Hänssler GmbH
Göppingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
683.344,00 |
624.724,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
221,00 |
| II.
Sachanlagen |
682.092,00 |
623.253,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.250,00 |
1.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
641.285,74 |
452.761,14 |
| I.
Vorräte |
68.963,00 |
47.340,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
145.835,74 |
143.079,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
426.487,00 |
262.340,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.084,05 |
15.126,06 |
| Aktiva |
1.334.713,79 |
1.092.611,20 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
856.955,16 |
644.876,25 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
85.000,00 |
85.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
559.876,25 |
444.545,70 |
| III.
Jahresüberschuss |
212.078,91 |
115.330,55 |
| B.
Rückstellungen |
186.181,77 |
120.666,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
282.576,86 |
313.568,95 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.000,00 |
13.500,00 |
| Passiva |
1.334.713,79 |
1.092.611,20 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Hänssler GmbH hat ihren Sitz in
Göppingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Ulm unter HR B 530430 eingetragen. Die Gesellschaft ist
eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und
Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Dieses Gliederungsschema ist im Vergleich zum Vorjahr
durch erstmalige Anwendung der durch das BilRUG
geänderten Vorschriften des HGB in folgenden Punkten
neu:
Einfügung des Postens "Ergebnis nach Steuern"
zwischen den Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" und
"Jahresüberschuss".
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
sowie die Schulden wurden in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und sind hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn
diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Ø Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Ø Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer der jeweiligen
Vermögensgegenstände.
Ø Vorräte werden zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederst-wertprinzips bewertet.
Ø Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Ø Die Rückstellungen wurden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit
dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die
Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlich-keiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
1. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten betragen mit einer Restlaufzeit
- bis zu 1 Jahr EUR 180.922,00 (Vj. EUR
179.298,95) davon gesichert: EUR 0,00
- mehr als 1 Jahr EUR 51.821,00 (Vj. EUR
59.270,00) davon gesichert: EUR 0,00
- mehr als 5 Jahre EUR 49.834,00 (Vj. EUR
54.000,00) davon gesichert: EUR 0,00
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen EUR 15.000,00 (Vj. EUR 25.000,00).
V. Sonstige Pflichtangaben
Im Jahresdurchschnitt waren 9 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Kleine Kapitalgesellschaften sind gemäß
§ 274 a Nr. 1 HGB von der Pflicht zur Aufstellung
eines Anlageverzeichnisses und gemäß § 264
Abs. 1 Satz 4 HGB von der Aufstellung eines Lageberichts
befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Göppingen, den 15.
Oktober 2024
gez.
Wolfgang Rinas
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.10.2024
festgestellt.
|