E. Bell
GmbH
Gunzenhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30,50 |
142,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.602,56 |
38.319,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
800,00 |
900,00 |
| Aktiva |
30.433,06 |
39.362,05 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.351,85 |
10.756,75 |
| B.
Rückstellungen |
1.800,00 |
900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.281,21 |
27.705,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
14.526,21 |
12.705,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.755,00 |
15.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
10.755,00 |
15.000,00 |
| Passiva |
30.433,06 |
39.362,05 |
Anhang
1. Auftrag und Auftragsbedingungen
Die Geschäftsführung, Herr Ewald Bell, der
E. Bell GmbH
beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023, bestehend aus
- Bilanz zum 31.12.2023
- Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 -
31.12.2023
- Anhang
ohne Plausibilitätsbeurteilungen unter
Zugrundelegung der von uns gefertigten Buchführung zu
erstellen.
2. Rechtliche Verhältnisse
Firma:
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E. Bell GmbH
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Sitz:
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Gunzenhausen
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Handelsregister:
|
Amtsgericht
Ansbach
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Gründung am
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20.02.2003
mit notariellem beurkundetem Gesellschaftsvertrag
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Eingetragen:
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Amtsgericht
Ansbach, HRB 3650
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Gegenstand:
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Kabelkonfektion und die Montage elektrischer Bauteile
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Geschäftsjahr:
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01.01. -
31.12.
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Stammkapital:
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Bell Ewald
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25.000,00 €, 100 %
|
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Das
Stammkapital ist in voller Höhe einbezahlt.
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Geschäftsführung und Vertretung:
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Zur
Geschäftsführung und Vertretung der
Gesellschaft ist ausschließlich Herr Ewald Bell
berechtigt. Er wurde von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit. Die Vertretungsbefugnis ist
im Handelsregister eingetragen.
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3. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde anhand des
Gesamtkostenverfahrens aufgestellt.
4. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Bei der Bewertung der Forderungen und
Verbindlichkeiten wurden sämtliche erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen betreffen noch nicht
veranlagte Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
5. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
6. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
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14.486,27 Euro
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Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§
42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen folgende
Forderungen:
Verbindlichkeit
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10.755,00 Euro
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7.Vollständigkeitserklärung
Ich , Herr Ewald Bell, bestätige der
Steuerkanzlei Friedrich Burmann alle Unterlagen,
Aufklärungen und Nachweise vollständig nach
bestem Wissen und Gewissen übergeben zu haben.
Markt Berolzheim, im November 2024
Gez. Ewald Bell
_________________________
Ewald Bell
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.11.2024
festgestellt.
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