Weidendorfer Automobile GmbH
Ingolstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
378.597,00 |
503.929,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8.000,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
370.597,00 |
503.929,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.747.259,96 |
1.367.781,77 |
| I.
Vorräte |
1.445.042,14 |
776.579,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
147.610,68 |
526.113,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
18.077,25 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
154.607,14 |
65.088,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
925,24 |
669,25 |
| Aktiva |
2.126.782,20 |
1.872.380,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
93.816,93 |
107.122,58 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
68.816,93 |
82.122,58 |
| davon
Gewinnvortrag |
82.122,58 |
41.460,25 |
| B.
Rückstellungen |
6.278,00 |
125.581,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.026.687,27 |
1.639.676,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.026.687,27 |
1.639.676,21 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
778.768,70 |
| Passiva |
2.126.782,20 |
1.872.380,02 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Weidendorfer Automobile GmbH hat ihren Sitz in
Ingolstadt und ist im Amtsgericht Ingolstadt unter HR B 9
eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 I HGB auf.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Von der ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 I HGB,
der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276
HGB und des Anhangs gemäß § 288 HGB macht
die Gesellschaft teilweise Gebrauch.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I, 266 ff. HGB).
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
I Nr. 2 HGB) vorgenommen.
Im einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer des
jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstandes nach
dessen Produktlebenszyklus oder dessen erwartende
Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich
geschätzt werden können. Ansonsten wird die
Nutzungsdauer gem. § 253 II HGB mit zehn Jahren
angenommen.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten bzw. Herstellungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
bis 410,00 Euro werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
unter Berücksichtigung der erforderlichen
Einzelwertberichtigungen angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I Nr. 2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände ist in einer Anlage zum
Anhang dargestellt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr:
18.077,25
Die
Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten
für den Jahresabschluss 2023.
Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren betragen: 0,00 EUR
Sicherungen durch Grundpfandrechte liegen nicht vor.
V. Sonstige Pflichtangaben
Ab dem Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung durch Rene Richter.
Bis einschließlich Geschäftsjahr 2022
erfolgte die Geschäftsführung durch Thomas
Weidendorfer.
Der Geschäftsführer der Weidendorfer
Automobile GmbH ist von den Beschränkungen des §
181 BGB befreit.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Bilanzstichtag haben sich nicht ereignet.
Ingolstadt, den 27.11.2024
.....................................................Weidendorfer
Automobile GmbH
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2024
festgestellt.
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