Rentus
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
388,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
26.258,46 |
23.353,82 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
233,17 |
233,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.259,46 |
23.741,82 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.810,93 |
20.057,89 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
3.075,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
948,53 |
608,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
948,53 |
608,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.259,46 |
23.741,82 |
sonstige Berichtsbestandteile
A
N H A N G
Die Gesellschaft ist gemäß
§ 267 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 HGB zum 31.
Dezember 2019 eine kleine, gesetzlich nicht
prüfungspflichtige Kapitalgesellschaft, die
hinsichtlich der Offenlegung gemäß
§ 325 Absatz 1 HGB in Verbindung mit §§
326 und 288 HGB nur verpflichtet ist, die
(verkürzte) Bilanz und den Anhang (ohne die Gewinn-
und Verlustrechnung betreffende Angaben) beim
Handelsregister einzureichen.
Die Gesellschaft nimmt für die Offenlegung die
Erleichterungen des
§ 326 HGB in vollem Umfang in Anspruch;
sie ist der Auffassung, dass
§ 326 HGB auch die
Aufstellungserleichterungen der
§§ 266 Absatz 1 (verkürzte
Bilanz) und
288 HGB (verkürzter Anhang) umfasst.
Bestandsnachweise, Gliederung und Bewertung
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256a HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und
Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften
(§§ 270 bis 274a, 276 und 277 HGB)
aufgestellt.
Die Besprechung der Bewertung der einzelnen
Bilanzpositionen erfolgt im Anhang
(§ 284 HGB bis § 288 HGB).
Die erforderlichen Angaben zur Bilanzierung und
Bewertung sind im Anhang vollständig und zutreffend
angegeben. Auch die sonstigen Pflichtangaben
gemäß
§ 285 HGB wurden im Anhang mit
Inanspruchnahme der "Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften" des
§ 288 HGB gemacht.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen
den Gliederungsvorschriften der
§§ 266 Absatz 2 und 3 und 275 Absatz 2
HGB.
Vom Gesetz geforderte Angaben, die wahlweise in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang gemacht werden können, sind in den Anhang
aufgenommen worden.
Zur Bezeichnung der Positionen der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung wurde grundsätzlich die
volle gesetzliche Bezeichnung gewählt
(§ 266 Absatz 2 und 3 HGB; § 275
Absatz 2 HGB).
Leerpositionen wurden in der Bilanz sowie in der
Gewinn- und Verlustrechnung nicht aufgenommen
(§ 265 Absatz 8 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Gesellschaft nimmt für den Ausweis von
latenten Steuern (§ 274 HGB) die Erleichterung des
§ 274 a Nummer 5 HGB in vollem Umfang in Anspruch.
Sonstige Pflichtangaben
Herr Peer Petersen ist zum
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
bestellt. Die Vertretungsbefugnis ist im Handelsregister
eingetragen.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Der Geschäftsführer hat der
Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den
Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
München, den 22. Februar 2021
Peer Petersen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.02.2021 festgestellt.
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