Inlab
Networks GmbH
Grünwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
152.636,00 |
157.475,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
704,00 |
173,00 |
| II.
Sachanlagen |
68.929,00 |
74.365,00 |
| III.
Finanzanlagen |
83.003,00 |
82.937,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
35.714,12 |
85.345,76 |
| I.
Vorräte |
10.165,65 |
2.653,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.385,45 |
81.271,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.134,79 |
15.759,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.163,02 |
1.421,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
400,00 |
2.206,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
188.750,12 |
245.026,76 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
61.278,57 |
69.326,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
43.761,41 |
80.712,75 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.047,43 |
36.951,34 |
| B.
Rückstellungen |
58.269,00 |
60.865,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
69.202,55 |
114.835,76 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
69.202,55 |
114.835,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
188.750,12 |
245.026,76 |
Anhang
zum Jahresabschluss 31. Dezember 2018
Inlab Networks GmbH
Grünwald
I. Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1.
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Bei
Vermögensgegenständen, die einem Wertverzehr
unterliegen, wurden die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Der im Jahr 2013, 2015, 2016, 2017 und 2018 gebildete
Sammelposten für Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen € 250 und € 1.000
wird entsprechend der steuerlichen Vorschriften weiter mit
20% der Anschaffungskosten abgeschrieben.
Da der Kurswert der Finanzanlagen per 31.12.2018
niedriger ist als die ursprünglichen
Anschaffungskosten, aber höher als der Wert des
Vorjahres, wurde der Wert der Finanzanlage mit dem Kurswert
zum 31.12.2018 bewertet.
2.
Umlaufvermögen
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet, soweit nicht nach § 253
Abs. 3 HGB ein niedrigerer Wert zulässig oder geboten
war.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Abschreibungen allein aus steuerlichen oder
Zuschreibungen allein aus handelsrechtlichen Vorschriften
wurden nicht vorgenommen.
3.
Rückstellungen
Die Pensionsrückstellung wurde für
Verpflichtungen aufgrund einer Pensionszusage gebildet. Die
Bewertung erfolgte auf Grundlage der in § 253 HGB n.F.
(BilMoG) enthaltenen Bestimmungen und der anerkannten
Regeln der Versicherungsmathematik unter Anwendung des
modifizierten Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der
Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck, einem
Rechnungszinssatz von 5,15% (31.12.2010), 5,14%
(31.12.2011), 5,4% (31.12.2012), 4,88% (31.12.2013), 4,53%
(31.12.2014), 3,89% (31.12.2015), 4,01% (31.12.2016) bzw.
3,68% (31.12.2017) und rechnerischem Pensionierungsalter
gemäß den einkommensteuerlichen Vorschriften.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten wurden
gemäß § 253 HGB abgezinst.
4.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten,
für die eine Abzinsung nach steuerlichen Vorschriften
geboten wäre, lagen nicht vor.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Am Bilanzstichtag bestanden Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR
11.134,79 (Konto 1504).
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Am Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern.
3.
Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten übliche
Abgrenzungsposten wie Rückstellung für die
Erstellung des Jahresabschlusses und des Gutachtens
für Pensionsverpflichtungen, Rückstellungen
für Aufbewahrungsverpflichtungen, Gewerbesteuer sowie
für Pensionsverpflichtungen und für Tantiemen.
Von einer gebotenen Abzinsung hinsichtlich der
Rückstellung für Aufbewahrungsverpflichtung wurde
abgesehen, da dies materiell ohne signifikante Auswirkung
geblieben wäre.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war während der
Berichtsperiode Herr Thomas Obermair.
München, den 24. Mai 2019
Inlab Networks GmbH
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.05.2019 festgestellt.
|