Kupferspecht GmbH
Grafing,
Ortsteil Unterelkofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.030,00 |
| I.
Sachanlagen |
23.030,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
108.473,63 |
| I.
Vorräte |
33.853,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.387,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.232,92 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
22.824,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
154.328,04 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
47.824,41 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
22.824,41 |
| B.
Rückstellungen |
8.587,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
145.740,34 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
58.972,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
154.328,04 |
Anhang
Allgemein
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten,
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen des HGB. Die
Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmalig
unter Beachtung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des BilMoG aufgestellt. Aufgrund der bei
der Gesellschaft vorhandenen Vermögensgegenstände
und Schulden hat sich hierdurch keinerlei Veränderung
gegenüber den in den Vorjahren angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit
Einzelanschaffungskosten unter Euro 410,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Soweit in den Vorjahren
für geringwertige Anlagegüter mit
Einzelanschaffungskosten über Euro 150,00 und unter
Euro 1.000,00 ein Sammelposten errichtet wurde, wird dieser
weiterhin über 5 Jahre linear abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Vorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag
oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
angesetzt.
Alle in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen sind
innerhalb eines Jahres fällig.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Rückstellungen
Falls ungewisse Verbindlichkeiten vorhanden waren,
wurden für diese Rückstellungen gebildet.
Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren waren nicht vorhanden.
Latente Steuern
Latente Steuern wurden aufgrund der
Erleichterungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB nicht
abgegrenzt.
Haftungsverhältnisse
Angabepflichtige Haftungsverhältnisse bestehen
zum Bilanzstichtag nicht.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Der Geschäftsführung gehörten
während des abgelaufenen Geschäftsjahres folgende
Personen an:
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|