MOLL Batterien GmbH
Angerstraße 50, 96231 Bad Staffelstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Urban seit 17.2.2023 | Prokura |
Klaus Thomas Dr. Eichhorn seit 17.3.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Moll Batterien GmbH (vormals: MOLL Batterien GmbH)Bad StaffelsteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr zum 31.12.20231. Grundlagen der Gesellschaft Geschäftsmodell MOLL Batterien GmbH ist einer der technisch führenden Hersteller und Lieferant von Starterbatterien auf Blei-Säure-Basis sowie Entwicklungspartner für die Automobilindustrie. Die Innovationsstärke von MOLL zahlt vor allem in diesem äußerst anspruchsvollen Markt- und Kundensegment auf die Unternehmensstrategie ein. In diesem Marktsegment stehen Qualität und Innovationsfähigkeit mit dem Ziel einer guten Grundauslastung im Vordergrund. Produktseitig legt MOLL seinen kurz- und mittelfristigen Fokus in der Bereitstellung leistungsfähiger Blei-Starterbatterien für den Einsatz in Kombination mit klassischen Verbrennungsmotoren, für Start-Stopp Fahrzeuge und für Hybridanwendungen. Es zeigt sich, dass die Nachfrage nach leistungsstarken EFB und Weiterentwicklungen zunimmt; im Gegenzug die Nachfrage nach einfachen und auch preissensiblen Nassbatterien stetig abnimmt. Das kommt der strategischen Positionierung von MOLL zugute, da hochwertige Produkte angeboten werden können und Weiterentwicklungen angestoßen wurden. Weiterhin positioniert sich MOLL im Ersatzmarkt als Anbieter von hochwertigen Batterien für spezielle Anwendungen. Da der Markthochlauf von Start-Stopp-fähigen Batterien im Bereich der Erstausrüstung mittlerweile im Ersatzmarkt angekommen ist, sehen wir auch hier eine Nachfrageverschiebung weg von klassischen Nassbatterien hin zu modernen respektive Start-Stopp-fähigen Batterien. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde der gezielte Umbau des Produktportfolios weitergeführt (siehe auch Forschung und Entwicklung). Ferner erweitert MOLL sein Leistungsspektrum um den Bereich Engineering-Dienstleistungen und Lizenzvergabe. Mit einer Anzahl von ausgewählten Batterieherstellern weltweit werden strategische Partnerschaften etabliert. Diese beinhalten einerseits die Vergabe von Marken- und Technologie- Lizenzen; andererseits kann MOLL „Local content“ in den jeweiligen Regionen für seine Kunden anbieten. Die Produktion findet am Standort Bad Staffelstein mit einer Produktionskapazität von ca. 1,6 Millionen Batterien pro Jahr statt. Der Entwicklung hin zu einer „grünen“ und CO2 -neutralen Industrie sowie einer möglichen Änderung des regulativen Rahmens ab 2035 tragen Gesellschafter und Geschäftsführung mit der Umsetzung einer technologischen Transformationsstrategie von MOLL Rechnung. Anschlussfähig mit den Zielen der Energiewende bis 2030 der Bundesregierung und dem sog. „Green Deal“ der Europäischen Union nutzt MOLL Batterien mit dem geplanten Aufbau einer innovativen Produktion von Natrium- Ionen-Batterien die Chance, eine umweltfreundliche Alternative zu Blei- und Lithium Batterien zu etablieren. Am Standort Lichtenfels-Schney ist geplant, eine Produktion für Zellen und Batterien auf Basis Natrium-Ionen-Technologie mit einer Kapazität von zunächst bis zu 1GWh aufzubauen. 2. Wirtschaftsbericht Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 war geprägt durch die nachwirkenden Effekte des Ukrainekrieges. Zwar hat sich die Versorgungslage für Strom und vor allem Gas weniger dramatisch entwickelt als befürchtet, jedoch wurden aufgrund der Angebotsverknappung hohe Preissteigerungen vor allem im Bereich Energie (Strom & Gas) verzeichnet. Dies hatte Auswirkungen auf die Preise sämtlicher Vormaterialien, da diese in der Herstellung energieintensiv sind. Insgesamt war eine hohe Inflationsrate von 5,9% zu verzeichnen verbunden mit einer geldpolitischen Straffung, die auch die Finanzierungskosten erhöht hat. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung verlief in 2023 leicht rückläufig; das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ging sogar um 0,3% zurück. Umsatz und Auftragsentwicklung Gleichwohl konnten die deutschen Automobilkonzerne im Vergleich zum 2022 im Jahr 2023 ihre globale Pkw-Produktion um 8% auf 14,1 Mio. Einheiten steigern. Davon entfielen rund 4,1 Mio. Einheiten (+18% ggü. Vorjahr) auf die deutschen Produktionsstätten und ca. 10,0 Mio. Einheiten auf die Standorte außerhalb Deutschlands (+4 % ggü. Vorjahr). Somit behaupteten die deutschen Automobilhersteller ihren Anteil am Weltmarkt im Jahr 2023 mit 5,17 % etwas über 4,82 % im Vorjahr (vgl. www.vda.de). Das Geschäftsmodell von MOLL im OEM-Segment ist zweigeteilt. Einerseits werden vor allem die europäischen Produktionsstätten des VW-Konzerns mit MOLL-Produkten in Erstausrüstungsqualität beliefert. Darüber hinaus verlief der SOP des Kunden INEOS mit dem neuen Geländewagen Grenadier plangemäß, für den MOLL exklusiv die Starter- und Versorgungsbatterien liefert. Daneben wird der Bereich Originalersatzteile sowohl des VW-Konzerns als auch von Mercedes Benz beliefert. Die von MOLL entwickelte Start-Stopp Batterie in EFB-Technologie für Micro-Hybrid Anwendungen war auch 2023 das volumenstärkste Produkt. Die Absatzpläne im Bereich der Erstausrüstung konnten zwar erfüllt werden; hingegen waren die Abrufe im Bereich Originalersatzteile geringer als geplant. Die Absatzzahlen im Ersatzmarkt Inland verliefen im Zuge der Umsetzung der angepassten Vertriebsstrategie zunächst rückläufig; auch im Export mussten Rückgänge verzeichnet werden. Die Exportquote über alle Segmente lag bei ca. 24 % (VJ 18 %). Produktion Das Unternehmen ist IATF16949 zertifiziert und hat das Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001:2015, das Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001:2015 und das Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001:2015 implementiert. Damit wird das Ziel verfolgt, nachhaltig wirksame Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung zu implementieren sowie den Ressourcen- verbrauch zu reduzieren. Darüber hinaus wird zur Umsetzung der Technologiestrategie konsequent und erheblich in die Automatisierung der Produktion investiert, um die Herstellkosten zu senken, die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter zu verbessern und den Energieeinsatz sowie nachfolgend den CO2 -Ausstoß zu reduzieren. Mit Unterstützung des Bundesministeriums der Wirtschaft wurde eine automatisierte Eintasch- und COS-Anlage bestellt sowie weitere Verbesserungen in der Produktion realisiert. Forschung und Entwicklung Die von MOLL entwickelte „Enhanced Flooded Battery (EFB)“ wurde als verlässliche und kosten- günstige Alternative zur start-stopp-fähigen AGM-Batterie entwickelt und seitdem auch konsequent weiterentwickelt. Diese Batterietypen werden seit fast 10 Jahren von mehreren namhaften Automobilherstellern eingesetzt. Die MOLL-EFB hat dabei eindrucksvoll bewiesen, dass sie die technisch äußerst anspruchsvollen Anforderungen verschiedener Automobilhersteller erfüllt. Mit der Weiterentwicklung EFBplus wurde eine Batterie entwickelt, die auch den gehobenen Ansprüchen in Dieselfahrzeugen der Oberklasse gewachsen ist. Die Nachfrage nach EFB-Batterien in MOLL-Qualität ist auf hohem Niveau konstant. Die Gewinnung neuer Kunden im Bereich der Automobilhersteller ist ein Nachweis für die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft in Bezug auf Technologie, Qualität und Preis. Um die gesetzlich geforderten Grenzwerte zur CO2 -Emission erfüllen zu können, setzt die Automobilindustrie zunehmend auf Funktionen wie z. B. Start-Stopp, „Segeln“ und Rückspeisung von Brem- senergie. Gleichzeitig steigt die Anzahl der elektrischen Verbraucher z. B. in Form von Assistenz-, Sicherheits- und Überwachungssystemen kontinuierlich an. Dies veranlasst viele Hersteller, neue Lösungen und neue Lieferanten für CO2 -sparende Fahrzeugkonzepte zu suchen. Es werden neue Batterietypen mit weiter gestiegenen Anforderungen nachgefragt. Einige dieser Konzepte beinhalten sogenannte 48V-Systeme. Bei der vielversprechendsten Variante wird eine 12V Blei-Säure Batterie zusammen mit einer 48V Li-Ionen-Batterie und einem DC/DC-Wandler eingesetzt. Durch den Systemvorteil von Blei-Säure Batterien gegenüber Li-Ionen Batterien, nämlich sowohl ein sehr großer Arbeitsbereich von -30°C bis zu über 60°C, als auch die bessere Erkennbarkeit eines drohenden Batterieausfalles, was z.B. beim autonomen Fahren sicherheitsrelevant ist, ergänzt eine Blei-Säure- Batterie hervorragend eine Li-Ionen-Batterie. Für eine Blei-Säure-Batterie in solchen Anwendungen sind Zyklenfestigkeit bei hohen und tiefen Temperaturen, gepaart mit einer guten Stromaufnahme und die Robustheit von entscheidender Bedeutung. Für diesen Anwendungszweck entwickelt MOLL z.Zt. die nächste Generation der EFB, die noch höhere Batterieanforderungen erfüllen kann. Denn die sog. „Mild-Hybrid Electric Vehicles (MHEV)“ enthalten zusätzliche Funktionen wie Boosting (elektrische Unterstützung beim Anfahren und Beschleunigen) und Sailing (vorübergehendes Aus- schalten des Verbrennungsmotors bei bestimmten Fahrsituationen). Außerdem werden stärkere Generatoren zum Einsatz kommen, um noch effizienter die Rekuperation durchführen zu können. MOLL ist als Entwicklungspartner der Autoindustrie in diesen Trend aktiv eingebunden. Um dem teilweise preisintensiven Wettbewerb für einfache Nassbatterien im Ersatzmarkt zu entgehen, hat MOLL das gesamte Produktportfolio überarbeitet. Es enthält nunmehr Batterietypen, die sich für den Einsatz in speziellen Anwendungsgebieten besonders eignen und nicht direkt mit Wettbewerbsprodukten vergleichbar sind. Die Überarbeitung des Produktportfolios und der entsprechende Market-Launch soll bis Mitte 2024 abgeschlossen sein. Eine erste vielversprechende Produktentwicklung wurde Mitte 2024 gelaunched: die MOLL AFB (Advanced Flooded Battery), die als direkter Ersatz für eine AGM-Batterie im Ersatzmarkt eingesetzt werden kann. Darüber hinaus stand auch die weitere Optimierung der Produktionsprozesse im Fokus der Entwicklungsarbeit, um die Prozessstabilität sowie relevante Leistungskennzahlen (z.B. OEE) zu verbessern. Die Aufwandsquote für Forschung und Entwicklung belief sich auf ca. 1,8 % in Bezug auf die Gesamtleistung. Investitionen und Finanzierung Die Investitionen des Geschäftsjahres 2023 ins Sachanlagevermögen von rd. TEUR 1.765 (VJ: TEUR 1.888) betrafen vor allem Investitionen zur Automatisierung und Effizienzsteigerung der Produktion sowie zur Modernisierung der Infrastruktur inklusive Sozialräume. Diese Investitionen wurden aus Eigenmitteln bzw. dem operativen Cash flow sowie über Maschinen-Leasing bzw. Mietkäufe finanziert. Einkauf Blei als wesentlicher Bestandteil der Batterie stellt wertmäßig den größten Beschaffungsposten dar. Die Preisentwicklung sowie die Verfügbarkeit der verschiedenen Bleilegierungen haben erheblichen Einfluss auf die Geschäftslage der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2023 hat sich der durchschnittliche Börsenpreis für Preis an der LME im Vergleich zum Ende 2022 im Jahresdurchschnitt zwar nur geringfügig verändert. Jedoch haben sich insbesondere infolge des Ukraine-Krieges die sog. Legierungsprämien mit einem gewissen Zeitversatz verdoppelt. Dieser Effekt konnte über Preisgleitklauseln weitgehend, aber nicht vollständig an den Markt weitergegeben werden und hat das Ergebnis belastet. Darüber hinaus haben sich in der Herstellung energieintensive Materialien wie Kunststoffe und Säuren sowie Elektrizität und Erdgas an sich erheblich verteuert. Diese Effekte konnten im Rahmen von Preisverhandlungen nur zeitversetzt und anteilig an die Kunden weitergeben werden, was sich deutlich auf die Materialaufwandsquote ausgewirkt hat. Umweltschutz und soziale Verantwortung des Unternehmens Die MOLL Batterien GmbH hat Selbstverpflichtungen in Bezug auf die Einhaltung und Erfüllung sämtlicher zu beachtender Normen und Gesetze sowie sozialer Standards verabschiedet und setzt diese u.a. im Rahmen des Umweltschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 sowie dem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 um. Anwendungsbereich Natrium-Ionen-Batterie Batteriespeicher sind zentraler Baustein der Energiewende und dienen der Integration von Strom aus erneuerbaren Quellen in das öffentliche Stromnetz (zeitlicher Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch). Angeschlossen am öffentlichen Stromnetz dienen Batteriespeicher als Primärenergiespeicher und/oder zur Stabilisierung der Netzfrequenz (Regelenergie). Im industriellen Maßstab werden Batteriespeicher zunehmend die Aufgabe von konventionellen Kraftwerken übernehmen. In Eigenheimen mit Photovoltaikanlage stärken Batteriespeicher zudem die Autarkie und entlasten. Für das neue Geschäftsfeld „Produktion von Natrium-Ionen-Batterien“ erhielt die Gesellschaft Ende 2023 einen Förderbescheid des Freistaates Bayern zum Aufbau der Produktion in Höhe von T€11.475. 3. Darstellung der wirtschaftlichen Lage Ertragslage Das Geschäftsjahr 2023 verlief absatzseitig auf einem höheren Niveau als das Vorjahr, da die Produktion von Neuwagen auch im VW-Konzern angestiegen ist. Auch das Exportgeschäft im herstel- lerunabhängigen Ersatzmarkt verlief sehr erfreulich, was Nachweis des guten Rufes und der hohen Qualität der Batterien von MOLL auch im Ausland ist. Jedoch blieb der unabhängige Ersatzmarkt Inland und auch das Originalersatzteilgeschäft VW hinter der Planung zurück. Insgesamt blieb der Absatz an Produkten leicht hinter dem Budget; das Umsatzziel konnte jedoch mit einem Umsatz in Höhe von T€61.343 erreicht werden. Bedingt durch eine Krankheitswelle zum Jahresende bei hoher Nachfrage wurde der Bestand an Fertigbatterien fast aufgebraucht, was durch die korrespondierende Bestandsabbau einen negativen Effekt auf Gesamtleistung, Rohertrag und Ergebnis von T€1.056 hatte. Kostenseitige Mehrbelastungen mussten bei der Beschaffung von Rohstoffen und Vorprodukten durch die deutlich gestiegenen Energiekosten verbucht werden. Da die gestiegenen Bezugskosten entweder nur zeitverzögert und/oder auch nicht immer vollständig auf die Absatzpreise abgewälzt werden konnten, war insgesamt eine negative Ergebniswirkung nicht vollständig abzuwehren. Die Materialeinsatzquote ist im Zuge dieser Effekte im Berichtsjahr auf 73,2 % gestiegen (VJ 71,9 %), was im Vergleich zum Plan zu einem umsatzbereinigten Mehraufwand von ca. T€1.082 geführt hat. Im Zuge der Strukturierung des Projektes „Bau einer Natrium-Ionen-Fertigung“ wurde das Betriebsgrundstück sowie die Gebäude an eine Firma im Eigentum der Gesellschafterfamilie Urban verkauft. Der saldierte Erlös aus dem Grundstücksverkauf betrug T€ 1.452. Bei den anderen Kosten schlugen die Effekte einer Lohn- und Gehaltserhöhung sowie nicht vollständig realisierter Effizienzmaßnahmen im Personalbereich bedingt durch Projektverzögerungen zu Buche. Die Abschreibungen betrugen T€ 823. Der Zinsaufwand betrug T€ 595; Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden in Höhe von T€ 22 zurückgestellt. Somit verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von T€238, der auf neue Rechnung vorgetragen wird. Im Jahresdurchschnitt wurden 216 Mitarbeiter beschäftigt. Der Personalaufwand betrug T€ 10.290. Der Auftragsbestand zum 31.12.2023 betrug T€ 37.944 und entspricht einer Reichweite von mehr als 7 Monaten in Bezug auf das Budget 2024. Vermögens- und Finanzlage Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt nach Vortrag des Ergebnisses 2023 zum 31.12.2023 T€ 1.386. Auf Basis eines gewährten und gezahlten Investitionszuschusses bestand darüber hinaus unter dem Eigenkapital ein Sonderposten in Höhe von T€ 560. Unter Berücksichtigung der nachrangigen Darlehen betrug das wirtschaftliche Eigenkapital T€2.837 was einer EK-Quote von 16,7% entspricht. Zur langfristigen Finanzierung der Gesellschaft bestehen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 6.144 (VJ T€ 9.768). Zur Finanzierung des Umlaufvermögens besteht bei der BAE Holding GmbH ein Kreditversicherungsrahmen i.H.v. T€2.500, der zum Stichtag nicht in Anspruch genommen worden ist. Der Bestand an liquiden Mitteln per 31.12.2023 beträgt T€ 163 (VJ T€887), was einer kurzfristigen Liquidität in Höhe von 2 % entspricht. Die gesamten Vorräte betragen zum Jahresende T€ 5.955 (VJ T€ 6.587). Das Net Working Capital beträgt T€ 2.992 (VJ T€ 5.300). Finanzielle Leistungsindikatoren Die Umsatzerlöse betrugen insgesamt T€ 61.343 (VJ T€56.695), was einer Steigerung von 8% entspricht und womit die Planung leicht übertroffen wurde. Damit wurde eine Brutto-Wertschöpfung je Mitarbeiter von T€ 279 erreicht, was einer Steigerung von +12,0% gegenüber Vorjahr entspricht und oberhalb der Planung liegt. Insgesamt wurden 1.002.190 Batterien produziert (VJ 908.109); auch dieser Wert hat die Planung deutlich übertroffen. Das EBITDA betrug T€ 1.493 und hat wegen der oben genannten Kostensteigerungen vor allem in Bereich Rohstoffe und Energie den Planwert unterschritten. Gesamtaussage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zum 31.12.2023 und der Geschäftsverlauf 2023 sind aus Sicht der Geschäftsführung unter Berücksichtigung der herausfordernden Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr als zufriedenstellend einzuschätzen. 4. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht Prognosebericht Der Verlauf des Geschäftsjahres 2024 hängt in erster Linie vom Erreichen der Auslastungs- und Absatzziele auf Basis der Absatzverträge, der Umsetzung der Vertriebsstrategie auf dem nationalen Ersatzmarkt, der Entwicklung der Beschaffungskosten, der Möglichkeit der Kostenabwälzung auf die Kunden sowie der internen Produktivität und Kostendisziplin ab.. Im Bereich der Beschaffung gilt es, die sinkenden Indizes für Rohstoffe und Energie in rückläufige Einkaufspreise umzuwandeln und parallel bei den Kunden die gestiegenen Kosten in der Preisstellung abzubilden. In Bezug auf die Produktionskosten werden die initiierten Maßnahmen zur Verringerung der Produktionsabfälle, zur Einsparung von Energie und anderen Rohstoffen sowie zur Erhöhung der Produktivität konsequent umgesetzt und überwacht (Monitoring). Die Inbetriebnahme der Eintasch-/COS- Anlage wird eine deutliche Verbesserung der Herstellkosten zur Folge haben; ein Risiko besteht in dem Einhalten der Projekt- und Zeitpläne. Mittelfristig gehen wir unverändert davon aus, dass wir uns mit den tragenden Säulen unseres Geschäftsmodells, Premiumprodukte mit höchstem Qualitätsstandard und der Aufnahme neuer innovativer Produkte bei hoher Entwicklungsleistung, als Marke am Inlandsmarkt und Auslandsmarkt und zunehmend im internationalen Geschäft mit Blei-Batterien behaupten können. Darüber hinaus soll durch den Aufbau weiterer strategischer Partnerschaften bzw. Lizenznehmern die Ertragsbasis um ein zweites Geschäftsfeld erweitert und verstärkt werden. Der Aufbau des dritten Geschäftsfeldes, der Herstellung und dem Vertrieb von Natrium-Ionen-Batterien, werden im Jahr 2024 in Hinsicht auf Genehmigungen, Finanzierung, Einwerbung von öffentlichen Zuschüssen sowie strategischen Weichenstellungen in Bezug auf Partnerschaften vorangetrieben. Finanzielle Leistungsindikatoren Für das Geschäftsjahr 2024 streben wir eine moderate Ausweitung des Umsatz- und Absatzniveau im Vergleich zum Vorjahr bei einem deutlich verbesserten Betriebsergebnis im Vorjahresvergleich an. Angestrebt ist eine Produktionsmenge in einer Bandbreite zwischen 1.000.000 und 1.100.000 Batterien, ein Umsatz von ca. T€ 62.000, eine Bruttowertschöpfung von ca. T€ 300 je Mitarbeiter sowie ein EBITDA von T€ 2.000 - T€ 2.500. Risiken bestehen durch die Nicht-Erreichung der Absatzziele im Export, im unabhängigen Ersatz- markt Inland sowie in ungeplanten Produktionsstörungen und Krankheitswellen. Ein weiteres Risiko besteht im Auftreten möglicher exogener Störungen (Umweltkatastrophen oder politische Risiken). Dadurch bedingte signifikante Einschränkungen auf der Abnahmeseite oder auf der Beschaffungsseite könnten sich unmittelbar negativ auf die Auslastung und somit die Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Die aktuell hohe Abhängigkeit von einem Großkunden aus der Automobilbranche bringt verschiedene Risiken mit sich. Zum einen trägt die Moll Batterien GmbH das Kostensteigerungsrisiko für die von diesen Kunden verplanten Kapazitäten und zum anderen ist sie damit stark von dessen Geschäftsentwicklung abhängig. Da die Gesellschaft insgesamt ihre wesentlichen Kunden in der Automobilbranche hat, ist sie daher ebenfalls stark von der Entwicklung dieser Branche abhängig. Risikobegrenzend wirkt dabei, dass Moll Batterien GmbH bei allen Automobilkunden ca. 30-55% des jeweiligen Umsatzes durch die Belieferung mit Original-Ersatzteilen erzielt. In Verbindung mit den Umsätzen aus den Segmenten „Unabhängiger Ersatzmarkt Inland“ sowie „Unabhängiger Ersatz- markt Ausland“ ergibt sich insgesamt eine Erstausrüstungsquote von ca. 50%. Eine Absicherung gegen Schwankungen des Bleipreises erfolgt zwar weitestgehend durch ein „natural hedging“, da die relevanten Kursperioden des Blei-Börsenkurses auf der Beschaffungsseite mit denen auf der Absatzseite weitgehend kongruent sind bzw. mit leichtem Zeitversatz weitergegeben werden. Bei kurzfristigen Steigungen besteht das Risiko in der temporären Vorfinanzierung der Preissteigerungen - bei einem längerfristigen Aufwärtstrend kann es auch zu einem negativen Periodeneffekt kommen. Im Bereich der Energiebeschaffung konnte durch einen Vertragswechsel Ende 2022 zumindest eine signifikante Kostensteigerung abgewendet werden; jedoch besteht ein Risiko bei steigenden Kosten z.B. im Bereich Netzentgelte. Kurzfristige Engpässe oder Unterbrechungen auf der Beschaffungsseite, die einen kostensteigern- den Effekt und/ oder eine Beeinträchtigung der Lieferfähigkeit nach sich ziehen, stellen ebenfalls ein Risiko dar. Kurzfristig eintretende Kostensteigerungen können erfahrungsgemäß nur zeitversetzt und nicht vollständig an die Kunden weitergegeben werden. Die Bereitstellung von genügendem und qualifiziertem Personal stellt ein weiteres Risiko dar. Treten kumuliert Personalmangel in Verbindung mit erhöhtem Krankenstand auf, kann dies Auswirkungen auf die Produktionsmenge und Lieferfähigkeit haben. Chancen können sich im Branchenumfeld durch eine mögliche Bereinigung in der Zulieferindustrie ergeben, weiterhin durch die weiterhin steigenden technischen Anforderungen der Kunden im Bereich der Erstausrüstung, die nur von sehr wenigen Batterieproduzenten erfüllt werden können. Weiterhin sieht die Geschäftsleitung Chancen im unabhängigen Ersatzmarkt und Export, da außer- halb Europas die Anzahl verbrennerangetriebener Fahrzeuge wächst. Im inländischen und ausländischen Ersatzmarkt gilt es, die überarbeitete Produktstrategie sowie die Vertriebsaktivitäten in neue Aufträge umzuwandeln. Dazu wurden die Ressourcen für die Marktbearbeitung im Inland und Ausland ausgeweitet. Mit der Palette innovativer Produkte, die sich zum Teil einer direkten Vergleichbarkeit entziehen, sollten die notwendigen Mengen und Preispunkte erzielbar sein. Im Bereich „Strategische Partnerschaften/ Lizenzgeschäft“ konnten bis zum Erstellungsstichtag bereits drei umfangreiche Verträge abgeschlossen werden. Mit einer Reihe von weiteren Interessenten werden Verhandlungen geführt, um insgesamt eine globale Abdeckung mit strategischen Partnerschaften mit entsprechendem Lizenzvolumen zu etablieren. Große Chancen werden im neuen Anwendungsbereich der Natrium-Ionen-Batterien gesehen; die Vorarbeiten bis zum Meilenstein „Produktionsbeginn“ stehen für 2024 ff. diesbezüglich auf der Agenda. Die Etablierung dieser innovativen Technologie bei MOLL bildet die Grundlage für die angestrebte Transformation von MOLL zur Absicherung der mittel- und langfristigen Geschäftstätigkeit. Alle uns bekannten wesentlichen bilanziellen Risiken sind nach derzeitigem Erkenntnisstand durch entsprechende Rückstellungen und Wertabschläge ausreichend abgedeckt.
Bad Staffelstein, 12. November 2024 gez. Dr. Klaus Eichhorn BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr zum 31.12.2023Die MOLL Batterien GmbH, (im Folgenden kurz: die Gesellschaft oder „MOLL Batterien GmbH“) hat ihren Sitz in Bad Staffelstein. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coburg unter HRB 6649 eingetragen. A. GESETZLICHE GRUNDLAGEN Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der §§ 242 bis 256a und §§ 264 bis 288 HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt die Merkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde teilweise Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich an den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GOB). Abweichend zum Vorjahr wird der Anteil an der Chaowei Power Holdings Limited, Hongkong, nicht unter dem Posten Anteile an verbundenen Unternehmen, sondern unter dem Posten Wertpapiere des Anlagevermögens ausgewiesen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige nutzungsbedingte Abschreibung, angesetzt. Seit dem 01. Mai 2021 angeschaffte Anlagen und Maschinen werden auf eine Nutzungsdauer von 3 - 10 Jahren abgeschrieben. Immaterielle Vermögensgegenstände werden über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben; der erworbene Firmenwert wird über fünf Jahre abgeschrieben. Bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung wird eine Nutzungsdauer von 3 - 13 Jahren zugrunde gelegt. Es wird jeweils die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit untergeordnetem Wert bis zu einem Wert von EUR 250,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt. Wirtschaftsgüter, die zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 in der Anschaffung oder Herstellung liegen, werden gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einem Pool (Sammelposten) gesammelt. Dieser Pool wird zum Jahresende beginnend über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet, außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht notwendig. Die Roh-, Hilfs• und Betriebsstoffe sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten oder zu den gesunkenen Wiederbeschaffungskosten bewertet. Bei den Rohstoffen kommt die LiFo-Methode („Last in - first out“) zum Ansatz. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. In die Herstellungskosten werden die Fertigungs- und Materialkosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung, die notwendigen Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie die Verwaltungsgemeinkosten einbezogen. Darüber hinaus wird der Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, eingerechnet. Den Grundsätzen einer verlustfreien Bewertung wird Rechnung getragen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nennwert bilanziert. Beim übrigen Umlaufvermögen werden als Anschaffungskosten die Nominalbeträge der Forderungen und Ansprüche korrigiert um notwendige Wertberichtigungen angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr ausnahmslos eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt. Das Eigenkapital wird zum Nennwert ausgewiesen. Kosten für Forschung- und Entwicklung werden sofort aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Gesellschaft hat zur Modernisierung der Produktion vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Jahr 2022 einen Zuschuss für die Anschaffung einer COS-/Eintaschmaschine in Höhe von T€ 560,4 erhalten. In der Bilanz wurde ein Sonderposten für Investitionszuschüsse gemäß R 6.5 EStR in diese Höhe gebildet und korrespondierend zu den Abschreibungen über den Zeitraum der jeweils betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer aufgelöst. Gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB wird der bisherige Ausweis beibehalten. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zum Kurs am Bilanzstichtag ertragswirksam umgerechnet. C. ERLÄUTERUNG ZUR BILANZ Die Entwicklung der kumulierten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen je Anlageposten sind in einem Anlagegitter dargestellt. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind gesondert vermerkt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr ausnahmslos eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Das Eigenkapital beträgt T€ 1.387. Auf Basis eines gewährten und gezahlten Investitionszuschusses war darüber hinaus unter dem Eigenkapital ein Sonderposten in Höhe von T€ 560,4 zu bilden. Sonstige Rückstellungen wurden unter anderem für nachstehend aufgeführte zu erwartender Kosten gebildet.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen Eigentumsvorbehalte, d.h. der Besitz der Ware geht sofort mit Lieferung an den Käufer über, jedoch bleibt diese bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit über 5 Jahren betragen T€ 0 (Vj. T€ 8.701). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern aus Darlehensforderungen in Höhe von T€ 44,5 (Vj. 890) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen betrug im Jahr 2023 T€ 1.060. D. ERLÄUTERUNG ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
E. SONSTIGE ANGABEN Das auf das Geschäftsjahr 2023 entfallende Honorar für den Abschlussprüfer beträgt T€ 25,0. Für Steuerberatungsleistungen wurden Honorare i.H.v. T€ 14,7 aufgewendet. Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2023: Herr Dr. Klaus Eichhorn - Diplom Kaufmann. Herr Jan G. IJspeert (bis 17. Februar 2023) - Sprecher der Geschäftsführung Herr Christian Urban wurde am 17. Februar 2023 zum Prokuristen bestellt. Die Gesellschaft wurde vom Geschäftsführer und vom Prokuristen gemeinschaftlich vertreten. Zu den Bezügen des Geschäftsführers wird nach § 286 Abs. 4 HGB keine Angaben gemacht. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt 216 Arbeitnehmer (Vorjahr 223). Diese sind in 168 gewerbliche Arbeitnehmer und 48 nicht gewerbliche Arbeitnehmer unterteilt. F. VORSCHLAG DER ERGEBNISVERWENDUNGDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von T€ 238 auf neue Rechnung vorzutragen.
Bad Staffelstein, den 12. November 2024 gez. Dr. Klaus Eichhorn sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.08.2024 festgestellt. „BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Moll Batterien GmbH, Bad Staffelstein, Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Moll Batterien GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Moll Batterien GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus: • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“ 4. Gegenstand, Art und Umfang der PrüfungGegenstand unserer Prüfung waren der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 bis 288 HGB und den weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang- unter Einbeziehung der Buchführung und der nach §§ 289 ff. HGB aufgestellte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023. Im Bestätigungsvermerk sind die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ausführlich beschrieben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Prüfung der Einhaltung solcher gesetzlicher Vorschriften, die nicht die Rechnungslegung betreffen, nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung gehört, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder als die Nichtbeachtung solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben können, denen im Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Unsere Prüfung hat sich zudem grundsätzlich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden können. Wir haben unsere Prüfung in den Monaten September bis November 2024 durchgeführt. Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen wir im Folgenden dar: Entwicklung der Prüfungsstrategie } Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seines rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) } Festlegung von Prüfungsfeldern und Prüfungsschwerpunkten auf Basis unserer Risikoeinschätzung: • Umsatzerlöse • Falsche Angaben aufgrund von dolosen Handlungen auf Abschlussebene sowie auf der Ebene einzelner Aussagen • Bewertung des Vorratsvermögens } Festlegung der Prüfungsstrategie und des zeitlichen Ablaufs der Prüfung } Auswahl des Prüfungsteams Auswahl und Durchführung kontrollbasierter Prüfungshandlungen } Auswahl kontrollbasierter Prüfungshandlungen aufgrund von Risikoeinschätzungen und Kenntnis der Geschäftsprozesse und Systeme } Beurteilung der Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der ausgewählten rechnungslegungsbezogenen Kontrollmaßnahmen Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungen von Abschlussposten } Durchführung analytischer Prüfungshandlungen von Abschlussposten } Einzelfallprüfungen in Stichproben und Beurteilung von Einzelsachverhalten unter Berücksichtigung der ausgeübten Bilanzierungswahlrechte und Ermessensspielräume, u.a. • Einholung von Rechtsanwaltsbestätigungen • Einholung von Bestätigungen der Kreditinstitute • Einholung von Bestätigungen der Lieferanten Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattungen } Bildung des Prüfungsurteils } Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk } Mündliche Erläuterungen der Prüfungsergebnisse gegenüber dem Management Von der Geschäftsführung und den von ihr beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise erbracht und die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung abgegeben worden. Darin wird insbesondere versichert, dass in der Buchführung alle buchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorliegenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände, Verpflichtungen und Abgrenzungen, außerdem sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht sind. In der Vollständigkeitserklärung hat die Geschäftsführung zudem bestätigt, dass nach seiner Auffassung die Auswirkungen von nicht korrigierten Prüfungsdifferenzen im Jahresabschluss sowohl einzeln als auch insgesamt unwesentlich sind. 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung ist nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet worden. Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegensprechen, dass die von der Gesellschaft getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Verlässlichkeit der rechnungslegungsrelevanten Daten zu gewährleisten. 5.1.2. Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 (Anlagen 1 bis 3) entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter Beachtung der rechtsformspezifischen Vorschriften zur Rechnungslegung. Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Gliederung, Bilanzierung und Bewertung sowie zum Anhang in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Von den Aufstellungserleichterungen gemäß §§ 276 Satz 1 und 288 Abs. 2 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurde zulässigerweise teilweise Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend. Bei der Berichterstattung im Anhang wurde von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht und Angaben zu Geschäftsführerbezügen unterlassen. Die Inanspruchnahme der Schutzklausel ist nach dem Ergebnis unserer Prüfung nicht zu beanstanden. 5.1.3. Lagebericht Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 (Anlage 4) entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften. 5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, d.h. aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ein. 5.2.2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen Hinsichtlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die Ausführungen im Anhang (Anlage 3) verwiesen. 6. SchlussbemerkungDen vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Moll Batterien GmbH, Bad Staffelstein, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember und des Lageberichts für dieses Geschäftsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 3 unter „Wiedergabe des Bestätigungsvermerks“ enthalten.
München, den 12. November 2024 Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf) Weissiger, Wirtschaftsprüfer Nitsche, Wirtschaftsprüfer |
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