Gerhard
Müller GmbH
Bergkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
42.051,00 |
22.376,00 |
| I.
Sachanlagen |
41.901,00 |
22.226,00 |
| II.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
87.312,72 |
41.986,57 |
| I.
Vorräte |
13.620,67 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.637,71 |
29.580,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
54,34 |
12.406,36 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
12.529,65 |
58.117,92 |
| Aktiva |
141.893,37 |
122.480,49 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| III.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| IV.
Verlustvortrag |
70.617,92 |
58.256,15 |
| V.
Jahresüberschuss |
45.588,27 |
-12.361,77 |
| VI.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
12.529,65 |
58.117,92 |
| B.
Rückstellungen |
2.800,00 |
2.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
139.093,37 |
119.680,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
109.466,13 |
87.741,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
29.627,24 |
31.938,69 |
| Passiva |
141.893,37 |
122.480,49 |
Anhang zum Geschäftsjahr 2019
1. Angaben zur Buchführung
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden
von uns mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst
und über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV
eG ausgewertet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit
Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben
einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird
ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den
Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen,
insbesondere die Abschreibungen geführt.
Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit
elektronischer Datenverarbeitung geführt.
Die auf den 31.12.2020 durchgeführte Inventur
wurde von uns nicht beobachtet. Organisatorische
Vorbereitungen und Festlegungen von
Durchführungsanweisungen wurden von uns ebenfalls
nicht vorgenommen.
2. Angaben zur Bilanzierung
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB erstellt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das
Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung
unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte haben wir
nicht mitgewirkt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie
hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert.
3. Angaben zur Bewertung
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit
zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Das Vorratsvermögen ist zum Bilanzstichtag durch
körperliche Bestandsaufnahme erfasst worden. Die
Bewertung erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem
Nennbetrag angesetzt.
Die zum 31.12.2020 ausgewiesenen Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sind bis zur Erstellung des
Jahresabschlusses zum größten Teil eingegangen.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zum
Nennwert bilanziert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Es waren durchschnittlich 5 Arbeitnehmer
beschäftigt.
.....................................................................
Ort, Datum
......................................................................
G. Müller GmbH
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2021 festgestellt.
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