VISION Frankfurt GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcel Marin Stoop seit 22.8.2019 | Liquidator |
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VISION Munich GmbHMünchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2011Bilanz zum 31. Dezember 2011AKTIVA
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 3. März bis zum 31. Dezember 2011Allgemeine Angaben zum JahresabschlussGliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der VISION Munich GmbH in 80636 München auf den 31. Dezember 2011 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB (§§ 238 ff.) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB). Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) wurden entsprechend den gesetzlichen Regelungen vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten , vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden gem. §§ 256a, 284 Nr. 2 HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Spezielle AusführungenAusführungen zur Bilanz Der Betrag der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf 0,00 EUR (§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr beträgt 230.471,36 EUR. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 1.600.000,00 EUR (§ 285 Nr.1a HGB). Die Gesellschafterin, VISION AG, hat zur Beseitigung des Tatbestands der Überschuldung zu der gegenüber ihr bestehenden Darlehensverbindlichkeit eine Rangrücktrittserklärung i.S. § 19 Abs. 2 S. 2 InsO in Höhe von 500.000,00 EUR abgegeben. Zur Besicherung des Bankdarlehens wurde gegenüber der Bank eine erstrangige, sofort vollstreckbare, brieflose Grundschuld eingetragen. Zudem wurden alle Rechte und Ansprüche aus der Vermietung an die Bank abgetreten. Der Jahresfehlbetrag des Rumpfgeschäftsjahres 2011 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Sonstige AusführungenAngaben zu Organen der Gesellschaft Die Gesellschaft wird vertreten durch (§ 285 Nr. 10 HGB): Marco Ilsche, Kaufmann (3. März 2011 bis 4. November 2011) Anja Graf, Mitglied des Verwaltungsrats der VISION AG (seit 4. November 2011) Felix Graf, Informatiker (seit 27. März 2012)
München, den 30. Juni 2012 gez. VISION Munich GmbH Der Jahresabschluss wurde am 13. November 2012 festgestellt. |
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