Siegfried
Eberle GmbH
Elztal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
110.815,94 |
126.802,44 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
108.722,00 |
122.209,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.934,00 |
4.433,50 |
| III.
Finanzanlagen |
159,94 |
159,94 |
| B.
Umlaufvermögen |
610.845,03 |
597.905,67 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
610.828,93 |
597.904,87 |
| davon
gegen Gesellschafter |
573.008,60 |
570.734,86 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16,10 |
0,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.543,03 |
1.543,36 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.528,97 |
|
| Aktiva |
724.732,97 |
726.251,47 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
62.901,37 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
37.336,78 |
28.594,21 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
64.430,34 |
-8.742,57 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.528,97 |
|
| B.
Rückstellungen |
565.643,03 |
539.176,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
159.089,94 |
124.173,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
152.079,98 |
114.857,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.009,96 |
9.316,20 |
| Passiva |
724.732,97 |
726.251,47 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Siegfried Eberle GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275
Abs. 2 HGB) angewandt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach § 267a HGB handelt es sich um eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
Nach den in § 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Über die angewandten Bewertungsmethoden berichten wir
wie folgt:
2.1. Anlagevermögen
Alle Gegenstände des Anlagevermögens werden
in einer gesonderten Anlagenbuchhaltung verwaltet. Aus ihr
sind Zu- und Abgangsdaten, die Anschaffungskosten, die
Abschreibungen sowie Restbuchwerte ersichtlich. Die
Zugänge im Berichtsjahr sind mit den
Anschaffungskosten gem. § 255 HGB bewertet. Skonti und
sonstige Preisnachlässe wurden berücksichtigt.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei
dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch
nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen
vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die im Geschäftsjahr zugegangenen Geringwertige
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten nicht mehr
als Euro 800.-- betrugen, wurden in voller Höhe
abgeschrieben.
2.2. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie Wertpapiere wurden mit
dem Nennwert bewertet. Die Risiken im
Forderungsbestand wurden durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Die sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr betragen Euro 573.775,54.
2.3. Rückstellungen
Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1
HGB. Die Pensionsrückstellung wurde nach der Projected
Unit Credit Methode (PUC-Methode) bewertet. Es wurde ein
Rechnungszins von 1,74% zu Grunde gelegt. Die
Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB
beträgt Euro 8.292,00.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
2.4. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens
ausschließlich durch Herrn Siegfried Eberle
geführt.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Elztal-Auerbach, den
22.07.2024
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Ort, Datum
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gez. Siegfried Eberle
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.07.2024
festgestellt.
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