line up
GmbH
Wackersberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.999,00 |
40.845,00 |
| I.
Sachanlagen |
27.999,00 |
40.845,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
142.323,49 |
150.562,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
76.582,70 |
83.119,37 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
65.740,79 |
67.443,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.356,00 |
10.660,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
177.678,49 |
202.067,81 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
104.207,41 |
108.835,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
83.835,55 |
62.354,34 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.628,14 |
-21.481,21 |
| B.
Rückstellungen |
27.908,00 |
38.908,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
45.563,08 |
54.324,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
45.563,08 |
54.324,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
177.678,49 |
202.067,81 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Line up GmbH wurde nach
Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des
Bilanzmodernisierungsgesetztes (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im vorliegenden Jahresabschluss
wurden die Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzmodernisierungsgesetzes erstmalig angewandt.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen erfolgte
gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor
Berücksichtigung der Gewinnverwendung.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden über
die voraussichtliche Nutzungsdauer (ab dem Jahr 2010
grundsätzlich) linear vorgenommen. Die in den
Vorjahren angewandten Abschreibungsmethoden werden
gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB beibehalten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennwert bewertet.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern
aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274
Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. §
253 Abs. 1 HGB. Sie berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Alle
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Marktzinssatz abgezinst.
Ebenso wurde die durchschnittliche
Kostensteigerungsrate eingerechnet, die unterstellter Weise
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der Deutschen
Bundesbank aus der Abzinsung entspricht.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der Anlagenwerte ist dem
Anlagenspiegel zu entnehmen.
Forderungen gegenüber Gesellschafter bestehen in
Höhe von 59.817,80 EUR (und haben eine Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr).
Die im Handelsregister eingetragenen Einlagen
betragen 25.000,00 EUR.
Rückstellungen für latente Steuern ergeben
sich aus der Bilanz.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit bis zu
einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren sind in den
Sonstige Angaben
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten oder sonstige Haftungsrisiken.
Zu den Geschäftsführern waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Robert Sentef, Wackersberg, Dipl. Ingenieur
Wackersberg, im Dezember 2011
Robert Sentef
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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