Solarodo GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Wippich seit 4.8.2020 | Geschäftsführer |
Frank Fiedler seit 31.5.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SecondSol GmbHMeiningenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangI) Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Geschäftsführung hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die größenabhängigen Erleichterungen nach den §§ 266 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz, 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch genommen. Zur besseren Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in §266 HGB zusammengefasst (§265 Abs. 7 Nr. 2 HGB). Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas. III) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geschäftsbauten werden linear mit 3% bis 7,14% p.a. abgeschrieben. Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis 20 Jahren abgeschrieben. Sofern der beizulegende Wert von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen zum Bilanzstichtag auf Grund einer dauernden Wertminderung unter dem Buchwert liegt, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen und gegebenenfalls die Restnutzungsdauer angepasst. Bewegliche Vermögensgegenstände, welcher einer selbstständigen Nutzung fähig sind, werden sofort abgeschrieben, sofern ihre Anschaffungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten (Einzelfeststellung) angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die verlustfreie Bewertung wird beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt und wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Es erfolgten pauschale Wert-berichtigungen in Höhe von 1,0 %. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren abgezinst. Die bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigten zukünftigen Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an der Teuerungsrate und werden über die jeweilige Laufzeit der Rückstellungen mit 2,0 % berücksichtigt. Zur Abdeckung des pauschalen Gewährleistungsrisikos aus Lieferung und Leistung werden Gewährleistungsrückstellungen von 1,0 % des Umsatzes gebildet. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. IV) Erläuterungen zu den Posten der Bilanz Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 39,90 (Vorjahr: EUR 2.838,53). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 528.033,75 (Vorjahr: EUR 630.519,09). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 1.612.273,47 (Vorjahr: EUR 1.306.060,83). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 908.659,37 (Vorjahr: EUR 694.605,26). Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 405,45 (Vorjahr: EUR 327,27). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von EUR 1.814.110,42 (Vorjahr: EUR 0,00). Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden: · Grundpfandrechte von EUR 1.110.000 · Bürgschaft von EUR 30.000,00 V) Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gesellschaft macht von der Aufstellungserleichterungsvorschrift des § 276 HGB Gebrauch, wodurch die Posten Umsatzerlöse, sonstige betrieblichen Erträge und die Materialaufwendungen zu dem Posten "Rohergebnis" zusammengefasst werden. VI) Sonstige Angaben Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Miet- und Leasingverträgen für Kraftfahrzeuge in Höhe von TEUR 29 sowie für Büroräume TEUR 39. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 9. Es bestehen keine Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten nach § 251 HGB. Meiningen, den 19.04.2024 Frank Fiedler Stefan Wippich sonstige Berichtsbestandteile
Meiningen, den 05.06.2024 gez. Frank Fiedler / Stefan Wippich, Geschäftsführer
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