Funk Bedachungen GmbH

Oberes Dorf 3, 07549 Gera, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 209517
Eingetragen
23.1.2003
Branche
Dachdeckerei und BauspenglereiHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Betrieb eines Dachdeckerhandwerksunternehmens nebst Serviceleistungen

Historie

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Management

NameRolle
Karl-Heinz Funk
seit 28.12.2016
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Funk Bedachungen GmbH

Gera

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 1.258,00 1.058,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 1.257,00 1.057,00
B. Umlaufvermögen 88.279,18 78.813,49
I. Vorräte 998,00 7.931,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 56.094,42 44.445,17
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.701,06 321,06
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 31.186,76 26.437,32
Bilanzsumme, Summe Aktiva 89.537,18 79.871,49

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 59.877,32 50.524,51
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -10.401,39 -10.401,39
2. eingefordertes Kapital 14.598,61 14.598,61
II. Gewinnvortrag 35.925,90 32.380,91
III. Jahresüberschuss 9.352,81 3.544,99
B. Rückstellungen 13.372,61 10.913,94
C. Verbindlichkeiten 16.287,25 18.433,04
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 16.287,25 18.433,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 89.537,18 79.871,49

Anhang


Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und bei vor dem 1. Januar 2008 angeschafften oder hergestellten beweglichen Anlagegegenständen auch degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Werte 150 € aber nicht 1.000 € übersteigen, wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 150 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten 410 € nicht übersteigen, wird analog R 5.5 Abs. 1 EStR 2008 als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Enthaltene Fremdwährungsbeträge werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.

Vorräte werden mit den individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 Satz 1 HGB erfüllen, werden Festwerte gebildet. Liegen niedrigere Tageswerte vor, werden diese angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 10 € übersteigt.

Pensionsrückstellungen werden in Höhe der anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze und gemäß § 6 a EStG mit dem Teilwert unter Verwendung der "Haubeck´schen Richttafeln 2005G" gebildet.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen für Altersteilzeit werden in Höhe der anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze gebildet. Dabei werden die noch nicht verbescheideten, jedoch entsprechend der künftigen Wiederbesetzungen zu erwartenden, Erstattungsansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit versicherungsmathematisch berechnet und passivisch abgesetzt. Die Erstattungsansprüche, für die bereits ein Bescheid vorliegt, werden dagegen in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Der Rechnungszinsfuß beträgt 3 % Rückstellungen für Dienstjubiläen werden in Höhe der versicherungsmathematischen Grundsätze gebildet. Der Rechnungszinsfuß beträgt 5,5 % für 10-jährige Jubiläen und 3 % für 25-jährige Jubiläen.

Die ausgewiesenen Verpflichtungen aus nicht genommenem Urlaub werden im Jahresabschluss 2014 im Wege der Durchschnittsberechnung ermittelt anstatt der individuellen Wertermittlung.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt ihrer Entstehung bzw. mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresabschlusses.

Entwicklung des Anlagevermögens

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem hierzu erstellten Verzeichnis.

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2015 festgestellt.

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