Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Konsysto Handelsgesellschaft mbH
Eilweg 1, 65396 Walluf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus-Dieter Stoll seit 10.1.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Konsysto Handelsgesellschaft mbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012BILANZ
ANHANG1. Allgemeines Bei der Konsysto Handelsgesellschaft mbH, Wiesbaden, handelt es sich nach den Kriterien des § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss muss daher gemäß §§ 325, 326 HGB offengelegt werden. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister Wiesbadenmit der Handelsregisternummer HRB 22225. 2.Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen 2.1. Bilanzierungsmethoden (§§ 246 - 251 HGB) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Auf die Erstellung eines Anlagengitters wurde gemäß § 274a HGB verzichtet. Rückstellungen im Rahmen des § 249 HGB wurden, soweit erforderlich, gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit erforderlich, nach den Vorschriften des § 250 HGB berücksichtigt. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses. 2.2. Bewertungsmethoden (§§ 252 - 256 HGB) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag bereits realisiert waren. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 3.1. Forderungen Die ausgewiesenen Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 3.2. Rückstellungen Die ausgewiesenen Rückstellungen beinhalten die Rückstellung für die zu erwartenden Kosten kaufmännischer, handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Dienstleistungen, sowie die Rückstellungen für Ertragsteuern des vorletzten Geschäftsjahres. 3.3. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen EUR 168.820,45 (Vorjahr EUR 265.363,97). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. 4. Sonstige Angaben 4.1. Mitglieder der Organe der Gesellschaft (§285 Nr. 10 HGB) Herr Klaus-Dieter Stoll ist Geschäftsführer der Gesellschaft. Er ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat. 4.2 Vorschüsse und Kredite an Mitglieder von Organen der Gesellschaft sowie Haftungsverhältnisse zugunsten von Mitgliedern von Organen der Gesellschaft (§ 285 Nr. 9c HGB) Mitgliedern von Organen der Gesellschaft wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. 4.3. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG). Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine Forderungen. 4.4. Beteiligungen Die Gesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen gemäß § 271 Abs.1 HGB beteiligt.
Klaus-Dieter Stoll Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.02.2013 |
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