arteficium Verwaltungs GmbH

Am Berg 8A, 63834 Sulzbach am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 11317
Eingetragen
17.9.2010
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens und die Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters, insbesondere in der arteficium GmbH & Co. KG

Historie

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Management

NameRolle
Olaf Auser
seit 17.9.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

63739 Aschaffenburg
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

arteficium Verwaltungs GmbH

Aschaffenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Umlaufvermögen 21.091,87 18.401,25
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.637,74 17.947,12
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 13.677,67 13.151,61
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 454,13 454,13
Summe Aktiva 21.091,87 18.401,25

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 18.229,65 16.696,03
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.490,00 -12.490,00
davon eingefordertes Kapital 12.510,00 12.510,00
II. Gewinnvortrag 4.186,03 2.723,71
III. Jahresüberschuss 1.533,62 1.462,32
B. Rückstellungen 2.173,00 1.491,00
C. Verbindlichkeiten 689,22 214,22
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 689,22 214,22
Summe Passiva 21.091,87 18.401,25

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wurde nach den Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge beim Übergang zur Rechnungslegung nach BilMoG

wurde nicht vorgenommen.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme

steuerrechtlicher Maßnahmen:

Der Jahresabschluss 2014 wurde auf der Grundlage der Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Bilanzierungsmethoden:

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Ansatzvorschriften nach §§ 246 . 251 HGB, modififziert durch die Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 268 - 274 HGB) wurden beachtet.

Bewertungsmethoden:

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256 HGB unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 279 - 283 HGB) aufgestellt. Im wesentlichen ist hierzu auszuführen:

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug aller gebotener Wertberichtigungen angesetzt.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert bilanziert.

Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich waren (Erfüllungsbetrag). Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung vorgenommen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Höhere Tagenswerte waren nicht zu berücksichtigen.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:

Die bilanzierten Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von weniger als 1 Jahr.

Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HBG):

Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans ( § 285 Nr. 10 HGB)

Alleinvertretungsberechtiger Geschäftsführer:

Herr Olaf Auser

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Die Gesellschaft hat eine Forderung gegenüber dem Gesellschafter Olaf Auser in Höhe von 13.717,17 EUR

Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses:

Die Geschäftsführung der Gesellschaft macht von ihrem Recht Gebrauch, von einer Veröffentlichung des Vorschlags über die Verwendung des Ergebnisses abzusehen.

sonstige Berichtsbestandteile

Die Offenlegung 2014 erfolgt vor Feststellung des Jahresabschlusses.

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