unexco DV-Systeme GmbHLiquidiert

66740 Saarlouis, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 24866
Eingetragen
17.5.1989
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareBetrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
Gegenstand
Die Entwicklung, der Vertrieb und die Wartung von Standard- und Individuallsoftware sowie die Beratung und Schulung im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung; Vertrieb und Wartung von Computern und DV-Zubehör.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
unexco Invest Consulting Unternehmensberatung GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

unexco Invest Consulting Unternehmensberatung GmbH
Germany
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

unexco DV-Systeme GmbH

Saarlouis

Jahresabschluss zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 16.784,00 24.257,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 148,00
II. Sachanlagen 16.782,00 24.109,00
B. Umlaufvermögen 66.094,23 58.282,35
I. Vorräte 591,12 484,81
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 46.436,09 18.005,19
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.067,02 39.792,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 505,10
Bilanzsumme, Summe Aktiva 82.878,23 83.044,45

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 67.294,16 65.022,14
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 5.112,91 5.112,91
III. Gewinnvortrag 34.344,64 30.307,87
IV. Jahresüberschuss 2.272,02 4.036,77
B. Rückstellungen 6.898,00 6.882,00
C. Verbindlichkeiten 8.686,07 11.140,31
Bilanzsumme, Summe Passiva 82.878,23 83.044,45

Anhang für das Geschäftsjahr 2007

Anwendung des Handelsgesetzbuches


Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften.


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.


Das Anlagevermögen ist zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv oder linear abgeschrieben.


Bei den beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens werden die Zugänge zeitanteilig der Jahresabschreibung unterworfen. Zugänge bis zu einem Wert von € 410,00 sind gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben worden. Von der Sonderabschreibung gem. § 7 g EStG wurde Gebrauch gemacht.


Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten angesetzt.


Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen und ergänzende Angaben zur Bilanz


Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.


Die sonstigen Rückstellungen betreffen Gewährleistungsansprüche, Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie Archivierungskosten.


Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.


In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren enthalten.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Holger Fischer, Saarwellingen.

Die Ergebnisverwendung lautet wie folgt:

Der Jahresüberschuss in Höhe von € 2.272,02 wir auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

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