M N - Druck GmbHLiquidiert

66119 Saarbrücken, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 8648
Eingetragen
8.7.1988
Branche
Drucken von ZeitungenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenDruck- und Medienvorstufe
Gegenstand
Herstellung von Druckerzeugnissen aller Art

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Franz Quinten
seit 11.6.2013
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

M N - Druck GmbH

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

51,00

2.519,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

4,00

II. Sachanlagen

50,00

2.515,00

B. Umlaufvermögen

16.019,85

27.703,43

I. Vorräte

3.468,00

4.080,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

6.977,72

22.099,23

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

5.574,13

1.524,20

C. Rechnungsabgrenzungsposten

120,00

174,00

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

37.661,31

40.954,04

Summe Aktiva

53.852,16

71.350,47



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Verlustvortrag

-66.518,63

-68.530,00

III. Jahresüberschuss

3.292,73

2.011,37

IV. nicht gedeckter Fehlbetrag

37.661,31

40.954,04

B. Rückstellungen

3.292,00

3.972,00

C. Verbindlichkeiten

50.560,16

67.378,47

Summe Passiva

53.852,16

71.350,47

ANHANG

des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012

1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Der Jahresabschluss der MN - Druck GmbH wurde auf der Grundlage der Rech­nungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Gemäß § 267 HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind an den handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet.

Als Anlagevermögen werden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden gemäß § 255 (1) HGB zu Anschaffungs­kosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten bilanziert/aktiviert und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, unter Beachtung der steu­erlichen Vorschriften, linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen, das bereits zum Ende des Vorjahres vorhanden war, wurden planmäßig fortgeführt.

Der Ansatz der Vorräte erfolgte mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren Teilwert.

Die Forderungen und flüssigen Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % berücksichtigt.

Der Ansatz der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte entsprechend den Grundsätzen des § 250 (1) HGB.

Sonstige Rückstellungen sind nur gebildet für ungewisse Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung erwarteter Preis- und Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes abgezinst.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

3. Erläuterungen zur Bilanz

In den Verbindlichkeiten sind solche mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 45.251,80 EUR enthalten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB).

4. Sonstige Pflichtangaben

Hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte (§ 285 Nr. 1 b HGB).

In den Verbindlichkeiten ist eine solche gegenüber Gesellschafter in Höhe von
14.745,38 EUR enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr (§ 285 Nr. 10 HGB):

Herr Rainer Quinten.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.04.2013

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