Netzgesellschaft Hüllhorst Verwaltung GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Elmar Vielstich seit 8.12.2021 | Prokura |
Sandra Schnetlage seit 8.12.2021 | Prokura |
Johannes Geers seit 11.12.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hüllhorst Gasnetz GmbHHüllhorstJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen Die Hüllhorst Gasnetz GmbH (HH Gasnetz), Hüllhorst, stellt auf Grund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag den Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auf. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16272 eingetragen. Gegenstand der Hüllhorst Gasnetz GmbH ist der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau des örtlichen Gasverteilnetzes in der Gemeinde Hüllhorst. Die Geschäftsführung erklärt gemäß § 10.1.2 des Gesellschaftsvertrages, dass die öffentliche Zwecksetzung und Zweckerreichung der HH Gasnetz eingehalten wird. 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Zinserhöhungen der Notenbanken belasteten die Weltwirtschaft im Berichtsjahr, was sich in den Prognosen für das Wachstum der Bruttoinlandsprodukte (BIP) widerspiegelt. Gemäß OECD soll das globale BIP für das Jahr 2023 ein Wachstum von 2,9 Prozent erreicht haben und läge damit hinter dem Wachstum des Jahres 2022 mit 3,3 Prozent zurück. Die Konjunkturprognose des OECD für Deutschland hatte im Juni 2023 für das Berichtsjahr eine Stagnation für möglich gehalten. Mittlerweile wird mit einem leichten Wachstum des BIP der deutschen Wirtschaft von 0,3 Prozent gerechnet. Ein wesentlicher Grund für das schwache Wachstum sind die Zinserhöhungen, um der Inflation entgegenzusteuern. Das höhere Zinsniveau hat zur Folge, dass die Wirtschaftsaktivität gebremst wird, was sich unter anderem in der Baubranche zeigt. Im gesamten Jahresverlauf war für Wirtschaft und Haushalte die Inflation spürbar, die gemäß OECD im Jahr 2023 im Schnitt bei 6,6 Prozent lag. Die EU-Institutionen haben, angesichts der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Energiekrise im vergangenen Jahr und der zunehmend spürbaren Folgen des Klimawandels, Maßnahmen zur Krisenbewältigung auf den Weg gebracht beziehungsweise verstärkt. Mit Blick auf das Aufflammen des Nahost-Konflikts bleibt abzuwarten, ob weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der energiewirtschaftlichen Situation ergriffen werden. Auf Bundesebene hat die Bundesregierung mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Maßnahmen zur Beschleunigung des Smart Meter Rollouts beschlossen. Das MsbG wurde durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende novelliert und sieht einen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis 2030 vor. Die Messstellenbetreiber werden verpflichtet, die angeschlossenen Verbrauchsstellen sukzessive mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Das Gesetz trat im Mai 2023 in Kraft. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde im Jahr 2023 mehrfach novelliert. Dabei wurden verschiedene Themen behandelt, insbesondere die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und der Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes einschließlich dessen Finanzierung. Zentral für die Umsetzung des EuGH-Urteils ist die formale Aufwertung der Bundesnetzagentur, die nun allein die Bedingungen für den Netzzugang und die Netzentgelte (Strom, Gas, Wasserstoff) festlegen kann. In einem parallel zur EnWG-Hauptnovelle verabschiedeten Entschließungsantrag wird angekündigt, dass weitere Regelungen zum Thema Netzanschluss zu erwarten sind. Regulatorische Aspekte In der Sparte Strom steht das Niveau für die Erlösobergrenze der Westnetz bis Ende 2028 mit hinreichender Wahrscheinlichkeit fest. Die finale Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028) hat die Westnetz bisher noch nicht durch einen entsprechenden Beschluss der Bundesnetzagentur erhalten. Der generelle sektorale Produktivitätsfaktor (Xgen) der Sparte Strom wurde von der Bundesnetzagentur für die vierte Regulierungsperiode noch nicht festgesetzt. Daher erfolgte der Ansatz des bisherigen Wertes von 0,9 Prozent. Beim individuellen Effizienzwert (Xind) wurde ebenfalls aufgrund noch nicht finaler Festlegung der BNetzA der Wert von 100 Prozent aus der dritten Regulierungsperiode übernommen. Weiterhin hat Westnetz fristgerecht zum 30.06.2023 einen Antrag auf Genehmigung eines Kapitalkostenaufschlages Strom gestellt. Den Beschluss zur Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2024 auf Grund dieses Antrages hat Westnetz bisher noch nicht erhalten. Auf Basis der vorgenannten Sachstände und unter Berücksichtigung des beantragten Kapitalkostenaufschlages hat Westnetz die Bemessung der Erlösobergrenze Strom für 2024 vorgenommen. Mit Datum 12.07.2022 hat die Bundesnetzagentur der Westnetz das Ausgangsniveau, das der Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze Gas der vierten Regulierungsperiode zugrunde gelegt wird, mitgeteilt. Auf dieser Basis hat Westnetz die Bemessung der Erlösobergrenze Gas für 2024 vorgenommen. Dabei hat Westnetz den von der BNetzA für die vierte Regulierungsperiode festgelegten individuellen Effizienzwert (Xind) von 88,38 Prozent berücksichtigt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 26.09.2023 der Klage gegen den Xind der dritten Regulierungsperiode (wegen unsachgemäßer Ermittlung) entsprochen hat. Aus diesem Grunde werden die allen Netzbetreibern im Regelverfahren Ende Mai dieses Jahres mitgeteilten Effizienzwerte unter Beachtung der Entscheidungsgründe des Bundesgerichtshofes für die vierte Regulierungsperiode neu ermittelt. Beim Xgen hat Westnetz den von der BNetzA konsultierten Wert von 0,75 Prozent herangezogen. Die Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze Gas für die vierte Regulierungsperiode der Bundesnetzagentur steht noch aus. Für die Bemessung der Erlösobergrenze 2024 wurden die Hinweise der Bundesnetzagentur zur Entgeltbildung vom 13.09.2023 entsprechend berücksichtigt. Weiterhin hat Westnetz fristgerecht zum 30.06.2023 einen Antrag auf Genehmigung eines Kapitalkostenaufschlages Gas gestellt. Den Beschluss zur Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2024 auf Grund dieses Antrages hat Westnetz noch nicht erhalten. Auf Basis der vorgenannten Sachstände und unter Berücksichtigung des Antragswertes für den Kapitalkostenaufschlag hat Westnetz die Bemessung der Erlösobergrenze Gas für 2024 vorgenommen. Neuinvestitionen in Gasnetze können kalkulatorisch ab 2023 über eine verkürzte Dauer bis zum 31.12.2044 linear abgeschrieben werden (sog. KANU-Festlegung der Bundesnetzagentur, BK9-22/614). Sachanlagevermögen der Erdgasinfrastruktur wird handelsrechtlich ab dem Geschäftsjahr 2023 linear entsprechend der gewöhnlichen Nutzungsdauer, maximal jedoch bis Ende 2044, abgeschrieben. Energiepolitische Rahmenbedingungen Verschiedene Netzstudien der Deutsche Energie-Agentur (dena) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zusammen mit weiteren Partnern verdeutlichen, dass die Energiewende einen erheblichen Netzausbau insbesondere im Stromsektor erfordert. Darüber hinaus wird über eine zukünftige Kopplung des Strom- und Gassektors zu Übertragungs- und Speicherzwecken diskutiert. Umsatzerlöse Für das Geschäftsjahr 2023 betragen die Umsatzerlöse der HH Gasnetz 346.342,18 € (Vorjahr 319.332,17 €). Mitarbeiter Die Gesellschaft hat keine eigenen Mitarbeiter. Tätigkeitsabschluss gem. § 6b EnWG Die Hüllhorst Gasnetz GmbH erbringt ausschließlich Leistungen in der Tätigkeit Gasverteilung. Ergebnisentwicklung und Ertragslage Als finanzielle Leistungsindikatoren dienen die Pachterträge und das Jahresergebnis. Die HH Gasnetz erzielte im Geschäftsjahr 325.132,95 € (Vorjahr 295.790,45 €) Umsatzerlöse aus der Verpachtung von Netz und Zählern an die Westenergie AG, Essen. Die unter den Materialaufwendungen aufgeführten Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten die Dienstleistungsentgelte an die Westenergie AG für die kaufmännische Dienstleistung. Die planmäßige Abschreibung beläuft sich auf 171.631,55 € (Vorjahr 175.516,10 €). Der sonstige betriebliche Aufwand ist im Wesentlichen durch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung 2023 sowie Kosten der Steuerberatung geprägt. Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf 103.462,77 € (Vorjahr 71.019,86 €). Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage Im Berichtsjahr wurde eine Bilanzsumme von 3.534.959,04 € (Vorjahr 3.610.855,41 €) ausgewiesen. Die Aktivseite ist vor allem durch das Sachanlagevermögen geprägt. Die Passiva bestehen im Wesentlichen aus dem Eigenkapital, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie aus den passivisch abgegrenzten Hausanschlusskostenbeiträge. Die Guthaben bei Kreditinstituten betragen 240.996,75 € (Vorjahr 199.165,14 €). 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Chancen- und Risikobericht Betriebsrisiken bestehen im Wesentlichen im operativen Verteilnetzbetrieb durch Fehlbedienungen im Netz, durch Planungsfehler sowie mögliche Systemausfälle. Diese Risiken sind durch Verträge mit dem Pächter abgesichert. Die Qualität der Netze sowie die für die Kunden notwendige Versorgungssicherheit wird durch kontinuierliche Erneuerung und Erweiterung der Anlagen, Verbesserung der Prozesse und permanente Qualitätssicherung gewährleistet. Darüber hinaus ergeben sich Risiken aus steigenden Zinsen bei einer anstehenden Refinanzierung. Die Geschäftsführung sieht keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Prognosebericht Gegenstand der Hüllhorst Gasnetz GmbH ist der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau des örtlichen Gasverteilnetzes in der Gemeinde Hüllhorst. Gesellschafterin dieser GmbH ist zu 100% die Netzgesellschaft Hüllhorst GmbH & Co. KG. Die Hüllhorst Gasnetz GmbH wird sich weiterhin in den Schwerpunkten Netzerhalt und dem Ausbau der Netzinfrastruktur betätigen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem kommunalen Gesellschafter und dem Netzbetreiber. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Vergütung von Neuinvestitionen ab 2024 anzupassen, sodass das aktuelle Zinsniveau zeitnah Berücksichtigung findet. Damit soll der Finanzierbarkeit des im Rahmen der Energiewende steigenden Investitionsbedarfs Rechnung getragen werden. Die Ermittlung des EKII-Zinses für Neuinvestitionen wurde bereits mit Festlegung vom 14.08.2023 von einem 10-jährigen Durchschnitt auf einen Jahreswert angepasst. Der Beschlussentwurf der BNetzA zum EKI-Zins sieht ebenfalls eine Anpassung von einem 10-jährigen Durchschnitt auf einen Jahreswert vor. Mit einer Festlegung ist im ersten Quartal 2024 zu rechnen. Aufgrund gestiegener Zinsen ist aus Anschlussfinanzierungen für den Anlagenbestand ab den Jahren 2025/2026 eine Ergebnisbelastung zu erwarten. Mit Beginn der fünften Regulierungsperiode (Gas 2028/Strom 2029) können gestiegene Fremdkapitalzinsen über eine Erhöhung der regulatorischen Pacht aufgefangen werden. Die Geschäftsführung geht für 2024 von einem Ergebnis vor Steuern von rund 123 T€ aus. In den nachfolgenden Jahren plant die Geschäftsführung mit einem Ergebnis vor Steuern in Höhe von rund 80 T€ für 2025 und rund 70 T€ für 2026. Auswirkungen des seit dem 24. Februar 2022 herrschenden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sieht die Geschäftsführung nicht.
Hüllhorst, 22. März 2024 Hüllhorst Gasnetz GmbH Die Geschäftsführung Johannes Geers Bilanz zum 31. Dezember 2023Hüllhorst Gasnetz GmbHAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Grundlagen Gegenstand der Hüllhorst Gasnetz GmbH (HH Gasnetz), Hüllhorst, ist der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau des örtlichen Gasverteilnetzes in der Gemeinde Hüllhorst. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16272 eingetragen. Alleinige Gesellschafterin und direktes Mutterunternehmen ist die Netzgesellschaft Hüllhorst GmbH & Co. KG. Konzernabschlüsse werden nicht erstellt. Mit notariellem Vertrag vom 17.12.2018 wurde zwischen der Hüllhorst Gasnetz GmbH und der Netzgesellschaft Hüllhorst GmbH & Co. KG mit Wirkung zum 01.01.2019 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a des Handelsgesetzbuches (HGB). Gemäß § 10.1.2 des Gesellschaftsvertrages besteht die Verpflichtung, den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufzustellen und prüfen zu lassen. Der Jahresabschluss ist demzufolge gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des HGB, nach den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages sowie des EnWG aufgestellt. Die HH Gasnetz führt ausschließlich die Tätigkeit Gasverteilung aus. Der aufgestellte HGB Abschluss entspricht insofern grundsätzlich dem Tätigkeitsabschluss in der Tätigkeit Gasverteilung. Zur Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Beträge im Jahresabschluss werden in Euro (€) angegeben. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern und werden linear vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Bei den zum 01.01.2019 zum vertraglichen Kaufpreis erworbenen Sachanlagen wird die Abschreibung mit einer wirtschaftlichen Restnutzungsdauer vorgenommen, welche anhand der Vorgaben für die Bestimmung der Nutzungsdauer gemäß Netzentgeltverordnung hergeleitet wurde. Neuinvestitionen in Gasnetze können kalkulatorisch ab 2023 über eine verkürzte Dauer bis zum 31.12.2044 linear abgeschrieben werden (sog. KANU-Festlegung der Bundesnetzagentur, BK9-22/614). Sachanlagevermögen der Erdgasinfrastruktur wird handelsrechtlich ab dem Geschäftsjahr 2023 linear entsprechend der gewöhnlichen Nutzungsdauer, maximal jedoch bis Ende 2044, abgeschrieben. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Passiva Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind der Höhe nach mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse werden als Rechnungsabgrenzungsposten passiviert und ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren - ggf. vertragsabhängig - ergebniswirksam aufgelöst. Die zum 01.01.2019 übernommenen Rechnungsabgrenzungsposten werden ratierlich über die verbleibende Laufzeit aufgelöst. Aufgrund der bestehenden Organschaft bilanziert die Gesellschaft keine aktiven und passiven latente Steuern. Erläuterungen zur Bilanz (1) Sachanlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 sind im Anlagenspiegel dargestellt. Die Zugänge im Sachanlagevermögen resultieren im Wesentlichen aus Gasverteilungsanlagen. (2) Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten betreffen ein Guthaben auf dem Girokonto bei der Volksbank Schnathorst eG. (3) Eigenkapital
Das Stammkapital ist in Höhe von 25.000,00 voll eingezahlt und wird zu 100 % von der Netzgesellschaft Hüllhorst GmbH & Co. KG gehalten. Die Kapitalrücklage ist in voller Höhe gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebildet. (4) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 9.019,10 € beinhalten die Kosten für die Jahresabschlussprüfung 2023 und im Wesentlichen die Kosten für die Erstellung der Steuererklärungen 2023. (5) Verbindlichkeiten
* RLZ- Restlaufzeit Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Abtretungen der bestehenden und künftigen Forderungen aus dem Pachtvertrag gesichert. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben 2.880,45 € (Vorjahr 2.880,45 €) eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber der alleinigen Gesellschafterin Netzgesellschaft Hüllhorst GmbH & Co. KG und betreffen die Rest-Ergebnisabführung in Höhe von 13.462,77 € (Vorjahr 11.019,86 €), wobei vorab bereits ein Betrag von 90.000,00 € abgeführt wurde. (6) Rechnungsabgrenzungsposten Es handelt sich um vereinnahmte Anschlusskostenbeiträge, die ratierlich aufgelöst werden. (7) Aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von 102.052,00 € resultieren aus einem kaufmännischen Dienstleistungsvertrag mit einer garantierten Laufzeit bis zum 31.12.2025. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (8) Umsatzerlöse Bei den auschließlich im Inland erzielten Umsatzerlösen in Höhe von 346.342,18 € (Vorjahr 319.332,17 €) handelt es sich im Wesentlichen um die Pachterlöse von der Westenergie AG in Höhe von 325.132,95 € (Vorjahr 295.790,45 €) sowie um die für das Geschäftsjahr 2023 erfolgswirksam aufzulösenden Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse in Höhe von 21.209,23 € (Vorjahr 23.171,50 €). (9) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 42,50 € (Vorjahr 43,00 €) resultieren aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen. (10) Materialaufwand In den Aufwendungen für bezogene Leistungen wird im Wesentlichen der Aufwand für die von der Westenergie AG erbrachten kaufmännischen Dienstleistungen in Höhe von 51.026,00 € (Vorjahr 47.466,24 €) ausgewiesen. (11) Abschreibungen Die Aufgliederung der Abschreibungen auf Sachanlagen des Berichtsjahres ist im Anlagenspiegel dargestellt. Durch die Verkürzung der Nutzungsdauern in Anlehnung an die. KANU-Festlegung für Zugänge, ergeben sich keine Veränderungen der Abschreibungen. (12) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten die Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung 2023 in Höhe von 4.500,00 € (Vorjahr 8.700,00 €), Steuerberatung und die Erstellung der Steuererklärungen 2023 mit 3.800,00 € (Vorjahr 4.000,00 €) sowie weitere betriebliche Aufwendungen in Höhe von 442,56 € (Vorjahr 780,95 €). (13) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 11.521,80 € (Vorjahr 11.521,80 €) betreffen Darlehenszinsen. (14) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn Aufgrund des zwischen der Gesellschafterin Netzgesellschaft Hüllhorst GmbH & Co. KG und der HH Gasnetz bestehenden Gewinnabführungsvertrags vom 17.12.2018 sind für das Berichtsjahr - Gewinne in Höhe von insgesamt 103.462,77 € an die Netzgesellschaft Hüllhorst GmbH & Co. KG abzuführen. Mit einer gesonderten Vereinbarung wurde die Tilgung/Aufrechnung in Höhe von 90.000,00 € bezüglich einer gegen die Netzgesellschaft Hüllhorst GmbH & Co. KG bestehenden Forderung aus Vorabauszahlung vorgenommen. Die Tilgung wurde erklärungsgemäß zum 31. Dezember 2023 wirksam. (15) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs nach § 6b Abs. 2 EnWG Im Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs getätigt, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Es handelt sich um die Verpachtung der Gasverteilungsanlagen an die Westenergie AG, die sich auf 325.132,95 € (Vorjahr 295.790,45 €) beläuft. Für die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen durch die Westenergie AG wurden für das Geschäftsjahr 51.026,00 € (Vorjahr 47.466,24 €) berechnet. Aufgrund des zwischen der Gesellschafterin Netzgesellschaft Hüllhorst GmbH & Co. KG und der HH Gasnetz bestehenden Gewinnabführungsvertrags vom 17.12.2018 sind für das Berichtsjahr - Gewinne in Höhe von insgesamt 103.462,77 € an die Netzgesellschaft Hüllhorst GmbH & Co. KG abzuführen. Mit einer gesonderten Vereinbarung wurde die Tilgung/Aufrechnung in Höhe von 90.000,00 € bezüglich einer gegen die Netzgesellschaft Hüllhorst GmbH & Co. KG bestehenden Forderung aus Vorabauszahlung vorgenommen. Die Tilgung wurde erklärungsgemäß zum 31. Dezember 2023 wirksam. (16) Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag und vor der Erstellung dieses Anhangs haben sich keine berichtspflichtigen Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der HH Gasnetz von Bedeutung gewesen wären. Sonstige Angaben Das Honorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wurde mit 4.500 € für Abschlussprüfungsleistungen berücksichtigt. Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages wird der gesamte Jahresüberschuss an den Organträger abgeführt. Die Geschäftsführung erhält von der Gesellschaft keine Bezüge. Geschäftsführung: Johannes Geers Kommunales Partnermanagement Osnabrück, Westenergie AG Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.
Hüllhorst, 22. März 2024 Hüllhorst Gasnetz GmbH Die Geschäftsführung Johannes Geers, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023der Hüllhorst Gasnetz GmbH
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hüllhorst Gasnetz GmbH, Hüllhorst Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Hüllhorst Gasnetz GmbH, Hüllhorst, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hüllhorst Gasnetz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse o entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und o vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und der Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus o identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, das aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, o gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben, o beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, o ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, o beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, o beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens, o führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft. Nach unserer Beurteilung o wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten und o aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und der Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, o ob der gesetzliche Vertreter seinen Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und o ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Bielefeld, den 27. März 2024 DR.
RÖHRICHT - DR. SCHILLEN GmbH
Cebulla, Wirtschaftsprüfer Heidbrink, Wirtschaftsprüfer Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 28. Mai 2024 festgestellt. |
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