IMC
Internet Marketing Consulting GmbH
Viernheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.461,00 |
4.409,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.461,00 |
4.409,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
70.701,25 |
60.984,32 |
| I.
Vorräte |
6.017,04 |
2.879,94 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
63.888,03 |
50.559,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.045,17 |
2.045,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
796,18 |
7.544,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
550,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
76.712,25 |
65.393,32 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
45.289,92 |
29.710,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.110,33 |
-6.903,40 |
| III.
Jahresüberschuss |
15.579,59 |
11.013,73 |
| B.
Rückstellungen |
4.400,00 |
5.665,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.022,33 |
30.017,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
17.404,08 |
21.392,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
76.712,25 |
65.393,32 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 2,
266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
B. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der IMC Internet Marketing
Consulting GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs.1 Satz 1, Abs. 3
HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs.
2a EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.1 Satz 2
HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs.1 HGB).
C. Angaben zu Bilanzposten
Es bestehen Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über 1 Jahr in Höhe von EUR 2.045,17.
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
unter einem Jahr in Höhe von EUR 17.404,08 und mit
einer Restlaufzeit über fünf Jahren in Höhe
von EUR 6.300,00.
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen
Forderungen in Höhe von EUR 19.559,66 und
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 9.618,25.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführerorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Michael Landrock geführt. Herr Landrock ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Außer
dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
II. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Viernheim, 22. November 2011
gez. Geschäftsführer
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde in der
Gesellschafterversammlung vom 23.11.2011 festgestellt.
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