Funk
Bedachungen GmbH
Gera
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.258,00 |
1.058,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.257,00 |
1.057,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
88.279,18 |
78.813,49 |
| I.
Vorräte |
998,00 |
7.931,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.094,42 |
44.445,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.701,06 |
321,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.186,76 |
26.437,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
89.537,18 |
79.871,49 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
59.877,32 |
50.524,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-10.401,39 |
-10.401,39 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
14.598,61 |
14.598,61 |
| II.
Gewinnvortrag |
35.925,90 |
32.380,91 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.352,81 |
3.544,99 |
| B.
Rückstellungen |
13.372,61 |
10.913,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.287,25 |
18.433,04 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
16.287,25 |
18.433,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
89.537,18 |
79.871,49 |
Anhang
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden
entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach
ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und
bei vor dem 1. Januar 2008 angeschafften oder hergestellten
beweglichen Anlagegegenständen auch degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt. Für bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens, deren Werte 150
€ aber nicht 1.000 € übersteigen, wird im
Jahr der Anschaffung ein Sammelposten analog § 6 Abs.
2a EStG gebildet. Bewegliche Gegenstände bis zu einem
Wert von 150 € werden im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.
Erworbene Software, deren Anschaffungskosten 410 €
nicht übersteigen, wird analog R 5.5 Abs. 1 EStR 2008
als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens
behandelt.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Enthaltene Fremdwährungsbeträge werden
mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.
Vorräte werden mit den individuellen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den
gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Für einen
Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die
Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 Satz 1 HGB
erfüllen, werden Festwerte gebildet. Liegen niedrigere
Tageswerte vor, werden diese angesetzt. Beim Ansatz der
Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und
Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren
Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem
niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der
Versicherungsgesellschaft angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet,
soweit der abzugrenzende Einzelposten 10 €
übersteigt.
Pensionsrückstellungen werden in Höhe der
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze und
gemäß § 6 a EStG mit dem Teilwert unter
Verwendung der "Haubeck´schen Richttafeln 2005G"
gebildet.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen für
Altersteilzeit werden in Höhe der anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätze gebildet. Dabei
werden die noch nicht verbescheideten, jedoch entsprechend
der künftigen Wiederbesetzungen zu erwartenden,
Erstattungsansprüche gegenüber der Bundesagentur
für Arbeit versicherungsmathematisch berechnet und
passivisch abgesetzt. Die Erstattungsansprüche,
für die bereits ein Bescheid vorliegt, werden dagegen
in den sonstigen Vermögensgegenständen
ausgewiesen. Der Rechnungszinsfuß beträgt 3 %
Rückstellungen für Dienstjubiläen werden in
Höhe der versicherungsmathematischen Grundsätze
gebildet. Der Rechnungszinsfuß beträgt 5,5 %
für 10-jährige Jubiläen und 3 % für
25-jährige Jubiläen.
Die ausgewiesenen Verpflichtungen aus nicht
genommenem Urlaub werden im Jahresabschluss 2014 im Wege
der Durchschnittsberechnung ermittelt anstatt der
individuellen Wertermittlung.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem
Wechselkurs zum Zeitpunkt ihrer Entstehung bzw. mit dem
Mittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresabschlusses.
Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem hierzu erstellten Verzeichnis.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2015 festgestellt.
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