Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 22654
Eingetragen
24.11.2010
Branche
Großhandel mit SchuhenGroßhandel mit Lederwaren, Reisegepäck, Geschenk- und WerbeartikelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Schuhen, Lederwaren und Reisegepäck
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel mit Lederwaren und Schuhen, mit Haushaltswaren, der Import von Bedarfsgegenständen, Produkt- und Konzeptentwicklung.

Historie

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Management

NameRolle
Marc Münster
seit 9.11.2012
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Manfred Münster
Brockenberg 5 b, 45549 Sprockhövel
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Inbrands GmbH

Sprockhövel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 24.11.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 35.005,00
I. Sachanlagen 35.005,00
B. Umlaufvermögen 28.566,82
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.488,14
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.078,68
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.108,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 66.679,82

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 6.556,61
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00
II. Jahresfehlbetrag 5.943,39
B. Rückstellungen 500,00
C. Verbindlichkeiten 59.623,21
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 997,30
Bilanzsumme, Summe Passiva 66.679,82

Anhang





Geschäftsjahr 2010





A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung  zum Jahresabschluss




B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden



C. Angaben zu Bilanzposten
 

I. Allgemeine Angaben

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

III. Haftungsverhältnisse

D. Sonstige Angaben
 

I. Geschäftsführungsorgane

II. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder

III. Beteiligung an verbundene Unternehmen

IV. Bewertungseinheiten

 A.Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung  zum Jahresabschluss
 

1. Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt.

 

2. Eine Durchbrechung der Darstellungs- und Methodenstetigkeit aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG haben sich nicht ergeben (Artikel 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB)

 

3. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

 

4. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

 

5. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

 

6. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

 

7. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

 

8. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

 

9. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

 

10. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

 

11. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

 

12. Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, sind gem. § 265 Abs. 8 HGB  angegeben.

 

13. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

 

14. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274a HGB, des § 288 HGB und des § 326 HGB  für die Offenlegung wurde Gebrauch gemacht.

 

15. Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschema in § 266 HGB zusammengefasst (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB).





B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


I. Bilanzierungsmethoden
 

1. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB wurden beachtet.

 

2. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände lagen am Abschlussstichtag nicht vor.

 

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

 

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.

 

5. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB sind auf der Passivseite ausgewiesen. .





II. Bewertungsmethoden
 

1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

 

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB überein.

 

3. Bei der Bewertung wird nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

 

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB einzeln bewertet worden. Es ist nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

 

5. Gewinne wurden gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

 

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.  Die Wertansätze die sich auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB a.F. und nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. ergeben haben, werden unter Anwendung des Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHB fortgeführt. Die Durchbrechung des  Einzelbewertungsgrundsatz nach § 252 Abs. 2 HGB wurde unter Bezugnahme auf den IDW aus Wirtschaftlichkeitsaspekten  für den GWG Sammelposten und den geringwertigen Wirtschaftsgütern  angewandt.

 

7. Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Handelswaren wurden mit den Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

 

8. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB  (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind. Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen.

 

9. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

 

10. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze  der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsverzinsungsverordnung monatlich  ermittelt und bekannt gegeben werden.

 

11. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

 

12. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

 

13. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Umrechnungskurs bei Rechungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. (§ 256a HGB).

 

14. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.





C. Angaben zu einzelnen  Bilanzposten § 268 HGB
 

I. Allgemeine Angaben

 

1. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Der Ansatz erfolgt unter Berücksichtigung vor Verwendung des Jahresüberschusses.

 

2. Auf die Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wird aufgrund § 274 a Nr. 1HGB verzichtet.

 

3. Bei den Verbindlichkeiten wird von der Erleichterung gem. § 274 a Nr. 3 HGB Gebrauch gemacht.

 

4. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr. 1 a HGB) bestanden am Abschlussstichtag nicht.

 

5. Sämtliche Verbindlichkeiten  bei den Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignungen und Bürgschaften besichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch die Branchen üblichen Eigentumsvorbehalte gesichert (§ 285 Nr. 1b HGB)

 

6. Grundlage der  Währungsumrechung in €  war der Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag

 

7. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden die Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage hatten, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

 

8. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden Fremdkapitalzinsen nicht berücksichtigt.



II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG


1) Soweit Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern/Geschäftsführer bestehen, sind diese in der Bilanz ausgewiesen.
 

2. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

 

I. Haftungsverhältnisse

 
 Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.




D. Sonstige Angaben
 

I. Geschäftsführungsorgane § 285 Nr. 10 HGB



Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Marc Münster geführt.
 
  

II. Gewährte Vorschüsse und Kredite an die Organmitglieder § 285 Nr. 9c HGB


Bestanden am Abschlussstichtag nicht. Zugunsten der  Organmitglieder wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen
  

III. Beteiligungen von mind. 20 % an verbundene Unternehmen


Soweit Beteiligungen von mindestens 20 % an anderen Unternehmen bestehen, wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht.
  

IV. Angaben zur Bildung von Bewertungseinheiten § 254 HGB i.v.m § 285 Nr. 23 HGB


Bewertungseinheiten sind nicht gebildet worden.









Unterzeichnung gemäß § 245 HGB i.V.m. § 35 GmbHG








Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesen Unterlagen ergibt, wird hiermit versichert.


Sprockhövel, 28. Dezember 2011












Marc Münster
(Geschäftsführer)



  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 19.729,42 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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