Torsten
Havemann Bau GmbH
Düpow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
9.648,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
9.647,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
19.784,46 |
24.744,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.162,77 |
24.675,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.621,69 |
69,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
41,81 |
733,46 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
8.043,08 |
9.969,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.869,35 |
45.095,97 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
22.000,00 |
22.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
56.969,86 |
56.969,86 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.926,78 |
0,00 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
8.043,08 |
9.969,86 |
| B.
Rückstellungen |
4.007,70 |
4.063,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.861,65 |
41.032,81 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.904,39 |
22.834,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.869,35 |
45.095,97 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschafterversammlung beschloss am 20.12.2012
die Torsten Havemann Bau GmbH mit Wirkung zum 01.01.2013
aufzulösen. Aufgrund mangelnder Aufträge wird der
Geschäftsbetrieb des Unternehmens eingestellt.
Herr Torsten Havemann ist nicht mehr
Geschäftsführer. Er wurde zum Liquidator des
Unternehmens bestellt. Er vertritt die Gesellschaft mit
Einzelvertretungsbefugnis und ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Bücher und Schriften der Gesellschaft werden
nach Beendigung der Liquidation vom Gesellschafter Torsten
Havemann verwahrt.
Die Liquidationszwischenbilanz der Gesellschaft wurde
auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten sowie der Annahme der Nichtfortführung des
Unternehmens.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Ausweis der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte auf der Basis des
Nennwertes.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Über das Vorliegen von
Haftungsverhältnissen im Sinne des § 251 HGB
konnten keine Erkenntnisse gewonnen werden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Liquidations
zwischenbilanz
Die Liquidationszwischenbilanz, die zur Darstellung
des zu erwartenden Liquidationsergebnisses dient, weist zum
31.12.2013 eine Bilanzsumme in Höhe von 27.869,35 EUR
aus.
Die Aktivseite enthält nur noch verwertbare
Vermögensgegenstände, die gemäß §
71 Abs. 2 GmbHG mit den zu erwartenden
Veräußerungserlösen angesetzt wurden.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten keine Darlehensforderungen.
Eigenkapital
Das Eigenkapital auf der Aktivseite beträgt zum
Stichtag 8.043,08 EUR.
Rückstellungen
sonstige Rückstellungen sind gebildet worden
für:
- Archivierung 1.000,00 EUR
- Gewährleistung 53,00 EUR
- Steuerberatungskosten 1.270,00 EUR
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
insgesamt 0,00 Euro.
Düpow, den 02.06.2015
gez. Torsten Havemann
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2013 -
31.12.2013
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 7.611,23 EUR.
31.12.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 19.291,83 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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