Faubel & Partner GmbHLiquidiert
Erkelenzer Straße 2b, 52445 Titz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sabine Katharina Reinhart seit 23.4.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Faubel & Partner GmbHTitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
ANHANG
Zum Unternehmensgegenstand unserer Gesellschaft zählt ausschließlich der Betrieb des Altenpflegeheimes "Haus Rose" in 52455 Titz, Erkelenzer Straße 26. Dort befindet sich auch der Firmensitz. Die unter Faubel & Partner GmbH eingetragene Firma wird beim Amtsgericht Düren unter der Registernummer B 8348 geführt. Abweichend zum Vorjahr werden die Ergebnisse der Verwaltungs GmbH und des Teilbetriebes "Haus Rose" nicht mehr getrennt ermittelt und ausgewiesen. Die Vorjahresergebnisse wurden konsolidiert und in einem Einheitsabschluss fortgeführt, der im Wesentlichen die Belange eines Altenheimbetriebes berücksichtigt. Die Faubel & Partner GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 HGB. Demgemäß wurde der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 nach den Vorschriften in §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff HGB, der Regelungen nach § 42 GmbHG sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die speziellen Regelungen der Pflegebuchführungsverordnung wurden beachtet. Als kleine Kapitalgesellschaft haben wir auf die Berichterstattung zur Lage unseres Unternehmens verzichtet. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde zum Teil Gebrauch gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung erfolgte unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prämisse). Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB. Die bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Die Nutzungsdauern betragen bei den beweglichen Vermögenswerten drei bis fünfzehn Jahre. Bis zum 31. Dezember 2018 wurden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 analog zur steuerlichen Regelung nach § 6 Absatz 2 a EStG auch handelsbilanziell als Sammelposten aktiviert und über fünf Jahre abgeschrieben. Seit 2019 wird für die geringwertigen Güter die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen, so dass die Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter EUR 250,00 werden sofort als Aufwand erfasst. Bei den unter den Vorräten erfassten Waren handelt es sich im Wesentlichen um Lebensmittel und Verbrauchsmaterialien des Altenheimes "Haus Rose". Der Festwert von EUR 3.000,00 wird unverändert fortgeführt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Ein spezieller Wertberichtigungsbedarf bestand nicht. Auch ein latentes Ausfallrisiko war nicht erkennbar. Das Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände werden mit dem Nennwert ausgewiesen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Diese wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Auf ausländische Währung valutierende Schulden oder Vermögensgegenstände existieren nicht.
Titz, den 25. April 2022 Sabine Reinhart Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25. April 2022 |
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