PAUL HEWITT GmbH
Emsstraße 18, 26135 Oldenburg (Oldb.), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Schneider seit 15.7.2024 | Geschäftsführer |
Frederic Gloth seit 11.10.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Hermann SchmeesHS Invest GmbH+1 | 50.00% |
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 40.00% | |
AGS Unternehmensholding UG (haftungsbeschränkt) | 10.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PAUL HEWITT GmbHOldenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Im Berichtsjahr wurden unter analoger GoB-konformer Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG geringwertige bewegliche Anlagegegenstände mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 in voller Höhe als Betriebsausgabe erfasst. Die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet. Möglichen Risiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Die Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Die Positionen im Eigenkapital sind mit dem Nennwert angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzenden notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet worden. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 28.928,13 (Vorjahr € 27.769,01) ausgewiesen. Eigenkapital Das Stammkapital von € 250.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in Höhe von €1.540.020,34. Folglich liegt zum Bilanzstichtag eine bilanzielle Überschuldung vor. Bei der Betrachtung der Überschuldung ist zu berücksichtigen, dass folgende Maßnahmen durchgeführt worden sind, um den Überschuldungstatbestand zu beseitigen: Zur Beseitigung der Überschuldung ist am 29.09.2022 ein qualifizierter Rangrücktritt zu den bestehenden Gesellschafterdarlehen in Höhe von € 200.000,00 vorgenommen worden. Der Rangrücktritt hat überschuldungsabwendende Wirkung, folglich ist die Verbindlichkeit im insolvenzrechtlichen Überschuldungsstatus nicht anzusetzen. Zur Beseitigung der Überschuldung ist am 29.09.2022 ein qualifizierter Rangrücktritt zu dem gegenüber der GO Trend GmbH bestehenden Darlehen in Höhe von € 310.000,00 vorgenommen worden. Der Rangrücktritt hat überschuldungsabwendende Wirkung, folglich ist die Verbindlichkeit im insolvenzrechtlichen Überschuldungsstatus nicht anzusetzen. In der Summe bestehen überschuldungsabwendende Rangrücktrittsvereinbarungen in Höhe von € 510.000,00. Der Geschäftsführer hat unter Hinweis auf den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag schriftlich bestätigt, dass für die Gesellschaft eine positive Fortführungsprognose im Sinne des § 19 Abs. 2 InsO besteht. Die positive Fortführungsprognose wird durch den Eintritt zwei weiterer Gesellschafter und der damit einhergehenden Kapitalerhöhung in Höhe von € 375.000,00 einer Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von € 540.000,00 sowie der Gewährung eines neuen Darlehens mit einem qualifizierten überschuldungsabwendenden Rangrücktritt in Höhe von € 2.147.500,00 begründet. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses liegen obige Verträge sämtlich in beurkundeter Form vor. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten folgende Positionen: Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (§ 147 Abs. 1 AO) Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen Rückstellungen für Überstunden Rückstellungen für Beiträge zur Berufsgenossenschaft Rückstellungen für ausstehende Nebenkostenabrechnungen Rückstellungen für Provisionszahlungen Rückstellungen für Gewährleistungen Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Unter den zuvor dargestellten Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 200.000,00 (Vorjahr € 200.000,00) enthalten. Für diese Verbindlichkeiten wurde am 29.09.2022 ein qualifizierter Rangrücktritt vereinbart. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frederic Gloth, Oldenburg, geb. 27.05.1989 Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Anteilsbesitz An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 %:
* umgerechnet von RMB in EUR Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Oldenburg, 25.09.2024 Gez. Frederic Gloth Gez. Alexander Schneider Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.9.2024. |
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