderaten Anstieg des Zinsertrages gegenüber dem Vorjahr. Es wird zudem ein aufgrund des Zinsanstiegs deutlich erhöhter Zinsaufwand von 11,8 Mio. EUR prognostiziert.

Für das Provisionsergebnis rechnet die Sparkasse mit einem moderaten Wachstum von 0,2 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr. Steigende Erträge werden insbesondere im Vermittlungsgeschäft erwartet.

Im Zuge der strategischen Neuausrichtung der Personalarbeit in der Sparkasse sind vor dem Hintergrund des Fach- und Führungskräftemangels verstärkte Investitionen in die Quantität und Qualität des Personalbestandes geplant. Infolge dessen wird ein weiterer Anstieg der Personalaufwendungen um rd. 1,6 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr erwartet.

Auch für das Jahr 2024 werden aus der externen Begleitung der Fachbereiche bei der Umsetzung von Maßnahmen und Projekten zusätzliche Kostenbeiträge erwartet (z. B. im Rahmen der weiteren Etablierung eines Nachhaltigkeitsmanagements). Dies jedoch auf einem gegenüber dem durch hohe Einmalaufwände geprägten Vorjahr deutlich geringeren Niveau. Es wird daher mit sinkenden Sachkosten gerechnet.

Der Verwaltungsaufwand steigt von 24,5 Mio. EUR (1,57 % der DBS) auf 25,1 Mio. EUR (1,61 % der DBS) im Prognosezeitraum.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung wird gegenüber dem Vorjahr mit 16,8 Mio. EUR auf vermindertem Niveau - insbesondere aufgrund eines verminderten Zinsüberschusses -erwartet. In Relation zur Durchschnittsbilanzsumme ergibt sich für das Betriebsergebnis vor Bewertung ein Wert von 1,08 %.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir trotz einer weiterhin verstärkt risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik ein negatives Bewertungsergebnis.

Aus den eigenen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in Spezialfonds rechnen wir mit einem per Saldo leicht positiven Bewertungsergebnis, welches den Vorjahreswert jedoch nicht erreichen wird.

Für das sonstige Bewertungsergebnis erwarten wir aufgrund unseres Immobilienportfolios im Eigenbestand sowie der Beteiligungen keine Belastungen.

Für das Betriebsergebnis nach Bewertung (vor Vorsorgereservebildung) ergibt sich ein Wert von 0,97 % der Durchschnittsbilanzsumme für das Jahr 2024. Trotz der für das Jahr 2024 erwarteten Bewertungsaufwendungen wird eine Stärkung der Eigenkapitalbasis der Sparkasse um rd. 9,2 Mio. EUR (Vorsorgereservebildung 8,4 Mio. EUR und Bilanzgewinn 0,8 Mio. EUR) erwartet.

Die Cost-Income-Ratio (CIR) wird für das Jahr 2024 verschlechtert bei rd. 59,9 % (Ist Vorjahr: 53,6 %) erwartet.

3.1.6. Finanzielle Leistungsindikatoren

Als bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren betrachtet die Sparkasse die unter dem Punkt 3.1.3 Vermögenslage dargestellten Eigenmittelanforderungen sowie die unter dem Punkt 3.1.5 dargestellten Werte Betriebsergebnis vor Bewertung und Betriebsergebnis nach Bewertung.

3.1.7. Gesamtaussage zum Prognosebericht

Sofern sich die Rahmenbedingungen wie unterstellt entwickeln, ist der Vorstand bezüglich der Perspektive für die Geschäftsentwicklung der Sparkasse im Geschäftsjahr 2024 zuversichtlich. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt erkennen, dass das durch die Wettbewerbssituation und durch die Entwicklung der Zins- und Immobilienmärkte beeinflusste Umfeld insgesamt günstige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse erwarten lässt. Die Rentabilität und die damit erzielten Betriebsergebnisse der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin werden voraussichtlich weiterhin ausreichen, um die Stärkung des Kapitals und der Reserven zu ermöglichen.

Eine auskömmliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung, die Verschuldung und die Liquidität können gemäß den Planungen für das Jahr 2024 sichergestellt werden.

Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

3.2. Chancenbericht

Die Betrachtung der Chancen ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert.

Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur und stärkeren realen Einkommenszuwächsen im Geschäftsgebiet, sowie einer erhöhten Nachfrage nach Wohnungen, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen.

Grundsätzlich sind Chancen durch das derzeitige Zinsniveau und aus der erwarteten Normalisierung der Zinsstrukturkurve zu sehen. Dadurch sind künftig auch wieder Erträge aus Fristentransformation zu erzielen. Langfristig werden wieder niedrige Zinsen erwartet. Vor diesem Hintergrund ist eine Diversifikation von Ertragsquellen weiterhin wichtig. Durch Investitionen in zinsunabhängige Asset-Klassen (u. a. Aktien, Immobilien aber auch im Provisionsgeschäft) werden stabile, ordentliche Erträge generiert.

Die Chance auf eine weitere Verbesserung unserer Ertragskraft kann sich dadurch ergeben, dass insbesondere das Wachstum in den Geschäftsfeldern Kundenkredit-, Kundeneinlagen- und Vermittlungsgeschäft mit zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen überplanmäßig ausgebaut wird.

Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse im Rahmen der Standardisierung und Digitalisierung zu optimieren, wodurch sich günstige Effekte für die Ertragslage der Sparkasse ergeben können.

Die Umsetzung der Betreuungskonzeptionen im Privat- und Firmenkundengeschäft mit einer stärkeren Fokussierung auf Beratung, die für den Kunden erlebbare Steigerung der Qualität in Service und Beratung, als auch das Ziel- und Anreizsystem könnten zu besseren Vertriebsergebnissen führen. Sollte es dabei gelingen, Nachhaltigkeitsaspekte schneller als angenommen in die Kundenprozesse integrieren zu können, ergeben sich zusätzliche vertriebliche Absatzchancen im Kundenkreditgeschäft und in der Anlageberatung.

Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen Selbstbedienungstechnik das Multikanalbanking, Internetbanking-Angebote und digitale Vertriebskanäle weiter ausbauen.

Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

3.3. Risikobericht

3.3.1. Risikomanagementsystem

Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement.

Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:

Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Darüber hinaus sind keine weiteren Risiken in der normativen Perspektive wesentlich.

Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir auch einen langfristigen Horizont. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf die Sparkasse.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 275,6 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 165,4 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Gesamtlimit nicht überschritten. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads, Aktien und Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko 27,6 21,1 76,6
Marktpreisrisiko 115,8 80,3 69,3
Liquiditätsrisiko 11,0 6,7 60,6
Operationelles Risiko 11,0 8,7 78,6
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 165,4 116,7 70,6

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Sichtweise durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenarioanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwartet eintretenden Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP 13 -Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen (Kaptalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind. Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller Abschwung betrachtet. Das adverse Szenario zeigt Kapitalbelastungen auf, die Kapitalanforderungen werden aber dennoch durchgängig eingehalten.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können.

Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.

Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtbankbericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

13 SREP: Supervisory Review and Evaluation Process (aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess)

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion ist im UB Unternehmenssteuerung angesiedelt.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

3.3.2. Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert (Nutzung von Diversifikationseffekte zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft).

3.3.2.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nichts beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten. Daneben wurde Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen, am Risikogehalt orientieren.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV (Kapitel 3.3.2)

Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze

turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 51,2 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 45,2 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 32,1 % die Ausleihungen an die Kunden der Branche Grundstücksund Wohnungswesen. Darüber hinaus entfallen 7,5 % auf Gesundheit und Soziales.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens, wobei 19,3 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von über 5 Mio. EUR entfallen.

Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Volumenanteile
in %
1 bis 10 95,5
11 bis 15C 2,8
16 bis 18 1,7
Ungeratet 0,0

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Branchenkonzentration bei der Branche Grundstücks- und Wohnungswesen in Verbindung mit dem Baugewerbe und Bauträgern.

Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

3.3.2.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute, Staaten und Unternehmen) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und für Produktgruppen

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV (Kapitel 3.3.2)

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 573,5 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (227,5 Mio. EUR) und Wertpapierspezialfonds (346,0 Mio. EUR).

Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung:

Ratingklasse Volumenanteile
in %
1 bis 5 (Investment Grade) 71,0
6 bis 10 6,8
11 bis 15C 0,0
16 bis 18 0,0
Ungeratet 22,2

Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute verfügen zu 99,9 % über ein Rating im Bereich des Investment Grades. Keine Ratings liegen bei Anteilen an Investmentfonds vor, die in Immobilienzielfonds investieren.

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen in Form von Wertpapieren betrug am 31. Dezember 2023 91,5 Mio. EUR.

3.3.3. Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, Währungs- und Aktienkurse und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie (Kapitel 3.1) abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).

Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung ihrer Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz die Delta-Normal-Variante genutzt ausgewählt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien für unsere Spezialfonds. Der vom Vorstand benannte Anlageausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

3.3.3.1. Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.

In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung GBS, Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung MPR

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Tagen mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B. Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet.

Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellten Risikolimite.

Zur Steuerung/Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden bilanzwirksame Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen eingesetzt.

Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
Mio. EUR -22,8 28,9
in % der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) 12,3 -15,6

Risikokonzentrationen liegen nicht vor.

3.3.3.2. Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung GBS

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR

Eine Konzentration besteht in der Spreadklasse SR_SOV_BBB. Diese Konzentration wird in der Risikomessung berücksichtigt.

3.3.3.3. Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.

In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung GBS

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung MPR

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Aktien werden zurzeit fast ausschließlich in den Spezialfonds gehalten. Der Spezialfonds mit Aktienanteil wird unter anderem durch festgelegte Vermögensuntergrenzen gesteuert, die sich aus dem zur Verfügung gestellten Risikokapital ableitet.

Konzentrationen bestehen nicht.

3.3.3.4. Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung GBS

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung caballito, wobei als Datenbasis für die Benchmarkzeitreihen die nach Land und Nutzungsart segmentierte IPD-Indizes mit einer Historie seit 2001genutzt werden, die vom Index-Anbieter MSCI erstellt und durch Property & Data Analytics GmbH bereitgestellt werden.

Immobilien im Eigenbestand werden in die Messung des Immobilienrisikos einbezogen.

Konzentrationen bestehen in folgenden Bereichen: Deutschland mit Nutzungsart Lager/Logistik/Produktion, Wohnen und Büro.

3.3.4. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspreads. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß der Survival Period verwendet. Es wurde festgelegt, dass im Kombinierten Stressszenario die Survival Period mindestens 6 Monate betragen soll. Daneben wurde festgelegt, dass sich die aufsichtliche Liquiditätskennzahl LCR dauerhaft einen festgelegten Schwellwert nicht unterschreitet. Die LCR lag im Jahr 2023 stets über der definierten Grenze von 120,0 %.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR

Regelmäßige szenariospezifische Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios)

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse im kombinierten Stressszenario beträgt 27 Monate.

Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgendem Bereich: Hoher Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

3.3.5. Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien und die Risikoinventur (OpRisk) zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen.

Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist).

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken nicht. Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

3.3.6. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Gesamtlimits. Limitanpassungen ergaben sich zum 21.11.2023 aufgrund der geänderten Standardparameter der SR, die sich aus der Validierung der Risikoparameter ergaben. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 70,6 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Hinsichtlich des regulatorischen Umfeldes rechnet die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin nicht mit einer Entlastung in Bezug auf den mit der Umsetzung der Anforderungen verbundenen Aufwand. Neben der weiteren Umsetzung der bankaufsichtlichen Anforderungen an die neue Risikotragfähigkeit in normativer und ökonomischer Sicht dürfte auch die Umsetzung der Anforderungen aus der im Jahr 2024 erwarteten 8. MaRisk-Novelle und der DORA-Umsetzung zu den wichtigsten regulatorischen Vorhaben zählen.

Herausforderungen sind insbesondere durch die intensive Wettbewerbssituation zu erwarten. Wir rechnen mit einer weiteren Ausdünnung des regional vor Ort ansässigen Wettbewerbs. Gleichzeitig bleibt der Wettbewerbsdruck von Distanzbanken und FinTechs weiterhin deutlich bestehen. Die zunehmende Digitalisierung wird die Durchsetzung unserer Margen erschweren. Aber auch der hohe Anteil variabler Passiva im Verhältnis zum hohen Anteil festverzinslicher Aktiva zieht Handlungsnotwendigkeiten nach sich.

Bestandsgefährdende sind nicht erkennbar.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

 

Neuruppin, 14. Juni 2024

Rück

Osterberg

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Risiko für den Jahresabschluss

b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.

b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.

c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten.

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an Investmentvermögen im Bestand, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und Börsenwert bzw. den von einem Dienstleister theoretisch berechneten Preis zugrunde. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Ein vertraglich geregelter Rückgabeabschlag wurde bei der Bewertung dann berücksichtigt, wenn eine vorfristige Rückgabe der Anteile beabsichtigt ist.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Daneben haben wir auf der Grundlage einer risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl die Bewertung ausgewählter Einzelfälle mit erhöhten Bewertungsunsicherheiten nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 enthalten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 BbgSpkG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Kathrin Reichl.

 

Berlin, 18. Juni 2024

Sparkassenverband für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)
Prüfungsstelle

Signiert von Kathrin Reichl, Am 24.06.2024, Wirtschaftsprüferin

Verwaltungsratssitzung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin am 11. Juli 2024

Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Billigung des Lageberichtes

Der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin mit einer Bilanzsumme von 1.568.695.782,89 Euro, einem Bilanzgewinn von 553.586,68 Euro und einem Jahresüberschuss von 553.586,68 Euro wird festgestellt. Der Lagebericht wird gebilligt.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat stellt gem. § 8 Abs. 2 Nr. 7 BbgSpkG den Jahresabschluss 2023 fest und billigt den Lagebericht.

 

Neuruppin, 11. Juli 2024

R. Reinhardt, Vorsitzender des Verwaltungsrates

S. Ehrlich, stv. Vorsitzende des Verwaltungsrates

Beschluss: Gewinnverwendung 2023

Gemäß § 27 Abs. 3 BbgSpkG kann der Verwaltungsrat unter Würdigung der wirtschaftlichen Lage der Sparkasse beschließen, Teile des Jahresüberschusses an den Träger auszuschütten. Der Jahresüberschuss 2023 beträgt 553.586,68 Euro. Bei Anwendung der Berechnungsregelung des § 27 Abs. 3 BbgSpkG ergibt sich eine mögliche Ausschüttung in Höhe von bis zu ca. 247.600 Euro nach Steuern.

Der Vorstand hat entschieden, dem Verwaltungsrat die vollständige Einstellung des Jahresüberschusses in die Sicherheitsrücklage vorzuschlagen.

Den weiterhin steigenden Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung der Sparkasse wird somit Rechnung getragen.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 553.586,68 Euro gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 7 BbgSpkG i. V. m. § 27 Abs. 4 BbgSpkG der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Neuruppin, 11. Juli 2024

R. Reinhardt, Vorsitzender des Verwaltungsrates

S. Ehrlich, stv. Vorsitzende des Verwaltungsrates

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