KM GmbH & Co KGLiquidiert

97724 Burglauer, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRA 8582
Eingetragen
31.7.2006

Historie

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

KM GmbH & Co KG

Burglauer

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 124.914,51 204.791,40
I. Sachanlagen 99.719,11 179.596,00
II. Finanzanlagen 25.195,40 25.195,40
B. Umlaufvermögen 252.911,17 326.545,27
I. Vorräte 0,00 4.270,62
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 103.913,52 215.206,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 148.997,65 107.068,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 949,73 3.108,77
Bilanzsumme, Summe Aktiva 378.775,41 534.445,44

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 25.000,00 25.000,00
I. Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 25.000,00 25.000,00
B. Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile 25.195,40 25.195,40
C. Rückstellungen 29.590,00 45.925,00
D. Verbindlichkeiten 298.990,01 438.325,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 378.775,41 534.445,44


KM GmbH & Co. KG,
Burglauer


Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

 
A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist unter der Firma KM GmbH & Co. KG im Handelsregister des Registergerichts (Amtsgericht) Schweinfurt in Abteilung A unter der Registernummer HRA 8582 eingetragen. Der Firmensitz laut Registergericht ist Burglauer.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungsmethoden

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften und bestimmter Personenhandelsgesellschaften (§§ 264a-264c HGB) sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags erstellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB, der besonderen Bestimmungen für Kommanditgesellschaften, § 264c HBG, sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-278 HGB erstellt. Die Erstellung erfolgt nach der für Personengesellschaften üblichen vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses entsprechend dem Gesellschaftsvertrag. Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

Gliederung

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 264c, 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

2. Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt. Die bisher angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten.

Im Einzelnen erfolgt die Bewertung wie folgt:

ANLAGEVERMÖGEN

Sachanlagen

sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und orientieren sich an den steuerlich zulässigen Höchstsätzen.

Finanzanlagen

sind mit den Anschaffungskosten bewertet.

UMLAUFVERMÖGEN

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

sind mit ihrem Nominalwert gekürzt um pauschale Wertberichtigungen angesetzt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

sind zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

sind mit den in der Zukunft verrechenbaren Beträgen angesetzt.

RÜCKSTELLUNGEN

sind in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen nach dem Grundsatz vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind entsprechend § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

VERBINDLICHKEITEN

sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.

2. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 248 (Vj. TEUR 403) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, davon gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 198 (Vj. TEUR 325) und in Höhe von TEUR 50 (Vj. TEUR 35) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

D. SONSTIGE ANGABEN

Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 17 Arbeitnehmer.

Burglauer, 29. November 2019 gezeichnet Gerhard Kaidel

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2019 festgestellt.

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